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1 Spare parts 2017 Content 2. SOLAR PUMP GROUP. FRESH WATER MODULE FWM15I/0I 4. FRESH WATER MODULE FWM 5. HEATING CIRCUIT MODULE 6. SOLAR CHARGING MODULE BM/SLM

2 Solar Pump Group PSKR18HE/PSKR15 RLGHE a Position number Item description Item number PU Price / pc. 1 solar 6 bar safety valve SV6-RLG ,- 2 manometer MM10-RLG ,- boiler filling and draining valve / ,- 4 thermometer BTM ,- 5 ball valve flow incl. integrated gravity brake 20 mbar ,- 6 ball valve return incl. integrated gravity brake 20 mbar ,- 8a flowmeter RLG-E-DMS (from 2011) ,- 8a flow Indicator RLG-DMS (until 2011) ,- 8 flow Indicator for PSKR18/PSKR ,- 8 flow Indicator PSKR-DMS for ,- 8 flow Sensor PSKR15SP ,- 9 solar pump UPM ,- gravity brake for ,- All prices excl. ex works, valid from until cancellation / incl. individual packaging by SONNENKRAFT 2

3 Fresh water module FWM15i/0i 1 a/b/c/d 5 2 a/b 6 4 Position number Item description Item number PU Price/pc. 1a plate heat exchanger FWM15i-CU ,- 1b plate heat exchanger FWM0i-CU ,- 1c plate heat exchanger FWM15i-VA ,- 1d plate heat exchanger FWM0i-VA ,- 2a flow sensor FWM15i ,- 2b flow sensor FWM0i ,- pressure sensor for FWM15i/0i ,- pressure sensor for FWM 15i/0i-CFK ,- 4 pump head ,- 5 sensor box for FWMi V ,- 6 circulation pump head ,- backwards compatibility kit FWM ,- non-return valve for FWM15i/0i-CFK ,- All prices excl. ex works, valid from until cancellation / incl. individual packaging by SONNENKRAFT

4 Fresh water module FWM Position number Item description Item number PU Price/pc. 1 regulating thermostat head ,- 1a valve insert FWM ,- 2 plate heat exchanger WT11-41 O-ring (before 2010) gasket set 18-parts O-ring (before 2010) , ,- 2 plate heat exchanger WT11-41(from 2010) ,- gasket set 17-parts (from 2010) ,- HE-pump Yonos Para HU 25/ ,- 4 flow switch for FWM (from 2008) ,- flow switch gunmetal for FWM (before 2008) ,- 5 Smartbox for FWM module ALWAYS change flow switch as well ,- 6 heating circuit return ball valve, blue (54) ,- All prices excl. ex works, valid from until cancellation / incl. individual packaging by SONNENKRAFT 4

5 Heating circuit module HKM20HE 1 2 Position number Item description Item number PU Price/pc. 1 circulation pump Grundfos Alpha ,- 2 actuator for HKM20HE ,- All prices excl. ex works, valid from until cancellation / incl. individual packaging by SONNENKRAFT 5

6 Solar charging modules BM / SLM BM25HE SLM50HE / SLM50HE-O a 1 a 5 5 Position number Item description Item number PU Price/pc. 1/4 YONOS PARA HU25/7.0 (collector and buffer) ,- 1a/4a Grundfos pump 1055/ ,- 2 FCL flow sensor Collector SLM50HE ,- manometer 10 bar ,- 5 FBL flow fensor SL / SLX SLM50HE/BM25HE ,- flow sensor VFS SLM50HE-O ,- 6 actuator ,- 7 heat exchanger for SLM ,- gasket set ,- All prices excl. ex works, valid from until cancellation / incl. individual packaging by SONNENKRAFT 6

7 Application form for number for delivery notes of return (RMA) / Customer service request Please enclosed fully filled form to the returndelivery! Fax: +4 (0) / kundendienst@sonnenkraft.com Please send complaint goods to following address: SONNENKRAFT GmbH Solarstrasse 1, Industriepark A St.Veit / Glan RMA: (filled by SONNENKRAFT) Date: Supplier-number of complaint: Customer-number of complaint: Customer-contact: Installer Company Street ZIP/Town Contact person Phone/Mobile End customer Name Street ZIP/Town Contact person Phone/Mobile 1. Product specification Please send pictures and delivery note! (complete and detailed as well as photo type plate) Matchcode Article number Quantity of complaint goods: Complaint Serial number: Order or invoice number: Date of installation: Was there any contact between the installer and the end customer? Yes No System diagram: COMPACT COMBI COMFORT COMFORT Plus Individual diagram (see attachement) Consultation with installer required before / after service? Yes No Direct invoicing from SONNENKRAFT to end customers? Yes No 2. Complaint specification (mark with cross where applicable) Collectors