Spielplatzgeräte. SN EN : 2008 / Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 1 Allgemeine technische Anforderungen und Prüfverfahren.

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1 Spielplatzgeräte Stand Hof SN EN : 2008 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 1 Allgemeine technische Anforderungen und Prüfverfahren Übersicht Inhalt 1 Anwendungsbereich Normative Verweisungen Normative Verweisungen Begriffe Sicherheitstechnische Anforderungen Informationen, die vom HerstellerVertreiber zur Verfügung gestellt werden sollen Kennzeichnung Kennzeichnung

2 1 Anwendungsbereich Allgemein Foto Skizze Welche Gültigkeit haben die länderspezifischen Ergänzungen für die Schweiz? In der Regel beschreibt dieser Text die deutsche Gesetzeslage, die in der Schweiz keine Gültigkeit hat, jedoch für das Verständnis der deutschen A- Abweichungen informativ ist. Ein Produkt, das auf dem Schweizer Markt angeboten und verkauft wird, muss die allgemein geltenden Sicherheits-Anforderungen erfüllen. Von einem verkaufsfertigen Produkt darf keine Gefahr ausgehen. Ein Inverkehrbringer muss für sein spezifisches Gerät einen Sicherheitsnachweis erbringen. Daher sind die Hersteller-Angaben massgebend und müssen eingehalten werden, auch wenn sie höhere Anforderungen erfüllen als in sie der Norm definiert sind. Erfüllen die definierten Sicherheitskriterien die Normen nicht, müssen mindestens die normativen Grundlagen erfüllt werden. Siehe auch Beschluss der Fachkommission unter SNEN : Bestimmung der Fallhöhe und Aufprallfläche 2

3 1 Anwendungsbereich SN EN : 2008 Abnahme von Spielplatzanlagen: Foto Skizze a) Wer gilt als Experte, wer nicht? b) Wird das Urteil von einem Experten anerkannt oder von einem anderen hinterfragt? Die Definition des Expertentums führt zwangsläufig zu grossen Problemen. Die Kommission denkt, dass man einen Bericht eines Experten kritisch hinterfragen soll. Das Fachwissen des Experten muss nachweisbar und vorhanden sein. Ein Expertenbericht muss nachvollziehbar und begründet sein. 3

4 SN EN : 2008 Balancieren auf einem Seil: Was gelten für Sicherheitsanforderungen? Die allgemeinen Anforderungen gemäss SN EN 1176 sind massgebend. Die Stabilität ist sicher zu stellen. Der Fallraum muss allseitig mindestens 150 cm betragen. Die Fallhöhe darf maximal 60 cm betragen In diesem dürfen keine Kanten oder Hindernisse vorhanden sein. Der Bodenbelag muss falldämmende Eigenschaften (Bsp. Rasen) aufweisen. Auf Hartbelag ist das Gerät nicht zulässig. 4

5 2 Normative Verweisungen Foto Skizze SN EN : 2008 a) Wie kann der Inverkehrbringer an Informationen über Normenanpassungen gelangen? (was, wann, wer, wie?) b) Gibt es Anpassungszeit (Übergangsfristen) für die Hersteller? a) Die Neuerscheinung von Normen und Publikationen werden in den Fachzeitschriften und auf den verschiedenen Internetforen veröffentlicht. Die Inverkehrbringer müssen sich selbstständig auf dem neusten Stand des Wissens halten. Es gilt in diesen Bereichen das Holprinzip. Informationen können sowohl auf der Homepage der bfu als auch beim SNV in Winterthur geholt werden. Die bfu ist aber immer bestrebt offensiv zu Informieren. b) Übergangsfristen: - in der Regel gibt es keine Übergangsfristen - die aufgebauten Geräte kennen eine Bestandesgarantie - treten neue Normen in Kraft sind diese umgehend anzuwenden 5

6 2 Normative Verweisungen Foto Skizze SN EN : 2008, Anhang D.2.1. Allg. Wann gilt eine Öffnung als schwer zugänglich? Es kann davon ausgegangen werden dass, wenn eine Öffnung mindestens 180 cm über einer begehbaren Ebene ist, sie als schwer zugänglich taxieret werden kann. Es darf jedoch auch keine leichte Zugänglichkeit von angrenzenden Bauteilen oder Umgebungselementen vorhanden sein. Siehe dazu ebenfalls Entscheid Fachkommission SN EN : Normative Weisungen D und 4 sicherheitstechnische Anforderungen 4.8 Konstruktive Festigkeit SN EN :

