1.4 Wir speichern Daten unserer Besteller im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz.
|
|
- Adolph Frank
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen Allgemeines 1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie finden nur gegenüber Kaufleuten und Unternehmer/n nach 14 BGB (Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch) Anwendung. Die Angebote von PCI Augsburg GmbH (nach- folgend PCI ) sind nicht bindend, sondern als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, PCI ein Kaufangebot zu machen. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Käufers (Angebot) und die Annahme durch PCI zustande. Weicht diese von der Bestellung ab, gilt dies als neues, freibleibendes Angebot der PCI. 1.2 Dem Käufer werden aufgrund der Geschäftsbeziehung mit PCI keinerlei Eigentums-, Lizenz-, Nutzungs-, Marken- oder sonstige Rechte an Firmen und Warenzeichen von PCI eingeräumt. Außer mit schriftlicher Einwilligung von PCI ist dem Käufer die Verwendung von Markenrechten der PCI nicht gestattet. Nach erteilter Zustimmung ist PCI jederzeit berechtigt, die Nutzung der Markenrechte durch den Käufer zu wider- rufen, ohne zu einer Entschädigungsleistung verpflichtet zu sein. 1.3 Der Käufer kann gegen Ansprüche der PCI nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. 1.4 Wir speichern Daten unserer Besteller im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz. 1.5 Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch PCI. 2. Leistungsinhalt Technische Daten in den jeweiligen Technischen Merkblättern sind ausschließlich geltende vereinbarte Beschaffenheiten der von uns zu liefernden Waren. Garantien werden nicht abgegeben, soweit diese nicht einzelvertraglich vereinbart sind. Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte Probegemäßheit, stellen aber keine Garantie der Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von uns zu liefernden Waren dar. Für die Ware einschlägige identifizierte Verwendungen nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH stellen weder eine Vereinbarung einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit der Ware noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar. 3. Preise Unsere Preise verstehen sich, mangels abweichender Vereinbarung, einschließlich Verpackung ab Werk (EXW Incoterms 2010) an das Lager des Käufers zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Werden in Sonderfällen Frankopreise eingeräumt, kann bei Selbstabholung ab Werk oder Werkslager keine Frachtvergütung gewährt werden. Selbstabholungen ab Werk sind nur ab 3 Tonnen Bestellgewicht möglich. Unsere Preise gelten insbesondere für den gewerblichen 1 von 6
2 Handel. 4. Versand, Lagerung 4.1 Die Lieferung erfolgt, wenn nicht zwischen uns und dem Käufer etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ab Werk (EXW Incoterms 2010) an das Lager des Käufers. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der vertraglichen Liefergegenstände nach deren Bereit-stellung zur Abholung mit dem Zugang der Mitteilung der Bereitstellung beim Käufer auf den Käufer über. Im Übrigen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände mit Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über. Die ordnungsgemäße Lagerung der gelieferten Ware obliegt dem Käufer. 4.2 Verstößt der Käufer oder einer seiner Abnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtung in Ziffer 4.1, den Bestimmungsort korrekt anzugeben oder Änderungen unverzüglich anzuzeigen und hat PCI in Folge dessen einen erfolglosen Lieferversuch unternommen, so ist PCI berechtigt, vom Käufer Schadenersatz in Höhe von EUR 100 je t, zumindest jedoch EUR je Ladung zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens sowie uns der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen. 5. Zahlungsbedingungen 5.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto. 5.2 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann PCI, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, eingeräumte Zahlungsziele widerrufen sowie weitere Lieferungen von der Einräumung sonstiger Sicherheiten abhängig machen. 5.3 Die Nichtzahlung des Kaufpreises bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist PCI berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, und zwar bei Fakturierung in Euro in Höhe von 9 %-Punkten über dem im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz, und bei Fakturierung in einer anderen Währung in Höhe von 9 %-Punkten über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Diskontsatz des obersten Bankinstituts des Landes, in dessen Währung fakturiert wurde. 6. Liefer-, Leistungszeit, Leistungsverzug 6.1 Werden vereinbarte Lieferzeiten aus von uns zu vertretenden Umständen überschritten, kann der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Wir geraten erst nach Ablauf o. g. Nachfrist in Verzug. 6.2 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Umstände, wie Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser, Lieferausfälle unserer Lieferanten, Energie-, Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, behördliche Eingriffe sind wir bei Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. 2 von 6