Heatpump Stations Controller others plate heat exchanger Absorber leakage performance issue heat exchanger Display performance issue leakage Glass misty controller pump defect input defect optical defects others else leakage output defect Notes/detailed description: (additional Information) Comment manufacturer: warranted not warranted, reason: Complaint products can only be returned with a SEG KIOTO GmbH return number. Defect goods must be sent to SEG KIOTO GmbH within 4 weeks after receiving the return number. Return number must be marked outside the package. Without this number products cannot be accepted in our storehouse. After the inspection through SEG KIOTO GmbH you will be informed if it is a case of guarantee. If so you will receive a credit not for the complaint product. If not, we keep the goods one month in our store before we dispose it. Deliveries are ex works. Please refer to our General Terms and Conditions on our website regarding further warranty and warranty conditions /10

8 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der SONNENKRAFT GmbH Stand: Allgemeines 1.1 Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil jedes Angebotes der protokollierten Firma SONNENKRAFT GmbH und jedes mit ihr abgeschlossenen Kaufvertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und gelten als rechtsunwirksam. 1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie die Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben. Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. 1. Verwendete Abbildungen sind Symbolfotos. 2 Angebote 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen der Produkte bzw. technische Weitevrentwicklungen sind vorbehalten. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von SONNENKRAFT GmbH; sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von SONNENKRAFT GmbH weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. 2.2 Öffentliche Äußerungen des Übergebers oder des Herstellers oder eines sonst beteiligten Dritten, vor allem in der Werbung und in den der Ware beigefügten Angaben, werden nur Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich dem Angebot zugrunde gelegt werden oder wenn im Angebot ausdrücklich darauf verwiesen wird. Vertragsabschluss.1 Der Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn SONNENKRAFT GmbH nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt hat und diese dem Käufer zugegangen ist oder eine Lieferung an den Spediteur übergeben wurde..2. Die in technischen Unterlagen enthaltenen Angaben sowie die in öffentlichen Äußerungen des Übergebers oder des Herstellers, vor allem in der Werbung oder in den der Sache beigefügten Beschreibungen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird... Nachträgliche Änderungen bzw. Ergänzungen und Nebenvereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. 4 Preise Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Nettopreise ab Werk bzw. Lager, exklusive Verpackung, Verladung, Montage, Versicherung und Umsatzsteuer. Es sind nur Richtpreise. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung aus welchem Grund auch immer Materialkostenerhöhungen oder nicht im Einflussbereich von SONNENKRAFT GmbH stehende Mehrleistungen bzw. Mehrkosten auslösende Umstände auf, erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als Monate.Preise ohne Mengenangaben sind Stückpreise. Fallen im Land des Käufers im Zusammenhang mit der Lieferung Steuern oder sonstige Abgaben an, sind diese vom Käufer allein zu tragen. 5 Lieferung 5.1 Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der von SONNENKRAFT GmbH unterfertigten Auftragsbestätigung. Bei Lieferung gegen Akkreditiv beginnt die Lieferfrist mit dem Datum der Eröffnung des Akkreditivs. 5.2 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn spätestens bei Ablauf die Lieferung das Werk bzw. das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. 5. SONNENKRAFT GmbH ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und diese in Rechnung zu stellen. Falls SONNENKRAFT GmbH Teillieferungen durchführt, kann der Käufer einen etwaigen Rücktritt nur hinsichtlich der noch nicht gelieferten Teillieferungen gemäß Abs 5.5 erklären. 