7 2 Normative Verweisungen Foto Skizze SN EN : 2008, Anhang D Potentielle Kopffangstelle zwischen den Aufhängungen von Schaukeln und den Bruchsicherungen. Nach EN : 2008, Anhang D werden die Prüfkörper nacheinander an jede in Frage kommende Öffnung herangeführt. Bei der dargestellten Öffnung kann E passieren, D nicht. Muss diese Fangstelle beseitigt werden? In der Regel sind solche Geräteteile von einem Institut geprüft und weisen ein Gütesiegel auf. Es ist daher nicht zu empfehlen geprüfte Teile umzubauen. Die Kommission ist jedoch der Meinung, dass Verbindungen ausreichend stabil sein müssen und keine leicht zugänglichen Fangstellen aufweisen dürfen. Als schwer zugänglich erachtet die Kommission, wenn ein Abstand zwischen Sitz und unterster Verbindung von mind. 180 cm vorhanden ist. Kann dies nicht erreicht werden, sollte nach Rücksprache mit dem Hersteller, die Abhängung angepasst werden. Es muss dabei beachtet werden, dass keine anderen Gefahren entstehen und die Last auch nach der Anpassung am Trag- und nicht am Sicherungselement hängt. Die Kette der Bruchsicherung sollte so gekürzt werden, dass keiner der Prüfkörper, (C und E), passieren kann. Idealerweise wird jedoch die Bruchsicherung nicht wie im Bild am 2. Kettenglied befestigt, sondern ab dem 4. Kettenglied. Erfahrungsgemäss ist das 2. Glied dem grössten Verschleiss ausgesetzt, davon betroffen ist demnach auch das 1. und 3. Kettenglied. 7

8 2 Normative Verweisungen SN EN : 2008 SN EN : 2008 Wie gross muss der Abstand einer Korbschaukel zum Gestellrahmen und zu einem angebauten Spielgerät sein? Die Kommission ist der Meinung, dass eine Korb- oder Vogelnestschaukel nicht an ein anderes Spielgerät angebaut werden sollte. Die dynamischen Schaukelbewegungen erzeugen eine grosse Energie und dadurch Torsionskräfte auf die Tragkonstruktion des Tragbalkens, den Rahmen und auf das weitere Spielelement. Diese Kräfte erzeugen durch die langen Hebelarme ein grosses Drehmoment, die zum Beispiel einen Spielturm Belastungen aussetzen für die er nicht konzipiert ist und daher einen grossen Materialverschleiss hervorrufen. Es ist daher sinnvoll eine Korbschaukel als Solitär auf einem Spielplatz aufzustellen. Die Korbschaukeln sind in der Norm SN EN und nicht spezifisch geregelt. Die Anforderungen können daher nur in Analogie, zu den allgemein gültigen Anforderungen und den spezifischen Anforderungen an «Schaukeln mit einer oder mehreren Drehachsen» oder «Einpunktschaukeln» abgeleitet werden. Ist trotzdem eine Kombination einer Korbschaukel mit einem anderen Spielelement erforderlich, sind mindestens die nachfolgenden Anforderungen zu erfüllen (nicht abschliessend): der statische Nachweis muss erbracht werden Der Abstand ab Aussenkante des Sitzkorbes (Frei- und Fallraum) zu den Pfosten muss mind. 100 cm betragen gegen weitere Spielelemente muss, ab der Aussenkante des Sitzkorbes, ein Frei- und Fallraum von mindestens 100 cm vorhanden sein. Zusätzlich muss ein Fallraum von mind. 150 cm oder 23 Fallhöhe plus 50 cm, berechnet ab der Spielebene des Anbauelementes, vorhanden sein. Der Tragbalken muss demensprechend eine Mindestlänge (bei einem Standardkorb von 120 cm Durchmesser) von 470 cm aufweisen. Erhöhte Unterhalts- und Wartungsarbeiten sind sicher zu stellen. 8

