Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 01. Juli 2017

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 01. Juli 2017 s Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Landessparkasse zu Oldenburg kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Landessparkasse zu Oldenburg wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1

2 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 01. Juli 2017 s Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Landessparkasse zu Oldenburg... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 4 III. Eintragung im Handelsregister... 4 IV. Vertragssprache... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 6 I. Girokonten Preismodelle für Privatkonten Preismodell LzO GiroKlassik Preismodell LzO GiroKomfort Basiskonto (Privatgirokonto auf Guthabenbasis) Preismodell KNAX mini / KNAX Taschengeld / LzO GiroStart / LzO GiroGo / LzO GiroCampus Preismodell für Vereine, Kirchen, Schulen, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen Preismodelle für Geschäftskonten Kontomodell LzO Business Basis Kontomodell LzO Business Komfort Kontomodell LzO Business Premium Kontomodell LzO Giro_med Basic Kontomodell LzO Giro_med Professional Zusätzlich buchbare Optionen / Pakete zu den Kontomodellen LzO Giro_med Basic und LzO Giro_med Professional Preismodelle für Fremdwährungskonten Multiwährungsvariante Privatgiro Multiwährungsvariante Geschäftsgiro Kontoauszug für Privatkonten und Fremdwährungskonten (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Kontowecker II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarten (Sparkassen-Card) GeldKarte Barauszahlungen Ausführungsfrist

3 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 01. Juli 2017 s 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäft Bareinzahlung Barauszahlung Sorten und Edelmetalle Sorten Edelmetalle Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Sonstige Dienstleistungen Electronic-Banking Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Geschäftstage und Annahmezeiten der Landessparkasse zu Oldenburg III. Scheckverkehr Allgemein Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Umrechnungskurse Reiseschecks C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) Zinsanpassungsklauseln für lang laufende Ratensparverträge Sparkassenbuchverlust Mietkautionskonten II. Schließfächer Schließfächer III. Wertpapiere Depotleistungen Depotentgelt Depotaufstellung (jährlich) Sonderleistungen im Auftrag des Kunden Depotübertragung Jahressteuerbescheinigung Effektive Stücke Transaktionsleistungen Ersatz von Aufwendungen D. Kredite I. Kredite Ratenkredite Stundung Verwahrung von Sicherheiten Darlehen Bereitstellungsprovision Kosten für die Erstellung von Urkunden Giroverträge/Dispositionskredite E. Sonstiges I. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden, II. Auskunftsersuchen von Kunden III. Im Auftrag des Kunden vorgenommene IV. Wechseln von Bargeld im Auftrag des Kunden V. Bankbürgschaft (Aval) VI. Auslandsgarantie VII. Pfändung

4 A. Allgemeine Informationen zur Landessparkasse zu Oldenburg Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Landessparkasse zu Oldenburg den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse Landessparkasse zu Oldenburg Berliner Platz Oldenburg II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: III. Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Oldenburg HRA IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Landessparkasse zu Oldenburg nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: lzo@lzo.com 4

5 A. Allgemeine Informationen zur Landessparkasse zu Oldenburg Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die "Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers" (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 5

6 Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.5, 6, 7; B.II.; B.III. und E berechnet. Unabhängig vom jeweiligen Kontomodell werden Kontoauszüge per Kontoauszugsdrucker, elektronischem Postfach, elektronischem Kontoauszug erstellt und bereitgestellt/übermittelt. 1.1 Preismodell LzO GiroKlassik Kontoführung a) Grundpreis (monatlich) im Monatspreis ist eine SparkassenCard enthalten b) Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge (Überweisungen, Gutschriften, Lastschriften, Bareinzahlungen, Barauszahlungen) Ein Leistungsentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. c) Freiposten 1 (monatlich) zzgl. sämtliche Daueraufträge z. G. von Sparkonten und Sparen + Gewinnen sowie Überträge von/auf eigene Konten sowie Jugendgirokonten LzO GiroStart und LzO GiroGo d) Dauerauftrag Einrichtung, Löschung Ausführung Änderung (ohne Spar- und Sparen + Gewinnen-Daueraufträge) an SB-Terminals o. über Online-Banking 3,00 0,30 5 Stück nur Leistungsentgelt 0, Preismodell LzO GiroKomfort Kontoführung a) Pauschalpreis (monatlich) im Monatspreis ist eine SparkassenCard enthalten 6,00 b) Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge c) Dauerauftrag Einrichtung, Ausführung, Änderung, Löschung 1 Nur für beleghafte Bartransaktionen (Kasse). In einem Monat nicht ausgenutzte Freiposten werden nicht auf den Folgemonat übertragen und verfallen. Der Monatslauf beginnt am ersten und endet am letzten Tag des Monats. 6

