Berücksichtigung von Einnahmen schaffenden Investitionen
|
|
- Magdalena Lichtenberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbh Folien zum Referat Berücksichtigung von Einnahmen schaffenden Investitionen 7. Netzwerktagung im Rahmen der VwV-Stadtentwicklung Dresden,
2 Um welche Einnahmen geht es? nach Regel Nr. 2 (VO 1685/2000) nach Art. 29 Abs. 4 (VO 1260/1999) inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang Erstellung / Bau tatsächliche Reduzierung der Kosten im Zeitraum der Kofinanzierung/ Abrechnung laufender Betrieb (Nicht-Investition) Investition inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang Nutzung / Betrieb potenzielle Refinanzierung von Kosten im Zeitraum nach der Fertigstellung Investition Beispiele Einnahmen bei Betriebsbeihilfe Verkauf von Abbruchmaterial Zuschuss des zukünftigen Mieters (wenn nicht im FP) Beispiele Verkauf des Objekts [auch R.Nr.2] Erschließungsbeiträge [auch R.Nr.2] (Ausgleichsbeiträge) zukünftige Miete / Pacht Nutzungsgebühren
3 Schema der Einnahmenanrechnung Einnahmen nach Regel Nr. 2 zuschussfähige Gesamtkosten x bewilligter Beteiligungssatz Ausgaben Einnahmen tatsächlich realisiert Einnahmen nach Art. 29 Abs. 4 zuschussfähige Gesamtkosten x bewilligter Beteiligungssatz tatsächlich realisierte Ausgaben prognostizierte Einnahmen
4 Investition in ein Unternehmen oder in eine Infrastruktur? Infrastruktur: Bauarbeiten und Versorgungseinrichtungen im öffentlichen Interesse (Orientierungsvermerk der KOM) Kriterium: Öffentliches Interesse / Gemeinwohl Bezug Öffentliche Dienste (EU-Terminus) private Bereitstellung möglich z. B. PPP Hilfskriterium: Staatliche Infrastrukturfinanzierung ohne Beihilfecharakter Beispielhafte Indikatoren Dienstleistung für die Allgemeinheit dem Staat obliegend Zuschnitt der Infrastruktur genau auf entsprechende Leistung keine Bereitstellung durch die freie Wirtschaft möglich Unternehmen darf nicht gegenüber anderen im Wettbewerb stehenden Unternehmen begünstigt werden diskriminierungsfreier Zugang für Nutzer; möglichst nicht nur für einen Betreiber bei Vermietung angemessener Mietzins [denkbare Alternative: gemeinnütziger Betreiber] (aufgestellt nach einem sog. Non-Paper der KOM mit Titel Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und staatliche Beihilfen )
5 Feststellung des Nichtvorliegens von Nettoeinnahmen statt Ermittlung der Nettoeinnahmen Allgemeine Kriterien A) Keine Nettoeinnahmen aufgrund von Erfahrungswerten A.1) Grundsätzlich keine Einnahmen sog. öffentliche Güter, z. B. Parks A.2) Betriebskosten sind regelmäßig höher als Einnahmen gemeinwohlorientierte Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, z. B. Kindergarten, Schwimmbad, öffentliche Bildungseinrichtung B) Keine Nettoeinnahmen aufgrund bestimmter Verpflichtungen (insbesondere resultierend aus Verträgen, Satzungen oder Gesetzen) B.1) Keine zusätzlichen Einnahmen z. B. Miete wird trotz Wertsteigerung nicht erhöht oder Eintrittspreise bleiben konstant (ohne Steigerung Nutzungszahl) B.2) Begrenzung zusätzlicher Einnahmen auf kostendeckende Höhe evtl.: gemeinwohlorientierte Einrichtungen gemeinnütziger Betreiber anderes Bsp.: Vermietung an einen gemeinnützigen Verein mit Regelung, dass erzielte Miete die durch den Vermieter zu tragenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten nicht übersteigt Spezifische Kriterien Unüblichkeit und / oder Unerheblichkeit der Einnahmen Prognose NE = 0 z. B. Ausgleichsbeiträge
6 Wessen Einnahmen sind relevant? begünstigter Investor! Problem Weitergabe eines Fördervorteils z. B. Mietnachlass Einzelfallbezogene Klärung: beihilferechtliche Zulässigkeit Konformität mit Wirtschaftlichkeitsgebot / Förderzielen kein willkürlicher Einnahmeverzicht; wirtschaftliche Trennung zwischen Investor (Ersteller) und dem ebenfalls begünstigtem Betreiber Positives Ergebnis: Einnahmen des Dritten ohne Bedeutung
