Wettkampfordnung des Landkreises Sonneberg
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- Sophie Adler
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1 Wettkampfordnung des Landkreises Sonneberg Bestimmungen für den Feuerwehrsportwettkampf Löschangriff Überarbeitete Auflage 2011 () Kreisbrandinspektion Sonneberg
2 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Als Wettkampf gilt ein sportlicher Wettbewerb, wenn insgesamt mindestens fünf Mannschaften teilnehmen. Die Mannschaftsstärke einer Sportwettkampfgruppe besteht aus 7 weiblichen Angehörigen oder 7 männlichen Angehörigen und jeweils einem Mannschaftsleiter. Der Start von gemischten Mannschaften (Frauen und Männer) mit max. drei weiblichen Angehörigen ist möglich, jedoch unter den Bedingungen und Wertung der Männermannschaften Teilnahme, Meldungen und Startberechtigung Die Teilnahme am Löschangriff ist allen Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren (FF) des Landkreises Sonneberg, der Nachbarlandkreise und Partnerfeuerwehren gestattet: die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der jeweiligen FF der Stadt/Gemeinde für welche sie starten angehören. Ein Doppelstart von Wettkämpfern bei Meldung von zwei Mannschaften einer FF ist nicht möglich. Meldungen zur Teilnahme am Wettkampf sind entsprechend der Ausschreibung des Landkreises (Veranstalter) schriftlich einzureichen. Bei Wehren mit mehreren Mannschaften ist die Namensliste der einzelnen Wettkämpfer beim Anmelden, bzw. vor der Auslosung der Startreihenfolge, schriftlich der Wettkampfleitung zu übergegeben. Seite 2
3 1.2. Kleidung und Ausrüstung Der Löschangriff ist als eine feuerwehrtechnische Disziplin auf sportlicher Ebene zu definieren Zum Löschangriff treten die Mannschaften in Feuerwehrschutzkleidung, ohne Überjacke, an. Ausnahme: Teilnehmende Frauen, welche nicht der Einsatzabteilung angehören und somit über keinen Feuerwehrschutzanzug verfügen, können mit der grau/grünen Schutzkleidung (DDR) antreten. Die Wettkämpfer tragen festes, knöchelumschließendes Feuerwehrschuhwerk (Feuerwehrstiefel, Feuerwehrschnürschuhen), aber ohne Dornen o- der Stollen; und einen Feuerwehr-Schutzhelm nach DIN, mit Kinnriemen, aber ohne Nackenleder und ohne Visier; sowie einen Feuerwehrgurt oder sonstigen Gurt, aber ohne Beiltasche Wettkampfbahn Die Disziplin Löschangriff wird auf einer Wettkampfbahn mit einer Gesamtlänge von 95 m und einer Breite von 20 m durchgeführt. Abmessung der Wettkampfbahn und Aufstellungspunkte der Wettkampfvorrichtungen und -geräte erfolgen gemäß Anlage. 2. WETTKAMPFVORBEREITUNG 2.1. Die Wettkampfgeräte Von der Mannschaft (7 weibliche, 7 männliche Angehörige oder gemischte Aufstellung der Feuerwehr) sind nach dem Aufruf zum Start auf einem 2 m x 2 m großen Holzpodest innerhalb von 5 min folgende Geräte bereit zustellten: 3 gummierte B-Druckschläuche 20 m lang ± 1m 75 mm 4 gummierte C-Druckschläuche 15 m lang ± 1m 42 mm oder 52 mm Seite 3
4 Saugschläuche 3 Stück à 1,60 m lang 110 mm, davon zwei schon gekuppelt; Schnellkupplungsgriffe jeder Art sind nicht gestattet. 1 Saugkorb nach DIN Schnellkupplungsgriffe jeder Art sind nicht gestattet 2 C-Strahlrohre mit oder ohne Mundstück bei maximaler Mundstück- bzw. Düsenweite von 12,5 mm mit Kugelabsperrorgan. Mundstücke und Strahlrohre müssen den Maßanforderungen nach Standard entsprechen, dürfen innen bearbeitet, aber nicht verbuchst sein. 2 Kupplungsschlüssel 1 Tragkraftspritze 1 TS 8/8 (Ausführung DDR) ohne Blindkupplungen; Niederschraubventile und Benzinhahn können geöffnet sein. Die Tragkraftspritze darf keine technischen bzw. äußerlichen Veränderungen (z.b. Kurbeln an Handrädern, zusätzliche Ventile, andere Laufräder u. ä.) aufweise. 