WEG- WEISER. für Seniorinnen und Senioren im Kreis Soest

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3 Vorwort Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, ich freue mich, Ihnen die erste Auflage des Wegweiser für Seniorinnen und Senioren im Kreis Soest vorstellen zu dürfen. Er soll Ihnen Informationen und Anregungen geben, die Angebote für ältere Menschen in den Städten und Gemeinden des Kreises noch besser zu nutzen. Das Alter ist ein eigenständiger Lebensabschnitt mit besonderen Gestaltungsmöglichkeiten und Ansprüchen. Mit steigender Lebenserwartung ändern sich diese Ansprüche. Aber auch unsere Gesellschaft verändert sich mehr und mehr. Der Anteil älterer Menschen über 60 Jahre wird schon in 10 Jahren 25% der gesamten Bevölkerung ausmachen, im Jahre 2025 werden es schon mehr als ein Drittel sein. Ältere Menschen möchten in der Regel ihr Leben nach wie vor aktiv und selbständig gestalten. Diejenigen, denen dies nicht mehr so möglich ist, suchen Rat und Unterstützung im Alltag. Unser Ziel ist es, Sie darin zu unterstützen. Von daher haben wir frühzeitig auf die Entwicklung entsprechender Hilfsund Beratungsangebote hingewirkt. ehrenamtlicher Arbeit oder der Freizeitgestaltung auch Adressen von ambulanten Hilfen wie Sozialstationen und ambulante Pflegedienste. Wer wissen möchte, was bei der Auswahl von betreuten Altenwohnungen und Pflegeheimen zu beachten ist, findet hier die entsprechenden Hinweise. Auch gibt die Broschüre Auskunft über finanzielle Hilfen, die ältere Menschen beantragen können vom Wohngeld, der Grundsicherung im Alter bis zur Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren. Ich würde mich freuen, wenn der Seniorenwegweiser Ihr Interesse findet und Ihnen wichtige Informationen und Anregungen geben kann, um ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen. Wilhelm Riebniger Landrat Der Seniorenwegweiser enthält neben Informationen zu Angeboten 1

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5 Impressum Inhaltsverzeichnis Vorwort Impressum ancos Verlag GmbH, 1. Auflage ancos Verlag GmbH Schloßwall Osnabrück Fon: 05 41/ Fax: 05 41/ info@ancos-verlag.de Internet: Herausgegeben in Zusammenarbeit mit dem Kreis Soest. Fotos: Kreis Soest Einige Sätze oder kurze Passagen wurden mit freundlicher Genehmigung der Städte Lippstadt und Hamm aus deren örtlichen Leitfaden bzw. Wegweiser für Senioren übernommen. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Nachdruck oder Reproduktionen, auch auszugsweise, nicht gestattet. Bei der Erstellung der Broschüre wurde sorgfältig recherchiert. Dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage richten Sie bitte an die Kreisverwaltung oder den Verlag. In unserem Verlag erscheinen: Publikationen zur Bürgerinformation, Wirtschaftsförderung, Freizeitgestaltung, Einweihungs- und Jubiläumsbroschüren, Patientenbroschüren, Bauherrenwegweiser, Seniorenratgeber sowie Ortspläne. 1. Älter werden und aktiv bleiben Fragen kostet nichts/ Hilfe und Beratung Allgemeine Ratschläge/Tipps Finanzielle Hilfen, Rente und Vergünstigungen Gesundheit und Krankheit Wie kann ich für den Ernstfall vorsorgen? Wohnen im Alter Wenn die Kräfte nachlassen Pflegebedürftig, was nun? Pflegeversicherung (Allgemeines) ambulante Pflege teilstationäre und vorübergehende Angebote Senioren- und Pflegeheime Wenn der Weg zu Ende geht Karte vom Kreis Soest Stichwortverzeichnis Branchenverzeichnis

6 1. Älter werden aktiv bleiben 1. Wer rastet, der rostet! Dies gilt auch (und sogar in besonderem Maße), wenn man älter wird. Meinte man früher im Alter müsse man sich vor allem ausruhen und schonen, so weiß man heute, dass das Gegenteil der Fall ist. Denn: Die körperlichen und geistigen Fähigkeiten bleiben gerade dadurch erhalten, dass man sie aktiv gebraucht! Nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben haben Sie vielleicht Zeit für etwas, was Sie immer schon einmal tun wollten! Vieles macht gerade im Kreise Gleichgesinnter/Gleichaltriger am meisten Freude. Einige Beispiele an Möglichkeiten und Aktivitäten speziell bei uns im Kreis Soest finden Sie im Folgenden: Freizeit, Kultur, Bildung und Sport Begegnungsstätten/Altentagesstätten, Seniorenkreise, Treffpunkte und Angebote für Senioren Im Kreis Soest gibt es eine große Anzahl an Begegnungsstätten und Treffpunkten für Ältere sowie spezielle Seniorenkreise und -gruppen (z. B. ZWAR-Gruppen). Hier werden verschiedene Aktionen wie Vorträge, Filme, Fahrten, aber auch Tanzveranstaltungen, Werk- und Bastelaktionen u.ä. angeboten. Sie können aber auch nur gemütlich bei einer Tasse Kaffee zusammensitzen, sich mit anderen unterhalten oder mit jemandem Schach oder Skat spielen... Neben diesen regelmäßigen Angeboten gibt es zudem eine Reihe von Einzelveranstaltungen für Seniorinnen und Senioren! Adressen von Altentagesstätten, Begegnungsstätten, Seniorenkreisen und -gruppen und aktuelle Informationen über Angebote für Senioren erhalten Sie z. B. bei der Seniorenberatung/ im Seniorenbüro (ab S. 17) oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung (ab S. 17), bei den Wohlfahrtsverbänden (S. 20) die Arbeiterwohlfahrt, Tel.: / , unterhält z. B. im Kreis Soest 9 Begegnungsstätten bei den Kirchengemeinden und aus der Tagespresse! Kultur und Veranstaltungen Einen Überblick über Veranstaltungen, Ausstellungen, Konzerte etc. im gesamten Kreis Soest (also kreisweit) und darüber hinaus erhalten Sie im Internet unter: Einen entsprechenden Kartenvorverkauf gibt es unter der Adresse: ZwAR-Gruppen: (Zwischen Arbeit und Ruhestand) In einem Netzwerk von Aktivgruppen möchte das Projekt ZwAR Menschen in der 2. Lebenshälfte motivieren, neue Perspektiven für den nachberuflichen Lebensabschnitt zu entwickeln. ZwAR will helfen, den (ggf. frühzeitigen) Austritt aus dem Berufsleben als Chance anzusehen und lang gehegte Wünsche und Ideen, die bisher vom Rhythmus des 4

7 Arbeitsalltags zugeschüttet waren, wieder auszugraben und in die Tat umzusetzen. Zur Zeit gibt es im Kreis Soest vier ZwAR-Gruppen in Werl und eine Gruppe in Soest. Informationen erteilen: Werl: Seniorenberatung der Stadt Werl Frau Bechheim- Kanthak, Tel.: / Soest: Frau Heidi Baecker Tel.: / ZWAR e.v. Dortmund Steinhammerstraße 3, Dortmund Tel.: 02 31/ Fax: 02 31/ info@zwar.org Internet: Senioren-Kino Ein Kinobesuch ist nicht nur etwas für junge Menschen! In einigen Kinos gibt es auf Seniorinnen und Senioren abgestimmte Programmangebote bzw. einen Seniorenrabatt. Beispiele: Cineplex Südertor 2, Lippstadt Tel.: / Fax: / lippstadt@cineplex.de Internet: (Mo. Sa bis Uhr, So. ab bis Uhr) Senioren-Kino am 3. Samstag in den ungeraden Monaten (mit Kaffee- Trinken vorher) Bürgerzentrum Alter Schlachthof Ulricherstr. 4, Soest Tel.: / Fax: / info@hellweg.org Internet: So Uhr: Doku-Film-Angebot (nicht nur für Senioren), Seniorenrabatt für alle Filme im Kino des Alten Schlachthofs!) Senioren-Orchester Spielen Sie ein Instrument und haben Sie Freude am gemeinsamen Musizieren mit anderen? Dann ist ein (Senioren)-Orchester vielleicht genau das Richtige für Sie! Im Kreis Soest gibt es z. B. folgende Seniorenorchester: Salon-Orchester Ansprechpartner: Städt. Musikschule Lippstadt Von-Galen-Platz 1, Lippstadt Tel.: / Seniorenorchester (Kreis) Soest SOS (Kreisvolksmusikerbund) Ansprechpartner: Reinhard Griese, Schottenteich 25, Soest Tel.: / oder Heinz Weber, Ruhner Weg, Ense Tel.: /18 65 Senioren-Zeitschriften/ Senioren-Wegweiser In einigen Orten gibt es eine eigene Zeitschrift für Senioren, so z. B. das Füllhorn (erhältlich beim Seniorenbüro der Stadt Soest). Daneben geben einige Städte und Gemeinden im Kreis Soest (z. B. Erwitte, Lippstadt, Werl, zukünftig auch Soest) örtliche Seniorenwegweiser heraus, die ortsbezogene Informationen für die älteren Bürgerinnen und Bürger enthalten. (Fragen Sie in Ihrer Stadtoder Gemeindeverwaltung nach.) 1. 5

8 Seitenüberschrift Büchereien 1. Wenn Sie gerne lesen, stehen Ihnen in den Büchereien vor Ort zahlreiche Medien, u.a. auch Bücher in Großdruckschrift zur Verfügung. Neben den örtlichen Büchereien der Städte und Gemeinden gibt es auch in manchen Kirchengemeinden kleinere Büchereien. Bitte erfragen Sie die Adressen bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder den Kirchengemeinden vor Ort. Wenn Sie wegen einer Behinderung nicht die Bücherei aufsuchen können, erkundigen Sie sich, ob es die Möglichkeit gibt, Ihnen die Medien bringen zu lassen. Einen solchen Mobilen Bücherdienst gibt es beispielsweise in Lippstadt (Thomas-Valentin- Bücherei in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst Kath. Männer e. V.) Bildung/ Weiterbildung Haben Sie Lust, Neues zu lernen oder Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen? Zahlreiche Bildungsträger, die Volkshochschulen (VHS) und Bildungsstätten, aber auch einige Begegnungsstätten bieten ein umfangreiches und vielseitiges Programm! 6

9 Es gibt dort z. T. auch konkret auf Seniorinnen und Senioren zugeschnittene Angebote, wie z. B. Gedächtnistraining Gymnastik für Senioren/innen autogenes Training und Yoga Sprachkurse Computerkurse für Ältere kreative Angebote Vorträge zur Kunst- und Kulturgeschichte etc. (teilweise mit Seniorenermäßigung!) Nähere Auskünfte erhalten Sie z. B. bei folgenden Adressen: Volkshochschulen im Kreis Soest: VHS Lippstadt Barthstraße 2, Lippstadt Tel.: / Fax: / vhs@stadt-lippstadt.de Internet: VHS Möhne-Lippe Silbkestr. 84, Warstein-Belecke Tel.: / Fax: / info@vhs-moehne-lippe-de Internet: VHS Soest (Stadt Soest, Gemeinden Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee, Welver) Nöttenstraße 29, Soest Tel.: / Fax: / vhssoest@vhssoest.de Internet: VHS Werl Kirchplatz 5, Werl Tel.: / Fax: / info@vhs-werl.de Internet: Bildungsstätten: Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.v. Feldmühlenweg 19, Soest Tel.: / Fax: / info@frauenhilfe-westfalen.de Internet: Kolping-Bildungsstätte Soest Wiesenstr. 9, Soest Tel.: / Fax: / kolping-bildungsstaette-soest@ t-online.de KAB Ferien- u. Bildungszentrum Zur Hude 9, Möhnesee-Günne Tel.: / Fax: / kab-guenne@t-online.de Internet: Kath. Familienbildungsstätte Lippstadt Görresstr. 4, Lippstadt Tel.: / Fax: / info@fbs-lippstadt.de Internet: Kirchliche Bildungsangebote ggf. auch in der weiteren Umgebung können Sie erfragen bei: Seelsorgeregion Hellweg Osthofenstr. 35a, Soest Tel.: / (Hr. Schröder) Fax: / seelsorgeregion-hellweg@t-online.de Internet: oder Kreiskirchenamt Soest Evangel. Erwachsenenbildung Puppenstr. 3 5, Soest Tel.: / (Fr.Goy) Fax: / agoy@kirchenkreis-soest.de Internet: Bildungsangebote gibt es darüber hinaus auch von Vereinen (z. B. Kneipp-Verein, INI Lippstadt e.v.), Kammern (z. B. Industrie- und Handelskammer Arnsberg), Gewerkschaften, privaten Bildungseinrichtungen etc.! 7 1.

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11 Leider ist es nicht möglich alle Adressen hier aufzunehmen. Achten Sie z. B. auf entsprechende Hinweise in der Tagespresse! Internet auch für Senioren interessant! Das Internet gewinnt weltweit immer mehr an Bedeutung und bietet (auch für Ältere!) ungeheure Informationsmöglichkeiten. Leider bestehen oft gerade bei älteren Menschen große Hemmschwellen gegenüber dem Umgang mit dem Computer. Spezielle EDV- und Internetkurse für Seniorinnen und Senioren bieten hier Abhilfe (z. B. bei der VHS s. Seite 7) Viele Internetseiten bieten übrigens auch interessante Infos gezielt für ältere Menschen. Schauen Sie z. B. einmal unter oder (hier können Sie auch die regionalen Internet- und EDV-Schulungsangebote abfragen! Stichwort SQL- Datenbank anklicken und unter örtliche Suche Soest eingeben = kreisweites Angebot) Einige Beispiele für Senioren-Internet- Treffs: Lippstadt: (Sen.-Internet-Treff der INI e.v.) Infos: / (Frau Neumann) Werl: (2 Internet-Treffs in Begegnungsstätten), Infos: / (Stadt Werl Seniorenbüro) Soest: (Internettreff Soest e.v.) Infos: / (Fr.Runte) itreffsoest@t-online.de Informationen über EDV-Angebote und Internet-Treffs für Senioren erhalten Sie außerdem in den Seniorenbüros/bei der Seniorenberatung (siehe ab Seite 17). Senioren-Studium Menschen ab 50 Jahren mit besonderem Wissensdurst haben die Möglichkeit, ein Seniorenstudium aufzunehmen. Dabei können Sie gemeinsam mit den jungen Studentinnen und Studenten Vorlesungen und Seminare zu Themen besuchen, die Sie immer schon interessiert haben. Für das Studium im Alter ist in der Regel kein bestimmter Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung erforderlich. Ansonsten bietet sich auch die Möglichkeit eines Fernstudiums, das überwiegend von zu Hause aus geführt wird. Das Angebot eines Seniorenstudiums gibt es z. B. an folgenden Universitäten: Universität Dortmund, FB 12 Emil-Figge-Str. 50, Dortmund Tel.: 02 31/ (Frau Eva Gösken) Fax: 02 31/ egoesken@fb12.uni-dortmund.de Internet: Universität Gesamthochschule Paderborn Studium für Ältere, Dezernat 2.1 Warburger Str. 100, Paderborn Tel.: /60-0 Fax: /25 19 Internet: Westfälische Wilhelm-Universität Münster Kontaktstelle Studium im Alter (Studium als Gasthörer ohne Abschluss oder zum Erwerben eines Zertifikats) Tel.: 02 51/ o Fax: 02 51/ studia@uni-muenster.de Internet:

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13 (Stichwort Studieren/Studium im Alter) Hinweis: An einigen Universitäten besteht auch die Möglichkeit, sich als Senior/Seniorin einschreiben zu lassen, ohne dass es dort ein spezielles Seniorenangebot gibt. Informationen zu einem Fernstudium erhalten Sie beispielsweise bei folgender Adresse: Fernuniversität in Hagen Hagen Tel.: / FernUni@FernUni-Hagen.de Internet: Adressen von kirchlichen Akademien können Sie erfragen beim Kirchenkreis Soest oder bei der Seelsorgeregion Hellweg (siehe Seite 7). etc. bieten teilweise spezielle Reisen und Tagesausflüge für Seniorinnen und Senioren an. In der Regel wird dabei ein umfangreicher Service geboten, der in besonderem Maße auf die Wünsche und Bedürfnisse Älterer abgestimmt ist. Teilweise gibt es sogar eine Begleitung durch Fachpersonal z. B. aus dem Bereich der Krankenpflege, um auch kranken und gebrechlichen Menschen die Gelegenheit zu geben, einmal wieder zu verreisen. Wenn Sie es sich aus finanziellen Gründen nicht erlauben können, an einem Erholungsangebot teilzunehmen, fragen Sie ggf. nach Zuschüssen z.b. von den Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden! Vielleicht macht es Ihnen auch Freude, sich an der Organisation einer Reise zu beteiligen oder sich als Reisebegleiter anzubieten? Angebote an Senioren-Reisen gibt es z. B. von folgenden Stellen: Diakonie Hochsauerland-Soest e.v. Freizeit und Erholung Seniorenerholung Reisebüro Soest Wildemannsgasse 5, Soest Tel.: / Fax: / reisen-soest@diakonie-hsk-soest.de 1. Reisen/ Erholung Manchmal tut es gut, den gewohnten Alltag für eine Weile hinter sich zu lassen und einfach einmal wegzufahren. Auch wenn Sie sich nicht mehr richtig fit fühlen oder auf die Hilfe anderer angewiesen sind, müssen Sie hierauf nicht verzichten! Die Wohlfahrtsverbände (S. 20), aber auch Kirchengemeinden, die Sozialverbände (S. 33), Reiseunternehmen 11

14 1. Reisebüro Lippstadt Poststr. 15, Lippstadt Tel.: /55 03 Fax: / reisen-lippstadt@ diakonie-hsk-soest.de Caritas- Verband für den Kreis Soest e.v. Kurvermittlung und Seniorenerholung, Herr Fröhlich Filzenstr. 11, Soest Tel.: / Fax: / froehlich@caritas-soest.de Hier bekommen Sie auch einen Katalog über alle Senioren-Erholungsangebote katholischer Einrichtungen bundesweit. Dieser ist auch im Internet unter einsehbar (mit Buchungsmöglichkeit direkt über das Internet). DRK Soest e.v., Sozialstation Börde Senator-Schwartz- Ring Tel.: / Fax: / (Betreute Seniorenreisen mit Fachpersonal z. B. aus dem Bereich Altenpflege) 12 Sport und Bewegung Bewegungsmangel ist die Ursache vieler Beschwerden! Deshalb ist es gerade auch im Alter wichtig, sich sportlich zu betätigen. Ob Spazieren gehen, Walken oder Wandern, Gymnastik, Radfahren, Tanzen, Schwimmen oder auch fernöstliche Entspannungs- und Bewegungskünste: Letztendlich tut jede Aktivität und Bewegung sowohl dem Körper als auch der Seele gut! Dass hierbei nicht Rekorde und Höchstleistungen, sondern der Spaß an der Bewegung, die Abwechslung und ggf. das Zusammensein mit anderen im Vordergrund stehen, versteht sich von selbst. Sportliche Betätigung für Senioren bietet sich auch in Ihrer Nähe! Die Volkshochschulen und Familienbildungsstätten (siehe Seite 7), der Kneipp-Verein, der Sauerländische Gebirgsverein, die Wohlfahrtsverbände (S. 20), vor allem aber auch die Sportvereine vor Ort halten zahlreiche Angebote vor! Vielleicht haben Sie auch Freude daran nicht nur an Sportangeboten teilzunehmen, sondern auch bei der Organisation aktiv mitzuhelfen (z. B. als Übungsleiter, Platzwart, Betreuer, Kassierer etc.)! Informationen über Sportangebote im Kreis Soest (auch speziell für ältere Menschen) erhalten Sie beim: Kreissportbund Soest Nöttenstr. 5, Soest Tel.: / oder / Fax: / ksb-soest@t-online.de Internet: Hinweis: Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben oder seit Ihrer Jugendzeit nicht mehr sportlich aktiv waren, sollten Sie vorab mit Ihrem Hausarzt sprechen! Häufig kennt dieser auch Angebote, die für Sie in Frage kommen könnten! Senioren-Tanz Einige Tanzschulen, Seniorenkreise und Begegnungsstätten (siehe Seite 17) bieten Tanzveranstaltungen und -kurse speziell für Ältere an! Bitte erkundigen Sie sich bei den Einrichtungen vor Ort oder im Seniorenbüro bzw. bei der Seniorenberatung (Adressen siehe Seite 17)! Engagement und Ehrenamt Nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben bieten sich viele Möglich-

