Informationsblatt Markterhebung Eisenbahnen der Bundesnetzagentur 2012

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1 Informationsblatt Markterhebung Eisenbahnen der Bundesnetzagentur 2012 Zweck der Erhebung Gemäß 14b Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Zugang zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsbedingungen, der Entgeltgrundsätze und -höhen sowie der Zuweisung von Zugtrassen. In Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufsichtsfunktion sowie zur Förderung von Markttransparenz führt die Bundesnetzagentur jährlich eine Markterhebung mittels Fragebogen bei den Marktteilnehmern durch. Rechtsgrundlagen Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der Vorschriften über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur gemäß 14b Abs. 1 AEG vom (BGBl. I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Art. 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom (BGBl. I S.2270). In diesem Zusammenhang berichtet sie der Bundesregierung jährlich über die Lage und Entwicklung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur gemäß 14b Abs. 4 AEG. Art und Umfang der Erhebung Der Fragebogen zum Eisenbahnmarkt wird per Post an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Zugangsberechtigten verschickt. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Fragebogen als Excel-Datei von der Homepage der Bundesnetzagentur herunterzuladen. ( Sachgebiete Eisenbahn Downloads) [Link zur Website der Bundesnetzagentur] Jedes Unternehmen erhält einen Mantelbogen, der Fragen zu den allgemeinen Unternehmensdaten (Stammdaten) enthält. Darüber hinaus richtet sich der Umfang der Erhebung danach, in welcher Form Ihr Unternehmen am Eisenbahnmarkt tätig ist. Hierfür stehen fünf Teilfragebogen bereit: Eisenbahnverkehrsunternehmen: Fragebogen Nr. 1 öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen o Betreiber der Schienenwege (Streckeninfrastruktur): Fragebogen Nr. 2 o Betreiber von Serviceeinrichtungen: Fragebogen Nr. 3 Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die keinen Zugang gewähren müssen: Fragebogen Nr. 4 Übersicht der Gleisanschließer: Zusatzblatt für Fragebogen Nr. 2, 3 und 4 Aufgabenträger als Zugangsberechtigte gemäß 14 Abs. 2 Nr. 1 AEG: Fragebogen Nr. 5 Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 1 von 40

2 Hinweise für Eisenbahninfrastrukturunternehmen Hinweis: Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen betreibt eine Eisenbahninfrastruktur entweder als öffentliche Einrichtung oder als privatrechtlich organisiertes Unternehmen ( 2 Abs. 1 AEG). Das Gesetz und die Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) differenzieren zwischen Betreibern der Schienenwege ( 2 Abs. 3a AEG) und Betreibern von Serviceeinrichtungen ( 2 Abs. 3c AEG). Von Schienenwegsbetreibern ist der Fragebogen Nr. 2, von Betreibern von Serviceeinrichtungen ist der Fragebogen Nr. 3 auszufüllen. Eisenbahninfrastrukturunternehmen müssen grundsätzlich die diskriminierungsfreie Benutzung der von ihnen betriebenen Anlagen und die diskriminierungsfreie Erbringung der von ihnen angebotenen Leistungen gewährleisten. Ausnahmen bestehen für: Eisenbahninfrastrukturen, die ausschließlich zur Nutzung für den eigenen Güterverkehr betrieben werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich um den Schienenzugang zu eisenbahnbezogenen Diensten in Terminals und Häfen handelt, die mehr als einen Endnutzer bedienen können ( 14 Abs. 1 S. 4 AEG). Zur Legaldefinition eigener Güterverkehr wird auf die Regelung in 2 Abs. (3b) AEG verwiesen. Eisenbahninfrastrukturen, die nicht mit anderen Schienenwegen vernetzt sind und daher über eine EIBV- Befreiung ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde - das Eisenbahnbundesamt oder die jeweilige Landesbehörde - verfügen ( 14 Abs. 1 S. 5 AEG). In den vorgenannten Ausnahmefällen ist - neben dem Mantelbogen - der Fragebogen Nr. 4 auszufüllen. Geheimhaltung Alle abgegebenen Daten werden in einer Dritten nicht zugänglichen Datenbank archiviert und nicht weitergegeben. Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Informationen gelten als öffentlich. Als nicht schützenswert betrachtet die Bundesnetzagentur zudem Daten, die an anderer Stelle, z.b. in öffentlichen Geschäftsberichten, Publikationen, Zeitschriften, im Internet oder sonstigen Medien bereits veröffentlicht wurden. Independent Regulators' Group (IRG-Rail) Die IRG-Rail ist eine Gruppe unabhängiger Regulierungsbehörden, deren Ziel es ist, die Etablierung eines gemeinsamen, wettbewerbsfähigen Marktes in Europa nachhaltig zu fördern. Die Gruppe wurde im Juni 2011 gegründet. Sie dient den nationalen Regulierungsbehörden als Plattform um Informationen und Best-Practice-Methoden miteinander auszutauschen, so dass regulatorische Herausforderungen in Europa mit einheitlichen und bewährten Lösungsansätzen adressiert werden können. Als Teil der IRG-Rail wurde eine Arbeitsgruppe für das Marktmonitoring etabliert. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben gemeinschaftlich eine Marktabfrage entwickelt, um wesentliche Einflussfaktoren auf die Geschäftstätigkeit der Eisenbahnunternehmen identifizieren und bewerten zu können. Die Ergebnisse dieser Umfrage ermöglichen den Regulierungsbehörden, ihre Aktivitäten hinsichtlich der Bedürfnisse der Marktteilnehmer zu fokussieren. Weitere Informationen über die IRG-Rail und die Liste der wesentlichen Indikatoren ( Common list of indicators ) finden Sie auf der Webseite der IRG-Rail: Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 2 von 40