7 1.3 Basiskonto (Privatgirokonto auf Guthabenbasis) Basiskonto im Preismodell LzO GiroKlassik Kontoführung a) Grundpreis (monatlich) im Monatspreis ist eine SparkassenCard enthalten b) Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge (Überweisungen, Gutschriften, Lastschriften, Bareinzahlungen, Barauszahlungen) Ein Leistungsentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. c) Freiposten 2 (monatlich) zzgl. sämtliche Daueraufträge z. G. von Sparkonten und Sparen + Gewinnen sowie Überträge von/auf eigene Konten sowie Jugendgirokonten LzO GiroStart und LzO GiroGo d) Dauerauftrag Einrichtung, Löschung Ausführung Änderung (ohne Spar- und Sparen + Gewinnen-Daueraufträge) an SB-Terminals o. über Online-Banking 3,00 0,30 5 Stück Kostenfrei nur Leistungsentgelt 0, Basiskonto im Preismodell LzO GiroKomfort Kontoführung a) Pauschalpreis (monatlich) im Monatspreis ist eine SparkassenCard enthalten 6,00 b) Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge c) Dauerauftrag Einrichtung, Ausführung, Änderung, Löschung 1.4 Preismodell KNAX mini / KNAX Taschengeld / LzO GiroStart / LzO GiroGo / LzO GiroCampus Kontoführung a) Grundpreis b) Postenpreis b) Dauerauftrag Einrichtung, Ausführung, Änderung, Löschung c) eine SparkassenCard pro Jahr 2 Nur für beleghafte Bartransaktionen (Kasse). In einem Monat nicht ausgenutzte Freiposten werden nicht auf den Folgemonat übertragen und verfallen. Der Monatslauf beginnt am ersten und endet am letzten Tag des Monats. 7

8 2. Preismodell für Vereine, Kirchen, Schulen, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.5, 6, 7; B.II.; B.III. und E berechnet. a) Grundpreis (monatlich) 1,50 Im Grundpreis sind über einen Freibetrag von 1,50 EUR monatlich zehn Leistungsentgelte für Zahlungsvorgänge oder alternativ eine Barein-/Barauszahlung an der Kasse enthalten. b) Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge (Überweisungen, Sammelüberweisungen, Gutschriften, Lastschriften, Sammeleinzüge, Scheckeinreichungen, Scheckeinlösungen, Ausführung Dauerauftrag) 0,15 Ein Leistungsentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Bei Sammelaufträgen zählt jede Einzelleistung. c) Barein- und Barauszahlungen an der Kasse 1,50 d) Kontoauszüge: Postversand Im Auftrag des Kunden (auch Zwangsauszüge) 0,15 zzgl. Porto Im Leistungsumfang des Kontos sind enthalten: 1 Sparkassen-Card Ausgabekosten sowie Jahresentgelte Online Dauerauftragseingaben, -änderungen und -löschungen Barverfügungen an allen Geldautomaten der Sparkassen und Landesbanken Bareinzahlungen an LzO-Geldautomaten (cash-recycler) Kontoauszüge an Kontoauszugdruckern der Sparkassen und Landesbanken Kontoauszüge per Internet (elektronisches Postfach) 3. Preismodelle für Geschäftskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.5, 6, 7; B.II.; B.III. und E berechnet. 3.1 Kontomodell LzO Business Basis a) Grundpreis (monatlich) 7,00 b) Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge (Überweisungen, Sammelüberweisungen, Gutschriften, Lastschriften, Sammeleinzüge, Scheckeinreichungen, Scheckeinlösungen, Ausführung Dauerauftrag) 0,35 Ein Leistungsentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Bei Sammelaufträgen zählt jede Einzelleistung. c) Kontoauszüge Abholer Zustellung der Kontoauszüge per Post (auch Zwangsauszüge) 0,35 0,35 + Porto 8

