Masterstudiengang. Katholische Hochschule NRW, Abteilung Köln Fachbereich Gesundheitswesen
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- Hertha Lang
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1 Katholische Hochschule NRW, Abteilung Köln Fachbereich Gesundheitswesen Masterstudiengang Schulleitungsmanagement Informationen und Studienverlaufsplan zum Postgradualen Weiterbildungsstudiengang Schulleitungsmanagement mit dem Abschluss Master of Arts Verantwortlich: Prof. Dr. phil. W. Heffels Studiengangsleiter KatHO NRW Fachbereich Gesundheitswesen Abt. Köln Sekretariat: Sonia Tropea Wörthstr Köln Telefon
2 Hochschule Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen Fachbereich Gesundheitswesen Ansprechpartner Prof. Dr. phil. Wolfgang M. Heffels Telefon Fax Abschlussgrad Master of Arts Studiendauer 4 Semester Beginn des Studienangebots Wintersemester 2017/18 Studienform Vollzeitstudium Profil des Studiengangs Der von der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, im Fachbereich Gesundheitswesen angebotene postgraduale Master- Studiengang "Schulleitungsmanagement" setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Pflegepädagogikstudium oder einen vergleichbaren Abschluss voraus. Ziel des Studiengangs ist die Befähigung der Studierenden zur pädagogischen und manageriellen Leitung und Führung von Bildungseinrichtungen im Gesundheitswesen. Der eher anwenderorientierte Studiengang führt in der Regel nach vier Semestern zum akademischen Abschluss "Master of Arts". Der Studiengang wird jährlich zum Wintersemester für 30 Studierende angeboten. Die Studiengangsveranstaltungen finden sowohl an Studientagen, in Blockform und an Wochenenden (freitags, samstags) statt. Zusammen fassende Bewertung Web-Seite Weitere Informationen Der erfolgreiche Abschluss des Studiengangs Schulleitungsmanagement berechtigt zur Promotion. Der Fachbereich Gesundheitswesen kooperiert für dieses Vorhaben mit der Theologisch-Philosophischen Universität Vallendar. Zusätzliche Angaben zu diesem Studiengang finden Sie im Hochschulkompass der HRK
3 Inhaltsverzeichnis I. Zur Hochschule... 4 II. Ziele des Studiengangs... 4 III. Lehr- und Studienumfang... 5 IV. Methodische Hinweise zur Lehrgangsgestaltung... 6 V. Studienorganisation... 7 VI. Studiengangsstruktur und Studienpläne... 7 VII. Studiengebühren:... 8 VIII. Zulassungsvoraussetzungen:... 8 IX. Bewerbungsfrist für den Studiengang:... 8 VI.1 Studienplan für das 1. Semester im WS 2017/ VI.2 Studienplan für das 2. Semester im SS 2018: VI.3 Studienplan für das 3. Semester im WS 2018/2019: VI.4 Studienplan für das 4. Semester im SS 2019: X. Dozenten: XI. Studiengangssekretariat:
4 I. Zur Hochschule Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen ist eine staatlich anerkannte Hochschule für Sozialwesen, Gesundheitswesen und Religionspädagogik. Zur Hochschule gehören die Abteilungen Aachen, Köln, Münster und Paderborn mit unterschiedlichem Studienangebot. In allen Studiengängen geht es um die Entwicklung einer praktischen Handlungskompetenz, die sowohl wissenschaftlich fundiert als auch ethisch verantwortet ist. Als katholische Hochschule setzen wir uns mit diesem Spannungsfeld bewusst auseinander. Mit der Einrichtung des Fachbereichs Gesundheitswesen im Wintersemester 