Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

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1 Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. November Bildungsanbieter Berufsbildung (Beitragsberechtigung) A. Ausgangslage Die Berufsbildung umfasst die berufliche Grundbildung, die Berufsmaturität, die Vorbereitungskurse auf die eidgenössischen Berufsprüfungen und die eidgenössischen höheren Fachprüfungen und die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (höhere Berufsbildung) sowie die berufsorientierte Weiterbildung (Art. 2 Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung, BBG). Soweit das BBG den Vollzug nicht dem Bund übertragen hat, sind die Kantone zuständig (Art. 66 BBG). Im Kanton Zürich regelt das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) und die dazugehörigen Verordnungen den Vollzug der Berufsbildung. Die Beitragsgewährung richtet sich nach den 36 und 37 EG BBG. Damit Staatsbeiträge ausgerichtet werden, wird in der Regel eine nach 35 EG BBG abgeschlossen. Hierzu müssen die Voraussetzungen gemäss 2 der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung vom 24. November 2010 (VFin BBG) erfüllt und sichergestellt sein. Gemäss 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 wird die Beitragsberechtigung vom Regierungsrat für Private jeweils für längstens acht Jahre beschlossen. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1223/2016 letztmals Bildungsanbieter Berufsbildung als beitragsberechtigt anerkannt. B. Berufliche Grundbildung 1. Berufsfachschulen und Berufsmaturitätsschulen Der Kanton trägt gemäss 36 Abs. 1 EG BBG die ungedeckten anrechenbaren Kosten des in seinem Auftrag durchgeführten Berufsfachschulund Berufsmaturitätsunterrichts. Folgende Bildungseinrichtungen erfüllen die Voraussetzungen zum Abschluss einer und sind mit der Durchführung von Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunterricht beauftragt. Sie sind deshalb für die Dauer der als beitragsberechtigt anzuerkennen:

2 Bildungsanbieter Berufsfachschulund Berufsmaturitätsunterricht Careum AG, Bildungszentrum für Gesundheitsberufe 2 1. Januar 2018 bis 31. August 2020 UNITED School of Sports AG 1. Januar 2018 bis 31. August Anbieter von überbetrieblichen Kursen Die Organisationen der Arbeitswelt bieten überbetriebliche Kurse (ük) gemäss Art. 23 Abs. 2 BBG an. Gemäss 24 EG BBG haben sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung gemäss 36 Abs. 2 lit. d EG BBG. Der Kanton leistet Kostenanteile bis zu 75% der anrechenbaren Aufwendungen. Folgende vom Kanton beauftragten Anbieter sind für die Dauer der als beitragsberechtigt anzuerkennen: Bildungsanbieter überbetriebliche Kurse login Berufsbildung AG, Olten 1. August 2017 bis 31. Juli 2019 IG Berufsbildung Bekleidungsgestalterin (IBBG), 1. August 2017 bis 31. Juli 2019 Olten Verein Ausbildungszentrum Winterthur (azw), Winterthur Schweizerische Vereinigung für die Berufs bildung in der Logistik (SVBL), Rupperswil Swissbrick.ch, Verband Schweizer Ziegel industrie VSZ, Bern 1. August 2018 bis 31. Juli Januar 2017 bis 31. Juli 2021 AXA Winterthur, Winterthur 1. August 2017 bis 31. Juli 2021 ÜK Träger Viscom, Verband für visuelle Kommunikation 1. August 2018 bis 31. Juli 2019 Berufsbildung, Bern Verband Architekturmodellbau der Schweiz VAM, Kurskommission Architekturmodell bauer EFZ Schweizerischer Fachverband Betriebs unterhalt Sektion Zürich und angeschlossene Kantone, Kurskommission Schule Zürich für Dentalassistentinnen SZDA, ÜK-Kurskommission Dentalassistent/innen ÜK-Kommission Drogisten, SDV Sektion Zürich, Bülach Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Zürich, durch den Vorstand

