Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jgst. 10. (Spanisch)
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- Beate Beck
- vor 8 Jahren
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1 Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jgst. 10 (Spanisch) Auswirkungen auf das individuelle Kursprogramm in der neuen Oberstufe
2 Belegungsverpflichtung für Spanisch Jahrgangsstufe 10: Wochenstunden F/L WS Jahrgangsstufe 11: Wochenstunden (F/L WS) Jahrgangsstufe 1: Wochenstunden Daher: Wahl von Spanisch Belegungsverpflichtung für Jahre weit reichende Profilbildung in den Jgst. 11 und 1.
3 Stundentafel in der Kursphase Fach bzw. Fächergruppe /1- (Ges: 66 Wo.std.) Religion (K, Ev oder Eth) Deutsch Pflicht: Mathematik 0 Geschichte + Sozialkunde +1 / +1 / Wochenstunden Sport Nw1 (Ph, C oder B) Fs1 (E, F, L) Wahlpflicht: Nw oder Inf oder Fs od. 5/6 Geo oder WR Wochenstunden Kunst oder Musik W-Seminar / 0 freie Wahl: P-Seminar / 0 10/11 weitere indiv. Profilbildung 5 bis Wochenstunden
4 Belegungspflicht für alle Schülerinnen und Schüler in Jgst. 11: Jeder Schüler / jede Schülerin muss wählen zwischen einer zweiten Naturwissenschaft /Informatik (nur NTG) einer zweiten Fremdsprache. Diese Wahlpflicht wird durch Spanisch erfüllt. Also muss nur eine Naturwissenschaft besucht werden. Aber: Von dieser Naturwissenschaft sind dann alle vier Halbjahre einzubringen!
5 Belegungspflicht für alle Schülerinnen und Schüler in Jgst. 1: Wochenstunden Spanisch, daher insgesamt 1 statt 6 Stunden Folge: Zur individuellen Profilbildung bleiben - neben den Seminaren - nur noch Wochenstunden (insgesamt in beiden Jahrgangsstufen) Wenn die Stundenzahl den Rahmen von 66 Wo.std. nicht überschreiten soll, ist nur noch die Wahl eines weiteren -stündigen Wahlfachs möglich (z. B. 1 Jahr Psychologie)
6 Stundentafel mit spät beg. Fremdsprache Fach bzw. Fächergruppe /1- (Ges: 66 Wo.std.) Religion (K, Ev oder Eth) Deutsch Pflicht: Mathematik 6 Geschichte + Sozialkunde +1 / +1 / Wochenstunden Sport Naturwissenschaft (Ph, C, B) Englisch Wahlpflicht: Spanisch Geo oder WR Wochenstunden Kunst oder Musik W-Seminar / 0 freie Wahl: P-Seminar / 0 8 weitere indiv. Profilbildung bis 0 Wochenstunden
7 Einbringung der Noten Bei einem Abiturprüfungsfach müssen alle vier Halbjahre eingebracht werden. Ebenso müssen Noten aus Naturwissenschaften eingebracht werden! Ansonsten müssen drei von vier Halbjahren eingebracht werden (bzw. 1 von Halbjahren)
8 Abiturprüfung Spanisch kann als 5. Abiturprüfungsfach (neben Deutsch, Mathematik, Englisch und einer Gesellschafts-wissenschaft) gewählt werden. In Spanisch ist (nur) eine mündliche Abiturprüfung (Kolloquium) möglich. Wer Spanisch belegt, entscheidet sich für ein sprachliches Profil.
9 Abiturprüfung genau 0 Halbjahresleitungen Darunter 0 Noten aus den Abiturfächern, Naturwissenschaften, 6 aus den Seminaren (nicht zu ändern!) Die restlichen 10 Noten stammen aus anderen Pflichtfächern und sonstigen Fächern. Wenn wegen der besonderen Fachzusammenstellungen etwa wegen der Abiturfächer Sport oder Kunst und der neu beginnenden Fremdsprache Spanisch diese Zahl überschritten würde, greift eine Sonderregelung. Er kann höchstens zwei HJL aus zwei Fächern streichen, um auf die Höchstzahl von 0 HJL zu kommen. Auf diese Weise sind auch bei der Wahl von Spanisch folgende Abiturkombinationen möglich (sofern sie angeboten werden!): Sport, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Zweite fortgeführte Fremdsprache.
10 S S M S M Fach bzw. Fächergruppe Religion (K, Ev oder Eth) Deutsch Mathematik Geschichte + Sozialkunde Sport Naturwissenschaft (Ph, C, B) Englisch Spanisch Geo oder WR Kunst oder Musik W-Seminar P-Seminar Summe Leistungen + 0 einzubringende Leistungen
11 Latinum Im Bereich des Latinums gilt: Wenn Ihr Kind am Ende der 9. Jahrgangsstufe Latein mit Note (ausreichend) abschließt, so wird ihm das so genannte Kleine Latinum bestätigt, das für viele Studiengänge ausreicht. Das Große Latinum erhält Ihre Tochter/Ihr Sohn jedoch erst nach dem Besuch von Latein in Jahrgangsstufe 10 bzw. ersatzweise dem erfolgreichen Ablegen einer Feststellungsprüfung.
12 Für Französisch gilt: Französisch Bei Abschluss von Französisch in der 9. Jahrgangsstufe mit mindestens Note erscheint folgende Bemerkung: Dieses Zeugnis schließt Kompetenzen entsprechend dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen auf folgenden Niveaustufen ein: Französisch: B1 (Selbständige Sprachverwendung)
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