15 keiten, die neugewonnene Freizeit zu nutzen! So können Sie z. B. die eigenen Fähigkeiten weiter ausbauen und diese aktiv einbringen. Vielleicht möchten Sie auch gerne dazu beitragen, anderen zu helfen? Ihr Wissen und Ihre Erfahrung ist hierbei unschätzbar wertvoll! Bereiche sich zu engagieren, gibt es viele. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Mithilfe anzubieten und warten Sie nicht erst ab, bis Sie gefragt werden! Gehen Sie ruhig auch neue Wege! Jede/r ist auf irgendeinem Gebiet Expertin oder Experte und mit etwas Mut, Kreativität und Ideenreichtum finden sich unzählige Möglichkeiten, sich mit seinen individuellen Fähigkeiten einzusetzen. Wenn Sie sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit interessieren, können Sie sich z. B. an die Wohlfahrtsverbände (S. 20), Kirchengemeinden, Vereine etc., aber auch an folgende Stellen wenden: Kontaktstelle für ehrenamtlich Tätige Die Kreisverwaltung Soest hat eine Kontaktstelle für ehrenamtlich Tätige (bzw. Interessierte) eingerichtet. Diese Kontaktstelle versteht sich als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger und Organisationen, die sich ehrenamtlich betätigen bzw. zukünftig betätigen wollen. Nutzen Sie dieses Angebot und nehmen Sie Kontakt auf mit: Kreis Soest Bürgerservice Hoher Weg 1 3, Soest Tel.: / Buergerservice@kreis-soest.de Freiwilligen-Zentrale Werl (FZW) Dies ist eine Anlaufstelle (für Werl und Umgebung) sowohl für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer als auch für Personen, die eine solche Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Die FZW finden Sie im Rathaus der Stadt Werl, Zimmer D 124, Hedwig-Dransfeld-Straße 23, Werl Tel.: / Fax: / Freiwilligenagentur AktiWa Aktiwa möchte das bürgerschaftliche Engagement in der Stadt Warstein fördern und weiter ausbauen. Die Freiwilligenagentur dient als Anlaufstelle für Fragen und Ideen rund um das Thema Ehrenamt. Sie leitet diese weiter, vermittelt Kontakte zu anderen Personen und Organisationen und ermöglicht einen Austausch. Im Internet unter kann man sich jederzeit über das bürgerschaftliche Engagement in der Stadt Warstein informieren. Man kann hier eigene Aktivitäten vorstellen und anbieten, aber auch mittels einer Jobbörse Helferinnen und Helfer suchen. Kontaktbüro der Freiwilligenagentur Aktiwa Herrenbergsweg 8, Warstein Tel.: / (Fr. Enste) Fax: / info@aktiwa.de Internet: Einige Beispiele für ehrenamtliches Engagement finden Sie im folgenden: Bereich Wirtschaft und Politik: Geben Sie Ihre Erfahrung und Fachkompetenz weiter: Setzen Sie z. B. Ihre jahrelange Berufserfahrung (auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben) für die berufliche Ausbildung, Fortbildung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften im Inund Ausland ein! 13 1.

16 1. Senior-Experten-Service (SES) Ehrenamtlicher Dienst der Deutschen Wirtschaft Buschstr. 2, Bonn Tel.: 02 28/ Fax: 02 28/ Internet: (Der SES bietet u. a. auch Tätigkeiten im Rahmen der Entwicklungshilfe) Für einen Erfahrungsaustausch über die Arbeit beim SES steht zur Verfügung: Herr Heinz Droste Antoniusstr. 26, Erwitte Tel.: / Fax: / Alt hilft Jung e.v. Kennedy-Allee 62 70, Bonn Tel.: 02 28/ Fax: 02 28/ althilfjung-zentrale@t-online.de Internet: (Hier finden Menschen, die eine selbstständige Existenz gründen möchten oder in eine Notlage geraten sind, Unterstützung.) Sie können aber auch selbst in einem Betrieb/einer Verwaltung in Ihrer Nähe nachfragen, ob Sie eine Patenschaft für einen Auszubildenden oder eine bestimmte Aufgabe übernehmen können. 14 Vielleicht möchten Sie auch (Weiterbildungs)Kurse leiten! Die Volkshochschulen im Kreis Soest (Adressen Seite 7) freuen sich über kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und neue, interessante Kursangebote. Mitarbeit in der Seniorenvertretung Die Seniorenvertretung in Ihrer Kommune lebt vom Engagement aktiver Seniorinnen und Senioren! (Seniorenbeirat s. S. 16). Wenn Sie sich vorstellen können, hier mitzuarbeiten oder sogar Aufbauarbeit zu leisten, erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Adressen Seite 17)! Mitarbeit in Parteien Politische Arbeit ermöglicht es oftmals, aktiv Einfluss zu nehmen! Hierbei können Sie wertvolle Erfahrungen und Kenntnisse einbringen! (Manche Parteien haben übrigens auch spezielle Seniorengruppen.) Adressen der im Kreistag vertretenen Parteien: CDU (speziell: Senioren-Union) CDU-Bürgerbüro Walburger Straße 3, Soest Tel.: / Fax: / info@cdu-senioren-kreis-soest.de Internet: SPD speziell: Arbeitsgemeinschaft 60 plus in der SPD Ulricherstr , Soest Tel.: / Fax: / ub-soest@spd.de Internet: FDP Kreisverband Soest Ringstraße 16, Welver Tel.: / Fax: / Internet: Grüne Liste Geschäftsstelle (Orts- und Kreisverband) Osthofenstr. 20, Soest Tel. und Fax: / buero@gruene-kreis-soest.de Internet: Bürgergemeinschaft (BG) Geschäftsstelle der BG Thomästr. 50, Soest Tel.: /46 39 Fax: / bg-kreis-soest@t-online.de Internet: Engagement im sozialen Bereich: Hilfe, die man anderen schenkt, wird zumeist mit großer persönlicher Anerkennung und Wertschätzung gedankt. So bringt die aktive Mithilfe nicht nur den Hilfsbedürftigen

17 Unterstützung, sondern gerade auch den Helfenden die kleinen Glücksmomente und Erfolgserlebnisse, die ein zufriedenes Leben ausmachen! Die Möglichkeiten, sich im sozialen Bereich zu engagieren, sind vielfältig! Hier einige Beispiele: Unterstützen Sie eine soziale Einrichtung oder Initiative durch Ihre aktive Mithilfe (z. B. Behinderteneinrichtung, Beratungsstelle, Aids-Hilfe etc.) Schließen Sie sich einem Besuchsdienst in einem Krankenhaus oder Pflegeheim an (Adressen Seite 57) Beteiligen Sie sich aktiv an der Integration von (älteren) Migranten/innen (Adressen der Migrantenberatung S. 21) Übernehmen Sie die gesetzliche Betreuung von Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig wahrnehmen können (siehe auch Seite 43) Die Hospizinitiativen, die sich die Begleitung Sterbender zur Aufgabe gemacht haben, sind auf ehrenamtliche Mithilfe angewiesen (siehe auch Seite 93) Selbstverständlich freuen sich auch Kirchengemeinden, Seniorengruppen, Wohlfahrtsverbände (Adressen Seite 20) etc. über Ihre Mitarbeit und Ihr Engagement. Sonstiges Engagement: Vielleicht macht es Ihnen auch Freude, nicht nur an Angeboten und Reisen für Seniorinnen und Senioren teilzunehmen, sondern diese auch mitzugestalten (siehe Seite 11, 12) Die Begegnungsstätten und Seniorenbüros leben von der Mithilfe engagierter Menschen (ab S. 17)! Vielleicht haben Sie besondere (noch verborgene) Talente, die Sie weiter ausbauen und einsetzen können beispielsweise als Märchenerzähler/in, Kirchenführer/ Stadtführer/in, bei der Betreuung von Kindern (z. B. an Ganztagsschulen) oder im musikalischen Bereich (z. B. in einem Seniorenorchester, siehe Seite 5) Vereine aller Art freuen sich über immer seltener werdendes Engagement, sei es im Bereich des Naturund Umweltschutzes, der Kunst, Kultur, Musik, Geschichte, Heimat-/ Brauchtumspflege, des Sportes oder im sozialen Bereich usw. Ausbildung zum ehrenamtlichen Seniorenbegleiter Im Kreis Soest gibt es vereinzelt die Möglichkeit, sich zum ehrenamtlichen Seniorenbegleiter ausbilden zu lassen. Dieses Angebote gibt es z. B. bei folgenden Adressen: Kath. Familienbildungsstätte Lippstadt Görresstr. 4, Lippstadt Tel.: / Fax: / info@fbs-lippstadt.de (in Zusammenarbeit mit verschiedenen Senioren-und Pflegeheimen) PIZ (Patienteninformationszentrum) Quellenstr. 60, Lippstadt Tel.: / info@piz-lippstadt.de (speziell für die Begleitung Demenzkranker) Informieren Sie sich ggf. bei Ihnen vor Ort, ob es Ähnliches in Ihrer Nähe gibt oder entsprechendes geplant ist

18 2. Fragen kostet nichts! 2. Suchen Sie Rat oder haben Sie ein Problem und wissen nicht, wen Sie ansprechen können? Dann wenden Sie sich z. B. an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort wird man Ihnen weiterhelfen oder Sie weitervermitteln an die vor Ort tätigen Anlaufstellen für Senioren wie z. B.: das Seniorenbüro, Seniorenbeauftragte, den Seniorenbeirat oder aber an spezielle Beratungsstellen/Anlaufstellen Rat und Hilfe zu den unterschiedlichsten Lebensbereichen erhalten Sie auch bei den Wohlfahrtsverbänden (Adressen S. 20). Wer sich in einer Notlage befindet, wird hier auf keinen Fall abgewiesen egal um welches Problem es sich handelt! Nutzen Sie nach Möglichkeit auch das Internet als Informationsquelle. Auf diese Weise bekommen Sie rund um die Uhr Informationen direkt zu sich nach Hause. (siehe auch Seite 9) Beratung und Hilfe Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen In vielen Stadt- und Gemeindeverwaltungen gibt es bereits Bürgerämter als zentrale Anlaufstellen, in denen Ihnen vielfältige Dienstleistungen und Informationen geboten werden. Diese Bürgerbüros helfen Ihnen, Ihre Anliegen einfach und schnell zu erledigen und Wege zu anderen Ämtern oder Behörden zu ersparen. Seniorenbüros bieten spezielle Beratungsmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren, organisieren Veranstaltungen und sind nicht selten Treffpunkt für viele Ältere. Es gibt solche Büros in den Städten Soest und Werl. Die Städte Geseke, Warstein und Lippstadt bieten eine spezielle Seniorenberatung ohne Angliederung an ein Seniorenbüro. (Adressen siehe Übersicht ab S. 17) Seniorenbeauftragte sind speziell beauftragte Ansprechpartner für die Anliegen von Seniorinnen und Senioren in den Kommunen vor Ort. Seniorenbeirat (Seniorenvertretung) Der Seniorenbeirat vertritt auf kommunaler Ebene die Interessen der älteren Menschen gegenüber Rat und Verwaltung sowie der Öffentlichkeit. Die Einrichtung von Seniorenbeiräten ist in NRW nicht gesetzlich geregelt, ihre Mitwirkungsform in Rat und Verwaltung ist deshalb teilweise unterschiedlich geregelt. Vielfach hat der Seniorenbeirat das Recht, Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen in den Rat und seine Ausschüsse einzubringen. Teilweise wirkt er auch bei der Organisation von Veranstaltungen oder Einrichtungen für die älteren Menschen in seinem Ort mit. Die Adressen der jeweiligen Vorsitzenden der örtlichen Seniorenbeiräte im Kreis Soest finden Sie in der folgenden Übersicht. (Leider gibt es einen solchen Beirat noch nicht in jeder Kommune des Kreises.) 16

19 Übersicht über die Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis Soest und Ansprechpartner für Senioren (Stand: ) Anröchte Gemeindeverwaltung Hauptstraße 72 74, Anröchte Tel.: / Fax: / post@anroechte.de Internet: Ansprechpartner für Senioren: Herr Strugholtz (Gemeinde Anröchte) Tel.: / Fax: / r.strugholtz@anroechte.de Bad Sassendorf Gemeindeverwaltung Eichendorffstraße 1, Bad Sassendorf Tel.: / Fax: / Internet: Seniorenbeauftragter: Herr Becker (Gemeinde Bad Sassendorf) Tel.: / f.becker@bad-sassendorf.de Ense Gemeindeverwaltung Am Spring 4, Ense Tel.: / (Bürgerbüro) Fax: /40 00 Internet: Erwitte Stadtverwaltung Am Markt 13, Erwitte Tel.: / Fax: / Internet: Ansprechpartner für Senioren: Frau Schroer (Stadt Erwitte) Tel.: / Fax: / c.schroer@erwitte.de Seniorenbeirat: Herr Wilmsmann Breslauer Str. 1, Erwitte Tel.: /32 60 Fax: /32 66 Geseke Stadtverwaltung Martinsgasse 2, Geseke Tel.: / Fax: / post@geseke.de Internet: Seniorenberatung: Herr Wulf (Stadt Geseke) Tel.: / Fax: / hermann.wulf@geseke.de Seniorenbeirat: Herr Tholl Schneidweg 20, Geseke Tel.: /14 40 Lippetal Gemeindeverwaltung Bahnhofstraße 7, Lippetal Tel.: / Fax: / Internet: Ansprechpartner für Senioren: Herr Sickau / Frau Thiemann Tel.: / bzw / Juergen.Sickau@lippetal.de Lippstadt Stadtverwaltung Ostwall 1, Lippstadt Tel.: / Fax: / Internet: Seniorenberatung: Frau Polder (Abt. Soziale Dienste), Geiststr. 47, Lippstadt Tel.: / Fax: / anita.polder@stadt-lippstadt.de 17 2.

20 2. Seniorenbeirat (Vorsitzender): Stellvertr. Vorsitzender Herr Kuckmann Föhrenstr. 24, Lippstadt Tel.: / Möhnesee Gemeindeverwaltung Hauptstr. 19, Möhnesee Tel.: / Fax: / Gemeinde@moehnesee.de Internet: Seniorenbeirat (Vorsitzender): Herr Schwarzkopp Seeblick 12, Möhnesee Tel.: /24 40 Fax: /24 51 Rüthen Stadtverwaltung Hochstraße 14, Rüthen Tel.: / Fax: / Internet: Ansprechpartner für Senioren: Herr Thomas (Fachbereichsleiter FB 2) Tel.: / Fax: / h.thomas@ruethen.de 18 Soest Stadtverwaltung Am Vreithof 6 8, Soest Tel.: / Fax: / Internet: Seniorenbüro/Seniorenberatung: Herr Bamberg (Adresse: s. Stadt Soest) Tel.: / Fax: / j.bamberg@soest.de Seniorenbeirat (Vorsitzender): Herr Mushold Westenhellweg 4b, Soest Tel. und Fax: / Warstein Stadtverwaltung Dieplohstraße 1, Warstein Tel.: /81-0 Fax: / Internet: Seniorenberatung: Herr Gerlach (Stadt Warstein) Tel.: / Fax: / n.gerlach@warstein.de Welver Gemeindeverwaltung Am Markt 4, Welver Tel.: /51-0 Fax: / Internet: Ansprechpartnerin für Senioren/ Seniorenbeirat (Vorsitzende): Frau Goerdt (Adresse s. Gemeinde Welver) Tel.: / Fax: / m.goerdt@welver.de Werl Stadtverwaltung Hedwig-Dransfeld-Straße 23, Werl Tel.: / Fax: / Internet: Seniorenbüro/Seniorenberatung: Frau Bechheim-Kanthak (Stadt Werl) Tel.: / Fax: / Seniorenbeirat (Vorsitzende): Frau Böhmer Bachstr. 3, Werl Tel.: /37 64 Wickede Gemeindeverwaltung Hauptstraße 81, Wickede (Ruhr) Tel.: / (Bürgerbüro) Fax: / Internet:

21 Wichtige Anlaufstellen in der Kreisverwaltung Soest Bürger-Service-Abteilung Abteilung Gesundheit Abteilung Immobilien zuständig z. B. für Führerscheinangelegenheiten KFZ-Zulassungen Jagdscheine Ausländer- und Asylangelegenheiten Vermittlung zu anderen Abteilungen/Behörden Kontaktstelle für ehrenamtlich Tätige Abteilung Soziales ( Sozialamt ) z. B. Grundsicherung (S. 29) Eingliederungshilfe für Behinderte (S. 30) Kriegsopferfürsorge (S. 30) Hilfe zur Pflege (S. 30) Hilfe in Alten- und Pflegeheimen (S. 30) Heimaufsicht (S. 87) Geschäftsstelle der Pflegekonferenz ( Gesundheitsamt ) z. B. BürgerService Gesundheit Betreuungsstelle (S. 45) Sozialpsychiatrischer Dienst (S. 39) Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (S. 40) Amtsärztlicher Dienst (Beratung z. B. Impfberatung bzw. Reisemedizin) Abteilung Bauen und Wohnen z.b. Bauanträge Wohnungswesen (seniorengerechte Wohnungen, Wohnberechtigungsscheine siehe Seite 52) Planen und bauen für alte und behinderte Menschen (S. 52) Adresse: Kreisverwaltung Soest Hoher Weg 1 3, Soest Tel.: /30-0 Unter (Stichwort buerger@kreishaus) finden Sie nicht nur Ansprechpartner und Dienstleistungen des Kreises Soest mit hilfreichen Erläuterungen, sondern auch einen Überblick über den Kreis Soest und die einzelnen Städte und Gemeinden

22 Wohlfahrtsverbände 2. Die örtlichen Wohlfahrtsverbände engagieren sich in vielen Bereichen der sozialen Arbeit. Sie bieten u.a. ein umfangreiches Netz an Hilfen und Beratung zu den unterschiedlichsten Problemen, insbesondere auch für ältere Menschen. Rat und Hilfe sind dabei unabhängig von einer Mitgliedschaft oder der Religionszugehörigkeit. Nähere Auskünfte über das komplette Leistungsangebot erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Verbänden. Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hochsauerland-Soest Beckumer Str. 14, Lippstadt Tel.: / Fax: / nst@awo-hochsauerland-soest.de Internet: Caritas-Verband für den Kreis Soest Osthofenstr. 35 a, Soest Tel.: / Fax: / Internet: info@caritas-soest.de DRK- Kreisverband Lippstadt e.v. Südstraße 8, Lippstadt Tel.: / Fax: / info@drk-lippstadt.de Internet: Johanniter- Unfallhilfe e.v. Regionalverband Soest/ Hochsauerland Riga-Ring 1, Soest Tel.: / Fax: / Dachverband für Mitgliedsorganisationen: Diakonie Hochsauerland-Soest Schützenstr. 10, Meschede Tel.: 02 91/ Fax: 02 91/ Informationsstelle für Senioren: Tel.: / info@diakonie-hsk-soest.de Internet: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband NRW e.v. (Kreisgruppe Soest) Kastanienweg 4, Lippstadt Tel.: / Fax: / KGSoest@paritaet-nrw.org Internet: DRK Kreisverband Soest e.v. Höggenstr. 28, Soest Tel.: / Fax: / Internet: drk-soest@t-online.de 20

