Landesfachausschuss Gerätturnen AK Kampfrichterwesen weiblich. Gerätturnen weiblich bis Auflage
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1 Landesfachausschuss Gerätturnen AK Kampfrichterwesen weiblich Gerätturnen weiblich 2017 bis Auflage
2 2016 WTB LFA Gerätturnen AK Kampfrichter weiblich 1. Auflage Internet: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
3 Vorwort Am 1. Januar 2017 beginnt der neue olympische Zyklus. Jeder neue Zyklus hat Auswirkungen auf die Bewertungsvorschriften für das leistungs- und breitensportorientierte Gerätturnen, sowie auf die Lizenzgültigkeiten der einzelnen Lizenzstufen des DTB und WTB im Bereich Kampfrichterwesen. Um die Auswirkungen für den Zyklus 2017 bis 2020 auf Verbandsebene zu regeln, tritt mit dem 1. Januar 2017 erstmalig eine Kampfrichterordnung im Bereich Kampfrichterwesen Gerätturnen weiblich in Kraft. Zusätzlich zu den Lizenzstrukturen im Bereich Kampfrichterwesen regelt die Kampfrichterordnung die gesamte Arbeit des Kampfrichterwesens auf Landesebene des Westfälischen Turnerbundes für die Bereiche Wettkämpfe/Meisterschaften sowie Aus- und Fortbildungen und soll weiterhin den Turngauen Empfehlungen für ihre Arbeit geben. Die Kampfrichtertätigkeit im Gerätturnen ist von den unteren Ebenen (z. B. Gau oder Bezirk) bis DTB-Ebene eine ehrenamtliche und verantwortungsvolle Aufgabe. Ohne diese ehrenamtliche Mitarbeit funktioniert das Wettkampfwesen nicht. Mit der Kampfrichtertätigkeit übernehmen die ehrenamtlichen Mitarbeiter eine verantwortungsvolle Aufgabe. Daher sind in dieser Kampfrichterordnung noch einmal das Tätigkeitsbild einer Kampfrichterin sowie die Schlüsselqualifikationen dargestellt. Diese Merkmale soll jede Kampfrichterin sensibilisieren, welche hohe Verantwortung mit ihrer Tätigkeit verbunden ist und was von einer WTB- Kampfrichterin erwartet wird. Die Kampfrichterordnung wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und auf der Homepage des Fachbereichs Gerätturnen, Rubrik Kari weiblich, veröffentlicht. Es wird erwartet, dass sich jede WTB-Kampfrichterin an die Vorgaben der Kampfrichterordnung hält und die damit verbundenen Aufgaben pflichtgemäß erfüllt. Christiane Freund Mitglied im Landesfachausschuss Gerätturnen und Vorsitzende des Arbeitskreises Kampfrichter weiblich WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
4 Inhaltsübersicht Vorwort... 2 Inhaltsübersicht... 3 Abschnitt Ziele und Zweck der Kampfrichterordnung Tätigkeitsbild einer Kampfrichterin Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Kampfrichterin Zuständigkeiten im WTB... 5 Abschnitt Lizenzen DTB-Lizenzstufen im Kampfrichterwesen Gerätturnen weiblich Einsatzgebiete Lizenzbeschreibungen Abschnitt Aus- und Fortbildung Ausbildungsordnung Fort- und Weiterbildung Abschnitt Hinweise und Anmerkungen Informationsaustausch Nationale Kampfrichtereinsätze Abschnitt Ehrenkodex Kampfrichtereid Sanktionen Anhang a) Merkblatt Informationen zum Anmeldeverfahren WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
