Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern informiert: Hinweise für Bieter

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1 Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern informiert: Hinweise für Bieter - Präqualifikation für Bauunternehmen - Seit 2006 haben Bauunternehmen die Möglichkeit, sich auftragsunabhängig zu präqualifizieren. Die VOB 2016 betont die Bedeutung des Präqualifikationsverfahrens als Regelfall beim Nachweis der Eignung. Dies kommt u. a. auch dadurch zum Ausdruck, dass die zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Erklärungen deckungsgleich sind mit denen, die im Rahmen des Präqualifikationsverfahrens vorzulegen sind. Die Möglichkeit, die Eignung über Einzelnachweise nachzuweisen, wird allerdings beibehalten und dahingehend vereinfacht, dass zunächst auch Eigenerklärungen im Formblatt 124 ausreichend sind. Diese Eigenerklärungen sind von den Bietern durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bei Vergaben der Staatsbauverwaltung sind im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb ( 3 Abs. 2 VOB/A) und im Verfahren der Freihändigen Vergabe ( 3 Abs. 3 VOB/A) grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten Unternehmen nachgewiesen haben. Lediglich wenn in der Liste präqualifizierter Bauunternehmen nicht genügend geeignete Unternehmen enthalten sind, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden in diesen Vergabeverfahren auch nicht präqualifizierte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Präqualifikation dient dem Ziel, Aufwand und Kosten bei der Durchführung von Vergaben auch für Sie zu minimieren. Ihre Einführung beruht auf einem Vorschlag der Bauwirtschaft. Auch können bei ausreichender Unternehmensbeteiligung an diesem Verfahren illegale Praktiken in der Bauwirtschaft besser vermieden und damit ehrliche Unternehmen geschützt werden. Das Verfahren dient wegen der abgestimmten, für alle Präqualifizierungsstellen verbindlichen Prüfmaßstäbe für die Eignung und Zuverlässigkeit der Chancengleichheit gerade in Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben. Zudem gewährleistet es Transparenz bei der Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung. Selbstverständlich können Sie die Präqualifikation auch bei Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber, z.b. auf kommunaler Ebene als Nachweis Ihrer Eignung nutzen. Unter finden Sie alle Informationen zur Präqualifikation. Anträge können Sie bei allen vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. beauftragten Präqualifizierungsstellen einreichen. Die Kontaktadressen und Ansprechpartner finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Vereins. Die Kosten für die Präqualifikation bestimmen die Präqualifizierungsstellen selbst. Nach erfolgreicher Präqualifikation stellt der Verein Ihren Firmennamen und Ihre präqualifizierten Leistungsbereiche einschließlich Adresse der Öffentlichkeit in der Internetliste zur Verfügung. Die konkreten Nachweise, welche für die Präqualifikation bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem durch Passwort geschützten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Zu diesen Daten erhalten nur Sie, die Präqualifizierungsstelle und auf Antrag Vergabestellen von öffentlichen Aufträgen die Zugangsberechtigung. Stand: Mai 2017

2 Vergabestelle Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle Königstraße Rosenheim Deutschland Tel.: Fax.: EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU Einheitliche Fassung) Vergabeart offenes Verfahren nicht offenes Verfahren wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Innovationspartnerschaft Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit Bindefrist endet am :30 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme ZGM 2017/06 Sanierung des Rathauses Königstr. 15 und Umbau des Bürgeramtes Vergabenummer Leistung 0161 Fensterarbeiten und Sonnenschutz Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212EU Teilnahmebedingungen EU (Stand Oktober 2017) 226.H Mindestanforderungen an Nebenangebote 227.H Gewichtung der Zuschlagskriterien 242.H Instandhaltung 2492 Online-Vergaben 11 Pläne: (3318; 75000; 75100; 75101; 75102; 75103; 75104; 75200; 75300; 77501; 77504) 1 Bauzeitenplan Fotos Fassaden-Bestand B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214.H Besondere Vertragsbedingungen 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand Oktober 2017) 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung es gilt die VOB/Teil C in der jeweils aktuellen Fassung (diese ist nicht beigefügt) 1 Wartungsvertrag: Vorlage_Wartungsvertrag_Außentüre_ VHB Bayern Stand Oktober von 5

