Sonntag, 21. Oktober 2012
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- Frauke Bärbel Förstner
- vor 6 Jahren
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1 Sonntag, 21. Oktober 2012 in Dornum, Kirchstr. 11 Öffentliche Versteigerung von Mobiliar und Inventar eines Hotels Besichtigung: Uhr Versteigerung: Uhr Zahlung Bar bzw. per EC-Karte m. Geheimzahl. Bitte denken Sie an die Möglichkeit sich vor der Versteigerung durch Ihre Bank einen höheren Betrag auf Ihrer Mustermann EC-Karte freischalten zu lassen. Bieterkarten Erhalten Sie während der Besichtigung gegen Vorlage des Personalausweises/Passes. Zahlungen per Visa/Mastercard werden akzeptiert, jedoch wird ein Kreditkartenaufschlag in Höhe von 3,5% des Rechnungsbetrages erhoben. Versteigerung erfolgt weitestgehend ohne Limit. Nach der Bezahlung an der Kasse können bei Bedarf gesonderte Vereinbarungen über die Abholung sperriger Gegenstände vereinbart werden. Auf Wunsch können wir Ihnen für den Abbau und Transport der ersteigerten Gegenstände eine fachlich kompetente helfende Hand benennen.
2 597 Holländer 609 Tisch 598 Holländer 610 Kaffeetisch mit 2 Stühlen 599 Sideboard 611 Tischlampe Wandlampen 612 Vase Wandlampen 613 Segelschiff Tischlampe Tischlampe Tischlampe 614 Tresen 605 runder Tisch 615 Hängelampe Stühle + 1 Lehnstuhl 607 Tisch kleine Hängelampen Stühle
3 617 6-eckiger Tisch 626 Brautstuhl (Fußkrone fehlt) lange Tische, 2 kurze Tische + 26 Stühle 627 Kronleuchter 619 Leuchter 628 Gastronomiekasse Multidata 620 Tischlampe, teilweise defekt Wandlampen 621 Tischlampe 630 Harmonium J.C. Sherwin & Son 622 Garderobenleiste 631 Stehlampe 623 Spiegel Wandlampen Brautstuhl Tisch 633 Sideboard mit Spiegelaufsatz
4 634 Stuhl Stühle 635 Vitrinenschrank 643 Tisch m. 6 Stühlen Stühle, tlw. defekt, Fehlteile vorhanden 644 Gotisches Büfett Eisbecher 645 Gründerzeitbüfett 638 Vase, Fürstenberg 646 Cappuccinotassen, 8 Stk. 639 Zuckerstreuer 13 Stk. 647 Hackklotz 640 Stuhl 648 Kohlreibe 641 engl. Klapptisch (Patent) 649 Wiegeschale
5 650 Tresen m. eig. Bierkühlung 661 Gründerzeitbüfett 651 Gefrierschrank 662 Tisch 652 Gefrierschrank Kühlschrank Kühlschrank Aufsteller, Coca Cola 663 Couchsitzgruppe 656 Wäschestampfer 664 Schaukelstuhl 657 engl. Überbausofa 665 Schaukelsessel 658 Hängeschrank 666 Gebetshocker 659 Thonetstuhl Stühle 660 Küchenbeistelltisch 668 Jagdschrank
6 Kirchenbank aus Rüster/Ulmenholz Kirchenbank aus Rüster/Ulmenholz Kirchenbank aus Rüster/Ulmenholz 679 Stehlampe, englisch 672 Synagogenbank 680 Tisch Stühle Petroleumlampen, elektrisch Sessel 682 Kupferkessel Sessel 683 Tisch Stühle, Günderzeit 684 Lampe Wandlaternen 685 Fenster 678 Paravent 686 Bild
7 687 Gobelin 695 Bild 688 ovales Bild 696 Bild 689 Bild 697 Spiegel 690 Kerzenleuchter, schmiedeeisern 698 Schuhputzmaschine 691 Gobelin Kronleuchter Kronleuchter 692 Wandteppich 701 Kerzenständer, schmiedeeisern 693 Spiegel Tische Wandlaternen 703 ca. 140 Stühle
8 704 1 Wandlaterne flache Teller Wandlaternen Kuchenteller 67 Untertassen 7 Teller Terrinen Saucieren 707 Teegeschirr, 13 Teile Sektgläser 708 Essteller, 48 Teile Sektgläser Tassen, 25 Teile Becher, 16 Teile Kännchen, 11 Teile 723 Messingbett kl. Milchkännchen, 5 Teile 2 x Tassen und Untertassen 724 Glasbodenvase tiefe Essteller 725 afrikanisches Beistelltischchen tiefe Essteller gr. Löffel 53 Gabeln 52 Messer 21 Fischgabeln