9 3 Begriffe SN EN-Norm SN EN : Fallraum Bestimmung von Räumen und Bereichen Schutz gegen Verletzungen im Freiraum für Benutzer, die eine vom Gerät erzwungene Bewegung durchführen Foto Skizze Gestaltung der Fallräume bei einer Fallhöhe bis max. 100 cm? Welche Bodentypen sind in der Praxis anwendbar. Nach dem Wegfall der wasserverfestigten Oberböden mit Mergel Schotter (gebrochener Kies) stellt sich diese Frage oft, vor allem wenn naturnahe Beläge gewünscht sind. Einige Beispiele von Bodentypen: - Boden verdichtet mit Rundkies 2-8 mm abgestreut - Boden verdichtet mit Sand abgestreut, Schotterrasen, Splittbett (Einbau tiefe 20 cm) Haben sich andere Bodentypen in der Praxis bewährt? Gibt es dazu Messungen, auf die man sich beziehen kann? In der SN EN 1176 sind die Anforderungen an die zulässigen Bodentypen bei einer freien Fallhöhe unter 100 cm nicht genau beschrieben. Die Tabelle 4 beschreibt nur die «üblicherweise benutzen stossdämpfenden Materialien». Die Norm unterscheidet Geräte mit einer Fallhöhe über, resp. unter 60 cm und Geräte mit einer erzwungenen Bewegung. Erfahrungen zeigen, dass bei Geräten unter einer Fallhöhe von 60 cm ohne erzwungene Bewegung, auch andere Materialien kein grösseres Verletzungsrisiko darstellen. Bei Geräten über 60 cm definiert die Norm: Für Materialspezifikationen und Dicken, die nicht in Tabelle 4 aufgeführt sind, muss die SN EN 1177 als Prüfverfahren für die Bestimmung der kritischen Fallhöhe benutzt werden. Im Aufprallbereich von Geräte mit einer freien Fallhöhe unter 60 cm und ohne erzwungene Bewegung, können alle Materialien eingesetzt werden von welchen anzunehmen ist, dass sie kein zusätzliches oder erhöhtes Verletzungsrisiko darstellen. Keine gebrochenen, kantigen Materialen. Erlaubte Beispiele: Matschtisch im Spielsand Schwebebalken auf Kiesrasen usw. 9

10 4 Sicherheitstechnische Anforderungen 4.1 Werkstoffe Foto Skizze SN EN : Werkstoffe Trockenrisse in Holzbauteilen auf Kinderspielplätzen Die Fachkommission ist der Meinung, dass eine pauschale Antwort nicht möglich ist, da Risse verschiedenartiges Aussehen haben können. Die Beurteilung von Veränderungen ist Aufgabe der Jahresinspektion. Der Sachverstand und das Wissen einer Fachperson müssen in die Beurteilung einfliessen: Gefahrenstellen sollten erkannt und mit einer Massnahme behoben werden unkritische Stellen verbleiben wie sie sind 4.2 Konstruktion und Ausführung Kordelfangstellen, wo wird getestet? Norm und Praxis: Gehören Kletterwände, Sprossenaufgänge und schräger Netzaufgang dazu? Vgl. Agde S. 184 Antwort vom Interpretationspanel CENTC 136SC1 Die aktuelle Norm erachtet Klettern nicht als erzwungene Bewegung. Aus diesem Grund kann hier der Kordeltest nicht angewendet werden. 10

11 4 Sicherheitstechnische Anforderungen 4.2 Konstruktion und Ausführung Foto Skizze SN EN : Absturzsicherung Fangstellen für Kopf und Hals Es stellt sich die Frage, welche Absturzsicherung für Hängebrücken erforderlich sind. Insbesondere, wenn sie für Kinder < 3 Jahren leicht zugänglich sind. Antwort vom Interpretationspanel CENTC 136SC1 Hängebrücken haben höhere Anforderungen zur Begehung als feste Plattformen. Deshalb unterscheiden sich die Absturzvorrichtungen gegenüber den festen Plattformen wo eine Brüstung oder ein Geländer gefordert sind. Wo Kleinkinder Zugang zu den Hängebrücken haben, muss eine Risikobeurteilung durchgeführt werden. Anschliessend müssen die nötigen Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden. Das Interpretationspanel empfiehlt, dass leicht zugängliche Hängebrücken bei der nächsten Revision der Norm aufgenommen werden sollten. 11