1994/1995 öffnete sich die Hochschule neuen Qualifikations- und Wissenschaftsbereichen. In dem neu konzipierten Bachelor- Studiengang Pflegewissenschaft mit den Schwerpunkten Pflegemanagement und Pflegepädagogik und den neuen Masterstudiengängen Pflegemanagement und Lehrer/innen Pflege und Gesundheit sollen die Studierenden befähigt werden, verantwortliche Aufgaben in der Führung und Leitung von Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Altenhilfe sowie in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pflegenden zu übernehmen. Der postgraduale Weiterbildungs-Masterstudiengang zur Leitung von Pflegebildungseinrichtungen gibt eine Antwort auf die faktischen Entwicklungen der Pflegebildungseinrichtungen von Kleinstschulen bis hin zu Großschulen mit verändertem rechtlichen Status (vom Abteilungsstatus innerhalb eines Krankenhauses bis hin zu ggmbh im Zusammenhang mit den veränderten Anforderungen in der Pflegebildung und den Leitungs- und Führungsanforderungen in Pflegebildungseinrichtungen). Der Fachbereich Gesundheitswesen verfügt über ca. 300 Studienplätze. Pro Studiengang und Studienjahr stehen jeweils 30 Studienplätze zur Verfügung. Die Aufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich. Die bauliche wie personelle Ausstattung der Hochschule ermöglicht eine individuelle Betreuung der Studierenden. Durch die praktischen Erfahrungen und die wissenschaftlichen Tätigkeiten der Dozentinnen und Dozenten wird die Verbindung von anwendungsorientierter Lehre und neuen Entwicklungen im Gesundheitswesen gewährleistet. II. Ziele des Studiengangs Das Studium Schulleitungsmanagement soll durch theoretische und fachpraktische Studienelemente den Studierenden zur verantwortlichen Wahrnehmung der Leitungstätigkeit von Pflegebildungseinrichtungen befähigen. Zur Entwicklung dieser Gesamt- Kompetenz gliedert sich dieser modularisierte Studiengang in Lehr-Lern-Module. Jedes Modul repräsentiert hierbei eine notwenige Teilkompetenz. Das schulpraktische Studium dient in Zusammenhang mit der Begleitveranstaltung dazu, Erfahrungen im angestrebten Handlungsfeld zu sammeln, die neue Berufsrolle zu reflektieren und konkrete Aufgabenstellungen mit den im Studienprozess erworbenen Fähigkeiten zu vertiefen
5 III. Lehr- und Studienumfang Die Berechnung der Studienleistungen erfolgte bisher nach SWS (Semesterwochenstunden). Hierbei galt, dass 1 SWS 18 Lehrstunden à 45 Minuten umfasste. In den BA- und MA-Studiengängen ist die Berechnungseinheit Credits. Mit dieser Berechnungsgröße soll der Gesamtarbeitsaufwand eines Studierenden (Präsenz in den Lehrveranstaltungen und die gesamten Lern- und Vorbereitungszeiten) zum Ausdruck gebracht werden. 1 Credit entspricht 30 Arbeitsstunden und pro Semester sind maximal 30 Credits zu verteilen. Das Gesamtstudienvolumen pro Semester darf folglich 900 Stunden nicht übersteigen. Das Verhältnis von SWS zu Credits ist zunächst, bis andere empirische Verrechnungsgrößen bestimmt worden sind, nur in Annäherung zu berechnen. Um den Gesamtarbeitsaufwand eines Studierenden pro Modul (abzuprüfende Lehr-Lern- Einheit) zu bestimmen, sind die SWS mit dem Faktor 1,5 und 30 Arbeitsstunden zu multiplizieren (Beispiel: 4 SWS = 6 Credits = 180 studentische Arbeitsstunden). In der Gestaltung der Lehreinheit