23 Beratungsstellen im Kreis Soest: Im Kreis Soest gibt es ein breites Beratungsangebot zu den unterschiedlichsten Problemstellungen. Hier einige Beispiele: Beratung bei persönlichen Schwierigkeiten Telefonseelsorge kostenlose Beratung rund um die Uhr Tel.: 08 00/ und 08 00/ Beratungsstelle für Ehe-, Familienund Lebensfragen Diakonie HSK-Soest Wildemannsgasse 5, Soest Tel.: / Kath. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen (Beratung in Soest, Lippstadt, Werl) Infos/Anmeldung: Osthofenstr. 35, Soest Tel.: / (werktags Uhr) Fax: / paul.piepenbreier@ eheberatung-soest.de Schuldnerberatung/ Verbraucherinsolvenz Menschen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, erhalten hier Rat und Hilfe Diakonie HSK-Soest e.v. Hauptstr. 7, Warstein Tel.: / Sozialdienst Kath. Frauen e.v. Osthofenstr. 35a, Soest Tel.: / und Steinergraben 55, Werl Tel.: / Arbeiterwohlfahrt Beckumer Str. 14, Lippstadt Tel.: / oder / Migrationsberatung Caritas-Verband für den Kreis Soest e.v. Osthofenstr. 35a, Tel.: / Sozialdienst Katholischer Männer e.v. Lichtenbergstr. 1, Lippstadt Tel.: / (Frau Reineke) oder Tel.: / (Herr Basile) DRK Kreisverband LP e.v. Südstr. 8, Lippstadt Tel.: / (Frau Meyer) DRK-Kreisverband Soest e.v. Höggenstr. 28, Soest Tel.: / (nur mittwochs) Fax: / Flüchtlingsberatung: AWO UB HSK/Soest Hospitalstr. 46a, Lippstadt Tel./Fax: /34 63 (Herr Perz) Diakonie HSK/Soest Wildemannsgasse 5, Soest Tel.: / (Herr Drucks) 2. Seniorenberatung siehe Stadt- und Gemeindeverwaltungen (Seite 17) Diakonie HSK-Soest Lichtenbergstr. 1, Lippstadt Tel.: /43 55 (Frau Kalaitzidou) Fax: /

24 22

25 Verbraucherberatung Die Verbraucherberatung vertritt die Interessen der Verbraucher und Kunden und berät Sie zu allen Fragestellungen der privaten Haushaltsführung, z. B. zu Angeboten, Preisen, Qualität, Verbraucherschutz. Nähere Information und Beratung: Verbraucher-Zentrale NRW e.v. Internet: z. B.: Burgstraße 5, Arnsberg (Neheim) Tel.: / Fax: / arnsberg@vz-nrw.de Nassauer Str. 33, Hamm Tel.: / Fax: / hamm@vz-nrw.de Grunigerstr. 2, Paderborn Tel.: / Fax: / paderborn@vz-nrw.de Haus und Grund Lippstadt e.v. Lange Straße 4, Lippstadt Tel.: /42 15 Fax: / Haus und Grund Soest e.v. Waisenhausstr. 2, Soest Tel.: / Fax: / Haus und Grund Warstein e.v. Hauptstr. 20, Warstein Tel.: / oder 01 70/ Beratung für Mieter Neben Rechtsanwälten berät, bei entsprechender Vereinsmitgliedschaft, der: Mieterverein Kreis Soest e.v. Ulricher Str. 37, Soest Tel.: / Fax: / Internet: Mieterbund Ostwestf.-Lippe e.v. Bahnhofstr. 11, Lippstadt Tel.: /56 33 Folgende Beratungsangebote finden Sie in diesem Wegweiser in den einzelnen Kapiteln näher beschrieben: Rentenberatung (siehe Seite 29) Wohnberatung (siehe 51) Polizeiliche Beratungsstelle (siehe Seite 26) Gewaltopferhilfe (siehe Seite 27) Suchtberatung (siehe Seite 40) Behindertenberatung (siehe Seite 32) Service-Stellen für Rehabilitation (siehe Seite 33) Demenzberatung (siehe Seite 15, 40) Trägerunabhängige Pflegeberatung (siehe Seite 63) Heimaufsicht (siehe Seite 87) Hinweis: Für eine kostenpflichtige Beratung durch einen Rechtsanwalt bzw. eine rechtliche Vertretung gibt es unter bestimmten Umständen finanzielle Zuschüsse. (siehe Kapitel 4 Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe Seite 31) 2. Beratung für Hausbesitzer Außer bei Rechtsanwälten erhalten Sie diese auch beim Verein Haus und Grund e.v. (Mitgliedschaft ist Voraussetzung) Eine Broschüre mit dem Titel Was Sie über das Mietrecht wissen sollten erhalten Sie kostenlos beim Justizministerium des Landes NRW (Adresse siehe Seite 45) 23

26 3. Tipps und Ratschläge 3. Dokumentenmappe Es empfiehlt sich, bestimmte Urkunden, Bescheinigungen und Dokumente, zusammengefasst in einem separaten Aktenordner aufzubewahren, damit Sie diese bei Bedarf immer gleich zur Hand haben. Folgende Unterlagen sollten in den Ordner hinein: 24 Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienstammbuch Sparbücher, Bankdepot Versicherungs-/Sterbegeldpolicen Sozialversicherungsunterlagen Rentenbescheide Mietvertrag, Mietbücher, Mietquittungen bei Hausbesitz: Grundbuchauszug und andere Unterlagen Abonnementsverträge Testament Vermögensverzeichnis Anschriftenverzeichnis der näheren Angehörigen und Freunde Sonstige wichtige persönliche Papiere (z. B. Bankvollmachten, Vorsorgevollmacht (s. S. 41), etc. Bewahren Sie Ihre Dokumentenmappe an einem sicheren Ort auf und teilen Sie einer Person Ihres Vertrauens mit, wo Sie diese Mappe aufbewahren. Personalausweis/Reisepass Wenn Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor Ort (Adressen siehe Seite 17) Sollten Sie aufgrund von Krankheit oder Alter die Einwohnermeldeabteilung/das Bürgeramt nicht ohne Hilfe aufsuchen können, wenden Sie sich ggf. an die Fahr- und Begleitdienste der Wohlfahrtsverbände (siehe Seite 20). Eventuell können Sie auch die Ansprechpartner für Senioren in Ihrer Stadt/Gemeinde fragen, wer Ihnen behilflich sein kann (Adressen s. S. 17). Umzug Wenn Sie umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadtoder Gemeindeverwaltung ummelden. Bei einem Umzug in eine andere Kommune müssen Sie sich ebenfalls innerhalb einer Woche im alten Wohnort ab- und im neuen Ort anmelden. Haben Sie etwas verloren? Dann können Sie beim Fundbüro oder Bürgeramt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachfragen, ob der Gegenstand dort abgegeben worden ist. Wenn Sie selbst etwas finden, bringen Sie es bitte ebenfalls zum Fundbüro. (Adressen Seite 17) Ehe- und Altersjubiläum Ein Geburtstag oder ein Hochzeitsjubiläum ist immer ein Grund zum Feiern! Dies gilt erst recht, wenn man ein hohes Alter erreicht hat bzw. ein besonderes Jubiläum ansteht. In vielen Städten und Gemeinden ist es üblich, dass die Verwaltung zu besonderen Jubiläen gratuliert. Geburtstagsjubiläen sind der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung in der Regel bekannt. Das ist bei Hochzeitsjubiläen aber nur dann der Fall, wenn die Ehe vor dem jeweiligen Standesamt geschlossen wurde. Falls Ihnen bekannt ist, dass in Ihrer Nachbarschaft oder in Ihrem Bekanntenkreis ein besonderes Jubiläum bevorsteht (i. d. R. Geburtstage ab 80 bzw. 90 Jahre und aufwärts, Hochzeiten ab Goldhochzeit), dann können Sie das jeweilige Standesamt in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung informieren. (Bitte mindestens 6 Wochen vorher).

27 Sicher leben (Ausrangierte) Handys können Leben retten! Auch mit ausrangierten Handys kann meistens noch der internationale Notruf (Tel. 112) ausgelöst werden und zwar auch dann, wenn normale Gespräche nicht möglich sind (d. h. also auch ohne Telefonkarte oder Handyvertrag). Voraussetzung ist lediglich, dass der Akku des Handys noch funktioniert. Das Seniorenbüro in Soest und der Paritätische Wohlfahrtsverband in Lippstadt (Adresse S. 20) sammeln solche ausrangierten Handys, prüfen, ob der Notruf funktioniert und geben diese dann an interessierte Seniorinnen und Senioren weiter. Sie können sich dort melden, wenn Sie ein altes Handy suchen, abgeben wollen oder auch einfach nur wissen möchten, wie man ein Handy gebraucht! Tipps der Kriminalpolizei und des Ordnungsamtes Gerade ältere Menschen werden immer wieder auf unterschiedlichste Art und Weise hereingelegt! Diebe und Betrüger geben sich gerne als Mitarbeiter z. B. der Stadtwerke, einer Versicherung, des Sozialamtes und auch als Beauftragte oder Mitglieder von Wohltätigkeitsorganisationen aus. Lassen Sie sich daher immer den Dienstausweis zeigen. Sie sollten hellhörig und vor allem zurückhaltend werden, sobald der oder die Unbekannte die Rede auf das Thema Geld bringt. Wenn Ihnen Bedenken kommen, so rufen Sie unverzüglich einen Angehörigen oder einen Nachbarn an! Besonders skeptisch sollten Sie sein, wenn sich jemand per Telefon als ein Verwandter ausgibt, der weiter weg wohnt (z. B. ein Enkel aus Bayern) und dieser Sie irgendwann bittet, Ihnen Geld zu leihen (vielleicht dann, wenn er schon öfter angerufen hat und Ihnen bereits vertrauter ist). Überweisen Sie niemals einen größeren Geldbetrag aufgrund einer telefonischen Bitte an jemand, der Ihnen nicht genau bekannt ist! Lassen Sie sich noch weniger darauf ein, Geld für jemand anderen einem Fremden (z. B. einem Freund des angeblichen Verwandten) zu übergeben auch nicht nach Vereinbarung eine Kennwortes! Dieses Geld sehen Sie in den meisten Fällen nie wieder. (Man nennt dieses Vorgehen Enkeltrick )! Bedenken Sie immer: Diebe und Betrüger haben unzählige Tricks zu bieten! Es kann sein, dass Ihnen unter einem rührseligen Vorwand Geld aus der Tasche gelockt wird. Oder aber die Opfer werden raffiniert abgelenkt, damit in Ruhe gestohlen werden kann. Die Kriminalpolizei rät: Sie sollten Fremden grundsätzlich die Tür nur mit vorgelegter Kette öffnen. Auch wenn Sie sich dabei unhöflich vorkommen lassen Sie Fremde nie in Ihre Wohnung! Fallen Sie nicht auf Tricks wie plötzliche Ohnmacht oder vorgetäuschtes Unwohlsein herein! Lassen Sie sich von jeder Person, die vorgibt, von einem Amt, einer Dienststelle oder einer Organisation zu kommen, den Dienstausweis zeigen. Schauen Sie sich diesen sehr genau an. Sollten Sie Zweifel an der Echtheit haben, rufen Sie die betreffende Dienststelle oder die zuständige Behörde an. Lassen Sie sich nicht darauf ein, dass Ihnen der oder die Fremde die Telefonnummer heraussucht! Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen (z. B. durch zeitlich befristete Angebote)! 25 3.

28 3. Ausführliche Beratung rund um das Thema Sicher leben (z. B. auch zur Sicherheit im Straßenverkehr, Einbruchschutz, Verhalten im Urlaub, etc.) und entsprechende Informationsbroschüren bietet die Polizeiliche Beratungsstelle der Kreispolizeibehörde Soest denbeitrag wird, etc.) brauchen die Veranstalter eine Erlaubnis und einen Sammelausweis vom Ordnungsamt. Lassen Sie sich diesen Ausweis zeigen, wenn Sie Zweifel an der Seriosität der Sammlung haben! Spenden Sie grundsätzlich nur bei Organisationen, die Sie kennen! Übrigens: Werbeverkaufsveranstaltungen müssen dem Ordnungsamt angezeigt werden. Sollten Sie Fragen zu einer solchen Veranstaltung haben, können Sie sich dort informieren! (Adressen Stadt-/Gemeindeverwaltungen Seite 17). Walburger-Osthofen-Wallstr. 2, Soest Tel.: / Fax: / walter.schulte@soest.polizei.nrw.de Auf Wunsch findet die Beratung auch bei Ihnen zu Hause statt! Interessante Informationen zum Thema Einbruchschutz erhalten Sie auch im Internet unter (mit weiteren Links zu anderen wichtigen Themen). Notrufnummer der Polizei: 110 Sammlungen Für jede Art von Sammlung (z. B. Straßensammlungen mit der Sammelbüchse, Sammlungen an der Haustür, Verkaufssammlungen, wo der Erlös aus den Waren zum Spen- Informationen über die genehmigten Sammlungen erhalten Sie beim Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeindeverwaltung (Adressen Seite 17). Vorsicht bei Verkaufsveranstaltungen! Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen! So fangen oft Briefe von (Werbe-)Firmen an, die Sie zu einer Verkaufsveranstaltung, meistens in eine Gastwirtschaft, einladen. Wie bei den häufig angebotenen sog. Kaffeefahrten, locken die Veranstalter mit vielen Gewinnen, Geschenken oder Versprechungen. Wenn Sie an einer solchen Veranstaltung/Fahrt teilnehmen, überprüfen Sie unbedingt die Preise der dort angebotenen Waren. Sie sind oft überhöht und entsprechen meistens nicht dem tatsächlichen Wert. Also: Vorsicht vor erhöhten Preisen und lassen Sie sich nie unter Druck setzen, etwas zu kaufen! Widerrufsrecht bei Verträgen Wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen/unterschrieben haben und dieses im Nachhinein bereuen, erkundigen Sie sich, ob Ihnen ein Rücktrittsrecht zusteht! In sehr vielen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. 2 Wochen) schriftlich widerrufen. Dies gilt insbesondere auch für solche Verträge, die Sie an der Haustür abgeschlossen haben! Nähere Informationen erhalten Sie z. B. bei der Verbraucherzentrale (Adresse S. 23). Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Opfer von Straftaten leiden meistens nicht nur an den materiellen und körperlichen Schäden, sondern vor allem auch unter psychische Belastungen. Die unten genannten Vereine stehen 26

29 Opfern von Kriminalität und Gewalt auf vielfältige Weise zur Seite, z. B. durch persönliche Betreuung nach einer Straftat Hilfestellung im Umgang mit Behörden finanzielle Unterstützung in Notlagen (die durch die Straftat hervorgerufen wurden) Begleitung zu Gerichtsterminen Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen etc. Adressen: Weißer Ring e.v. Sicherheit im Straßenverkehr Ältere Menschen sind oft im Straßenverkehr besonders gefährdet, da das Reaktionsvermögen im Alter in der Regel nachlässt. Achten Sie als Fußgänger auf helle Kleidung (am besten mit Reflektionsstreifen) und nehmen Sie abends immer eine Taschenlampe mit! Fahren Sie kein Auto, wenn es Ihnen nicht gut geht oder Sie sich nicht fit fühlen! Sie setzen sonst schnell Ihr Leben und das Ihrer Mitmenschen aufs Spiel! Älteren Autofahrern wird ein regelmäßiger Gesundheits-Check empfohlen! Informationen und Beratung zum Thema Sicherheit, u. a. auch im Straßenverkehr bietet die Polizeiliche Beratungsstelle der Kreispolizeibehörde Soest (Siehe Seite 26) Sicher ans Ziel Sicher, und vor allem auch bequem, bringen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel ans Ziel! 3. Außenstelle Soest Plaschke Str. 41, Werl Tel. und Fax: / weisser-ring@helimail.de Internet: Gewaltopferhilfe direkt Kreis Soest e.v. Postfach 13 09, Werl Tel.: / Internet: (hier gibt es z. B. auch eine Selbsthilfegruppe für Gewaltopfer) 27

30 3. Fahrpläne für Busse und Bahnen liegen häufig in den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen zum Mitnehmen aus. Sie können diese aber auch bei den Busfahrern, an den Hauptbahnhöfen oder in der u. a. Servicezentrale kostenlos bekommen. Die Fahrpläne enthalten oft auch Hinweise auf Zeitfahrkarten und wie Sie verbilligt Fahrten wahrnehmen können. Teilweise gibt es für Seniorinnen und Senioren spezielle Vergünstigungen. So gibt es z. B. eine Bahncard für Senioren. In den Abendstunden und an den Wochenenden gibt es in einigen Kommunen zusätzlich zum normalen Omnisbus- und Bahnverkehr teilweise noch besondere Beförderungsangebote wie z.b. das Anrufsammeltaxi (AST), den Taxibus oder Nachtbus. Beim Anrufsammeltaxi und Taxibus müssen Sie Ihren Fahrtwunsch allerdings ca. 1 Std. vorher telefonisch ankündigen. (Näheres hierzu und die Telefonnummern für die Angebote vor Ort erfragen Sie bitte bei der u.a. Servicezentrale). Auskünfte rund um Bus und Bahn (bundesweit) erhalten Sie bei: mobil info (= Servicezentrale für den Kreis Soest) Am Bahnhof 10, Soest Tel.: / (9 Ct. pro Min. aus dem deutschen Festnetz) Automatische Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn: Tel.: 08 00/ (kostenlos) Bahnverbindungen können Sie sich übrigens auch im Internet unter schnell und einfach selbst heraussuchen und direkt Buchungen/Reservierungen vornehmen (die Fahrkarten können Sie sich ausdrucken lassen! Mobilitätshilfe für Behinderte am Bahnhof Soest: Wer Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder beim Erreichen der Gleise 2 und 4 benötigt, sollte sich mind. 24 Stunden (bzw. für Hilfe an Feiertagen 8 Tage) vorher anmelden unter: Tel.: / (Mobilitätszentrale der Dt. Bahn 12 ct/minute) Dieser Service wird von der Radstation der SEN angeboten: Tel.: / Anwohnerparken Haben Sie ein Auto aber keinen eigenen Stellplatz? Mit einem Anwohnerparkausweis können Sie ggf. trotzdem immer in der Nähe Ihres Hauses parken. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor Ort. 28

31 4. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen/Rente Viele verfügen aufgrund ihrer Lebensumstände in der Vergangenheit im Alter nur über geringe Einkünfte. Wenn auch Sie hiervon betroffen sind, scheuen Sie sich bitte nicht, die Ihnen zustehenden finanziellen Hilfen und Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, denn dies ist Ihr gutes Recht! Einige Beispiele finden Sie im folgenden: Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wenn das zur Verfügung stehende Einkommen eine gewisse Grenze unterschreitet. (Erfahrungsgemäß liegt diese bei alleinstehenden Personen bei ca incl. Unterkunftskosten; es wird aber in jedem Einzelfall eine genaue Bedarfsberechnung durchgeführt!) Vermögen muss i. d. R. nur eingesetzt werden, soweit es einen Freibetrag von z. Z ,00 3 (bei Ehegatten 2.915,00 3) übersteigt. Zwecks näherer Auskunft und Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Dort werden Sie auch individuell über einen möglichen Wohngeldanspruch beraten und Sie erhalten bei Bedarf Broschüren zum Thema. Bitte beachten Sie, dass Wohngeld frühestens vom Ersten des Monats an gewährt wird, in dem der Antrag gestellt wird! Hinweis: Auch wenn Sie in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen, kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Sozialhilfe Ihr gutes Recht 4. Wer seinen Lebensunterhalt (Essen, Kleidung etc.) nicht oder nicht vollständig aus seinem Einkommen und Vermögen (sowie aus dem des Lebenspartners) bestreiten kann und das 65. Lebensjahr vollendet hat oder volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist kann Leistungen des Grundsicherungsgesetzes beantragen. Hierbei handelt es sich nicht um Sozialhilfe. Da die Grundsicherung eine einkommensabhängige Leistung ist, besteht ein Anspruch nur dann, Kreis Soest Grundsicherungsamt Hoher Weg 1 3, Soest Tel.: / (Herr Prange) oder Tel.: bernhard.prange@kreis-soest.de Wohngeld Wenn Ihre Miete oder Hausbelastung im Verhältnis zu Ihrem Einkommen hoch ist, können Sie ggf. Wohngeld beantragen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Wohngeldstelle Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. (Adressen Seite 17) Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihren notwendigen Lebensunterhalt wie z. B. Essen, Kleidung, Wohnung, Hausrat etc. aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten und Sie noch keine 65 Jahre alt sind, so dass Leistungen der Grundsicherung für Sie noch nicht in Frage kommen, sollten Sie sich nicht schämen, die Hilfe des Sozialamtes in Anspruch zu nehmen! Dies gilt unabhängig von Ihrem Alter auch dann, wenn Sie durch bestimmte Umstände oder Ereignisse wie z. B. Krankheit, drohende Behinderung oder Eintritt von Pflegebedürftigkeit auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Ihr Sozialamt ist aber nicht nur in 29

