32 Wege zur Hochschulreife (Stand: 4. Dezember 2007)

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1 STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR DIE OBERPFALZ WEINWEG 2, REGENSBURG TELEFON 0941/ TELEFAX 0941/ I QualBy Wege zur (Stand: 4. Dezember 2007) Vorbemerkung: Die nachfolgende Darstellung soll einen groben Überblick geben. Daher wurden nicht alle Varianten Hochschulzugänge aufgeführt. Verbindliche Quelle für Entscheidungen sind die genannten Verordnungen in jeweils aktuellen Fassung. Weitere Qualifikationen für ein Studium beschreibt die Qualifikationsverordnung vom , veröffentlicht im KWMBL I Nr. 22/2007, S. 404 ff. Für Fehler aufgrund späterer Aktualisierungen und für Irrtümer wird keine Gewähr übernommen. 1. Allgemeine 2. Allgemeine 3. Allgemeine 4. Allgemeine 6. Allgemeine Gymnasium Externenprüfung Abiturprüfung am Abendgymnasium (nur für Schüler des Abendgymnasiums) Abiturprüfung am Kolleg 5. Allgemeine Begabtenprüfung am Kultusministerium (zweimal jährlich) + 2. Die beiden BOS- Jahre werden vereinzelt auch als vier Jahre in Teilzeitform Prüfung für Schüler des Gymnasiums Anmeldung bis 15. Januar des Prüfungsjahres den Bewerber selbst, ggf. mit Fernkurs; Besuch des Unterrichts nicht möglich. Zugang zum Abendgymnasium über mind. zweijährige Berufstätigkeit; Dauer 3-4 Jahre Zugang zum dreijährigen Kolleg über mittleren Schulabschluss und berufliche Vorbildung Voraussetzungen: Abgeschlossene Berufsausbildung, anschließend 5 J. Berufstätigkeit, Mindestalter 25 Jahre; Anmeldung beim Kultusministerium führt zur fachgebundenen (s. u.). Die allgemeine wird durch Nachweis von Kenntnissen in einer 2. erworben. mdl.); Fächerwahl durch das jeweilige Kursprogramm Jgst. 11 und 12 bestimmt Abiturprüfung in 8 Fächern (i. d. R. 4 schr., 4 mdl.), darunter zwei n mdl.); Fächerwahl durch das jeweilige Kursprogramm Jgst. 11 und 12 bestimmt; Deutsch und verpflichtend mdl.) 7 Prüfungen in 6 Fächern (3 schr., 4 mdl.; ein Fach wird schr. und mdl. geprüft) Prüfung mit einer einzigen möglich Profilfach ; Leistungen aus 11. und 12. Jahrgangsstufe werden in das Gesamtergebnis eingerechnet ; in die Gesamtnote fließen ausschließlich Prüfungsleistungen ; Leistungen aus 11. und 12. Jahrgangsstufe werden in das Gesamtergebnis eingerechnet ; Leistungen aus den letzten beiden Jahren gehen in die Gesamtbewertung ; in die Gesamtnote fließen ausschließlich Prüfungsleistungen als GSO GSO AGSO KSO Begabtenprüfungsordnung ( 1986 S C:\Dokumente und Einstellungen\Helga\Eigene Dateien\Homepage SBMUC\Artikel zum Erneuern\Wege zur 1107.doc