12 Netzbrücken Brückengeländer Netzbrücken, sind diese Art von Brückengeländern zulässig? a) Bei einfach zugänglichen Geräten? b) Bei für Kleinkinder erschwert zugänglichen Geräten? Die Absturzsicherungen erfüllen die Anforderungen an Brüstungen nicht, insbesondere nicht in Bezug auf die erschwerte Bekletterbarkeit und dass die Prüfkörper C und D nicht durch die Öffnungen passen dürfen. (Bilder Fuchs Thun AG) Eine Risikobeurteilung durch den Inverkehrbringer muss vorgenommen werden: Der Inverkehrbringer sollte sich unter anderem folgende Fragen stellen: Ist das Gerät (über Treppe, Hügel usw.) für Kinder unter 36 Monaten leicht zugänglich? sind die Absturzsicherungen bekletterbar? sind grosse Öffnungen in den Absturzsicherungen vorhanden? kann ein Kind von einer Aufsichtsperson begleitet werden Wie gross ist die Fallhöhe? ist ein geeigneter Fallschutzbelag vorhanden wird die Wartung der Anlage sichergestellt? usw. Solche und ähnliche Fragen fordern anschliessend Rückschlüsse: Geräte müssen allenfalls schwer zugänglich konzipiert werden Geräte dürfen allenfalls eine maximale Fallhöhe aufweisen Geräte müssen allenfalls mit schwer bekletterbaren Absturzsicherungen ausgestattet werden Öffnungen müssen allenfalls besonders gesichert werden der Fallschutzbelag muss erhöhten Anforderungen genügen ein Wartungskonzept muss erstellt werden Der Inverkehrbringer muss auf der Basis der Risikobeurteilung beurteilen ob das in Verkehr gebrachte Produkt die Sicherheitsanforderungen erfüllt. 12

13 4 Sicherheitstechnische Anforderungen 4.2 Konstruktion und Ausführung Foto Skizze SN EN : Geländer 3.22 Geländer Bei diesem Gerät wurden die Geländer ausserhalb der Pfosten angebracht. Es entstand ein Zwischenraum (Standfläche Geländer) von 15 bis 25 cm. Durch diesen Abstand können Kinder hindurchfallen. Das Gerät wurde bemängelt. Die Absturzsicherungen müssen einen sinnvollen Übergang vom horizontalen Podest in die vertikale Absturzsicherung darstellen. Ein «Durchrutschen» muss verhindert werden. Es dürfen auch keine Fangstellen vorhanden sein, siehe dazu SN EN : 2008, Geländer, und 3.22 Geländer. AbstandZwischenraum 13

14 4 Sicherheitstechnische Anforderungen 4.2 Konstruktion und Ausführung Foto Skizze SN EN : Brüstungen Spielgeräte für den öffentlichen Bereich Höhe der Absturzsicherung Bei Baumusterprüfungen sind Podeste mit mehr als 300 cm freier Fallhöhe allseitig zu Umschliessen. Bei «Käfigkonstruktionen», die von innen und aussen nicht beklettert werden können, kann auf den Einbau von stossdämpfendem Bodenbelag verzichtet werden. Ist eine erschwert übersteigbare Brüstung mit einer Mindesthöhe von 130 cm vorhanden, kann im Fallraum der Einbau eines Bodenbelages mit einer geringeren Anforderung (Bsp. RasenNaturbelag) ins Auge gefasst (Risikobeurteilung) werden. 14

15 SN EN : Brüstungen Podest mit Öffnungen in der Brüstung, hinter welchen sich kein steiles Spielelement befindet. Sind solche Öffnungen in Brüstungen zulässig, insbesondere auch für Spielgeräte, die einfach zugänglich sind? Ist dies immer der Fall? (Bild Fuchs Thun AG) Die Nachfolgend aufgeführte Beurteilung ist nur auf diese spezielle Situation bezogen und hat keine allgemeine Gültigkeit: Die Fachkommission ist der Meinung, dass die Öffnungen keine erhöhte Gefährdung darstellt weil eine Risikominimierung die Öffnung kein grösseres Risiko im Vergleich zu anderen Situationen vorliegt (SN EN 1176: Brüstungen), selbst dann wenn kein steiles Spielelement vorhanden ist. durch zusätzliche Sicherheitsmassnahmen der Zugang zu den weiteren Spielelementen (Netz oder Hängestreben), unverhältnismässig erschwert wird und neue Gefährdungen geschaffen werden könnten. die Öffnungsbreite nicht grösser als 50 cm misst (vergl. SN EN : Brüstungen) die Podesthöhe die Hilfestellung von aussen zulässt ein geeigneter Fallschutz vorhanden und Fallraum ausreichend ist Der Inverkehrbringer muss auf der Basis der Risikobeurteilung beurteilen ob das in Verkehr gebrachte Produkt die Sicherheitsanforderungen erfüllt. 15

