Europäischer Studiengang Wirtschaft und Verwaltung Abschlussprüfung

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1 Europäischer Studiengang Wirtschaft und Verwaltung Abschlussprüfung Informationen und Formulare für die Prüfungskandidaten Der Senator für Finanzen als Staatliches Prüfungsamt für den Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung Freie Hansestadt Bremen

2 Der Senator für Finanzen Staatliches Prüfungsamt für den Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung Freie Hansestadt Bremen Inhaltsverzeichnis Empfangsbescheinigung Prüfungsordnung der Staatsprüfung für den Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung Information über die Hilfsmittel während der schriftlichen Fachprüfungen Information über das Verhalten bei Krankheit; Rücktritt während des Prüfungsverfahrens Erklärungsvordrucke für studienbegleitende Prüfungsleistungen im Hauptstudium Nachweis über die studienbegleitenden Leistungsnachweise Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung Antrag auf Genehmigung des Themas der Abschlussarbeit Prüfungstermine sind im Aushang am schwarzen Brett in der Hochschule Bremen, Standort Werderstraße zu entnehmen. Sollten Sie hinsichtlich des Prüfungsverfahrens Rückfragen an das staatliche Prüfungsamt haben, stehen Ihnen die folgenden Ansprechpartner zur Verfügung: Herr Bernhard Woitalla Fon: (0421) Fax: (0421) Frau Nadine Banse Tel.: Herr Hans Minner Tel.:

3 Name, Vorname Ort, Datum Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort Telefon Geburtsdatum Immatrikulations-Nr. Der Senator für Finanzen Staatliches Prüfungsamt für den Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung 33-5 Doventorscontrescarpe 172, Block B Bitte bis zum des Jahres Bremen zurück an das Prüfungsamt Empfangsbescheinigung Hiermit bescheinige ich, die unten aufgeführten Unterlagen erhalten sowie von deren Inhalt Kenntnis genommen zu haben. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten für die Dauer des Prüfungsverfahrens beim Prüfungsamt gespeichert werden. Änderungen der Daten (z.b. neue Anschrift), die während des Prüfungsverfahrens eintreten, werde ich unverzüglich dem Prüfungsamt mitteilen. Informationen und Formulare für die Prüfungskandidaten: Empfangsbescheinigung Prüfungsordnung der Staatsprüfung für den Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung Information über die Hilfsmittel während der schriftlichen Fachprüfungen Information über das Verhalten bei Krankheit; Rücktritt während des Prüfungsverfahrens Erklärungsvordrucke für studienbegleitende Prüfungsleistungen im Hauptstudium Nachweis über die studienbegleitenden Leistungsnachweise Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung Antrag auf Genehmigung des Themas der Abschlussarbeit Unterschrift