2 Allgemeine 9. Allgemeine 10. Allgemeine 11. Allgemeine 12. Fachgebundene 13. Fachgebundene angeboten. als aner Bewerber Allgemeine Spätberufenenschule in Konnersreuth (nur männl. Schüler), Bamberg und Wolfratshausen (m/w) Virtuelle + 2. ( 13. Jahrgangsstufe Fachoberschule + 2. Abschluss eines Fachhochschulstudiums von mind. 6 Semestern als aner Bewerber Meldung bis spätestens 1. März bei Schule, an die Prüfung abgelegt werden soll den Bewerber selbst Vorkurse (1-2 Jahre) als Vorbereitung auf das dreijährige Kolleg; auch unmittelbarer Einstieg in das Kolleg möglich Vermittlung Unterrichtsinhalte in vier Jahren Teilzeitform übers Internet Schulversuch: Zulassung zur FOS 13 bei Ø 2,5 im Abschluss 12. Jgst. Gilt nur, wenn nicht bereits vor Studienbeginn die allgemeine vorlag. Bei ZVS-Studiengängen zählt Bewerber als Zweitstudienbewerber. Die jeweiligen Studiengänge unterschiedlich nach Ausbildungsrichtung an BOS - sind in Qualifikationsverordnung festgelegt Meldung bis spätestens 1. März bei Schule, an die Prüfung abgelegt werden soll den Bewerber selbst Vier Prüfungsfächer wie bei den BOS- Schülern schr., Geschichte und drei weitere Pflicht- o Wahlpflichtfächer mdl. (Auswahl eingeschränkt je nach Ausbildungsrichtung) Abitur wie ; stark eingeschränkte Kurswahl Das Studium muss mindestens sechs Semester Regelstudienzeit umfassen. Keine gesonte Prüfung erforlich Vier Prüfungsfächer wie bei den BOS- Schülern schr., Geschichte und drei weitere Pflicht- o Wahlpflichtfächer mdl. (Auswahl eingeschränkt je nach Ausbildungsrichtung) als ; Leistungen letzten beiden Jahre fließen in die Gesamtnote als als Das Zeugnis über die bestandene gilt als Nachweis GSO KSO KMBek v. 10. Mai 2004 ( S. 94) 5 Abs. 1 Nr. 3 QualV ( 2003 S. 138, letzte Änungen 2004 S. 142 ) Abschlusszeugnis Abschlusszeugnis 54-57

3 Fachgebundene 13. Jahrgangsstufe Fachoberschule Schulversuch: Zulassung zur FOS 13 bei Ø 2,5 im Abschluss 12. Jgst. Abschlusszeugnis; Studienberechtigungen wie beim BOS KMBek v. 10. Mai 2004 ( S. 94) 15. Fachgebundene Virtuelle ( Vermittlung Unterrichtsinhalte in vier Jahren Teilzeitform übers Internet Abschlusszeugnis Fachgebundene an Das Ergebnis in und in muss jeweils sehr gut s Fach; in drei davon gilt die Note im Abschlusszeugnis als Abschlusszeugnis und szeugnis gelten nur gemeinsam als Nachweis Fachgebundene am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern Voraussetzung sind überdurchschnittliche Leistungen in und im Jahresfortgang des letzten Studienjahres Keine zusätzliche Prüfung erforlich Urkunde des Kultusministeriums auf Antrag 29 FISO 18. Fachgebundene Vorprüfung o Zwischenprüfung einer Fachhochschule Die Vorprüfung findet je nach Studiengang im Semester statt. Zeugnis über die Vor o Zwischenprüfung 5 QualVo 19. Fachoberschule in Deutsch, und dem jeweiligen Profilfach Zeugnis Fachoberschule als aner Bewerber Voraussetzung: Fachpraktische Ausbildung o berufliche Vorbildung o Besuch 12. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums Deutsch, Mathematik, Profilfach, Sozialkunde, Wahlpflichtfächer nach 55 Zeugnis o Bescheinigung über die bestandene in Kombination mit Bescheinigung eines Besuchs 12. Jahrgangsstufe eines öfentlichen o staatlich anerkannten Gymnasiums Die Prüfung kann nach dem ersten Jahr an abgelegt werden, ist aber nicht verpflichtend. Prüfung in dem jeweiligen Profilfach Zeugnis Telekolleg Berufsausbildung o Berufstätigkeit als Voraussetzung; mittlerer Schulabschluss ist nicht zwingend erforlich Prüfung in dem jeweiligen Profilfach Zeugnis Prüfungsordnung für das Telekolleg ( 2003 S. 27) 23. an einer o mind. zweijährigen Fachschule In darf kein Ergebnis schlechter als ausreichend s Fach; in drei davon gilt die Note im Abschlusszeugnis als Zeugnis mit Bemerkung über bundesweite Gültigkeit 8-13