3 Rail Market Monitoring Scheme (RMMS) Um einen Überblick über die Entwicklungen an den nationalen Eisenbahnmärkten zu gewinnen, führt die EU jährlich eine Erhebung wesentlicher Marktdaten bei den zuständigen nationalen Behörden durch. Die Mitgliedsstaaten der EU sind im Rahmen dieser Erhebung aufgefordert, die erfragten Daten weiterzugeben. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um aggregierte Marktdaten, die keine Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen zulassen. Eine Ausnahme besteht für die Nennung der erbrachten Verkehrsleistung, wo zusätzlich um die Angabe des Unternehmensnamens gebeten wird. Damit die Bundesnetzagentur dem nachkommen kann, bitten wir Sie im Fragebogen Nr.1 für EVU um Ihr Einverständnis. Die Ergebnisse des RMMS werden regelmäßig unter veröffentlicht. Elektronische Übermittlung von Fragebogen Seit der Erhebung für das Berichtsjahr 2008 werden die Fragebogen zum Eisenbahnverkehrsmarkt im Excel-Format auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Download bereitgestellt. Die Unternehmen können die Beantwortung der Fragebogen unmittelbar in der Excel-Datei vornehmen und diese per an die Bundesnetzagentur versenden. Somit ist sowohl eine postalische als auch eine elektronische Übermittlung ( * oder CD) der Fragebogen an die Bundesnetzagentur möglich: *) Zur sicheren Datenübertragung bietet die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite ein Verschlüsselungsprogramm an, das von den Unternehmen für die Erhebung von Marktbeobachtungsdaten kostenfrei genutzt werden kann. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen von der Bundesnetzagentur noch keine Berichtsstellennummer erhalten hat. Verschlüsselungssoftware Informationen zu den Mindestanforderungen an die Hard- und Software sowie eine Installationsanleitung erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Wenn das Verschlüsselungsprogramm aus einem Verzeichnis der lokalen Festplatte gestartet wird, zeigt das Programmfenster in der Statuszeile das Verzeichnis an, in dem das Programm nach der ausgefüllten Excel- Datei sucht Mit der Schaltfläche Auswählen (ALT+A) wird die XLS-Datei mit dem ausgefüllten Fragebogen ausgewählt. Mit der Schaltfläche Verschlüsseln (ALT+V) wird die ausgewählte Datei verschlüsselt, wobei zwei verschlüsselte Dateien angelegt werden. Die Datei mit der Endung.xls.enc enthält die verschlüsselten Daten des Fragebogens, während die Datei mit der Endung.xls.key das verschlüsselte (automatisch generierte) Passwort enthält. Die verschlüsselten Dateien legt das Programm im Ursprungsverzeichnis der ausgefüllten Excel-Fragebogen an. Bei der Verschlüsselung werden spezifische Dateinamen generiert. Daher dürfen die erzeugten Dateinamen nicht mehr verändert werden. Die verschlüsselten Dateien mit den Endungen.xls.key und.xls.enc sind als Anhang an die folgende -Adresse zu senden: Besonderer Hinweis: Das Verschlüsselungsprogramm legt im Verzeichnis C:\Dokumente und Einstellungen\<Benutzername>\Anwendungsdaten eine Protokolldatei im XML-Format ab, in der eine Liste der verschlüsselten Dateien hinterlegt wird. Dort ist auch das automatisch generierte Passwort im Klartext zu finden. Daher darf diese XML-Datei niemals an die Bundesnetzagentur übermittelt werden. Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 3 von 40

4 Begriffserläuterung Markterhebung Eisenbahnen der Bundesnetzagentur 2012 Bogen Begriff Erläuterung Mantel EIU Eisenbahninfrastrukturunternehmen Betrieb von Eisenbahnbetriebsanlagen (Schienenwege und Serviceeinrichtungen) Mantel EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Schiene 1 ausführender Frachtführer Frachtführer, der die Transportleistung selbst erbringt 1 Hauptfrachtführer nimmt den Transportauftrag vom Kunden entgegen 1 Zug- und Lokleerfahrten Fahrten ohne Fracht oder Passagiere 1 Transportmenge (netto); Beinhalten im SGV nur das Ladungs- bzw. Frachtgewicht. 1 Verkehrsleistung (netto) Lokomotiv- und Wagengewicht sind ggf. herauszurechnen. 2 / 3 SNB / NBS Schienennetz-Nutzungsbedingungen / Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen 3 Umschlagsvolumina (netto) Analog zu den Erhebungen des Statistischen Bundesamts ist bei Leistungen im Kombinierten Verkehr das Containergewicht als Ladungsgewicht zu betrachten. 1+2 sonstiger Verkehr (sv) Geben Sie alle erbrachten Leistungen an, die sich auch bei offener Auslegung weder dem Personenverkehr noch dem Güterverkehr zuordnen lassen. 2 Investitionen Bestandsnetz Alle investiven Maßnahmen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Netzes dienen. Beispiel: Beseitigung von Langsamfahrstellen. 2 Infrastruktur: Neu- und Ausbau Alle investiven Maßnahmen, die die bislang vorhandene Infrastruktur erweitern oder ihre bisherige Leistungsfähigkeit verbessern. Beispiel: Ausrüstung mit Sicherungssystemen wie bspw. einer PZB. Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 4 von 40

5 Für Fragebogen Nr. 2 Eisenbahninfrastrukturunternehmen Zeilen-Nr bis Seite 4 von 6 Zur Bestimmung der Förderquote für EIU, die bei der Verbuchung von Investitionszuschüssen die Nettomethode anwenden, wird bei der qualifizierten Schätzung darum gebeten, die Förderquote gemäß nachstehender Methodik zu ermitteln. Folgende Informationen benötigen Sie für jedes Ihrer Infrastrukturobjekte aus dem Anlagevermögen: - den ehemaligen Förderbetrag / Investitionskostenzuschuss (ersichtlich aus Förderunterlagen) (wurde die Investition in das Objekt gesamtheitlich aus Eigenmitteln finanziert, sind als Förderbetrag 0 EUR anzusetzen) - den aktuellen Buchwert der Anlage sowie deren Abschreibungsart und -dauer (aus dem Anlagenspiegel) Hieraus lässt sich der tatsächliche Restwert der Anlage ermitteln: Buchwert zuzüglich anteiliger Investitionskostenzuschuss BWnetto (t) = Nettobuchwert (ohne Zuschuss / Förderbeitrag) im Jahr t BWbrutto (t) = Bruttobuchwert (einschließlich Zuschuss / Förderbeitrag) im Jahr t Invest = bei der Anschaffung / Erstellung in die Anlage investierte Eigenmittel IKZ = bei der Anschaffung / Erstellung erhaltene Zuschüsse / Förderbeiträge FQ = Förderquote AfA(t) = Abschreibung im Jahr t Es gilt: BWnetto (0) = Invest BWbrutto (0) = Invest + IKZ Bei einem hypothetischen Unternehmen mit nur einer Anlage, wäre die Berechnung der Förderquote FQ durch Division der bei Erstellung der Anlage erhaltenen Fördermittel IKZ durch den Bruttobuchwert (Gesamtwert) BWbrutto (0) der Anlage im Jahr der Erstellung zu errechnen. Dadurch dass Bruttobuchwert BWbrutto und Nettobuchwert BWnetto im Gleichschritt über die Jahre abnehmen, bleibt die so errechnete Förderquote auch mit abnehmenden Wert der Anlage über die Jahre gleich. Tatsächlich verfügen die meisten Unternehmen aber über eine Vielzahl von Anlagen, so dass in der Praxis die Rechnung unter Berücksichtigung der Abschreibungen und aktuellen Buchwerte für jede einzelne Anlage separat durchgeführt werden muss. Dabei können im Rahmen der Schätzung Anlagen zusammengefasst werden. Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 5 von 40

6 Rechenbeispiel zur Ermittlung der Gesamtförderquote eines Unternehmens: Das Beispiel - Eisenbahninfrastrukturunternehmen verfügt über insgesamt zwei Anlagen: Nr. Invest in EUR Förderquote in % Abschreibungsdauer in Jahren Erstellung im Jahr: I % 25 0 II % 10 5 Gesucht wird die Gesamtförderquote im Jahr 10. In der folgenden Tabelle ist der Abschreibungsverlauf der beiden Objekte dargestellt: Jahr # Daten für Anlage I Daten für Anlage II BWnetto BWbrutto FQ BWnetto BWbrutto FQ Summe BWnetto Summe BWbrutto Die Förderquote errechnet sich wie folgt: (Bruttobuchwert - Nettobuchwert) geteilt durch den Bruttobuchwert. FQ gesamt % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % Die Gesamtförderquote im Jahr 10 errechnet sich aus ( ) / EUR. Sie beträgt damit 41%. Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 6 von 40