32 4. finanziellen Notlagen für Sie da, sondern kann Ihnen auch in vielen Fragen Wegweiser zu weitergehender Hilfe sein. Scheuen Sie sich also nicht, das Sozialamt um Hilfe zu bitten! Einige kurze Hinweise zur Sozialhilfe: Ob und welche Hilfe (z. B. laufende oder einmalige Geldleistung) für Sie in Frage kommt, muss im Einzelnen geprüft werden. Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich nachrangige Leistungen, das heißt, eigene Leistungen, die Hilfe der Familie (Unterhaltsleistungen) oder die Leistungen anderer Träger (Krankenkasse, Pflegekasse, Wohngeldstelle) sind vorab zu berücksichtigen. Das heißt aber nicht, dass möglicherweise vorhandenes Bar- oder Grundvermögen erst restlos aufgezehrt sein muss, ehe Sie Sozialhilfe bekommen können. Hier gibt es je nach Hilfeart unterschiedliche Freibeträge, die Sie nicht einsetzen müssen. Sozialhilfe muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden, auch nicht bei späterem Wohlstand. Sie muss nur erstattet werden, wenn sie von 30 vornherein als Darlehen gezahlt wurde oder wenn Sie die Gewährung der Sozialhilfe schuldhaft oder grob fahrlässig (z. B. durch falsche Angaben) herbeigeführt haben. Auf Sozialhilfe besteht ein Anspruch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie brauchen sich nicht als Bittsteller zu fühlen, wenn Sie diese beantragen, denn Sie nehmen hiermit nur Ihre Rechte wahr! Hinweis: Da die Sozialhilfe erst ab dem Tage der Antragstellung gewährt werden kann, sollten Sie unverzüglich mit dem Sozialamt Kontakt aufzunehmen, wenn ein entsprechender Bedarf eintritt! Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Adressen S. 17). Für Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe für Behinderte wenden Sie sich bitte an: Kreis Soest Abt. Soziales Hoher Weg 1 3, Soest Tel.: /30-0 Fax: / häusliche Pflege: Tel.: / (Frau Prasuhn) oder Tel.: / ingrid.prasuhn@kreis-soest.de stationäre Pflege (in einem Pflegeheim): Tel.: / (Herr Schulte) oder Tel.: / anton.schulte@kreis-soest.de Eingliederunghilfe für Behinderte: Tel.: / (Herr Hekel) oder Tel.: / (Frau Märte) detlef.hekel@kreis-soest.de oder annette.märte@kreis-soest.de Kriegsbeschädigte (und deren Hinterbliebene) wenden sich bitte an die folgenden Adressen: Kreis Soest Abteilung Soziales Hoher Weg 1 3, Soest Tel.: / (Frau Modrow) oder Tel.: /30-0 Fax: / andrea.modrow@kreis-soest.de Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lippstadt: Stadt Lippstadt Fachbereich Jugend und Soziales Abteilung Soziales, Kriegsopferfürsorge Geiststr. 47, Lippstadt Tel / (Herr Ewers) Fax: /

33 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Wenn Sie geringe Einkünfte haben oder Sozialhilfe beziehen, können Sie auf Antrag von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit werden. Dies gilt auch für Schwerbehinderte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF besitzen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Sozialamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Adressen S. 17). Dort gibt man Ihnen gerne Auskunft und hilft bei der Antragstellung! Kostenlose Fernsehgeräte für Bedürftige Die Deutsche Rundfunkhilfe gibt über die Wohlfahrtsverbände jährlich ein bestimmtes Kontingent an Fernsehgeräten kostenlos an bedürftige Personen ab. Voraussetzung ist, dass diese Personen gerade durch das Fernsehgerät Kontakt zur Außenwelt haben können. (Dies sind in der Regel alte, pflegebedürftige und behinderte Menschen.) Gleichzeitig müssen diese Menschen auch im finanziellen Sinne bedürftig sein. Weitere Informationen erhalten Sie bei folgender Adresse: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Kastanienweg 4, Lippstadt Tel.: / Fax: / KGSoest@paritaet-nrw.org Telefonvergünstigungen (Sozialanschluss) Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF oder einen gültigen Bescheid über die Befreiung von den Rundfunkgebühren besitzen (Sie erhalten diesen bei Ihrem örtlichen Sozialamt siehe oben), können Sie im T- Punkt (Telekom-Laden) einen verbilligten Neuanschluss sowie ein verbilligte monatliche Grundgebühr beantragen. Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Adresse S. 17) oder bei der Deutschen Telekom AG unter der kostenlosen Telefonnummer 08 00/ bzw. bei den T-Punkt-Läden der Dt. Telekom. Seniorenrabatt Bei vielen Veranstaltungen, im öffentlichen Personennahverkehr etc. gibt es einen speziellen Seniorenrabatt. Fragen Sie jeweils nach! Rechtshilfe (Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe) Niemand muss aus finanziellen Gründen auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten! Wer sich bei rechtlichen Problemen (z. B. bei Geldforderungen, Kaufverträgen oder beim Testament) aufgrund seiner geringen Einkünfte keinen Anwalt leisten kann, kann sich unter Umständen im Rahmen der Beratungshilfe kostenlos durch einen Anwalt beraten und ggf. auch vertreten lassen. Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht. Vielfach kann Ihnen dort schon kostenlos mit einer direkten Auskunft, einem Hinweis oder der Aufnahme eines Antrages weitergeholfen werden. Wenn jemand Schwierigkeiten hat, die Kosten eines Prozesses zu zahlen, kann ggf. Prozesskostenhilfe gewährt werden. Über den entsprechenden Antrag entscheidet das Gericht. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Amtsgerichten im Kreis Soest: Amtsgericht Soest Nöttenstr. 28, Soest Tel.: / Fax: / poststelle@ag-soest.nrw.de 31 4.

34 4. Amtsgericht Lippstadt Lipperoder Str. 8, Lippstadt Tel.: / Fax: / poststelle@ag-lippstadt.nrw.de Amtsgericht Warstein Bergenthalstr. 11, Warstein Tel.: / Fax: / poststelle@ag-warstein.nrw.de Amtsgericht Werl Walburgisstr. 45, Werl Tel.: / Fax: / poststelle@ag-werl.nrw.de Hilfen für behinderte Mitbürger Menschen, die an einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung leiden (oder von einer Behinderung bedroht sind), steht besondere Hilfe zu! In Betracht kommen je nach Einzelfall z. B. medizinische und berufsfördernde Leistungen, finanzielle Hilfen und Vergünstigungen sowie Leistungen zur sozialen Eingliederung (etc.). Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Sozialamt (Adresse S. 30) bei den u.a. Beratungsstellen oder beim Kreis Soest (Eingliederungshilfe für Behinderte Adresse siehe Seite 30) bei den Servicestellen (zum Thema Rehabilitation ) siehe S. 33 Viele Vergünstigungen und Rechte gewährt der Schwerbehindertenausweis. (Als Schwerbehinderte gelten Personen, denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% zuerkannt worden ist.) Das kann z. B. sein: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht/ Gebührenermäßigung beim Telefon Vergünstigungen/ Freifahrten bei Bus und Bahn Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer Sonderparkerlaubnisse Freibeträge bei der Lohn- und Einkommenssteuer sowie bei der Berechnung des Wohngeldes usw. Der Ausweis wird beantragt beim: Versorgungsamt Soest Heinsbergplatz 13, Soest Tel.: / Fax: / doris.röhm@vamt-so.nrw.de Internet: (Antragsformulare können heruntergeladen werden!) Hier erhalten Sie auch weitere Auskünfte, z. B. über die Anspruchsvoraussetzungen und die Vergünstigungen, die Ihnen gewährt werden können. Nähere Informationen enthalten auch die kostenlosen Broschüren: Behinderung und Ausweis erhältlich beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Integrationsamt, Münster Tel.: 02 51/ Fax: 02 51/ integrationsamt@lwl.org Ratgeber für behinderte Menschen Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Postfach 500, Bonn, Tel.: 01 80/ (0,12 3/Min.) Fax: 01 80/ (0,12 3/Min.) info@bmgs.bund.de Internet: Bestell-Nr.: A 712 Weitergehende Beratung erhalten Sie bei den Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen: Kreis Soest Verwaltungsstelle Lippstadt Abt. 4.5 Lipperoder Str. 8, Lippstadt Tel.: /

35 Diakonisches Werk HSK-Soest Propst-Nübel-Str. 5, Soest Tel.: / Paul-Gerhard-Str. 5, Werl Tel.: / Gemeinsam e.v. Kontaktstelle für Menschen mit Behinderungen Antoniusstr. 26, Werl Tel.: / Lebenshilfe Lippstadt e.v. Mastholter Str. 46, Lippstadt Tel.: / Servicestellen für Rehabilitation Wegweiser durch den Behördendschungel Rehabilitation bedeutet dem Wortsinn nach die Wiederherstellung der Gesundheit bzw. von Fähigkeiten, um den Alltag wieder meistern zu können. Die gemeinsamen Servicestellen bieten Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen eine zentrale Anlaufstelle (u. a.) in Fragen der Rehabilitation. Sie übernehmen z. B. eine Lotsenfunktion bei der Frage, an welchen Träger man sich wenden muss, um eine Rehabilitationsleistung oder -maßnahme zu beantragen. Die Mitarbeiter der Servicestellen erläutern dabei nicht nur den konkreten Sachverhalt (insbesondere hinsichtlich des Verfahrensablaufs), sondern sie vermitteln direkt an die richtigen Ansprechpartner (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsamt etc.) bzw. helfen konkret bei der Antragstellung. Gemeinsame Service-Stellen Kreis Soest: Marktstr. 2, Soest Tel.: / Fax: / dak146399@dak.de (In den Räumen der DAK) Ostwall 24, Lippstadt Tel.: / Fax: / servicestelle-reha.lippstadt@wl.aok.de (In den Räumen der AOK) Beratung, Hilfestellung und Rechtsvertretung zu allen Sozialleistungen (Rente, Schwerbehinderung, Kriegsopferfürsorge, etc.) bieten bei entsprechender Mitgliedschaft: Sozialverband VdK Nordrhein-Westf. Kreisverband Soest Wiesenstr. 6, Soest Tel.: / Fax: / Di. und Do Uhr kv-soest@vdk.de Internet: Sozialverband Deutschland e.v. (ehemals Reichsbund) Bezirksverband Westfalen-Ost Geiststr. 6, Lippstadt Tel.: /35 69 Fax: / westfalen-ost@sovd-nrw.de Internet: Rente Grundsätzlich gilt: Ohne Antrag keine Rente! Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, ist es wichtig, den entsprechenden Antrag frühzeitig zu stellen! Auskünfte zu Rentenangelegenheiten und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung (hier erhalten Sie auch die Adressen von weiteren Beratungsmöglichkeiten z. B. durch die Versichertenältesten der BfA) beim Rentenversicherungsträger selbst (die Adresse finden Sie auf Ihrem Versicherungsnachweisheft) beim Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung unter der kostenlosen Telefonnummer: 08 00/ (Mo. Do Uhr) 33 4.

36 5. Gesundheit 5. Eine aktive und gesunde Lebensweise ist eine wichtige Voraussetzung, um auch im Alter so lange wie möglich selbstständig leben zu können. Verantwortung für seine Gesundheit zu übernehmen, bedeutet aber keinesfalls, auf Genuss oder Lebensfreude zu verzichten. Im Gegenteil: Gesundheit bedeutet Lebensqualität, es lohnt sich, etwas dafür zu tun. Ernährung Eine gesunde Lebensweise fängt mit der richtigen Ernährung an. Mit zunehmendem Alter nimmt der Bedarf an Energie (Kalorien) ab. Deshalb sollten die Mahlzeiten nicht zu üppig sein. (Man kann davon ausgehen, dass bei Erwachsenen mit jedem Lebensjahrzehnt der Kalorienbedarf pro Tag um etwa 100 Kalorien durchschnittlich sinkt.) Dennoch ist es unbedingt wichtig, auf eine regelmäßige, ausgewogene und vielseitige Ernährung zu achten. Hinweis: Viele ältere Menschen versäumen es, sich regelmäßig etwas zu kochen. Denken Sie doch einmal darüber nach, sich mit Nachbarinnen, Freunden oder Bekannten abzuspre- 34 chen und mind. 1 x in der Woche gemeinsam zu kochen. Oder nehmen Sie Essen auf Rädern oder das Angebot eines stationären Mittagstisches (beides siehe Seite 59), einer Kantine oder Mensa in Ihrer Nähe in Anspruch. Achten Sie auch darauf, genug zu trinken (ca. 2 l Flüssigkeit am Tag)! Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um gesund und fit zu bleiben, auch wenn das Durstgefühl im Alter oft nachlässt! Beratung zum Thema Ernährung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse im Patienteninformationszentrum (s. Seite 15) oder auch bei der Verbraucherzentrale (Seite 23) Gesundheitsvorsorge Möglichst gesund alt zu werden ist ein Wunsch, den wohl jeder von uns teilt. Um dieses zu erreichen, muss auch im Alter das vorrangige Bemühen darin liegen, möglichen Erkrankungen aktiv vorzubeugen. Dazu gehört es vor allem, körperlich und geistig beweglich zu bleiben. Der gegenwärtige Lebensstil vieler Menschen unterfordert das Bewegungssystem und führt, zusammen mit einer falschen Ernährung, immer öfter zu Stoffwechsel-, Herz- und Herzkreislauferkrankungen sowie auch zu Schäden im Bewegungsapparat (z. B. Osteoporose). Körperliche Aktivität hilft nicht nur Krankheiten zu vermeiden, sondern auch insgesamt möglichst lange fit zu bleiben. Nicht zuletzt ist der Sport auch ein wichtiger Regler des Körpergewichts sowohl bei Übergewichtigen durch den erhöhten Kalorienverbrauch als auch bei Untergewichtigen durch Anregen des Appetits. (Näheres zu Sportangeboten auch speziell für Ältere im Kreis Soest finden Sie auf der Seite 12) Wirksame Gesundheitsvorsorge besteht im übrigen auch darin, die im Alter zunehmende Sturzgefahr zu verringern. Auch hierzu ist es wichtig, die eigene Koordination und Bewegungssicherheit zu trainieren. Genauso gut gehört hierzu aber auch, mögliche Stolperfallen in der Wohnung zu entfernen und z. B. Treppen besser abzusichern. Im übrigen können auch übermäßige und unangemessene Arzneimittelverordnungen die Sturzgefahr erhöhen,

37 da diese ggf. die Reaktionsfähigkeit einschränken und zu unerwarteten Blutdruckabfällen und gestörter Sinnesfunktion führen. Außerdem sollten Sie ab und zu Ihre Hausapotheke überprüfen und vom Verfallsdatum abgelaufene Medikamente aussortieren. net werden kann, trifft der medizinische Dienst der Krankenkassen bzw. ein Vertrauensarzt des zuständigen Rentenversicherungsträgers. Nicht immer ist eine Erkrankung vermeidbar. Die besten Heilungschancen bestehen dann, wenn eine Krankheit möglichst früh erkannt wird! Deshalb: Gehen Sie zu den kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen: einmal jährlich zur Krebsvorsorge, alle zwei Jahre zu einer Generaluntersuchung (Check-Up) und beraten Sie sich frühzeitig mit dem Arzt, wenn Sie körperliche oder seelische Beschwerden haben, die den Verdacht auf eine Krankheit aufkommen lassen! Medikamente können helfen, Krankheiten zu überwinden oder zu lindern. Wenn diese aber zu lange oder unvorschriftsmäßig eingenommen werden, können sie zu gesundheitlichen Schäden oder zur Abhängigkeit führen. (Das betrifft z. B. auch Schlafmittel, die Sie in der Apotheke kaufen können.) Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin nach der richtigen Dosierung und nach eventuellen Nebenwirkungen und gehen Sie regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen. Hinweis: Hilfe bei Medikamentenabhängigkeit erhalten Sie bei den Suchtberatungsstellen (s. Seite 40) Krankenkassen Ihre Krankenkasse hält nicht nur im Krankheitsfalle Leistungen für Sie bereit. Sie berät ebenso in Fragen der Gesundheitsvorsorge und der Rehabilitation. Darüber hinaus bieten die meisten Krankenkassen Informationen, Kurse und Seminare zu verschiedenen Themenbereichen an, wie z. B. gesunde Ernährung im Alter, Entspannung, Rückenschule, häusliche Pflege usw. Kuren Eine Kur kann helfen wieder zu (neuen) Kräften zu kommen. Beraten Sie sich bei Bedarf hierüber mit Ihrem Hausarzt oder mit Ihrer Hausärztin. Es gibt unterschiedliche Formen von Kuren: z. B. ambulante Badekuren oder stationäre Kuraufenthalte in einer Kur- oder Fachklinik. Die Entscheidung, ob Ihnen eine Kur verord- Nähere Informationen erhalten Sie u. a. bei Ihrer Krankenkasse. Patienten-Informations- Zentrum (PIZ) Mehr Wissen über Gesundheit und Krankheit vermitteln das ist die zentrale Aufgabe des Patienten-Informations-Zentrums (PIZ) in Lippstadt. Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen über Gesundheit und Krankheit (Bücher, Broschüren, Videos, CD- Roms, Internetadressen usw.) Kostenlose Beratung und Schulung im PIZ oder bei Ihnen zu Hause (z.b. Anlegen von Verbänden, selbstständige Insulininjektion, Umgang mit Pflegebedürftigkeit oder Verwirrtheit) Veranstaltungen und Ausstellungen zur Gesundheitsförderung etc. Patienten-Informations-Zentrum (PIZ): Quellenstr. 60, Lippstadt Tel.: / Fax: / info@piz-lippstadt.de 35 5.

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39 Krankenhäuser und deren Sozialdienste In Kreis Soest gibt es insgesamt 11 Krankenhäuser in folgenden Orten: Erwitte Geseke Lippstadt Soest Warstein Werl Wickede/Ruhr Die Adressen entnehmen Sie bitte dem Telefonbuch. Der Sozialdienst im Krankenhaus bietet Patienten und deren Angehörigen Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung der Krankheit. Er gibt vor allem auch Hilfestellung für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt beispielsweise durch Vermittlung von ambulanten Hilfen (s. Kapitel 8. und 9.) Beschaffen von Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl) Kontakte zu Selbsthilfegruppen Beantragung von Leistungen z. B. der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe Vermittlung an Beratungsstellen wie z. B. die trägerunabhängige Pflegeberatung (S. 63) usw. Suchen Sie am besten möglichst frühzeitig den Kontakt zum Sozialdienst (und nicht erst kurz vor der Entlassung), damit in aller Ruhe nach einer optimalen Lösung gesucht werden kann! Behandlung spezieller Alterskrankheiten Die Medizin spricht bei der Behandlung von Alterskrankheiten von der Geriatrie oder wenn es sich um psychische Krankheiten handelt von Gerontopsychiatrie. Es empfiehlt sich manchmal, spezielle Alterskrankheiten wie Schlaganfall, Durchblutungsstörungen an Herz, Hirn und Gliedmaßen, Parkinsonsche und Alzheimersche Erkrankung, rheumatische Beschwerden, Alterszucker mit seinen Problemen, Verwirrtheitszustände, Altersdepressionen etc. stationär oder zumindest teilstationär behandeln zu lassen. Im Vordergrund der Behandlung steht dabei, dass die Erkrankten so weit es geht wieder selbstständig leben können. Im Kreis Soest gibt es u. a. in folgenden Einrichtungen spezielle Behandlungsmöglichkeiten: Dreifaltigkeitshospital Lippstadt Klosterstr. 31, Lippstadt Tel.: / geriatrische Fachabteilung mit akut medizinischem Schwerpunkt Geriatrische Tagesklinik Stadtkrankenhaus Soest Senator-Schwartz-Ring 8, Soest Tel.: /9 00 geriatrische Fachabteilung mit akut medizinischem Schwerpunkt Geriatrische Tagesklinik Gedächtnisambulanz psychosoziale Beratung und Pflegeberatung durch einen Dipl.- Sozialgerontologen Westfälische Klinik Lippstadt Eickelbornstr. 19, Lippstadt Tel.: / gerontopsychiatrische Abteilung mit schwerpunktmäßiger Versorgung akuter und chronischer psychischer Erkrankungen gerontopsychiatrische Ambulanz mit Gedächtnissprechstd. Tagestherapeutisches Zentrum Tagesklinik Angehörigengruppe und -seminare 5. 37

40 Der ancos Verlag und der Kreis Soest bedanken sich bei allen Inserenten für die freundliche Unterstützung zur Realisierung der Broschüre. 38