16 4 Sicherheitstechnische Anforderungen 4.2 Konstruktion und Ausführung SN EN 1176: Brüstungen Wie gross und wo können Öffnungen in einer Brüstung vorhanden sein? SN EN 1176: Brüstungen Es dürfen keine dazwischen liegenden horizontale oder annähernd horizontale Querstangen oder Holme vorhanden sein, die von Kindern beim Versuch zu klettern als Auftritt verwendet werden können. Die Konstruktion der Oberkante der Brüstungen sollte Kinder nicht ermutigen, auf ihr zu stehen oder zu sitzen, noch sollte irgendein Füllwerk zum Klettern ermutigen. Öffnungen zwischen der Plattformoberfläche und dem unteren Ende der Brüstung und zwischen jedem Füllelement dürfen das Durchgehen des kleinen Prüfkörpers C nicht erlauben. Obwohl die Norm den Begriff «Löcher oder Öffnungen» nicht verwendet, ist aus dem Normentext das Schutzziel klar ersichtlich, lässt aber einen gewissen Spielraum offen. Unter folgenden Aspekten könnte die Anforderung der Norm erfüllt sein. ab der zugänglichen Öffnung muss darüber eine geschlossen Brüstung von mindestens 60 cm, ab Oberkante Lochung, vorhanden sein die Löcher dürfen maximal einen Durchmesser von 80 mm betragen die Öffnungen müssen (horizontalvertikaldiagonal) mindestens 40 cm (schwer zugänglich für Kleinkinder) auseinander liegen keine höhergelegene Haltemöglichkeiten (Dach, Pfosten, Griffe usw.) sind vorhanden die untersten Öffnungen sollten Podest nah angeordnet sein bei kleineren Öffnungsabstände muss ein Durchmesser von maximal 50 mm nicht überschritten werden eine situative Beurteilung muss immer vorgenommen werden. Der Inverkehrbringer muss auf der Basis der Risikobeurteilung beurteilen ob das in Verkehr gebrachte Produkt die Sicherheitsanforderungen erfüllt. 16

17 4 Sicherheitstechnische Anforderungen 4.2 Konstruktion und Ausführung Foto Skizze SN EN : Fangstellen für Kopf und Hals Seile Kopffangstellen bei Netzen durch willentliches Überdrehen. Bei diesem Eigenbaugerät besteht die Gefahr, dass die Seile (Sitzseile) über die Balken gelegt werden können und dadurch Fangstellen entstehen. Diese Situation wurde als nicht Normgerecht bewertet, auf Grund der Anforderungen von Seilen: c) c) Andere Öffnungen (z. B. Scherstellen oder bewegliche Öffnungen): Nicht starre Teile (z. B. Seile) dürfen sich nicht überlappen, wenn sie gegebenenfalls Öffnungen bilden, die nicht den Anforderungen an vollständig umschlossene Öffnungen entsprechen. Wie wird die Situation beurteilt? Das Überkreuzen von Seilen wird als vorsehbarer Fehlgebrauch erachtet. SN EN c) Andere Öffnungen nicht starrer Teile (z. B. Seile) dürfen sich nicht überlappen, wenn sie gegebenenfalls Öffnungen bilden, die nicht den Anforderungen entsprechen. Dies gilt auch für angrenzende Bauteile. Eine regelmässige Kontrolle und Ausführung der Wartungsarbeiten beugen Gefahren vor, die durch die Verwitterung, Alterung oder Benutzung der Geräte und Spielelmenten entstehen. 17

