VL Besonderes Verwaltungsrecht Carsten Roth SS 2016

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1 VL Besonderes Verwaltungsrecht Carsten Roth SS 2016 Dienstag, 5. April 2016 (BA 9910) und Freitag, 8. April 2016 (HS 5): Betriebsanlagenrecht 1 und 2 A. Grundlagen I. Regelungsgegenstand II. Regelungsziele III. Grundbegriffe 1. materielles Betriebsanlagenrecht vs formelles Betriebsanlagenrecht 2. Genehmigungspflichtigkeit vs Genehmigungsfähigkeit B. Betriebsanlagenbegriff I. örtlich gebundene Einrichtung II. der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit zu dienen bestimmt (Achtung: zb 2 Abs 5 GewO 1994) III. regelmäßig (Abgrenzung zu 1; Baustellen 84 GewO) C. Betriebsanlagengenehmigung [Normalverfahren] I. Genehmigungspflichtigkeit, 74 GewO 1. Einheit der Betriebsanlage [Abgrenzung: Antrag auf Genehmigung der Errichtung einer neuen Betriebsanlage vs. Antrag auf Genehmigung der Änderung/Erweiterung einer bestehenden Anlage] 2. Genehmigungspflicht aufgrund Störungspotential 3. Problem: Zurechenbarkeit von Störungen zur Betriebsanlage a. 74 Abs 3 b. [VwGH 99/04/0194] c. Sonderregelung Gaststätten: 113 Abs 5 (außerhalb des BA-Genehmigungsverfahrens) 4. anlagenunspezifisches Störungspotenzial [VwSlg A/2001; VwSlg A/1981] 5. Einzelfragen zu 74 GewO a. Nachbarbegriff ( 75 Abs 2) b. Bewohner grenznaher Grundstücke ( 75 Abs 3) c. Eigentumsschutz ( 75 Abs 1) [VwGH 92/04/0099 und 91/04/0004] 6

2 6. genehmigungsfreie Anlagen a. Genehmigungsfreistellung der Anlage durch Verordnung, 74 Abs 7 GewO [ivm Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der jene Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, für die jedenfalls keine Genehmigung erforderlich ist, BGBl II 1999/20 idgf] b. Genehmigungsfreistellung einzelner Betriebsmittel, 76 [ivm Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der jene Solarien bezeichnet werden, deren Verwendung für sich allein die Genehmigungspflicht einer gewerblichen Betriebsanlage nicht begründet (Solarienverordnung) StF: BGBl. Nr. 147/1995] c. Sonderregelung für Gastgärten, 76 a GewO 7. kombinierte Anlagen, 74 Abs 4 bis 6 GewO II. Genehmigungsfähigkeit, 77 GewO 1. Genehmigungsfähigkeit ohne Auflagen a. Gefährdungstatbestände b. Beeinträchtigungs-/Belästigungstatbestände c. Abgrenzung 2. Genehmigungsfähigkeit durch Auflagenerteilung a. amtswegige Prüfung b. Anforderungen an Auflagen (Bestimmtheit, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Erfüllbarkeit) III. Wiederholung/Zusammenfassung: Bedeutung der Unterscheidung zwischen Gefährdungs- und Beeinträchtigungs- /Belästigungstatbestanden IV. Zuständigkeit und Verfahren 1. Zuständigkeit 2. Verfahren ( 353 ff GewO) V. Wirkung der Betriebsanlagengenehmigung 1. Rechtsgestaltende Wirkung 2. Zeitliche Dauer, 80 Abs 1 GewO 3. Dingliche Wirkung, 80 Abs 5 GewO VI. Verfahrenskonzentration, 356 b GewO 7

3 Dienstag, 12. April 2016 (BA 9910): Betriebsanlagenrecht 3 D. Nachbarschutz im Normalverfahren I. Problemstellung II. fakultative mündliche Verhandlung III. Präklusion 1. Parteistellung ( 8 AVG) 2. qualifizierte Kundmachung der mündlichen Verhandlung ( 356 Abs 1 GewO, 41 ff AVG) a. Verhältnis 41 AVG vs 356 GewO b. Ausgewählte Fragen der Kundmachung aa. Auswirkungen von Kundmachungsfehlern auf Präklusion bb. [VwGH 99/04/0140 (Kundmachungsdauer)] cc. 41 Abs 1 Satz 1 AVG dd. 356 Abs 1 Satz 3 GewO 3. Aufrechterhaltung der Parteistellung durch Einwendung a. Begriff Einwendung b. Zulässigkeit: aa. privatrechtliche Einwendungen ( 357 GewO) bb. öffentlichrechtliche Einwendungen cc. Möglichkeit der Rechtsverletzung [VwGH 98/04/0044; VwGH 96/04/0158] dd. Bestimmtheit [VwGH 97/04/0077; 93/04/0017; 91/04/0004; 93/04/0190] c. Rechtzeitigkeit [Problem: Nachschieben von Einwendungen; Quasi-Wiedereinsetzung] VI. Einzelfragen 1. Gefahr der Verletzung von Betriebsgeheimnissen, 356 Abs 2 GewO 2. Anhörungsrecht der Gemeinde, 355 GewO 3. Großverfahren: 44a ff AVG 4. gemeinsamer Zustellbevollmächtigter, 356 c GewO 8

4 Cyber-Stream: Betriebsanlagenrecht 4 E. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren gem 359 b GewO 1994 I. Anwendbarkeit II. Parteistellung III. Einwendungen IV. Bescheidwirkung F. Vereinfachtes Verfahren u zivilrechtliche Immissionsunterlassungsklagen, 364 Abs 2 ABGB G. Gewerbliche Betriebsanlage und Vorschriften außerhalb der Gewerbeordnung [kursorischer Überblick] I. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) II. Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K) III. Forstgesetz (ForstG) IV. Emissionszertifikategesetz (EZ-G) V. Wasserrechtsgesetz (WRG) VI. Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) VII. Straßenrecht (zb BStrG; Oö StrG) VIII. Landesrechtliche Vorschriften Cyber-Stream: Betriebsanlagenrecht 5 H. Betrieb vor Rechtskraft des Genehmigungsbescheids, 78, 359 c GewO 1994 I. Betrieb vor Erlassung eines Genehmigungsbescheids J. laufender Betrieb [Überblick] I. Abweichungen vom Genehmigungsbescheid, 79 c Abs 2 GewO II. Änderung der genehmigten Betriebsanlage, 81 GewO III. Betriebsunterbrechung und Betriebsauflassung, 80, 83 GewO IV. Anlagenüberwachung, insbes 82 b und 338 GewO V. nachträgliche Auflagen, 79 GewO VI. Sanierungskonzept, 79 Abs 3 GewO 9

5 Cyber-Stream: Betriebsanlagenrecht 6 K. Besondere Betriebsanlagen I. IPPC-Anlagen, insbes 77 a, 81 a ff, 83 a GewO II. SEVESO-II-Anlagen, 84 a ff GewO III. Gesamtanlagen (Generalgenehmigung, 356 e; Spezialgenehmigung, 359 b Abs 6 GewO) IV. UVP-pflichtige Anlagen Freitag, 22. April 2016 (HS 5): Stoffdiskussion L. Fälle Cyber-Stream: Gewerbepolizeirecht M. Gewerbepolizeirecht I. Überblick II. Übungsfall 10

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

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