67. Westfälischer Archivtag, Gladbeck, 18. März 2015 Moderation: Dr. Stefan Schröder, Stadtarchiv Greven
|
|
- Paula Hauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wir können (fast) alles, aber nicht alles auf einmal! Diskussion zum Verhältnis von archivgesetzlichem Rahmen, BKK-Empfehlungen und sogenannten Kernaufgaben 67. Westfälischer Archivtag, Gladbeck, 18. März 2015 Moderation: Dr. Stefan Schröder, Stadtarchiv Greven
2 Agenda Warum dieses Thema? Grundlagen (kommunal)archivischer Arbeit ArchivG NRW, BKK-Empfehlungen, Bezug auf Kernaufgaben, dazu später Unterschiedliche fachliche Gewichtung Es handelt sich nicht nur um eine archivfachliche Diskussion Die gewählte Perspektive prägt auch das Verhältnis von Archiv zum Archivträger (Verwaltung und Politik)
3 Archivgesetz NRW ( ) 2 (Begriffsbestimmungen) Abs. 7 Archivierung umfasst die Aufgaben Unterlagen zu erfassen, zu bewerten, zu übernehmen und das übernommene Archivgut sachgemäß zu verwahren, zu ergänzen, zu sichern, zu erhalten, instand zu setzen, zu erschließen, zu erforschen, für die Nutzung bereitzustellen sowie zu veröffentlichen. Pflichtprogramm? (=> 10 Abs. 5) Was fehlt: Records Management (=> 3 Abs. 6), Bildungsund Öffentlichkeitsarbeit (aber: Bildungspartnerschaften Archiv-Schule werden in NRW gefördert!). Reicht ein Gesetz als Arbeitsgrundlage?
4 BKK-Empfehlungen BKK-Beschlüsse sind zumindest als Empfehlungen an Städte, Gemeinden und Kreise heranzuziehen BKK-Positionspapier Das Kommunalarchiv, 2002 Grundlegende Aufgabenbereiche: Bewerten, Erschließen, Bewahren und Erhalten, Zugänglich machen, Auswerten und Vermitteln. BKK-Positionspapier Historische Bildungsarbeit als integraler Bestandteil der Aufgaben des Kommunalarchivs, 2005 BKK-Arbeitshilfe Grundlagen kommunalarchivischer Arbeit, 2012 Vorfeldberatung/Zwischenarchiv, Überlieferungsbildung/Bewertung, Bestandserhaltung, Erschließung, Benutzerdienst, Service für die Verwaltung, Historische Bildungsarbeit.
5 Kernaufgaben Ein deutsches Phänomen? Keine allgemeingültige Definition, Abgrenzungszweck Kein Bestandteil der Fachterminologie, eher ein Phantom Bestandteile sind umstritten: Bewertung, Erschließung, Bestandserhaltung, Bereitstellung für die Benutzung (staatl. Archive) auch Records Management (Plädoyer von Jochen Rath, 2008) Öffentlichkeitsarbeit (Terminologie der Archivwissenschaft, 2014: in kommunalen Archiven seit 1960er J., Tendenz dazu derzeit auch im staatl. Archivwesen) 1990er J.: Forschung/Auswertungsauftrag als Kernaufgabe für staatl. Archivwesen umstritten, im kommunalen Bereich bekräftigt! Ein schwammiger Begriff als Diskussionsgrundlage?
6 VdA-Berufsbild (2009) Kurzer Verweis auf das VdA-Berufsbild These 3: Archivische Tätigkeiten Beratung des Archivträgers Bewertung und Übernahme von analogen und digitalen Unterlagen Aufbewahrung und Erhaltung von Archivgut Ordnung und Verzeichnung von Archivgut Bereitstellung des Archivguts für die Öffentlichkeit Auswertung des Archivguts, öffentliche Präsentation und Historische Bildungsarbeit Maximaler Aufgabenumfang bei großzügiger Auslegung Kommt der Praxis in Kommunalarchiven sehr nahe!
7 Politische Dimension Verhältnis zum Archivträger (Kommunalverwaltung, Kommunalpolitik) Darstellung des Archivs Mit aktiver oder passiver Rolle? Mit klarer Strategie? Welche Argumentation wird bei zusätzlichen Anforderungen des Archivträgers genutzt, was wird herangezogen? ArchivG, BKK oder Kernaufgaben? Bandbreite der Aufgaben: Hierarchische Bearbeitung oder abgewogene Prioritätensetzung? Titel des Diskussionsforums spiegelt meine Sichtweise: Strategie für alle Fachaufgaben, Bezug auf ArchivG und Fachdiskussion, Priorisieren der Aufgaben.