9 Fischmesser 66 Teelöffel Kinderbesteck, 17 Teile Untertassen + 15 Suppentassen 22 Eierbecher Eislöffel 14 Soßenkellen 7 Suppenkellen Kompottschalen Kuchengabeln Stövchen Eislöffel Stövchen Kaffeelöffel Stövchen Kaffeetassen, weiß Kaffeekannen Untertassen Teekannen Moccagedecke Teegedecke 742 Kaffeekännchen, 23 m. Deckel, 5 ohne Deckel Sahnekännchen +Kluntjeschalen Milchkännchen 12 Cappuccinotassen Kuchenteller gr. Milchkännchen gr. Handtücher 16 Duschvorleger 42 kl. Handtücher Kuchenteller Tischdecken, rot 21 Tischdecken, weiß div. Tischwäsche
10 764 Wandseidenteppich 772 Hotelzimmer Nr. 4, Stühlen, 1 Tisch, 1 Schrank, 1 Kommode, Stehlampe, Nachtschränkchen 765 Gobelin 773 Hotelzimmer Nr. 5, bestehend aus 2 Betten, Louis-Schrank m. Spiegel Nußbaum, 3 Betten, 3 Nachschränken, 3 Lampen, 2 Stühle, Kommode, Tisch, Garderobe Läufer 774 Hotelzimmer Nr. 6, bestehend aus Louis-Bett Nußbaum, Louis-Säulenschrank Nußbaum, Nachtschrank, andalusische Kommode, Stehlampe, kl. Garderobe 767 Hotelzimmer Nr. 1, bestehend aus Gründerzeit Eichenbett, Gründerzeit Eichenschrank, Louis-Nachtschrank, engl. Rauchtischchen, 2 Lampen 775 Hotelzimmer Nr. 7, Nachtschränken, Schrank, Kommode, 2 Stühlen, Tisch, Garderobe 768 Hotelzimmer Nr. 2, bestehend aus franz. Polsterbett, engl. Schrank, Schubladenkommode, Louis-Bett, Sitzgarnitur, holl. Rauchtisch, Lampe 776 Hotelzimmer Nr. 8, Nachtschränken, 2 Stühlen, Tisch, Schrank, Kommode, Fernseher, Lampe, Garderobe 769 Waschmaschine, 10 kg, Tromm 777 Hotelzimmer Nr. 9, Nachtschränken, 2 Stühlen, Tisch, Schrank, Kommode, Fernseher, Lampe, Garderobe 770 Wäschetrockner, 7 kg. LG 778 Hotelzimmer Nr. 10, Nachtschränken, 2 Stühlen, Tisch, Schrank, Kommode, Fernseher, Lampe, Garderobe 771 Hotelzimmer Nr. 3, bestehend aus Louis-Eichenbett, gr. Eichenkleiderschrank, engl. Kommode, Garderobe, Stuhl, Stehlampe, Tisch 779 Spiegelsekretär Louis
11 780 Eichenspiegel, Gründerzeit 786 Marmortisch 781 Hotelzimmer Nr. 11, Nachtschränken, 2 Stühlen, Tisch, Schrank, Kommode, Fernseher, Lampe, Garderobe 787 engl. Eichenkommode 782 Hotelzimmer Nr. 12, Nachtschränken, 2 Stühlen, Tisch, Schrank, Kommode, Fernseher, Lampe, Garderobe 788 Kronleuchter, achtarmig 783 Schlafzimmer Louis, 4 Teile (Bett, 2 Nachtschränke, Kleiderschrank) 789 Kronleuchter, dreiarmig engl. Sessel 790 Kronleuchter, fünfarmig 785 Ostfriesensofa
12 Versteigerungsbedingungen Versteigerungen in Middoge, Dornum und Berumerfehn 1. Die Gegenstände werden im Namen und für Rechnung des Auftraggebers in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden. Sämtliche zur Versteigerung gelangende Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt werden. Jegliche Gewährleistung für Fehler oder Mängel sind ausgeschlossen. Der Zuschlag verpflichtet den Erwerber zur sofortigen Abnahme des Versteigerungsgutes. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung auf den Erwerber über, das Eigentum jedoch erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. 