7 Fragebogen für Eisenbahnunternehmen und sonstige Zugangsberechtigte zum Eisenbahnmarkt Berichtszeitraum: 2011 Rückgabefrist: 4 Wochen nach Erhalt Ausfüllhinweise: Pro Unternehmen ist stets ein Stammdatenblatt auszufüllen. Die seitliche Nummerierung der Fragebogen dient zum Einlesen der Daten in eine Datenbank. Bitte füllen Sie jedes für Ihr Geschäftsfeld einschlägige Feld mit dem geforderten Wert, d. h. mindestens 0 aus. Die Fragebogen können Sie auch als Microsoft Excel - Datei downloaden. Sachgebiete Eisenbahnen Downloads Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Postalische Rücksendeadresse: Telefon: 0228 / , oder Bundesnetzagentur oder 0228 / 14-0 Hr. Dr. Axel Müller Tulpenfeld 4 marktbeobachtung.schiene@bnetza.de Bonn Allgemeine Daten zum Unternehmen (Stammdaten) Berichtsstellennummer: Sofern Sie bislang an keiner Erhebung zum Eisenbahnmarkt der Bundesnetzagentur teilgenommen haben, wird Ihnen nach Eingang Ihres ausgefüllten Fragebogens automatisch eine Berichtsstellennummer zugewiesen. Bitte geben Sie hier die Daten für Ihr Unternehmen an. Wenn Sie sowohl Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) als auch Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) sind, füllen Sie bitte zwei Mantelbogen aus. Sind die Daten für EVU und EIU identisch, genügt das Ausfüllen eines Mantelbogens. Unternehmensdaten für EVU für EIU für EVU / EIU identisch Sonstige 1.1 Unternehmensname: 1.2 Rechtsform: 1.3 Registernummer: 1.4 Registergericht: 1.5 Tochtergesellschaft von: Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 7 von 40

8 Anschrift des Hauptsitzes des Unternehmens* 1.10 Straße: Nummer: 1.11 Postleitzahl: Ort: 1.12 Postfach: 1.13 Postleitzahl: Ort: 1.14 Bundesland: 2.3 Homepage: Telefon: * Diese Angaben betrachtet die Bundesnetzagentur als öffentlich zugänglich, daher kommt diesen Angaben kein Schutz nach 30 VwVfG (Geheimhaltung) zu bis Eigentumsverhältnisse Wer ist mehrheitlich Eigentümer Ihres Unternehmens? Bund Land Kommune privat andere ausländische Staatsbahn (direkt / indirekt) bei Antwort "andere" bitte hier ausführen: 1.6 Beteiligungen an folgenden Unternehmen Anteil: Anteil: Anteil: Sollten weitere Beteiligungen existieren bitte nach obigem Muster auf einem extra Bogen beifügen. Personal inkl. Unternehmer (Stand zum ) Gemeint sind ausschließlich die Beschäftigten, die organisatorisch mit dem Bereich Eisenbahn betraut sind, oder hierfür in irgendeiner Form Arbeitsleistung erbringen. Ehrenamtlich tätige Mitarbeiter sind nicht einzurechnen. Bitte das Personal, das in mehreren Unternehmensarten beschäftigt ist, durch qualifizierte Schätzungen zuordnen! 4.1 Anzahl der Beschäftigten insgesamt (Vollzeit = 1 Stelle, Teilzeit bitte in Vollzeit umrechnen) Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) 4.1. Anz.... davon beschäftigte Triebfahrzeugführer (ohne an Dritte vermietete Personale) Anz. Betreiber der Schienenwege (BdS) 4.1 Anz. Betreiber von Serviceeinrichtungen (BvSe) 4.1 Anz. Aufgabenträger / Zweckverband / Verkehrsverbund (AT) 4.1 Anz. Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 8 von 40

9 Geschäftsführer/in 2.6 Vorname: Nachname: Telefonische Erreichbarkeit: Eisenbahnbetriebsleiter/in für EVU für EIU 2.14 Vorname: Nachname: Telefonische Erreichbarkeit: Eisenbahnbetriebsleiter/in für EVU für EIU 2.14 Vorname: Nachname: Telefonische Erreichbarkeit: 3 Unternehmensgegenstand Bitte kreuzen Sie nachfolgend die für Ihr Unternehmen zutreffenden Angaben an Eisenbahnverkehrsunternehmen Bitte die Stammdaten sowie den Fragebogen Nr. 1 ausfüllen. Eisenbahninfrastrukturunternehmen - Betreiber der Schienenwege Bitte die Stammdaten sowie den Fragebogen Nr. 2 ausfüllen. Betreiber der Schienenwege ist jedes Eisenbahninfrastrukturunternehmen, das den Betrieb, den Bau und die Unterhaltung der Schienenwege der Eisenbahn zum Gegenstand hat, mit Ausnahme der Schienenwege in Serviceeinrichtungen. Indizien für einen Schienenweg bilden z. B. die Durchführung von Zugfahrten, Höchstgeschwindigkeiten über 25 km/h oder die Anwendung eines Trassenpreissystems. 3.3 Eisenbahninfrastrukturunternehmen - Betreiber von Serviceeinrichtungen Bitte die Stammdaten sowie den Fragebogen Nr. 3 ausfüllen Personenbahnhöfe (einschließlich Haltepunkte) Güterbahnhöfe einschließlich Terminals, Ladestellen, Industriestamm-, Zuführungs- und Anschlussgleise Rangierbahnhöfe / Zugbildungseinrichtungen Abstellgleise Häfen mit Schieneninfrastruktur Wartungs- und sonstige technische Einrichtungen Einrichtungen für die Brennstoffaufnahme 3.4 Aufgabenträger, Zweckverband, Verkehrsverbund Bitte die Stammdaten sowie den Fragebogen Nr. 5 ausfüllen. Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 9 von 40

