Leitfaden für die Arbeit der Freunde Westhagens

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1 Leitfaden für die Arbeit der Freunde Westhagens Die Freunde Westhagens sind das zentrale Bürgergremium in Westhagen. Das Gremium trägt dazu bei, den Stadtteil zu vernetzen, über aktuelle Themen zu informieren und zu diskutieren sowie über das Westhagener Bürgergeld zu entscheiden. Wer dem Abstimmungsgremium Freunde Westhagens beitritt, übernimmt dadurch Verantwortung für den Stadtteil Westhagen und das Bürgergeld. Der Leitfaden besteht aus fünf Teilen, die die Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums erklären: (A) Beitrittserklärung Freunde Westhagens (B) Aufgaben des Gremiums Freunde Westhagens (C) Rederegeln (D) Bürgergeld Westhagen (E) Westhagener Vereinbarung Stand Februar

2 (A) Beitrittserklärung Freunde Westhagens Die Stadt Wolfsburg und das Stadtteilmanagement Westhagen nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich für Einladungs- und Protokollversand der Sitzungen der Freunde Westhagens. Ihre Daten werden von uns weder veröffentlicht, noch unberechtigt an Dritte weitergegeben (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen!) Nachname Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl und Stadt E- Mail Telefon Ich möchte per Mail per Post informiert werden. Ich habe den Leitfaden erhalten und gelesen. Ich respektiere die Westhagener Vereinbarung und den Leitfaden für die Arbeit der Freunde Westhagens. Ich werde sie beachten, wenn ich bei den Sitzungen der Freunde Westhagens teilnehme und über Bürgergeld- Anträge zum Wohle Westhagens und seiner Einwohnerinnen und Einwohner abstimme. Datum und Unterschrift Antragsteller/in Datum und Unterschrift Stadtteilmanagement 2

3 (B) Aufgaben des Gremiums Freunde Westhagens (1) Das Gremium tagt grundsätzlich viermal im Jahr. Es entscheidet bei jeder Sitzung über die Bürgergeld- Anträge, die seit der letzten Sitzung eingereicht wurden. (2) Die Sitzungstermine werden jeweils vor der ersten Sitzung in einem Kalenderjahr festgelegt und allen Mitgliedern des Abstimmungsgremiums mitgeteilt. (3) Die Sitzungen des Gremiums sind öffentlich, jede Person darf daran teilnehmen. (4) Alle anwesenden Personen dürfen in der Sitzung mitreden. Alle müssen sich an die Rederegeln halten. (5) Das Gremium besteht aus der Sitzungsleitung (Stadtteilbüro Westhagen) und den Mitgliedern. (6) Die Mitglieder des Gremiums haben bei der Abstimmung zum Bürgergeld alle jeweils nur eine Stimme. Institutionen wie Schulen, Kindergärten oder ähnliches haben kein zusätzliches Stimmrecht. (7) Die Sitzungen laufen wie folgt ab: a. Die Sitzungsleitung (Stadtteilbüro) stellt die Themen des Abends vor. Alle können sich informieren und vernetzen. b. Die Bürgergeld- Anträge werden genannt. c. Vor der Abstimmung über die Anträge wird überprüft, ob genug Personen da sind, d.h. ob das Gremium beschlussfähig ist. Ist das Gremium nicht beschlussfähig, kann keine Abstimmung über Anträge stattfinden. Die Sitzungsleitung legt einen Ersatztermin fest, der innerhalb von 4 Wochen stattfinden soll. d. Die eingereichten Bürgergeld- Anträge werden vorgestellt. Anschließend folgt die Diskussion über die Anträge. e. Alle Personen, die die Beitrittserklärung unterschrieben haben, können über Bürgergeld- Anträge abstimmen. f. Es wird in geheimer Wahl über die Bürgergeldanträge abgestimmt. 3

4 g. Hinweis auf den nächsten Abgabetermin für Bürgergeld- Anträge und den nächsten regulären Termin von Freunde Westhagens. (8) Es müssen immer mindestens 20 Personen zu den Freunden Westhagens gehören. (9) Wer nicht mehr Mitglied der Freunde Westhagens sein möchte, kann sich jederzeit schriftlich abmelden. Gründe müssen nicht genannt werden. (10) Wer unentschuldigt fehlt, darf bei der nächsten Sitzung nicht über Bürgergeld- Anträge mit abstimmen. (11) Wer viermal nacheinander unentschuldigt fehlt, ist nicht mehr Mitglied des Gremiums. Es ist möglich, wieder beizutreten. Dazu muss die Person einmal als Gast teilgenommen haben, bevor sie wieder beitreten und mit abstimmen darf. (12) Bürgergeldanträge müssen zwei Wochen vor einer Sitzung eingereicht werden. Die Abgabefristen sind im Stadtteilbüro ausgehängt und finden sich auf der Internetseite Die Abgabetermine sind bindend. 4

5 (C) Rederegeln (1) Die Sitzungsleitung (Stadtteilbüro) führt eine Meldeliste. In der Reihenfolge dieser Meldungen wird von der Sitzungsleitung das Wort erteilt. (2) Alle hören einander zu, lassen einander ausreden und tolerieren andere Meinungen. (3) Das Miteinander im Gremium basiert auf den Leitlinien der Westhagener Vereinbarung. (4) Wenn es Probleme gibt, (z. B. Meinungsverschiedenheiten) werden diese offen angesprochen. Alle achten auf einen ehrlichen Umgang miteinander und nehmen gegenseitig Rücksicht. Persönliche Angriffe und Beleidigungen sind nicht erlaubt. (5) Die Sitzungsleitung hat Hausrecht. Wer die Rederegeln oder die Westhagener Vereinbarung nicht respektiert, wird verwarnt. Die Sitzungsleitung kann diese Personen von der Sitzung ausschließen. Diese Personen müssen dann gehen. 5