5.4 Verzögert sich die Lieferung durch nicht von SONNENKRAFT GmbH zu vertretende Umstände, wie z.b. Arbeitskonflikte, Brand, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Fälle höherer Gewalt, so gilt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist als vereinbart. Sollte die Lieferung an das vereinbarte Ziel aus nicht von SONNENKRAFT GmbH zu vertretenden Umständen, wie z.b. Arbeitskonflikte, Brand, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Fälle höherer Gewalt, nicht möglich sein, ist die SONNENKRAFT GmbH berechtigt, einen alternativen Versandweg- bzw. Versandmittel zu wählen, wobei die SONNEN- KRAFT GmbH den Käufer davor um Stellungnahme ersuchen wird. Etwaige dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Käufer. 5.5 Für eine unverschuldete oder nur leicht fahrlässig verursachte Lieferverzögerung haftet SONNENKRAFT GmbH nicht. In einem solchen Fall verzichtet der Käufer auf das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Hat SONNENKRAFT GmbH den Lieferverzug zumindest grob fahrlässig verschuldet, kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären. 6 Zahlungen Wenn nicht anders vereinbart, wird Ware nur gegen Nachnahme (gegen Kostenersatz) oder gegen Vorauszahlung netto ohne Skonto geliefert. Scheck und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt, angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. SONNENKRAFT GmbH kann angebotene Zahlungen mittels Schecks oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderung oder die Zurückbehaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen von Seiten des Auftraggebers sind ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig. Zahlungen haben mit schuld befreiender Wirkung auf eines unserer Konten oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person zu erfolgen. Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, außer für die Berichtigung des Kaufpreises wurden andere Zahlungskonditionen vereinbart. Bei Überschreitung des Zahlungsziels, bei Annahmeverzug sowie bei Terminsverlust ist SEG berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Im Falle der Säumnis ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Mahnspesen, Interventionskosten sowie die Kosten anwaltlichen Einschreitens zu ersetzen. Vom Auftraggeber geltend gemachte Gewährleistungsansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. 7 Zahlungsverzug Ist der Auftraggeber mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung oder eines Teiles davon mehr als 14 Tage im Verzug, ist SONNENKRAFT GmbH berechtigt, den gesamten Restkaufpreis (restlichen Rechnungsbetrag) sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Weiters wird die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig, wenn gegen das Vermögen des Auftraggebers erfolglos Exekution betrieben, die Zwangsversteigerung von Liegenschaften oder Zwangsverwaltung derselben bewilligt wird, oder wenn sich sonst in irgendeiner Form die Bonität und Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindert. Der Terminverlust berechtigt SONNENKRAFT GmbH vom Vertrag zurückzutreten. 8 Versand- und Übernahmebedingungen, Umtausch, Rückabwicklung 8.1 Der Auftraggeber hat sogleich nach Erhalt der Ware an dem vereinbarten Abnahmeort diese zu überprüfen und zu übernehmen, oder durch bevollmächtigte Personen überprüfen und übernehmen zu lassen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen. Der Versand erfolgt stets, auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mit Übergabe der vom Auftraggeber bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Bahn, Flugzeug, Schiff oder Spediteur) hat SONNENKRAFT GmbH ihre Vertragspflichten erfüllt und geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Die Wahl der Versendungsart obliegt SONNENKRAFT GmbH und wird vom Käufer vorweg genehmigt. 