10 3.7 Unternehmensbereich bezogen auf Schiene ruht für EVU für EIU Setzt voraus, dass als EVU im Berichtszeitraum keine Verkehrsleistungen erbracht wurden bzw. als EIU die Infrastruktur im Berichtszeitraum nicht betriebsbereit vorgehalten wurde. Bitte füllen Sie nur die Stammdaten aus und fügen Sie eine kurze Erläuterung (siehe Punkt 3.9) bei. WICHTIG: Für betriebsbereite, aber nicht genutzte Infrastruktur füllen Sie bitte den zutreffenden Fragebogen (Nr.2 für Schienenwege, Nr.3 für Serviceeinrichtungen bzw. Nr.4 für EIU ohne Zugangsgewährungspflicht) aus Unternehmen ist nicht (mehr) im Eisenbahnverkehrs- bzw. -infrastrukturmarkt tätig Füllen Sie bitte nur die Stammdaten und Ansprechpartner aus und fügen Sie bitte diesem Fragebogen eine entsprechende Erläuterung (siehe Punkt 3.9) bei. Erläuterung: 3.11 EIBV - Befreiung Verfügt Ihr Unternehmen über eine von der zuständigen Genehmigungsbehörde ausgestellte Befreiung von den Vorschriften der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) für nicht mit anderen Schienenwegen vernetzte örtliche und regionale Schienennetze, die für Eisenbahnverkehrsleistungen im Personenverkehr betrieben werden? (vgl. 14 Abs. 1 S. 5 AEG) Falls Ja, bitte nur die Stammdaten, den Fragebogen Nr. 4 und - sofern als öffentliches EVU Leistungen erbracht werden - den Fragebogen Nr. 1 ausfüllen Ausschließlich eigener Güterverkehr (gilt nicht für Terminals und Häfen, die mehr als einen Endnutzer bedienen können) Betreibt Ihr Unternehmen die Schieneninfrastruktur ausschließlich für den eigenen Güterverkehr? ( 2 Abs. 3b, 14 Abs. 1 S. 4 AEG) Falls Ja, bitte nur die Stammdaten, den Fragebogen Nr. 4 und - sofern auf öffentlicher Infrastruktur EVU - Leistungen erbracht werden - den Fragebogen Nr. 1 ausfüllen AEG - Befreiung Ja Nein Verfügt Ihr Unternehmen über eine Befreiung gemäß 9 Abs. 1e AEG von den Auflagen nach 9 Abs. 1, 1a, 1c und 1d AEG durch die zuständige Genehmigungsbehörde? (z. B. getrennte Rechnungslegung, organisatorische Trennung, etc.) Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die erteilte Befreiung nicht von der Einhaltung weiterer Regelungen des AEG entbindet. Der Bundesnetzagentur muss auf Verlangen sowohl die kostenorientierte Kalkulation der erhobenen Entgelte als auch deren diskriminierungsfreie Anwendung nachgewiesen werden können. Nehmen Sie eine getrennte Rechnungslegung 3.13 Ja Nein gemäß 9 Abs. 1a AEG vor? Öffentliche Eisenbahnen haben nach 9 Abs. 1a AEG in ihrer Buchführung getrennte Konten für die Bereiche - Erbringung von Verkehrsleistung und - Betrieb der Eisenbahninfrastruktur zu führen. Gemäß 9 Abs. 1a S. 2 AEG haben sie für jeden Bereich eine zusätzliche Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung in den Anhang des Jahresabschlusses aufzunehmen Veröffentlichen Sie Ihren Jahresabschluss? Ja Nein Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 10 von 40

11 Nr. 1: Fragebogen für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Berichtsstellennummer: Sofern Sie bislang an keiner Erhebung zum Eisenbahnmarkt der Bundesnetzagentur teilgenommen haben, wird Ihnen nach Eingang Ihres ausgefüllten Fragebogens eine Berichtsstellennummer zugewiesen. Unternehmensname: Beförderungs- und Transportleistung (bezogen auf das Berichtsjahr 2011) EVU erbringt ausschließlich Rangierleistungen innerhalb von Serviceeinrichtungen Fragen zu den Beförderungs- und Transportleistungen entfallen; weiter mit Punkt Ja Wir stimmen zu, dass die erbrachte Verkehrsleistung (9.10 / sowie 9.1) im Rahmen des RMMS (Rail Market Monitoring Scheme) unter Nennung des Unternehmensnamens an die EU weitergegeben werden darf. Nein Ja Beförderungsleistung in Deutschland (Personenverkehr) Bei grenzüberschreitenden Verkehren ist ausschließlich der Anteil bis bzw. ab Grenze einzubeziehen. Fahrten im Gelegenheitsverkehr (z. B. touristischer Verkehr, Museumsverkehr, Charterfahrten etc.) sind je nach Streckenlänge (bis / ab 50 km) bzw. Fahrtdauer (bis / ab 1 Stunde) dem SPNV oder dem SPFV zuzuordnen. Bitte füllen Sie die nachfolgende Tabelle aus, wenn Sie Schienenpersonenverkehr durchführen: Bitte berechnen Sie Ihnen ggf. nicht direkt zur Verfügung stehende Werte wie jeweils obenstehend angegeben: Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) Geben Sie hier ausschließlich die Betriebsleistung an, für die Sie Trassenentgelte entrichtet haben: Betriebsleistung gesamt inklusive Zug- und Lokleerfahrten entspricht der Summe aus den drei benannten Feldern in Trassenkilometer Betriebsleistung auf den von der eigenen Unternehmensgruppe betriebenen Netzen in Trassenkilometer davon Betriebsleistung auf von Eisenbahninfrastrukturunternehmen der DB AG betriebenen Netzen in Trassenkilometer Betriebsleistung auf von anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen betriebenen Netzen in Trassenkilometer Verkehrsleistung entspricht dem Produkt aus Verkehrsaufkommen und Mittlerer Reiseweite in Personenkilometer Pkm Pkm Verkehrsaufkommen entspricht dem Quotienten aus Verkehrsleistung und Mittlerer Reiseweite in Personen Anz. Anz Mittlere Reiseweite in Kilometer Durchschnittliche Besetzung in Personen entspricht dem Quotient aus Verkehrsleistung und Verkehrsaufkommen (Kontrollwert) km km entspricht dem Quotienten aus Verkehrsleistung und Betriebsleistung (Kontrollwert) Anz. Anz. Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 11 von 40

12 Nr. 1: Fragebogen für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Transportleistung in Deutschland (Güterverkehr) Betriebsleistung im sonstigen Schienenverkehr Verkehre, die sich dem Schienenpersonen- oder Schienengüterverkehr zurechnen lassen, sind ausschließlich dort aufzuführen. Unter sonstigen Schienenverkehr (sv) können z. B. Überführungsfahrten, Bauzugverkehr, Arbeitszugverkehr, Messfahrten, Probefahrten, Streckenbesichtigungs- und Signalschaufahrten fallen. Bitte füllen Sie die nachfolgende Tabelle aus, wenn Sie Schienengüterverkehr oder sonstigen Schienenverkehr durchführen: Bitte berechnen Sie Ihnen ggf. nicht direkt zur Verfügung stehende Werte wie jeweils obenstehend angegeben: Schienengüterverkehr (SGV) sonstiger Schienenverkehr (sv) Geben Sie hier ausschließlich die Betriebsleistung an, für die Sie Trassenentgelte entrichtet haben: entspricht der Summe aus den Feldern Betriebsleistung gesamt inklusive Zug- und Lokleerfahrten in Trassenkilometer () Betriebsleistung auf dem von der eigenen Unternehmensgruppe betriebenen Netzen in Trassenkilometer davon Betriebsleistung auf von Eisenbahninfrastrukturunternehmen der DB AG betriebenen Netzen in Trassenkilometer Betriebsleistung auf von anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen betriebenen Netzen in Trassenkilometer Geben Sie im Folgenden ausschließlich die Werte an, die Sie als Hauptfrachtführer erbracht haben: Betriebsleistung gesamt als Hauptfrachtführer (sofern bekannt) in Trassenkilometer () Verkehrsleistung (netto) als Hauptfrachtführer in Tonnenkilometer entspricht dem Produkt aus Transportmenge und Durchschn. Transportentfernung tkm 9.2 Transportmenge (netto) als Hauptfrachtführer in Tonnen entspricht dem Quotienten aus Verkehrsleistung und Durchschn. Transportentfernung t 9.14 Durchschnittliche Transportentfernung als Hauptfrachtführer in Kilometer entspricht dem Quotienten aus Verkehrsleistung und Transportmenge (Kontrollwert) km 9.15 Durchschnittliche Nettolast aller Güterzüge als Hauptfrachtführer in Tonnen entspricht dem Quotienten aus Verkehrsleistung und Betriebsleistung (Kontrollwert) t Wenn Sie sonstigen Schienenverkehr durchführen, erläutern Sie bitte dessen Art(en): Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 12 von 40