3 6.3 Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als einen Monat überschritten, sind beide Teile berechtigt unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche unter den Voraussetzungen der Ziff. 7 dieser Verkaufs-bedingungen vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. 7. Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers; Mängelgewährleistung 7.1 Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort die Übereinstimmung der Kennzeichnung der Lieferung mit der Bestellung überprüft und die Lieferung sorgfältig auf Mängel untersucht wird. Die Ware gilt als genehmigt, wenn PCI keine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, unverzüglich nach Erhalt der Ware, ansonsten unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zugegangen ist. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass jede Verarbeitung einer mangelhaften Lieferung unterbleibt. 7.2 Im Falle von Mängeln an von PCI gelieferter Ware ist PCI nach Wahl des Käufers nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet (Nacherfüllung). Ist PCI zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. 7.3 Ist eine gegenüber PCI vom Käufer zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) gesetzte angemessene Frist erfolglos abgelaufen, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist eine Fristsetzung aus anderen Gründen nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Lieferung oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas Anderes ergibt. Im Rahmen der Gewährleistung wird PCI nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache liefern (Nachlieferung). PCI haftet für Schäden grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung der PCI jedoch auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden; im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung der PCI ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 7.4 PCI haftet nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn die Unmöglichkeit oder Verzögerung auf der vom Käufer veranlassten ordnungsgemäßen Befolgung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Europäischen Chemikalienverordnung REACH stehen. 8. Rechte und Pflichten unseres Unternehmens Eine Haftung für Schäden oder vergebliche Aufwendungen tritt nur ein, wenn diese von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen a) durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder b) durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung verursacht wurde. Bei einer Haftung nach 8a) haften wir nur für den typischerweise eintretenden Schaden, nicht für entgangenen Gewinn des Käufers und nicht für mittelbare Folgeschäden, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit das Produkthaftungsgesetz zwingend etwas Anderes vorschreibt oder Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, Körpers 3 von 6
4 oder der Gesundheit gegen uns geltend gemacht werden. 9. Verjährung von Ansprüchen 9.1 Mängelansprüche des Käufers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Anstelle dieser Ein-Jahresfrist gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen: a) im Falle der Haftung wegen Vorsatzes, b) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, c) für Ansprüche gegen PCI wegen der Mangelhaftigkeit einer Ware, wenn sie entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, d) für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der PCI oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der PCI beruhen, e) für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PCI oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der PCI beruhen, und f) im Falle des Rückgriffs des Käufers aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf. 9.2 Haben wir eine nicht gesondert zu vergütende Beratung bzw. Auskunft pflichtwidrig erbracht, ohne dass wir im Zusammenhang mit dieser Ware geliefert haben, oder die pflichtwidrige Beratung/Auskunft einen Sachmangel gem. 434 BGB darstellt, verjähren darauf beruhende Ansprüche gegen uns innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Das Vorgenannte gilt auch für Beratungsverträge die zwischen PCI und dem Kunden geschlossen werden, ohne dass wir im Zusammenhang mit dieser Beratertätigkeit Ware geliefert haben. Auf diese vorgenannten Verträge finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend Anwendung. Alle Angaben und Auskünfte bezüglich der Güter und Serviceleistungen sowie sonstige Beratungsleistungen erteilt/erbringt PCI nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Güter sowie betreffend der Serviceleistungen sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Tests. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung der Güter sowie der Umsetzung der Serviceleistungen ist allein der Kunde verantwortlich. 10. Eigentumsvorbehalt 10.1 Einfacher Eigentumsvorbehalt: PCI behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren in jedem Fall bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Hat der Käufer den Kaufpreis für die gelieferten Waren bezahlt, sind jedoch weitere Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit PCI vom Käufer noch nicht vollständig bezahlt, behält sich PCI darüber hinaus das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten vor Verarbeitungsklausel: Bei der Verarbeitung der von PCI gelieferten Waren durch den Käufer gilt PCI als Hersteller und erwirbt unmittelbar Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt PCI unmittelbar Miteigentum an den neuen Waren im Verhältnis des Rechnungswerts der von PCI gelieferten Waren zu dem der anderen Materialien. 4 von 6