8 Diskussionsrunde These: Für eine selbstbewusste Außendarstellung benötigen Kommunalarchive den Bezug auf Kernaufgaben nicht! Diskussion Diskussionsbeiträge bitte auf max. 2 Minuten beschränken! Jeder Beitrag ist wichtig! Fragen Wie gehen Sie in Diskussionen mit dem Archivträger? Erfahrungen, Erfolge, Misserfolge? Mängel/Lücken bei ArchivG, BKK, Kernaufgaben?
Digitale Kommunalarchive in Deutschland und in der Schweiz im Vergleich
Digitale Kommunalarchive in Deutschland und in der Schweiz im Vergleich Tessa Neumann (ArchivInForm) Andreas Steigmeier (docuteam) AUdS-Tagung 1.3.2016 1 Agenda Wie sieht der Status Quo aus? Wie wird Wissen
MehrErschließung im Archiv: Von Richtlinien, Problemen und möglichen Lösungen (auch im Zeichen des Web 2.0)
Erschließung im Archiv: Von Richtlinien, Problemen und möglichen Lösungen (auch im Zeichen des Web 2.0) 1. Erschließung: Ist-Zustand und aktuelle Probleme 2. Richtlinien und Standards (Richtlinien Bayern)
MehrArchivsatzung der Gemeinde Wadgassen
Archivsatzung der Gemeinde Wadgassen Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben und Stellung des Gemeindearchivs... 2 Beteiligung des Archivs... 3 Aussonderung von Unterlagen... 4 Vernichtung... 5 Benutzung des Archivs...
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2014/Nr. 025 Tag der Veröffentlichung: 30. Mai 2014
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2014/Nr. 025 Tag der Veröffentlichung: 30. Mai 2014 Archivordnung der Universität Bayreuth Vom 20. Mai 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes
MehrErschließung als Teilaspekt von Archivmanagement 17. Brandenburgischer Archivtag, 9. Mai 2014 in Potsdam
Erschließung als Teilaspekt von Archivmanagement 17. Brandenburgischer Archivtag, 9. Mai 2014 in Potsdam Dr. Stefan Schröder (Stadtarchiv Greven) www.greven.net/stadtarchiv - archiv@stadt-greven.de Einführung
MehrArchivordnung für das Stadtarchiv der Stadt Naunhof
Archivordnung für das Stadtarchiv der Stadt Naunhof Abschnitt I 1 Geltungsbereich (1) Die Stadt Naunhof unterhält ein Stadtarchiv. (2) Durch diese Satzung wird die Archivierung von Unterlagen sowie die
MehrA R C H I V O R D N U N G
Stadt Frankenberg/Sa. A R C H I V O R D N U N G Die Stadtverordnetenversammlung erläßt gemäß 13 Absatz 3 des Archivgesetzes des Freistaates Sachsen vom 17.5.1993 und der Gemeindeordnung 4 vom 21.4.1993
MehrCALL FOR PAPERS 85. DEUTSCHER ARCHIVTAG KARLSRUHE 2015
CALL FOR PAPERS 85. DEUTSCHER ARCHIVTAG KARLSRUHE 2015 Vom 30. September bis 3. Oktober 2015 findet in Karlsruhe der 85. Deutsche Archivtag statt. Der Vorstand des VdA hat sich für das folgende Rahmenthema
MehrLöschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten
Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten Dr. Michael Scholz
MehrArbeitstreffen: Präsentation der deutschen Archivlandschaft im Archivportal Europa
Arbeitstreffen: Präsentation der deutschen Archivlandschaft im Archivportal Europa Ort: Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde, Finckensteinallee 63, 12205 Berlin, Haus 911, 1. OG Zeit: Dienstag, 3. September
MehrBenutzungsordnung für das Archiv der Stadt Harsewinkel vom 06.10.2010
Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Harsewinkel vom 06.10.2010 Seite 1 von 7 Inhaltsübersicht Präambel 1 Benutzung 2 Veräußerung und Form der Aufbewahrung von Archivgut 3 Art der Benutzung 4 Benutzungsantrag
MehrReglement über Records Management und Archivierung
Reglement über Records Management und Archivierung Gestützt auf 131 Gemeindegesetz (GG) vom 16. Februar 1992 und 12 und 13 Informations- und Datenschutzgesetz vom 21. Februar 2001 (InfoDG) erlässt der
MehrDeutsche Digitale Bibliothek und Archivportal-D
Deutsche Digitale Bibliothek und Archivportal-D Was geht das die kommunalen Archive an? 21. BKK-Seminar Kassel, 14.-16. November 2012 Wolfgang Krauth (Archiv-)Portale Regionale oder thematische Archivportale
MehrVerordnung über die Gebühren für kirchliche Archive (Archivgebührenordnung ArchGebO)
Archivgebührenordnung ArchGebO 876 Verordnung über die Gebühren für kirchliche Archive (Archivgebührenordnung ArchGebO) Vom 20 Februar 2003 (KABl 2003 S 84) Aufgrund des Artikels 159 Abs 2 der Kirchenordnung
MehrBenutzungsordnung für das Historische Archiv der Stadt Köln vom.