eines Moduls ist jede Dozentin/ jeder Dozent mithin gefordert, nicht nur seine Präsenzstunden sondern auch die zu erbringenden Lernund Arbeitszeiten der Studenten mit zu berücksichtigen. Da das Nach- und Vorarbeiten von Lehreinheiten, die Erstellung von Referaten und Hausarbeiten im Gesamtarbeitsaufwand der Studierenden mit zu berücksichtigen sind, kann das Verhältnis zwischen Präsenzzeit und Lernzeit im Allgemeinen 0,20 % zu 0,80% festgesetzt werden. Konkret bedeutet dies, dass für ein Modul mit 8 SWS (=12 Credits, 360 studentische Gesamtarbeitsstunden) eine Präsenzzeit von 80 Lehrstunden (7 Lehrveranstaltungstage à 10 Stunden plus einen Prüfungstag) vorzuhalten sind. So ergeben sich für die im Handbuch des Studiengangs Schulleitungsmanagement aufgeführten Module folgende Präsenztage à 10 Stunden: SL M1 Recht 7 Tage + 1 Prüfungstag SL M2 Führung und Organisation 7 Tage + 1 Prüfungstag SL M3 Betriebswirtschaftslehre 7 Tage + 1 Prüfungstag SL M4 Konzepte; Programmentwicklung 7 Tage + 1 Prüfungstag SL M5 Teamentwicklung; Ethik 7 Tage + 1 Prüfungstag SL M6 Berufspädagogik und Weiterbildung 7 Tage + 1 Prüfungstag SL M7 Begleittage zum Schulpraktikum 3 Tage - 5 -
6 IV. Methodische Hinweise zur Lehrgangsgestaltung Der postgraduierte Weiterbildungsstudiengang Schulleitungsmanagement umfasst im ersten und zweiten Semester fünf Module mit je 12 Credits. Bei der vorgenannten Aufteilung zwischen Präsenz und Eigenarbeit ergibt dies für jedes Modul einen Lehrumfang von 7 Präsenztagen à 10 Stunden plus 1 Prüfungstag (s.o.). Im ersten Semester finden 3-4 Studientage pro Modul und im zweiten die restlichen Präsenztage statt. Der Prüfungstag für das jeweilige Modul liegt zeitnah nach Abschluss des 7. Präsenztages im nachfolgendem Block / Studientag. Die gewählte Studiengangsstruktur (1. Teil, 2. Teil, Prüfungstag) eröffnet die Möglichkeit, dass der jeweilige Dozent im ersten Teil seiner Veranstaltung eine eher wissenschaftsorientierte Lehre und im zweiten Teil, eine eher anwenderorientierte Lehre gestaltet. Im Intermediärbereich der beiden Veranstaltungsblöcke (also zwischen Teil 1 und Teil 2) können Referate, Untersuchungs- oder Anwenderaufgaben, die im Tandem oder im Trio zu bearbeiten sind, erteilt / verteilt werden. Dies kann dann im zweiten Teil der Lehrveranstaltung dazu führen, dass nicht nur anwenderbezogene Gegenstandsfragen erörtert werden sondern auch die Herangehensweise und Argumentationsweise der Studierenden zum Gegenstand der Lehre werden. Das im dritten Semester stattfindende schulpraktische Studium findet in Verbindung mit Begleitveranstaltungen statt. In diesen Veranstaltungen geht es konkret um den Gegenstand der Schulentwicklung (Organisationsentwicklung, Programmentwicklung und Teamentwicklung). Konkrete Problemstellungen werden hier erörtert und einer der Lehrpraxis adäquaten Lösung mit anschließender Evaluierung zugeführt. Aus den jeweiligen Gegenständen der Problembearbeitung können/sollten Masterarbeiten hervorgehen. Während der Erstellung der Masterarbeit findet in der Hochschule ein Kolloquium statt. Die Anzahl und Art dieser Lehrform bestimmt unter Berücksichtigung der Prüfungsordnung der modulverantwortliche Professor