5 Abschnitt 1 Ziele und Zweck der Kampfrichterordnung Die Kampfrichterordnung regelt das gesamte Kampfrichterwesen im Gerätturnen weiblich des Westfälischen Turnerbundes: Fachliche und persönliche Voraussetzungen einer Kampfrichterin Funktionsbereiche im Kampfrichterwesen Lizenzstruktur und Qualifikationen im Kampfrichterwesen Einsatzgebiete Aus- und Fortbildung 1.1 Tätigkeitsbild einer Kampfrichterin Ein wichtiger elementarer Bestandteil von Wettkämpfen und Meisterschaften im Gerätturnen ist die Kampfrichterin. Ihr obliegt die grundsätzliche Aufgabe, die Übungen der Turnerinnen zu bewerten, um die Turnerinnen in die korrekte Reihenfolge einzuordnen. Daher wird von jeder Kampfrichterin erwartet, dass sie sich unter Anwendung der gültigen Wettkampf- und Wertungsvorschriften stets professionell, unparteiisch und korrekt verhält. Von einer Kampfrichterin wird weiterhin erwartet, dass sie über die fachlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Darüber hinaus soll die Kampfrichterin über Eigenschaften verfügen, die über die fachliche Qualifikation hinausgehen und die die Persönlichkeit prägen. 1.2 Aufgaben, Rechte und Pflichten Grundsätzlich orientieren sich die Rechte und Pflichten an den Wertungsvorschriften des Code de Pointage. In diesem Abschnitt befindet sich eine kurze Zusammenfassung mit allen wichtigen Aufgaben und Anforderungen an die WTB-Kampfrichterin: Von jeder WTB-Kampfrichterin wird erwartet, dass sie sich stets professionell, sportlich fair und unparteiisch verhält (siehe auch Abschnitt 5 Ehrenkodex). Um an einem Wettkampf als Kampfrichterin teilnehmen zu können, muss eine Kampfrichterin im Besitz einer gültigen Kampfrichterlizenz für den entsprechenden Wettkampf sein (siehe Abschnitt 2.2 Einsatzgebiete). Als Lizenznachweis dient das Kampfrichterbuch. Daher ist der Besitz eines Kampfrichterbuches für alle WTB-Kampfrichterinnen verpflichtend. Im Kampfrichterbuch erfolgt der Eintrag der gültigen Lizenz. Das Kampfrichterbuch dient weiterhin als Nachweis für die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen sowie für die Kampfrichtereinsätze innerhalb des WTB und DTB. Das Kampfrichterbuch ist am Wettkampftag bei der zuständigen Kampfrichterleitung vorzulegen. WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
6 Spätestens einen Tag vor jedem Wettkampfeinsatz erfolgt eine selbstständige Vorbereitung sowie Aktualisierung der benötigten Wertungsvorschriften und Arbeitsmittel. Jede Kampfrichterin bekommt rechtzeitig vor den Wettkämpfen wichtige Informationen zum Einsatz und Ablauf von der zuständigen Kampfrichterleitung. Der eigentliche Wettkampftag beginnt mit der Kampfrichtersitzung. Teilnahme und pünktliches Erscheinen ist Pflicht. Von jeder WTB-Kampfrichterin wird erwartet, dass sie in der vorschriftsmäßigen Wettkampfkleidung (dunkelblauer Rock, dunkelblaue Hose, weißes Hemd, weiße Bluse, dunkelblauer Blazer, dunkelblaues Jackett; keine Jeans!) erscheint. Die Teilnahme an den Kampfrichtersitzungen anlässlich von Wettkämpfen ist für alle WTB- Kampfrichterinnen verpflichtend. Damit ein reibungsloser Wettkampfablauf gewährleistet werden kann, sind die Vorgaben der Wettkampf-/Kampfrichterleitung zu beachten. Jede Kampfrichterin ist für ihre persönliche Fort- und Weiterbildung eigenverantwortlich. Hierfür sind die fachspezifischen Lehrgangsangebote des WTB zu nutzen. Fort- und Weiterbildungen in anderen Landesverbänden des DTB sind mit der Vorsitzenden des AK Kampfrichter weiblich bezüglich der WTB-Anerkennung abzustimmen. Ein Lizenzerhalt (Abschnitt 4.2) ist nur gewährleistet, wenn jede Kampfrichterin die geforderte Anzahl an Pflichteinsätzen erfüllt sowie mindestens einmal jährlich an einem Fortbildungslehrgang des WTB teilnimmt. 1.3 Zuständigkeiten im WTB Der Bereich Kampfrichterwesen weiblich liegt gemäß der Fachgebietsordnung im Verantwortungsbereich des Landesfachausschusses Gerätturnen. Die konkrete Betreuung erfolgt durch den Arbeitskreis Kampfrichterwesen weiblich. Auf Grund der Aufgabenvielfalt sind die Aufgaben auf mehrere Mitglieder mit entsprechenden Arbeitsbereichen aufgeteilt: [Organigramm Stand ] WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