Benutzungsordnung für das Historische Archiv der Stadt Köln vom. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom. diese Benutzungsordnung beschlossen: 1 Benutzungsrecht Jeder hat nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung
MehrAmtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. Inhalt:
Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund Inhalt: Nr.5/2012 Dortmund, 23.04.2012 Amtlicher Teil: Neubekanntmachung der Richtlinien für die Vergabe von Dissertationspreisen vom 17. April
MehrArchivordnung für das Stadtarchiv der Barbarossastadt Gelnhausen
Archivordnung für das Stadtarchiv der Barbarossastadt Gelnhausen Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert
MehrVon der Pergamenturkunde zum elektronischen Record Archivierung im Stadtarchiv Winterthur
Von der Pergamenturkunde zum elektronischen Record Archivierung im Stadtarchiv Winterthur Kundenveranstaltung ruf: Gever in den Kantonen Thurgau und Zürich Winterthur, 6.6.2012 Marlis Betschart, Stadtarchivarin
MehrProjekt Vorarlberger Archivgesetz
Verba volant Onlinebeiträge des Vorarlberger Landesarchivs www.landesarchiv.at Nr. 86 (27.01.2014) Projekt Vorarlberger Archivgesetz Ulrich Nachbaur Referat beim 21. Vorarlberger Archivtag am 27. Jänner
MehrVORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN ZUGANG ZUM VIERTEN EINSTIEGSAMT IM ARCHIVDIENST
elkfnwenjn VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN ZUGANG ZUM VIERTEN EINSTIEGSAMT IM ARCHIVDIENST Modulhandbuch für die berufspraktischen Studien Inhaltsverzeichnis Präambel... 5 Modul M-P 1 Archivorganisation und
MehrWas ist ein Archiv? Archiv
Digitale Archive Universität zu Köln Historisch- Kulturwissenschaftliche Informationsverarbeitung WS 2010/ 11 Dozent: Simone Görl M. A. AM1 Übung: Strukturen der wissenschaftlichen Informationsverarbeitung"
MehrLANDESARCHIV- GESETZ (LArchG) Vom 5. Oktober 1990
LANDESARCHIV- GESETZ (LArchG) Vom 5. Oktober 1990 - 2 - Fundstelle: GVBl 1990, S. 277 Änderungen 1. 5 geändert durch Artikel 140 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBl. S. 325) 2. 2 geändert durch Artikel 10
Mehr85. Beilage im Jahre 2015 zu den Sitzungsberichten des XXX. Vorarlberger Landtages. R e g i e r u n g s v o r l a g e.
85. Beilage im Jahre 2015 zu den Sitzungsberichten des XXX. Vorarlberger Landtages Regierungsvorlage Beilage 85/2015 Teil A: Gesetzestext R e g i e r u n g s v o r l a g e Der Landtag hat beschlossen:
Mehr50 Jahre Verein deutscher Archivare
50 Jahre Verein deutscher Archivare Bilanz und Perspektiven des Archivwesens in Deutschland Referate des 67. Deutschen Archivtags und des Internationalen Kolloquiums zum Thema: Die Rolle der archivarischen
MehrArchiventwicklungsplanung als strategisches Instrument
Archiventwicklungsplanung als strategisches Instrument Dr. Marcus Stumpf 66. Westfälischer Archivtag in Bielefeld 11./12. März 2014 Planungspiloten in westfälischen Kommunen 2 Der Archivar 31 (1978), Sp.