3 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU Einheitliche Fassung) C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213.H Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder Angebot Lohngleitklausel 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Vertragsformular für Instandhaltung: D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen VHB Bayern Stand Oktober von 5

4 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU Einheitliche Fassung) 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung Stadt Rosenheim, Zentrales Gebäudemanagement Königstr Rosenheim Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung 2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform in Textform unter nachstehender Anschrift: Stelle Tel. Stadt Rosenheim vvs@rosenheim.de Straße Königstraße 24 PLZ/Ort Rosenheim Fax Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen: 3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen EU genannten mit dem Angebot einzureichen: siehe Vergabebekanntmachung Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221oder sofern eine Lohngleitung angeboten werden soll Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen EU genannten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: siehe Vergabebekanntmachung Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248 Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 2481 Urkalkulation VHB Bayern Stand Oktober von 5

5 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU Einheitliche Fassung) 3.3 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien: 4 Losweise Vergabe: nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung nur ein Los Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl: siehe Auftragsbekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen: 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nummer 5 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 5 der Teilnahmebedingungen EU) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 6 Angebotswertung: Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere VHB Bayern Stand Oktober von 5

6 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU Einheitliche Fassung) unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien. Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.h. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. schriftlich. 8 Angebotsabgabe Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Offenen Verfahren). Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Stadt Rosenheim Zentrale Vergabeverfahrensstelle Straße: Königstraße 24 PLZ/Ort: Rosenheim Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe Angebot für " Maßnahmenummer: Baumaßnahme: ZGM 2017/06 Sanierung des Rathauses Königstr. 15 Vergabenummer: Leistung: 0161 Fensterarbeiten und Sonnenschutz zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer ( 156 GWB, 21 EU VOB/A): Vergabekammer Südbayern, München, Tel 089 / , Fax 089 / VHB Bayern Stand Oktober von 5

7 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A, Abschnitt 2 "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (EU-VOB/A). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulation auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern. 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. VHB Bayern Stand Oktober von 3

8 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten o- der qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 6.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. 8 Eignung 8.1 Offenes Verfahren Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel- VHB Bayern Stand Oktober von 3

9 212EU (Teilnahmebedingungen EU) nachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. VHB Bayern Stand Oktober von 3

10 Baumaßnahme Sanierung des Rathauses Königstr. 15 und Umbau des Bürgeramtes Leistung Fensterarbeiten und Sonnenschutz Vergabenummer (Online-Vergaben) Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen Betriebssysteme: Windows 7; Windows 8; Windows 10 Browser: Microsoft IE ab Version 9 Mozilla Firefox ab Version 24 Apple Safari ab Version Google Chrome Hinweise für Benutzer anderer Betriebssysteme: Mac: Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir die Software in einer Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder VirtualBox) auf dem Mac zu betreiben. Linux: Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir die Software in einer Windows Emulation (VMware Workstation oder VirtualBox) in Linux zu betreiben. Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung auf über ITWO tender erforderlich. Die Firmen laden nach der Anmeldung in ITWO tender die bearbeitbaren Vergabeunterlagen in digitaler Form über den Bieterclient ava-sign von der Vergabeplattform auf ihren Rechner herunter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. Die elektronische Übermittlung des Angebotes erfolgt ausschließlich über ava-sign. ava-sign ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbeitung der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe (elektronisch signiert oder in Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen. Elektronische Bereitstellung der Unterlagen durch die Vergabestelle Es werden elektronisch bereitgestellt: - die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mit den von der Vergabestelle eingestellten Anlagen) - die Vertragsunterlagen (Angebotsschreiben mit den von der Vergabestelle geforderten Anlagen zur Angebotsabgabe). Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind für die Bieter folgende Ordner vorgesehen: Ordner Bescheinigungen z.b. Schweißnachweis DIN EN (EXC 1 bis EXC 4) (eingescannt) Ordner Anlagen - für Begleitschreiben - für von der Vergabestelle in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderte Unterlagen Ordner Nebenangebote für zugelassene Nebenangebote. Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ausgeschlossen worden, wird kein Ordner bereitgestellt. VHB Bayern - Stand August von 1