2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstangebotes kein höheres Gebot erfolgt. Ein Bieter bleibt an das abgegebene Gebot gebunden, wenn ein nachfolgendes Übergebot ungültig ist oder vom Versteigerer zurückgewiesen wird. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung seines Auftraggebers den Zuschlag erteilen; der Bieter bleibt in diesem Fall an sein Angebot für eine Woche ab dem Tag des Zuschlages gebunden. Ein Gebot erlischt außer im Falle seiner Ablehnung durch den Versteigerer dann, wenn die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird oder wenn der Versteigerer den Gegenstand nicht erneut aufruft; ein Gebot erlischt nicht durch ein nachfolgendes unwirksames Übergebot. 3. Jeder Bieter, der an unserer Auktion teilnehmen möchte, muss unter Vorlage eines gültigen Personalausweises/Passes/ggf. Führerscheins den ausliegenden Bieterkartenvordruck korrekt und vollständig ausfüllen und unterschreiben. 4. Gebote werden nur von Bietern angenommen, die im Besitz einer Bieterkarte sind. Diese sind gebührenfrei an der Kasse zu erhalten. 5. Bei Verweigerung der Abnahme nach Zuschlag ist der Versteigerer bei Verzug des Käufers berechtigt, die Kaufgegenstände für seinen Auftraggeber wieder in Besitz zu nehmen und darüber nach seinem Ermessen auf Rechnung, Gefahr und Kosten des säumigen Käufers zu verfügen. Es bleibt dem Versteigerer überlassen, in welcher Höhe er Gebote annehmen, ob er auf ein Gebot den Zuschlag erteilen, verweigern oder vorbehalten will. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht nicht. Die Kaufinteressenten bleiben bis zum Schluss der Versteigerung an ihre Gebote gebunden, auch wenn sie überboten werden, bis der Zuschlag erteilt oder verweigert wird. Entstehen wegen des Meistgebotes oder sonst Zweifel, so kann der Versteigerer nach seinem Ermessen einem der Bietenden den Zuschlag erteilen oder erneuten Aufsatz im selben Termin vornehmen. Mit dem erneuten Aufruf wird der frühere Zuschlag unwirksam. 6. Die Übergabe erfolgt unter Eigentumsvorbehalt, so dass das Eigentum an den gekauften Gegenständen erst mit der völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Aufgeld auf die Käufer übergeht. Mit ihm geht die Gefahr für vom Versteigerer nicht zu vertretene Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. 7. Zahlungsunfähige haben sich des Bietens gänzlich zu enthalten. 8. Die Käufer haben die Kaufgelder nebst einem Aufgeld von insgesamt 20 % (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer auf das Aufgeld) auf das Kaufgeld sofort in bar an den Versteigerer zu zahlen. EC- Karte mit Geheimnummer ist zugelassen. Sonstige Barschecks werden nur von bekannten Käufern angenommen. Zahlungen per Visa/Mastercard werden akzeptiert, jedoch wird ein Kreditkartenaufschlag in Höhe von 3,5% des Rechnungsbetrages erhoben. 9. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner. Jeder, der für einen anderen bietet oder kauft, haftet neben seinem Auftraggeber als Selbstschuldner. 10. Mindestpreise werden nur in Einzelfällen festgelegt. 11. Die als bezahlt gekennzeichnete Quittung ist am Ausgang vorzuzeigen. 