Mehrwww.danrw.de Sektion 4 im Deutschen Bibliotheksverband e. V. 14. Oktober 2015 Universitätsbibliothek Paderborn
www.danrw.de Sektion 4 im Deutschen Bibliotheksverband e. V. 14. Oktober 2015 Universitätsbibliothek Paderborn Agenda Folie 2 1 d-nrw 2 DA NRW - von der Idee zu Umsetzung 3 DA NRW - Ziele und Leistungen
MehrBestandserhaltung in der Ausbildung von Archivaren
Vortrag auf der Fortbildung der AG Bestandserhaltung des DBV: Wir wollen Qualität! Bestandserhaltung in der Ausbildung, Bestandserhaltung im Geschäftsgang am 2./3.11.2010 in Berlin Mario Glauert Bestandserhaltung
MehrRechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren und die Erstattung von Auslagen für die Benutzung von kirchlichem Archivgut (Archivgebührenordnung)
Archivgebührenordnung 616 Rechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren und die Erstattung von Auslagen für die Benutzung von kirchlichem Archivgut (Archivgebührenordnung) Vom 12. Oktober 2001 (KABl.
MehrHessenrecht Rechts- und Verwaltungsvorschriften Gesamtes Gesetz. Quelle: Hessisches Archivgesetz (HArchivG) Vom 26.
1 von 12 Hessenrecht Rechts- und Verwaltungsvorschriften Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: HArchivG Ausfertigungsdatum: 26.11.2012 Gültig ab: 01.01.2013 Gültig bis: 31.12.2017 Dokumenttyp: Gesetz Quelle:
MehrBegriffe der Informationsverwaltung
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Begriffe der Informationsverwaltung Stand: 13.12.2012/br Ablageplan Ablieferung Ablieferungsvereinbarung Aktenplan, Ordnungssystem, Übergabe
Mehr224-9 1. Gesetz Nr. 1296 - Saarländisches Archivgesetz (SArchG) Vom 23. September 1992. Abschnitt I Allgemeine Vorschriften.
224-9 1 Gesetz Nr. 1296 - Saarländisches Archivgesetz (SArchG) Vom 23. September 1992 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit der Archive 1. des Landes,
MehrFachangestellter für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste
Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Berufsbezeichnung Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellte für Medien-
MehrGesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Landes Berlin
Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Landes Berlin (Archivgesetz des Landes Berlin ArchGB) vom 29. November 1993 (GVBl. S. 576-578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2001
MehrBundeskonferenz der Kommunalarchive
Bundeskonferenz der Kommunalarchive Unterausschuss Aus- und Fortbildung in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe 2 im VdA und dem LWL-Archivamt für Westfalen Lokale und regionale Unternehmens- und Wirtschaftsgeschichte
MehrArchivordnung der Gemeinde Kißlegg
AZ: 044.4 Archivordnung der Gemeinde Kißlegg Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Pflege und Nutzung von Archivgut (Landesarchivgesetz) vom 27. Juli
Mehr323.1 Gesetz über die Aktenführung und die Archivierung (Archivierungsgesetz)
323.1 Gesetz über die Aktenführung und die Archivierung (Archivierungsgesetz) vom 17. Dezember 2008 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 23, 24 und 60 der Kantonsverfassung, beschliesst: I. ALLGEMEINE
Mehrüber die Archivierung und das Staatsarchiv (ArchG)
7.6 Gesetz vom 0. September 05 über die Archivierung und das Staatsarchiv (ArchG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 9 Abs., Abs. und 7 Abs. der Verfassung des Kantons Freiburg
MehrÜberlieferungsbildung bei Unterlagen der Standesämter
Empfehlung der Bundeskonferenz der Kommunalarchive 1/5 E m p f e h l u n g Überlieferungsbildung bei Unterlagen der Standesämter Verabschiedung: Beschluss der BKK vom 2009-04-27 in Plauen Veröffentlichung:
Mehrgestützt auf 24 Abs. 3 des Archivgesetzes (ArchG) vom 18. November 2015, 2
Archivverordnung (ArchV) (Vom 8. März 06) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 4 Abs. des Archivgesetzes (ArchG) vom 8. November 05, beschliesst: I. Grundsätze der Archivierung Nachvollziehbarkeit
MehrKooperationen im Netzwerk. Kooperation.Kult 23.11.2011, Dortmund
Kooperationen im Netzwerk Kooperation.Kult 23.11.2011, Dortmund Kreis Borken 17 Kommunen 18 kommunale Schul-und Kulturträger Landflächenkreis Überblick über die Schullandschaft 4 Mittelzentren 9 Gymnasien
MehrMuster- Reglement über Records Management und Archivierung
Muster- Reglement über Records Management und Archivierung Gestützt auf Art. (...) Gemeindegesetz vom (...) erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement. Art. 1 Zweck Dieses Reglement regelt das Records
MehrRechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren und die Erstattung von Auslagen für die Benutzung von kirchlichem Archivgut (Archivgebührenordnung)
Archivgebührenordnung 616 Rechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren und die Erstattung von Auslagen für die Benutzung von kirchlichem Archivgut (Archivgebührenordnung) Vom 12. Oktober 2001 (KABl.