7 Bestimmung der Einnahmehöhe Methodik für Einnahmen und Ausgaben Differenz Mit- vs. Ohne-Fall hilfsweise Ermittlung auf Basis des Wertzuwachses möglich Geeignete Quellen evtl. bereits vorliegende Verträge oder Vorverträge zum Verkauf Wertgutachten verfügbare Sekundärdaten, z. B. Mietspiegel oder Bodenrichtwertkarten auf die Einnahmehöhe bezogene Pauschalsätze für Ausgaben (sofern diese Pauschalanrechnung in der übrigen Förderpraxis üblich oder anderweitig begründet ist) sonstige gängige Ermittlungsmethoden, z. B. Regelungen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen begründete Schätzungen auf Basis der verfügbaren projekt- und ortsspezifischen Kenntnisse
8 Diskontierungssatz 6,00% Jahr I n v e s t. - P h a s e N u t z u n g s - / B e t r i e b s p h a s e BSFQ 31,5% Investitionskosten Einnahmen Ausgaben Nettoeinnahmen Finanzierungslücke 68,5% real diskontiert real real real diskontiert Höchstfördersatz 75,0% max. Beteiligunssatz 40,0% Förderbetrag (in ) Summe I n v e s t. - P h a s e N u t z u n g s - / B e t r i e b s p h a s e Diskontierungssatz 6,00% Jahr Investitionskosten Jahre Einnahmen Ausgaben Nettoeinnahmen BSFQ 10,0% real diskontiert real real real disk. (ges.) Finanzierungslücke 90,0% 0/1 Höchstfördersatz 75,0% max. Beteiligunssatz 67,5% Förderbetrag (in ) 675
9 Sonderfälle der Berechnung! Problem Nutzungsvertrag kürzer als wirtschaftliche Lebensdauer Restwert kann erforderlich werden! Problem konstante Nominalwerte statt Realwerte in begründeten Fällen: entweder Umrechnung der Nominalwerte in Realwerte R = N / (1 + i p) n Bsp.: 980,39 = 1000 / 1,02 oder Verwendung eines nominalen Diskontierungssatzes 1 + i n = (1 + i r) (1 + i p) Bsp.: 1,0812 = 1,06 * 1,02! Problem Weitergabe der Förderung a) NE > I keine Förderung (gilt generell) b) NE <= F Bsp.: NE = 110, I = 100 NE = 50, F = 75 keine Reduzierung Beteiligungssatz c) NE > F r max = FL x r / (1-r) r max = FL x 3 (für r = 75 %) NE = 80, F = % = 20 % x 3
Nettoeinnahmen in EFRE richtig bilanzieren.
4. Facharbeitskreis Effiziente Stadt am 24.08.2017 in Apolda Nettoeinnahmen in EFRE richtig bilanzieren. Eine leichtverständliche Einführung. Warum Bilanzierung von Nettoeinnahmen? ThStBauFR 36.2 - Einnahmen
MehrLEITFADEN ZUR FÖRDERUNG VON VORHABEN, DIE WÄHREND IHRER DURCHFÜHRUNG ODER NACH IHREM ABSCHLUSS NETTO- EINNAHMEN ERWIRTSCHAFTEN
LEITFADEN ZUR FÖRDERUNG VON VORHABEN, DIE WÄHREND IHRER DURCHFÜHRUNG ODER NACH IHREM ABSCHLUSS NETTO- EINNAHMEN ERWIRTSCHAFTEN EFRE/ESF FÖRDERPERIODE 2014-2020 STAND: 10/2016 I. Hintergrund und Rechtsgrundlagen
MehrGEMEINSAME REGELN FÜR EINNAHMEN SCHAFFENDE PROJEKTE. Stand: Europäische Union
GEMEINSAME REGELN FÜR EINNAHMEN SCHAFFENDE PROJEKTE Stand: 09.12.2015 www.by-cz.eu Ziel ETZ Freistaat Bayern Tschechische Republik 2014 2020 (INTERREG V) Europäische Union Europäischer Fonds für regionale
MehrInformationsblatt zum Umgang mit Einnahmen im INTERREG-Programm Österreich-Bayern
Informationsblatt zum Umgang mit Einnahmen im INTERREG-Programm Österreich-Bayern 2014-2020 Im Vorfeld einer Antragstellung im INTERREG-Programm Österreich-Bayern ist seitens der Projektteilnehmer zu klären,
MehrInfoblatt zur Ermittlung der Nettoeinnahmen
Infoblatt zur Ermittlung der Nettoeinnahmen Kooperationsprogramm zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2014-2020 im Rahmen des
MehrGEMEINSAME REGELN FÜR EINNAHMEN SCHAFFENDE PROJEKTE. Version: Europäische Union
GEMEINSAME REGELN FÜR EINNAHMEN SCHAFFENDE PROJEKTE Version: 09.12.2015 www.by-cz.eu Ziel ETZ Freistaat Bayern Tschechische Republik 2014 2020 (INTERREG V) Europäische Union Europäischer Fonds für regionale
MehrInformationsblatt zum Umgang mit Einnahmen im INTERREG-Programm Österreich-Bayern