41 Westfälische Klinik Warstein Franz-Hegemann-Straße 23, Warstein, Tel.: /82-1 gerontopsychiatrische Abteilung mit schwerpunktmäßiger Versorgung akuter und chronischer psychischer Erkrankungen gerontopsychiatrische Ambulanz mit Gedächtnissprechstunde Tagesklinik Angehörigengruppe und -seminare Was tun bei psychischer Beeinträchtigung im Alter? Viele Fragen tauchen auf, wenn Menschen krank werden. Das gilt gerade auch bei psychischen Veränderungen von älteren Menschen. Angststörungen, Depression und Wahn, aber auch Gedächtnis- und Orientierungsstörungen bis hin zur Demenz (z. B. Alzheimersche Erkrankung) sind Beispiele solcher gerade im Alter häufig anzutreffenden Beeinträchtigungen. Manchmal ist es nicht einfach, abzugrenzen, ob es sich um normale Alterserscheinungen oder um eine ernsthafte Erkrankung handelt. Wer unter einer psychischen Beeinträchtigung leidet, sollte sich nicht einfach damit abfinden, sondern Beratung und Hilfe suchen. Therapeutische Hilfen, ambulante oder auch stationäre Behandlungen können helfen, die Beeinträchtigungen zu bewältigen. Auch Angehörige sind oft von den Veränderungen betroffen und brauchen Unterstützung und Hilfe. Neben verschiedenen Beratungsangeboten gibt es spezielle Entlastungsangebote für die pflegenden Angehörigen (z. B. stundenweise Betreuung von Demenzerkrankten) und Gesprächskreise für Angehörige, die einen gegenseitigen Austausch ermöglichen. Eine spezielle Begleitung durch das breit gefächerte Angebot der Versorgungsstrukturen und individuelle Hilfestellung bietet Betroffenen und Angehörigen seit dem insbesondere der Gerontopsychiatrische Verbund im Kreis Soest. In diesem Verbund arbeiten verschiedene Einrichtungen im Kreis Soest zusammen, die mit der Behandlung, Betreuung und Pflege von älteren, psychisch veränderten Menschen betraut sind. Die speziell geschulten Mitarbeiterinnen kommen kostenlos zu Ihnen nach Hause! Gerontopsychiatrischer Verbund im Kreis Soest (Koordinierungsstelle) Quellenstr. 60, Lippstadt Tel.: / Fax: / info@piz-lippstadt.de Beratung und Hilfestellung erhalten Sie außerdem bei folgenden Stellen: Kreis Soest Sozialpsychiatrischer Dienst Hoher Weg 1 3, Soest Tel.: / christel.pake@kreis-soest.de oder Lipperoder Str. 8, Lippstadt Tel.: / oder / regina.wrzesinski@kreis-soest.de Der sozialpsychiatrische Dienst bietet regelmäßige Sprechstunden in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen vor Ort an! Termine entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Bei Bedarf können Hausbesuche durchgeführt werden! 5. (Nähere Beschreibungen zu Krankheitsbildern enthält u. a. die Broschüre *des Gerontopsychiatrischen Verbundes). * Hier erhalten Sie u. a. auch die Broschüre Psychische Krankheiten im Alter Wer hilft im Kreis Soest, die nähere Informationen zu psychischen Krankheitsbildern enthält. 39

42 5. Beratungsstelle für die Begleitung und Pflege von Demenzkranken im Kreis Soest im Patienteninformationszentrum (PIZ) Quellenstr. 60, Lippstadt Tel.: / Fax: / info@piz-lippstadt.de Gerontopsychiatrische Abteilungen in den Westf. Kliniken Lippstadt und Warstein (Adressen siehe Seite 37, 39) Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch per Internet an die Kliniken wenden! Adressen: www. psychiatrie-lippstadt.de www. psychiatrie-warstein.de Gedächtnisambulanz des Stadtkrankenhauses Soest (Adresse S. 37) Suchtprobleme im Alter Daneben kommt es bei Älteren auch häufiger zu einer vermehrten und missbräuchlichen Einnahme von Medikamenten, insbesondere von Schlaf-, Beruhigungs- und Schmerzmitteln. Ein solcher missbräuchlicher Einsatz von Alkohol oder Medikamenten kann in eine Suchtabhängigkeit führen. Beratung und Hilfe bei drohenden oder akuten Suchtproblemen finden Sie: bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises Soest (Adresse siehe Seite 39) bei den Suchtberatungsstellen des Diakonischen Werkes: Poststr. 15, Lippstadt, Tel.: /55 03 Nöttentor 2, Soest, Tel.: / Hauptstr. 7, Warstein, Tel.: /17 14 Neuer Markt 15, Werl, Tel.: /33 53 Die Beratung ist kostenlos und selbstverständlich vertraulich! bei den Westfälischen Kliniken Lippstadt und Warstein (siehe Seite 37, 39, Fragen auch per Internet möglich) Selbsthilfegruppen In einer Selbsthilfegruppe schließen sich Menschen zusammen, die z. B. ein gemeinsames gesundheitliches Problem haben und zusammen etwas dagegen tun wollen. Hier können vor allem Erfahrungen und Informationen ausgetauscht werden. Neben den Patienten-Gruppen haben sich auch Gesprächskreise für Angehörige gebildet. Im Kreis Soest gibt es Gruppen zu den unterschiedlichsten Themenbereichen, wie z. B. Rheuma, Diabetes, Depression, Schlaganfall, Sucht etc. Die Kontakt und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (K.I.S.S) des Kreises Soest berät Sie in Fragen der gesundheitlichen Selbsthilfe. Rufen Sie an oder lassen Sie sich einen Termin für eine persönliche Beratung geben! Kreis Soest Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit, Abteilung Gesundheit, K.I.S.S. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, der Verlust von nahestehenden Menschen oder Schwierigkeiten mit der Lebensgestaltung nach Beendigung der Berufstätigkeit können im Alter zu einem erhöhten und übermäßigen Konsum von Alkohol führen. 40 Hoher Weg 1 3, Soest Tel.: / (Frau Burges) oder Tel.: / Fax: / barbara.burges@kreis-soest.de oder k.i.s.s@kreis-soest.de

43 6. Für den Ernstfall vorsorgen Jeder von uns kann z. B. durch Krankheit, Unfall oder Behinderung plötzlich in eine Lage geraten, in der er seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr allein wahrnehmen kann und auf Unterstützung angewiesen ist. Sorgen Sie frühzeitig vor, dass Ihr Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn Sie diesen nicht mehr selbst äußern können! Das hilft auch den Personen, die in einem solchen Fall wichtige Entscheidungen für Sie treffen müssen (z. B. Angehörige, Betreuer, Ärzte etc). Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige Möglichkeiten auf, Vorsorge zu treffen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Wichtige Hinweise vorab: Vor dem Verfassen einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sollten Sie sich auf jeden Fall u. a. auch angesichts bevorstehender gesetzlicher Änderungen ausführlich beraten lassen! (Adressen siehe unten) Bei einer Vollmachtserteilung empfiehlt es sich, den Inhalt vorher mit der vorgesehenen Vertrauensperson zu besprechen. Wenn Sie entsprechende Dokumente verfasst haben, bewahren Sie diese so auf, dass sie im Notfall auch gefunden werden. Teilen Sie ggf. einer Vertrauensperson mit, wo sich die Originale befinden. Überprüfen Sie mindestens einmal jährlich, ob die Erklärungen noch Ihrem Willen entsprechen. Dokumentieren Sie dies mit aktuellem Datum und erneuter Unterschrift. Vorsorgevollmacht Mit Hilfe von Vollmachten (z. B. Bankvollmacht) können Sie Personen Ihres Vertrauens die Erlaubnis erteilen, alle oder auch nur bestimmte Aufgaben für Sie wahrzunehmen bzw. Entscheidungen für Sie zu treffen. Soll der oder die Bevollmächtigte erst in dem Falle für Sie tätig werden dürfen, wenn Sie selbst geschäfts- oder handlungsunfähig werden, spricht man von einer Vorsorgevollmacht. In der Vorsorgevollmacht können Sie nicht nur festlegen, wer in welchem Rahmen für Sie handeln soll, sondern auch alle Wünsche äußern, die Sie berücksichtigt wissen wollen. Dies kann z. B. Ihre Lebensgewohnheiten, Ihre finanziellen Belange, die Auswahl eines Altenheimes, gesundheitliche Fragen oder vieles mehr betreffen. Die Vorsorgevollmacht bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form. Um aber sicherzugehen, dass diese im Rechtsverkehr wirklich akzeptiert wird, sollte sie besser notariell be

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45 glaubigt oder beurkundet werden. (Von Banken und Behörden werden meist nur solche notariell beglaubigten Vorsorgevollmachten anerkannt.) Eine umfassende Vorsorgevollmacht kann die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers (siehe unten) entbehrlich machen. Da der oder die von Ihnen Bevollmächtigte im Gegensatz zu einem Betreuer nicht vom Amtsgericht umfassend überwacht wird, sollten Sie eine solche Vollmacht allerdings nie leichtfertig, sondern nur einer Person Ihres besonderen Vertrauens erteilen. Gesetzliche Betreuung Wenn jemand seine Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Behinderung nicht mehr selbst wahrnehmen kann und die notwendigen Angelegenheiten auch nicht durch unterstützende Maßnahmen von Familienangehörigen, Bekannten, sozialen Diensten oder Bevollmächtigten (siehe oben) besorgt werden können, kann eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Das Wesen der gesetzlichen Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein gesetzlicher Vertreter (= Betreuer) bestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht mehr wie früher - um eine Entmündigung, sondern die Geschäftsfähigkeit des Betreuten bleibt durchaus erhalten. Die Betreuung umfasst auch nicht mehr automatisch alle Lebensbereiche, sondern wird nur für die Bereiche eingerichtet, für die tatsächlich Hilfe benötigt wird. Das kann z. B. sein: Vermögenssorge (Bankgeschäfte, Rente) Gesundheitssorge Wohnungsangelegenheiten Vertretung vor Ämtern und Behörden Aufenthaltsbestimmung (z. B. bei der Auswahl eines Heimplatzes) usw. Die betreute Person behält dabei ein Selbstbestimmungsrecht, soweit sie einsichts- bzw. einwilligungsfähig ist. Die Betreuung kann eine nahestehende Person, ein Verwandter oder Bekannter übernehmen. Wenn eine solche ehrenamtliche Person nicht zur Verfügung steht, kann das Amtsgericht auch einen Berufsbetreuer (freiberufliche Betreuer, Vereinsbetreuer, Behördenbetreuer) bestellen. Hinweis: Wenn Sie ehrenamtlich die gesetzliche Betreuung für jemanden übernehmen möchten, können Sie sich an die Betreuungsstelle (Adresse S. 45) oder an die Wohlfahrtsverbände (Adressen S. 20) wenden! Betreuungsverfügung Mittels einer Betreuungsverfügung kann man schon im Vorfeld schriftlich festlegen, wer, wenn nötig, als Betreuer bestellt werden soll und wie die Betreuung geführt werden soll. Sie können in einer solchen Verfügung wie auch in der Vorsorgevollmacht- verschiedene Regelungen treffen, die Ihnen wichtig sind. Zum Beispiel: Regelungen zu ärztlichen Behandlungen und zur Organisation der persönlichen Angelegenheiten, zum Aufenthalt (ob Sie in einem Heim gepflegt werden möchten, welches Heim Sie sich aussuchen würden) oder Ähnliches. Diese in der Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche und Vorstellungen müssen vom Vormundschaftsgericht und vom Betreuer grundsätzlich beachtet werden

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47 Patientenverfügung/Patiententestament In einer Patientenverfügung ( Patiententestament ) formulieren sie bereits in gesunden Zeiten Ihren Willen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen bzw. eine solche abzulehnen. Hier können Sie z. B. erklären, dass Sie in bestimmten, näher beschriebenen Krankheitssituationen keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen. Diese Patiententestamente sind nicht unumstritten. Die Formulierungen sollten ggf. zusammen mit Ihrer Familie wohl überlegt und am besten mit einem Arzt Ihres Vertrauens besprochen werden. Es empfiehlt sich, für den Notfall eine möglichst aktuelle Patientenverfügung schriftlich abzufassen und ggf. auch Ihren Arzt oder eine Vertrauensperson (s. u.) als Zeugen mitunterschreiben zu lassen. Wenn Sie einer bestimmten Vertrauensperson die Befugnis erteilen wollen, Sie im Ernstfall im Sinne Ihrer Patientenverfügung zu vertreten, können Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung darauf hinweisen. Ansonsten liegt die letzte Entscheidung über medizinischen Maßnahmen weiterhin beim behandelnden Arzt. Nähere Informationen und Beratung zur gesetzlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erhalten Sie bei der Betreuungsstelle: Kreis Soest Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit Betreuungsstelle Hoher Weg 1 3, Soest Tel.: / Fax: / betreuungsstelle@kreis-soest.de Stadt Lippstadt Fachbereich Jugend und Soziales Betreuungsstelle Geiststr. 47, Lippstadt Tel.: / (Frau Kalthoff) Tel.: / (Frau Adomat) Fax: / post@stadt-lippstadt.de Hier erhalten Sie auch die kostenlose Vorsorge-Broschüre mit ausführlichen Informationen zu diesem Themengebiet! Information und Beratung erhalten Sie außerdem: bei den Amtsgerichten (Vormundschaftsgericht) (Adressen Seite 31, 32) bei Rechtsanwälten und Notaren (Beratungs- und Prozesskostenhilfe s. S. 31) Kostenloses Informationsmaterial zum Betreuungsrecht (sowie zu zahlreichen anderen Themengebieten) erhalten Sie auch beim Justizministerium des Landes NRW Martin-Luther-Platz 40, Düsseldorf Tel.: 02 11/ Internet: (unter dem Stichwort Service) poststelle@jm.nrw.de sowie beim Bundesministerum der Justiz Internet: Bezugsstelle für Broschüren: Gemeinnützige Werkstätten Bonn Maarstr. 98 a, Bonn Tel.: 02 28/ bmj@gvp-bonn.de Ein bundeseinheitliches Formular für eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung ist derzeit in Arbeit und wird zu einem späteren Zeitpunkt auch unter den o. a. Adressen erhältlich sein! 45 6.

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49 Testament Mit einem Testament können Sie sicherstellen, dass Ihr Nachlass so aufgeteilt wird, wie Sie es wünschen. Wenn kein Testament vorliegt, wird die Erbschaft nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Da es sich beim Erbrecht um ein breites und kompliziertes Rechtsgebiet handelt, kann in diesem Ratgeber nicht im einzelnen darauf eingegangen werden. (Die Rechtsberatung ist zudem den Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten.) Eine kostenlose Broschüre zum Thema Was Sie über das Erbrecht wissen sollten (und weitere interessante Hefte zu anderen Rechtsgebieten z. B. auch zum Betreuungsrecht s.o) erhalten Sie beim Justizministerium des Landes NRW (Adresse siehe Seite 45) oder ggf. auch bei den Amtsgerichten (S. 31, 32). Lassen Sie sich eventuell von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten, wie die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall aussehen wird, und ob es ratsam ist, ein Testament aufzusetzen. (Personen mit geringem Einkommen können u. U. eine kostenfreie oder verbilligte Rechtsberatung in Anspruch nehmen siehe Seite 31). Ein Testament muss nicht zwingend vor einem Notar erstellt werden, sondern Sie können dieses auch selbst verfassen. Sie sollten sich dann allerdings vorher genau informieren, auf was Sie achten müssen. Auch hierzu erhalten Sie kostenloses Informationsmaterial beim Justizministerium des Landes NRW (s. S. 45) Wichtig! Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, wenn es nicht mehr Ihrem Willen entspricht. 6. Dokumentenmappe (siehe auch Kapitel 3, ab Seite 24) Es empfiehlt sich, eine Mappe anzulegen, in der Sie alle wichtigen Papiere (z. B. Familienstammbuch, Sozialversicherungsunterlagen, Rentenbescheide, Testament, Vollmachten usw.) unterbringen, damit diese bei Bedarf griffbereit sind. Verständigen Sie Ihre nächsten Verwandten oder eine Person Ihres Vertrauens, wo Sie diese Mappe aufbewahren! 47

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53 7. Wohnen im Alter In der vertrauten Umgebung alt werden wer möchte das nicht? Vielfach entspricht die Wohnung aber nicht den Anforderungen, die sich mit zunehmendem Alter ergeben. Oft sind Wohnungsmängel und Sicherheitsrisiken die Ursache für den Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim. Das muss nicht sein! Wohnberatung Eine wichtige Anlaufstelle bei allen Fragen zum Wohnen im Alter bieten die Wohnberatungsstellen. Hier erhalten Sie wertvolle Hilfestellung bei der Anpassung Ihrer Wohnsituation an Ihre Bedürfnisse im Alter damit Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen oder Behinderungen solange wie möglich in Ihren eigenen vier Wänden selbständig leben können. Die Wohnberatung bietet zum Beispiel: Informationen zum seniorengerechten Wohnen und zu Angeboten im Kreis Soest individuelle Beratung zur Verbesserung Ihrer persönlichen Wohnsituation (Hausbesuche) Hilfe bei der Vermittlung einer seniorengerechten Wohnung Adressen: Caritasverband für den Kreis Soest e.v. Wohnberatungsstelle für ältere und behinderte Menschen Klosterstraße 37, Lippstadt Tel.: /42 31 Fax: /42 41 Filzenstraße 11, Soest Tel.: / Fax: / Wohnungsanpassung Lebensqualität zu Hause Durch eine Wohnungsanpassung kann eine Wohnung häufig, mitunter durch kleine Veränderungen, den Ansprüchen im Alter angepasst werden. Hierbei gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen und Hilfen, die das tägliche Leben wesentlich vereinfachen und sicherer machen: Beseitigung von Stolperfallen wie z. B. Teppichen rutschfeste Bodenbeläge Handläufe an den Treppen, Haltegriffe etc. kleinere Alltagserleichterungen (z.b. Erhöhung des Bettes) barrierefreies Bad, z.b. mit ebenerdiger Dusche Beseitigung von Barrieren durch Rampen oder durch den Einsatz von Liften (z. B. für Treppen) Verbreiterung von Türen Hilfsmittel (Badewannenlift, Rollator etc.) Hausnotruf Pflegebedürftige können für eine bauliche Anpassung der Wohnung und für Pflegehilfsmittel Leistungen der Kranken- und/oder Pflegekasse beantragen (siehe Seite 66, 70). Es kommen unter Umständen aber auch andere Kostenträger (Renten-, Unfallversicherung, Kriegsopferfürsorge, Sozialhilfe) in Betracht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnberatungsstellen besuchen Sie auf Wunsch bei Ihnen zu Hause und beraten Sie zu Ihrer individuellen Wohnsituation (s.o.). Hinweis: Bei der Planung von seniorengerechten Neubauten oder größeren Umbauten, z. B. um eine Wohnung barrierefrei oder rollstuhlgerecht zu gestalten, können Bauherren, Architekten etc. sich auch bei folgender Adresse beraten lassen: 6. 51

54 7. Kreis Soest Planen und Bauen für alte und behinderte Menschen Hoher Weg 1 3, Soest Tel.: / oder /30-0 Fax: / Wohnberatung@ kreis-soest.de Seniorengerechte Wohnungen Wenn Ihre Wohnung den Erfordernissen des Alters nicht entspricht und eine Wohnungsanpassung nicht möglich ist, können Sie über einen Umzug in eine seniorengerechte Wohnung nachdenken. Hierbei handelt es sich um eine abgeschlossene Wohnung, die durch Lage, Grundriss und Ausstattung den besonderen Wohnbedürfnissen älterer Menschen entspricht. Eine solche Wohnung sollte nach Möglichkeit z. B. folgendes bieten: 52 Stufenloser Zugang zum Haus bzw. zur Wohnung (Rampe oder Fahrstuhl) möglichst keine Schwellen, (wenn, dann nicht über 2 cm) Türenbreite mind. 80 cm (Hauseingangstür und Wohnungstür 90 cm, mögl. mit Weitwinkelspion) barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche und ausreichend Bewegungsfläche vor Badeeinrichtung Bedienungselemente (z. B. Lichtschalter) sollten auch im Sitzen erreichbar sein ausreichend Bewegungsfläche in der Küche Telefonanschluss möglichst im Wohn- und Schlafzimmer ggf. Hausnotrufanlage (Einen ausführlichen Kriterienkatalog enthält die DIN-Norm Teil 2 barrierefreie Wohnungen. Beratung zur Planung von barrierefreien Wohnungen gemäß dieser Norm: siehe Seite 51). Seniorenwohnungen sind teilweise mit öffentlichen Mitteln gefördert, so dass die Miete einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen darf. Um eine solche öffentlich geförderte Wohnung mieten zu können, benötigt man allerdings einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Auskünfte zu öffentlich geförderten Seniorenwohnungen (sowie entsprechende Adressen) und Antragstellung für den Wohnberechtigungsschein: Für den Bereich der Städte Soest, Lippstadt, Warstein oder Werl: die jeweilige Stadtverwaltung (Adressen Seite 17) oder ansonsten: Kreis Soest Abt. Bauen und Wohnen/Wohnungswesen Hoher Weg 1 3, Soest Tel.: /30-0 Weitergehende Auskünfte und Beratung zu Seniorenwohnungen gibt es bei den: Wohnberatungsstellen (Adressen s. Seite 51) trägerunabhängige Pflegeberatungsstellen (Adressen Seite 63). Service- Wohnen/Betreutes Wohnen für Senioren In den letzten Jahren sind im Kreis Soest verschiedene Angebote im Bereich des Service Wohnens (auch Betreutes Wohnen genannt) entstanden und weitere sind bereits in Planung. Ziel dieser Wohnalternative ist es, eine möglichst selbstständige Lebensführung in einer eigenen seniorengerecht gestalteten Wohnung mit professioneller Unterstützung und Absicherung durch Dienstleistungsangebote zu verbinden. Die Bandbreite der angebotenen Leistungen kann neben der Vermietung der Wohnung von einfachen