MehrSparkassenüberlieferung im Kommunalarchiv
Sparkassenüberlieferung im Kommunalarchiv m Altbestände Akquise Archivwürdigkeitx Michael Schütz der Stadt Hildesheim 24. Fortbildungsseminar der BKK in Kassel; 25.-27. November 2015 StadtA Hildesheim
MehrNeues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP
BPPP: 23. Sitzung AK Infrastruktur am 02. September 2010 in Düsseldorf Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP Dr. Jörg Hopfe, Abteilungsleiter Öffentliche Kunden NKF hat in NRW die Kameralistik
MehrVorfeldarbeit als Garant für strukturierte Überlieferungsbildung
Vorfeldarbeit als Garant für strukturierte Überlieferungsbildung Zuständigkeiten, Aufbewahrungsfristen, Kontaktpflege 67. Westfälischer Archivtag in Gladbeck Vortrag von Vinzenz Lübben M.A. Schulträger
MehrÖffentlichkeitsarbeit. - lerführungen. Potsdam, 20.10.2010. Dr. Beate Sturm, Kreisarchiv Kleve, Beate.Sturm@Kreis-Kleve.de. Kleve.
Öffentlichkeitsarbeit - Schülerf lerführungen Potsdam, 20.10.2010 Dr. Beate Sturm, Kreisarchiv Kleve, Beate.Sturm@Kreis-Kleve.de Kleve.de 1 Vorstellung Wo arbeiten Sie? Wo kommen Sie mit ÖA in Berührung?
MehrArchivsatzung der Stadt Treuen
Archivsatzung der Stadt Treuen Der Stadtrat der Stadt Treuen erlässt auf Grund 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21.04.1993 und 13 Absatz 3 des Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen
MehrSatzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs sowie die Archivierung kommunalen Archivgutes - Archivsatzung - vom 12.02.
Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs sowie die Archivierung kommunalen Archivgutes - Archivsatzung - vom 12.02.1999 (1) Die Stadt unterhält ein Archiv. 1 Aufgaben (2) Das Archiv
MehrArchivtheorie und praxis 392
354 INHALT Editorial 355 AufsätzE 356 Robert Kretzschmar: Aktuelle Entwicklungstendenzen des archivarischen Berufsbilds 356 Irmgard Christa Becker: Zwischen Vergangenheit und Zukunft Aus- und Fortbildung
MehrVerwaltungsvorschrift
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Aufbewahrung und Aussonderung schulischer Unterlagen (VwV AusSchul) AZ: 36-0500.40/43 Vom 7. Oktober 2004 1 Im Einvernehmen mit
MehrFür die Ewigkeit in der Cloud? Ein Ansatz zur Aufbereitung und dauerhaften Aufbewahrung elektronischer Daten Paulo dos Santos
Für die Ewigkeit in der Cloud? Ein Ansatz zur Aufbereitung und dauerhaften Aufbewahrung elektronischer Daten Paulo dos Santos Ausgangslage Der Bestand an elektronischen Daten in der Verwaltung wächst unaufhaltsam.