Informationsblatt zum Umgang mit Einnahmen im INTERREG-Programm Österreich-Bayern 2014-2020 Die Verwaltungsbehörde empfiehlt allen Projektteilnehmern im Rahmen der Projektbesprechungen mit den Regionalen
MehrBÜRGERZENTRUM PLANUNG KOSTEN & FINANZERUNG Update
BÜRGERZENTRUM PLANUNG KOSTEN & FINANZERUNG Update 11.2015 1 KOSTEN 5.5 Mill. + 15-20% - 10% 2014 2015/16 5500 7000 +27% GESAMTKOSTEN 290 2350 820 260 670 610 310 3120 1175 265 1135 665 VORBEREITUNG (Abriss,
MehrDVO-EWV 409 Archiv. Verordnung zur Bewertung von Grundstücken samt aufstehenden Gebäuden nach dem Ertragswertverfahren gemäß Anlage 4 KF-VO (DVO-EWV)
Verordnung zur Bewertung von Grundstücken DVO-EWV 409 Archiv Verordnung zur Bewertung von Grundstücken samt aufstehenden Gebäuden nach dem Ertragswertverfahren gemäß Anlage 4 KF-VO (DVO-EWV) Vom 15. Dezember
MehrLeitfaden für Nettoeinnahmen erwirtschaftende Vorhaben, die im Rahmen des Operationellen Programms EFRE-Hamburg gefördert werden
Leitfaden für Nettoeinnahmen erwirtschaftende Vorhaben, die im Rahmen des Operationellen Programms EFRE-Hamburg 2014 2020 gefördert werden 2 Leitfaden für Nettoeinnahmen erwirtschaftende Vorhaben Inhaltsverzeichnis
MehrGutachten. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Gutachten Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit über den voraussichtlichen Bedarf an Kraft-Wärme- Kopplungs-Fördermitteln und die über das Netz abgegeben Mengen an elektrischer Energie
MehrÖffentlicher Betrauungsakt. (Bescheid)
JSK 12.11.2012 Anlage zu Drucksache Nr. 2012-303 JSK 12.11.2012 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 2012-303 Öffentlicher Betrauungsakt (Bescheid) der Stadt Rastatt betreffend den Eigenbetrieb Kultur & Veranstaltungen
MehrRechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung
Rechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung Abrechnungstag der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien 12. Februar 2016 in Ingolstadt Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum Auswirkungen des Mieterwechsels
MehrArbeiten im Thüringer Wirtschaftsministerium ein Beruf mit Zukunft?
Arbeiten im Thüringer Wirtschaftsministerium ein Beruf mit Zukunft? Vortragsreihe Academia meets practice Friedrich-Schiller-Universität Jena, 25. November 2015. Ziel des Vortrages Arbeiten im Thüringer
MehrLeitfaden für Nettoeinnahmen erwirtschaftende Vorhaben, die im Rahmen des Operationellen Programms EFRE-Hamburg gefördert werden
Leitfaden für Nettoeinnahmen erwirtschaftende Vorhaben, die im Rahmen des Operationellen Programms EFRE-Hamburg 2014 2020 gefördert werden 2 Leitfaden für Nettoeinnahmen erwirtschaftende Vorhaben Inhaltsverzeichnis
Mehrin der im Betreff angeführten Angelegenheit ergeht folgender BESCHEID:
Öffentliche Bekanntmachung Die Stadt Ebeleben und die Gemeinde Thüringenhausen haben eine Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe zur Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen
MehrAm Anfang steht der Bebauungsplan
Am Anfang steht der Bebauungsplan Wie wird Stadtplanung umgesetzt? (Beispiel) Umlegung ist ein Landtauschverfahren zur Umsetzung eines Bebauungsplans Grundsätze der Umlegung 1. Eigentumsgarantie Land Eigentümer
MehrBegleitausschusssitzung PFEIL
Begleitausschusssitzung PFEIL am 22.06.2016 TOP 16: Breitbandförderung Breitbandstrategie Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Referat Kommunikationsdienstleistungen
MehrEuropäisches Beihilfenrecht und Finanzierung sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Dr. Karolin Hartmann HV Brüssel des DCV
Europäisches Beihilfenrecht und Finanzierung sozialer Dienstleistungen in Deutschland Dr. Karolin Hartmann HV Brüssel des DCV 18.03.2010 Verständigungsprobleme Rechtliche Grundlagen Art. 106 Abs. 2 S.
MehrWillkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012
Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012 Betriebskosten die Zweite Miete ständig steigende Kosten Kein Einfluss des Vermieters Vermieter ist
MehrMinisterium für Wirtschaft, Bau und Tourismus. Referat 350 EFRE Fondsverwaltung/ -steuerung
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Referat 350 EFRE Fondsverwaltung/ -steuerung Leitfaden für die Berücksichtigung von (Netto-) Einnahmen in Projekten, die im Rahmen des Operationellen Programms
MehrDie Flughafenleitlinie der EU-KOM. Entwicklung und Perspektiven
Entwicklung und Perspektiven ~460 Flughäfen stehen in Europa für die kommerzielle Luftfahrt zur Verfügung In Europa besteht kein Mangel an Pistenkapazitäten, aber sie sind nicht alle an den richtigen Stellen!
MehrHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Referat II 6, EFRE-Verwaltungsbehörde Stand: März 2018 Informationen zur Berücksichtigung von Nettoeinnahmen nach Artikel 61der
MehrHamburger Vergabetag Workshop I Verkauf kommunaler Grundstücke. Prof. Dr. Heiko Höfler 31. Januar 2013
Hamburger Vergabetag 2013 Workshop I Verkauf kommunaler Grundstücke Prof. Dr. Heiko Höfler 31. Januar 2013 Agenda 1. PPP-Transaktionen (Grundmodell) 2. Veräußerung eines kommunalen Grundstücks a) Überblick
MehrHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Referat II 6, EFRE-Verwaltungsbehörde Stand: April 2017 Informationen zur Berücksichtigung von Nettoeinnahmen nach Artikel
MehrRegelung zur Berücksichtigung von Nettoeinnahmen nach Artikel 61 und Artikel 65 der ESIF-Verordnung
Anlage 06 Regelung zur Berücksichtigung von Nettoeinnahmen nach Artikel 61 und Artikel 65 der ESIF-Verordnung I Zielsetzung und Anwendungsbereich Zielsetzung Ziel der Regelungen zu Einnahme schaffenden
MehrBetrauungsakt. der Stadt Kleve für die Kleve-Marketing GmbH & Co. KG auf der Grundlage des
Anlage 2 Betrauungsakt der Stadt Kleve für die Kleve-Marketing GmbH & Co. KG auf der Grundlage des Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 des Vertrages
MehrNutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und
Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen
MehrInformationsvermerk zu Artikel 55 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
Endgültige Fassung vom 21/10/2008 COCOF 08/0012/02-DE EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION REGIONALPOLITIK Informationsvermerk zu Artikel 55 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 ERKLÄRUNG ÜBER
MehrKosten der Unterkunft - Anpassung der Leistungen an die tatsächlichen Aufwendungen
Alternativer Wohngipfel Wohnen für alle Individualhilfen anpassen Kosten der Unterkunft - Anpassung der Leistungen an die tatsächlichen Aufwendungen Sigmar Gude 20.09.2018 1 Kerndaten zu Alg II und KDU
MehrWirtschaftlichkeitsuntersuchung zur geplanten Stadtbahnverlängerung in Langenhagen
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur geplanten Stadtbahnverlängerung in Langenhagen Bewertung mit dem Verkehrsmodell VIS-H+ der Region Hannover Vorstellung der Ergebnisse am 28. Juni 2012 Dipl.-Ing. Florian
MehrVSt-2482/ Jänner 2009 Mag. Hansjörg Teissl 12
VERBINDUNGSSTELLE DER BUNDESLÄNDER BEIM AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG 1010 Wien Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61 Telefax 01 535 37 61 29 E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen Datum Bearbeiter Durchwahl VSt-2482/518
MehrAm Anfang steht der Bebauungsplan
Am Anfang steht der Bebauungsplan Wie wird Stadtplanung umgesetzt? (Beispiel) Umlegung ist ein Landtauschverfahren zur Umsetzung eines Bebauungsplans Grundsätze der Umlegung 1. Eigentumsgarantie Land Umlegungs-
MehrStadt Monheim am Rhein
.01 Gebäudewirtschaft und Serviceleistungen Verwaltungshaushalt Ergebnis Plan Budget Finanzplanung Entgelte, Gebühren 0 0 0 0 0 0 Innere Verrechnungen 3.732.177 3.482.603 3.310.448 3.310.448 3.310.448
MehrArbeitsgruppe Soziale Wohnraumversorgung Bezahlbares Wohnen. Thema 2 Handlungserfordernisse
Arbeitsgruppe Soziale Wohnraumversorgung Bezahlbares Wohnen Thema 2 Handlungserfordernisse Inputreferat Susann Schult Abteilungsleiterin Wohnungswirtschaft HWG Hallesche Wohnungsgesellschaft mbh 1 Was
MehrMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU
Förderung von Kooperationsprojekten mehrerer Gemeinden für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel Leitfaden I. Allgemeines Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß 558d Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
MehrWirtschaft zwischen Ethik und Profit - Die Praxis im Spannungsfeld
rechtsanwälte wirtschaftsprüfer steuerberater Hamburg München Wirtschaft zwischen Ethik und Profit - Die Praxis im Spannungsfeld 13. September 2017 Übersicht 1. Einführung 2. Grundfall: Betonmischer für