1 Verteiler B-CBC (nach DIN) Schnellkupplungsgriffe jeder Art sind nicht gestattet. Als Wettkampfvorrichtung stehen zusätzlich bereit. Wasserentnahmestelle Offener Behälter mit senkrechten Wänden und einem Fassungsvermögen von mindestens 1000 Litern. Die obere Kante des Behälters muss mindestens 80 cm, darf aber nicht mehr als 90 cm über dem Boden des Wettkampfplatzes liegen. Der Behälter muss mit Wasser gefüllt sein, die Wassertiefe muss mindestens 50 cm betragen. Das Nachfüllen von Wasser während des Wettkampfes ist zulässig und muss mit Beginn des Saugvorgangs erfolgen. Ist ein Nachfüllen nicht erwünscht, muss dies den Kampfrichter Wasserbehälter vor dem Start mit geteilt werden. Erfolgt keine Mitteilung wird der Behälter wie festgelegt gefüllt. Seite 4
5 2 Zielgeräte Mit einer Zielscheibe, einem 15 Liter-Wasserbehälter mit Wasserstandsmesser und Lichtsignalanlage (siehe Anlage). Als Zielscheiben werden 50 x 50 cm große Platten verwendet, die an Rahmengestellen mit der Unterkante 1,35 m über dem Boden befestigt werden. In der Mitte der Zielscheibe befindet sich ein 5 cm großes rundes Loch. Hinter dieser Öffnung ist auf der Rückseite der Zielscheibe der Wasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von 15 Litern angebracht. Oberhalb der Zielscheibe befindet sich eine Signalleuchte, welche aufleuchtet, wenn im Wasserbehälter 10 Liter Wasser sind. Anstelle der Signalleuchten sind auch andere gut sichtbare Anzeigevorrichtungen zulässig Vorbereitung des Löschangriffes Die Mannschaften starten mit eigener Ausrüstung und Gerät. Die Wettkampfgruppen können ihre Geräte im Vorbereitungsraum oder, wenn dieser nicht vorhanden ist, außerhalb der Wettkampfbahn vorbereiten. Der Kampfrichter hat darauf zu achten, dass alle Gruppen das Gerät, die Schläuche und Armaturen ausreichend und gleich lange vorbereiten können. Nach dem Aufruf hat jede Wettkampfgruppe fünf Minuten Zeit, das Gerät auf dem Podest entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen abzulegen. Das Vorbereiten hat ausschließlich durch die Wettkämpfer zu erfolgen. Bei Frauenmannschaften ist beim Aufbau der Geräte innerhalb der 5 min- Vorbereitungszeit eine Unterstützung durch zwei männliche Angehörige der jeweiligen Feuerwehr und einem Betreuer erlaubt. Die Schläuche dürfen auf dem Podest auf beliebige Weise abgelegt werden. Sie dürfen gerollt oder gefaltet sein. Nur Saugschläuche dürfen über die Umgrenzungsmaße des Podestes, jedoch maximal 120 cm (einseitig) hinausragen. Die Kupplungen dürfen sich nicht berühren. Die Geräte dürfen untereinander nicht verbunden sein. Ventile der Tragkraftspritze und des Verteilers dürfen offen, Blindkupplungen müssen zum Unfallschutz entfernt sein. Seite 5
6 Ein Starten der TS (Probelauf) auf dem Holzpodest und innerhalb der gekennzeichneten Wettkampfbahn ist während der Vorbereitungszeit nicht gestattet. Außerhalb der Wettkampfbahn und außerhalb der Vorbereitungszeit ist ein Probelauf gestattet. Wird ein technischer Mangel an der Tragkraftspritze festgestellt, ist ein Kampfrichter herbeizurufen, der über das weitere Verfahren entscheidet. Die Kampfrichter müssen 30 Sekunden und 10 Sekunden vor Ablauf der 5 Minuten Frist Wettkampfgruppe darauf aufmerksam machen, dass die Zeit zum Vorbereiten der Geräte bald abläuft. Der Kampfrichter am Podest weist auf Fehler, welche beim Ablegen des Gerätes gemacht wurden, hin. Nach Ablauf der Vorbereitungszeit müssen die Wettkämpfer das vorbereitete Gerät verlassen und außerhalb der Wettkampfbahn Aufstellung nehmen. Ist das Gerät nun nicht so aufgelegt, wie es diese Wettkampfordnung vorsieht oder unvollständig, darf die Gruppe nicht starten und der Versuch wird als ungültig erklärt. Zum Start nimmt die Wettkampfgruppe außerhalb der markierten Wettkampfbahn Aufstellung. Der Start ist von der hinteren Startlinie oder von rechts der Wettkampfbahn zulässig. Es muss jedoch die gesamte Gruppe von einer der zwei möglichen Seiten aus starten. 