11 ACHTUNG! Angebots-/Teilnahmeunterlagen Umschlag bitte nicht öffnen! Angebot Maßnahme: Sanierung des Rathauses Königstr. 15 Leistung: Fensterarbeiten und Sonnenschutz Vergabenummer 0161 Ablauf Frist Uhrzeit 09:30 Raum Eingang Uhrzeit ggf. Zustellungsart: Briefkasten persönlich abgegeben Post / Express (Unterschrift) Achtung! Erst bei Submission öffnen! Stadt Rosenheim Zentrale Vergabeverfahrensstelle Königstraße 24 D Rosenheim Das Angebot / die Teilnahmeunterlage muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist /Teilnahmefrist verschlossen bei der in den Vergabeunterlagen genannten Stelle vorliegen. Der hier abgebildete Kennzettel ist deutlich sichtbar auf den Umschlag zu kleben.

12 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Baumaßnahme Sanierung des Rathauses Königstr. 15 und Umbau des Bürgeramtes Vergabenummer 0161 Leistung Fensterarbeiten und Sonnenschutz BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen ( 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber ( 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbe- innerhalb von ginn. in der KW, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan: Beginn Einbau Fenster Fertig Werk- und Montageplanung bis VHB Bayern - Stand Oktober von 2

13 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 2 Vertragsstrafen ( 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: (ohne Umsatzsteuer) Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Zahlung ( 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf Tage 4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung ( 17 VOB/B) Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet, Nummer 2.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen findet keine Anwendung. 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche ( 17 VOB/B) Für Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit ergibt sich aus Nummer 2.2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen. 6 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 6.1 Abweichend von 18 Abs. 1 Satz 1 VOB/B ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag München. zu 4 u. 5 die Nummer 2.1 und 2.2 beziehen sich auf das FB 215 zusätzliche Vertragsbedingungen Bund (1017) 7 Rechnungen ( 14 VOB/B) 7.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 1 -fach und zugleich bei dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekturbüro 1 -fach einzureichen. 7.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.b. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1 -fach einzureichen. Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen VHB Bayern - Stand Oktober von 2

14 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Einheitliche Fassung 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) 1 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 2 Sicherheitsleistung 2.1 Soweit in den Besonderen Vertragsbedingungen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und die Auftragssumme mindestens Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 2.2 Ist nach den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit für Mängelansprüche vereinbart, beträgt sie drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). 3 Bürgschaften 3.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt Vertragserfüllungsbürgschaft - die Mängelansprüche das Formblatt Mängelansprüchebürgschaft - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft 3.2 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einrede der der Vorausklage gemäß 771 BGB wird verzichtet. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." 3.3 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. 3.4 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 4 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.b. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 5 Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. VHB Bayern - Stand Oktober von 1

15 241 (Abfall) Vergabenummer 0161 Baumaßnahme Sanierung des Rathauses Königstr. 15 und Umbau des Bürgeramtes Leistung Fensterarbeiten und Sonnenschutz Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen 1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass - die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, - bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, - die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, - die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt, die Anzeige nach 53 KrWG erfolgt ist, bzw. die erforderliche Erlaubnis ( 54 KrWG) vorliegt. 2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel). 2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV). 2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. 2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. VHB Bayern - Stand August von 1

16 244 (Datenverarbeitung) Vergabenummer 0161 Baumaßnahme Sanierung des Rathauses Königstr. 15 und Umbau des Bürgeramtes Leistung Fensterarbeiten und Sonnenschutz Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Anwendung der Datenverarbeitung 1 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen 1.1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen: - Angebotsanforderung - Angebotsabgabe - Abrechnung. 1.2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB DA 90. GAEB DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.b. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. 2 Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung 2.1 Prüfbarkeit Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann; auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. 2.2 Vereinbarung Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über: - den Abrechnungsablauf (z.b. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte) - die Leistungserfassung (z.b. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen) VHB Bayern - Stand April von 2

17 244 (Datenverarbeitung) - die Leistungsberechnung (z.b. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme) - die Datenträger (z.b. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger). 2.3 Leistungserfassung Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. Dabei ist das Formblatt Datenträger Abrechnung 451 zu verwenden. 2.4 Berichtigung einer Leistungsberechnung Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen. 2.5 Fehlermitteilung Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen. Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen. 2.6 Toleranzregelung Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden. VHB Bayern - Stand April von 2