7 a) Vorsitzende des Arbeitskreises - Die Vorsitzende des Arbeitskreises ist offizielles Mitglied des Landesfachausschuss Gerätturnen. - Sie vertritt den Arbeitskreis im Landesfachausschuss Gerätturnen. - Sie leitet den Arbeitskreis Kampfrichterwessen weiblich und koordiniert die einzelnen Aufgabenbereiche. - Sie ist für die Verwaltung der zugewiesenen Haushaltsmittel verantwortlich. b) Stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises - Im Verhinderung-/Vertretungsfall der Vorsitzenden, vertritt sie die Vorsitzende. c) Beauftragte für leistungsorientierte Wettkämpfe - Sie plant und koordiniert die Kampfrichtereinsätze im leistungsorientierten Bereich. - Sie ist die offizielle Kampfrichterleitung bei allen Wettkämpfen und Meisterschaften im leistungsorientierten Bereich. - Sie nominiert WTB-Kampfrichterinnen für nationale Wettkämpfe und Meisterschaften (Kategorie Spitzensport). - Sie nominiert in Absprache mit der Beauftragten für Aus- und Fortbildung WTB-Kampfrichterinnen für die nationalen Lizenzlehrgänge. d) Beauftragte für die allgemeinen Wettkämpfe - Sie plant und koordiniert die Kampfrichtereinsätze bei den allgemeinen Wettkämpfen. - Sie ist die offizielle Kampfrichterleitung bei allen allgemeinen Wettkämpfen. - Sie nominiert WTB-Kampfrichterinnen für nationale Wettkämpfe (Kategorie Breitensport). e) Beauftragte für die Aus- und Fortbildung - Sie koordiniert die gesamte Aus- und Fortbildung im Kampfrichterwesen weiblich auf WTB- Ebene (Planung und Durchführung). - Sie erstellt Lehr- sowie Ausbildungspläne und ist für die konzeptionelle Entwicklung für Aus- und Fortbildungslehrgänge verantwortlich. - Bei allen Lehrgangsmaßnahmen des WTB ist sie die zuständige Lehrgangsleitung. WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
8 d) Beauftragte für die WTB-Liga - Sie koordiniert das gesamte Kampfrichterwesen in der WTB-Liga Frauen. Näheres regelt das WTB-Liga-Statut - Sie ist die offizielle Kampfrichterleitung an den WTB-Liga-Wettkampftagen. Die AK-Vorsitzende wird gemäß der Fachgebietsordnung Gerätturnen durch die Technische Kommission des WTB auf Vorschlag des Landesfachausschusses berufen. Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch die AK-Vorsitzende in Absprache mit dem LFA Vorsitzenden Gerätturnen. Je nach Bedarf können weitere Arbeitsbereiche gebildet und Mitglieder durch die Vorsitzende des Arbeitskreises in Absprache mit dem LFA Vorsitzenden Gerätturnen berufen werden. Arbeitskreistreffen. Der AK Kampfrichterwesen weiblich trifft sich mindestens einmal jährlich zu einer Arbeitstagung. Die Einladung mit der Tagesordnung erfolgt durch die Vorsitzende des Arbeitskreises. Über den Tagungsverlauf ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Zu den Arbeitstagungen können weitere LFA-Mitglieder je nach Bedarf eingeladen werden. Wettkämpfe. Die Zuständigkeiten (Funktionen) während eines Wettkampfes sind in den gültigen Wertungsvorschriften (Code de Pointage, DTB-Aufgabenbuch) festgelegt. WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