13 Nr. 1: Fragebogen für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Umsatzangaben für EVU in Deutschland in 2011 Bitte geben Sie nur den Umsatz an, der unmittelbar auf in Deutschland erbrachte Leistungen zurückzuführen ist. Sollte dies einen unangemessenen Aufwand bedingen, ist eine qualifizierte Schätzung hinreichend. Umsatz aus ausschließlicher Personalgestellung ist nicht mit einzurechnen. im Schienenpersonennahverkehr inkl. Ausgleichszahlungen / Zuschüsse der Aufgabenträger im Schienenpersonenfernverkehr Umsatz aus Schienenpersonenverkehr insgesamt 11.2 inkl. Ausgleichszahlungen / Zuschüsse der Aufgabenträger Umsatz aus Schienengüterverkehr insgesamt 11.3 davon als Hauptfrachtführer Umsatz aus sonstigem Schienenverkehr insgesamt Verkehre, die sich dem Schienenpersonen- oder Schienengüterverkehr zurechnen lassen, sind ausschließlich dort aufzuführen. Unter sonstigen Schienenverkehr (sv) können z.b. Überführungsfahrten, Bauzugverkehr, Arbeitszugverkehr, Messfahrten, Probefahrten, Streckenbesichtigungs- und Signalschaufahrten fallen. Umsatz aus Schienenverkehr insgesamt keine Umsatzangaben möglich Bitte geben Sie bei fehlenden Umsatzangaben eine kurze Begründung: 11.5 Umsatz nach Trassenart Durch Einsatz welcher Trassenart haben Sie den oben genannten Umsatz erwirtschaftet? Trassenart überwiegend mit Gelegenheitstrassen überwiegend mit Netzfahrplantrassen mit Gelegenheits- und Netzfahrplantrassen zu gleichen Teilen Personenverkehr (SPV) Güterverkehr & Sonstig. Verkehr (SGV + sv) Trassenanmeldungen Bitte geben Sie für die folgenden Sachverhalte an, ob diese für Ihr Unternehmen zugetroffen haben: Sachverhalt Wurden Trassenanmeldungen durch EIU abgelehnt, ohne dass die Bundesnetzagentur informiert wurde? Haben Sie von Ihrer Anmeldung abweichende Trassenangebote von EIU nicht angenommen, weil diese wirtschaftlich / verkehrlich für Sie nicht tragbar waren? Haben Sie von Ihrer Anmeldung abweichende Trassenangebote von EIU angenommen, obwohl diese wirtschaftlich / verkehrlich für Sie sehr ungünstig waren? Netzfahrplantrassen Gelegenheitstrassen Netzfahrplantrassen Gelegenheitstrassen Netzfahrplantrassen Gelegenheitstrassen Personenverkehr (SPV) Güterverkehr & Sonstig. Verkehr (SGV + sv) Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 13 von 40

14 Nr. 1: Fragebogen für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) 14 Ausgaben für Nutzung der Schieneninfrastruktur in Deutschland: Bitte geben Sie alle tatsächlichen Ausgaben (nach Minderungen) Ihres eigenen EVU an, sowie einschließlich der Ausgaben, die im Rahmen der Trassenbestellung für Traktionäre übernommen wurden. Ausgaben für den Einkauf von Trassen 14.1 im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 14.2 im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) 14.3 im Schienengüterverkehr (SGV) im sonstigen Schienenverkehr (sv) Ausgaben für den Einkauf von Trassen gesamt Ausgaben für Halte (Stopps) an Personenbahnhöfen / Haltepunkten 14.5 Ausgaben für Halte (Stopps) Anzahl aller Halte im Berichtsjahr Ausgaben für die Nutzung von Serviceeinrichtungen Hierunter fallen Entgelte für die Nutzung von Güterbahnhöfen / Terminals, Abfertigungs- und Verladeeinrichtungen, Gleisanschlüssen, Rangierbahnhöfen / Zugbildungseinrichtungen, Abstellgleisen, Häfen und sonstige Einrichtungen (z. B. Gleiswaagen). Für die Nutzung von Werkstätten und Brennstoffaufnahmen gezahlte Entgelte sind nicht einzubeziehen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) im Schienengüterverkehr (SGV) im sonstigen Schienenverkehr (sv) Ausgaben für sonstige Nutzungsentgelte gesamt Gesamtausgaben Schieneninfrastruktur Gesamtausgaben für die Nutzung der Schieneninfrastruktur inkl. Serviceeinrichtungen (Summe , 14.5 und ) Bauerschwerniskosten Waren Sie im Berichtsjahr von Baumaßnahmen der EIU betroffen? nein ja Wenn Ihnen durch Baumaßnahmen von EIU wirtschaftliche Nachteile entstanden sind, schätzen Sie bitte deren Höhe: Haben Sie wegen dieser Baumaßnahmen wirtschaftliche Nachteile erlitten... aufgrund erhöhter Ausgaben für die Eisenbahninfrastruktur? aufgrund erhöhter Ausgaben für den Betrieb (Fahrzeuge, Personal, Energie, SEV)? aufgrund von Einnahmeverlusten? Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 14 von 40

15 Nr. 1: Fragebogen für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Serviceeinrichtungen Wenn Sie Serviceeinrichtungen genutzt haben, die einem gesellschaftsrechtlich nicht mit Ihrem Unternehmen verbundenen EIU gehören, kreuzen Sie bitte "Nutzung fremder Einrichtungen" an. "Zusätzlicher Bedarf" ist anzugeben, wenn Ihnen am Markt keine hinreichenden Kapazitäten zur Verfügung standen Serviceeinrichtung Personenbahnhöfe (einschließlich Haltepunkte) Güterbahnhöfe einschließlich Terminals, Ladestellen, Industriestamm-, Zuführungs- und Anschlussgleise Rangierbahnhöfe / Zugbildungseinrichtungen Abstellgleise Häfen mit Schieneninfrastruktur Wartungs- und sonstige technische Einrichtungen Einrichtungen für die Brennstoffaufnahme Nutzung fremder Einrichtungen Zusätzlicher Bedarf an: 10.2 Haben Sie auch eigene Serviceeinrichtungen? Ja Nein Unter Serviceeinrichtungen werden alle oben genannten Einrichtungen subsumiert; auch Personenbahnhöfe gelten rechtlich als Serviceeinrichtung. Wenn Sie über eigene Serviceeinrichtungen verfügen, füllen Sie bitte zusätzlich den folgenden Fragebogen aus: Nr. 3 Fragebogen für EIU - Betreiber von Serviceeinrichtungen. Internationale Tätigkeit Ich bin in folgenden Staaten bereits als Eisenbahnverkehrsunternehmen tätig: Ich strebe die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in folgenden Staaten an: Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 15 von 40