5 10.4 Verbindungs- und Vermischungsklausel: Sofern eine Verbindung oder Vermischung der von PCI gelieferten Waren mit einer Sache des Käufers in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer der PCI Miteigentum an der Hauptsache überträgt, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der von PCI gelieferten Ware zum Rechnungswert (oder mangels eines solchen zum Verkehrswert) der Hauptsache. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich für PCI Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Der Käufer ist berechtigt, über die im Eigentum der PCI stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit PCI rechtzeitig nachkommt. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen sich PCI das Eigentum vorbehalten hat, tritt der Käufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit PCI an diese ab; sofern PCI im Falle der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum erworben hat, erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Wertes der von PCI unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zum Wert der im Vorbehaltseigentum Dritter stehenden Waren. Anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden tritt der Käufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit PCI in Höhe der dann noch offenen Forderungen der PCI an PCI ab Auskunftsrecht/Offenlegung: Auf Verlangen der PCI hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum der PCI stehenden Waren und über die an PCI abgetretenen Forderungen zu geben. Ebenso hat der Käufer auf Verlangen der PCI die in deren Eigentum stehenden Waren als solche zu kennzeichnen sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug des Käufers ist PCI berechtigt, auch ohne Rücktritt vom Kaufvertrag und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der im Eigentum der PCI stehenden Waren zu verlangen Teilverzichtsklausel: Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen der PCI um mehr als 15%, so verzichtet PCI insoweit auf Sicherheiten 11. Konzernverrechnungsklausel PCI ist berechtigt, gegenüber Forderungen aufzurechnen, die dem Käufer gegen Verbundene Unternehmen der PCI zustehen. Ferner ist PCI berechtigt, mit Forderungen, die ihr oder einem mit ihr Verbundenen Unternehmen gegen Verbundene Unternehmen des Käufers zustehen, direkt gegen Forderungen des Käufers aufzurechnen. Als Verbundenes Unternehmen wird ein Unternehmen bezeichnet, das direkt oder indirekt über eine oder mehrere Zwischengesellschaften eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird, oder sich unter gemeinsamer Kontrolle einer der Parteien befindet. Der Käufer kann gegen Ansprüche der PCI nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. 5 von 6
6 12. Warenrücknahme 12.1 Tritt der Käufer gem. Ziff. 7.3 vom Kaufvertrag zurück, ist der Erfüllungsort für die Rückabwicklung des Kaufvertrages am Sitz von PCI Etwaige Rücklieferungen von PCI-Produkten sind nur nach vorheriger Zustimmung durch PCI möglich. Eine Verrechnung offener Posten mit Rücklieferungen ist unzulässig. Bei Gutschrifterteilung werden die der PCI entstehenden Kosten für Laborprüfung, Umpacken, Frachtkosten, Vorfrachten etc. in Abzug gebracht; darüber hinaus werden pro Rücklieferung Bearbeitungskosten in Höhe von 50,00 angerechnet. 13. Verarbeitungsanleitung Da die Arbeitsbedingungen am Bau und die Anwendungsgebiete für unsere Erzeugnisse sehr unterschiedlich sind, können wir mit unseren Verarbeitungsanleitungen nur allgemeine Richtlinien geben. Werden spezielle Anforderungen gestellt, die außerhalb der in den Verarbeitungsanleitungen angesprochenen Anwendungsbereiche und Arbeitsverhältnisse liegen, ist vor Verarbeitung unsere fallbezogene Beratung einzuholen. Verbrauchsangaben in unseren Verarbeitungsanleitungen sind mittlere Erfahrungswerte. Aus einem Mehr- oder Minderverbrauch können keine Rechte und Ansprüche gegen uns hergeleitet werden. 