9 Abschnitt 2 Lizenzen 2.1 DTB-Lizenzstufen im Kampfrichterwesen Gerätturnen weiblich FIG 1. Lizenzstufe DTB 2. Lizenzstufe LTV 3. Lizenzstufe Gaue Bezirke Kreise 4. Lizenzstufe Lizenzstufen Lizenzart Zuständigkeiten Richtlinien Ordnungen 1. Lizenzstufe FIG I - IV FIG WAG General Judges Rules; WAG Specific Judges Rules 2. Lizenzstufe A*, A DTB DTB-Ausbildungsordnung 3. Lizenzstufe B, N WTB DTB-Ausbildungshinweise; WTB-Kampfrichterordnung 4. Lizenzstufe siehe Abschnitt 3.1 Turngau WTB-Kampfrichterordnung; Ausbildungsordnung Turngau WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
10 WTB DTB WTB DTB Kampfrichterordnung Kampfrichterwesen Gerätturnen weiblich 2.2 Einsatzgebiete Um als Kampfrichterin bei Wettkämpfen zum Einsatz zu kommen, muss für den jeweiligen Wettkampf eine gültige Qualifikation (Lizenz) der Kampfrichterin vorliegen. Aus der folgenden Übersicht geht hervor, welche Qualifikation (Lizenzart) eine Kampfrichterin für den jeweiligen Wettkampf (DTB und WTB) benötigt. + zeigt an, dass eine Lizenzart und die Zusatzqualifikation N benötigt werden. Wettkämpfe Lizenzarten FIG A A B N Spitzensport Deutsche Meisterschaft - AK 16 und älter Deutsche Jugendmeisterschaften - AK 12 bis 15 Deutschland-Pokal Nachwuchs - AK 10 bis Turn-Talentschul-Pokal - AK 9 und Kaderturn-Cup - AK Westfälische Meisterschaft - AK 16 und älter Westfälische Jugendmeisterschaften - AK 12 bis 15 Nachwuchswettkämpfe - AK 8 bis Nachwuchsmeisterschaften - AK 8 bis Breitensport Deutschland-Pokal - AK 30 und älter Deutsche Seniorenmeisterschaften - AK 30 und älter Bundes-Pokal - AK 12 bis 29 Deutschland-Cup - AK 12 bis 29 Deutsche Mehrkampfmeisterschaften Westfälische Seniorenmeisterschaften - AK 30 und älter Landes-Cup - AK 12 bis 29 Landesmehrkampfmeisterschaften Landespokal der Mannschaften Weitere Wettkämpfe (z. B. WTB-Liga, Deutsche Turnfeste, Landesturnfeste, Deutsche Turnliga etc.) werden durch die jeweiligen Ordnungen und Ausschreibungen geregelt. WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
11 2.3 Lizenzbeschreibungen In diesem Abschnitt sind die Lizenzarten im Kampfrichterwesen (Stufe 1 bis 3) in Kurzform beschrieben. Der Grundsatz, dass der Besitz einer höheren Lizenzart die niedrigere Lizenzart beinhalt, bleibt weiterhin bestehen. a) FIG-Lizenz Bei der FIG-Lizenz handelt es sich um die Kampfrichterlizenz des Internationalen Turnerbundes (FIG). Die Lizenzerteilung erfolgt durch die FIG. Für diese Lizenzstufe sind ausschließlich die Vorschriften der FIG gültig. Der Lizenzerwerb wird durch den DTB unter Einhaltung der Bestimmungen der FIG koordiniert. Je nach erworbener Kategorie ist ein Einsatz bei internationalen Wettkämpfen und Meisterschaften möglich. Eine Berufung erfolgt grundsätzlich durch den DTB. b) A-Lizenz Die A-Lizenz ist die höchste nationale Kampfrichterlizenz. Für die Ausgestaltung der Lizenzinhalte ist ausschließlich der DTB verantwortlich. Mit dieser Lizenz werden die Anwärterinnen qualifiziert, die Bewertungsvorschriften des Code de Pointage anwenden zu können. Der Lizenzerwerb wird durch den LTV unter Einhaltung der Bestimmungen des DTB koordiniert. Je nach erworbener Kategorie (A oder A) ist ein Kampfrichtereinsatz bei den in Abschnitt 2.2 (Einsatzgebiete) gekennzeichneten Wettkämpfen möglich. c) B-Lizenz Die B-Lizenz ist die höchste Kampfrichterlizenz, die durch den WTB erteilt werden kann. Für die Ausgestaltung der Lizenzinhalte ist der LFA Gerätturnen AK Kampfrichterwesen weiblich verantwortlich. Vorgaben und Empfehlungen des DTB sind ggf. zu berücksichtigen. Mit der B-Lizenz ist ein Kampfrichtereinsatz bei den in Abschnitt 2.2 (Einsatzgebiete) gekennzeichneten Wettkämpfen möglich. d) Zusatzqualifikation Nachwuchs Die Zusatzqualifikation Nachwuchs ist notwendig, um als Kampfrichterin im leistungsorientierten Nachwuchsprogramm (AK-Programm) tätig zu sein. Für welche Wettkämpfe die Zusatzqualifikation Nachwuchs benötigt wird, kann aus der im Abschnitt 2.2 eingefügten Tabelle entnommen werden. WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
