RÜGEN. Weiße Felsen - Blaues Meer. 6. bis 11. September 2016
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- Arwed Böhmer
- vor 6 Jahren
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1 RÜGEN Weiße Felsen - Blaues Meer 6. bis 11. September 2016 Liebe Leserin, lieber Leser, Deutschlands größte Insel erwartet Sie! Entdecken Sie faszinierende Landschaften, verträumte Fischerdörfer und pittoreske Seebäder. Mit rund 2000 Sonnenstunden im Jahr gehört Rügen zu den sonnenreichsten Regionen Deutschlands! Sie wohnen im malerischen Ostseebad Sellin. Eingebettet zwischen der Ostsee, dem Selliner See und der Granitz (Naturschutzgebiet) ist Sellin einer der beliebtesten Urlaubsorte der Insel und ein perfekter Ausgangspunkt für Ihre Ausflüge zu den Schönheiten Rügens.
2 Ostseebad Sellin Seit 1887 entwickelt sich Sellin zu einem anerkannten Ostseebad im Stil der typischen Bäderarchitektur. Das von Buchenwäldern gesäumte Hochufer im Osten mit der bekannten Seebrücke und den verträumten Fischerdörfern zwischen dem Selliner und dem Neuensiener See im Westen bieten reichlich Möglichkeiten für ausgedehnte Wanderungen. Lassen Sie sich vom reizvollen Flair des Ostseebades Sellin und der einmaligen Küstenlandschaft verzaubern und genießen Sie die Ruhe und Entspannung. Ihr Hotel - Selliner Hof Das familiengeführte 3***-Hotel erwartet Sie in zentraler Lage im Ostseebad Sellin. Die komfortabel eingerichteten Zimmer verfügen über Bad mit Dusche/WC und Fön, Sitzecke, TV und kostenlosem WLAN. Im Restaurant mit Wintergarten sorgt das reichhaltige Frühstücksbuffet für einen guten Start in den Tag. Die Abendkarte hält regionale Spezialitäten und griechische Köstlichkeiten bereit. Auf der sonnigen Außenterrasse lässt sich in aller Ruhe entspannen und die frische Seeluft genießen. Die Hotelbar lädt zum gemütlichen Tagesausklang ein. Ihr Reiseprogramm Dienstag, 6. September Individuelle Anreise nach Rügen. Die Zimmer im Hotel Selliner Hof stehen Ihnen ab Uhr zur Verfügung. Wie wäre es am Nachmittag mit einem ersten Erkundungsspaziergang durch Ihren Urlaubsort? In einer knappen Viertelstunde sind Sie direkt an der berühmten Seebrücke, die in ihrer ganzen historischen Pracht strahlt. Abends stoßen Sie bei einem Willkommensgetränk auf erlebnisreiche Tage an. Das anschließende gemeinsame Abendessen ist eine gute Gelegenheit, die anderen Reiseteilnehmer kennenzulernen. Mittwoch, 7. September Der Vormittag steht Ihnen zur freien Verfügung - unser Tipp: Unternehmen Sie einen Bummel durch die Wilhelmstraße mit ihren wunderschönen Villen in der berühmten Bäderarchitektur oder statten Sie dem feinen Sandstrand einen Besuch ab. Mittags (ca Uhr) starten Sie dann zu Ihrem Schiffsausflug Richtung Sassnitz entlang der berühmten Kreideküste. Auf fast 15 km erstreckt sich die Kreidefelsen-Steilküste, die zu einer der interessantesten Küstenlandschaften Deutschlands zählt. Ein malerisches Landschaftsbild liegt vor Ihnen, während die Weite des Meeres ein Gefühl von Freiheit entfacht und die frische Brise über das Gesicht streift. Nach ca. 3 Stunden gehen Sie in Binz von Bord. In diesem renommierten Ostseebad verbleibt Ihnen noch Zeit, um die einzigartige Bäderarchitektur zu entdecken. Mit der berühmten Schmalspurbahn Rasender Roland aus dem Jahre 1895 geht es dann nostalgisch zurück nach Sellin (Fahrtdauer ca. 25 Min.).