3 Bildungsanbieter überbetriebliche Kurse Schweizerischer Floristen-Verband (SFV) Sektion Zürich, ÜK Kurskommission Floristinnen/Floristen Sektion Zürich Verband Fotohandel Schweiz Sektion Zürich und Ostschweiz, ÜK-Kurskommission Verein Bildungszentrum Gärtner JardinSuisse Zürich, Kurskommission «ÜK-Kurse BZG», Pfäffikon Hotel & Gastro formation Zürich, Ausbildungs - zentrum Wäbi, Wädenswil Trägerverein Geomatiker/in Schweiz, ÜK-Kommission Geomatiker EFZ Schweizerischer Verband der Graveure, ÜK-Kommission Ausbildungsdelegation Information & Dokumentation, Kurskommission Zürich 3 Swiss Graphic Designers (SGD) und Schweizer Grafiker Verband (SGV), Grafik-Kurskommission der Verbände SGD + SGV Interessengemeinschaft KV-Grundbildung Zürich (IGKG-Züri) Verein Grundbildung Kaufleute Branche Kommunikation ÜK-Kurskommission der KV Branche MEM Zürich/Ostschweiz ÜK-Kurskommission Branche öffentliche Verwaltung Kanton Zürich ÜK-Kurskommission Branche öffentliche Verwaltung Kanton Zürich, Kantonale Verwaltung ÜK-Kommission der SPEDLOGSWISS, Zürich Baumeisterverband Region Zürich/Schaff hausen, ÜK-Kurskommission Baumeister, Effretikon AM Suisse, ÜK-Kommission Metallbau - konstrukteure Die Schweizerische Post, Berufsbildung Ost Verband Werbetechnik & Print (VWP), Aufsichts- und ÜK-Kurskommission

4 Bildungsanbieter überbetriebliche Kurse Schreinermeisterverband Kanton Zürich SVZ, ÜK-Kommission Zürich, Winterthur und Wetzikon Autogewerbeverband Schweiz, Sektion Zürich (AGVSZH) 4 Organisation der Arbeitswelt der schweiz. Tier - medizinischen Praxisassistenz (OdA TPA), Region Zürich flexo suisse, ÜK-Kurskommission, flexo suisse Trägerschaftskonferenz der Ausbildungsund Prüfungsbranche Handel, Kurskom mis sion ÜK KV Branche Handel Kurskommission Ausbildungs- und Prüfungs - branche Hotel-Gastro-Tourismus, Weggis Ausbildungs- und Prüfungsbranche Privat - versicherungen, Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft Regio Zürich (VBV Regio Zürich) Ausbildungs- und Prüfungsbranche Notariate Schweiz, ÜK-Kommission KV Branche Notariate Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Lebensmitteltechnologen (AG LMT) Branchenverband Deutschschweizer Wein, Wädenswil Schweizer Verein für Kältetechnik, ÜK-Kommission Kälteberufe Ausbildungs- und Prüfungsbranche KV Branche santésuisse ÜK-Kommission Fachfrau/-mann Transport 2-Rad Schweiz, ÜK-Kommission Zweiradgewerbe, Zürich Schweizer Theatermaler Verband (STMV) Arbeitsgemeinschaft Lehrbetriebe für die Biologielaborberufe (ALAB), ÜK-Kommission Arbeitsgemeinschaft der Lehrmeister von Physiklaboranten (AGLP), Zürich

5 Bildungsanbieter überbetriebliche Kurse Ausbildungsdachverband der Kanalbranche (advk), Boswil AG 5 ÜK-Kurskommission der Edelmetallbranche SWISS-MEN-WOMEN STORES (SMWS), Gelterkinden Verband Zahntechnischer Laboratorien VZLS, Regio Kurskommission für Zahntechnik EFZ, Sektion Zürich Kurskommission und Prüfung KKP fial-nkg OdA Wald Zürich Schaffhausen, ÜK-Kurs - kommission OdA Wald, ZH-SH Holzbau-Schweiz, Zürcher Kantonalverband, Ausbildungszentrum, Zürcher Holzbau-Unter - nehmungen Verband Schweizerischer Sportfachhandel ASMAS Institut für Chemie, Universität Zürich Noser Young Professionals AG SANTIS Training AG, Zürich AMAG, Automobil- und Motoren AG, Ausbildungscenter, Zürich Burghof Pestalozzi Jugendstätte, Dielsdorf KLEVER AG, Winterthur Logistikbasis der Armee LBA, Ausbildungs center, Hinwil Ernst Ruckstuhl AG, Ausbildungscenter, Winterthur Titan AG, Zürich Bruker BioSpin AG, Fällanden Wolfensberger AG, Bauma Maag Pump Systems AG, Oberglatt Rau AG, Bülach Eidg. Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz, EAWAG, Dübendorf