18 4 Sicherheitstechnische Anforderungen 4.2 Konstruktion und Ausführung Foto Skizze SN EN : , D3 Fangstellen für KleidungHaar Abschnitt b , 4.4 Benutzerstellen 1176 Bibl., Abschnitt 2, zu Kletterwand Klettergriff Obschon die Ausbildung von Klettergirffe nicht speziell in der Norm beschrieben ist, stellt sich die Frage, wie die Bewertung für Fangstellen durchgeführt werden sollte. Durchgesetzt hat sich wie in der Norm beschrieben, dass die Klettergriffe mit dem Kordelprüfköper kontrolliert werden (vergl Anmerkung 1). Die Begründung hierfür liegt vermutlich darin, dass dieselben Anforderung wie an Dächer gestellt werden (vergl Anmerkungen 2 Abschnitt 2). Kordelfangstellen, wo wird getestet? Antwort vom Interpretationspanel CENTC 136SC1 Die aktuelle Norm erachtet Klettern nicht als erzwungene Bewegung. Aus diesem Grund kann hier der Kordeltest nicht angewendet werden. 18

19 4 Sicherheitstechnische Anforderungen 4.2 Konstruktion und Ausführung Foto Skizze SN EN : Fangstellen für Finger SN EN : Bestimmung der freien Fallhöhe Bestimmung von Räumen und Bereichen Schutz gegen Verletzungen im Fallraum Fingerfangstellen Vgl. Agde S Ist diese Interpretation, wie sie in den ersten drei Zeilen definiert ist, und auch von Herrn Tempel (Normenvorsitzender in Deutschland) an Kursen gelehrt wird, auch für die Schweiz gültig? Beklettern Dach Die Angaben im Agde S. 185 sind falsch und stehen im Widerspruch zur Norm, welche unter sagt, dass im Freiraum undoder Löcher, deren untere Kante mehr als 100 cm über einer möglichen Sturzfläche sind, die Prüfung für Fingerfangstellen bestehen müssen. Das Dach vom präsentierten Spielplatzgerät ist als bekletterbar zu taxieren. Gemäss Norm SN EN : Bestimmung der freien Fallhöhe: Im Falle von Dächern oder anderen Ausstattungs-elementen, die nicht zum Spielen vorgesehen sind, ist es nicht erforderlich, sie in die freie Fallhöhe einzubeziehen, wenn nicht zum Zugang ermutigt wird. Bei diesem Beispiel kann das Dach aber leicht beklettert werden. Die Dachneigung ist zudem flach und die Abwicklung (X + Y) misst keine 100 cm wie sie in anderen Fachbüchern dargestellt ist (Sicherheit auf andere Weise). 19

20 4 Sicherheitstechnische Anforderungen 4.2 Konstruktion und Ausführung Foto Skizze SN EN : HIC HIC (Head Injury Criteria = Kriterium für Kopfverletzung) Hier finden Sie das Dokument SN EN : Ausdehnung der Aufprallfläche Warum müssen für die losen Schütt Materialien keine Nachweise über die Dämmeigenschaften erbracht werden? Bei positiver Bewertung von Rinden «Mulch» und Hackschnitzeln ist die Festlegung der zulässigen Korngrößen notwendig. (Mindestgrößen aus hygienischen Gründen und Maximalgrößen aufgrund möglicher Verletzungsgefahr). Die in der EN 1177 angegebenen Korngrößen für loses Schüttmaterial stellen lediglich Empfehlungen dar, um dem Betreiber eine Hilfestellung zu geben. (Für das gelistete Material in der entsprechenden Körnung existieren Erfahrungs- und Messwerte, die eine Prüfung vor Ort nicht erforderlich machen). Der Ausschuss war der Meinung, dass Rinden- und Hackschnitzel nur mit den folgenden Korngrößen als Fallschutz für Spielplätze geeignet sind: Rindenschnitzel : Minimale Korngröße: 20 mm Maximale Größe: 80 mm Holzschnitzel: Minimale Korngröße: 5 mm Maximale Größe: 30 mm 20

