TuS Alztal Garching e.v Generalversammlung 2010

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1 Tagesordnung Begrüßung Gedenken der verstorbenen Mitglieder Bericht des 1.Vorstands Mitgliederehrung Finanzbericht und Kassenrevision Entlastung der Vorstandschaft Änderung der Vereinssatzung Neuwahl der Vorstandschaft Wünsche und Anträge Die Vereinschronik des TuS Alztal

2 Gedenken der verstorbenen Mitglieder Kowatsch Friedrich Hähnel Eberhard Schreiner Martin Jackl Ludwig Räder Klaus

3 Bericht des 1. Vorstands Die Jahresberichte der Sparten (Abteilungen) liegen in Papierform auf!

4 Mitgliederehrung 25 Jahre Mitgliedschaft 40 Jahre Mitgliedschaft Bartsch Almut Gius Ursula Langlechner Gisela Mayer Helmut Oberfuchshuber Birgit Seidl Henriette Thiel Maria Haslreiter Frieda Hofbauer Rosamunde Mayer Ingo Höbold Ralf Arpaschi Michael Bläsius Angela Emmerl Werner Gillitz Heinrich Hartel Otto Haslwimmer Rosa Heinl Katharina König Franz Kreilinger Monika Mühlhauser Eugen Nachlinger Adalbert Pölz Josef Pölz Marie-Luise Rott Brigitte Schmid Ursula Sickert Anna Sickert Ekkehard Spießl Brigitte Stahlhofer Hannelore Theimert Günther Thöni Josef Wallner Josef sen. Winter Erika

5 Mitgliederehrung 50 Jahre Mitgliedschaft 60 Jahre Mitgliedschaft Hausmann Karin Huber Konrad Marchner Heinz Thierfelder Manfred

6 Finanzbericht und Kassenrevision TuS Alztal Garching e.v. 1924

7

8 Kassenprüfungs-Protokoll TuS Alztal Garching e.v Entlastung der Vorstandschaft

9

10 Änderung der Vereinssatzung - Vergütungen für die Vereinstätigkeit 4 a Grundlage: Voraussetzungen zur Gewährung einer Ehrenamtspauschale und Ergänzung der Textfassung 1. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. 2. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung ausgeübt werden. 3. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Absatz 2 trifft der Vereinsausschuss. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung. 4. Der Vereinsausschuss ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung oder Aufwandsentschädigung zu beauftragen. Maßgebend ist die Haushaltslage des Vereins. 5. Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw. 6. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden. 7. Vom Vereinsausschuss kann beschlossen werden, die Aufwandsentschädigung nach Absatz 2 und den Aufwendungsersatz nach Absatz 5 auf steuerrechtliche Pauschalbeträge und Pauschalsätze zu begrenzen.

11 Neuwahl der Vorstandschaft TuS Alztal Garching e.v. 1924

12 Wünsche und Anträge TuS Alztal Garching e.v. 1924

13 Festprogramm 50 Jahre TuS Garching AH

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16 Danke für die erwiesene Aufmerksamkeit!

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