MehrZugang zur Inhouse-Verkabelung für NGA aus Sicht der Kabelnetzbetreiber
Zugang zur Inhouse-Verkabelung für NGA aus Sicht der Kabelnetzbetreiber Präsentation für das NGA-Forum der Bundesnetzagentur Dr. Adrian v. Hammerstein Vorstandsvorsitzender Kabel Deutschland Holding AG
MehrInteressentenabfrage für die Vergabe von Mietsubventionen zur Nutzung bestehender Arbeitsräume durch frei arbeitende Künstlerinnen und Künstler
Referat V D - Förderung von Künstlerinnen, Künstlern, Projekten und Freien Gruppen Interessentenabfrage für die Vergabe von Mietsubventionen zur Nutzung bestehender Arbeitsräume durch frei arbeitende Künstlerinnen
MehrZentrale Herausforderungen an das Rechnungswesen der Hochschulen
Zentrale Herausforderungen an das Rechnungswesen der Hochschulen Einführung in das Thema www.che-consult.de Andrea Güttner Kassel, 12.11.2010 Zentrale Herausforderungen Interne Anforderungen an das Rechnungswesen
MehrDas Urteil des EuGH und seine Auswirkungen in Deutschland und Europa
Das Urteil des EuGH und seine Auswirkungen in Deutschland und Europa 5. Deutscher Nahverkehrstag 17.-19.9.2003 Vortrag vom Assessor Martin Schäfer, VDV 2 EuGH zur Anwendbarkeit der VO 1191/69 in Deutschland
MehrFinanzierung von Infrastruktur: Beihilfen für Flughäfen
Finanzierung von Infrastruktur: Beihilfen für Flughäfen Herbsttagung der Deutsch-Nordischen Juristenvereinigung Leipzig 25. bis 27.09.2009 RA Dr. Ludger Giesberts, LL.M. Übersicht I. Einführung II. Entgelterhöhungen
MehrGerhard Muzak Die Entgeltregulierung in Österreich im Lichte der Judikatur
Gerhard Muzak Die Entgeltregulierung in Österreich im Lichte der Judikatur Vortrag im Rahmen des Symposiums der Schienen-Control gemeinsam mit der Österreichischen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft
MehrSchritt für Schritt zur Breitbandförderung
Schritt für Schritt zur Breitbandförderung Vortrag auf den Informationsveranstaltungen in Dassendorf, am 20.04.2010 Eutin, am 26.04.2010 Eggebek, am 27.04.2010 Pinneberg, am 03.05.2010 Rainer Helle, Leiter
Mehr2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 14. März 2018, Az.
2231-A Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege und zur Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2012 C(2012) 5227 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25.7.2012 zur Genehmigung der Revision des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Länder
MehrFördersystematik nach AGVO
AGVO Merkblatt für Anträge nach Artikel 38 der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien Fördersystematik nach AGVO
MehrReutlingen intermodal Terminal. Sachstandsbericht PA Regionalverband Neckar-Alb
Reutlingen intermodal Terminal Reaktivierung und Neukonzipierung des ehemaligen Güterbahnhofareals Sachstandsbericht PA Regionalverband Neckar-Alb 31.1.2017 1 Inhalt der Präsentation Motivation Einzugsgebiet
MehrDWL 1. zur Förderung von Wohneigentum in der Stadt Lingen (Ems) Erwerb von bestehenden Wohngebäuden für eigengenutztes Wohneigentum
DWL 1 zur Förderung von Wohneigentum in der Stadt Lingen (Ems) Erwerb von bestehenden Wohngebäuden für eigengenutztes Wohneigentum in der Fassung vom 18.05.2017 Inhaltsverzeichnis Seite I Vorbemerkungen
Mehr2. Oktober 2008 in Leipzig
Regionalveranstaltung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Bildungs- und Demonstrationszentrums für dezentrale Abwasserbehandlung e.v. 2. Oktober 2008 in Leipzig Ergebnis
MehrBüren, Stadt. Kreis Paderborn. Regierungsbezirk Detmold. Bevölkerung am : Fläche am : Hektar
Allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen des Landes NRW Ausgewählte Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (GFG) Kreis Paderborn Regierungsbezirk Detmold Bevölkerung am 30.6.2004: 22.339
MehrBjörn Meyer Immobilien Ihr Partner für Verkauf Vermietung Hausverwaltung
Björn Meyer Immobilien Ihr Partner für Verkauf Vermietung Hausverwaltung B. Meyer Immobilien Am Dooracker 7 26160 Bad Zwischenahn Frau Firma Björn Meyer Marta Muster Am Dooracker 7 Musterring 999 26160
MehrÜbersicht Lernfelder und Unterrichtsfächer im Bildungsgang Steuerfachangestellte/r
Übersicht Lernfelder und Unterrichtsfächer im Der Rahmenlehrplan, der für alle Ausbildungsverhältnisse Steuerfachangestellte/r gilt, ist in Lernfelder gegliedert. In Nordrhein-Westfalen sind den Lernfeldern
MehrKAPITALANLAGE. Seniorenpflegeheim Köln. Pflegeimmobilien SOFORTIGE MIETZAHLUNG MIETRENDITE 4,20 %
KAPITALANLAGE Pflegeimmobilien SOFORTIGE MIETZAHLUNG MIETRENDITE 4,20 % Seniorenpflegeheim Köln 6 Seniorenpflegeheim INVESTMENT Köln Pflegeimmobilie als Kapitalanlage Pflegeheime wurden in der Vergangenheit
MehrWarum Lebenszykluskostenberechnung?
