Kapazitätssicherung in Rahmenverträgen - de lege lata und de lege ferenda
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- Rosa Raske
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1 Kapazitätssicherung in Rahmenverträgen - de lege lata und de lege ferenda Dr. Johannes Arnade, Referent Workshop zum Eisenbahnrecht Berlin,
2 Themenübersicht I. Rechtsquellen II. Vergleich altes vs. neues Recht III. Fazit und Ausblick 2
3 I. Rechtsquellen 3
4 I. Rechtsquellen Richtlinie 2001/14/EG Allgemeines Eisenbahngesetz Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung Richtlinie 2012/34/EU ( Recast ) Durchführungsverordnung (EU) 2016/545 Eisenbahnregulierungsgesetz 4
5 II. Vergleich altes vs. neues Recht 5
6 1. Gegenstand eines Rahmenvertrags Alternative I Wunschtrasse Fahrplan Alternative II 6
7 2. Vergabeverfahren (1) Antrag Antrag Koordinierung 7
8 2. Vergabeverfahren (2) Antrag Antrag Koordinierung Lösung alt Vorrangkriterien für Trassen gelten entsprechend 8
9 2. Vergabeverfahren (3) Antrag neu Koordinierung 9
10 2. Vergabeverfahren (4) Antrag neu Koordinierung Lösung Bessere Nutzung der Infrastruktur? BdS 10
11 2. Vergabeverfahren (5) Tragfähigkeit des Geschäftsmodells / Wirtschaftlichkeit eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nicht gefährdet BdS Vorrangkriterien für die Trassenvergabe Umfang der zugewiesenen oder beantragten Kapazität 11
12 2. Vergabeverfahren (6) Anmeldung neu Koordinierung 12
13 2. Vergabeverfahren (7) Anmeldung neu Koordinierung Lösung Bessere Nutzung der Infrastruktur? BdS 13
14 2. Vergabeverfahren (8) Anmeldung ohne Anmeldung mit Vorrangregeln Fahrplan Bessere Nutzung der Infrastruktur? 14
15 2. Vergabeverfahren (9) Optimale Nutzung Bedürfnisse Fahrgäste, SGV, Investoren Effizienter Betrieb Vorrangkriterien für Trassen BdS Verwaltung des Netzes 15
16 2. Vergabeverfahren (10) BdS! 16
17 2. Vergabeverfahren (11)
18 2. Vergabeverfahren (12) neu 18
19 2. Vergabeverfahren (13) neu Antrag Genehmigung 19
20 2. Vergabeverfahren (14) Außer Betrieb In Betrieb 20
21 2. Vergabeverfahren (15) 21
22 2. Vergabeverfahren (16) Erforderlich wegen Bestimmungen in einem bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag 22
23 3. Arten von Rahmenverträgen (1) Periodische Rahmenverträge Aperiodische Rahmenverträge Langlaufende Rahmenverträge 23
24 3. Arten von Rahmenverträgen (2) 5 Jahre > 5 Jahre neu 5 Jahre 24
25 4. Obergrenzen (1) 100 % 75 % 25 % 13 Abs. 2 EIBV: Soll-Vorschrift 25
26 4. Obergrenzen (2) 100 % 70 % 30 % < 70 %: Bessere Nutzung der Infrastruktur? BdS 26
27 5. Bedeutung von Rahmenverträgen Anmeldung ohne Anmeldung mit Vorrangregeln 27
28 6. Vertragsstrafen (1) 13 Abs. 3 EIBV: Im Rahmenvertrag sind Regelungen über dessen Änderung oder Kündigung vorzusehen. Es können für diese Fälle auch Vertragsstrafen vereinbart werden. SNB: Pauschale von 400 Euro 28
29 6. Vertragsstrafen (2) BdS Kosten Direkte Verluste Vertretbare Ausgaben max. Verwaltungskosten max. 29
30 7. Use it or lose it - Regelungen (1) Anmeldung NETZE Angebot NETZE Musterrahmenvertrag Anmeldung 30
31 7. Use it or lose it - Regelungen (2) Anmeldung BdS 31
32 8. Offenlegung (1) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Wesentliche Merkmale Antrag Offenlegung Relation Zeitlagen Laufzeit Beendigungszeitpunkt 32
33 8. Offenlegung (2) Rahmenvertragskapazitätserklärung (pro Streckenabschnitt) Zugewiesene Rahmenvertragskapazität und Anzahl der Zugtrassen Verfügbare Rahmenvertragskapazität (Richtwerte) 33
34 8. Offenlegung (3) Quelle: Infrastrukturregister DB Netze / Stredax ISR-Viewer 34
35 9. Rückwirkung Rückwirkung: Regelungen der Durchführungsverordnung (EU) 545/2016 finden grundsätzlich Anwendung auf Rahmenverträge, die nach dem geschlossen wurden. 35
36 III. Fazit und Ausblick 36
37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Johannes Arnade Referent
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