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24 Der Senator für Finanzen Staatliches Prüfungsamt für den Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Finanzen Postfach Bremen An die Studentinnen und Studenten des Europäischen Studiengangs Wirtschaft und Verwaltung ab dem Studienjahrgang 1997 Auskunft erteilt Herr Woitalla Zimmer 506 T (04 21) F (04 21) Berhard.Woitalla@finanzen.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-5 Bremen, Verfahren beim Rücktritt von der Prüfung bzw. Versäumnis einer Prüfungsleistung Sehr geehrte Damen und Herren, nach 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung gilt die Prüfungsleistung als mit nicht ausreichend (Note 5,0) bewertet, wenn der Kandidat oder die Kandidatin einen bindenden Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt oder von einer bereits angetretenen Prüfung zurücktritt, ohne dass dafür ein triftiger Grund vorliegt. Folgendes Verfahren ist von dem Kandidaten oder von der Kandidatin einzuhalten 1. Beim Versäumnis oder beim Rücktritt ist am Tag der jeweiligen Prüfungsleistung das staatliche Prüfungsamt zu informieren. 2. Im Falle einer krankheitsbedingten Verhinderung ist beim erstmaligen Versäumnis der Prüfungsleistung spätestens am dritten Tag nach dem Prüfungstermin ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt einzureichen. Aus diesem Attest muss erkennbar sein, dass der Kandidat/Kandidatin am Prüfungstag prüfungs- /arbeitsunfähig war. Auf Verlangen der Prüfungskommission kann in diesem Fall auch ein amtsärztliches Attest angefordert werden. 3. Beim wiederholten krankheitsbedingten Versäumnis einer Prüfungsleistung ist nach dem Beschluss der Prüfungskommission ein amtsärztliches Attest vorzulegen ( 7 Abs. 4 der Prüfungsordnung) 4. Will der Kandidat oder die Kandidatin einen triftigen Grund für das Versäumnis oder für den Rücktritt geltend machen, hat er oder sie diesen Grund unverzüglich schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Die materielle Beweislast liegt beim Kandidaten oder bei der Kandidatin. Über das Vorliegen eines triftigen Grundes entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission bzw. die Prüfungskommission. Für die Studienjahrgänge gelten die Ziffern 1, 2 und 4 entsprechend. Beachten Sie bitte dieses Verfahren und denken daran, dass Sie für die Einhaltung des Verfahrens selbst Verantwortung tragen. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Woitalla

25 Name, Vorname Ort, Datum Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort Telefon Geburtsdatum Immatrikulations-Nr. Der Senator für Finanzen Staatliches Prüfungsamt für den Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung 33-5 Doventorscontrescarpe 172, Block B Bremen, Erklärung über die Wahl des Referats, der Hausarbeit und des Kolloquiums in den gewählten Schwerpunkten des Hauptstudiums in dem Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung Ich erkläre verbindlich, dass ich im Rahmen der studienbegleitenden Prüfungsleistungen des Hauptstudiums in den gewählten Schwerpunkten folgende Leistungsnachweise erbringen werde: Schwerpunkt I: Referat, Hausarbeit oder Kolloquium Referat Hausarbeit (siehe gesonderter Vordruck) Kolloquium (Vorschlag der Themenbereiche auf der Rückseite) Termin gem. Vereinbarung mit dem/der Lehrenden bis: Name und Unterschrift des/der Lehrenden Schwerpunkt II: Referat, Hausarbeit oder Kolloquium Referat Hausarbeit (siehe gesonderter Vordruck) Kolloquium (Vorschlag der Themenbereiche auf der Rückseite) Termin gem. Vereinbarung mit dem/der Lehrenden bis: Name und Unterschrift des/der Lehrenden Unterschrift

26 Ergänzende Angaben bei der Wahl eines Kolloquiums bzw. einer Hausarbeit Kolloquium ( 4 Abs. 4 Nr. 4 der Prüfungsordnung) Für das Kolloquium schlage ich folgenden Themenbereich/ folgende Themenbereiche (max. 2) einer durchgeführten Lehrveranstaltung vor: Themenbereich 1: Themenbereich 2: Hausarbeit in den gewählten Schwerpunkten des Hauptstudiums (Ergänzung der Erklärung über die Wahl des Referats, der Hausarbeit und des Kolloquiums in den gewählten Schwerpunkten des Hauptstudiums in dem Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung) Die Ihnen bereits vorliegende Erklärung über die Wahl des Referats, der Hausarbeit und des Kolloquiums ist verbindlich. Mit diesem Vordruck soll eine individuelle und flexiblere Bekanntgabe der Fristen bei der Bearbeitung und Abgabe von Hausarbeiten erreicht werden. Für die Erarbeitung einer Hausarbeit stehen den Studierenden zwei bis vier Wochen zur Verfügung. Ein angemessener zeitlicher Vorlauf für die Literatur- und Materialbeschaffung ist einzuräumen. Schwerpunkt Thema (Stichwort) Beginn am: Abgabetermin nach Vereinbarung mit dem/der Lehrenden am: Unterschrift des/der Lehrenden