12 Die Lizenzarten der WTB-Turngaue werden durch die einzelnen Turngaue je nach eigenem Bedarf eigenverantwortlich gestaltet. Allerdings sollten die Empfehlungen des WTB berücksichtigt werden. WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
13 Abschnitt 3 Aus- und Fortbildung Ein elementarer Aufgabenschwerpunkt des AK Kampfrichterwesen weiblich ist die Qualifizierung von Kampfrichterinnen. Die Ausbildungslehrgänge (Lizenzlehrgänge) des WTB dienen der Qualifizierung von Kampfrichterinnen mit dem Ziel, eine Kampfrichterlizenz zu erwerben bzw. zu verlängern. In den Fortbildungslehrgängen soll das Wissen und Können einer WTB-Kampfrichterin ergänzt oder erneuert werden. 3.1 Ausbildungsordnung Die Ausbildungsordnung bezieht sich im Schwerpunkt auf die Lizenzart B sowie für die Zusatzqualifikation N. Für die Lizenzart A sind die Vorgaben des DTB verbindlich. Die Angaben zu den Lizenzarten, die auf Gau-Ebene erworben werden können, sind als Empfehlungen zu verstehen. Die Ausgestaltung der Lizenzarten soll unter Berücksichtigung des Wettkampfangebotes der jeweiligen Ebenen erfolgen. 4. Lizenzstufe Empfehlung Gaue WTB DTB FIG Lizenzart Inhalt Richtlinien Ordnungen E-Lizenz D-Lizenz C-Lizenz Grundlagen P-Programm Kür modifiziert Gau-Kampfrichterordnung; WTB-Ausbildungshinweise Gau-Kampfrichterordnung; WTB-Ausbildungshinweise Gau-Kampfrichterordnung; WTB-Ausbildungshinweise E-Lizenz D-Lizenz C-Lizenz Die Dauer und Inhalte sowie Zulassungsanforderungen für die Prüfung der Lizenzlehrgänge werden durch die zuständigen Turngaue eigenverantwortlich geregelt. Weiterhin regelt jeder Turngau eigenverantwortlich die Prüfungsinhalte einschließlich der Bewertungsmerkmale. WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
14 3. Lizenzstufe Gaue WTB DTB FIG Lizenzart Inhalt Richtlinien Ordnungen B-Lizenz Code de Pointage; Kür modifiziert WTB-Ausbildungsordnung DTB-Ausbildungshinweise Zusatzqualifikation N AK-Programm WTB-Ausbildungsordnung Lizenzart B a) Lizenz-Erwerb (neu) Um an der Qualifizierung für die Lizenzart B teilnehmen zu können, muss die Lizenzanwärterin zum Zeitpunkt der Lehrgangsanmeldung eine gültige Gaulizenz (Schwerpunkt Kür modifiziert) besitzen. Weiterhin muss durch den Turngau bestätigt werden, dass die Lizenzanwärterin als Kampfrichterin im Turngau tätig ist. Am Prüfungstag muss die Lizenzanwärterin das 17. Lebensjahr vollendet haben. Über Ausnahmen entscheidet abschließend die Vorsitzende gemeinsam mit der Beauftragten Ausund Fortbildung des AK Kampfrichter weiblich. Lerninhalte und Zeitrichtwerte Lfd. Nr. Bezeichnung Unterrichtseinheiten 1 Bestimmungen für die Wettkampfteilnehmer 1 2 Die Bewertung der Übungen an den Geräten 2 3 Technische Bestimmungen 3 4 Die Geräte Analyse von Übungen 10 Insgesamt 16 Prüfung 8 Beispiel Ausbildungs-/Zeitplan bei einem ganzheitlichen Lizenzlehrgang Freitag Samstag Sonntag Ausbildung Ausbildung Prüfung 6 UE 10 UE Schriftliche Prüfung 120 Minuten Praktische Übungen 240 Minuten WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
