Ein Jahr Eisenbahnregulierung durch die Bundesnetzagentur Fazit und Ausblick
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- Gotthilf Baum
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1 Ein Jahr Eisenbahnregulierung durch die Bundesnetzagentur Fazit und Ausblick Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 1
2 Logisch? Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 2
3 Regulierungsgegenstand Diskriminierungsfreier Zugang zur Netzinfrastruktur zu Serviceeinrichtungen (Mindestumfang; Steuerungs- u. Sicherungssysteme) Wegeentgelte, sonstige Entgelte, 14 IV, 14 e, 14f Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 3
4 Verfahren Ex ante- Prüfung, 14 e AEG Ex post- Prüfung, 14 f AEG - von Amts wegen - auf Antrag Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 4
5 Entscheidungen Bei Beschränkung des Rechts auf Zugang entscheidet die BNetzA nach 14f Abs. 3 AEG und verpflichtet zur Änderung der Entscheidung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens oder legt die Vertragsbedingungen fest. Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 5
6 Regulierungsgeschichte Zugangsfragen zunächst im Vordergrund Rahmenverträge (Kapazitätsfrage) Nutzungsbedingungen (Keine Diskriminierungspotentiale; Transparenz; keine unkonditionierten Entscheidungsspielräume und Ungleichgewichtslagen) Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 6
7 Regulierungsgeschichte Im Rahmen der ex-ante-kontrolle wurden bereits zweimal Nutzungsbedingungen eines Betreibers von Schienenwegen, SNB eines Betreibers von Serviceeinrichtungen, NBS eines Betreibers von Personenbahnhöfen, ABP eines Betreibers von Dieseltankstellen an Schienenwegen eines Hafenbetreibers beanstandet, binnen 4 Wochen kontrolliert und neu angeordnet. Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 7
8 Gerichtliche Überprüfung Gutes Handling der kleinen Verfahren Aufwendige Prüfung der Bedingungen Kommunikation mit den Beteiligten Symmetr. Regulierung: Die Großen zuerst Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 8
9 Ausblick übrige netzzugangsrelevante Betreiberdokumente inhaltlich prüfen und in SNB-Prozess integrieren, Schienennetz-Benutzungsbedingungen weiterer EIU prüfen (symmetrische Regulierung), ggf. Standardisierung, Beginnende Marktbeobachtung Qualitätssicherung durch Anreize und Pönalen Auslandskontakte (EU-Kommission; Ausl. EVU; Ausl. EIU), Unterstützung eines einheitlichen Regulierungsniveaus. Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 9
10 Ausblick Bisher noch keine Entgeltkontrolle Einstieg in die ökonomische Regulierung wichtig für Entgelte: Infrastrukturzustand! (im technisch sicheren Bereich: Qualität) Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 10
11 Unterschiedliche gesetzliche Anknüpfung im AEG Vollkostenorientierte Entgeltbildung, 14 Abs. 4 AEG, 21 ff. EIBV: Betreiber der Schienenwege haben die Entgelte so zu bemessen, dass die insgesamt für die Erbringung der Pflichtleistungen entstehenden Kosten zuzüglich einer marktüblichen Rendite ausgeglichen werden. Eisenbahninfrastrukturunternehmen haben die Entgelte so zu bemessen, dass die Wettbewerbsmöglichkeiten der Zugangsberechtigten nicht missbräuchlich beeinträchtigt werden, 14 Abs. 5. Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 11
12 Entgeltbildungsgrundsätze Vollkosten (Baukasten) oder Effizienzkosten Basiskosten + Zuschläge + Rendite + leistungsmengenneutrale Gesamtkosten (soweit Pflichtleistungen zurechenbar) Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 12
13 Entgeltbildungsgrundsätze Problem der Kostenermittlung und Kostenzuschlüsselung Vergleichsmarktmodell Eigenes Kostenmodell Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 13
14 Rendite Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung ( am Markt erzielbar ): Referenzmarkt? Kapitalmarkt? Markt mit vergleichbaren Risiken Eigenkapital; Fremdkapital; Bundesmittel? Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 14
15 Weitere kostenrechnerische Einzelfragen Auswirkung von 21 IV und V EIBV Konzernumlage Kostenmindernde Erlöse Öff. Zuschüsse und Subventionen Kalkulatorische Abschreibungen Personalreserven Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 15