MehrSatzung über die Aufgaben des Stadtarchivs Rüsselsheim sowie die Archivierung kommunalen Archivgutes
Seite 1 Gemäß 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. vom 01.04.1981 (GVBl. I. S. 66), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.1990 (GVBl. I. S. 197), i.v.m. 4 Abs. 1 des Hessischen Archivgesetzes
MehrArchivtheorie und praxis 170
142 INHALT Editorial 143 AufsätzE 144 Robert Kretzschmar: Auf dem Weg in das 21. Jahrhundert: Archivische Bewertung, Records Management, Aktenkunde und Archivwissenschaft 144 Paul Flamme: Herstellung und
MehrNÖ Archivgesetz (NÖ AG)
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Kultur, Wissenschaft und Unterricht, Abteilung NÖ Landesarchiv und NÖ Landesbibliothek Kennzeichen Frist K2-LA-24/003-2011 Bezug Bearbeiter (0 2742)
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss Satzung zur Änderung von Satzungen betreffend das Archiv der Stadt Neuss (hier: Benutzungs- und Gebührenordnung) vom 16. November 2012 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung
MehrSatzung des Archivs des Landkreises Gotha
* B-Nr. 61/92 v. 29.08.1992 (Alte Fassung) * B-Nr. 36/98 v. 27.11.1998 (Neufassung) Satzung des Archivs des Landkreises Gotha Auf der Grundlage des 98 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August
MehrEröffnung des 74. Deutschen Archivtags in Chemnitz
Inhalt Eröffnung des 74. Deutschen Archivtags in Chemnitz Begrüßung Professor Dr. Volker Wahl, Vorsitzender des VdA - Verband deutscher Archivarinnen und Archivare 13 Einladung zum XV. Internationalen
MehrArchivsatzung der Stadt Altenberg
1 Stadt Altenberg Landkreis Weißeritzkreis Archivsatzung der Stadt Altenberg Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21.04.1993, des 13 (3) des Sächsischen
MehrHessisches Ministerium der Finanzen Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches
Hessisches Ministerium der Finanzen Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches 24. Sitzung der Arbeitsgruppe KFA 2016 am 19. März 2015 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 23. Sitzung am
MehrDer Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 41 Bst. b der Kantonsverfassung 1) beschliesst:
Kanton Zug Vorlage Nr. 08. (Laufnummer 066) Antrag des Regierungsrates vom. Januar 00 Archivgesetz vom... Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Bst. b der Kantonsverfassung ) beschliesst:. Abschnitt
MehrArchivgesetz für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (Archivgesetz ArchG)
Archivgesetz für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (Archivgesetz ArchG) vom 10. 4. 2000 (KABl S. 185) Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
MehrRedaktion: Ulrich Nachbaur. Fotos: Nikolaus Walter; unbekannt (S. 7).
Redaktion: Ulrich Nachbaur Fotos: Nikolaus Walter; unbekannt (S. 7). Vorarlberger Landesarchiv Kirchstraße 28 6900 Bregenz Österreich www.landesarchiv.at ISBN 978-3-902622-26-6 ISSN 2070-3511 (Print),
MehrDer Schatz im Pfarrhof Bedeutung, Pflege und Nutzung von Pfarrarchiven
Archiv des Erzbistums München und Freising Dr. Christopher Sterzenbach Rechtliche Grundlagen: 1. Kirchenrecht (CIC) Can. 535 4: - Jede Pfarrei muss ein Archiv führen: In jeder Pfarrei muß eine Urkundensammlung,
MehrSächsArchivG. Archivgesetz. für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG) 1. Vom 17. Mai 1993. Rechtsbereinigt mit Stand vom 1.
Archivgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG) 1 Vom 17. Mai 1993 Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Februar 2014 Der Sächsische Landtag hat am 22. April 1993 das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht
MehrArchivordnung für die Stadt Wernigerode (Beschluss 022/2006 vom 04.05.2006) 1 Geltungsbereich
Archivordnung für die Stadt Wernigerode (Beschluss 022/2006 vom 04.05.2006) 1 Geltungsbereich Diese Archivsatzung regelt den Umgang mit Archiv- und Registraturgut, archivischem Sammlungsgut und Büchern
MehrProtokoll des Treffens des Leitungsgremiums der GI- Fachgruppe ASE (Automotive Software Engineering)
Protokoll des Treffens des Leitungsgremiums der GI- Fachgruppe ASE (Automotive Software Engineering) Termin: 23. Januar 2012, 14:00 16:00 Uhr Ort: Böblingen Leitung:Peter Manhart, Daimler AG Tagesordnungspunkte
MehrÜbernahme und Bewertung von kommunalem Schriftgut, Datenmanagement-Systeme. Texte und Untersuchungen zur Archivpflege 12
Übernahme und Bewertung von kommunalem Schriftgut, Datenmanagement-Systeme Texte und Untersuchungen zur Archivpflege 12 Texte und Untersuchungen zur Archivpflege Herausgegeben von Norbert Reimann Band
MehrRegierungsrat des Kantons Schwyz
Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 379/2013 Schwyz, 23. April 2013 / ju Elektronische Archivierung gemeinsames Vorgehen von Kanton, Bezirk und Gemeinden? Beantwortung der Interpellation I 2/13
Mehrelkfnwenjn BENUTZUNGS- HINWEISE der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz
elkfnwenjn BENUTZUNGS- HINWEISE der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Die Benutzung der Landesarchive richtet sich nach den archivgesetzlichen Vorschriften (Landesarchivgesetz Rheinland-Pfalz (LArchG
MehrGesellschaft für Informatik 13.04.2011. Elektronische Langzeitarchivierung im Historischen Archiv der Stadt Köln s Paulo dos Santos
Gesellschaft für Informatik 13.04.2011 Elektronische Langzeitarchivierung im Historischen Archiv der Stadt Köln s Paulo dos Santos Übersicht 1. Elektronische Langzeitarchivierung - Basics 2. Archivische
Mehr4. Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung KAO) (2014) (aus: Amtsblatt für das
4. Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung KAO) (2014) (aus: Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising, Jg. 2014, Nr. 5 vom 31. März,
MehrHerzlich willkommen. Krankenkassenbetriebswirt 9. Juni 2011 Joachim Riechel Kundentag 2011
Herzlich willkommen Krankenkassenbetriebswirt 9. Juni 2011 Joachim Riechel Kundentag 2011 Agenda Bildungskonzept IKK Akademie Konzept Krankenkassenbetriebswirt Umsetzung Service Folie 2 Bildungskonzept
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 13.12.2011 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen
MehrRechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement
Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Kreis Düren Rechnungsprüfungsamt Bismarckstraße 16, 52351
MehrRegionalplan Arnsberg sachlicher Teilabschnitt. Workschop: Planerische Steuerung der Windenergienutzung auf regionaler Ebene Berlin, 11.06.