8.2 Der Umtausch oder die Rückabwicklung des Vertrages trotz ordnungsgemäßer Erfüllung durch SONNENKRAFT GmbH ist nur mit Zustimmung von SONNENKRAFT GmbH möglich. Jedenfalls ist durch den Auftraggeber der volle Kaufpreis samt vollem Kostenersatz (Lieferung etc.) oder - nach Wahl von SONNENKRAFT GmbH eine Pauschale, die die regelmäßig zu erwartenden Kosten abdeckt, mindestens jedoch 20% vom Auftragswert, zu bezahlen. Die Ware ist in unbeschädigtem Zustand samt Originalverpackung an SON- NENKRAFT GmbH zurückzuliefern. Ein Austausch von Waren, die länger als Monate ausgeliefert sind, ist ausgeschlossen. Ein Umtausch von Sonderware (keine Lagerware) ist jedenfalls ausgeschlossen. 8. Die Rücksendung von Waren jeder Art an SONNENKRAFT GmbH bedarf der vorherigen Zustimmung durch SONNENKRAFT GmbH. Diese gilt durch Übermittlung einer Rücksendungsnummer als erteilt. Die Rücksendungsnummer muss sichtbar auf dem Paket vermerkt sein. Ein Fehlen der Rücksendungsnummer berechtigt SONNENKRAFT GmbH zur Verweigerung der Annahme auf Kosten des Absenders. 9 Eigentumsvorbehalt 9.1 SONNENKRAFT GmbH behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen das Eigentum an den von SONNENKRAFT GmbH gelieferten Waren vor. Diese dürfen nur im normalen Geschäftsgang veräußert werden, solange der Auftraggeber gegenüber SONNENKRAFT GmbH nicht in Zahlungsverzug ist. 9.2 Für den Fall der Weiterveräußerung gelten nachfolgende Bestimmungen: Der Auftraggeber tritt schon mit Abschluss des Vertrages die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen an SONNENKRAFT GmbH ab und verpflichtet sich, dies in seinen Büchern ordnungsgemäß zu vermerken. Auf Verlangen von SONNENKRAFT GmbH ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung der bezughabenden Forderung dem Drittkäufer mitzuteilen und SONNENKRAFT GmbH alle zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder die an SONNENKRAFT GmbH abgetretenen Forderungen gepfändet, so ist SONNENKRAFT GmbH unter Mitteilung aller Umstände zu unterrichten, die zur Geltendmachung bzw. Durchsetzung ihrer Ansprüche erforderlich sind. 9. Die Befugnis des Auftraggebers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet spätestens mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Auftraggebers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, auf die erste Anforderung von SONNENKRAFT GmbH die Vorbehaltsware herauszugeben. In dem Verlangen auf Herausgabe der Vorbehaltsware liegt grundsätzlich kein Rücktritt vom Kaufvertrag. 9.4 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder sonstige Verfügung über die abgetretenen Forderungen sind unzulässig. 9.5 Die SONNENKRAFT GmbH gemäß vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen gibt SON- NENKRAFT GmbH nach ihrer Wahl insoweit frei, als ihr Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Kunden die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt. 9.6 Von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter ist SONNENKRAFT GmbH unter Angabe des Pfändungsgläubigers oder zugreifenden Dritten sofort zu benachrichtigen. 9.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, SONNENKRAFT GmbH unverzüglich eine Aufstellung über die noch vorhandene Vorbehaltsware sowie eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsgutschriften zu übersenden. 10 Gewährleistung und Garantie Sowohl Gewährleistungs- als auch Garantiefristen beginnen jeweils ab Ausstellungsdatum der Rechnung von SONNENKRAFT GmbH zu laufen Produktgewährleistung Für Handelsware und einzelne, zugekaufte SONNENKRAFT GmbH Produkte gelten, sofern nicht explizit und schriftlich anders vereinbart ist, die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Lieferanten All prices excl. ex works, valid from until cancellation / incl. individual packaging by SONNENKRAFT 8