21 SN EN : Spielplatzböden Kann Spielsand bis zu einer Fallhöhe von 100 cm als Fallschutz eingesetzt werden. Naturboden wie Rasen, Humus kann nach Norm SN EN :2008 bis zu einer Fallhöhe von 100 cm als stossdämpfendes Material verwendet werden. Spielsand ist ebenso ein Naturbelag und kann, ohne speziellen Nachweis, ebenfalls bis zu einer kritischen Fallhöhe von 100 cm verwendet werden. Die Einstreutiefe muss mindestens 20 cm plus 10 cm Wegspieleffekt betragen. Die Sanddicke beträgt daher mindestens 30 cm. Unter welchen Umständen können Steinquader in einem Fallbereich vorhanden sein? Grundsätzlich müssen Fallräume frei von Hindernissen oder gefährlichen Kanten sein. Auf der Basis einer Risikobeurteilung ist es aber möglich davon abzuweichen. Unter anderem könnten folgende Punkte einen Einfluss haben: die Fallhöhe ist kleiner als 60 cm die Kanten sind durch einen Geräteteil (Bsp. Pfosten) abgeschirmt die Kanten sind nicht scharfkantig die Quadersteine können als einheitliches Spielelement beurteilt werden Fangstellen für Füsse und Finger sind nicht vorhanden es werden keine dynamischen Bewegungen ausgeführt der Bauherr ist über die Situation informiert und kennt die Risiken usw. 21

22 4 Sicherheitstechnische Anforderungen 4.2 Konstruktion und Ausführung Foto Skizze SN EN : Ausdehnung der Aufprallfläche Warum müssen für die losen Schütt Materialien keine Nachweise über die Dämmeigenschaften erbracht werden? Anmerkung: Der Begriff «Mulch» sollte im Bericht Zertifikat nicht verwendet werden, da Mulch falsche Vorstellungen weckt. Quarzsand: Körnung nach Siebtest SN EN Minimale Körnung: 0.2 mm Maximale Körnung: 2 mm Rundkies: Körnung nach Siebtest SN EN Minimale Krönung: 20 mm Maximale Körnung: 80 mm Sollen andere Korngrössen bei allen Arten von Fallschutzmaterialen verwendet werden, muss mittels Zertifikate die Eignung dieser Materialien gemäss Anforderungen Norm SN EN 1177:2008 erfüllt sein. Die Zertifikate sind von einem akkreditierten Institut oder Labor zu erbringen. 22

23 1176-1: Foto Skizze Anbauschaukel Abstand zu Spielelementen? SN EN Norm : :Schutz gegen Verletzungen im Freiraum für Benutzer, die eine vom Gerät erzwungene Bewegungen durchführen: Angrenzende Frei- oder Fallräume und Fallräume dürfen sich nicht überschneiden. Bei Kombigeräten muss daher der Freiraum eines Geräteteiles zum Fall- bzw. Freiraumes eines anderen Gerätes addiert werden damit keine Überschneidungen vorhanden sind. Rechnungsbeispiel: Podesthöhe 140 cm mit einer Anbauschaukel: Turm mit 140 cm Podesthöhe, Schaukelsitz mit 40 cm Breite Fallraum Turm 150 cm, (23 Fallhöhe +50 cm oder mind. 150 cm (SN EN )) Freiraum Schaukel R = 100 cm Abstand zwischen den Gerätekanten = (100 cm ½ Sitzbreite) Abstand ab Aussenkante Podest bis zum Schaukelsitz. Fallraum 150 cm + 80 cm Freiraum = 230 cm Korbschaukel bei einem Kombigerät: Aus Stabilitätsgründen kann keine Korbschaukel bei einem Turm angebaut sein. Eine Korbschaukel sollte besser als Solitär in genügend Abstand zu anderen Geräten oder Einrichtungsgenständen eingebaut werden. 23

24 4 Sicherheitstechnische Anforderungen 4.2 Konstruktion und Ausführung Foto Skizze SN EN : Fundamente Fundamente bei 30 cm Fallschutzmaterialhöhe (Fallhöhe < 2 m) Die Überdeckung von Fundamenten entspricht entweder geraden Fundamenten der Schichtdicke für loses Fallschutzmaterial. Bis 200 cm Fallhöhe = 30 cm. Über 200 cm = 40 cm. Oder bei abgeschrägten Fundamenten (45 Winkel) sind es immer min. 20 cm Die Aussage der Norm wurde nicht an die neuen Fallhöhen angepasst. 24