16 Nr. 1: Fragebogen für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Möchten Sie der Bundesnetzagentur - Anmerkungen, Hinweise oder Erfahrungswerte zum Zugang zum Eisenbahninfrastrukturmarkt oder - Empfehlungen, Hinweise oder Wünsche für ihre weitere Regulierungstätigkeit mitteilen, dann tragen Sie Ihre Informationen bitte in das folgende Feld ein: Um Sicherheit im Datenaustausch zu gewährleisten, soll der Bundesnetzagentur eine Kontaktperson verbindlich benannt werden. Zwischen ihr und der Bundesnetzagentur wird künftig der Datenaustausch im Sinne des 14c AEG stattfinden. Vertretungsberechtigte/r Ansprechpartner/in für EVU (sofern abweichend vom Geschäftsführer/in) Vorname, Nachname: Telefon/Telefax: Der / Die Ansprechpartner/in ist mit der Erhebung von personenbezogenen Daten nebst Verarbeitung und Nutzung durch die Bundesnetzagentur einverstanden. Der Datenaustausch findet nur mit der hier genannten Person statt. Die Daten werden in eine Dritten nicht zur Verfügung stehende Datenbank aufgenommen. Unterschrift Ansprechpartner/in Ort / Datum Unterschrift Ansprechpartner/in Unterschrift Geschäftsführer/in Ich bestätige die Richtigkeit der im Fragebogen Nr. 1 gemachten Angaben. Ort / Datum Unterschrift Geschäftsführer/in Die Bundesnetzagentur möchte die Eisenbahnverkehrsunternehmen beim Zugang zur Schieneninfrastruktur wirksam unterstützen. Hierzu sind Kenntnisse über die bedeutendsten Problemfelder für uns sehr wichtig. Wir möchten Sie daher bitten, auch den folgendenden Fragenbogenteil zu beantworten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 16 von 40

17 Nr. 1: Fragebogen für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Einflussfaktoren auf den Schienenverkehrsmarkt Bewertungsschema: Bitte beurteilen Sie nur für Ihr Unternehmen relevante Punkte. 1: sehr gut, kein Handlungsbedarf 2: gut, geringer Handlungsbedarf 3: mittel, mittlerer Handlungsbedarf 4: schlecht, hoher Handlungsbedarf 5: ungenügend, sehr hoher Handlungsbedarf Nutzen Sie bitte das Kommentarfeld auf Seite 6 für Erläuterungen. Wie bewerten Sie die Kundenfreundlichkeit der EIU, deren Infrastruktur Sie befahren oder deren Dienstleistungen Sie an Personenbahnhöfen nutzen? DB Netz AG DB Station & Service AG anderes EIU, bitte eintragen: anderes EIU, bitte eintragen: Wie bewerten Sie den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur in Deutschland? Zugang zu Schienenwegen: Prozess der Trassenvergabe für Gelegenheitstrassen Prozess der Trassenvergabe für Netzfahrplantrassen Fahrplanqualität Disposition im Störungsfall Koordinierungsqualität im Rahmen der Baustellenplanung Ausbauzustand Schienenwege Erhaltungszustand Schienenwege Zugang zu Serviceeinrichtungen: Güterbahnhöfe einschließlich Terminals, Ladestellen, Industriestamm-, Zuführungs- und Anschlussgleise Rangierbahnhöfe / Zugbildungseinrichtungen Abstellgleise Häfen mit Schieneninfrastruktur Wartungs- und sonstige technische Einrichtungen Einrichtungen zur Brennstoffaufnahme Personenbahnhöfe einschließlich Haltepunkte (Zugang zur Bahnhofsinfrastruktur) Ausbauzustand Personenbahnhöfe (einschließlich Haltepunkte) Erhaltungszustand Personenbahnhöfe (einschließlich Haltepunkte) Zugang zu Schulungseinrichtungen Verfügbarkeit von Betriebsmitteln: Triebfahrzeuge Personenwagen Güterwagen Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 17 von 40

18 Nr. 1: Fragebogen für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Einflussfaktoren auf den Schienenverkehrsmarkt Bewertungsschema: Bitte beurteilen Sie nur für Ihr Unternehmen relevante Punkte. 1: sehr gut, kein Handlungsbedarf 2: gut, geringer Handlungsbedarf 3: mittel, mittlerer Handlungsbedarf 4: schlecht, hoher Handlungsbedarf 5: ungenügend, sehr hoher Handlungsbedarf Nutzen Sie bitte das Kommentarfeld auf Seite 6 für Erläuterungen Trassen Wie empfinden Sie die Diskriminierungsfreiheit der von den EIU aufgestellten Preissysteme hinsichtlich der Nutzungs- bzw. Verbrauchsentgelte für: Personenbahnhöfe (einschließlich Haltepunkte) Güterbahnhöfe einschließlich Terminals, Ladestellen, Industriestamm-, Zuführungs- und Anschlussgleise Rangierbahnhöfe / Zugbildungseinrichtungen Abstellgleise Eisenbahninfrastruktur in Häfen Wartungs- und sonstige technische Einrichtungen Bahnstrom Trassen Wie beurteilen Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis in den folgenden Bereichen? (unter Berücksichtigung der den EIU entstehenden Kosten) Personenbahnhöfe (einschließlich Haltepunkte) Güterbahnhöfe einschließlich Terminals, Ladestellen, Industriestamm-, Zuführungs- und Anschlussgleise Rangierbahnhöfe / Zugbildungseinrichtungen Abstellgleise Eisenbahninfrastruktur in Häfen Wartungs- und sonstige technische Einrichtungen Einrichtungen für die Brennstoffaufnahme Bahnstrom Wie bewerten Sie im Schienenpersonenverkehr die Thematiken Tarife und Vertrieb? Einnahmeaufteilung Fahrgeldeinnahmen Vertriebsprovisionen Zugang zur Vertriebsinfrastruktur Wie beurteilen Sie den Stand beim Zugang zu internationaler Eisenbahninfrastruktur? Unser Unternehmen ist international tätig: Ja Nein Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen Zulassung von Schienenfahrzeugen Prozess der Trassenvergabe Zugang zu Serviceeinrichtungen Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 18 von 40