3 Donnerstag, 8. September Mit dem Bus fahren Sie zunächst nach Putgarten. Das ehemalige Bauern- und Fischerdorf versprüht mit seinen reetgedeckten Häusern einen ganz besonderen Charme. Von hier bringt Sie die Arkona-Bahn gemütlich weiter zum Kap Arkona. Das imposante Steilkliff, das bis 50 m aus dem Meer ragt, ist eines der beliebtesten Ausflugsziele auf Rügen. Zwei Leuchttürme laden zum Aufstieg ein und belohnen mit einer fantastischen Aussicht über die Ostsee und die Halbinsel Wittow. Entlang des Burgwalls gelangen Sie nach einem kleinen Spaziergang (ca. 1,2 km) in das historische und denkmalgeschützte Fischerdörfchen Vitt. Weiterfahrt nach Polchow. Hier besichtigen Sie eine traditionelle Fischräucherei und nehmen anschließend an einer Räucherfischverkostung teil. Und da Fisch bekanntlich schwimmen muss - wird das Ganze noch mit einem Schluck Hochprozentigem abgerundet. Am späten Nachmittag kehren Sie ins Hotel zurück. Freitag, 9. September Der heutige Tag steht unter dem Motto Aktiv & Natur! Sie können wählen wie Sie den Baumwipfelpfad des Naturerbe Zentrums Rügen, nördlich von Binz im Ortsteil Prora gelegen, erreichen möchten: a) mit dem Fahrrad Die Fahrtstrecke beträgt ab/bis Sellin ca. 30 km b) zu Fuß Fahrt mit dem Rasenden Roland von Sellin nach Binz u. z., die Wanderstrecke ab/bis Binz beträgt ca. 12 km Auf dem barrierefreien Baumwipfelpfad angekommen bewegen Sie sich auf Augenhöhe mit mächtigen Baumkronen urwüchsiger Buchen. In einer Höhe von 4 bis 17 Metern über dem Erdboden spazieren Sie zum 40 Meter hohen Aussichtsturm in der Mitte des Pfades. Von hier aus haben Sie einen grandiosen Weitblick in die Rügener Landschaft, über den mehr als 10 km langen Strand von Prora, und bei klarer Sicht sehen Sie sogar die Kirchturmspitzen von Stralsund und die Pylonen der Rügenbrücke. Ein Abstecher ins Informationszentrum, das eine Ausstellung zu den Naturerbestätten von Rügen bereithält, ist ebenfalls lohnenswert. Mit vielen interessanten Naturerlebnissen im Gepäck geht es dann wieder - entsprechend Ihrer Wahl per Pedes/Rasender Roland oder Fahrrad - zurück nach Sellin. Samstag, 10. September Verbringen Sie den letzten Aufenthaltstag ganz nach Belieben. Lassen Sie die Seele bei einem Strandspaziergang baumeln, flanieren Sie noch einmal durch Ihren schönen Urlaubsort Sellin oder unternehmen Sie auf eigene Faust einen Ausflug in die Umgebung. Sonntag, 11. September Es heißt leider Abschied nehmen von dieser wunderschönen und abwechslungsreichen Insel. Individuelle Heimreise. Programmänderungen vorbehalten!
4 Reisepreis pro Person: 695,-- im Doppelzimmer 810,-- im Einzelzimmer Eingeschlossene Leistungen: 5 Übernachtungen im Hotel Selliner Hof (3***) Kurtaxe Tägliches Frühstücksbuffet Begrüßungsgetränk Abendessen (3-Gang-Menü; ) Halbtagsausflug Kreideküste inkl. Schifffahrt und Fahrkarte Rasender Roland (07.09.) Tagesausflug Kap Arkona mit Besuch einer Fischräucherei inkl. Verkostung (08.09.) Tagesausflug zum Baumwipfelpfad (09.09.) als geführte Fahrradtour (inkl. Leihfahrrad, Aufpreis für E-Bike 15,--) bzw. Wanderung (inkl. Fahrkarte Rasender Roland ) - Min. 10 Pers. für jede Variante Bitte beachten Sie: Für diese Reise gelten die Reisebedingungen der LLOYD TOURISTIK Heinz Riebesehl GmbH. Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen Die Zahlungen sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abgesichert. Sie erhalten zusammen mit der Reisebestätigung den Sicherungsschein. An- und Restzahlung / Reiseunterlagen: Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20% vom Reisepreis zu leisten (siehe Anmeldeformular). Die Restzahlung ist entsprechend zu tätigen, so dass diese ca. 3 Wochen vor Reisebeginn auf dem Konto von LLOYD TOURISTIK eingeht. Die Reiseunterlagen erhalten Sie etwa 14 Tage vor Reisebeginn. Beratung und Anmeldung: Im Auftrag von direkt beim Reiseveranstalter: LLOYD TOURISTIK Heinz Riebesehl GmbH Freiladestr Bremerhaven Tel.: 0471/ Fax: 0471/ info@lloydtouristik.de Bankverbindung: Weser-Elbe Sparkasse IBAN: DE BIC: BRLADE21BRS Prospektdruck & Tarifstand: Februar 2016 Bildquellen pixabay - Ausnahme: Innenseite links, unten links & letzte Seite, unten TZR,