18 Name und Anschrift des Bieters (Name und Anschrift der Vergabestelle) Stadt Rosenheim Königstraße Rosenheim Ort: Datum: Tel.: Fax: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: 213.H (Angebotsschreiben Einheitliche Fassung) Angebotsschreiben Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer ZGM 2017/06 Vergabenummer 0161 Baumaßnahme Sanierung des Rathauses Königstr. 15 und Umbau des Bürgeramtes Leistung Fensterarbeiten und Sonnenschutz Anlagen 1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Nebenangebot(e) 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Anlagen 1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 125.H Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 126.H Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung - Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung 1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen VHB Bayern - Stand Oktober von 3

19 213.H (Angebotsschreiben Einheitliche Fassung) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütungen gemäß Instandhaltungsvertrag 2 einschl. Umsatzsteuer beträgt * * nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3 Anzahl der Nebenangebote St. 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote 3 sowie auf die Preise für angeordnete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. % 5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016, - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B 6 Ich bin/wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: 7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n). 8 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu 3 BaustellV) (RAB 30) geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden. falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. 2 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot VHB Bayern - Stand Oktober von 3

20 213.H (Angebotsschreiben Einheitliche Fassung) ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.h. der Abrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach. Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, - ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. VHB Bayern - Stand Oktober von 3

21 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind) Maßnahmennummer ZGM 2017/06 Baumaßnahme Sanierung des Rathauses Königstr. 15 und Umbau des Bürgeramtes Leistung Fensterarbeiten und Sonnenschutz Vergabenummer 0161 Bewerber ) Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) anderes Unternehmen*) (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten drei Jahren 1 fünf Jahren 2 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe / haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 vorlegen. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Jahr Euro ) zutreffendes ankreuzen 1 Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 VOB/A 2 Vergabeverfahren nach Abschnitt 2 oder 3 VOB/A VHB Bayern Stand Oktober von 3

22 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/wir sind im Handelsregister eingetragen Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrieund Handelskammer. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.b. wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), Verstoß gegen 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen ( 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ( 108e StGB), Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Mitgliedschaft Bildung krimineller Vereinigungen ( 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen ( 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland ( 129b StGB), Menschenhandel ( 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels ( 233a StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 253 StGB), Geldwäsche ( 261 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265 b StGB), Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ( 326 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Bestechung ( 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. VHB Bayern Stand Oktober von 3

23 Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse 3, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen 4 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 5 Bei elektronischer Einreichung ohne Unterschrift gültig 3 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 4 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 5 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist VHB Bayern Stand Oktober von 3

24 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Vergabenummer Datum 0161 Baumaßnahme Sanierung des Rathauses Königstr. 15 und Umbau des Bürgeramtes Leistung Fensterarbeiten und Sonnenschutz Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen 1 Angaben über den Verrechnungslohn Zuschlag % /h 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) 2 Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen 2.1 Baustellengemeinkosten 2.2 Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn Gewinn betriebsbezogenes Wagnis leistungsbezogenes Wagnis Gesamtzuschläge 1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis VHB Bayern - Stand Oktober von 2

25 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) 3.4 Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.5 Nachunternehmerleistungen 3 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. VHB Bayern - Stand Oktober von 2

26 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Vergabenummer Datum Baumaßnahme Sanierung des Rathauses Königstr. 15 und Umbau des Bürgeramtes Leistung Fensterarbeiten und Sonnenschutz 0161 Angaben zur Kalkulation über die Endsumme 1. Angaben über den Verrechnungslohn Lohn /h 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.h. Umlage aus 2.1) /h v.h. 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) eventuelle Erläuterungen des Bieters: VHB Bayern - Stand Oktober von 2

27 Ermittlung der Angebotssumme Betrag 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Gesamt Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten % 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 2.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) x 2.3 Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) x 2.4 Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) x 2.5 Nachunternehmerleistungen 1 x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen Umlage gesamt ( ) Anteil BGK ( ) Anteil AGK ( ) Anteil W+G ( ) 3 Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne Bei Angebotssummen unter 5 Mio : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Gewinn Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) x 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. VHB Bayern - Stand Oktober von 2

28 Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer ZGM 2017/06 Baumaßnahme Sanierung des Rathauses Königstr. 15 und Umbau des Bürgeramtes Vergabenummer (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Leistung Fensterarbeiten und Sonnenschutz Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären 1, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Ort) (Datum) (Unterschrift) (Ort) (Datum) (Unterschrift) (Ort) (Datum) (Unterschrift) (Ort) (Datum) (Unterschrift) 1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. VHB Bayern - Stand Oktober von 1