19 Nr. 1: Fragebogen für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Marktumfrage Independent Group of Regulators' (IRG-Rail) Die folgende Abfrage enthält verschiedene Fragen aus der IRG-Rail - Liste wesentlicher Indikatoren (Common list of indicators). Das Ziel ist, die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der nationalen Markterhebungen zu verbessern. Die gestellten Fragen sind in allen Ländern gleich. Nähere Informationen zur IRG-Rail finden Sie im Infoblatt. Bitte beachten Sie, dass die konkrete Fragestellung anders gefasst ist als im vorstehenden Fragenblock. Berücksichtigen Sie bei Ihren Antworten ausschließlich den deutschen Eisenbahnmarkt. Bewertungsschema: Bitte beurteilen Sie nur für Ihr Unternehmen relevante Punkte. ++ sehr positiver Einfluss + positiver Einfluss o neutral / kein Einfluss - negativer Einfluss sehr negativer Einfluss -- Nutzen Sie bitte das Kommentarfeld im Anschluss für Erläuterungen. Welchen Effekt haben die nachstehenden Einflussfaktoren auf Ihre Geschäftstätigkeit? Zugang zur Eisenbahninfrastruktur - Schienenwege / Trassenvergabe ++ + o - -- Zugang zur Eisenbahninfrastruktur - Serviceeinrichtungen Preisstruktur von Infrastrukturnutzungsentgelten Preisniveau von Infrastrukturnutzungsentgelten - Güterverkehr Preisniveau von Infrastrukturnutzungsentgelten - Personenverkehr Zulassung von Fahrzeugen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen Qualität der bestehenden Eisenbahninfrastruktur Bitte nennen Sie hier weitere Aspekte, die Ihre Geschäftstätigkeit positiv oder negativ beeinflussen: 11.5 Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 19 von 40

20 Nr. 1: Fragebogen für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Einführung von vorkonstruierten Trassen optional Im Rahmen der Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr ist die EU- Verordnung 913/2010 seit November 2010 in Kraft. Danach müssen von den Eisenbahninfrastrukturbetreibern ab Fahrplan 2013 auf dem Güterverkehrskorridor 1 Kapazitäten für den internationalen Güterverkehr vorgehalten werden. Der Güterverkehrskorridor 1 beschreibt die Verbindung Zeebrugge - Antwerpen - / Rotterdam - Duisburg - Köln - [Basel] - Mailand - Genua (einschließlich linker und rechter Rheinstrecke). Zur Sicherstellung dieser Kapazitäten müssen, im Gegensatz zur bisherigen Verfahrensweise (individuelle Trassenkonstruktion nach Kundenwunsch/ open access), für den internationalen Güterverkehr Trassen (ohne konkrete Kundenanfrage) nach bestimmten Parametern vorkonstruiert werden. Die Parameter für die Zugkonfiguration sind entscheidend für die Nutzbarkeit dieser Trassen. Bitte stellen Sie dar, welche Zugkonfiguration(-nen) Ihren internationalen Verkehren auf dem Güterverkehrskorridor 1 entsprechen. Parameterbestimmung für vorkonstruierte Trassen auf den Güterverkehrskorridoren Nutzen Sie die von der EU definierten internationalen Güterverkehrskorridore oder Abschnitte davon? Ja Nein Für meine internationalen Güterverkehre benötige ich auf dem o.g. Korridor folgende Parameter: Gesamtzuggewicht - bis 1000 Tonnen Ja Nein - bis 1600 Tonnen Ja Nein - über 1600 Tonnen Ja Nein Gesamtzuglänge - bis 580 Meter Ja Nein - bis 740 Meter Ja Nein Höchstgeschwindigkeit - 80 km/h Ja Nein - 90 km/h Ja Nein km/h Ja Nein Bremsvermögen (vorhandene Bremshundertstel) - bis 70 Prozent Ja Nein - bis 80 Prozent Ja Nein - bis 90 Prozent Ja Nein - über 90 Prozent Ja Nein Traktionsart - Dieseltraktion Ja Nein - elektrische Traktion Ja Nein - elektrische Traktion mit Drehstrom Ja Nein - Doppeltraktion Ja Nein besondere Art des Transportgutes - Lademaß- bzw. Achslastüberschreitung Ja Nein Da ich für meine Verkehrsleistung sehr atypische Zugkonfigurationen einsetze, werde ich voraussichtlich weiterhin auf individuell konstruierte Trassen angewiesen sein. Ja Nein Bemerkungen: Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 20 von 40

21 Nr. 2: Fragebogen für EIU - Betreiber der Schienenwege Berichtsstellennummer: Sofern Sie bislang an keiner Erhebung zum Eisenbahnmarkt der Bundesnetzagentur teilgenommen haben, wird Ihnen nach Eingang Ihres ausgefüllten Fragebogens eine Berichtsstellennummer zugewiesen. Unternehmensname: Betriebs- und technische Daten (Stand: ) Streckenlänge insgesamt km Länge aller im Zugbetrieb betriebenen Strecken nach UIC 390: - mit gepachteten Strecken / Strecken aus Betriebsführungsverträgen - mit betriebsbereiten, aber nicht genutzten Strecken - ohne verpachtete Strecken davon elektrifiziert km Streckenlänge gepachteter Strecken km Gleislänge (nur auf Strecken sowie auch in Bahnhöfen; ohne Serviceeinrichtungen laut Fragebogen 3) 15.1 km davon elektrifiziert km Gleisanschließer: Beachten Sie bitte das Beiblatt "Gleisanschließer". Nennen Sie bitte dort diejenigen Eisenbahninfastrukturunternehmen, die an Ihre Infrastruktur anschließen (außer DB). Genutzte Spurweiten mm (Regelspurweite) 7.3.1/2 andere bei Antwort "andere" bitte Spurweite angeben: mm Welches ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Ihrem Schienennetz? bis 40 km/h bis 50 km/h bis 60 km/h 14.4 bis 80 km/h bis 100 km/h bis 120 km/h mehr als 120 km/h Infrastrukturmerkmale Bitte füllen Sie die nachfolgende Tabelle aus: Komplexitätsfaktoren Anzahl Gesamtlänge (in Meter) Brücken Tunnel Weichen Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 21 von 40

22 Nr. 2: Fragebogen für EIU - Betreiber der Schienenwege Betriebs- und technische Daten (Stand: ) Technik zur Zugbeeinflussung und -steuerung Welche Technik zur Zugbeeinflussung und -steuerung setzen Sie auf Ihrem Netz ein? Welche Technik ist Bestandteil der Zugangsbedingungen entsprechend der SNB? Techniken wird eingesetzt Bestandteil der SNB PZB LZB ETCS GSM-R analoger Zugfunk andere (z.b. öffentlicher Mobilfunk) Bei Antwort "andere" bitte die Art der eingesetzten Technik angeben: Schienenwege: Kundenstamm Anzahl der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die Ihre Schienenwege im Berichtsjahr genutzt haben: (einschließlich eigener EVU) 25.1 Anzahl davon: Anzahl von EVU, die mit Ihrem EIU nicht gesellschaftsrechtlich verbunden sind Anzahl Anzahl der sonstigen Zugangsberechtigten, die Trassen bei Ihnen bestellt haben 25.2 Anzahl davon: Aufgabenträger Anzahl davon: Weitere Zugangsberechtigte gemäß 14 Abs. 2 AEG (z. B. Logistiker) Anzahl Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 22 von 40