9 der SONNENKRAFT GmbH, zumindest jedoch die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gemäß 9 ABGB. SONNENKRAFT GmbH ist berechtigt, sich von jeder Gewährleistungs- und Schadenersatzpflicht zu befreien, indem daraus resultierende Ansprüche gegenüber Lieferanten an den Käufer abgetreten werden Garantiezeiten, welche über die Gewährleistungszeit hinausgehen werden gesondert in den SONNEN- KRAFT GmbH Garantierichtlinien geregelt Produktgewährleistung und Leistungsgarantie von SONNENKRAFT GmbH setzen voraus, dass: a) der reklamierte Schaden nach sachgemäßem Ermessen von SONNENKRAFT GmbH auf Material- oder Herstellungsmängeln beruht, die im Einfluss der SONNENKRAFT GmbH liegen; b) der Einbau der gelieferten Produkte entsprechend der Montageanleitung in der jeweils geltenden Fassung erfolgt ist; c) die Montage durch einen konzessionierten Fachbetrieb (Anlagenbau, Elektroinstallateur oder Heizungsinstallateur) erfolgt ist; d) die SONNENKRAFT GmbH unverzüglich nach Auftreten eines Mangels schriftlich verständigt wird und der SONNENKRAFT GmbH bzw. deren Beauftragten die Gelegenheit zur Prüfung von Beanstandungen an Ort und Stelle, unverzüglich nach dem Auftreten etwaiger Mängel gegeben wurde; e) die schriftliche Bestätigung über die ordnungsgemäße Inbetriebnahme sowie über die jährliche Überprüfung und Wartung durch ein hierzu konzessioniertes Fachunternehmen vorliegt; (Vorlage der Bestätigungen über die durchgeführten Arbeiten mit Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches); f) keinerlei Oberflächenbeeinflussung (z.b. durch feinen Sandstaub) vorliegt; g) eine jährliche Reinigung der Oberfläche nur mit Wasser, ohne chemische Zusätze, erfolgt, wobei das Datum und das Ausmaß der Reinigung schriftlich zu dokumentieren sind; h) der Schaden nicht auf einen in ausgeschlossenen Grund zurückzuführen ist Bei der Geltendmachung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen ist die Originalrechnung (unter Angabe von Lieferdatum, Artikelbezeichnung, Artikelnummer und Seriennummer) beizufügen. Der Eintritt eines Garantiefalles durch Unterschreiten der in den SONNENKRAFT GmbH Garantierichtlinien festgelegten Leistungsgarantie ist durch Vorlage eines Messprotokolls eines anerkannten Sachverständigen oder Institutes nachzuweisen. Das Messprotokoll muss das Prüfdatum aufweisen. Das in dem Messprotokoll über die verminderte Leistungsabgabe ausgewiesene Prüfdatum darf bei Geltendmachung der Ansprüche nicht länger als 2 Monate zurückliegen. SONNENKRAFT GmbH behält sich den Nachweis durch eine von SONNENKRAFT GmbH vorgenommene Messung, oder durch eine Messung, welche ein von SONNENKRAFT GmbH beauftragter Dritter durchführt, vor, dass die garantierte Leistung entgegen dem vorgelegten Messprotokoll besteht. Kommt die von SONNENKRAFT GmbH beauftragte Messung zu dem Ergebnis, dass die Abweichung gemäß SONNENKRAFT GmbH Garantierichtlinien zulässig ist, oder keine Abweichung vorliegt, ist die SONNEN- KRAFT GmbH berechtigt, die Kosten des Dritten vom Käufer ersetzt zu verlangen Gewährleistungs- und Garantieansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Garantiefall. Die Verjährungsfrist endet jedoch spätestens mit Ablauf von 5, 10 bzw. 25 Jahren (je nachdem wie hoch der Leistungsabfall nach dem Messprotokoll ausfällt) nach dem Tag der Lieferung bzw. Seriennummer Garantieberechtigt bezüglich der Leistungsgarantie gemäß SONNENKRAFT GmbH Garantierichtlinien ist ausschließlich der Betreiber der Solaranlage zum Zeitpunkt der Geltendmachung eines Garantiefalles, der die Module für den Eigenbedarf (und nicht für Zwecke des Wiederverkaufs) selbst erworben hat oder der das Gebäude oder den Grund erworben hat, auf dem die Module das erste Mal angebracht wurden. Ansprüche von Zwischenhändlern bzw. Installationsbetrieben oder Folgeerwerbern der Module werden durch diese Garantie nicht begründet. Die Garantie besteht unabhängig von vertraglichen Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer der Module sowie von außervertraglichen Ansprüchen. Derartige Ansprüche werden weder eingeschränkt noch durch diese Garantie SONNENKRAFT GmbH gegenüber begründet, soweit kein unmittelbarer Kaufvertrag mit SONNENKRAFT GmbH besteht. Die Garantie ist eine selbständige, freiwillige und unentgeltliche Leistung von SONNENKRAFT GmbH, die keinen Einfluss auf Beschaffenheitsvereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer hat. Garantiegeber und Adressat aller Anfragen