4 an Fachschulen nach Besuch eines Vorbereitungskurses Meister o Absolventen einer beruflichen Fortbildungsprüfung müssen vor einen Vorbereitungskurs besuchen. und Sozialkunde; in Sozialkunde gilt die Jahresfortgangsnote als Gesamtnote. Zeugnis mit Bemerkung über bundesweite Gültigkeit an Fachschulen Meister o Absolventen einer beruflichen Fortbildungsprüfung ohne Besuch eines Vorbereitungskurses Englisch und Mathematik Zeugnis, beschränkt auf Fachhochschulen in Bayern Fachgebundene für Absolventen n für Gemeindepastoral, Heilpädagogik und Sozialpädagogik sowie Fachschulen für Heilerziehungspflege Absolventen genannten Schulen können die ohne Mathematik ablegen. Noten des Abschlusszeugnisses aus Deutsch, Englisch Fach zählen als Prüfungsnoten. Studienberechtigung zu drei bis vier Studiengängen an Fachhochschulen in Bayern 9 Abs Fachgebundene an einer in reduzierter Form Prüfung in Deutsch und Mathematik (technische Studiengänge) bzw. Englisch (nichttechnische Studiengänge); Note in Deutsch gilt als Zeugnis über die fachgebundene ; einschlägige Studiengänge legt das Staatsministerium fest Fachgebundene Fachgebundene Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern Anstellungsprüfung für den gehobenen Dienst Zeugnis über die bestandene Anstellungsprüfung 22 QualV 29. Fachgebundene Für einschlägige vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgelegte Fachhochschulstudiengänge Prüfung an Zeugnis 30. Fachgebundene Hochschule für Politik München Nur für Fachhochschulstudium soziale Arbeit und eng verwandte Studiengänge Zeugnis Hochschule für Politik München 24 QualV 31. Fachgebundene Fachhochschule Amberg-Weiden o Fachhochschule für angewandtes Management Erding Nur für einschlägige Fachhochschulstudiengänge 24 QualV 32. Fachgebundene für besons Qualifizierte Berufstätige Prüfungsnote im ersten Fünftel des Prüfungstermins o Abschlussjahrgangs o mindestens 2,5 bei weniger als 5 Teilnehmern Berufliche Fortbildungsprüfung Zeugnis über eine bestandene Meisterprüfung o nach dem Berufsbildungsgesetz/ Handwerksordnung eine gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung 30 QualV

5 - 5 - ANLAGE : Nachweis nkenntnisse zum Erwerb allgemeinen Vorbemerkung: Nachweise in einer 2. können nur dann zum Erwerb allgemeinen führen, wenn es sich um eine handelt, die an als Wahlpflichtfach möglich ist, also Latein, Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch. NR Nachweis Bemerkung Fundstelle 1. Unterricht in 2. an BOS, Note 4 in Jahrgangsstufe 13 Der Unterricht führt zu einem Bildungsziel, das dem 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums entspricht. 2. in Note 4 aus 2. im Jahreszeugnis 10. Jahrgangsstufe einer allgemein bildenden Schule 4. Erwerb eines schulischen Zertifikats im Rahmen beruflichen Bildung 5. Note 4 in Realschule über eine DELF-Diplom ( Französisch) 7. Note 4 aus 3. im Jahreszeugnis 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums 8. Erfolgreiche Teilnahme von BOS-Schülern an Latinumsprüfung 9. Note 4 in Russisch im Zeugnis 10. Jgst. POS (ehem. DDR) Anforungen wie am Ende 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums; die kann am Ende 13. Jahrgangsstufe BOS o auch danach abgelegt werden. Voraussetzung ist versetzungserheblicher Unterricht in den Jahrgangsstufen 7-10 Um welche Zertifikate es sich handelt, wird in Schulordnung nicht festgelegt. Im Einzelfall wird also bei nachzufragen s Es ist dabei ohne Belang, ob es sich um eine viero sechsstufige Realschule handelt. Das DELF-Diplom 1er Degré wird als Nachweis ausreichen Kenntnisse anerkannt. Voraussetzung ist versetzungserheblicher Unterricht in den Jahrgangsstufen 9-11 des Gymnasiums Zur Latinumsprüfung werden BOS-Schüler nur zugelassen, wenn sie sich in 13. Jahrgangsstufe befinden. Die Schüler erwerben damit gleichzeitig die allgemeine und das Latinum*. Voraussetzung ist Nachweis versetzungserheblichen Unterrichts in den Jahrgangsstufen GSO

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