Regionalplan Arnsberg sachlicher Teilabschnitt Workschop: Planerische Steuerung der Windenergienutzung auf regionaler Ebene Berlin, 11.06.2012 Gliederung Rahmenbedingungen Windenergie NRW Südwestfalen
MehrArchivische Erschließung im digitalen Zeitalter. Herausforderungen und Lösungen
Archivische Erschließung im digitalen Zeitalter Herausforderungen und Lösungen Dr. Nils Brübach, Hauptstaatsarchiv Dresden Brandenburgischer Archivtag, Potsdam, 8. Mai 2014 Gliederung: Stellenwert der
Mehr»Neues aus der Anstalt«die Rolle der Kommunalarchive in veränderten Betriebsformen von Katharina Tiemann
»Neues aus der Anstalt«die Rolle der Kommunalarchive in veränderten Betriebsformen von Katharina Tiemann Einleitung Veränderte Betriebsformen haben die Archive seit etwa Mitte der 1990er Jahre immer wieder
MehrAufbewahrung elektronischer Dokumente Die Pflichten der Hochschulen Marina Rinken
Aufbewahrung elektronischer Dokumente Die Pflichten der Hochschulen Marina Rinken Institut tfür Informations, Tlk Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. ikti Hoeren Forschungsstelle Recht
MehrVereinsführung. Aufgabenpläne als Orientierungsrahmen. Aufgabenverteilungsplan für den Vorstand
Vereinsführung Aufgabenpläne als Orientierungsrahmen Zur Führung im Verein gehört die sinnvolle und eindeutige Zuordnung von Aufgaben. Dieses betrifft insbesondere die Ebene der Vorstandsämter. Dabei sind
MehrVerwaltungsvorschrift über Aufbewahrungsfristen, Aussonderung und das Vernichten von Dokumenten der FernUniversität in Hagen vom 01.10.
Verwaltungsvorschrift über Aufbewahrungsfristen, Aussonderung und das Vernichten von Dokumenten der FernUniversität in Hagen vom 01.10.2014 1. Zweck Diese Verwaltungsvorschrift beinhaltet die Grundsätze
MehrLandkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Erster Abschnitt. Allgemeines. 1 Geltungsbereich. 2 Begriffsbestimmung
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Archivsatzung Gemäß 3 Abs. 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBI. S. 577), zuletzt geändert durch Art. 3 und
MehrArchivar ohne Ausbildung Praxisorientierte Analyse des Gehobenen Dienstes im Österreichischen Staatsarchiv
Michaela Follner Archivar ohne Ausbildung Praxisorientierte Analyse des Gehobenen Dienstes im Österreichischen Staatsarchiv Das archivarische Berufsbild unterlag in den vergangenen Jahrzehnten großen Veränderungen.
Mehr84. DEUTSCHER ARCHIVTAG MAGDEBURG 2014 CALL FOR PAPERS
84. DEUTSCHER ARCHIVTAG MAGDEBURG 2014 CALL FOR PAPERS Vom 24. bis 27. September 2014 findet in Magdeburg der 84. Deutsche Archivtag statt. Der Vorstand des VdA hat sich für das folgende Rahmenthema entschieden:
MehrAnordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche
Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche 1 Grundsätzliches 2 Geltungsbereich 3 Verwaltung von Registratur- und Archivgut 4 Nutzung kirchlichen Archivguts durch abliefernde
MehrProzessorientierte Ablage im Dateisystem Herzlich willkommen.
