Berücksichtigung von Einnahmen schaffenden Investitionen

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1 isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbh Folien zum Referat Berücksichtigung von Einnahmen schaffenden Investitionen 7. Netzwerktagung im Rahmen der VwV-Stadtentwicklung Dresden,

2 Um welche Einnahmen geht es? nach Regel Nr. 2 (VO 1685/2000) nach Art. 29 Abs. 4 (VO 1260/1999) inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang Erstellung / Bau tatsächliche Reduzierung der Kosten im Zeitraum der Kofinanzierung/ Abrechnung laufender Betrieb (Nicht-Investition) Investition inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang Nutzung / Betrieb potenzielle Refinanzierung von Kosten im Zeitraum nach der Fertigstellung Investition Beispiele Einnahmen bei Betriebsbeihilfe Verkauf von Abbruchmaterial Zuschuss des zukünftigen Mieters (wenn nicht im FP) Beispiele Verkauf des Objekts [auch R.Nr.2] Erschließungsbeiträge [auch R.Nr.2] (Ausgleichsbeiträge) zukünftige Miete / Pacht Nutzungsgebühren

3 Schema der Einnahmenanrechnung Einnahmen nach Regel Nr. 2 zuschussfähige Gesamtkosten x bewilligter Beteiligungssatz Ausgaben Einnahmen tatsächlich realisiert Einnahmen nach Art. 29 Abs. 4 zuschussfähige Gesamtkosten x bewilligter Beteiligungssatz tatsächlich realisierte Ausgaben prognostizierte Einnahmen

4 Investition in ein Unternehmen oder in eine Infrastruktur? Infrastruktur: Bauarbeiten und Versorgungseinrichtungen im öffentlichen Interesse (Orientierungsvermerk der KOM) Kriterium: Öffentliches Interesse / Gemeinwohl Bezug Öffentliche Dienste (EU-Terminus) private Bereitstellung möglich z. B. PPP Hilfskriterium: Staatliche Infrastrukturfinanzierung ohne Beihilfecharakter Beispielhafte Indikatoren Dienstleistung für die Allgemeinheit dem Staat obliegend Zuschnitt der Infrastruktur genau auf entsprechende Leistung keine Bereitstellung durch die freie Wirtschaft möglich Unternehmen darf nicht gegenüber anderen im Wettbewerb stehenden Unternehmen begünstigt werden diskriminierungsfreier Zugang für Nutzer; möglichst nicht nur für einen Betreiber bei Vermietung angemessener Mietzins [denkbare Alternative: gemeinnütziger Betreiber] (aufgestellt nach einem sog. Non-Paper der KOM mit Titel Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und staatliche Beihilfen )

5 Feststellung des Nichtvorliegens von Nettoeinnahmen statt Ermittlung der Nettoeinnahmen Allgemeine Kriterien A) Keine Nettoeinnahmen aufgrund von Erfahrungswerten A.1) Grundsätzlich keine Einnahmen sog. öffentliche Güter, z. B. Parks A.2) Betriebskosten sind regelmäßig höher als Einnahmen gemeinwohlorientierte Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, z. B. Kindergarten, Schwimmbad, öffentliche Bildungseinrichtung B) Keine Nettoeinnahmen aufgrund bestimmter Verpflichtungen (insbesondere resultierend aus Verträgen, Satzungen oder Gesetzen) B.1) Keine zusätzlichen Einnahmen z. B. Miete wird trotz Wertsteigerung nicht erhöht oder Eintrittspreise bleiben konstant (ohne Steigerung Nutzungszahl) B.2) Begrenzung zusätzlicher Einnahmen auf kostendeckende Höhe evtl.: gemeinwohlorientierte Einrichtungen gemeinnütziger Betreiber anderes Bsp.: Vermietung an einen gemeinnützigen Verein mit Regelung, dass erzielte Miete die durch den Vermieter zu tragenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten nicht übersteigt Spezifische Kriterien Unüblichkeit und / oder Unerheblichkeit der Einnahmen Prognose NE = 0 z. B. Ausgleichsbeiträge

6 Wessen Einnahmen sind relevant? begünstigter Investor! Problem Weitergabe eines Fördervorteils z. B. Mietnachlass Einzelfallbezogene Klärung: beihilferechtliche Zulässigkeit Konformität mit Wirtschaftlichkeitsgebot / Förderzielen kein willkürlicher Einnahmeverzicht; wirtschaftliche Trennung zwischen Investor (Ersteller) und dem ebenfalls begünstigtem Betreiber Positives Ergebnis: Einnahmen des Dritten ohne Bedeutung

7 Bestimmung der Einnahmehöhe Methodik für Einnahmen und Ausgaben Differenz Mit- vs. Ohne-Fall hilfsweise Ermittlung auf Basis des Wertzuwachses möglich Geeignete Quellen evtl. bereits vorliegende Verträge oder Vorverträge zum Verkauf Wertgutachten verfügbare Sekundärdaten, z. B. Mietspiegel oder Bodenrichtwertkarten auf die Einnahmehöhe bezogene Pauschalsätze für Ausgaben (sofern diese Pauschalanrechnung in der übrigen Förderpraxis üblich oder anderweitig begründet ist) sonstige gängige Ermittlungsmethoden, z. B. Regelungen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen begründete Schätzungen auf Basis der verfügbaren projekt- und ortsspezifischen Kenntnisse

8 Diskontierungssatz 6,00% Jahr I n v e s t. - P h a s e N u t z u n g s - / B e t r i e b s p h a s e BSFQ 31,5% Investitionskosten Einnahmen Ausgaben Nettoeinnahmen Finanzierungslücke 68,5% real diskontiert real real real diskontiert Höchstfördersatz 75,0% max. Beteiligunssatz 40,0% Förderbetrag (in ) Summe I n v e s t. - P h a s e N u t z u n g s - / B e t r i e b s p h a s e Diskontierungssatz 6,00% Jahr Investitionskosten Jahre Einnahmen Ausgaben Nettoeinnahmen BSFQ 10,0% real diskontiert real real real disk. (ges.) Finanzierungslücke 90,0% 0/1 Höchstfördersatz 75,0% max. Beteiligunssatz 67,5% Förderbetrag (in ) 675

9 Sonderfälle der Berechnung! Problem Nutzungsvertrag kürzer als wirtschaftliche Lebensdauer Restwert kann erforderlich werden! Problem konstante Nominalwerte statt Realwerte in begründeten Fällen: entweder Umrechnung der Nominalwerte in Realwerte R = N / (1 + i p) n Bsp.: 980,39 = 1000 / 1,02 oder Verwendung eines nominalen Diskontierungssatzes 1 + i n = (1 + i r) (1 + i p) Bsp.: 1,0812 = 1,06 * 1,02! Problem Weitergabe der Förderung a) NE > I keine Förderung (gilt generell) b) NE <= F Bsp.: NE = 110, I = 100 NE = 50, F = 75 keine Reduzierung Beteiligungssatz c) NE > F r max = FL x r / (1-r) r max = FL x 3 (für r = 75 %) NE = 80, F = % = 20 % x 3

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