5 Leserreise Rügen 6. bis 11. September 2016 Die Anmeldung bitte einsenden an: LLOYD TOURISTIK Telefon 0471 / Heinz Riebesehl GmbH Telefax 0471 / Freiladestr. 1 info@lloydtouristik.de Bremerhaven Bitte buchen Sie für mich/uns verbindlich folgende Leistungen Doppelzimmer 695,-- Einzelzimmer 810,-- Der Ausflug zum Baumwipfelpfad (09.09.) ist im Reisepreis inklusive. Bitte kreuzen Sie an: Wanderung (min. 10 Teilnehmer) Fahrradtour (min. 10 Teilnehmer) Aufpreis E-Bike 15,-- Anreise in Eigenregie Bahnfahrkarte nach Binz ab/bis (Preis auf Anfrage) bzw. Sellin (je nach Verbindung) 2. Kl. / 1. Kl. BC 50 / BC 25 vorhanden Wir empfehlen ELVIA Reiseschutz ohne Selbstbehalt (Tarifstand Nov. 2015) Reiserücktritt-Vollschutz 44,-- bzw. 50,-- (Reisepreis bis 800,-- bzw ,--) inkl. Reiserücktritt-Versicherung, Reiseabbruch & Umbuchungsgebührenschutz kein Reiseschutz gewünscht Name Straße Telefon (tagsüber) Mobiltelefon Name Straße Telefon (tagsüber) Mobiltelefon Vorname PLZ/Wohnort Geburtsdatum Vorname PLZ/Wohnort Geburtsdatum Mit dem Erscheinen meines/unseres Namens und Wohnortes auf einer Teilnehmerliste bin/sind ich/wir: einverstanden nicht einverstanden Eine Anzahlung von 20% des Reisepreises + ggf. Versicherungsprämie werde/n ich/wir nach Erhalt der Reisebestätigung auf das Konto von LLOYD TOURISTIK bei der Weser-Elbe Sparkasse überweisen: IBAN: DE BIC-Code: BRLADE21BRS Die hier erfassten Daten werden von LLOYD TOURISTIK zur Reiseabwicklung und Kundenbetreuung gespeichert. Für diese Reise gelten die Reisebedingungen der LLOYD TOURISTIK Heinz Riebesehl GmbH, die der Unterzeichner anerkennt. Hiermit melde ich mich und die oben aufgeführte Person, als deren Vertreter ich handle, verbindlich an. Ich erkläre hiermit ausdrücklich, auch für die Vertragsverpflichtungen des von mir angemeldeten Teilnehmers, wie für meine eigenen einzustehen. Ort/Datum Unterschrift
6 Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der LLOYD TOURISTIK Heinz Riebesehl GmbH, nachfolgend LLOYD TOURISTIK genannt. Sie gelten für Reisen, die von LLOYD TOURISTIK veranstaltet werden. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde LLOYD TOURISTIK den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch LLOYD TOURISTIK zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird LLOYD TOURISTIK dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung aushändigen Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von LLOYD TOURISTIK vor, an das LLOYD TOURISTIK für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist das neue Angebot ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, z. B. den Antritt der Reise, annimmt. 2. Bezahlung 2.1. Unmittelbar nach Vertragsabschluss sowie Aushändigung des Insolvenzscheins ist eine Anzahlung zu leisten, die vorbehaltlich abweichender Angaben in der Reiseausschreibung 20 % des Reisepreises beträgt Die Restzahlung ist 3 Wochen vor Reiseantritt zu leisten, wenn die Reise nicht mehr nach Ziffer 6.1. abgesagt werden kann Wenn der Reisepreis trotz Fälligkeit und anschließender Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung oder sonst bis zum Reiseantritt nicht vollständig gezahlt wird, kann LLOYD TOURISTIK vom Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung ein Rücktrittsentgelt nach Ziffer 5.2. verlangen. 3. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung und ergänzend aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. Prospekt) von LLOYD TOURISTIK. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von LLOYD TOURISTIK nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen LLOYD TOURISTIK ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich zu informieren LLOYD TOURISTIK kann die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen durch unverzügliche Erklärung gegenüber dem Kunden, jedoch nur bis 21 Tage vor Reisebeginn, ändern. Die Änderung erfolgt dergestalt, dass die von LLOYD TOURISTIK aufgrund der Erhöhung zu tragenden Mehrkosten oder Mehrabgaben je Beförderungsmittel zu gleichen Teilen auf die an der Beförderung teilnehmenden Reisenden umgelegt werden, und der Reisepreis für jeden Reisenden um den sich danach je Reisendem ergebenden Mehrbetrag erhöht wird. 5. Rücktritt durch den Kunden, Rücktrittsentgelt 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert LLOYD TOURISTIK den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung (Rücktrittsentgelt) verlangen. Das Rücktrittsentgelt entspricht abhängig vom Tag des Rücktritts folgendem Anteil des Reisepreises: bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35 % ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 65 % ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80 % ab 1. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90 % Auf Ausnahmen dieser Regelung wird gesondert hingewiesen. Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei LLOYD TOURISTIK. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines tatsächlich geringeren Schadens vorbehalten, LLOYD TOURISTIK kann einen höheren Schaden nachweisen und geltend machen. 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 6.1. LLOYD TOURISTIK kann wegen Nichterreichens der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl dann vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl genannt wurde und diese bis 4 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn nicht erreicht ist. LLOYD TOURISTIK hat den Rücktritt in diesem Fall spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären und ihm sodann unverzüglich die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zu erstatten LLOYD TOURISTIK kann nach 651j BGB den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen LLOYD TOURISTIK kann vor oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von LLOYD TOURISTIK nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält LLOYD TOURISTIK den Anspruch auf den Reisepreis, rechnet hierauf jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern erstatteter Beträge. 7. Haftung 7.1. Die vertragliche und deliktische Haftung von LLOYD TOURISTIK für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis für den Reisenden beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit LLOYD TOURISTIK aus Vertrag für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist Ein Schadensanspruch gegen LLOYD TOURISTIK ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort bei diesen gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen den Kunden und LLOYD TOURISTIK; für solche Leistungen übernimmt LLOYD TOURISTIK keine Haftung. 8. Gewährleistung 8.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. LLOYD TOURISTIK kann u. a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn es sich nicht nur um einen unbedeutenden Mangel handelt. Diese Minderung tritt nicht ein, wenn der Reisende den Reisemangel nicht unverzüglich der Reiseleitung oder LLOYD TOURISTIK anzeigt Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn LLOYD TOU- RISTIK keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, sie von LLOYD TOURISTIK verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist Schadensersatzansprüche stehen dem Reisenden daneben nur bei einem von LLOYD TOURISTIK zu vertretenden Mangel zu Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber LLOYD TOURISTIK geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes. 9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 9.1. LLOYD TOURISTIK steht dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Antritt der Reise zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist LLOYD TOURISTIK in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u. a. hingewiesen LLOYD TOURISTIK haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende LLOYD TOURISTIK mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass LLOYD TOURISTIK die Verzögerung zu vertreten hat Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von LLOYD TOURISTIK bedingt sind. 10. Versicherungen LLOYD TOURISTIK weist auf die Möglichkeit hin, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und eine Auslandsreise-Krankenversicherung inkl. Rücktransport bzw. ein Versicherungspaket abzuschließen. Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen. Bei Reisebuchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage abzuschließen. Die Produkt- u. Verbraucherinformationen sowie die vollständigen Versicherungsbedingungen (AVB) können Sie unter einsehen oder auf telefonische Anfrage unter +49(0) zugesandt bekommen. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung Der Kunde kann LLOYD TOURISTIK nur an deren Sitz verklagen Für Klagen von LLOYD TOURISTIK gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von LLOYD TOURISTIK maßgebend. 13. Sonstige Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 14. Reiseveranstalter Freiladestr Bremerhaven Telefon 0471 / Telefax 0471 / info@lloydtouristik.de Internet: Geschäftsführerin: Silke Kirovski Sitz der Gesellschaft: Bremerhaven Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Eingetragen beim Amtsgericht Bremen (bis Amtsgericht Bremerhaven) zu HRB 2870 Stand: 29. September 2011
01. Abschluss des Reisevertrages
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