Storage Organisation 23. Mai 2013 Prozessorientierte Ablage im Dateisystem Herzlich willkommen. 1 Prozessorientierte Ablage im Dateisystem Agenda Grundlagen 1. Aktuelle Situation 2. Begriffsklärung / Grundlagen
MehrDer Masterstudiengang Records Management. K.Uhde
Der Masterstudiengang Records Management K.Uhde Karen Anderson 2000: Deutschland hat eine überaus gute, systematische und in jeder Hinsicht vorbildliche Schriftgutverwaltung.? 11.03.2012 K. Uhde 2 www.archivschule.de
MehrFachangestellte für Medien- und Informationsdienste
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste wird erstmalig zum 01.08.1998 angeboten. Damit gibt es einen weiteren
MehrVolkshochschulsatzung. Satzung für die Volkshochschule des VHS-Zweckverbandes Velbert/Heiligenhaus. Rechtscharakter
Satzung für die Volkshochschule des VHS-Zweckverbandes Velbert/Heiligenhaus 1 Rechtscharakter Die Volkshochschule ist als nichtrechtsfähige Anstalt des Zweckverbandes eine öffentliche Einrichtung im Sinne
MehrDigitalisierung von Archivgut und digitale Präsentation von Urkunden
Digitalisierung von Archivgut und digitale Präsentation von Urkunden Strategie, Workflow und Perspektiven für Nutzung und Forschung ArgeAlp-Fachtagung Digitale Unterlagen und Digitalisierung in den Archiven
MehrGebührenordnung für das Landeskirchenarchiv
Gebührenordnung für das Landeskirchenarchiv Vom 5. März 2013 Das Landeskirchenamt erlässt aufgrund von 32 Absatz 3 der Kirchenverfassung folgende Gebührenordnung für das Landeskirchenarchiv: 1 Geltungsbereich
MehrDer Standard ech-0160 und die Umsetzung im Staatsarchiv St.Gallen
Staatsarchiv Der Standard ech-0160 und die Umsetzung im Staatsarchiv St.Gallen 17. Tagung AK Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen, Dresden 442-10 Martin Lüthi Departement des Innern Inhalt
MehrPraktische Probleme der archivischen Zuständigkeit: Schulakten
Praktische Probleme der archivischen Zuständigkeit: Schulakten Susanna Wurche 30.4.2008 0 Begriffsbestimmung Gegenstand der der Arbeitsgruppensitzung sind Unterlagen von Schulen und nicht Unterlagen der
MehrFachhochschule Potsdam University of Applied Sciences. Die archivarische Ausbildung an der FH Potsdam 9. Mai 2008 Prof. Dr.
Fachhochschule Potsdam University of Applied Sciences Die archivarische Ausbildung an der FH Potsdam 9. Mai 2008 Prof. Dr. Hartwig Walberg 1 FHP in Zahlen (2008) Gegründet: 1991 5 Fachbereiche mit 19 Studiengängen
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund
FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001
MehrCHARTA VON VENEDIG Art. 1-16 Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles (1964)
CHARTA VON VENEDIG Art. 1-16 Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles (1964) Artikel 1 Der Denkmalbegriff umfasst sowohl das einzelne Denkmal als auch
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen
08. Verordnung über die Archivierung (ArchV) vom 04..009 (Stand 0.06.04) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 9 Absatz,, 5 Absatz und 7 des Gesetzes vom. März 009 über die Archivierung
MehrGesetz über die Aktenführung und die Archivierung (Archivierungsgesetz)
Antrag an den Landrat 323.1 Gesetz über die Aktenführung und die Archivierung (Archivierungsgesetz) vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 23, 24 und 60 der Kantonsverfassung, beschliesst:
Mehr2 Soziales und Bildung
/Fachbudget/Einzelbudget gruppe Statistik Saldo aus ord. Ertrag (Zeile 1) und ord. Aufwand (Zeile 19).1 Kulturelle Bildung.1.3 Museum Altes Rathaus, Objekte Heimat- und Kulturpflege 5. Nichtwissenschaftliche
MehrEmpfehlungen zum Aufbau eines Digitalen Archivs
Ausschuss Digitale Archive der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder (KLA) Empfehlungen zum Aufbau eines Digitalen Archivs Ein digitales Archiv braucht (verschieden)
Mehr