und Ansprüche im Zusammenhang mit Garantiefällen ist ausschließlich die SONNENKRAFT GmbH Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von SONNENKRAFT GmbH durch Reparatur des Kaufgegenstandes, Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder Preisminderung. Das Recht des Käufers auf Wandlung wird einvernehmlich abgedungen. Die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von SONNENKRAFT GmbH über. Die aufgewendeten Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sind vom Käufer zu tragen, soweit dieser nicht Konsument im Sinne des KSchG ist. Dies gilt in gleicher Weise für alle Garantievereinbarungen, insbesondere der Leistungsgarantie. Weitere Gewährleistungsansprüche bestehen nicht. Insbesondere trägt SONNENKRAFT GmbH aus dieser Garantie keine weiteren Kosten und haftet nicht für Ertrags- oder Umsatzausfall oder sonstige Mangelfolgeschäden. Durch die Mängelbehebung tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen. Gewährleistungsansprüche sind nur dann gewahrt, wenn er die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich anzeigt. Mündliche oder telefonische Verständigung genügen der Rügepflicht nicht. Die Gewährleistungspflicht von SONNEN- KRAFT GmbH findet nur auf Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Montage und Betriebsbedingungen auftreten, Anwendung. Sie gilt insbesondere nicht für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: vom Käufer oder Dritten durchgeführten Reparaturen oder Änderungen ohne schriftliche Zustimmung von SONNENKRAFT GmbH (wie zum Beispiel Manipulationen am Rahmen oder der Anschlussbox der Module); ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte; natürliche, betriebliche Abnützung oder Verschleiß sowie höhere Gewalt; fehlerhafte oder nachlässige Behandlung insbesondere übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder ungeeigneter Baugrund; chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sowie Über- bzw. Unterversorgung mit Energie Der besondere Rückgriff gemäß 9 b ABGB ist nicht möglich und wird ausdrücklich ausgeschlossen 10.2 Garantie Für Kollektoren (ausgenommen Glasbruch und Kollektorzubehör, wie z.b. Befestigung, Blecheinfassung) bietet SONNENKRAFT GmbH im Rahmen der SONNENKRAFT GmbH Garantiebedingungen Ersatz für die Materialien, die nachweislich eine der Anforderungen der Norm EN12975, Teil 1 und Teil 2, nicht erfüllt haben. Die Wahlmöglichkeit gemäß Punkt gilt sinngemäß. SONNENKRAFT GmbH haftet jedoch nicht für eine Beschädigung durch mechanische Beanspruchung und/oder Veränderungen durch witterungsbedingte Einflüsse. Geringfügige Farbabweichungen und/oder Beeinträchtigungen der Oberfläche, die keinen wirtschaftlich relevanten Einfluss auf die Funktion des Kollektors haben, sind von der Garantie ebenfalls nicht erfasst. Ausgeschlossen ist die Haftung für Beschädigungen höherer Gewalt und Fehlfunktionen, die auf unsachgemäße Montage und/oder Installation der Produkte zurückzuführen sind. Für allfällige Mangelkosten übernimmt SONNENKRAFT GmbH keinerlei Haftung Für Speicher bietet SONNENKRAFT GmbH im Rahmen der Garantiebedingungen Garantie gegen Korrosion bei nachweislich durchgeführter Wartung (Austausch der Schutzanode im Intervall von maximal 2 Jahren), nicht jedoch bei Verkalkung, Korrosion durch Kriechstrom, durch Sauerstoffdiffusion und/oder Beschädigung durch höhere Gewalt und für angebaute Komponenten. Die Wahlmöglichkeit gemäß Punkt sowie der Ausschluss der Haftung für Mangelfolgekosten gemäß Punkt gelten sinngemäß Die Garantiezusage gilt, sofern regelmäßig im Jahres-Rhythmus die eingebaute Magnesiumschutzanode nachweißlich gewartet und gegebenenfalls ausgetauscht wurde. Die Garantie und Gewährleistung kann bei einer unsachgemäßen Verwendung der Speicherwassererwärmer nicht übernommen werden. Diese insbesondere bei, jedoch nicht abschließend geregelt: Verkalkung der Wasserrohre Korrosion durch Kriechstrom Leitfähigkeit des Brauchwassers <100 us/cm Unsachgemäße Installation, Wartung, Lagerung oder Transport Für Hydraulikstationen und Wärmetauscher bietet