55 handwerklichen oder hauswirtschaftliche Hilfen (Wäschedienst, Wohnungsreinigung) über Hilfen bei den alltäglichen Dingen (Erledigung von Schriftverkehr und Behördenangelegenheiten) bis hin zu ambulanten Pflegeleistungen (bzw. der Vermittlung solcher Leistungen) reichen. In der Regel können abgesehen von einigen Grundleistungen die weiterreichenden Leistungen bei Bedarf abgerufen werden. Diese müssen nur dann bezahlt werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Eine allgemein gültige Begriffsdefinition oder verbindliche Qualitätsstandards für das Service-Wohnen gibt es leider noch nicht. Die Angebote sind von daher alle unterschiedlich. Einige dieser Wohnungen sind direkt an ein Altenpflegeheim angebunden, so dass Leistungen und Angebote dieser Einrichtung mitgenutzt werden können. 1. Wohnung/Wohnanlage und Umfeld Sind die Wohnungen und die Wohnanlage barrierefrei gestaltet (siehe z. B. Kriterien S. 51) und auf die Bedürfnisse älterer Menschen / Ihre persönlichen Bedürfnisse ausgerichtet (z. B. Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe, Anbindung an Bus / Bahn, Haustiere erlaubt?, etc.)? 2. Grundleistungen Was enthält der Grundservice? Hausmeisterservice vorhanden? Notrufanlage vorhanden wie besetzt? Kontaktperson vorhanden, die persönliche Hilfestellung leistet und weitere Dienstleistungen vermittelt? Wann und in welchem Umfang ist die Betreuungsperson für Sie da? Gemeinschaftseinrichtungen bzw. Angebote zur Förderung sozialer Kontakte? Sind die Kosten überprüfbar den einzelnen Leistungsbereichen zuzuordnen? (Sowohl der Mietvertrag als auch der Betreuungs-/ Servicevertrag sollte das gesamte Angebot transparent und detailliert darstellen!) Eine ausführliche Checkliste und weitere Informationen enthält z. B. die Broschüre Betreutes Wohnen der Verbraucherzentrale NRW (Adressen: siehe Seite 23). Die Broschüre kostet z. Zt. 4,80 3. Beratung und weitergehende Informationen z. B. auch zu entsprechenden Angeboten im Kreis Soest erhalten Sie bei den Wohnberatungsstellen (S. 51) und der trägerunabhängige Pflegeberatung S. 63) Wohnen Plus Älter werden zu Hause 7. Die Kosten für diese Wohnangebote sind ebenfalls völlig unterschiedlich. Sie können sich bei Ihrer Wohngeldstelle nach finanziellen Beihilfen erkundigen (Wohngeld s. Seite 29). Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung sollten Sie sich ausführlich beraten lassen! Einige Punkte auf die Sie achten sollten: 3. Wahlleistungen Welche Dienstleistungen sind abrufbar (z. B. Mahlzeiten-, Wäschedienst, Wohnungsreinigung, Handwerksdienstleistungen in der Wohnung)? Besteht Wahlfreiheit bei der Auswahl der Leistungen und Hilfen? Ist bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz ein Umzug in ein Heim erforderlich? 4. Vertragsgestaltung Welches Leistungsangebot beinhaltet der Preis? Das Projekt Wohnen Plus soll älteren Menschen die Chance bieten, möglichst dauerhaft in der eigenen Wohnung verbleiben zu können. Den Kernpunkt des Angebotes bilden vor allem regelmäßige Hausbesuche einer besonders ausgebildeten Betreuungskraft (einmal oder auf Wunsch auch mehrmals im Monat), die mit Rat und Tat bei der Bewältigung des Alltags zur Seite steht (dies 53

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57 z. B. auch durch die Vermittlung weiterer Hilfen). Um eine Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, werden darüber hinaus interessante Dienstleistungs- und Veranstaltungsangebote für ältere Menschen über einen Informationsdienst bekannt gegeben. Zur Zeit gibt es dieses Angebot auf Initiative des Pflegedienstes Sprenger (Adresse S. 77) vorwiegend im Lippstädter Raum, es soll aber ggf. ausgeweitet werden. Informationen über entsprechende Anbieter erfragen Sie bitte bei den trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen (Adressen Seite 63). Senioren- und Pflegeheime: Näheres hierzu finden sie im Kapitel Alten- und Pflegeheime (ab Seite 89) Weitere Informationen zum Thema Wohnen im Alter enthält z. B. auch der Pflege-Atlas des Kreises Soest (im Internet unter siehe auch Seite 65 die kostenlose Broschüre Wie wohnen, wenn man älter wird? vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Postfach , Bonn Tel.: 01 80/ bmfsfj.bund.de Internet: (Fragen Sie ggf. die Wohnberatungsstellen nach weiteren Infobroschüren)

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59 8. Wenn die Kräfte nachlassen Hilfen für zu Hause Im Kreis Soest gibt es ein breites Netz von häuslichen Versorgungsund Hilfeangeboten insbesondere auch für ältere und pflegebedürftige Menschen. Diese können Ihnen helfen, den oft beschwerlichen Alltag (besser) zu bewältigen. Hinweis: Nähere Informationen zu den Angeboten vor Ort erhalten Sie u. a. bei den trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen (Adressen Seite 63) Erkundigen Sie sich über Möglichkeiten vor Ort z. B. bei den Kirchengemeinden Wenden Sie sich hierzu an Ihren Pfarrer oder die Mitarbeiterinnen der örtlichen Caritaskonferenzen (Telefonnummern der Ansprechpartner/innen vor Ort können Sie unter / erfragen) den Wohlfahrtsverbänden (Adressen Seite 20) Wer hilft zu Hause und im Garten oder beim Einkaufen und bei Behördengängen? Sollten Sie aufgrund von Krankheit oder fortgeschrittenem Alter Hilfen im Haushalt oder Garten, beim Einkaufen usw. benötigen, können sie sich auch an folgende Stellen wenden: Soziale Dienste bei den Wohlfahrtsverbänden Ehrenamtliche Besuchsdienste und Hilfeleistungen Vielen älteren Menschen fällt es schwer, die Wohnung ohne fremde Hilfe zu verlassen. Häufig sind Einsamkeit und Isolation eine bittere Folge hiervon Ehrenamtliche Besuchsdienste bieten nicht nur die Möglichkeit, sich mit jemandem zu unterhalten, sondern je nach Ihren Wünschen wird Ihr Besuch Ihnen ggf. auch etwas vorlesen, ein Gesellschaftsspiel mit Ihnen spielen, Sie beim Spazierengehen, Einkaufen oder zum Gottesdienst begleiten o. ä. Ggf. können Sie über Ehrenamtliche auch weitergehende Hilfeleistungen erhalten. Ehrenamtszentralen/ Freiwilligenagenturen Adressen siehe Seite 13 Hilfsorganisationen bzw. sozialen Vereinen z. B. bietet der Malteser-Hilfsdienst für Geseke und die nähere Umgebung einen ehrenamtlichen Besuchsdienst an Adresse: Malteser Hilfsdienst Geseke Stockheimer Str. 3, Geseke Tel.: /12 34 Fax: / info@malteser-geseke.de Internet: Erkundigen Sie sich ggf. auch bei der trägerunabhängige Pflegeberatung (Adressen S. 63) nach möglichen (weiteren) Angeboten vor Ort! (Adressen siehe Seite 20) Neben Hilfen im Haushalt wird z. B. auch die Begleitung bei Arztbesuchen und Spaziergängen, sowie die Erledigung von Einkäufen und Behördengängen angeboten. Ambulante Pflegedienste (Adressen Seite 75, 77) Diese sind vor allem, aber nicht nur, dann Ansprechpartner, wenn die Hilfeleistungen im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit notwendig werden (z. B. hauswirtschaftliche Verrichtungen usw.). Hinweis: Welcher Pflegedienst neben der Pflege welche Zusatzleistungen anbietet, können Sie auch im Pflege- Atlas (im Internet unter nachschauen. Unter den 8. 57

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61 Stichworten Pflege-Suche oder ambulante Pflege können Sie sich die ambulanten Pflegedienste heraussuchen lassen. Auf den jeweiligen Seiten ist das zusätzliche Leistungsspektrum der Pflegedienste aufgeführt. Wenn Sie pflegebedürftig sind, können die Kosten unter Umständen aus Mitteln der Pflegeversicherung oder auch durch andere Kostenträger bezahlt werden. Ggf. kommt auch eine Übernahme aus Mitteln der Sozialhilfe in Betracht. Es empfiehlt sich, vor der Inanspruchnahme die Leistungen und Preise zu vergleichen und sich über eine mögliche Kostenübernahme zu informieren. Informationen über entsprechende Angebote in Ihrer Nähe und Finanzierungsmöglichkeiten erhalten Sie auch bei den trägerunabhängigen Senioren- und Pflegeberatungsstellen. (Adressen siehe Seite 63) Mahlzeitendienste Mahlzeitendienste ermöglichen alten Menschen, die nicht mehr kochen können bzw. wollen oder aber die Wohnung zu entsprechenden Einkäufen nicht mehr verlassen können, ihre Essensversorgung sicherzustellen. Essen auf Rädern ist ein mobiler Mahlzeitendienst, der täglich, wöchentlich oder nach Bedarf warmes Essen oder Tiefkühlkost direkt nach Hause liefert. Dabei kann in der Regel zwischen Normalkost, Diätkost, fleischloser Kost, zucker-/ cholesterinreduzierter oder natriumarmer Kost sowie zwischen verschiedenen Portionsgrößen gewählt werden. Manche Altentages- oder Begegnungsstätten (siehe Seite17) oder Senioren- und Pflegeheime bieten auch einen sogenannten Mittagstisch an, wo Sie in Gesellschaft gut und preiswert essen können. Beim gemeinsamen Essen haben Sie hier auch die Möglichkeit, andere Menschen kennen zu lernen. Mahlzeitendienste werden angeboten bzw. vermittelt von den Wohlfahrtsverbänden (S. 20) Pflegediensten (S. 75, 77) einigen Senioren- und Pflegeheimen (S. 89) aber auch privaten Menüservices Auskünfte über Anbieter vor Ort geben auch die trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen (Adressen Seite 63) Haushaltshilfen Wenn Sie pflegebedürftig sind, werden hauswirtschaftliche Verrichtungen im Rahmen der häuslichen Pflege auch von den ambulanten Pflegediensten (Adressen S. 75, 77) durchgeführt. (Die Kosten werden dann u. U. von der Pflegeversicherung übernommen). Hilfsmittel/Rehabilitationshilfen Dies sind kleine technische Hilfen, die im Haushalt und bei den täglichen Verrichtungen eingesetzt werden können. Außerdem gibt es orthopädische Hilfsmittel für Personen, die durch Alter, Krankheit oder Unfall in ihrer körperlichen Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind. Solche Hilfen werden für alle Wohnbereiche angeboten, wie z. B. Gehhilfen, Toilettenstützgestelle, Sicherheitsgriffe usw. Für die täglichen Verrichtungen gibt es Hilfen beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken und bei der Zubereitung von Mahlzeiten. Nähere Auskünfte über Reha-Hilfen geben Ihnen Ihre Kranken-/Pflegekasse, die Pflegedienste (siehe Seite 75, 77) sowie die Sanitätshäuser

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63 Fahr- und Begleitdienste/ Behindertentransport Die Fahr- und Begleitdienste ermöglichen es alten und/oder behinderten Menschen, ihre Besorgungen außerhalb des Hauses zu erledigen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Sie kommen vor allem dann in Betracht, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht genügend vorhanden sind oder aufgrund der Behinderung oder des Alters nicht benutzt werden können. Für Rollstuhlfahrer stehen teilweise Spezialfahrzeuge zur Verfügung. Bei einer Schwerstbehinderung besteht u. U. die Möglichkeit, auf Antrag Freifahrten für Taxen und Spezialfahrzeuge zu erhalten. (Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Kreis Soest, Abteilung Soziales, Tel.: / [Frau Modrow], weitere Beratungsmöglichkeiten siehe Seite 32 Hilfen für behinderte Mitbürger). Fahr- und Begleitdienste werden im Kreis Soest von den Sozialen Diensten der Wohlfahrtsverbände (S. 20) und einigen ambulanten Pflegediensten (s. Seite 75, 77) angeboten bzw. vermittelt.. Auskünfte erhalten Sie auch bei den trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen (s. S. 63) und im Internet unter Stichwort Pflege-Suche (siehe Seite 65) Telefonketten Die Telefonkette ist ein sinnvolle Einrichtung für ältere alleinstehende Menschen. Hierbei sprechen sich mehrere Personen ab, täglich zu einer festgelegten Zeit mit einem, und zwar immer mit dem selben, Ketten-Mitglied, zu telefonieren. Die Reihenfolge der Anrufe ist festgelegt. Meldet sich ein Teilnehmer nicht, ohne sich zuvor abgemeldet zu haben, kann dies bedeuten, dass ein Notfall vorliegt. Es wird dann unverzüglich für Hilfe gesorgt (z. B. durch Verständigung eines Nachbarn, Angehörigen oder des Arztes). Die Telefonkette ist nicht nur ein einfaches Mittel gegen die Angst, tagelang hilflos in der Wohnung zu liegen, sondern sie schützt auch vor Isolation und Einsamkeit! Wenn Sie eine Telefonkette gründen wollen, suchen Sie sich selbst ein paar interessierte Personen oder bitten Sie die Wohlfahrtsverbände (Adressen S. 20) oder das Seniorenbüro/die Seniorenberatung (ab S. 17) um Unterstützung. Ggf. wissen diese auch von bestehenden Telefonketten, an die Sie sich anschließen können. Hinweis: Fragen Sie ggf. bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ob Ihnen eine Telefongebührenermäßigung gewährt werden kann. (siehe Seite 31) Hausnotrufdienst Der Hausnotruf bietet die Möglichkeit, in kritischen Notsituationen in kürzester Zeit Hilfe herbeizurufen. Über ein kleines tragbares Gerät (den sogenannten Funkfinger ), das z. B. wie eine Uhr am Handgelenk oder als Umhänger getragen wird, kann im Notfall Alarm ausgelöst werden. Der Empfänger des Notrufs wird dann umgehend die notwendigen Hilfsmaßnahmen einleiten (Verständigung der Verwandten, Nachbarn, des Arztes, und in dringenden Fällen auch des Rettungswagens). Es gibt verschiedenste Anbieter von Hausnotrufdiensten. Erkundigen Sie sich bei der Auswahl eines Systems auf jeden Fall danach, wie das Notruf-System funktioniert (nicht alle haben z. B. eine ständig besetzte Hausnotruf-Zentrale). Ggf. empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass es eine Schlüsselverwaltung gibt, um zu verhindern, dass in einem Notfall die Tür aufgebrochen werden muss

64 Bei einigen Anbietern gibt es zusätzlich zum Notruf eine sogenannte Tag-Taste. Durch Drücken dieser Taste (einmal am Tag) geben Sie dem Notrufempfänger jeden Tag ein Lebenszeichen. Wenn dieses ausbleibt, wird auf jeden Fall nach Ihnen geschaut, um sicherzugehen, dass Sie nicht in Not sind. Hausnotrufsysteme werden gemietet. An Kosten fallen neben einer einmaligen Anschlussgebühr monatliche Gebühren an. Bitte erkundigen Sie sich bei den einzelnen Anbietern (s.u.). Pflegebedürftige können ggf. aus Mitteln der Pflegeversicherung (siehe Kapitel 10.) eine Zuzahlung erhalten. Ggf. kommt auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder den Sozialhilfeträger in Betracht. Hausnotrufsysteme werden u. a. von den ambulanten Pflegediensten (S. 75, 77) und von den Wohnberatungsstellen im Kreis Soest (siehe Seite 51) angeboten bzw. vermittelt. Nähere Informationen erhalten Sie auch bei den trägerunabhängigen Beratungsstellen (Adressen Seite 63)! Ambulante Pflegedienste Wenn Sie krank oder pflegebedürftig sind und zu Hause gepflegt werden möchten, können Sie auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen. Dieser kann auch zur Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden. Näheres hierzu finden Sie im Kapitel 11. ab Seite

65 9. Pflegebedürftig was nun? In unserem Leben werden wir mit manchen lebensverändernden Ereignissen konfrontiert, die wir nicht bestimmen können. Dies gilt insbesondere für Menschen, die womöglich von einem Tag auf den anderen auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind. Es gibt vielfältige Hilfsmöglichkeiten, die in einem solchen Fall Unterstützung bieten! Trägerunabhängige Pflegeberatung Hier erhalten Sie Beratung in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Altwerden und vor allem auch mit einer Pflegebedürftigkeit ergeben. Die Beratungsstellen informieren z. B. über die Hilfsangebote und Einrichtungen vor Ort über Aspekte, die man bei der Auswahl von Hilfen beachten sollte über Finanzierungsmöglichkeiten und finanzielle Hilfen über Möglichkeiten des seniorengerechten Wohnens (siehe Seite 51) und geben Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen bei der Organisation von Hilfen beim Umzug in ein Senioren- und Pflegeheim usw. Adressen der trägerunabhängigen Pflegeberatung im Kreis Soest: Für den Bezirk Soest, Bad Sassendorf, Möhnesee und den westlichen Teil von Lippetal: Stadt Soest Seniorenbüro Am Vreithof 6 8, Soest Herr Bamberg Tel.: / Fax: / j.bamberg@soest.de Für den Bezirk Geseke: Stadt Geseke -Seniorenberatung Martinsgasse 2, Geseke Herr Wulf Tel.: / Fax: / hermann.wulf@geseke.de Für den Bezirk Lippstadt, Erwitte, Anröchte und den östlichen Teil von Lippetal: Stadt Lippstadt Seniorenberatung Geiststr. 47, Lippstadt Frau Polder Tel.: / Fax: / anita.polder@ stadt-lippstadt.de Für den Bezirk Warstein und Rüthen: Stadt Warstein Seniorenberatung Dieplohstr. 1, Warstein Herr Gerlach Tel.: / Fax: / n.gerlach@warstein.de Für den Bezirk Werl, Wickede, Ense und Welver: Stadt Werl Seniorenbüro Hedwig-Dransfeld-Str. 23, Werl Frau Bechheim-Kanthak Tel.: / Fax: / Stadt_Werl.Seniorenbuero@ t-online.de 9. 63