23 Nr. 2: Fragebogen für EIU - Betreiber der Schienenwege Betriebsleistung auf dem eigenen Netz Bitte füllen Sie die nachfolgende Tabelle aus: Berichtsjahr 2011 Verkehrsart Betriebsleistung aller EVU, einschließlich eigener EVU Betriebsleistung von EVU, mit denen Ihr EIU gesellschaftsrechtlich nicht verbunden ist Schienenpersonennahverkehr Schienenpersonenfernverkehr Schienengüterverkehr sonstiger Schienenverkehr Insgesamt Verkehre, die sich dem Schienenpersonen- oder Schienengüterverkehr zurechnen lassen, sind ausschließlich dort aufzuführen. Unter sonstigen Schienenverkehr (sv) können z.b. Überführungsfahrten, Bauzugverkehr, Arbeitszugverkehr, Messfahrten, Probefahrten, Streckenbesichtigungs- und Signalschaufahrten fallen. Umsatz aus Trassenentgelten Bitte füllen Sie die nachfolgende Tabelle aus: Berichtsjahr 2011 Verkehrsart Umsatz aller EVU; einschließlich Verrechnungen eigener EVU* Umsatz von EVU, mit denen Ihr EIU gesellschaftsrechtlich nicht verbunden ist* Schienenpersonennahverkehr Schienenpersonenfernverkehr Schienengüterverkehr sonstiger Schienenverkehr Insgesamt * Neben EVU können auch andere Zugangsberechtigte (wie bspw. Aufgabenträger) Trassenentgelte entrichtet haben. Bitte geben Sie alle Einnahmen aus Trassenentgelten an; nach ggf. gewährten Minderungen und einschließlich derjenigen von gesellschaftrechtlich verbundenen EVU. Erlös je Trassenkilometer Welchen Erlös je Trassenkilometer erzielen Sie im Durchschnitt für Ihr gesamtes Schienennetz? Um Ihren durchschnittlichen Erlös je zu berechnen, teilen Sie den Gesamtumsatz aus Trassenentgelten (17.12) durch die Gesamtbetriebsleistung (17.21). Begründung für fehlende Umsatzangaben / Betriebsleistungen: Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 23 von 40

24 Nr. 2: Fragebogen für EIU - Betreiber der Schienenwege Bitte füllen Sie mindestens eine der beiden Spalten der nachfolgenden Tabelle aus: Berichtsjahr 2011 Höhe der Aufwendungen nach Verwendungsart Aufwendungen für Aufwendungen für Instandhaltung, Abschreibungen und Betrieb für Schienenwege nach Verwendungsart / nach Aufwandsart Instandhaltung- und Unterhaltungsmaßnahmen Betriebsaufwendungen Sonstiges (inkl. Zinsen und Pachtzahlungen, vor Steuern) Materialaufwand Personalaufwand Sonstiges (inkl. Zinsen und Pachtzahlungen, vor Steuern) Abschreibungen (Nettoausweis)* Summe Schienenwege** = oder = Summe Aufwendungen für Serviceeinrichtungen*** n/a Summe gesamte Eisenbahninfrastruktur**** Höhe der Aufwendungen nach Aufwandsart *) Abschreibungen auf das um öffentliche Fördermittel / Zuschüsse verminderte Anlagevermögen. **) Höhe der Aufwendungen, die bei der Leistungserbringung von Trassen entstanden sind. ***) Aufwendungen für den Betrieb vorhandener Serviceeinrichtungen gemäß 2 Abs. 3c AEG ****) Summe aus Aufwendungen für Schienenwege und Aufwendungen für den Betrieb von Serviceeinrichtungen Investitionen und Fördermittel / Zuschüsse für Eisenbahninfrastruktur Welche Investitionen haben Sie im Berichtsjahr getätigt? Investitionsart Investitionen in das Bestandsnetz Neu- und Ausbau von Infrastruktur Summe aufgewendete Eigenmittel erhaltene Fördermittel / Zuschüsse Aus welcher Quelle haben Sie Fördermittel / Zuschüsse für Ihre Schienenwege erhalten? Fördermittelgeber / Zuschussgeber Investive Maßnahmen Nicht-investive Maßnahmen EU Bund Länder, Kommunen, Andere Ausweis von investiven Fördermitteln / Zuschüssen Wie werden Fördermittel / Zuschüsse für investive Maßnahmen bei Ihnen üblicherweise bilanziell verbucht? Summe Bruttoausweis (Aktivierung der vollen Investitionen, Passivierung der Drittmittel als Sonderposten) Nettoausweis (Kürzung der Aktivierung um die erhaltenen Fördermittel / Zuschüsse) Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 24 von 40

25 Nr. 2: Fragebogen für EIU - Betreiber der Schienenwege Investitionen und Fördermittel / Zuschüsse für Eisenbahninfrastruktur Förderquote des Anlagevermögens der Eisenbahninfrastruktur (Schienenwege): Bei Bruttoausweis errechnet sich die Förderquote aus dem Quotienten vom Sonderposten für Investitionszuschüsse sowie dem Anlagevermögen. Es sind jeweils die der Schienenwegsinfrastruktur zugeordneten Buchwerte anzusetzen. Bei Nettoausweis verwenden Sie bitte die in der Tabelle "Hinweise" erläuterte Methodik (qualifizierte Schätzung). Förderquote über die bisherige Lebensdauer: % Auf welcher Grundlage haben Sie Fördermittel erhalten? TEN (Transeuropäische Netze) EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) BSchwAG (Bundesschienenwegeausbaugesetz) ZIP (Zukunftsinvestitionsprogramm) GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) Andere* Konjunkturprogramm des Bundes * bitte geförderte / bezuschusste Maßnahmen aufführen bzw. Grundlage (z.b. "Erstattungen nach 16 AEG") nennen: Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) Gemäß 4 Abs. 4 S. 1 EIBV ist der Betreiber der Schienenwege verpflichtet, Benutzungsbedingungen für die Erbringung der in Anlage 1 Nr. 1 genannten Leistungen zu erstellen und diese entweder - im Bundesanzeiger zu veröffentlichen oder - im Internet zu veröffentlichen und die Adresse im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können Bestandteil der Nutzungsbedingungen für Schienenwege sein. Sie können diese jedoch nicht ersetzen. Die öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen haben die Regulierungsbehörde gemäß 14d (1) Nr. 6 AEG über "die beabsichtigte Neufassung oder Änderung von Schienennetz-Benutzungsbedingungen [...] einschließlich der jeweils vorgesehenen Entgeltgrundsätze und Entgelthöhen" zu unterrichten Haben Sie Schienennetz-Benutzungsbedingungen erstellt? Ja Nein 19.2 Haben Sie die BNetzA über die aktuell gültigen SNB unterrichtet? Ja Nein Wenn bisher keine Unterrichtung der Bundesnetzagentur erfolgt ist, nennen Sie bitte den Grund: Haben Sie die aktuell gültigen SNB im Bundesanzeiger oder im Internet veröffentlicht? Ja Nein Bitte Fundstelle angeben: Haben Sie eine Entgeltliste für Schienenwege erstellt? Ja Nein 5.8 Haben Sie die BNetzA über Ihre aktuell gültige Entgeltliste unterrichtet? Ja Nein Wenn bisher keine Unterrichtung der Bundesnetzagentur erfolgt ist, nennen Sie bitte den Grund: 5.6 Haben Sie die aktuell gültige Entgeltliste im Bundesanzeiger oder im Internet veröffentlicht? Ja Nein Bitte Fundstelle angeben: Berichtszeitraum: 2011 / Version 1.0 Seite 25 von 40

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