14. Höhere Gewalt Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches von PCI liegt (wie z. B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Verfügung von hoher Hand), die Verfügbarkeit der Ware aus der Anlage, aus welcher PCI die Ware bezieht, reduzieren, sodass PCI ihre vertraglichen Verpflichtungen (unter anteiliger Berücksichtigung anderer interner oder externer Lieferverpflichtungen) nicht erfüllen kann, ist PCI (i) für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden und (ii) nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu beschaffen. Satz 1 gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts für PCI nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei den Vorlieferanten von PCI vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, ist PCI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen PCI und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Augsburg. PCI hat jedoch das Recht, Klage gegen den Käufer auch an dessen gesetzlichem Gerichtsstand anhängig zu machen. Auf das Rechtsverhältnis zwischen PCI und dem Käufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Vorschriften über den internationalen Warenverkauf (CSIG Wiener UN-Kaufrecht) und des deutschen IPR werden ausdrücklich ausgeschlossen. Gültig ab Sitz der Gesellschaft: Augsburg, Deutschland; Registergericht: AG Augsburg Handelsregister-Nr.: HRB von 6
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen - Unternehmerischer Verkehr - 1. Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern,
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen
Stand: 06/2016. I. Zahlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) -Teileverkaufsbedingungen-
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh Höllochstrasse 1 D-73252 Lenningen Tel. +49 (0)7026
Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer
Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus
Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zum Gebrauchtwagenverkauf der KFZ Fachwerkstatt Siegfried Geldner I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, Bremen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, 28207 Bremen I. Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle
Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab
Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 02.04.2013 I. Geltungsbereich 1.1. Für alle Vertragsverhältnisse aus Lieferungen und Leistungen der Firma EM-Systeme GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen I. Allgemeines 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Fahnen Zintl (im folgenden Verkäufer ) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: der Firma dbf IT - Dienstleistungen GmbH & Co. KG Schülerstraße Bad Salzuflen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 20.05.2010 der Firma dbf IT - Dienstleistungen GmbH & Co. KG Schülerstraße 27 32108 Bad Salzuflen -im folgenden Auftragnehmer genannt- Vertragsschluss (1) Die Preisangaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen I. ALLGEMEINES Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarungen gehen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Vertragsbeziehungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen, mithin für die gesamten Geschäftsbeziehungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TIB Chemicals AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TIB Chemicals AG (Stand 3/2011) 1. Allgemeines Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen insbesondere in Einkaufsbedingungen des
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN. 1 Geltungsbereich
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich (1) Für die Lieferungen der Kaup GmbH & Co. KG Gesellschaft für Maschinenbau (im Folgenden: "Verkäuferin") gelten ausschließlich diese Verkaufs-
1. ANWENDBARKEIT DER BEDINGUNGEN
1. ANWENDBARKEIT DER BEDINGUNGEN Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Bösl & Partner Handelsgesellschaft mbh (Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Korff AG, Niedermattstrasse 35, CH-4538 Oberbipp
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Korff AG, Niedermattstrasse 35, CH-4538 Oberbipp 1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle einseitigen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hanseatic Agrar- und Baustoffhandel GmbH
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hanseatic Agrar- und Baustoffhandel GmbH 1. Allgemeines, Angebote Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen unsere Lieferungen ausschließlich auf Grundlage
AGB - Verkauf. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf
Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn
Allgemeine Einkaufsbedingungen
1 Geltung Allgemeine Einkaufsbedingungen (1) Alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge. Hollmann International GmbH & Co. KG. Stand Februar 2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge Hollmann International GmbH & Co. KG Stand Februar 2016 I. Vertragsabschluss! Übertragung von Rechten und Pflichten
NTEC. Schul terschraube ISO September 201 5
NTEC 10601 Schul terschraube ISO 7379 September 201 5 Mit dieser Preisliste werden alle vorhergehenden Versionen ungültig. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Sie auf www.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends
I. Geltungsbereich. II. Angebot und Vertragsschluss
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren.