15 b) Lizenz-Verlängerung Grundsätzlich ist die Kampfrichterlizenz der Lizenzart B in dem Jahr zu verlängern, in dem der neue olympische Zyklus beginnt. Weiterhin hat die WTB-Kampfrichterin nachzuweisen, dass sie die geforderte Anzahl der Pflichteinsätze im abgelaufenen Zyklus erfüllt hat, sowie pro Jahr mindestens einen WTB-Fortbildungslehrgang besucht hat. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Teilnahme an den Lizenzlehrgängen möglich. Lerninhalte und Zeitrichtwerte Lfd. Nr. Bezeichnung Unterrichtseinheiten 1 Bestimmungen für die Wettkampfteilnehmer 1 2 Die Bewertung der Übungen an den Geräten 2 3 Technische Bestimmungen 3 4 Die Geräte Analyse von Übungen 10 Insgesamt 16 Prüfung 8 Beispiel Ausbildungs-/Zeitplan bei einem ganzheitlichen Lizenzlehrgang Zeitnahe Vorbereitung Samstag Sonntag Hausaufgabe Ausbildung Prüfung mind. 4 UE 12 UE Schriftliche Prüfung 120 Minuten Praktische Übungen 240 Minuten Die Lizenzlehrgänge enden mit einer Abschlussprüfung. Die Einzelheiten zu den Inhalten und dem Umfang der Prüfung sind der WTB-Prüfungsordnung bzw. den WTB-Prüfungsrichtlinien zu entnehmen. Nach erfolgreicher Prüfungsteilnahme wird durch den Prüfungsausschuss die Lizenz erteilt. Der Lizenznachweis erfolgt durch einen entsprechenden Eintrag im Kampfrichterbuch. Weiterhin wird die Lizenzinhaberin in die offizielle WTB-Kampfrichterliste aufgenommen. c) Lizenz-Erhalt Jede WTB-Kampfrichterin hat im laufenden Zyklus für den Lizenzerhalt jährlich mindestens einen WTB-Fortbildungslehrgang zu besuchen. Weiterhin ist die praktische Tätigkeit im Kampfrichterbuch auf Landesebene nachzuweisen. Jährlich sind mind. drei Kampfrichtereinsätze (ab Landesebene) zu absolvieren. WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
16 Werden die Fortbildungsmaßnahmen und/oder die Wettkampfeinsätze in den jeweiligen Zeiträumen nicht realisiert, kann die Lizenz abgestuft werden. Eine Sanktionierung erfolgt durch den LFA Gerätturnen AK Kampfrichter weiblich. Die Überprüfung des Lizenzerhalts erfolgt einmal jährlich durch den AK Kampfrichterwesen weiblich. d) Lizenz-Anerkennung Über die Anerkennung/Gültigkeiten von Kampfrichterlizenzen der Lizenzart B, die nicht durch den WTB ausgestellt wurden, entscheidet die Vorsitzende und die Beauftragte Aus- und Fortbildung des AK Kampfrichter weiblich. Entscheidend für die Anerkennung ist, dass die Lizenzart B unter Beachtung der DTB- Ausbildungshinweise (erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung) erworben wurde. Ggf. ist beim ausstellenden LTV eine Stellungnahme einzuholen. Zusatzqualifikation N Die Zusatzqualifikation benötigen alle Kampfrichterinnen, die im leistungsorientierten Nachwuchsprogramm als Kampfrichterin tätig sind. Ansonsten ist ein Einsatz auf WTB- und DTB-Ebene als Kampfrichterin nicht möglich. Bei dieser Qualifizierung handelt es sich um keine eigenständige Lizenz. Um an dieser Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen zu können, muss die Kampfrichterin eine gültige Lizenz der Lizenzart B, A oder FIG besitzen. Kampfrichterinnen mit einer Gau-Lizenz können an dieser Zusatzqualifikation teilnehmen. Allerdings ist ein Kampfrichtereinsatz auf WTB-Ebene nicht möglich. Nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme ist die Zusatzqualifikation bis auf Widerruf gültig. Die programmspezifischen Regelungen und Besonderheiten lassen einen festgelegten Gültigkeitszeitraum nicht zu. Für die Zusatzqualifikation wird jährlich eine Kampfrichterfortbildung (Tageslehrgang) angeboten. Im Rahmen dieser Fortbildung ist die Verlängerung bzw. Erwerb der Zusatzqualifikation möglich. Nähere Einzelheiten werden durch die jeweiligen Ausschreibungen geregelt. Anmerkung. Kampfrichterinnen, die nur eine C-Lizenz besitzen können auch weiterhin auf WTB- Ebene im Nachwuchsprogramm (AK 7 bis 11) zum Einsatz kommen. Allerdings gilt diese Übergangsfrist nur bis zum Danach kommen nur noch Kampfrichterinnen mit der Lizenzart (mindestens) B plus Zusatzqualifikation zum Einsatz. WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