Folie 1 München, 28.10.2011 GM Kongress 2011 Dipl.-Ing. (FH), M.FM Sandra Schum Lebenszykluskosten Ermittlung und Optimierung von Lebenszykluskosten Folie 2 München, 28.10.2011 GM Kongress 2011 Dipl.-Ing.
MehrInformationsveranstaltungen zur Trennungsrechnung an der FSU Jena Dr. Kerstin Rötzler
Kostenkalkulation und Rückerstattungsmodell bei wirtschaftlichen Tätigkeiten Informationsveranstaltungen zur Trennungsrechnung an der FSU Jena Dr. Kerstin Rötzler 1 Themen I. Einführung II. III. IV. Projektkalkulation
MehrHaushaltsjahre 2016/2017 HAUSHALTSPLAN FÜR DIE ALTEN- UND PFLEGEHEIME WINSEN, BUCHHOLZ UND HELFERICHHEIM TODTGLÜSINGEN
Haushaltsjahre 2016/2017 HAUSHALTSPLAN FÜR DIE ALTEN- UND PFLEGEHEIME WINSEN, BUCHHOLZ UND HELFERICHHEIM TODTGLÜSINGEN Wirtschaftspläne 2016-2017 der Alten- und Pflegeheime Winsen, Buchholz und des Helferichheimes
MehrDer Mietzins. von Erich René Karauscheck, Franz Strafella. 1. Auflage
Der Mietzins von Erich René Karauscheck, Franz Strafella 1. Auflage Der Mietzins Karauscheck / Strafella schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Linde Verlag Wien 2010 Verlag
MehrÖffentliche Betrauung der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (Betrauungsakt)
Öffentliche Betrauung der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (Betrauungsakt) der Musterkommune (nachfolgend Kommune ) auf der Grundlage des BESCHLUSSES DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2011 über die
MehrMerkblatt KMU zur Antragstellung der Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015)
Merkblatt KMU zur Antragstellung der Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015) Stand: 04.03.2016 (Änderungen sind grün gekennzeichnet) Für Antragsteller nach RL TWN/2015 ist ab dem Antragsjahr
Mehr9.1 EU-Beihilfenrecht
9. EU-rechtliche Fragen 9. EU-rechtliche Fragen 9.1 EU-Beihilfenrecht Nach der Grundregel in Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV (Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag a.
MehrIMMOBILIEN FÜR KINDERTAGESSTÄTTEN PRÄSENTATION FÜR IMMOBILIEN-INHABER
IMMOBILIEN FÜR KINDERTAGESSTÄTTEN PRÄSENTATION FÜR IMMOBILIEN-INHABER STAND: 22.08.2017 DIE FRAGESTELLUNG: WIE KÖNNEN SIE VON DER SCHAFFUNG NEUER KITA-PLÄTZE PROFITIEREN? Sie sind daran interessiert, Ihre
MehrStarte deine ZUKUNFT mit den Besten! Willkommen zuhause!