7 V. Studienorganisation Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester und umfasst 120 Credits sowie 6 Module. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Studiengangsveranstaltungen finden sowohl an Studientagen, in Blockform und an Wochenenden statt. 5 Module mit 8 Studientagen = 40 Studientage 1. und 2. Semester 2 Blockveranstaltungen à 5 Tage (vor dem lfd. Semester = 10 Studientage) 30 Studientage (Fr. und Sa. à 10 Std.) Präsenzzeiten pro Studientag Freitag Samstag 08:15 Uhr 17:30 Uhr 08:15 Uhr 17:30 Uhr 3. Semester 11 Studientage 4. Semester 7 Kolloquiumstage VI. Studiengangsstruktur und Studienpläne Module für die Studierenden: Schul- und Arbeitsrecht Führung und Organisation Konzept- und Programmentwicklung Personal- und Teamentwicklung Berufspädagogik und Weiterbildung Neben den anwendungsorientierten Modulen findet im 3. Semester außerhalb der Lehrveranstaltungen ein schulpraktisches Studium statt
8 VII. Studiengebühren: Die Studiengebühren betragen für den gesamten Studiengang 6.600,-. Mit den Studiengebühren sind die Kosten für alle Lehrveranstaltungen abgedeckt. Die Studiengebühren werden in vier Raten, zu Beginn eines jeden Semesters in Höhe von 1.650,- fällig. Bei Abbruch des Studiums werden, ungeachtet der Gründe, die gesamten Studiengebühren fällig. Dies ist aus Gründen der Finanzierungssicherheit des Studiengangs notwendig. VIII. Zulassungsvoraussetzungen: Für den Studiengang kann sich bewerben, wer über einen Diplom- oder Bachelorabschluss im Bereich Pflegepädagogik verfügt. Die vorgenannten Zulassungsvoraussetzungen werden nachgewiesen durch: 1. ein Diplom- bzw. Bachelor- (Pflegepädagogik) Zeugnis 2. eine Diplom- bzw. Bachelor- (Pflegepädagogik) Urkunde Darüber hinaus sollten die Bewerberinnen und Bewerber über Berufserfahrung in der Pflegelehre verfügen. Die Zulassung wird abhängig gemacht von der erfolgreichen Teilnahme am Bewerberverfahren der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen von der schriftlichen Anerkennung der Ordnung, Verfassung, Studienordnung, Einschreibesatzung, Bibliotheksordnung, Hausordnung sowie aller sonst geltenden Satzungen der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen. IX. Bewerbungsfrist für den Studiengang: Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2017 Die Zuteilung der Studienplätze erfolgt bis zum 15. August 2017 Die Bewerbungsunterlagen können Sie unter telefonisch oder per anfordern
9 VI.1 Studienplan für das 1. Semester im WS 2017/2018 Einführungstag Uhr Blockwoche: Module/Studientage Schul- und Arbeitsrecht (SL-M1) Betriebswirtschaft in Bildungseinrichtungen (SL-M3) Schul- und Arbeitsrecht (SL-M1) Betriebswirtschaft in Bildungseinrichtungen (SL-M3) Schul- und Arbeitsrecht (SL-M1) Betriebswirtschaft in Bildungseinrichtungen (SL-M3) Betriebswirtschaft in Bildungseinrichtungen (SL-M3) Prof. Dr. Großkopf Prof. Dr. Großkopf Prof. Dr. Großkopf Prüfung Recht Prof. Dr. Großkopf Führung und Organisationslehre Prof. Dr. Gärtner (SL-M2) Prüfung BWL Führung und Organisationslehre (SL-M2) Prof. Dr. Gärtner - 9 -