3. DIE WETTKAMPFDURCHFÜHRUNG 3.1. Ablauf des Wettkampfes Löschangriff Auf das Startkommando des Starters läuft die Gruppe zum Podest. Nach Herstellung der Saugschlauchleitung mittels Saugschläuchen und Saugkorb wird aus der Wasserentnahmestelle (Behälter) angesaugt. Dabei ist darauf zu achten, dass der Saugkorb noch vor dem Eintauchen in den Behälter angekuppelt wird. Der Saugkorb muss bis zum Ende des Löschangriffes an der Saugschlauchleitung angekuppelt bleiben. Er darf auch nicht gehalten werden, damit er nicht von der Leitung fällt. Andernfalls ist der Versuch ungültig. Die Zubringleitung wird mit 3 B-Schläuchen in Angriffsrichtung ausgelegt und an den Verteiler angekuppelt. Vom linken und vom rechten Verteilerausgang werden von den beiden Angriffstrupps je eine Löschleitung mit je 2 C-Schläuchen und einem C-Strahlrohr ausgelegt. Seite 6
7 Nach Erreichen der Angriffslinie (90 m - Marke) füllen die beiden Angriffstrupps durch das Loch in den Zielscheiben den Wasserbehälter der Zieleinrichtung mit Wasser. Es ist nicht gestattet, wenn beim Spritzen in die Zielscheibe das Strahlrohr an einen anderen Wettkämpfer angelehnt wird. Die Strahlrohrführung kann jedoch in beliebiger Stellung erfolgen. Ein Strahlrohrführer darf dem anderen nicht beim Spritzen in die Zielscheiben aushelfen. Beim Spritzen in die Zielscheiben darf kein Wettkämpfer der Gruppe die Angriffslinie übertreten. Die genannten Fehler bedeuten, dass der Versuch ungültig ist. Leuchtet die Signalleuchte auf einem Zielgerät auf, ist der Behälter mit 10 l Wasser gefüllt. Sobald die Signalleuchten beider Zielgeräte aufleuchten, ist das Wettkampfziel dieser Disziplin erreicht. In diesem Augenblick nehmen die Zeitnehmer die Zeit. Der Hauptzeitnehmer veranlasst die Eintragung der Zeit in das Wertungsblatt. Bei der Durchführung des Löschangriffes dürfen nur die unter Punkt 2.1 vorgesehenen Geräte, Schlauche und Armaturen verwendet werden. Nach Abschluss des jeweiligen Wettkampfes ist von den einzelnen Läufern darauf zu achten, dass die Schläuche ausschließlich nur am Rande der Wettkampfbahn entleert werden. Das Abkuppeln der Saugschläuche hat so zu erfolgen, dass das Restwasser aus der Saugleitung in den Wasserbottich zurückläuft und so wenig wie möglich Wasser im Bereich der Holzpodeste und des Startraumes ausläuft. 4. DIE WERTUNG 4.1. Zeitnahme Bei der Disziplin Löschangriff ist sowohl elektronische Zeitnahme als auch Handstoppen zulässig. Wenn die Zeitnahme elektronisch erfolgt, ist zusätzlich Handstoppung mit je einer Stoppuhr je Wettkampfbahn vorzunehmen. Über die Handstoppung ist ein Protokoll zu führen. Beim Ausfall der elektronischen Zeitnahme gilt dann das Protokoll der Handstoppung für den betreffenden Lauf. Seite 7