SONNENKRAFT GmbH 2 Jahre Produktgarantie im Rahmen der Garantiebedingungen Für Steuerungen bietet SONNENKRAFT GmbH 2 Jahre Produktgarantie im Rahmen der Garantiebedingungen Für Solcrafte bietet SONNENKRAFT GmbH 5 Jahre Produktgarantie im Rahmen der Garantiebedingungen Voraussetzung für eine Garantie von SONNENKRAFT GmbH ist, dass die Lagerung der Ware vor dem Einbau entsprechend den produktspezifischen Richtlinien und vor Wind und Wetter geschützt erfolgte, der Einbau (die Installation) entsprechend der Montageanleitung in der jeweils geltenden Fassung durch einen konzessionierten Fachbetrieb (Heizungsbauer oder Installateur) erfolgt, die Inbetriebnahme und regelmäßige Wartung durch einen konzessionierten Fachbetrieb (Heizungsbauer oder Installateur) erfolgt; Wartungsintervall max. 2 Jahre (bzw. 1 Jahr bei gewerblichen Anlagen); Dokumentation mit Prüfbericht, SONNENKRAFT GmbH bzw. deren Beauftragte die Gelegenheit zur Prüfung von Beanstandungen an Ort und Stelle unverzüglich nach dem Auftreten des Beanstandungsgrundes gegeben wurde Die von SONNENKRAFT GmbH übernommenen Garantieleistungen gelten nur gegenüber ihren Auftraggebern. 11 Unternehmensübertragung/Widerspruch Für den Fall der Übertragung des Unternehmens des Käufers spricht sich SONNENKRAFT GmbH vorweg gegen eine (automatische) Übernahme der Vertragsverhältnisse durch den Erwerber aus; eine solche Übernahme bedarf gesonderter Vereinbarung (Schriftformvorbehalt). 12 Haftung SONNENKRAFT GmbH haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für den Ersatz von Folgeschäden, für nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste sowie Entschädigungsansprüche Dritter wird ausgeschlossen. Lieferanten gelten nicht als Erfüllungsgehilfen von SONNENKRAFT GmbH, weswegen SONNENKRAFT GmbH für ein etwaiges Fehlverhalten der Lieferanten nicht haftet. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage und Betrieb oder behördlicher Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen; 1 Erfüllungsort und Gerichtsstand 1.1 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von SONNENKRAFT GmbH. 1.2 Für alle sich mittel- oder unmittelbar aus einem mit SONNENKRAFT GmbH geschlossenen Vertrag ergebenden Streitigkeiten auch hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses selbst wird die Zuständigkeit des jeweils sachlich für Klagenfurt zuständigen Gerichtes vereinbart. 1. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet österreichisches Recht mit Ausnahme des einheitlichen UN Kaufrechtes (UNCITRAL) und des internationalen Privatrechtes Anwendung. All prices excl. ex works, valid from until cancellation / incl. individual packaging by SONNENKRAFT 9

10 Garantierichtlinien & Gewährleistungsrichtlinien der SONNENKRAFT GmbH Stand: Garantie & Gewährleistung Sowohl Gewährleistungs- als auch Garantiefristen beginnen jeweils ab Ausstellungsdatum der Rechnung von SONNENKRAFT zu laufen. Für allfällige Folgekosten aus Gewährleistungs- oder Garantiefällen übernimmt SONNENKRAFT keine Haftung Gewährleistung SONNENKRAFT leistet for die Mängelfreiheit der Kaufgegenstände grundsätzlich for den Zeitraum von 2 Jahren wie folgt Gewähr: Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von SONNENKRAFT durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder Preisminderung. Das Recht des Auftraggebers auf Wandlung wird einvernehmlich abbedungen. Die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von SONNENKRAFT über. Die aufgewendeten Löhne und Kosten for den Ein- und Ausbau sind vom Auftraggeber zu tragen. Es steht im Ermessen von SONNENKRAFT, eine mangelhafte Ware gegen eine einwandfreie, gleichartige auszutauschen. In diesem Falle erlischt ein eventueller Anspruch auf Vertragsaufhebung Der Auftraggeber verzichtet for sich und seine Rechtsnachfolger ausdrücklich auf die Geltendmachung eines durch einen Mangel am Kaufgegenstand infolge einfacher oder schlicht grober Fahrlässigkeit verursachten mittel- oder unmittelbaren Schadens (Mangelschadens oder Mangelfolgeschadens) und Gewinnentganges Der besondere Rückgriff eines Unternehmers, der