195 Regelmässige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Ass.-Prof. Dr. Christiana Fountoulakis PRvgl II, WS 2005/2006 1 Zur Sachmängelgewährleistung: Deutschland: Gesetzesbestimmungen des BGB n.f. (mit Relevanz für die im Unterricht besprochenen Fälle) Revidiertes
ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FIRMA ELA-TECHNIK KARL WAGNER E.K. B2B. 1 Allgemeines. 2 Angebote und Aufträge
ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FIRMA ELA-TECHNIK KARL WAGNER E.K. B2B 1 Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge mscom IT-Systems GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge mscom IT-Systems GmbH 1. Anwendungsbereich mscom widerspricht der Geltung fremder Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Es gelten für alle Werkverträge - auch
für Verkäufe und andere Leistungen der Schuette.Ruhr GmbH - im Folgenden: SCHUETTE.RUHR -
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe und andere Leistungen der Schuette.Ruhr GmbH - im Folgenden: SCHUETTE.RUHR - zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern i. S. d. 14 BGB 1 Anwendungsbereich
Allgemeine Verkaufsbedingungen. 1 Allgemeines Geltungsbereich
Allgemeine Verkaufsbedingungen ideapro gmbh Seite 1 von 5 ideapro gmbh Binnenhafenstraße 7 68159 Mannheim Tel. 0621-107563-00 Fax 0621-107563-10 www.ideapro.de info@ideapro.de Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich a) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, ausschließlich, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart
Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei
Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag Dr. Naoki D. Takei Inhalt/ Arten Inhalt: Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer gegen Bezahlung des Kaufpreises den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm daran Eigentum
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen I. Geltungsbereich Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen den Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung
AGB Drucker Support Wohlgemuth
AGB Drucker Support Wohlgemuth Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen Steffi Wohlgemuth - Drucker Support Wohlgemuth 1. Geltung der Bedingungen Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma AKO Armaturen und Separationstechnik GmbH
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma AKO Armaturen und Separationstechnik GmbH 1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der AKO Armaturen und Separationstechnik GmbH (nachfolgend AKO) und
NEUWAGEN-VERKAUFSBEDINGUNGEN. 1 Allgemeines, Geltungsbereich
NEUWAGEN-VERKAUFSBEDINGUNGEN 1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: Käufer ). Die AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vorbemerkung Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeine Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen
AGB der Fritz Reiss GmbH für Unternehmer im stationären Handel
AGB der Fritz Reiss GmbH für Unternehmer im stationären Handel 1 Allgemeines... 1 2 Vertragsschluss... 1 3 Auskünfte... 2 4 Sonstige Leistungen... 2 5 Preise und Zahlungsbedingungen... 2 6 Lieferung, Liefer-
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Lackindustrie
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Lackindustrie in der vom Bundeskartellamt am 11. Juli 2003 genehmigten Empfehlung I. Geltungsbereich 1. Unsere nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
Liefer- und Zahlungsbedingungen der Stefani Maschinenbau GmbH
Liefer- und Zahlungsbedingungen der Stefani Maschinenbau GmbH Vorbemerkung (1) Diese Bedingungen gelten ergänzend zu Vertragsverhältnissen, wenn der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen
Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich
Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen
(1) Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen 1. Allgemeines und Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: Käufer ). Die
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rudolf Schuy GmbH & Co. KG Rudolf-Schuy-Strasse 5 65549 Limburg Fassung für Unternehmer 1 Geltung der Bedingungen (1) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen 1 Geltungsbereich 1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden ohne
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks
4. Termine und Lieferverzug 4.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich und müssen genau eingehalten werden. Maßgeblich hierfür ist der Einga
Ferd. Haecker KG August 2011 Einkaufsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr (Lieferungen und Leistungen) mit dem Lieferanten, auch wenn nicht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Unsere folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für gewerbliche Kunden, wenn Sie eine Privatperson sind, dann bitten wir Sie, Kontakt zu uns aufzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
R I M A N N GmbH & Co. KG Pietätgrosshandel Turmstraße 135 36093 Künzell Tel.: 06 61 / 67 92 70 Fax: 06 61 / 6 79 27 21 kontakt@rimann-fulda.de Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1. Unsere
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (1) Geltungsbereich, Vertragsschluss, Kollision (2) Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Verträge, welche die Verkäuferin