8 Die Zeitnahme erfolgt von der optischen Wahrnehmung des Startsignals bzw. der Auslösung der elektronischen Zeitnahme bis zum Befüllen der Behälter der Zielgeräte (beide) mit jeweils einer Wassermenge von 10 Litern und der optischen Anzeige der Befüllung. Bei Uhren mit 1,100 - Sekunden-Teilung ist die der vollen 1/10 Sekunde am nächsten liegenden Zeit maßgebend, d.h. 6,44s = 6,40 s, aber 6,45 s = 6,50 s Platzierung Bei allen Wettkämpfen (Löschangriff Frauen und Männer) erfolgt die Platzierung der Mannschaften des Landkreises Sonneberg ausschließlich nach der vom Startzeichen bis zur Erreichung des Wettkampfzieles gestoppten und als verbindlich erklärten Zeit. Bei Zeitgleichheit ist die Platzierung wie folgt. 1. u. 2. Platz gleiche Zeit = 2. u. 3. Platz gleiche Zeit = 3 u. 4. Platz gleiche Zeit = zwei 1. Plätze, ein 3. Platz zwei 2. Plätze, kein 3. Platz zwei 3. Plätze, kein 4. Platz: Bei Zeitgleichheit des 1. und 2. Platzes, zur Erreichung des Wanderpokals, erfolgt unter diesen Mannschaften ein Stechen Gastmannschaften Die Gastmannschaften dürfen am Löschangriff außerhalb der Wertung beim Kreisfeuerwehrtag des Landkreises Sonneberg teilnehmen. Sie dürfen auch von den Festlegungen dieser Wettkampfordnung hinsichtlich der zu verwendenden Gerätschaften und Wettkampfbekleidung abweichen. Seite 8
9 4.4. Disqualifikationen und Zeitstrafe Wettkämpfer und Mannschaften werden disqualifiziert: bei Verstoß gegen die zulässige Mannschaftsstärke bzw. bei Doppelstart von Wettkämpfern nach der offiziellen Meldung bei Nichterscheinen der Mannschaften nach dem 2. Aufruf, sich im Vorbereitungsraum bzw. am Startplatz einzufinden wenn eine Mannschaft zweimal einen Fehlstart verursacht wenn beim Füllen der Zielgeräte die Angriffslinie von einem, bzw. beiden Wettkämpfern der Mannschaft überschritten wird wegen grob unsportlichen Verhaltens (z.b. Behindern des Wettkampfes, bzw. anderer Mannschaften usw.) wenn nach zweifachem Aufruf Mannschaftsleiter, Betreuer, Schlachtenbummler usw. der sich am Start befindlichen Mannschaft den Innenraum der Wettkampfanlage nicht verlassen wenn den Weisungen der Wettkampfleitung durch Wettkämpfer, Mannschaftsleiter, Betreuer und Schlachtenbummler betreffs des ungehinderten Ablaufs des Wettkampfes keine Folge geleistet wird. Disqualifikationen werden von der Wettkampfleitung ausgesprochen Protest Es besteht das Recht Proteste einzulegen: bei Verstoß gegen die Wettkampfordnung bei Verstoß gegen die Festlegungen der Wettkampfausschreibung gegen Kampf- und Schiedsrichterurteile Seite 9
10 bei technischen Mängeln der vom Veranstalter bereitgestellten Geräte und Wettkampfanlagen bei Verkündigung falscher Ergebnisse. Der Protest ist schriftlich vom Mannschaftsführer, bei dessen Abwesenheit von seinem Stellvertreter, bei der Wettkampfleitung einzureichen. Bei Streitlagen die während des laufenden Wettkampfes auftreten, muss der Protest schriftlich innerhalb von 10 min nach Beendigung des betreffenden Laufes eingereicht werden. Bei Verkündung falscher Ergebnisse kann innerhalb von 15 min nach Bekanntgabe Protest eingelegt werden. Die Entscheidung der Wettkampfleitung ist entgültig. Der Einreicher eines Protestes hat nicht das Recht an der Entscheidungsfindung teilzunehmen. Bei Erfordernis können sie vom Bearbeiter des Protestes gehört werden. Seite 10
11 4.6. Zusammensetzung der Wettkampfleitung Die Wettkampfleitung setzt sich wie folgt zusammen: Leiter der Wettkämpfe (Hauptschiedsrichter) Pro Wettkampfbahn ein Kampfrichter ein Kampfrichter -Startlinie -Saugleitung und Aufbau je ein Kampfrichter -Zeitnahme (elektronisch / Handstoppung) ein Kampfrichter -Zielgeräte Der o.g. Personenkreis bildet im Falle von Protesten die Wettkampfleitung. Die Wettkampfordnung ist ab Mai 2012 bis auf Widerruf gültig. Sonneberg, Ambrosius Kreisbrandinspektor Seite 11
12 Seite 12
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