25 SN EN : mit SN EN : 2008 Tabelle 1 Wiederspruch der Fallhöhe innerhalb eines Gerätes: SN EN : mit SN EN :2008 Tabelle 1 Unter «Schutz gegen Verletzungen im Fallraum» ( ) steht, dass Geräteteile mit einer Neigung von 60 oder mehr zur Horizontalen sich im Fallraum befinden dürfen. In der SN EN : 2008 befindet sich die Tabelle 1, welche die «maximale Fallhöhe nach innen» angibt. Aus dieser Tabelle wird ersichtlich, dass bei einem Wickel von 60 eine Fallhöhe von max. 120 cm möglich ist. Frage 1: Nach SN EN 1176: würde eine Neigung 60 bedeuten, dass ich auch von einer Fallhöhe von 300 cm auf einen Geräteteil mit über 60 Neigung fallen kann. Stimmt dies? Ja, dies entspricht den Anforderungen der Norm SN EN 1176: Der auf dem Bild dargestellte Aufstieg weist aber einen viel flacheren Winkel auf und kann daher nicht angewendet werden. Frage 2: Inwieweit ist der Teil 11 bei einer Beurteilung z. B. von einer Gerätekombination beizuziehen? Die Tabelle 1 aus der Norm SN EN : 2008 gilt nur für Raumnetze ist nur nicht bewegliche Raumnetz-Konstruktionsteile anwendbar, bei allen anderen Situationen und Geräteteilen gilt die SN EN : Der Inverkehrbringer muss auf der Basis der Risikobeurteilung beurteilen ob das in Verkehr gebrachte Produkt die Sicherheitsanforderungen erfüllt. Primär geht es nicht darum normkonforme Spielplatzgeräte zu konstruieren sondern sichere. Eine Kante im Fallraum stellt immer eine grosse Gefahr dar und sollte daher noch Möglichkeit eliminiert werden. Diese Frage kann nicht abschliessend beantwortet werden und muss auf europäischer Ebene diskutiert werden. 25

26 SN EN : 2008 SN EN : 2008 Können Pyramiden-Konstruktionen nach SN EN : 2008 beurteilt werden? Es muss immer gut abgeklärt werden welche Normen Anwendung finden. Nicht jede Seilkonstruktion ist ein Raumnetz im Sinne der Norm SN EN : Gemäss Norm SN EN :2008 darf ein Gerät nur beurteilt werden wenn bei den Knoten sowohl eine x y und z-achse vorhanden ist. Diese Norm ist nicht klar, weist Widersprüche in sich und zu den allgemeinen Anforderungen der SN EN : 2008 auf. Die Norm SN EN : 2008 ist auf europäischer Ebene seit 2013 in Überarbeitung und wird voraussichtlich 2017 neu editiert. Bei anderen Pyramiden-Konstruktionen muss in der Regel nach der Norm SN EN : 2008 eine Beurteilung speziell, in Bezug auf die Fangstellen, vorgenommen werden. Netzkonstruktionen und Raumnetze stellen hohe Anforderungen an die Handwerkskunst dar. Diese sollen daher nur von Fachleuten hergestellt werden, die grosse Erfahrung und eine sehr gutes Fachwissen aufweisen. 26

27 Foto Skizze 6 Informationen, die vom HerstellerVertreiber zur Verfügung gestellt werden sollen 6.1 Informationen, die vom Spielplatzgerätehersteller-vertreiber zur Verfügung gestellt werden sollen 27

28 7 Kennzeichnung 7.1 Identifizierung der Geräte Foto Skizze 28

29 7 Kennzeichnung Foto Skizze 7.2 Markierung der Oberkante der Spielebene Seit dem Mai 2012 ist die DIN für Fitnessgeräte im Aussenbereich in Kraft. Standortgebunde Fitnessgeräte im Aussenbereich Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren Frage 1: Hat die Schweiz diese Norm übernommen? Nein, diese Norm wurde von der Schweiz noch nicht übernommen. In der CENTC 136SC 1 WG 26 wird in Europa aktuell eine Norm zu «Outdoor Adult Fitness Equipment» erarbeitet. Frage 2: Behandelt die FK 1176 zukünftig weiter die Fitnessgeräte, welche bisher nach 1176 betrachtet wurden? Die Norm «Outdoor Adult Fitness Equipment» wird vermutlich in die Reihe der SN EN Normen aufgenommen werden. Solange diese Norm aber auf europäischer Ebene nicht in Kraft gesetzt und durch die Schweiz übernommen wurde, wird die Fachkommission (FK 1176) die DIN Norm als Basis bei der Beurteilung von Sicherheitsfragen anwenden. Die Fachkommission wird ihre Tätigkeit gezielt nach Spielplatzgeräten (SN EN 1176: 2008) oder nach Fitnessgeräten einteilen und mit den entsprechenden Normen arbeiten. 29

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