9 3.2 Kontomodell LzO Business Komfort a) Grundpreis (monatlich) 10,00 b) Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge (Überweisungen, Sammelüberweisungen, Gutschriften, Lastschriften, Sammeleinzüge, Scheckeinreichungen, Scheckeinlösungen, Ausführung Dauerauftrag) 0,25 Ein Leistungsentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Bei Sammelaufträgen zählt jede Einzelleistung. c) Kontoauszüge Abholer Zustellung der Kontoauszüge per Post (auch Zwangsauszüge) 0,25 0,25 + Porto 3.3 Kontomodell LzO Business Premium a) Grundpreis (monatlich) 15,00 b) Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge (Überweisungen, Sammelüberweisungen, Gutschriften, Lastschriften, Sammeleinzüge, Scheckeinreichungen, Scheckeinlösungen, Ausführung Dauerauftrag) Ein Leistungsentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Bei Sammelaufträgen zählt jede Einzelleistung. c) Kontoauszüge Abholer Zustellung der Kontoauszüge per Post (auch Zwangsauszüge) 0,15 0,15 0,15 + Porto Nachstehende Preise gelten für die Konten LzO Business Basis, Komfort und Premium: d) Dauerauftrag - Änderung (Eingabe manuell) 0,50 e) Guthabenzins 0,00 % f) Barein- und Barauszahlungen an der Kasse 1,50 Im Leistungsumfang der Konten LzO Business Basis, Komfort und Premium sind enthalten: 1 Sparkassen-Card Ausgabekosten sowie Jahresentgelte Online Dauerauftragseingaben, -änderungen und -löschungen Barverfügungen an allen Geldautomaten der Sparkassen und Landesbanken Bareinzahlungen an LzO-Geldautomaten (cash-recycler) Kontoauszüge an Kontoauszugdruckern der Sparkassen und Landesbanken Kontoauszüge per Internet (elektronisches Postfach) 9

10 3.4 Kontomodell LzO Giro_med Basic a) Kontoführung 3 b) Basisleistungen: Eine SparkassenCard Ausgabekosten sowie Jahresentgelte Kontoauszüge am Drucker oder via Online-Banking Freischaltung für Online-Banking ( TAN Generator oder HBCI-Karte) LzO Morgeninfo auf Wunsch c) Zusatzleistungen: Eine LzO BusinessCard gem. den geltenden Preisregelungen sh. Kapitel B.II.3.1 b) d) Buchungsposten und sonstige Entgelte: beleglose Buchungen (via SB-Terminal und Online-Banking) beleghafte Buchungen Dauerauftrag eröffnen, ändern, löschen Barein- und Barauszahlungen an Geldautomaten der LzO bzw. am Schalter Barverfügungen an den bundesweit rd Geldautomaten der Sparkassen-Organisation 3.5 Kontomodell LzO Giro_med Professional Kontoführung a) Basispreis (monatlich) 15,00 b) Basisleistungen: Eine SparkassenCard Ausgabekosten sowie Jahresentgelte Kontoauszüge am Drucker oder via Online-Banking Freischaltung für Online-Banking ( TAN Generator oder HBCI-Karte) LzO Morgeninfo auf Wunsch c) Zusatzleistungen: Eine LzO BusinessCard gem. den geltenden Preisregelungen Guthabenverzinsung Kompensationsvereinbarung mit zweitem en Branchengirokonto Personalisierte Zahlscheine und Schecks Einrichtung und Einweisung der Nutzer in die LzO Banking-Produkte vor Ort Strukturierung und Optimierung des Zahlungsverkehrs Bewertung der eigenen Praxis Einladung zu besonderen Events, Fachvorträgen, Workshops d) Buchungsposten und sonstige Entgelte: beleglose Buchungen (via SB-Terminal und Online-Banking) beleghafte Buchungen Dauerauftrag eröffnen, ändern, löschen Barein- und Barauszahlungen an Geldautomaten der LzO bzw. am Schalter Barverfügungen an den bundesweit rd Geldautomaten der Sparkassen-Organisation sh. Kapitel B.II.3.1 b) gem. Preisaushang 3 Bei regelmäßigem Eingang von Zahlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, der Privatverrechnungsstellen oder der Apothekenrechenzentren verzichten wir auf die Grundkosten zur Kontoführung und auf die Kosten für beleghafte und beleglose (per Online-Banking oder Selbstbedienungseinrichtungen ausgelöste) Buchungen; sonst: Kontoführungspreis analog Kontomodell LzO Business Komfort (sh. 2.2.) 10