17 1. und 2. Lizenzstufe Gaue WTB DTB FIG Lizenzart Inhalt Richtlinien Ordnungen A-Lizenz Code de Pointage DTB-Ausbildungsordnung FIG-Lizenz Code de Pointage WAG General Judges Rules; WAG Specific Judges Rules Lizenzart A Gemäß den DTB-Richtlinien ist die Durchführung eines Lizenzlehrganges durch den WTB im Jahr 2017 möglich. Alle Vorgaben (Ausbildungs- und Prüfungsinhalte) werden durch den DTB vorgeben und sind für den WTB verbindlich. Die Nominierung der Lehrgangsteilnehmerinnen erfolgt durch die im AK Kampfrichter weiblich vertretende Beauftragte für leistungsorientierte Wettkämpfe, der Beauftragten für Aus- und Fortbildung sowie der Vorsitzenden des AK Kampfrichter weiblich gemeinsam. Lizenz-Erhalt. Jede WTB-Kampfrichterin hat im laufenden Zyklus für den Lizenzerhalt jährlich mindestens einen WTB-Fortbildungslehrgang zu besuchen. Weiterhin ist die praktische Tätigkeit auf Landesebene nachzuweisen. Jährlich sind mind. drei Kampfrichtereinsätze (ab Landesebene, davon zwei Wettkämpfe im Programmbereich CdP) zu absolvieren. Lizenzart FIG-Brevet Für diese Lizenzart sind die Vorgaben und Richtlinien des DTB verpflichtend. Über eine mögliche Teilnahme von WTB-Kampfrichterinnen entscheidet der LFA Vorsitzende Gerätturnen in Absprache mit der Vorsitzenden AK Kampfrichterwesen weiblich. 3.2 Fort- und Weiterbildung Grundsätzlich werden jährlich zwei Tageslehrgänge angeboten. Damit hat jede WTB Kampfrichterin die Möglichkeit an WTB-Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Lehrgänge dienen zur Erneuerung und Ergänzung des fachlichen Wissens. Weiterhin werden aktuelle und fachspezifische Themen behandelt. Als Nachweis für die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme dient das Kampfrichterbuch. Dieses ist bei den jeweiligen Lehrgängen vorzulegen. WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
18 Abschnitt 4 Hinweise und Anmerkungen 4.1 Informationsaustausch Grundsätzlich ist jede WTB-Kampfrichterin für die Aktualisierung ihrer Arbeitsmittel bzgl. der Wettkampf- und Wertungsvorschriften sowie der Programminhalte eigenverantwortlich. Weiterhin stellt der AK Kampfrichterwesen weiblich je nach Bedarf und Priorität weitere Kommunikationswege zur Verfügung. Alle Informationen (Termine, Lehrgänge, Kampfrichtereinsätze) und die aktuellen Wertungsvorschriften sowie die Arbeitsmittel stehen zum Download auf der Internetseite des Landesfachausschuss Gerätturnen zur Verfügung: >> WTB Kampfrichterwesen Die gültigen Wettkampfausschreibungen werden ebenfalls auf der Internetseite des Landesfachausschuss Gerätturnen zur Verfügung gestellt: >> WTB Wettkampfwesen Die Informationen für einen beabsichtigten Kampfrichtereinsatz erfolgen durch die jeweiligen Kampfrichterleitungen rechtzeitig per Nationale Kampfrichtereinsätze Bei einem nationalen Kampfrichtereinsatz wird von jeder WTB-Kampfrichterin erwartet, dass sie die Vorgaben des WTB umsetzt sowie die Anweisungen des Veranstalters befolgt. Jede WTB-Kampfrichterin übernimmt mit einem nationalen Kampfrichtereinsatz die Repräsentation des WTB. Daher wird von jeder WTB-Kampfrichterin ein professionelles, sportlich faires Auftreten erwartet. Die Nominierung für nationale Kampfrichtereinsätze erfolgt durch die Vorsitzende des AK Kampfrichterwesen weiblich in Absprache mit den Mitgliedern Beauftragte für leistungsorientierte oder allgemeine Wettkämpfe. WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