12. Der Auktionator behält sich bis zur Versteigerung eine Änderung der vorbezeichneten Versteigerungsbedingungen vor. 13. Im Übrigen gelten die vor oder während der Versteigerung vom Versteigerer mündlich bekanntgegebenen und protokollierten Sonderbedingungen. Norden, den 10. Oktober 2012 Johannes Wallow -vereid. Auktionator- Versteigerung in Norden 1. Die Gegenstände werden im Namen und für Rechnung des Auftraggebers in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden. Sämtliche zur Versteigerung gelangende Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt werden. Jegliche Gewährleistung für Fehler oder Mängel sind ausgeschlossen. Der Zuschlag verpflichtet den Erwerber zur sofortigen Abnahme des Versteigerungsgutes. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung auf den Erwerber über, das Eigentum jedoch erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. 2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstangebotes kein höheres Gebot erfolgt. Ein Bieter bleibt an das abgegebene Gebot gebunden, wenn ein nachfolgendes Übergebot ungültig ist oder vom Versteigerer zurückgewiesen wird. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung seines Auftraggebers den Zuschlag erteilen; der Bieter bleibt in diesem Fall an sein Angebot für eine Woche ab dem Tag des Zuschlages gebunden. Ein Gebot erlischt außer im Falle seiner Ablehnung durch den Versteigerer dann, wenn die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird oder wenn der Versteigerer den Gegenstand nicht erneut aufruft; ein Gebot erlischt nicht durch ein nachfolgendes unwirksames Übergebot. 3. Jeder Bieter, der an unserer Auktion teilnehmen möchte, muss unter Vorlage eines gültigen Personalausweises/Passes/ggf. Führerscheins den ausliegenden Bieterkartenvordruck korrekt und vollständig ausfüllen und unterschreiben. 4. Gebote werden nur von Bietern angenommen, die im Besitz einer Bieterkarte sind. Diese sind gebührenfrei an der Kasse zu erhalten. 5. Bei Verweigerung der Abnahme nach Zuschlag ist der Versteigerer bei Verzug des Käufers berechtigt, die Kaufgegenstände für seinen Auftraggeber wieder in Besitz zu nehmen und darüber nach seinem Ermessen auf Rechnung, Gefahr und Kosten des säumigen Käufers zu verfügen. Es bleibt dem Versteigerer überlassen, in welcher Höhe er Gebote annehmen, ob er auf ein Gebot den Zuschlag erteilen, verweigern oder vorbehalten will. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht nicht. Die Kaufinteressenten bleiben bis zum Schluss der Versteigerung an ihre Gebote gebunden, auch wenn sie überboten werden, bis der Zuschlag erteilt oder verweigert wird. Entstehen wegen des Meistgebotes oder sonst Zweifel, so kann der Versteigerer nach seinem Ermessen einem der Bietenden den Zuschlag erteilen oder erneuten Aufsatz im selben Termin vornehmen. Mit dem erneuten Aufruf wird der frühere Zuschlag unwirksam. 6. Die Übergabe erfolgt unter Eigentumsvorbehalt, so dass das Eigentum an den gekauften Gegenständen erst mit der völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Aufgeld auf die Käufer übergeht. Mit ihm geht die Gefahr für vom Versteigerer nicht zu vertretene Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. 7. Zahlungsunfähige haben sich des Bietens gänzlich zu enthalten. 8. 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