einem Verbraucher Gewähr geleistet hat ( 9 b ABGB), wird einvernehmlich auf den Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistungsfristen ( 9 ABGB) eingeschränkt. Voraussetzung for einen Rückgriff nach 9 b ABGB ist die Erfüllung der Rügepflicht des 77 UGB. Für Beschädigungen, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung des Kaufgegenstandes zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Gewährleistungsansprüche stehen nur dann zu, wenn sie sofort nach Feststellen des Mangels längstens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich angezeigt werden. Nur diesfalls ist die Rügepflicht gemäß 77 UGB gewahrt. Mündliche oder telefonische Verständigung genügen der Rügepflicht nicht. Im Falle nicht rechtzeitiger Rüge entfällt auch der Anspruch auf Ersatz des Mangelfolge-schadens. 77 Abs 5 UGB findet im Fall des Vorliegens leichter oder bloß schlicht grober Fahrlässigkeit keine Anwendung; der Käufer verzichtet diesfalls auf eine bezughabende Einrede Die Anwendung des 94 ABGB ist ausgeschlossen Wird SONNENKRAFT mit der Durchführung von Montagen beauftragt, haftet der Auftraggeber for einen ordnungsgemäßen Zustand des Montageuntergrundes (Dach) und dessen statischer Belastbarkeit Garantie Für Kollektoren (ausgenommen Glasbruch und Kollektorzubehör, wie z.b. Befestigung, Blecheinfassung) bietet SONNENKRAFT 10 Jahre kostenlosen Ersatz for die Materialien, die nachweislich eine der Anforderungen der Norm EN 12975, Teil 1 und Teil 2, nicht erfüllt haben. Die Wahlmöglichkeit gemäß Punkt gilt sinngemäß. SONNENKRAFT haftet jedoch nicht for eine Beschädigung durch mechanische Beanspruchung und/oder Veränderungen durch witterungsbedingte Einflüsse. Geringfügige Farbabweichungen und/oder Beeinträchtigungen der Oberfläche, die keinen wirtschaftlich relevanten Einfluss auf die Funktion des Kollektors haben, sind von der Garantie ebenfalls nicht erfasst. Ausgeschlossen ist die Haftung for Beschädigungen höherer Gewalt und Fehlfunktionen, die auf unsachgemäße Montage und/oder Installation der Produkte zurückzuführen sind Für Speicher bietet SONNENKRAFT 5 Jahre Garantie gegen Korrosion bei nachweislich durchgeführter Wartung (Austausch der Schutzanode im Intervall von maximal 2 Jahren), nicht jedoch bei Verkalkung, Korrosion durch Kriechstrom, durch Sauerstoffdiffusion und/oder Beschädigung durch höhere Gewalt und for angebaute Komponenten. Die Wahlmöglichkeit gemäß Punkt sowie der Ausschluss der Haftung for Mangelfolgekosten gemäß Punkt gelten sinngemäß Für PV-Module bietet SONNENKRAFT eine 25-jährige Leistungsgarantie entsprechend den Garantiebestimmungen des Herstellers Für Wärmepumpen bietet SONNENKRAFT 2 Jahre Garantie sowie eine optionale Garantieverlängerung auf 5 Jahre auf den Kältekompressor bei periodischer Inspektion durch SONNENKRAFT Für Frischwassermodule (Serie FWMi15/0/60/90/120) bietet SONNENKRAFT 5 Jahre Garantie Voraussetzung for eine Garantie von SONNENKRAFT ist, dass die Lagerung der Ware vor dem Einbau entsprechend den produktspezifischen Richtlinien und vor Wind und Wetter geschützt erfolgte, die gelieferten Komponenten bestimmungsgemäß verwendet werden, der Einbau (die Installation) entsprechend der Montageanleitung in der jeweils geltenden Fassung durch einen konzessionierten Fachbetrieb (Heizungsbauer oder Installateur) erfolgt, Die Inbetriebnahme und die regelmäßige Wartung bzw. Inspektion durch den SONNENKRAFT Servicedienst erfolgt. Inspektionsintervall bei Wärmepumpen max. alle 2 Jahre (bzw. siehe F-Gase-Verordnung) ansonsten Wartungsintervall maximal Jahre (bzw. 1 Jahr bei gewerblichen Anlagen); Dokumentation mit Prüfbericht SONNENKRAFT bzw. deren Beauftragte die Gelegenheit zur Prüfung von Beanstandungen an Ort und Stelle unverzüglich nach dem Auftreten des Beanstandungsgrundes gegeben wurde Die von SONNENKRAFT übernommenen Garantieleistungen gelten nur gegenüber ihren Auftraggebern. All prices excl. ex works, valid from until cancellation / incl. individual packaging by SONNENKRAFT 10

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