Starte deine ZUKUNFT mit den Besten! Willkommen zuhause! WER WIR SIND BSG-Allgäu einer der besten deutschen Arbeitgeber * Die BSG-Allgäu, Bau- und Siedlungsgenossenschaft eg in Kempten-Sankt Mang, ist
MehrEntwicklungsgebiet Nordost Wohnen zwischen Stadt und Land. LaSie-Strategie III: ERWEITERN
Entwicklungsgebiet Nordost Wohnen zwischen Stadt und Land LaSie-Strategie III: ERWEITERN München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Bezeichnung Hauptabteilung Vorname Name des Autors TT.MM.JJJJ -
MehrSynopse zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom BGBl I 2648
Synopse zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom 18.12.2018 BGBl I 2648 555c BGB Ankündigung von (1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform
MehrInnovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen
P R O D U K T I N F O RM AT I O N ( ST AN D 1 7. 0 7. 2 0 1 5 ) Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen EUROPÄISCHE UNION Wenn Sie als Fachhochschule, Universität oder außeruniversitäre
MehrBenchmarking Kennzahlenvergleich Abwasser in Baden-Württemberg
Benchmarking Kennzahlenvergleich Abwasser in Baden-Württemberg Ergebnisse des Kennzahlenvergleiches der kommunalen Unternehmen der Abwasserbeseitigung für das Erhebungsjahr 2008 -Dipl. oec. Filip Bertzbach
Mehr1. Übersicht Termin-Controlling / Realisierungsstand (Teil A) Finanz-Controlling (Teil B) Kosten-Controlling (Teil C) 6
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) A-Massnahmen der Agglomerationsprogramme
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung
Bundesrat Drucksache 160/03 (Beschluss) 14.03.03 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung A. Zielsetzung Nach bisherigem Recht (seit 1. Januar 2001) setzt die
MehrSatzung zur Regelung der Beteiligung der Städte und Gemeinden an den kommunalen Kosten des SGB II vom
50/5 Satzung zur Regelung der Beteiligung der Stadte und Gemeinden Satzung zur Regelung der Beteiligung der Städte und Gemeinden des SGB II vom 18.12.2012 Kreistag: 10.12.2012 Aufgrund des 5 der Kreisordnung
MehrLandkreis Mayen-Koblenz. Kreisverwaltung. KdU-Richtwerte 2013 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzeptes 2011
Landkreis Mayen-Koblenz Kreisverwaltung KdU-Richtwerte 2013 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzeptes 2011 Endbericht vom 24.04.2013 - 1 - Landkreis Mayen-Koblenz: KdU-Richtwerte 2013 Indexfortschreibung
MehrAktionskreis Energie. Energetische Sanierung aus Sicht des Eigentümers Wirtschaftliche Chance und Stolpersteine
Aktionskreis Energie Energetische Sanierung aus Sicht des Eigentümers Wirtschaftliche Chance und Stolpersteine Sicht des Eigentümers Randbedingungen des Mietverhältnisses Bei der energetischen Modernisierung
MehrHAßBERGE TOURISMUS UMWANDLUNG IN EINEN EINGETRAGENEN VEREIN
HAßBERGE TOURISMUS UMWANDLUNG IN EINEN EINGETRAGENEN VEREIN AUSGANGSLAGE AKTUELLE RECHTSFORM Der Tourismusverband Haßberge ist ein Gebietsausschuss des Tourismusverbandes Franken e.v. Mitglieder sind die
MehrI. Allgemeines. II. Ergänzungsleistungen und Beihilfen. Vom 22. Januar 2016 (Stand 1. Januar 2016) 1. Zweck
Ergänzungsleistungen, Beihilfen: Vertrag mit Riehen BeE 8.680 Vertrag zwischen der Einwohnergemeinde Riehen und der Einwohnergemeinde Bettingen betreffend Leistungserbringungen im Bereich Ergänzungsleistungen
MehrTeil 2 Investitionszulagengesetz 2010
Seite 1 von 6 Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010 Kommentierung und Handbuch von G. Brüggen und C. Geiert.../2 Seite 2 von 6 11 Zusammentreffen mit anderen Regionalbeihilfen (1) Trifft bei einem Erstinvestitionsvorhaben
MehrGemeinde Eschenburg. Bürgerversammlung Kommunen in der Finanzkrise Ist Eschenburg pleite?