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67 Der Pflege-Atlas Ein Informationsmedium des Kreises Soest Der Pflege-Atlas bietet einen schnellen und differenzierten Überblick über das vielfältige Hilfs- und Pflegeangebot im Kreis Soest. Er enthält nicht nur die Adressen von Anbietern, sondern neben allgemeinen Informationen zum Thema Pflege auch ausführliche Informationen zum Leistungsspektrum und teilweise auch zu den Preisen der einzelnen Anbieter. Er ist somit eine große Hilfe bei der Suche nach einem entsprechenden Angebot! Den Pflege-Atlas finden Sie im Internet unter der Adresse (Die Einträge werden regelmäßig aktualisiert). Es gibt ihn aber auch als Lose-Blatt- Sammlung (einsehbar z. B. bei den trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen- Adressen Seite 63). In der Internet-Version kann man sich unter dem Stichwort Pflege-Suche gezielt eine nach Art oder Bezirk begrenzte Auswahl von Angeboten anzeigen lassen. Der Pflege-Atlas wird herausgegeben von der Geschäftsstelle der Pflegekonferenz beim Kreis Soest Hoher Weg 1 3, Soest Tel.: / (Frau Weirauch) Fax: / claudia.weirauch@kreis-soest.de 9. Hilfen für pflegende Angehörige Der weitaus größte Anteil hilfe- und pflegebedürftiger älterer Menschen lebt zu Hause und wird oft rund um die Uhr von Angehörigen versorgt und betreut. Hilfestellung bei dieser anspruchsvollen und mitunter sehr aufreibenden Aufgabe können pflegende Angehörige u. a. durch die unten aufgeführten Angebote erfahren. Nähere Information hierzu, auch über aktuelle Angebote vor Ort, erhalten Sie bei den trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen (siehe Seite 63) im Internet unter bei den Pflegekassen und Pflegediensten Hier einige Beispiele: Gesprächskreise für pflegende Angehörige Ein Familienmitglied zu pflegen und zu betreuen stellt an die Pflegenden große Anforderungen sowohl fachlich, emotional und körperlich als auch oftmals im finanziellen Sinne. Dies führt nicht selten zu einer psychischen Überlastung der Angehörigen. 65

68 Die Gesprächskreise Pflegende Angehörige bieten vielfältige Informationen, Anregungen und Austauschmöglichkeiten als Hilfe zur Selbsthilfe für diese anspruchsvolle und aufreibende Aufgabe. Nähere Informationen und Adressen von Gesprächskreisen im Kreis Soest erhalten Sie z. B. Im Kreis Soest wurden in Zusammenarbeit mit den Pflegediensten Qualitätskriterien für diese Beratungsbesuche entwickelt, damit dieser einen möglichst großen Nutzen für die Pflegenden und Pflegebedürftigen erbringt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Pflegekonferenz des Kreises Soest (Adresse S. 65). Pflegehilfsmittel Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege (siehe Seite 70). Lassen Sie sich entsprechend beraten! Informationen erhalten Sie z. B. bei den Pflegekassen, in Sanitätsfachgeschäften und bei den ambulanten Pflegediensten (ab S. 72) 9. bei der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (siehe Seite 40) aus dem Pflege-Atlas (im Internet unter (Stichwort Beratung/Andere Beratungsstellen). bei der trägerunabhängigen Pflegeberatung (S. 63) Beratungsbesuche Wenn die Pflege durch Angehörige geleistet wird und die Pflegekasse hierfür ein Pflegegeld zahlt (s. ab Seite 69), muss in bestimmten Abständen ein Beratungsbesuch eines anerkannten ambulanten Pflegedienstes hinzugezogen werden. Dieser berät die Pflegenden zu allen Fragen der häuslichen Pflege. Pflegekurse für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Helfer Pflegende Angehörige können kostenlose Pflegekurse in Anspruch nehmen. Diese vermitteln wertvolle Tipps und Kenntnisse, die die Pflege und Betreuung erleichtern und verbessern. Entsprechende Kurse werden angeboten von den Pflegekassen und teilweise auch von den Wohlfahrtsverbänden (Adressen S. 20) und ambulanten Pflegediensten (Adressen 75, 77) (Weitere) Leistungen der Pflegeversicherung zur Unterstützung der Pflegepersonen: Beitragsfreier Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung der Pflegeperson siehe auch Kapitel 10, S

69 10. Die Pflegeversicherung Eine Pflegebedürftigkeit bringt oft große finanzielle Belastungen mit sich. Um dieses finanzielle Risiko dem Grunde nach (d. h. nicht unbedingt in voller Höhe) abzusichern, wurde 1995 die soziale Pflegeversicherung eingeführt. Wenn Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sind Sie automatisch in die Pflegeversicherung einbezogen. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Versicherten. Voraussetzung ist, dass eine nicht nur vorübergehende Pflegebedürftigkeit vorliegt. Begriff der Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig (im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes) sind Personen, die für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mind. 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Der Hilfebedarf kann in drei Bereichen bestehen: bei der Körperpflege (z. B. Waschen, Duschen, Kämmen, Darm- oder Blasenentleerung) bei der Ernährung (z. B. mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Hilfe beim Essen und Trinken) bei der Mobilität (z. B. Aufstehen/Zubettgehen, Anund Auskleiden, Stehen, Gehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung) sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (z. B. einkaufen, kochen, putzen). Der Anteil der Pflege (Punkte 1 3) muss dabei überwiegen. Hinweis: Bei Demenzkranken kann auch das Anleiten, Beaufsichtigen oder Unterstützen als Pflegezeit gelten (z. B. das Zeigen und Vormachen bestimmter Verrichtungen)! Wer beurteilt das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit? Wenn Sie Leistungen der Pflegekasse beantragen, prüft die Pflegekasse zunächst, ob und in welchem Umfang Sie als pflegebedürftig eingestuft werden können. Hierzu kommt ein Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu Ihnen nach Hause und erstellt ein entsprechendes Gutachten

70 10. Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, werden Sie je nach Zeitbedarf bei der Pflege in eine von 3 Pflegestufen eingruppiert: Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig) Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig) Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig) Wenn Sie nicht als pflegebedürftig eingestuft werden, z. B. weil Pflegezeiten nicht erreicht werden oder überwiegend hauswirtschaftliche Unterstützung benötigt wird (man sagt hierzu auch Pflegestufe 0 ), bekommen Sie keine Leistungen der Pflegekasse. Sind Sie nicht in der Lage, dennoch benötigte Hilfe selbst zu bezahlen, können Sie beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen (siehe Seite 30) Wichtig! Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes können Sie jederzeit bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung stellen! Einige Hinweise zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK): Überlegen Sie sich bereits vor dem Besuch des MDK, welcher Hilfebedarf im Einzelnen vorliegt. Hilfreich ist, wenn Sie in den Tagen vorher ein Pflegeprotokoll oder Pflegetagebuch führen. Sie sollten hierin genau aufschreiben, bei welchen Verrichtungen Hilfe benötigt wird und wie viel Zeit im Einzelnen gebraucht wird (incl. Vorbereitung). Bei den meisten Pflegekassen sind solche Pflegetagebücher kostenlos erhältlich! Insbesondere bei der Begutachtung von Demenzkranken sollten Sie ggf. im Vorfeld bereits Arzt- und Krankenhausberichte anfordern und die Pflegekasse eventuell vorab schriftlich über die Krankheit informieren. Gestalten Sie beim Begutachtungstermin Ihren Tagesablauf wie sonst auch, damit der Gutachter einen möglichst realistischen Eindruck erhält. Sie sollten keinesfalls etwas beschönigen oder verschweigen, sondern offen Ihren täglichen Hilfebedarf schildern (d. h. alle Pflegeleistungen, die Angehörige, Nachbarn etc. für Sie erbringen) Achten Sie darauf, dass alle wesentlichen Tätigkeiten angesprochen werden! Lassen Sie sich durch Fragen oder Äußerungen nicht verunsichern. Fragen Sie nach, auch mehrmals, wenn Sie etwas nicht verstanden haben. Manchmal ist es erforderlich, dass der Begutachtende auch mit Angehörigen und Pflegepersonen alleine spricht, um offen über den notwendigen Pflegebedarf sprechen zu können. Dies ist besonders bei Personen mit psychischen Störungen dringend zu empfehlen. Der Gutachter legt bei der Beurteilung der einzelnen Pflegeleistungen bestimmte Zeitwerte zugrunde. Wenn Sie für die Pflege Ihres Angehörigen mehr Zeit benötigen (z. B. weil Sie ihn bei bestimmten Tätigkeiten anleiten oder beaufsichtigen müssen), machen Sie das deutlich! Wenn Sie mit der Einstufung der Pflegekasse nicht einverstanden sind Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Dieser kostet nichts und kann formlos bei der Pflegekasse eingereicht werden. 68

71 Lassen Sie sich von der Pflegekasse das Gutachten zusenden. Prüfen Sie, ob das Gutachten alle wichtigen Punkte enthält und ob die angegebenen Zeitwerte realistisch sind. Vergleichen Sie die Angaben mit Ihren eigenen Aufzeichnungen (Pflegeprotokoll, Pflegetagebuch) Wenn ein Pflegedienst bei Ihnen tätig ist, kann Ihnen dieser beim Widerspruch behilflich sein. Falls der Widerspruch keinen Erfolg hat, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben. Bei Fragen oder Problemen hinsichtlich der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wenden Sie sich an die Pflegekasse oder auch an die trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen (Adressen Seite 63) Diese geben auch Hilfestellung beim Widerspruchsverfahren! Leistungen der Pflegeversicherung Hinweis: Leistungen der Pflegeversicherung müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Wenn Ihnen die Adresse nicht bekannt ist, rufen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse an und lassen Sie sich mit der Pflegekasse verbinden. Da das Antragsdatum für den Leistungsbeginn entscheidend ist, sollten Sie auf eine frühzeitige Antragstellung achten! Leistungen der ambulanten/ häuslichen Pflege: Sie können hier zwischen drei verschiedenen Leistungsformen wählen: Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige oder Bekannte) Pflegesachleistung (bei Pflege durch professionelle Pflegekräfte) Kombinationsleistung (Wenn die Hilfe von Angehörigen oder Bekannten durch professionelle Pflegekräfte ergänzt wird, wird ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt) Leistungshöhen: (Stand ) Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig Sachleistung oder Geldleistung Pflegestufe II: schwerpflegebedürftig Sachleistung oder Geldleistung Pflegestufe III: schwerstpflegebedürftig Sachleistung oder Geldleistung In besonderen Einzelfällen, d. h. bei außergewöhnlich hohem Pflegebedarf, werden weitere Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von z. Zt EUR gewährt. Hinweis: Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und Sie den verbleibenden Betrag nicht selbst tragen können, können Sie ggf. beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen (siehe Seite 30)

72 10. Weitere Leistungen bei der häuslichen Pflege: Pflegevertretung (Urlaubs- und Verhinderungspflege) Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson (z. B. aus Krankheitsgründen) übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen bis zu einem Gesamtbetrag von z. Zt je Kalenderjahr. Voraussetzung dafür ist, dass die zu vertretende Pflegeperson die häusliche Pflege bereits zwölf Monate übernommen hat. Bei einer Ersatzpflege durch weitere Angehörige oder Bekannte wird ein monatliches Pflegegeld entsprechend der Pflegestufe (siehe oben) gezahlt. Zusätzlich kommt ggf. in Betracht: Erstattung nachgewiesener Kosten wie zum Beispiel Verdienstausfall oder Fahrtkosten beitragsfreier Versicherungsschutz der Pflegeperson in der gesetzlichen Unfallversicherung Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung (auf Antrag!) Die Verhinderungspflege kann auch durch einen Pflegedienst oder in einer stationären Einrichtung geleistet werden. Pflegehilfsmittel Die Pflegekasse übernimmt Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn sie die Pflege erleichtern, die Beschwerden lindern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung ermöglichen. Für die Kosten der zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel wie (z. B. Windeln, saugende Bettschutzeinlagen, Einmal-Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel, etc.) erhalten Sie einen bestimmten Betrag im Monat. Technische Hilfsmittel (z. B. Krankenbetten, Rollstühle/ Gehhilfen, Badewannenlifter, usw.) können ggf. bei der Pflegekasse ausgeliehen werden. (Weiteres siehe auch Seite 66) Unterstützung für die Pflegepersonen Unentgeltliche Pflegekurse (ggf. können Sie sogar bei sich zu Hause einen persönlichen Pflegekurs erhalten siehe auch Seite 66). Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse für die Pflegeperson Beiträge zur Rentenversicherung (dies muss bei der Pflegekasse beantragt werden). ggf. beitragsfreier Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (für die Pflegeperson) Wohnungsanpassung Um die Wohnung den persönlichen Bedürfnissen im Alter anzupassen und eine häusliche Pflege zu ermöglichen, können die Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse von z. Z. bis zu pro Maßnahme gewähren. (Näheres hierzu siehe auch Seite 51) 70

73 Tages- oder Nachtpflege (z. B. wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend gewährleistet werden kann Näheres s. Seite 78) Die Pflegekasse übernimmt hierbei Kosten in Höhe von z. Z. monatlich: Pflegestufe 1 bis zu Pflegestufe 2 bis zu Pflegestufe 3 bis zu Kurzzeitpflege Dies ist eine kurzzeitige Pflege in einer stationären Einrichtung, z. B. wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht ausreichend sichergestellt werden kann. (Näheres siehe Seite 79) Die Pflegekasse leistet hierfür z. Z. monatlich bis zu für insgesamt vier Wochen im Jahr. Leistungen der stationären Pflege Ist die häusliche Pflege nicht ausreichend oder gar nicht durchführbar und damit eine Aufnahme in eine stationäre Einrichtung (Seniorenoder Pflegeheim) erforderlich, zahlt die Pflegekasse für pflegebedingte Aufwendungen pro Monat eine Pflegesachleistung in Höhe von z. Z. bei Pflegestufe bei Pflegestufe bei Pflegestufe In besonderen Fällen von Schwerstpflegebedürftigkeit werden bis zu für die Pflegekosten gezahlt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner selbst zahlen. Reichen die Leistungen der Pflegekasse und die eigenen Einkünfte nicht aus, um die Heimkosten zu decken, kann ggf. Sozialhilfe oder ein Pflegewohngeld beantragt werden. (Näheres s. Seite 85). Ausführliche Informationen zu allen Fragen der Pflegeversicherung erhalten Sie bei: Ihrer Pflegekasse den trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen (siehe Seite 63) beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter der kostenlosen Telefonnummer: 08 00/ Mo. Do Uhr Kostenloses Informationsmaterial wie z. B. die Broschüre Pflegeversicherung erhalten Sie ebenfalls bei den o. a. Stellen, aber auch direkt beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Referat Information, Publikation, Redaktion Postfach 500, Bonn, info@bmgs.bund.de Internet: Für Bestellungen: Tel.: 01 80/ (0,12 3/Min.) Fax: 01 80/ (0,12 3/Min.) (Bestell-Nr.: A 500)

74 11. Ambulante Pflegedienste 11. Wenn Sie pflegebedürftig sind und gerne zu Hause gepflegt werden möchten, können Sie auf die Hilfe der ambulanten Pflegedienste zurückgreifen. Diese stellen Ihnen eine große Auswahl an Leistungen der Kranken-, Alten- und Familienpflege zur Verfügung, wie z. B.: 72 ambulante Hilfe und Pflege für kranke und pflegebedürftige Menschen Grundpflege (Hilfe beim An- und Ausziehen und Waschen, Betten und Lagern, Fuß- und Nagelpflege, Pflege und Reinigung von Zahnprothesen, Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfe beim Essen) Behandlungspflege (Wundbehandlung, Wechseln von Verbänden, u. a. medizinische Maßnahmen, sofern sie vom Arzt auf die Pflegekräfte übertragen wurden) hauswirtschaftliche Versorgung Pflege und Begleitung Sterbender Bereitschaftsdienst bei Tag und Nacht Beratungsbesuche für pflegende Angehörige Sonstige Leistungen (z. B. Mahlzeitendienste, Fahr- und Begleitdienste, Hausnotruf etc.) bzw. Vermittlung solcher Leistungen ggf. Pflegekurse Lassen Sie sich vom ambulanten Pflegedienst in einem persönlichen Gespräch beraten, welche Hilfen notwendig sind, welche Kosten entstehen und wie diese finanziert werden können. Die Pflegedienste geben Auskunft über die angemessene Pflege und helfen in der Regel auch beim Beantragen von finanziellen Leistungen (z. B. der Pflegekasse). Die Kosten der medizinischen Behandlungspflege nach Verordnung des Arztes trägt in der Regel die Krankenkasse. Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt (mind. Pflegestufe I) werden die Kosten für Pflegeleistungen und für die notwendige hauswirtschaftliche Versorgung ganz oder teilweise von der Pflegekasse gezahlt. (Sie müssen dieses als Pflegesachleistung bei der Pflegekasse beantragen siehe Seite 71). Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Kranken- und Pflegekasse zu erkundigen, welche Leistungen übernommen werden. Ggf. können Sie auch beim örtlichen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen (siehe Seite 30). Treffen Sie die richtige Wahl! Unter der Vielzahl der ambulanten Pflegedienste (Adressen s. Seite 75, 77) eine Auswahl zu treffen, ist nicht leicht. Der folgende Fragenkatalog kann Ihnen hierbei eine Hilfestellung geben! (Die Fragen sind z. T. entnommen aus einer entsprechenden Checkliste des MDK Rheinland) Welche Pflegedienste sind in Ihrer Nähe? Lange Anfahrtswege können leichter zu Verspätungen führen Berät der Pflegedienst bei einem Hausbesuch (kostenlos?) über die notwendige Pflege und mögliche Finanzierungen? Kann der Pflegedienst alle benötigten Leistungen anbieten bzw. vermitteln? Welche ggf. darüber hinaus? Welche Kosten entstehen Ihnen? (Kostenvoranschlag, möglichst von mehreren Diensten, anfordern!) Hat der Pflegedienst Verträge mit den Kranken- und Pflegekassen abgeschlossen? Hinweis: Informationen zum Leistungsangebot und zu Vergütungssätzen der von der Pflegekasse anerkannten ambulanten Pflegedienste im Kreis Soest finden Sie auch unter unter dem Stichwort Pflegesuche!