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformation. 1 Geltungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformation 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) der Firma Festzeltmöbel Zahn (nachfolgend Verkäufer ) gelten für alle Verträge,
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der MAExperience GmbH & Co KG (Aktueller Stand: März 2013)
I.) Geltungsbereich: Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der MAExperience GmbH & Co KG (Aktueller Stand: März 2013) 1.) Unsere nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur für
Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Open Grid Europe GmbH
Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Open Grid Europe GmbH Stand: Januar 2015 Wichtig:!!!Ziffer 19 enthält eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten!!! 1. Geltungsbereich
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma 4B-EURO-ASIA Industrial Services, Inh. Dipl. Ing. Bernhard Bette. 1 Geltung dieser AGB
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma 4B-EURO-ASIA Industrial Services, Inh. Dipl. Ing. Bernhard Bette 1 Geltung dieser AGB (1) Diese Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche und daher auch künftigen
08.10.2008 Gambio GX Adminbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen: teldv Onlineshop teldv Lohstr. 160 45359 Essen - im folgenden teldv Onlineshop genannt - 1. Allgemeines/Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik 1 Allgemeines 1. Nachstehende Bedingungen gelten für die Herstellung, den Einkauf und die Lieferung von uns eingekaufter Erzeugnisse
INSTAL Engineering GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen INSTAL Engineering GmbH INSTAL Engineering GmbH 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der INSTAL Engineering
SÜSSCO GmbH & Co. KG, Hamburg Allgemeine Geschäftsbedingungen
SÜSSCO GmbH & Co. KG, Hamburg Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
Katalog Innensechskantschrauben aus Stahl, vergütet. Kapitel 5. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax:
Katalog 2015 Kapitel 5 Innensechskantschrauben aus Stahl, vergütet Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: 0761-83329 oder Fax: 0761-892677 Inhaltsverzeichnis Kapitel 5 Innensechskantschrauben aus Stahl,
Paul Jores GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Schleiflohnaufträgen Stand 01. Oktober 2003
Paul Jores GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Schleiflohnaufträgen Stand 0 Oktober 2003 1 Allgemeine Bedingungen: Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich;
3.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und für uns nicht voraussehbarer und nicht verschuldeter Ereignisse, die uns die Liefer
Ferd. Haecker KG August 2011 Allgemeine Verkaufsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 BGB, nicht aber gegenüber Verbrauchern.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA TRIBOTOOL GMBH KORNKAMP 32, 22926/AHRENSBURG, GERMANY.
Seite 1/5 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA TRIBOTOOL GMBH KORNKAMP 32, 22926/AHRENSBURG,. PRÄAMBEL: Gegenstand des Unternehmens ist die technische Beratung und
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Einzelunternehmers Tino Schoss (AGB) (Stand August 2016)
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Einzelunternehmers Tino Schoss (AGB) (Stand August 2016) I. Geltungsbereich Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen dem
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gund Service + Commerce GmbH
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gund Service + Commerce GmbH I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und der Gund Service + Commerce
AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.
Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Galerien
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Galerien Der BVDG e.v. empfiehlt seinen Mitgliedern die anliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB s) unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren
Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands)
Prof. Dr. Franz Dorn Januar 2010 Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Die folgende Zusammenfassung zeigt sowohl die Struktur im Werkvertragsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer,
1. Geltungsbereich/Kauf- und Werklieferungsverträge über bewegliche Sachen:
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma LDT Lager- und Dichtungstechnik, Konstruktions- und Vertriebsgesellschaft mbh für die Lieferung beweglicher Sachen 1. Geltungsbereich/Kauf- und Werklieferungsverträge
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Heinz Ziegenbein GmbH & Co. KG, Lutherstraße 54, 73614 Schorndorf 1. Geltungsbereich 1.1. Im geschäftlichen Verkehr der Heinz Ziegenbein GmbH & Co. KG mit Unternehmern
WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA
Art.Nr. 03206 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA 1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich
Kaufvertrag. Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer,
zwischen Kaufvertrag Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer, und RT Müller GmbH, Hamburg, Deutschland nachfolgend Käufer. I. Pflichten des Verkäufers A. Kaufgegenstand Der Verkäufer
Allgemeine Liefer-und Zahlungsbedingungen LEMO Elektronik GmbH