11 3.6 Zusätzlich buchbare Optionen / Pakete zu den Kontomodellen LzO Giro_med Basic und LzO Giro_med Professional Premium Option: 1 Platinum Kreditkarte Online-Paket S 1 : ec-cash-terminal H5000 der ersten 50 Buchungen pro Monat 2 Online-Paket M 1 : ec-cash-terminal Vx820 der ersten 50 Buchungen pro Monat 2 Online-Paket L 1 : Mobiles ec-cash-terminal Vx680 der ersten 50 Buchungen pro Monat 2 LzO Giro_med LzO Giro_med Basic Professional Preis pro Monat 15,00 10,00 30, , , , , , in allen drei Online-Paketen enthalten: professionelle Software SFirm HBCI (Software-Wartungsvertrag ist separat zu buchen) elektronische Signatur Karte Hotline-Support 2 Ab der 51. Buchung erfolgt eine Berechnung von 0,10 zzgl. MwSt. pro Transaktion (separate mtl. Abrechnung). 3 Im Monatspreis enthalten ist der Grundservice (Hotline, Depotwartung, Festnetz-Hotline). Die Leistungen schließen keine Telekommunikationskosten ein (Abrechnung erfolgt über jeweiliges Telefonunternehmen). Kostenpflichtige Transaktionen sind Kauf-, Gutschrifts- und Stornierungstransaktionen sowie Kassenschnitte, Diagnosen und Initialisierungen. Die Händlerentgelte der Deutschen Kreditwirtschaft sind mehrwertsteuerfrei. 4. Preismodelle für Fremdwährungskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.5, 6, 7; B.II.; B.III. und E berechnet. Unabhängig vom jeweiligen Kontomodell werden Kontoauszüge per elektronischem Postfach, elektronischem Kontoauszug erstellt und bereitgestellt/übermittelt. 4.1 Multiwährungsvariante Privatgiro Kontoführung a) Pauschalpreis (monatlich) Überträge und interne Buchungen (z. B. fällige Wertpapiere) b) Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge Überweisungen und Gutschriften zu Fremdwährungskonten sind nur in der Kontowährung möglich. 6,00 sh. Kapitel B.II bb) übrige Länder und b) übrige Länder 4.2 Multiwährungsvariante Geschäftsgiro Kontoführung a) Pauschalpreis (monatlich) Überträge und interne Buchungen (z. B. fällige Wertpapiere) b) Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge Überweisungen und Gutschriften zu Fremdwährungskonten sind nur in der Kontowährung möglich. 6,00 sh. Kapitel B.II bb) übrige Länder und b) übrige Länder 11

12 5. Kontoauszug für Privatkonten und Fremdwährungskonten (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tages-/Wochen-/Monatsauszug - bei Postversand Porto - Postversand im Modell LzO GiroKlassik 0,30 zzgl. Porto bzw. im Basiskonto LzO GiroKlassik Postversand von Kontoauszügen, die nach 90 Tagen am Kontoauszugsdrucker oder als elektronischer Kontoauszug nicht abgerufen wurden Porto Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - abrufbar am Kontoauszugdrucker (elektr. Erstellung) je Auszug 2,00 - Zustellung per Post (elektr. Erstellung) je Auszug 4,00 - manuelle Erstellung 60,00 je Arbeitsstunde Die Landessparkasse zu Oldenburg unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen auf dem vereinbarten Weg erfolgt stets unentgeltlich. 7. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 8. Kontowecker Einrichtung bis zur max. Anzahl an Kontoweckern Benachrichtigung per Ändern und Löschen von Kontoweckern 4 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 12