16 Keine Entgeltgenehmigung? Anreizregulierung? Kosten effizienter Leistungsbereitstellung? ( Orientierung ; nicht überschreiten ) Anreizregulierung durch price cap : Abzug von kontrolliertem Ausgangsentgeltniveau? Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 16
17 Problemfälle Stationspreise (Umlageverfahren oder Preiskategorisierung) Regionalfaktor Auslastungsfaktor diskriminierungsfreie Preisgestaltung? (Bahnstrom; Endkundentarife) Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 17
18 Qualitätssicherung Entgeltgrundsätze für Schienennetz und Serviceeinrichtungen ( 21, 24 EIBV): Entgelte sind so zu bilden, dass sie durch leistungsabhängige Bestandteile Anreize zur Verringerung von Störungen und Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Netzes bzw. der Serviceeinrichtungen bieten (leistungsgerechte Entgeltbildung). Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 18
19 Qualitätssicherung Ausreichende Minderung bei Qualitätsmängeln, 21 Abs. 1, 6 EIBV Anstieg an Beschwerden: Verschlechterung innerhalb der Vertragszeitraums Amtswegige Qualitätsfeststellungen Gesetzliche Berichtspflichten Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 19
20 Qualitätssicherung Zurechnung von Leistungsstörungen Risikoverteilung; Kausalität Datenerfassung Streitregelungsmechanismus Einseitige Leistungsänderungsrechte? Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 20
21 Erweiterung des OWi-Katalog des AEG auf das Infrastrukturzugangsrecht Beschlusskammern Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 21
22 Zum Behördenstreit Wahrnehmung der gesetzlichen Zuständigkeiten = Wettbewerb der Tüchtigen? Aufsichtswettbewerb = Schwächung der Aufsicht? Was ist das geltende gesetzliche Paradigma? Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 22
23 Eisenbahnen des Bundes: EBA (Ziel: Sicherheit der betrieblichtechnischen Abläufe) Funktion Nichtbundeseigene Eisenbahnen: Länder (Ziel: Sicherheit der betrieblichtechnischen Abläufe) Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 23
24 Diskriminierungsfreiheit Zugang zu Infrastrukturen und Leistungen: BNetzA (Ziel: Wettbewerb) Leistungsabhängige Bestandteile der Entgelte: BNetzA (Ziel: Verringerung von Störungen) Kontrolle der Entgelte: BNetzA (Ziel: Effiziente Leistungserbringung) Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 24
25 Allgem. Mißbrauchsaufsicht BKartAmt, 14b Abs. 2 AEG Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 25
26 Rechtliche, buchhalterische und operationelle Entflechtung, 9, 9a AEG - Technischer Netzzugang - Pers. Verflechtung Welcher Blickwinkel hier? - Beherrschungsverhältnisse Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 26
27 Welcher Blickwinkel hier? Stilllegen von Infrastrukturen, 11 AEG - Unzumutbarkeit des Betriebs - Bloße Plausibilitätskontrolle? - Kostenstrukturen, Maßstab der Kostendeckung, Rentabilitätsberechnung - Diskriminierungsfreie Netzentwicklung bei strateg. Investitionsentscheidungen Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 27
28 Welcher Blickwinkel hier? Netzanschluss, 13 AEG Gefahr des faktischen Marktausschlusses durch Festlegung technischer, betrieblicher und ökonomischer Anschlussbedingungen Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 28
29 Befund Das gesetzliche Zuständigkeitsparadigma trennt klar und praktikabel zwischen Unternehmen und Zugang trennt nicht zwischen dem erforderlichen know-how (Technik Marktaufsicht) Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 29
30 Denkbar? Sicherheit/Funktion nicht disponibel und abstimmbar. Nur rein wettbewerbliches Verhalten betroffen: Regulierung oder Missbrauchskontrolle Zuständigkeiten richtig verteilt? Soweit Sicherheit und Wettbewerb betroffen: - Ex ante Entwicklung einheitlicher Maßstäbe - Ex ante Anhörung der jeweils anderen Behörde Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 30
31 Gesamtschau Zugang und Wettbewerb Effiziente Leistungsbereitstellung Kostentransparenz Jur. und ökon. Regulierungskompetenz Belastbare Information als taugliche Entscheidungsgrundlage Kommunikation und Entscheidungstransparenz Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 31
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