Gerhard Muzak Die Entgeltregulierung in Österreich im Lichte der Judikatur
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1 Gerhard Muzak Die Entgeltregulierung in Österreich im Lichte der Judikatur Vortrag im Rahmen des Symposiums der Schienen-Control gemeinsam mit der Österreichischen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft 30. September 2014
2 Rechtsgrundlagen Innerstaatliches Recht: Eisenbahngesetz (insb 67 ff) Unionsrecht: RL 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn und die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur (insb Art 7 ff) Künftig: RL 2012/34/EU (einheitlicher europäischer Eisenbahnraum; insb Art 29 ff) 2
3 Diskriminierungsverbot Verpflichtung zur diskriminierungsfreien Einräumung des Zugangs zur Schieneninfrastruktur durch Zuweisung von Zugtrassen ( 56 EisenbahnG) Besondere Bedeutung hinsichtlich der Entgeltregelungen 3
4 Schienennetz-Nutzungsbedingungen ( 59 EisenbahnG) Unionsrecht: Art 3 RL 2001/14/EG Bedingungen für den Zugang zur Schieneninfrastruktur und für die Zurverfügungstellung sonstiger Leistungen Erstellung durch Eisenbahninfrastrukturunternehmen ( 59 Abs 1) Verpflichtung zur Anwendung gegenüber jedem Zugangsberechtigten in gleicher Weise ( 59 Abs 1) 4
5 Schienennetz-Nutzungsbedingungen ( 59 EisenbahnG) Qualifikation als AGB? Oder einseitige Rechtssetzung durch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen? Vertrag als Rechtsform der Zuweisung von Zugtrassen ( 70a Abs 1) 5
6 Regelungen für die Ermittlung der Benützungsentgelte ( 67 EisenbahnG) Benützungsentgelte für den Zugang zur Schieneninfrastruktur sind grundsätzlich in Höhe der Kosten zu ermitteln, die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebes anfallen ( 67 Abs 1) Grenzkostenprinzip - entspricht Art 7 Abs 3 RL 2001/14/EG Dennoch keine einseitige Vertragsgestaltung zulasten des EVU zulässig 6
7 Überlastete Schieneninfrastruktur ( 65c EisenbahnG) Erklärung durch Zuweisungsstelle Voraussetzung: Anträgen kann nicht in angemessenem Umfang stattgegeben werden Unionsrecht: Art 22 RL 2001/14/EG Verfahren und Vorrangkriterien in Schienennetz- Nutzungsbedingungen festzulegen ( 65c Abs 4 EisenbahnG) 7
8 Zulässigkeit von Zuschlägen für zeitliche und örtliche Kapazitätsengpässe ( 67 Abs 2 EisenbahnG) Unionsrechtliche Grundlage Art 7 Abs 4 RL 2001/14/EG VwGH , 2011/03/0152: Gemeint offenkundig langfristige Kapazitätsengpässe Aber gleiche Grundsätze der Zuweisung nach Kriterien des 65c Abs 3 bei kurzfristigen Überlastungen Analogie auch höheres Entgelt? 8
9 Zuschläge für Neubaustrecken ( 67 Abs 3 EisenbahnG) Abschluss nach 1986 Erhöhte Leistungsfähigkeit oder verminderte Nutzungskosten Undurchführbarkeit ohne erhöhte Benützungsentgelte Entgeltfestsetzung unter Berücksichtigung der langfristigen Investitionskosten 9
10 Weitere Zuschläge ( 67 Abs 4 EisenbahnG) Erforderlichkeit zur vollen Kostendeckung Kein Ausschluss der Nutzung der Schieneninfrastruktur für kostendeckende Arten von Eisenbahnverkehrsleistungen (zuzüglich einer marktgerechten Rendite) 10
11 Konkretisierung des Diskriminierungsverbots( 67Abs6EisenbahnG) Keine Ungleichbehandlung Zugangsberechtigter für gleichartige Nutzungen der Schieneninfrastruktur eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens und für vergleichbare Eisenbahnverkehrsleistungen in einem Segment des Schienenverkehrsmarktes Entspricht Art 8 Abs 3 RL 2001/14/EG 11
12 Entscheidungen der SCK Höhere Stationsentgelte für Fernverkehrszüge Geschwindigkeitsabhängige Zuschläge 12