6 6 3. Berufsvorbereitungsjahre Gemäss 36 Abs. 2 lit. b EG BBG leistet der Kanton Kostenanteile bis zu 75% der anrechenbaren Aufwendungen für Berufsvorbereitungsjahre gemäss 6 EG BBG. Folgende Anbietende von Berufsvorbereitungsjahren sind für die Dauer der als beitragsberechtigt anzuerkennen: Bildungsanbieter Berufs vorbereitungsjahre Fachschule Viventa Zürich 18. August 2018 bis 31. August 2022 Berufswahlschule Bülach 18. August 2018 bis 31. August 2022 Berufswahlschule Limmattal 18. August 2018 bis 31. August 2022 Berufswahlschule Horgen 18. August 2018 bis 31. August 2022 Tempus Küsnacht 18. August 2018 bis 31. August 2022 Berufswahlschule Uster 18. August 2018 bis 31. August 2022 Berufswahl- und Weiterbildungsschule 18. August 2018 bis 31. August 2022 Zürcher Oberland Berufswahlschule Effretikon 18. August 2018 bis 31. August 2022 Berufswahlschule Kloten 18. August 2018 bis 31. August 2022 Profil Berufsvorbereitung Winterthur 18. August 2018 bis 31. August 2022 C. Bildungsgänge an höheren Fachschulen Gemäss 37 Abs. 1 lit. b EG BBG kann der Kanton Subventionen bis zu 75% der anrechenbaren Aufwendungen an Bildungsgänge an höheren Fachschulen anbieten. Bei einem besonderen öffentlichen Interesse kann die Subvention auch mehr als 75% betragen (vgl. 20a Gesundheitsgesetz vom 2. April 2007, Art. 7 Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen vom 22. März 2012 [HFSV]). Gestützt auf 5b VFin BBG und das Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) vom 4. November 2013 sind folgende vom Kanton beauftragten Bildungsanbieter für die Dauer der als beitragsberechtigt anzuerkennen: Bildungsanbieter von Bildungsgängen an höheren Fachschulen AKAD Business AG HSO Wirtschaftsschule Schweiz AG IBZ, Schulen für Technik und Informatik AG IFA Weiterbildung AG

7 Bildungsanbieter von Bildungsgängen an höheren Fachschulen IST AG, Höhere Fachschule für Tourismus Zürich/Lausanne 7 Genossenschaft Migros Zürich, vertreten durch Klubschule Migros Zürich KS Kaderschulen St. Gallen Zürich Basel AG MBSZ Marketing & Business School Zürich AG Lufthansa Aviation Training Schweiz AG SAWI Schweizerisches Ausbildungszentrum für Marketing, Werbung und Kommunikation SIB Schweizerisches Institut für Betriebsökonomie AG SIU Schweizerisches Institut für Unter - nehmerschulung Genossenschaft Careum AG, Bildungszentrum für Gesundheits - berufe 1. Januar 2018 bis 31. August 2020 D. Berufsorientierte Weiterbildung Gemäss 37 Abs. 1 lit. c EG BBG kann der Kanton Subventionen bis zu 75% der anrechenbaren Aufwendungen für Angebote der berufsorientierten Weiterbildung leisten. Voraussetzung ist, dass der Anbieter bereits einen Leistungsauftrag im Rahmen der beruflichen Grundbildung hat oder die Bildungsdirektion trotz fehlendem Grundbildungsauftrag Subventionen bewilligt ( 5c VFin BBG). Es ist der nachfolgende Bildungsanbieter für die Dauer der als beitragsberechtigt anzuerkennen: Bildungsanbieter Kurse der berufs orientierten Weiterbildung Stiftung Juventus-Schulen E. Beitragsberechtigung und Befristung Die Beitragsberechtigung der genannten Bildungseinrichtungen wird gestützt auf 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 für die Dauer der jeweiligen anerkannt. Mit der Anerkennung der Beitragsberechtigung ist keine Zusicherung einer bestimmten Beitragshöhe verbunden.

8 8 Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Bildungsanbieter gemäss Buchstaben B, C, und D werden als beitragsberechtigt anerkannt. II. Die Beitragsberechtigung ist befristet auf die Dauer der jeweiligen. III. Mitteilung an die Bildungsanbietenden (durch die Bildungsdirektion), die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion. Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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