27 Name, Vorname Ort, Datum Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort Telefon Geburtsdatum Immatrikulations-Nr. Der Senator für Finanzen Staatliches Prüfungsamt für den Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung 33-5 Doventorscontrescarpe 172, Block B Bremen Erklärung über die Wahl der Klausuren in den gewählten Schwerpunkten des Hauptstudiums in dem Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung Ich erkläre verbindlich, dass ich im Rahmen der studienbegleitenden Prüfungsleistungen des Hauptstudiums in den gewählten Schwerpunkten folgende Klausuren schreiben werde: Schwerpunkt I: Fach: Klausur am: Fach: Klausur am: Schwerpunkt II: Fach: Klausur am: Fach: Klausur am: Allgemeines Verwaltungsrecht Klausur am: Unterschrift

28 Nachweis über die Erfüllung der im Hauptstudium erforderlichen Prüfungsleistungen Name, Vorname Immatrikulations-Nr.: Fach Klausur Klausur Referat /Hausarbeit/ Kolloquium Referat /Hausarbeit/ Kolloquium Allgemeines Verwaltungsrecht Note: Unterschrift des Prüfers Schwerpunkt I SP: Note: Note: Jeder Studierende muss nach seiner Wahl zwei der drei Prüfungsformen in verschiedenen Schwerpunkten erbringen. (z.b. SP I: Referat und SP II Kolloquium oder SP I Hausarbeit und SP II Kolloquium) Unterschrift des Prüfers Unterschrift des Prüfers Schwerpunkt Schwerpunkt Note: Note: Unterschrift des Prüfers Unterschrift des Prüfers Schwerpunkt II SP: Note: Unterschrift des Prüfers Note: Unterschrift des Prüfers Noten: 1,0; 1,3 = sehr gut 1,7; 2,0; 2,3 = gut 2,7; 3,0; 3,3 = befriedigend 3,7; 4,0 = ausreichend 5,0 = nicht ausreichend

29 Name, Vorname Ort, Datum Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort Telefon Geburtsdatum Immatrikulations-Nr. Der Senator für Finanzen Staatliches Prüfungsamt für den Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung 33-5 Doventorscontrescarpe 172, Block B Bremen Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung gem. 19 der Ordnung der Staatsprüfung in dem Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung vom 10. November 1998 (Brem. GBl. S. 309)- nachfolgend: Prüfungsordnung Ich beantrage die Zulassung zur Abschlussprüfung nach 19 der Prüfungsordnung. Folgende Zulassungsvoraussetzungen liegen vor: Ich bin zum Studium des ESWV an der Hochschule Bremen zugelassen worden. Ich habe die Zwischenprüfung im ESWV bestanden. Eine Fotokopie des Zeugnisses über die Zwischenprüfung liegt bei. Ich habe die im Hauptstudium erforderlichen Prüfungsleistungen ( 18 Abs. 1 Nr. 3) erbracht. Der Nachweis liegt bei. Ich habe die nach der Studienordnung darüber hinaus erforderlichen Studienleistungen (Prüfungsvorleistungen) mit Erfolg abgeschlossen und an den praktischen Studiensemestern erfolgreich teilgenommen. Der Nachweis liegt bei. Ich habe das theoretische Studiensemester im Ausland mit Erfolg abgeschlossen. Der Nachweis liegt bei. Ich habe mich für folgende Schwerpunkte in der Abschlussprüfung entschieden: Schwerpunkt I Schwerpunkt II Mir ist bewusst, dass die Zulassungsvoraussetzungen vom Prüfungsamt überprüft werden und bei Bedarf mit dem Immatrikulations- und Prüfungsamt oder mit der Leitung des ESWV abgeglichen werden können. Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn sie aufgrund von gefälschten oder falschen Angaben ausgesprochen wurde. Unterschrift