Gemeinde Eschenburg Bürgerversammlung Kommunen in der Finanzkrise Ist Eschenburg pleite? 13.03.2014 Gemeinde Eschenburg Bürgerversammlung Kommunen in der Finanzkrise Ist Eschenburg pleite? 13.03.2014 Prognose:
MehrExkurs: Anmerkungen zur Diskussion zum Non-Paper vom Dezember 2011
Konsultation zu Leitlinien für Regionalbeihilfen ab 2014 ZDH-Beitrag zur Konsultation Vorbemerkung: Zu kritisieren ist, dass seitens der Kommissionsdienststellen bereits Ende 2011 - vor der Initiierung
MehrZukünftige europäische Seehafenpolitik
28. Juni 2012 Hei/Se/III-5/350 Zukünftige europäische Seehafenpolitik Ausführungen von Klaus Heitmann Hauptgeschäftsführer des ZDS beim Frühstück des Arbeitskreises Küste der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
MehrVerwaltungsanweisung zu 27 Absatz 3 SGB II
Verwaltungsanweisung zu 27 Absatz 3 SGB II Verwaltungsvorschrift der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen vom 1. April 2012 - Aktenplan Nr. 20-01/1-0/2 Verwaltungsanweisung zu 27 Absatz 3
MehrBewertung Integriertes Handlungskonzept Grüne Infrastruktur (IHK GI)
Bewertung Integriertes Handlungskonzept Grüne Infrastruktur (IHK GI) Teil A: Bewertung der Gesamtkonzeption Teil B: Bewertung jedes Projektes mit Maßnahmen Teil C: Kriterien Definition Bewertung der Gesamtkonzeption
MehrBioenergiedörfer Rahmenbedingungen, Betreibermodelle, Fördermöglichkeiten
Bioenergiedörfer Rahmenbedingungen, Betreibermodelle, Fördermöglichkeiten Rainer Schüle Energieagentur Regio Freiburg www.energieagenturregiofreiburg.de Komponenten Bioenergiedorf 1 1 Bioenergiedorf Hägelberg
Mehr-Vhttp://d-nb.info/
Inhaltsverzeichnis A. Einfuhrung/Grundsatz 1 I. Mieterhöhungsmöglichkeiten im laufenden Mietverhältnis 1 II. Freifinanzierter Wohnraum 1 III. Begriff der Miete/Mietstruktur 2 B. Mieterhöhung auf die ortsübliche
MehrInhaltsverzeichnis. Karauscheck/G. Strafella, Der Mietzins 2
Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis und weiterführende Literatur... V XV XIX I. Einleitung... 1 A. Zielsetzung... 1 B. Gutachten in der Gerichtspraxis... 1 C. Aufbau des Buches...
MehrPV-Modell der BürgerEnergie Buxtehude
PV-Modell der BürgerEnergie Buxtehude September 2014 Vorstand BürgerEnergie Buxtehude eg Ausgangslage Die BürgerEnergie Buxtehude unterstützt ihre Mitglieder dabei, durch (Aufdach) PV-Anlagen eigenen Strom
MehrMachbarkeitsstudie Marina Smederevo
Machbarkeitsstudie Marina Smederevo / Germany Professor Dr. Heiner Haass Ambero Consulting GmbH 13. April 2012 Gliederung der Präsentation I. Machbarkeitsstudie Marina Smederevo II. Bestand III. Entwicklungsziele
MehrFremdenverkehrsabgabesatzung der Stadt Hohnstein
Stadt Hohnstein Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Fremdenverkehrsabgabesatzung der Stadt Hohnstein Aufgrund von 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrFörderleitlinien der Landkreis Gifhorn Stiftung (2. geänderte Fassung vom )
Förderleitlinien der Landkreis Gifhorn Stiftung (2. geänderte Fassung vom 01.11.2011) 1. Allgemeine Grundsätze Die Landkreis Gifhorn Stiftung wurde 2005 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
MehrEntwicklungen der Marktöffnung im ÖPNV seit 2000 Überblick
Entwicklungen der Marktöffnung im ÖPNV seit 2000 Überblick 1 Die sektorale Liberalisierung im Bereich der Daseinsvorsorge Telekommunikation Strom, Gas Postdienste Eisenbahnliberalisierungspaket Öffentlicher
MehrAlternativer Wohngipfel Berlin. Beitrag im Workshop Gemeinwohl neue Akteure und starke Förderung
NWG: Neue WohnungsGemeinnützigkeit Alternativer Wohngipfel 20.09.18 Berlin Beitrag im Workshop Gemeinwohl neue Akteure und starke Förderung Jan Kuhnert KUB Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH Auslaufmodell
MehrGebührbedarfberechnung Einführung Workshop Okt.-Nov Kassel Dozent: Hubert Bechstein. Hubert Bechstein 1
Gebührbedarfberechnung Einführung Workshop Okt.-Nov. 2006 Kassel Dozent: Hubert Bechstein Hubert Bechstein 1 Einführung in die Gebührenbedarfsberechnung Rechtsgrundlagen: 19, 20 Hessische Gemeindeordnung
MehrThe Regulatory Assistance Project
Einführung in das europäische Beihilferecht Maria Kleis 06.02.2014 The Regulatory Assistance Project rue de la Science 23 B - 1040 Brussels Belgium Phone: +32 2-894-9300 web: www.raponline.org Was ist
MehrDiplom - Bachelor - Master - Prüfung
Wirtschaftswissenschaftliches Prüfungssekretariat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Diplom - Bachelor - Master - Prüfung Platzkarte Klausur zur Vorlesung und Übung Externes Rechnungswesen
MehrMaßnahmen. Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung
EU-Strukturfondsförderung 2014 2020 Maßnahmen für Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung Netzwerktagung am 5. November 2013 in Dresden Förderperiode 2014-2020 Verordnungsvorschläge der Kommission vom
Mehr