13 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, wenn und soweit die Durchführung nicht bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Kapitel B Nummer I. Girokonten ). 1. Überweisungen 1.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 5 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Landessparkasse zu Oldenburg ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Landessparkasse zu Oldenburg ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Landessparkasse zu Oldenburg): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 7 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 8 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 9 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 10 max. 4 Geschäftstage 5 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 6 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 7 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ), Sammeldatei mit Begleitzettel inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ). 8 Beleghaft: Überweisung per Vordruck 9 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ), Sammeldatei mit Begleitzettel inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ). 10 Beleghaft: Überweisung per Vordruck 13

14 b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 11 : Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart beleghaft 12 beleglos 13 per Dauerauftrag Überweisung mit IBAN in Je nach Je nach Je nach Euro innerhalb der gewähltem gewähltem gewähltem Sparkasse (SEPA- Kontomodell Kontomodell Kontomodell Überweisung) zwischen zwischen zwischen 0,00 und 0,35 0,00 und 0,35 0,00 und 0,35 per Zahlschein per Eilüberweisung 20,00 10,00 Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Je nach gewähltem Kontomodell zwischen 0,00 und 0,35 Je nach gewähltem Kontomodell zwischen 0,00 und 0,35 Je nach gewähltem Kontomodell zwischen 0,00 und 0,35 (sh. Kapitel B.II bb) 20,00 12,00 bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtige Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Höhe der Entgelte 12 sh. Kapitel B.II bb) Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - per Postversand 1,96 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 12,50 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. 12,50 Eilüberweisung zur Barauszahlung 25,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 12 Beleghaft: Überweisung per Vordruck 13 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ), Sammeldatei mit Begleitzettel inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ). 14

15 1.1.2 Überweisungsgutschriften a) Entgelte Bei einem Überweisungseingang werden von der Landessparkasse zu Oldenburg folgende Entgelte berechnet 14 : Gutschrift einer Überweisungsbetrag in Entgelt in Euro Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- Je nach gewähltem Kontomodell zwischen Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet 0,00 und 0,35 - unter bis 4.999, bis ,99 - ab Stückpreis 9,50 Stückpreis 12,50 Stückpreis 14,50 0,15 % Je nach gewähltem Kontomodell zwischen 0,00 und 0,35 - unter Stückpreis 9, bis 4.999,99 Stückpreis 12, bis ,99 Stückpreis 14,50 - ab ,15 % - unter bis 4.999, bis ,99 - ab Stückpreis 9,50 Stückpreis 12,50 Stückpreis 14,50 0,15 % Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,025 %, mind. 1,50 Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. b) Sonstige Entgelte Repair-Entgelt bei Zahlungen, die ohne manuellen Eingriff nicht als SEPA-Zahlung verarbeitet oder die ohne manuellen Eingriff nicht ausgeführt werden können 5, Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 15 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 16 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) 14 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 15 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 16 z. B. US-Dollar. 17 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 15

16 Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Entgelte 18 Zielland(Produkt) Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) beleghafte Zahlungsaufträge ( Dauerauftragsausführung): - unter bis 4.999, bis ,99 - ab in Fremdwährung - Spesen bei normaler Priorität - Spesen bei eiliger Priorität Zahlungsaufträge im Rahmen der Datenfernübertragung (DFÜ): - unter bis 4.999, bis ,99 - ab in Fremdwährung - Spesen bei normaler Priorität - Spesen bei eiliger Priorität Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Je nach gewähltem - Kontomodell zwischen 0,00 und 0,35 Je nach gewähltem - Kontomodell zwischen 0,00 und 0,35 Je nach gewähltem - Kontomodell zwischen 0,00 und 0,35 Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Stückpreis 9,50 Stückpreis 12,50 Stückpreis 14,50 0,15 % zzgl. 0,025 % Courtage, mind. 1,50 zzgl. 1,50 zzgl. 7,50 Stückpreis 9,50 Stückpreis 12,50 Stückpreis 14,50 0,10 %, mind. 14,50 zzgl. 0,025 % Courtage, mind. 1,50 zzgl. 1,50 zzgl. 7,50 es gelten die unter Entgeltregelung 0 genannten Entgelte zzgl. - unter bis ,99 - ab ,00 40,00 65,00 Preis in EUR cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - per Postversand 1,96 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 12,50 Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen 12,50 18 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 16