6 (D) Vergabe des Bürgergelds Westhagen Die Sitzungsleitung prüft, ob abgestimmt werden darf. Eine Abstimmung ist möglich, wenn a) bei Anträgen bis Euro mindestens 11 stimmberechtigte Personen anwesend sind. Das ist mehr als die Hälfte der Mindestmitgliederzahl des Gremiums (20 Personen). b) bei Anträgen über Euro mindestens 15 stimmberechtigte Personen anwesend sind. Das sind drei Viertel der Mindestmitgliederzahl des Gremiums (20 Personen). A. Vorstellung eines Bürgergeldantrages (1) Das Projekt wird vor den Freunden Westhagens vorgestellt. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann das Projekt selbst präsentieren oder die Präsentation von einem Projektpaten/einer Projektpatin übernehmen lassen. (2) Die Präsentation des Projektes sollte nicht länger als fünf Minuten dauern. (3) Für jeden Antrag gibt es im Anschluss an die Präsentation fünf Minuten zur Diskussion. Wenn nötig, kann die Diskussionszeit verlängert werden. (4) Änderungen und ggf. Auflagen zu den eingereichten Anträgen werden im Protokoll festgehalten. Über Änderungen und Auflagen sollte Einigkeit hergestellt werden. Ist dies nicht möglich, wird das Projekt unverändert, also ohne Änderungen, zur Abstimmung gestellt. B. Abstimmung (1) Wenn alle Projektanträge vorgestellt sind, wird geheim abgestimmt. (2) Ein Antrag gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten mit Ja gestimmt haben. (3) Die Sitzungsleitung (Stadtteilbüro) kann im Zuge der Abstimmung ein Vetorecht ausüben, falls das erforderlich ist. (4) Einmal abgelehnte Bürgergeld- Anträge können bei einer der nächsten Sitzungen des Gremiums erneut zur Abstimmung gebracht werden. Der/Die Antragstellende erläutert dann, was am Antrag verändert wurde. 6

7 (F) WESTHAGENER VEREINBARUNG Im Sinne eines Miteinanders von Generationen, Kulturen und Religionen setzen wir uns gemeinsam für die Zukunft unseres Stadtteils ein. Dabei sind uns gegenseitige Wertschätzung und Unter- stützung besonders wichtig. Das gelingt nur durch die Kenntnis der verschiedenen kulturellen und ethnischen Hintergründe sowie Besonderheiten des Einzelnen. Wir als Westhagener Bürgerinnen und Bürger und Menschen, die sich in und für Westhagen engagieren, wollen jede Aktivität des Miteinanders und der gegenseitigen Toleranz unterstützen und leisten so unseren Beitrag zur Westhagen- Kultur. Wir in Westhagen arbeiten zusammen. Die Kommunikation und die Abstimmung zwischen Stadtteil, Stadtverwaltung, Politik und mit ganz Wolfsburg soll weiter ausgebaut und verbessert werden. Um das zu erreichen, haben wir gemeinsame Arbeits- und Organisationsstrukturen geschaffen. Diese sind geprägt durch eine kooperative, respektvolle und konstruktive Zusammenarbeit. Hierzu gehört auch unsere Beteiligung bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten in Westhagen. Wir haben in Westhagen Orte der Begegnung geschaffen und gestaltet. Mit der Betreuung dieser Einrichtungen stärken wir unser Verantwortungsgefühl für unseren Stadtteil. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Begegnungsorten nehmen Ideen, Sorgen und Rückmeldung auf. Hier kann auch der Ausbau der ehrenamtlichen Tätigkeiten gelingen, mit deren Hilfe neue Aktivitäten entstehen können. Der Bildung und beruflichen Förderung muss auch in Zukunft eine herausragende Bedeutung zugemessen werden. Dies gilt auch für die Erhaltung der vielfältigen Freizeit- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche: Diese Menschen sind die Zukunft unseres Stadtteils. Um dies zu gewährleisten, brauchen wir langfristige Unterstützung. Die Sicherung und der Ausbau der Nahversorgung sowie die Schaffung von Nutzungen und Angeboten im Stadtteil für alle Generationen wie auch für Menschen mit Behinderungen sind wichtige Ziele. Das sind unsere zentralen Aufgaben, damit Westhagen ein attraktiver Wohn- und Lebensort bleibt. Die positive Entwicklung von Westhagen bleibt eine Gemeinschafts- aufgabe: Alle können daran teilhaben! MITEINANDER WERTSCHÄTZUNG ENGAGEMENT TOLERANZ KOMMUNIKATION ZUSAMMENARBEIT BETEILIGUNG EIGENVERANTWORTUNG EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT BILDUNG UND BERUFLICHE FÖRDERUNG ERHALTUNG VON BETREUUNGSEINRICHTUNGEN SICHERUNG EINES ATTRAKTIVEN LEBENSORTES GEMEINSCHAFT Stand: Januar

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