10 VI.2 Studienplan für das 2. Semester im SS 2018: Blockwoche: 09:00 17:30 Uhr Konzept- und Programmentwicklung (SL-M4) Prof. Hundenborn Personal- und Teamentwicklung (SL-M5) Module/ Studientage 08:15 17: Führung und Organisationslehre (SL-M2) Personal- und Teamentwicklung (SL-M5) Prof. Dr. Gärtner Konzept- und Programmentwicklung (SL-M4) Führung und Organisationslehre (SL-M2) Konzept- und Programmentwicklung (SL-M4) Führung und Organisationslehre (SL-M2) Prof. Hundenborn Prof. Dr. Gärtner Prof. Hundenborn Prof. Dr. Gärtner Prüfung Konzept- und Programmentwicklung Prof. Hundenborn/ Personal- und Teamentwicklung (SL M5)
11 VI.3 Studienplan für das 3. Semester im WS 2018/2019: Blockwoche: Prüfung Führung und Organisationslehre Prof. Dr. Gärtner 09:00 17:30 Uhr Studientage Personal- und Teamentwicklung (SL M5) Berufspädagogik und Weiterbildung (SL-M6) Berufspädagogik und Weiterbildung (SL-M6) Berufspädagogik und Weiterbildung (SL-M6) Prüfung Personal- und Teamentwicklung / Berufspädagogik und Weiterbildung (SL-M6) Berufspädagogik und Weiterbildung (SL-M6) Begleitveranstaltungen zum schulpraktischen Studium Prüfung Berufspädagogik und Weiterbildung Begleitveranstaltungen zum schulpraktischen Studium VI.4 Studienplan für das 4. Semester im SS 2019: Studientage Master-Kolloquien Master-Kolloquien Master-Kolloquien
12 X. Dozenten: Prof. Dr. Heribert W. Gärtner Pflege-und Sozialmanagement Studium der Theologie und Psychologie, Supervisor, 1987 bi 1992 Sozialwissenschaftlicher Leiter der Caritas-Akademie für Pflegeberufe in Freiburg, Bundesgeschäftsführer eines Fachverbandes. Schwerpunkte: Management und Organisationspsychologie, systemisches Management Beschwerdemanagement in Einrichtungen der Altenhilfe, Spezifika von Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft. Prof. Dr. jur. Volker Großkopf, Rechtswissenschaft Rechtsanwalt, spezialisiert auf Arzt- und Pflegehaftungsrecht, Fachdozent und Autor verschiedener Fachbücher für das Pflegerecht; Herausgeber der Zeitschrift Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen. Schwerpunkte: Praxisorientierte Darstellung des Zivil- und Strafrechts sowie des Sozial- und Arbeitsrechts. Vertiefte Darstellung ausgewählter rechtlicher Sonderprobleme aus dem Pflege- und Arztrecht. Prof. Dr. phil. Wolfgang M. Heffels Erziehungswissenschaften, Berufspädagogik Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Diplom-Pflegewissenschaftler (FH), mehrjährige Schulleitungserfahrung, erziehungswissenschaftliches Studium. Schwerpunkte: Anthropologie, Philosophie, Theorie und Praxis der Erziehung und Bildung, Schulpädagogik, Didaktik und Methodik, Berufsbildungsforschung, Personal- und Organisationsentwicklung, Konzeptionsentwicklung zum verantwortungsethischen Handeln (personale Verantwortungsethik und Organisationsethik). Prof. Gertrud Hundenborn Pflegepädagogik, Pflegefachdidaktik Krankenschwester, Lehrerin für Pflegeberufe, Leiterin des Referates Krankenpflege der Caritas-Akademie in Köln. Schwerpunkte: Planung, Analyse, und Bewertung von Lehr- und Lernprozessen in der Aus, Fort- und Weiterbildung in Theorie und Praxis, Fachdidaktik und Curriculum- Entwicklung sowie Bildungsforschung
13 XI. Studiengangssekretariat: Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abt. Köln Fachbereich Gesundheitswesen Master-Studiengang Schulleitungsmanagement Wörthstraße Köln Sonia Tropea Mo. - Fr. 8:00 12:30 Uhr Tel.: master.schulleitung@katho-nrw.de Prof. Dr. Wolfgang M. Heffels Studiengangsleiter Tel.: wm.heffels@katho-nrw.de
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