17 1.2.2 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte 19 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder Entgelt in Euro je nach gewähltem Kontomodell zwischen 0,00 und 0,35 (wird nicht vom Überweisungsbetrag abgezogen) Überweisungsbetrag in Euro Entgelt in Euro - unter Stückpreis 9, bis 4.999,99 Stückpreis 12, bis ,99 Stückpreis 14,50 - ab ,15 % - in Fremdwährung zzgl. 0,025% Courtage, mind. 1,50 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den Leistungsentgelten gem. Kontomodell erhoben sh. Kapitel B.I.. c) Sonstige Entgelte Repair-Entgelt bei Zahlungen, die ohne manuellen Eingriff nicht als SEPA-Zahlung verarbeitet oder die ohne manuellen Eingriff nicht ausgeführt werden können 5,00 2. Lastschriften 2.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Landessparkasse zu Oldenburg stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 19 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 20 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 17

18 b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 21 Lastschrifteinlösung gem. Kontomodell c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - per Postversand 1, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Landessparkasse zu Oldenburg stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 22 Lastschrifteinlösung gem. Kontomodell c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - per Postversand 1, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 23 Lastschrifteinlösung gem. Kontomodell b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - per Postversand 1, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 24 Lastschrifteinlösung gem. Kontomodell b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - per Postversand 1,96 21 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 22 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 23 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 24 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 18

19 2.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Firmen-Lastschrift 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1 Kreditkarten a) Jahrespreise für Privatkreditkarten Sparkassen-Kreditkarte Basis In der Sparkassen-Kreditkarte Basis ist das LzO Mehrwertpaket Silber enthalten. - MasterCard / Visa Card Jugendliche 15,00 - MasterCard / Visa Card Erwachsene 24,00 - MasterCard / Visa Card Studenten 24,00 Rückerstattung 24,00 ab Jahresumsatz (Waren und Dienstleistungen) Sparkassen-Kreditkarte Standard In der Sparkassen-Kreditkarte Standard ist das LzO Mehrwertpaket Silber enthalten. - MasterCard / Visa Card 24,00 - MasterCard / Visa Card Studenten 24,00 Rückerstattung 24,00 ab Jahresumsatz (Waren und Dienstleistungen) Sparkassen-Kreditkarte Gold In der Sparkassen-Kreditkarte Gold ist das LzO Mehrwertpaket Gold enthalten. - MasterCard / Visa Card 72,00 - MasterCard / Visa Card Studenten 72,00 Rückerstattung 24,00 ab Jahresumsatz (Waren und Dienstleistungen) Sparkassen-Kreditkarte Platinum In der Sparkassen-Kreditkarte Platinum ist das LzO Mehrwertpaket Gold enthalten. - MasterCard / Visa Card 200,00 - MasterCard / Visa Card Zusatzkarte (Altbestände) 140,00 - Miles & More (Altbestände) zzgl. 20,00 b) Jahrespreise für Firmenkreditkarten LzO BusinessCard ohne Versicherung - MasterCard / Visa Card Rückerstattung 30,00 ab Jahresumsatz (Waren und Dienstleistungen) LzO BusinessCard Gold mit umfangreicher Versicherung - MasterCard / Visa Card Rückerstattung 60,00 ab Jahresumsatz (Waren und Dienstleistungen) 30,00 60,00 19

20 c) Ausstattung mit Bild bzw. Firmenlogo Privatkreditkarte mit Motiv (Sparkassen-Kreditkarte Basis / Standard / Gold als Picture-Card) Firmenkreditkarte mit Logo einmalig 119,00 d) Notfallleistungen Emergency-Card 200,00 Emergency-Cash 150,00 e) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden für eine beschädigte Karte, soweit durch vom Kunden zu 20,00 vertretende Umstände verursacht wegen Namensänderung 20,00 f) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 25 Portokosten g) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 4,75 h) Sperren einer MasterCard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) i) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen j) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen, sowie Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums % des Umsatzes k) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) l) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. 5,00 25 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 26 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 27 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 20