75 Gibt es für die Pflege feste Bezugspersonen? Welche Qualifikation haben diese? (Examinierte Pflegekräfte für ärztlich verordnete Behandlungspflege?) Werden Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse z. B. auch bezüglich der Pflegepersonen berücksichtigt? (Wie) werden Sie und andere Pflegepersonen in die Planung und Durchführung der Pflege mit einbezogen (und ggf. angeleitet)? Werden eigene vorhandene Fähigkeiten gefördert (genügend Zeit beim Anziehen, Waschen etc.)? Können feste Pflegezeiten vereinbart werden? Kommt der Pflegedienst auch an Wochenenden und Feiertagen? Gibt es einen Bereitschaftsdienst (rund um die Uhr)? Ist bei Bedarf eine 24 Stunden- Pflege möglich? Werden Hilfen für Angehörige oder andere Pflegepersonen angeboten? Werden die vereinbarten Leistungen vertraglich festgelegt? Sind die gesamten anfallenden Kosten im Pflegevertrag aufgeschlüsselt und verständlich dargestellt? Sind Preise und Leistungen klar erkennbar? Kann der Pflegevertrag jederzeit in einer zumutbaren Frist gekündigt werden? Sind Unterbrechungen der Pflege möglich (Urlaub, Pflege durch Angehörige)? Wenn ja, wie lange vorher ist das zu melden? Muss bei Unterbrechungszeiten die Pflege weitergezahlt werden? Wird der Schlüssel so aufbewahrt, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten? etc. Lassen Sie sich von mehreren Pflegediensten schriftliche Unterlagen geben (Infomaterial, Vertragsmuster, Kostenvoranschlag) und vergleichen Sie diese! Vor dem Abschluss eines Pflegevertrages sollten Sie diesen auf jeden Fall in Ruhe durchlesen und sorgfältig prüfen! Wenn es Probleme mit einem ambulanten Pflegedienste gibt oder Sie Kritik, Fragen oder Verbesserungsvorschläge im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege haben wenden Sie sich vertrauensvoll an die Beschwerdestelle der Geschäftsstelle der Pflegekonferenz des Kreises Soest Hoher Weg 1 3, Soest Tel.: / oder / (Frau Albers) Fax: / oder / ruth.albers@kreis-soest.de Aktuelle Informationen zu Angeboten der ambulanten Pflege und weitere Hilfestellungen zur Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes erhalten Sie bei den trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen (s. Seite 63) oder im Internet unter: Nachfolgend finden Sie eine Liste der von der Pflegekasse anerkannten, ambulanten Pflegedienste im Kreis Soest zum Stand Übersicht nach Orten (siehe Adressenliste Pflege-Atlas)

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77 Ambulant freigemeinnützige Einrichtungen Diakonie-Station am Ev. Krankenhaus Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Ambulanter Dienst Caritas-Sozialstation Anröchte Piepergasse 1, Anröchte Tel.: /45 91 Fax: / Caritas-Sozialstation Ense-Wickede-Möhnesee Schulweg 11, Ense Tel.: / / Caritas-Sozialstation Erwitte Dietrich-Ottmar-Straße 5, Erwitte Tel.: / Fax: 02943/ Häusliche Kranken-, Kinder- und Altenpflege Barbarossastr , Lippstadt Tel.: / Fax: / DRK Gesundheits- und sozialpflegerisches Zentrum GSZ Lippstadt Südstraße 8, Lippstadt Tel.: / Fax: / Caritas-Sozialstation Lippstadt Klosterstr. 37, Lippstadt Tel.: /42 12 Fax: /42 41 Riga-Ring 1, Soest Tel.: / Fax: / DRK-Sozialstation Börde Senator-Schwartz-Ring 21, Soest Tel.: / Fax: / Diakoniestation Soest Pflege- und Gesundheitsdienst ggmbh Westenhellweg 30, Soest Tel.: / Fax: / Caritas-Sozialstation Warstein Ambulante Dienste Haus Maria Haholdstr. 2, Geseke Tel.: /24 00 Fax: /29 31 Caritas-Sozialstation Rüthen Hochstr. 12, Rüthen Tel.: / Fax: / Wilkestr. 40, Warstein Tel.: / Fax: / Caritas-Sozialstation Werl 11. Caritas-Sozialstation Geseke Ambulante Alten- u. Krankenpflege Wichburgastr. 2, Geseke Tel.: /83 50 Fax: / Caritas-Sozialstation Soest Kleine Osthofe 11a, Soest Tel.: / Fax: / An der Kleinbahn 1, Werl Tel.: /21 99 Fax: /14 01 Diakoniestation Werl Pflege- und Gesundheitsdienst ggmbh Haus der Begegnung Paul-Gerhardt-Straße 5, Werl Tel.: / Fax: /

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79 Ambulante privatgewerbliche Einrichtungen Keil Kranken- und Seniorenbetreuung zuhause Soester Pflegedienste Bernhard Schäfer Petras Pflegeteam Wilhelmstr. 6, Bad Sassendorf Tel.: / Fax: / Petras Pflegeteam Zweigstelle Ense Kurfürstenstr. 22, Ense Tel.: / Beckumer Str. 4, Lippstadt Tel.: / Fax: /37 11 ZAP Zentrum ambulanter Pflege- Untere Steinpforte 30a, Rüthen Tel.: /20 50 Fax: /20 70 Hauptlinder Weg 38, Soest Tel.: / Fax: / Soester Pflegedienste Bernhard Schäfer Zweigstelle Welver Am Markt 22a, Welver Tel.: / Fax: / Häusliche Krankenpflege L.E.A. GmbH Schlossallee 9, Erwitte Tel.: / Fax: /20 59 HomeCare Krankenpflege GmbH Cranestr. 2, Geseke Tel.: / Fax: / Brinkmann Pflegedienst Häuslicher Pflege- und Betreuungsdienst Thomä-Residenz GmbH Grandweg 25a, Soest Tel.: / Fax: / DUO med Häusliche Pflege und Betreuung Höggenstr. 1, Soest Tel.: /22 77 Fax: / K & B Ambulanter Pflegedienst Welver Im Haferkamp 26, Welver Tel.: / Fax: / Häusliche Krankenpflege Pflegeteam M. Hoff Tiggesloh 23, Werl Tel.: /58 09 Fax: / Chalybäusstr. 33, Lippstadt Tel.: / Fax: / Sprenger GmbH Häusliche Krankenpflege Häusliche Krankenpflege Michael Coester Westenhellweg 62, Soest Tel.: / Fax: / Häusliche Krankenpflege Janina Füllenbach Im Oberdorf 40, Werl Tel.: / Fax: /45 66 Poststr. 28, Lippstadt Tel.: / Fax: /

80 12. Tagespflege/Nachtpflege und Kurzzeitpflege Tagespflege Nachtpflege Die Tagespflege bietet die Möglichkeit, einen pflegebedürftigen Menschen tagsüber in einer stationären Einrichtung betreuen zu lassen. Hierdurch können z. B. die pflegenden Angehörigen entlastet werden oder es kann trotz einer Berufstätigkeit der Pflegenden eine Aufnahme in ein Pflegeheim vermieden werden. Leistungen der Pflegeversicherung zur Tages- oder Nachtpflege: siehe Kapitel 10, ab Seite 67 Adressen von Tagespflegeeinrichtungen im Kreis Soest (Stand: ): 12. Die Tagespflege kann in der Regel von montags bis freitags in der Zeit von ca oder Uhr in Anspruch genommen werden. (Die Abend- und Nachtbetreuung sowie die Versorgung an Wochenenden muss weiter von Angehörigen und/oder ambulanten Diensten übernommen werden.) Für den Hin- und Rücktransport zur Einrichtung bzw. nach Hause steht ein Fahrdienst zur Verfügung. Die Tagespflege umfasst nicht nur die reine Pflege und Versorgung, sondern darüber hinaus gezielte therapeutische Maßnahmen, um vorhandene Kräfte zu erhalten oder verlorene Fähigkeiten wieder zu erlangen. Die Pflegebedürftigen können hier z. B. auch an Angeboten wie Ausflügen, Gedächtnistraining, Basteln usw. teilnehmen. Nachtpflege bietet die Möglichkeit, ältere Menschen, die tagsüber zu Hause gepflegt werden können, nachts in einer Einrichtung betreuen zu lassen. Dieses Angebot ist noch nicht sehr verbreitet. Es wird bisher aber auch nur selten nachgefragt. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, eine Nachtpflegemöglichkeit zu finden, informieren Sie sich bei der trägerunabhängigen Pflegeberatung (S. 63), Senioren- und Pflegeheimen (Adressen S. 89) Kurzzeitpflegeeinrichtungen (S. 81) oder bei den ambulanten Pflegediensten (S. 75, 77) ob diese ihnen weiterhelfen können. Caritas-Tagespflege Lebensbaum Hospitalstr. 10, Anröchte Tel.: / Fax: / Haus Elisabeth Tagespflege Haholdstr. 2, Geseke Tel.: / Fax: / Ev. Seniorenzentrum von Bodelschwingh GmbH Tagespflege Ringstr , Lippstadt Tel.: /88 30 Fax: / DRK-Tagespflegeeinrichtung Oase für Körper, Geist und Seele Südstr. 8, Lippstadt Tel.: / Fax: /

81 Kurzzeitpflege Thomä-Residenz NOAH Tagespflege Lütgen Grandweg 4 6, Soest Tel.: /37 60 Fax: / Westf. Pflegezentrum Warstein Tagespflege Franz-Hegemann-Str. 23, Warstein Tel.: /82-1 Fax: / Mariannen-Hospital WerlTagespflege Unnaer Str. 15, Werl Tel.: / Fax: / Altenpflegeheim St. Raphael Tagespflegehaus Mendener Str. 48, Wickede/Ruhr Tel.: / Fax: / Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine auf maximal vier Wochen begrenzte Aufnahme in eine stationäre Einrichtung (z. B. Pflegeheim). Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist. Dies kann z.b. der Fall sein, wenn z.b. im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung vorübergehend ein größerer Pflegebedarf besteht, der zu Hause nicht abgedeckt werden kann wenn häusliche Pflegepersonen vorübergehend ausfallen (durch Krankheit, Unfall, psychische Überforderung oder auch Urlaub usw.) wenn die Wohnung zeitweise nicht nutzbar ist (z. B. wegen Renovierung oder wenn Wohnungsanpassungsmaßnahmen durchgeführt werden) zur Überbrückung bis ein geeigneter Pflegeplatz zur Verfügung steht (zu Hause oder in einem Pflegeheim) oder wenn zunächst abgeklärt werden muss, ob eine stationäre Pflege notwendig werden könnte etc. In der Regel bieten fast alle Seniorenund Pflegeheime (Adressen Seite 89) ganzjährig so genannte eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an, d. h. wenn Dauerpflegeplätze nicht besetzt sind, werden diese vorübergehend im Rahmen der Kurzzeitpflege besetzt. Es gibt aber auch spezielle Angebote an Kurzzeitpflegeplätzen, die ausschließlich für zeitlich begrenzte Aufenthalte vorgehalten werden. Leistungen der Pflegeversicherung zur Kurzzeitpflege: siehe Kapitel 10, ab Seite

82 80

83 Spezielle Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Kreis Soest (Stand ): Pflege im Hospital zum Hl. Geist ggmbh Bachstr. 76, Geseke Tel.: / Fax: / Ev. Seniorenzentrum von Bodelschwingh GmbH Ringstr , Lippstadt Tel.: /88 30 Fax: / Caritas Kurzzeitpflege St. Elisabeth Klosterstr. 37, Lippstadt Tel.: / Fax: / Mariannen-Hospital Werl Unnaer Str. 15, Werl Tel.: / Fax: / Altenpflegeheim St. Raphael Mendener Str. 48, Wickede/Ruhr Tel.: / Fax: / Ruhrtalklinik Wimberner Kirchweg 45, Wickede/Ruhr Tel.: / Fax: / Thomä-Residenz Lütgen Grandweg 4 6, Soest Tel.: /37 60 Fax: / Krankenhaus Maria Hilf Hospitalstr. 3 7, Warstein Tel.: /89 10 Fax: /

84 82

85 13. Senioren- und Pflegeheime Trotz zahlreicher Hilfsangebote kann irgendwann der Zeitpunkt kommen, ab dem es nicht mehr möglich ist, zu Hause in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Oft bleibt dann keine andere Alternative als der Umzug in ein Senioren- und Pflegeheim. Auch wenn vielen dieser Schritt sehr schwer fällt: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Heimen werden alles tun, damit Sie hier eine neue Heimat finden. Wie finde ich einen geeigneten Heimplatz? Wenn Sie einen Heimplatz suchen, finden Sie Beratung und Hilfe bei den trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen (Adresse Seite 63) Pflegekassen oder, wenn Sie sich im Krankenhaus befinden, beim Sozialdienst des Krankenhauses (siehe Seite 37) Selbstverständlich können Sie aber auch direkt bei den Senioren- oder Pflegeheimen Ihrer Wahl anfragen. Verschaffen Sie sich, wenn es geht, einen persönlichen Eindruck von den Heimen, die in Ihre engere Wahl fallen. So können Sie am besten beurteilen, ob Sie sich dort (irgendwann) heimisch fühlen können. Auch wenn unter Zeitdruck ein Heimplatz gesucht werden muss, sollten Sie mindestens zwei Heime miteinander vergleichen! Ggf. kann zur Überbrückung zunächst eine Kurzzeitpflege (S. 79) in Anspruch genommen werden, um mit etwas mehr Ruhe nach einem geeigneten Heimplatz suchen zu können. Überlegen Sie sich, welche Voraussetzungen ein Heim für Sie erfüllen sollte und informieren Sie sich entsprechend. Sie können dabei z. B. folgendes erfragen: Größe und Ausstattung der Einrichtung (z. B. Einzelzimmer, Doppel- oder Mehrbettzimmer, Gemeinschaftsräume, Küche für einzelne Wohnbereiche, Kapelle) Größe und Ausstattung der Zimmer selbst (u. a.: eigene sanitäre Anlagen) Können persönliche Dinge (z. B. eigene Möbel) oder auch Haustiere mitgebracht werden? Können Ehepaare gemeinsam wohnen? Kann man bei Eintritt von (erhöhter) Pflegebedürftigkeit im selben Zimmer bleiben? Wie ist die pflegerische Versorgung gewährleistet (Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, Nachtwache, Wochenenddienst, Rufbereitschaft)? Wie hoch sind die Heimkosten und wie setzen sich diese zusammen? Was muss extra gezahlt werden (besondere Getränke, Wäschepflege etc.)? Ist das Heim von den Pflegekassen anerkannt, so dass Sie Leistungen der stationären Pflege beantragen können? Wie gestaltet sich der Tagesablauf (Wecken, Essen, Ruhezeiten)? Lassen Sie sich ein Muster der Heimordnung geben! Zu welchen Zeiten können Sie Besuch empfangen? (oder jederzeit möglich?) Gibt es bei den Mahlzeiten verschiedene Gerichte zur Auswahl? Welche Angebote (therapeutische Angebote, Freizeitangebote) gibt es? Sind Einkaufsmöglichkeiten im Haus/ in der Nähe vorhanden? (Ebenso Frisör, Fußpflege o. ä.) Erhalten Sie einen eigenen Hausschlüssel? Wie ist die Anbindung an den Bus- und Bahnverkehr? Kann man eine kurze Zeit zur Probe wohnen? Gibt es eine Interessenvertretung der Heimbewohner (Heimbeirat/ Heimfürsprecher)?

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87 Lassen Sie sich neben der Heimordnung auch ein Muster des Heimvertrags geben, damit Sie sich diesen in Ruhe anschauen können. Hilfreiche Tipps und eine Checkliste enthalten auch die kostenlosen Broschüren Auf der Suche nach einem Heim und Ihre Rechte als Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Sie erhalten diese beim: 1. Pflegekosten 2. Investitionskosten (= Kosten für den Bau und die technische Unterhaltung des Heimes) 3. Kosten der Unterkunft und Verpflegung ( Hotelkosten ) Hinzukommen können Sonderkosten wie etwa die Bezahlung von besonderen Getränken, Gebühren für Gymnastikstunden o. ä. Die Antragstellung erfolgt in der Regel durch das Heim. Für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst (aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen) aufkommen. Sofern Sie hierzu nicht in der Lage sind oder wenn nur ein geringer Pflegebedarf vorliegt und die Pflegekasse deshalb keine Leistungen erbringt, können Sie Leistungen der Sozialhilfe beantragen. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Postfach , Bonn Tel.: 01 80/ broschuerenstelle@ bmfsfj.bund.de Internet: Die Adressen der Alten- und Pflegeheime im Kreis Soest finden Sie ab Seite 89. Heimkosten und Finanzierung Die Kosten eines Heimaufenthaltes sind von Heim zu Heim unterschiedlich und u. a. abhängig von der jeweiligen Pflegestufe. Der Tagessatz der Heimkosten setzt sich zusammen aus drei Bestandteilen: Die Kosten müssen im Heimvertrag, den Sie mit der Einrichtung schließen, genau aufgeführt werden. Wenn Sie pflegebedürftig sind, erhalten Sie von der Pflegekasse Leistungen zur stationären Pflege (s. Seite 71). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Heim einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse geschlossen hat, was aber bei den meisten Heimen der Fall ist. Die Finanzierung der Investitionskosten wird in den meisten Fällen durch ein Pflegewohngeld abgedeckt. Dieses wird gezahlt, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um die gesamten Heimkosten zu tragen das Vermögen einen Betrag von nicht übersteigt und auch die Pflegekasse Leistungen gewährt. Die Sozialhilfe umfasst auch ein monatliches Taschengeld ( Barbetrag ), das Ihnen monatlich zur freien Verfügung verbleibt. Ihr Vermögen ist grundsätzlich zur Deckung der Heimkosten einzusetzen. Es verbleibt Ihnen allerdings ein Freibetrag von zur Zeit 2.301,00 3, für Ehepaare Sofern Sie ein Haus besitzen, kann Sozialhilfe ggf. als Darlehen gewährt werden. Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, prüft das Sozialamt, ob Ihre Kinder in der Lage sind, Unterhalt für Sie zu zahlen oder ob Ihnen vertragliche Ansprüche oder Schenkungsrückgabeansprüche zustehen. Dies wäre vorrangig vor der Sozialhilfe zu berücksichtigen

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89 Zwecks weiterer Auskünfte und zur Beantragung von Sozialhilfe wenden Sie sich an: Kreis Soest, Abt. Soziales Hoher Weg 1 3, Soest Tel.: / (Herr Schulte) Informationen zur Unterhaltspflicht der Kinder und zu vertraglichen Ansprüchen: Tel.: / (Frau Nagel) bzw. Tel.: / (Frau Palzhoff) oder an die trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen (Adressen Seite 63) Bei den o.a. Stellen erhalten Sie auch ein Merkblatt zur Finanzierung der Heimkosten, welches aber auch im Internet unter oder unter einsehbar ist. Wichtig: Die Leistungen der Pflegekasse sowie auch der Sozialhilfe sollten bereits vor der Heimaufnahme beantragt werden! Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie die entsprechenden Leistungen ab dem Tag der Heimaufnahme erhalten. Interessenvertretungen der Heimbewohner: Heimbeirat Heimfürsprecher Der Heimbeirat vertritt die Interessen der Heimbewohner und hat bestimmte gesetzlich festgelegte Mitwirkungsrechte, z. B. in Angelegenheiten des Heimbetriebs (Heimordnung, Verpflegung, Freizeitgestaltung u. ä.). Mit seiner Hilfe können die Heimbewohner Wünsche und persönliche Vorstellungen einbringen. Da es häufig schwierig ist, eine entsprechende Anzahl von Heimbewohnern für dieses Ehrenamt zu gewinnen und viele auch gesundheitlich nicht in der Lage sind, hier mitzuwirken, kann auch ein Heimfürsprecher bestellt werden, der von außerhalb des Heimes die Interessen der Bewohner vertritt. Die Heimaufsicht Ihr Ansprechpartner, wenn es Probleme gibt Alle Senioren- und Pflegeheime unterliegen der staatlichen Aufsicht, d. h. die Einrichtungen werden in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die gesetzlichen Vorraussetzungen, die der Heimträger erfüllen muss, eingehalten werden. (Es gibt z. B. das Heimgesetz, dass zum Schutz der Bewohner gewisse Qualitätsstandards zwingend vorschreibt). Die Heimaufsicht berät die Heimträger in verschiedensten Angelegenheiten, ist insbesondere aber auch Ansprechpartner für die Heimbewohner selbst, ihre Angehörigen und Betreuer. Wenn Sie entsprechende Probleme, Anregungen oder Beschwerden haben, wenden Sie sich (auch anonym) an: Kreis Soest Sozialplanung Heimaufsicht Hoher Weg 1 3, Soest Tel.: / (Frau Albrand) oder Tel.: /30-0 Fax: / Gabriele.Albrand@kreis-soest.de Ihre Anliegen werden auf Wunsch selbstverständlich vertraulich behandelt!

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91 Senioren- und Pflegeheime im Kreis Soest (Stand: ) Die aktuellen Adressen und nähere Angaben zum Leistungsangebot sowie zu Preisen können Sie auch im Pflege-Atlas nachlesen (siehe Seite 65). Dieser ist einsehbar bei den trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen (Adressen Seite 63) oder im Internet unter: CURA Seniorencentrum Auf der Breite 20 28/Wasserstr. 8, Bad Sassendorf Tel.: /50 60 Fax: /58 16 Seniorenheim Tanneneck Am Grüngürtel 13, Erwitte Tel.: /21 28 Fax: /70 49 Westf. Pflegezentrum Lippstadt Standort Geseke Bachstr. 43, Geseke Tel.: / / Pflege im Hospital zum Hl. Geist ggmbh Bachstr. 76, Geseke Tel.: / Fax: / Haus St. Elisabeth Hospitalstr. 12, Anröchte Tel.: / Fax: / DRK-Seniorenzentrum Bad Sassendorf Weststr , Bad Sassendorf Tel.: / Fax: / Alten- und Pflegeheim Josefsheim von-droste-str. 16, Erwitte Tel.: / Fax: / Senioren- und Pflegeheim Am Osterbach Aspenstr. 3/3a, Erwitte Tel.: /21 17 und Fax: /14 77 CURANUM Betriebs GmbH Seniorenzentrum Geseke Gerberstr. 8, Geseke Tel.: / Fax: / St. Ida Stift Altenpflegeheim Nordwalder Str. 14, Lippetal Tel.: /98 10 Fax: / Seniorenheim Sonneneck Haus Maria Senioren- und Pflegeheim Metropol 13. Am Bahnhof 6, Bad Sassendorf Tel.: / Fax: / Residenz Am Malerwinkel Wasserstr. 3, Bad Sassendorf Tel.: /50 90 Fax: / Haholdstr. 2, Geseke Tel.: /59 50 Fax: / Senioren- und Pflegeheim Schloß Eringerfeld Steinhauser Str. 8, Geseke Tel.: /98 70 Fax: / Kneippweg 1, Lippstadt Tel.: / Fax: / Seniorenheim Haus Amselhof Amselweg 2 6, Lippstadt Tel.: / Fax: /

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