13 Schlussfolgerungen zum Diskriminierungsverbot Spannungsverhältnis zum generellen Charakter der Schieneninfrastruktur-Nutzungsbedingungen Gewisse Standardisierungen notwendig Abstellen auf Unterschiede im Tatsächlichen (Judikatur des EuGH und des VfGH) Beispiel Unterscheidung Nahverkehr-Fernverkehr 13
14 Verpflichtung zu leistungsabhängigen Bestandteilen ( 67 Abs 7 EisenbahnG) Sowohl Verpflichtungen der Infrastruktur als auch des EVU möglich Ableitung aus dem allgemeinen Privatrecht für Infrastruktur Vertragliche Nebenpflicht für EVU 14
15 Beispiele aus der Praxis der SCK Zu- und Abschläge für Tfz je nach deren Gleisfreundlichkeit Ausschluss von Ansprüchen auf Entgeltminderung bei Betriebsstörungen: Unzulässigkeit aufgrund Zivilrecht Qualifikation als Diskriminierung fragwürdig 15
16 Festsetzung der Benützungsentgelte ( 68 EisenbahnG) Festsetzung durch die Zuweisungsstelle (Abs 1) Aufnahme in die Schienennetz-Nutzungsbedingungen Erläuterung der Konformität mit 67: Begründungspflicht 16
17 Verhandlungen über die Höhe des Benützungsentgeltes ( 68a EisenbahnG) Zulässigkeit nur unter Aufsicht der Schienen-Control GmbH Bezieht sich wohl auf Nachlässe isd 69 Abs 2 und 3 17
18 Einhebung der Benützungsentgelte ( 69 EisenbahnG) Entgeltnachlässe nur für bestimmte Strecken zulässig (Abs 2) Darüber hinaus gehende Nachlässe nur ausnahmsweise bei allgemeiner Zugänglichkeit aufgrund Schienennetz-Nutzungsbedingungen (Abs 3) Konkretisierung durch Vertrag für Einzelfall 18
19 Beschwerde gegen die Zuweisungsstelle an die Schienen-Control- Kommission ( 72 EisenbahnG) Betr Ablehnung der Zuweisung von Zugtrassen oder keine Einigung zwischen Zuweisungsstelle und Zugangsberechtigten Erfassung von Entgeltstreitigkeiten? Antrag auf Zuweisung der begehrten Zugtrasse (Z 1) mit Entgelthöhe als wesentlichen Vertragsinhalt 19
20 Verfahren gem 72 EisenbahnG Entscheidung innerhalb von 2 Monaten ( 72 Abs 4): verkürzte von 73 AVG abweichende Entscheidungsfrist Zuweisung der Zugtrasse (Abs 5) oder Zurverfügungstellung der sonstigen Leistung durch Bescheid (Abs 6): vertragsersetzender Bescheid 20
21 Wettbewerbsaufsicht ( 74) Ebenfalls durch Schienen-Control-Kommission Von Amts wegen Auferlegung eines nichtdiskriminierenden bzw Untersagung eines diskriminierenden Verhaltens der Zuweisungsstelle beim Zugang zur Schieneninfrastruktur einschließlich Benützungsentgelt (Z 1) Unwirksamerklärung diskriminierender Schienennetz- Nutzungsbedingungen, AGB, Verträge und Urkunden (Z 3) 21
22 Interpretation der Zuständigkeiten der SCK Richtlinienkonforme Interpretation isd Art 30 Abs 3 Satz 1 der RL 2001/1/EG: Einbeziehung sonstiger Rechtsverletzungen Abgrenzung zu 72 Reichweite des Diskriminierungsbegriffs Zuständigkeit betr zu Unrecht eingehobener Entgelte? Abgrenzungen zu zivilgerichtlichen und kartellgerichtlichen Zuständigkeiten 22
23 Verfahren vor der Schienen-Control- Kommission ( 84 EisenbahnG) Anwendbarkeit des AVG ( 84 Abs 1) Beschwerde an das BVwG ( 84 Abs 2) Keine aufschiebende Wirkung von Bescheiden ( 84 Abs 3) Zuerkennung vorgesehen 23
24 Resümee Kaum höchstgerichtliche Judikatur Aber interessante Fälle vor SCK Zentrale Rolle des Diskriminierungsverbots Regelungsdefizite hinsichtlich sonstiger Rechtswidrigkeiten 24
25 Gerhard Muzak Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Schottenbastei Wien Telefon: gerhard.muzak@univie.ac.at
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