Infrastrukturzugang und Entgelte

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1 Infrastrukturzugang und Entgelte Dr. Marcus ter Steeg Recht für Eisenbahner Intensiv-Workshop der FER Dortmund,

2 Überblick I. Zugang a) Überblick b) Zugangsfälle c) Marktanteile II. Entgelte

3 Zugang Überblick Grundsatz: Eisenbahninfrastruktur in Deutschland ist öffentlich 3

4 Zugang Überblick Das gilt für - Schienenwege der DB - Schienenwege von NE - Serviceeinrichtungen (ebenfalls DB und NE) 4

5 Zugang Überblick Ausnahme: Geschlossene Werksbahn Geschlossene Werksbahn 15 Abs. 1 ERegG 5

6 Zugang Überblick Keine Ausnahme: Befreiungen Zugang muss dennoch gewährt werden. ( 2 ERegG) Befreiung nur von Bürokratieanforderungen. 6

7 Zugang Überblick Serviceeinrichtungen - Personenbahnhöfe - Güterterminals - Rangierbahnhöfe - Abstellgleise - Wartungseinrichtungen - Andere technische Einrichtungen (z.b. Wascheinrichtungen) - Hilfseinrichtungen (z.b. Zuführungsgleise) - Einrichtungen für die Brennstoffaufnahme - Serviceeinrichtungen in See- oder Binnenhäfen Werksbahnnovelle 7

8 Zugang Überblick Zugangsbedingungen Angemessen Zugang Nichtdiskriminierend 10 ERegG Transparent 8

9 Zugang Überblick Monopolartige Struktur 9

10 Zugang Überblick Rechtsgrundlagen Richtlinie 2012/34/EU + Durchführungsverordnungen Schienengüterverkehrskorridorverordnung VO (EU) 913/2010 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) 10

11 Nutzungsbedingungen Zugangsbedingungen Angemessen Nichtdiskriminierend SNB und NBS Strukturieren die Betriebsprozesse Transparent 11

12 Zugangsfälle Beispiele (1) Zugang zu Betriebszentralen?? Personalmangel im Stellwerk 12

13 Zugangsfälle Beispiele (2) Zugang zum Autozug Sylt Recht der ZB auf Information von Fahrgästen an Personenbahnhöfen Ausschluss der Verlader von Terminalnutzungsverträgen 13

14 Aktuelle Zugangsfälle Leistungsbeschreibung Gleise in Serviceeinrichtungen Ausweisung Verkehrs- und Rangiererwege Beleuchtung ca Gleise in Serviceeinrichtungen Leistungsbeschreibung Personenbahnhöfe 14

15 II. Entgelte 15

16 Entgeltgenehmigung Grundsatz: Genehmigungspflicht für Trassenentgelte Stationsentgelte Andere als die genehmigten Entgelte dürfen nicht verlangt werden. Genehmigtes Entgelt gilt als billiges Entgelt i.s.v. 315 BGB. Befreiungen möglich ( 2 ERegG). 16

17 Trassenentgelte Verfahren zur Anreizsetzung der ersten Regulierungsperiode in drei Schritten Anreizpfad Ø Fortschreibung? = Basisjahr AGK 2019 OGK 2020 OGK 2021 OGK 2019 OGK 2019 kalk. Erlöse Bestimmung des Ausgangsniveaus der Gesamtkosten (AGK) Bestimmung der Obergrenze der Gesamtkosten (OGK) Entgeltgenehmigung 17

18 Trassenentgelte 18

19 Trassenentgelte Idee Preisbremse Trassenpreisbremse im SPNV Regionalisierungsmittel (2016: 8 Milliarden EUR) Dynamisierung: +1,8% p.a. 19

20 Stationsentgelte Stationspreisbremse im SPNV dto. Regionalisierungsmittel sollen für SPNV auskömmlich sein. Daher grundsätzlich Entgelte des Basisjahres ,8% p.a. Ausnahme: Vereinbarungen mit Gebietskörperschaften können zu Aufschlägen führen. Gebietskörperschaften 37 Abs. 3 ERegG 20

21 Vielen Dank! Dr. Marcus ter Steeg Bundesnetzagentur Eisenbahnregulierung Beschlusskammer

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