30 Europäischer Studiengang für Wirtschaft und Verwaltung Bescheinigung über das Thema für eine Abschlussarbeit Kandidat/in: (Name, Vorname) Studienjahrgang: Semester I. Erklärung des Kandidaten/der Kandidatin: Ich möchte die Abschlussarbeit zu dem folgenden Thema durchführen: Thema der Abschlussarbeit (Kurztitel): (Eine ausführlichere Beschreibung des Themas ist als Anlage beigefügt. Um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, bitte diese Beschreibung, wenn möglich, auf einer Diskette als Word-Datei abspeichern und beim Prüfungsamt mit einreichen.) Themensteller/in (Lehrende/r an der HS Bremen): Bearbeitungsdauer (in Monaten): Diese Arbeit soll durchgeführt werden auf Anregung und mit Unterstützung von: Über das Thema, die Bearbeitungsdauer und den Bearbeitungsbeginn wurde mit dem vorgeschlagenen Themensteller/in Übereinkunft erzielt. Die in der Anlage aufgeführten Hinweise zur Durchführung einer Abschlussarbeit habe ich zur Kenntnis genommen. Bremen, Unterschrift des Kandidaten/der Kandidatin

31 II. Erklärung des Themenstellers/der Themenstellerin Ich bin bereit, die umseitig vorgeschlagene Abschlussarbeit als Prüfer/in zu betreuen. Mit Thema, Bearbeitungszeit und Bearbeitungsbeginn bin ich einverstanden. Als fachlich geeigneter Zweitprüfer/geeignete Zweitprüferin wird vorgeschlagen: Bremen, Themensteller/in, Prüfer/in: III. Erklärung des Zweitprüfers/der Zweitprüferin Ich bin einverstanden, für die genannte Abschlussarbeit als Zweitprüfer/in bestellt zu werden. Bremen, Zweitprüfer/in: IV. Vermerke des Prüfungsamts Der Prüfungsausschuss genehmigt das Thema der vorgeschlagenen Abschlussarbeit, legt die Bearbeitungszeit und den Bearbeitungsbeginn fest und bestellt folgende Personen zu Prüfern und Zweitprüfern: Prüfer/in: Zweitprüfer/in: Ausgabetermin: Abgabetermin: Bremen, Prüfungsamt: Es wurde eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist beantragt. Der Antrag wird genehmigt. Neu festgesetzter Abgabetermin: Der Antrag wird nicht genehmigt. Begründung: Bremen, Prüfungsamt:

32 Hinweise zur Beantragung und zur Durchführung einer Abschlussarbeit 1) Die Abschlussarbeit soll zeigen, daß der Kandidat in der Lage ist, ein Problem selbständig wissenschaftlich und methodisch zu bearbeiten. 2) Die Abschlussarbeit ist von einem Kandidaten als Einzelarbeit anzufertigen. 3) Das Thema einer Abschlussarbeit kann von jedem an der Hochschule Bremen Lehrenden gestellt werden. Themenangebote werden hochschulöffentlich ausgehängt oder können nachgefragt werden. Der Kandidat hat aber auch die Gelegenheit, selbst Vorschläge für das Thema zu machen. Diesen Vorschlägen soll nach Möglichkeit entsprochen werden. Dazu gehört jedoch, dass der Kandidat einen Lehrenden anspricht, der sich bereit erklärt, diesen Vorschlag als Themensteller zu übernehmen 9) Sollten in der Bearbeitung durch unvorhersehbare Umstände Verzögerungen eintreten, die der Kandidat nicht zu vertreten hat, kann die festgesetzte Bearbeitungsfrist verlängert werden. Dazu richtet der Kandidat einen formlosen schriftlichen Antrag, in dem die Gründe und die gewünschte Verlängerung anzugeben sind, über das Prüfungsamt an die Prüfungskommission. Dem Antrag ist eine schriftliche Stellungnahme des Themenstellers beizufügen. Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens 3 Wochen vor Ablauf der ursprünglich gesetzten Frist gestellt werden. Nur wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird, erhält der Kandidat von dem Prüfungsamt eine schriftliche Benachrichtigung. 10) Die Abschlussarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Kandidat hat darin schriftlich zu versichern, daß er die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt und keine anderen als die anzugebenden Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Wörtlich oder dem Sinn nach übernommene Zitate sind zu kennzeichnen 11) Die Abschlussarbeit ist in 3 Exemplaren (beim Prüfungsamt) fristgerecht abzugeben. Der schriftliche Teil der Arbeit muss maschinengeschrieben und gebunden sein. Die Abgabe der Arbeit wird schriftlich bestätigt und die Arbeit an Erstprüfer und Zweitprüfer weitergeleitet. 4) Der vorgeschlagene Themensteller erklärt im Abschnitt II dieses Formblattes seine Zustimmung zu Thema und Bearbeitungsterminen. Ein weiterer fachlich geeigneter Lehrender wird als Korreferent genannt. Auch dieser muss seiner Benennung zustimmen (Abschnitt III). 12) Für die Bewertung der Abschlussarbeit wird ein Erstprüfer bzw. eine Erstprüferin und ein Zweitprüfer bzw. eine Zweitprüferin bestellt, die über die Prüfungsberechtigung nach 12 der Prüfungsordnung verfügen. Dabei sollte mindestens ein Prüfer bzw. eine Prüferin Professor bzw. Professorin der Hochschule Bremen bzw. einer anderen Hochschule sein. 5) Das ausgefüllte Formblatt wird vom Kandidaten über das Prüfungsamt der Prüfungskommission eingereicht. Der Einreichtermin soll mindestens 3 Wochen vor dem vorgesehenen Bearbeitungstermin liegen. Die Prüfungskommission genehmigt das Thema und bestellt den Themensteller zum Prüfer und den Korreferenten und setzt die Bearbeitungstermine fest. 6) Die Bearbeitungsdauer beträgt im Grundsatz 3 Monate. 7) Das Prüfungsamt teilt dem Kandidaten schriftlich das genehmigte Thema und die festgesetzten Bearbeitungstermine mit. 13) Nicht fristgerecht abgegebene Arbeiten sind mit der Note nicht ausreichend zu bewerten. Will der Kandidat einen triftigen Grund für das Fristversäumnis geltend machen, muss dieser Grund dem Vorsitzenden der Prüfungskommission unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Erkennt der Vorsitzende diesen Grund an, setzt er einen neuen Abgabetermin 14). Eine mit nicht ausreichend bewertete Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden. Dazu kann ein anderes Thema und ein anderer Themensteller vorgeschlagen werden. Ein Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten Hälfte der vorgesehenen Bearbeitungszeit ohne nachteilige Folgen für den Kandidaten zurückgegeben werden. 15) Nach dem Abschluss des Prüfungsverfahrens verbleibt ein Exemplar der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt. Die Abschlussarbeit kann nach dem Abschluss des Prüfungsverfahrens von Dritten eingesehen werden, es sei denn, dass der Kandidat die Abschlussarbeit mit einem Sperrvermerk versieht 8) Der Prüfer betreut die Abschussarbeit. Ihm ist in regelmäßigen Abständen über den Fortgang der Arbeit zu berichten.

33 Schriftliche Fachprüfung der Abschlussprüfung 1. März = > Stichtag für die Anmeldung zur Abschlussprüfung alle Leistungsnachweise nach 18 Abs. 1 Nr. 3 müssen vorliegen Fach Allgemeines Verwaltungsrecht Art Klausur 1.Versuch Innerhalb der ersten zwei Wochen der Vorlesungszeit des 8. Semesters 2. Versuch Sommer des gleichen Jahres 3. Versuch Innerhalb der Vorlesungszeit des 8. Semesters im nächsten Jahr Schwerpunkt I Klausur Schwerpunkt II Klausur Die Prüfungstermine entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Hochschule Bremen.

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