19 Abschnitt 5 Ehrenkodex 5.1 Kampfrichtereid Bei den Wettkämpfen verpflichtet sich jede WTB-Kampfrichterin folgenden Kampfrichter-Eid zu respektieren: Ich verspreche bei der Ausübung meines Amtes die Wettkämpfe mit vollständiger Unparteilichkeit, Wahrung und Beachtung der Regeln, im wahrsten Geist der Sportlichkeit zu verfolgen. Sportlichkeit, Gerechtigkeit, Ethik und Ehrlichkeit sind die Basis für ein faires Urteil. 5.2 Sanktionen Regeln sind dafür da, damit sie eingehalten werden! Bei Verstößen gegen die Kampfrichterordnung und offiziellen Wertungsvorschriften werden Sanktionen ausgesprochen. Verhalten im Wettkampf Verhaltensfehler und Verstöße gegen den Ehrenkodex (Missachtung von Vorgaben, Günstlingswirtschaft oder Ungnade gegenüber einer Athletin, einem Trainer oder einem Team, Absprachen mit anderen Kampfrichterinnen in Absicht der Zusammenarbeit, falsche Kampfrichterkleidung) führt zu einer Sanktionierung: Erste Mal: Verwarnung Zweite Mal: Ausschluss vom Wettkampf; ggf. entscheidet der AK Kampfrichter weiblich unter Mitwirkung des LFA Vorsitzenden Gerätturnen über weitere Sanktionen (z. B. Abstufung der Lizenz, Lizenzentzug). Lizenzerhalt - Nachweis Pflichteinsätze und Fortbildung Gemäß Abschnitt 3 hat jede WTB-Kampfrichterin für ihren Lizenzerhalt die Vorgaben jährlich zu erfüllen. Ansonsten erfolgt die Abstufung der Lizenz. WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
20 Merkblatt Informationen zum Anmeldeverfahren für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Kampfrichterwesen Gerätturnen weiblich Lehrgangsausschreibungen. Für alle Aus- und Fortbildungsveranstaltungen werden Lehrgangsausschreibungen erstellt. Diese werden auf der Internetseite des Landesfachausschusses Gerätturnen im Januar jeden Jahres veröffentlicht. Informativ sind die geplanten Lehrgänge auch im WTB-Bildungsprogramm aufgeführt. Organisatorische Hinweise. Alle wichtigen Informationen zum Lehrgangsablauf und den Lehrgangsinhalten sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. Für die Veranstaltungen sind Teilnehmerobergrenzen festgelegt: Ausbildungslehrgänge max. 25 Personen; Fortbildungslehrgänge max. 30 Personen. Lehrgangsgebühren. Grundsätzlich werden für WTB-Mitglieder keine Lehrgangsgebühren für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Kampfrichterwesen berechnet. Meldeverfahren. Die Anmeldungen sind ausschließlich auf dem elektronischen Weg vorzunehmen. Die Meldeadresse geht aus den jeweiligen Ausschreibungen hervor. Nach dem Meldeschluss sind keine Anmeldungen mehr möglich. Die angemeldeten Lehrgangsteilnehmerinnen erhalten nach Meldeschluss eine Bestätigung und ggf. weitere wichtige Informationen per . Ist eine Lehrgangsveranstaltung ausgebucht, werden die nachfolgenden Anmeldungen in einer Warteliste geführt. Abmeldungen vor Veranstaltungsbeginn sind bei der in der Ausschreibung angegebenen Meldeadresse vorzunehmen. Abmeldungen sind bis fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn vorzunehmen. Bei Nichterscheinen am Tag des Lehrgangs (ohne vorherige Absage) werden die anfallenden Lehrgangskosten in Rechnung gestellt. Wo finde ich die Ausschreibungen im Internet? WTB LFA GT Kampfrichterwesen weiblich Kampfrichterordnung
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