1 Allgemeines (1) Die folgenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der H&S Glasdesign GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen der H&S Glasdesign GbR 1 Allgemeines, Geltungsbereich Alle Leistungen, die von der Uwe Seiwert und Miriam Hein, H&S Glasdesign GbR, (im folgenden H&S Glasdesign GbR) für
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen 1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden der Lang Gerätetechnik GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden der Lang Gerätetechnik GmbH Stand: 15.04.2016 1. Allgemeines 1.1 Für unsere ( Lang Gerätetechnik GmbH )Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der TransCare Service GmbH Neuwied
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der TransCare Service GmbH Neuwied I. Geltungsbereich Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle zwischen der TransCare Service GmbH (im Weiteren
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir
Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)
1 Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) Unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA), des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.v. (VDIK)
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen 1 Allgemeines, Geltungsbereich 1. Für alle Geschäfte der Firma SP-Schalldämm-Technologie GmbH & Co. KG gelten die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB). 2. Die
Allgemeine Verkaufsbedingungen Hella Aglaia Mobile Vision GmbH (Stand 03/2014)
Allgemeine Verkaufsbedingungen Hella Aglaia Mobile Vision GmbH (Stand 03/2014) 1. Geltungsbereich Alle Lieferungen und Leistungen der Hella Aglaia Mobile Vision GmbH (Hella Aglaia), erfolgen ausschließlich
Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Folie an Unternehmer ( AGB ) (Stand Februar 2011)
Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Folie an Unternehmer ( AGB ) (Stand Februar 2011) 1. Geltungsbereich 1.1 Die vorliegenden AGB gelten nur für Lieferungen von Folien und Leistungen, einschließlich
Verkaufsbedingungen für Geschäftskunden (Unternehmer) Eisele Pneumatics GmbH & Co. KG, Waiblingen
Verkaufsbedingungen für Geschäftskunden (Unternehmer) Eisele Pneumatics GmbH & Co. KG, Waiblingen 1 Allgemeines (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für Verträge die zwischen der Eisele Pneumatics GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wo smarte Büchermacher Bücher machen. Allgemeine Geschäftsbedingungen FRIEDRICH VERLAGSMEDIEN - Felix S. Friedrich - Assenheimer Str. 30 D-60489 Frankfurt am Main - nachfolgend Anbieter - für das Online-Portal
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stroemfeld Verlag Buchversand GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stroemfeld Verlag Buchversand GmbH 1 Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung dienen zur Verwendung beim Verkauf beweglicher
ANLAGE zu den Allgemeinen Lieferbedingungen für den Export von Maschinen und Anlagen (LW 188) Die nachstehenden Bestimmungen enthalten die im Anhang der Allgemeinen Lieferbedingungen für den Export von
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Vertragspartner und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Yin-Yang Asiatika
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Yin-Yang Asiatika 1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen 1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Yin-Yang Asiatika, Klaus Dellefant, Schloßstraße 157, 82140 Olching
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Januar 2017 1. Anwendungsbereich 1.1 Die folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind allein maßgeblich für jedes Angebot, jeden Verkauf und jede
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Böhmker Bank- und Büroeinrichtungen GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Böhmker Bank- und Büroeinrichtungen GmbH 1. Anwendungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Böhmker Bank-
Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma HEINZ KETTLER GmbH & Co. KG, Ense-Parsit
Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma HEINZ KETTLER GmbH & Co. KG, 59463 Ense-Parsit 1. Allgemeines Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen (LZB) gelten für all unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kleiber Sales Service GmbH (Stand: November 2012) 1. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kleiber Sales Service GmbH (Stand: November 2012) D5/2447 1. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1 Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Kleiber
Katalog Stifte und Nieten. Kapitel 10. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax:
Katalog 2015 Kapitel 10 Stifte und Nieten Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: 0761-83329 oder Fax: 0761-892677 Inhaltsverzeichnis Kapitel 10 Stifte und Nieten DIN Artikel Seite 1 / St Kegelstifte 106-107
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen der master care A/S Sofienlystvej 3 DK 8340 Malling CVR-Nr. 36941022 Stand: 16. November 2016 1. Allgemeines, Geltungsbereich 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma C. Aufermann + Söhne GmbH + Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma C. Aufermann + Söhne GmbH + Co. KG 1. Allgemeine Bedingungen Nachstehende Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Josef Kohnen & Sohn GmbH & Co. KG, Kohnen online