21 3.2 Debitkarten (Sparkassen-Card) a) Jahrespreise 28 5,00 b) Täglicher Verfügungsrahmen 29 Sparkassen-Card je nach Einsatz 30 : Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 31 Geldautomaten o an Geldautomaten im Inland bis zu o an allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen o im Inland bis zu o im Ausland 32 bis zu 1.000,00 500, , ,00 Aufladen der GeldKarte 200,00 c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden für eine beschädigte Karte, soweit durch vom Kunden zu 5,00 vertretende Umstände verursacht wegen Namensänderung 5,00 d) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. e) Einsatz der Karte im EWR-Raum an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen (Maestro), sofern Zahlungen in Euro erfolgen f) Einsatz der Karte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen (Maestro) bei Zahlungen in Fremdwährung 33 bei Zahlungen im EWR-Raum 34 bei Zahlungen außerhalb des EWR-Raums 1 % des Umsatzes, mind. 0,77, max. 3,83 35 g) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) h) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. 5,00 28 Ein Entgelt wird nur berechnet, soweit die Debitkarte nicht bereits im Kontomodell enthalten ist. 29 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 30 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 31 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 32 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 33 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels 34 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 35 Das Entgelt wird zusammen mit dem in EUR umgerechneten Verfügungsbetrag eingezogen. 21

22 3.3 GeldKarte Aufladung unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 3.4 Barauszahlungen a) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Sparkassen-Card mit unserer MasterCard /Visa Card entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen bei ZD im EWR 36, die ein direktes Kundenentgelt 37 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro bei ZD im EWR 38, die kein direktes Kundenentgelt 39 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro bei ZD im EWR 40 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System bei ZD außerhalb des EWR 41 im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System am Schalter entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt am Geldautomaten 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 3 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 2 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR 36 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 37 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 38 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 39 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 40 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 41 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 22

23 3.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung 42 als Euro max. 4 Geschäftstage Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Landessparkasse zu Oldenburg ergeben sich aus Kapitel B Nummer II Zahlscheingeschäft und Kassengeschäft 4.1 Bareinzahlung Bareinzahlung von Nichtkunden zugunsten Dritter auf ein Konto bei der LzO oder anderen inländischen Sparkassen oder 10,00 Landesbanken/Girozentralen auf ein Konto bei anderen Kreditinstituten im Inland 12, Barauszahlung Barauszahlung an Nichtkunden im Rahmen einer Eil-Überweisung zur Barauszahlung 10,00 5. Sorten und Edelmetalle 5.1 Sorten An- und Verkauf Edelmetalle An- und Verkauf Online-Banking und Electronic Banking 6.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) - unter 450,00 Gegenwert - ab 450,00 Gegenwert - unter 450,00 Gegenwert - ab 450,00 Gegenwert 9,00 9, Bereitstellung des Online-Banking Zuganges Bereitstellung von PushTan Bereitstellung von HBCI-Chipkarte 5, Electronic Banking 45 Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung: Kunden ID 53,55 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der Servicerechenzentren 11,90 Einrichtung: Teilnehmer ID 11,90 Einrichtung: Konten 11,90 Laufende Bereitstellung pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren ( elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940) mtl. 5,95 42 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 43 Abwicklung nur über ein LzO-Girokonto; Ankauf nur zum Inkasso 44 ggf. zzgl. gesetzliche MwSt. 45 Preis MwSt. 23

24 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 46 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 2, Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 47 Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung Leistungsentgelt gem. Kontomodell - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 48 ) - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 49 ) - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II Eilüberweisung Leistungsentgelt gem. Kontomodell - je Sammelbuchung 5,95 - Lastschrifteinzug Leistungsentgelt gem. Kontomodell - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 50 ) - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 51 ) - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 52 ) - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 53 ) - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 47 Preise MwSt. Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösungen fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurden. 48 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 49 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 50 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 51 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 52 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 53 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 24

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