29 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) Bieter Vergabenummer Datum Baumaßnahme Sanierung des Rathauses Königstr. 15 und Umbau des Bürgeramtes Leistung 0161 Fensterarbeiten und Sonnenschutz Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n). OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Namen des Nachunternehmen (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern) (erst nach gesonderter Anforderung der Vergabestelle) VHB Bayern - Stand April von 2

30 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen. Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Unternehmens Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung VHB Bayern - Stand April von 2

31 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Baumaßnahme : Leistung : VE 04 Vergabenummer 0161 Sanierung Königstraße 15 in Rosenheim Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Datum Aufgliederung der Einheitspreise Teilkosten einschl. Zuschläge in OZ Men- (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 1 1 Zeitan- des Kurzbezeichnung d. Teilleistung Menge gen- angebotener satz LV 1 einheit 1 2 2,3 2 2,4 2 Löhne Stoffe Geräte Sonstiges Einheitspreis (SP ) Werkstattzeichnung Montageplanung 1,000 St 2. 1 Ausbau und Entsorgung Eingangstüranlage 1,000 St 2. 2 Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ A und 50,000 St Typ A Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ B 63,000 St 2. 4 Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ C 8,000 St 2. 5 Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ D 8,000 St 2. 6 Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ E 8,000 St 2. 7 Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ F 2,000 St 2. 8 Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ G 3,000 St 2. 9 Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ H 1,000 St Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ I 3,000 St Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ J 1,000 St 3. 1 Eingangsschiebetüranlage 2,45 x 3,00 m 1,000 St 3. 2 Typ A: 1- flg. Fenster ca. 1,05 x 1,75m 28,000 St 3. 3 Typ A.1: 1- flg. Fenster ca. 1,05 x 1,75m 12,000 St 3. 4 Typ B: Fenster mit zusätzlichen Mittelpfosten ca.1,97 x 1,97m sowie zwei 63,000 St Oberlichter 3. 5 Typ C: Fenster mit zusätzlichen Mittelpfosten ca.1,73 x 1,74m sowie zwei 8,000 St Oberlichter 3. 6 Typ D: Fenster mit zusätzlichen Mittelpfosten ca.1,97 x 1,97m sowie zwei 8,000 St Oberlichter (ohne Sonnenschutz) 3. 7 Typ E: Fenster Untergeschoss 8,000 St 3. 8 Typ F: Fenster Untergeschoss 2,000 St 3. 9 Typ G: 1- flg. Fenster ca. 1,08 x 1,75m 3,000 St 1. wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftraggeber oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221/2210 oder H221/H2220 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4. Für Gerätekosten einschl. Betriebskosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. VHB Bund 2008 Stand Druckdatum: Seite: 1

32 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Baumaßnahme : Leistung : VE 04 Vergabenummer 0161 Sanierung Königstraße 15 in Rosenheim Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Datum Aufgliederung der Einheitspreise Teilkosten einschl. Zuschläge in OZ Men- (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 1 1 Zeitan- des Kurzbezeichnung d. Teilleistung Menge gen- angebotener satz LV 1 einheit 1 2 2,3 2 2,4 2 Löhne Stoffe Geräte Sonstiges Einheitspreis (SP ) Typ H: 1- flg. Fenster ca. 1,44 x 1,75m 1,000 St Typ I: Fenster mit zusätzlichen Mittelpfosten ca.1,97 x 2,12 m sowie zwei 3,000 St Oberlichter Typ J: Fenster mit zusätzlichen Mittelpfosten ca.1,97 x 2,04 m sowie zwei 1,000 St Oberlichter 4. 1 Raffstorekasten für Typ A: Fenster ca.1,05 x 1,75m 28,000 St 4. 2 Raffstorekasten für Typ A.1: Fenster ca.1,05 x 1,75m 12,000 St 4. 3 Raffstorekasten für Typ B: Fenster ca.1,97 x 1,97m 63,000 St 4. 4 Raffstorekasten für Typ C: Fenster ca. 1,73 x 1,74 8,000 St 4. 5 Raffstorekasten für Typ G: Fenster ca. 1,08 x 1,75m 3,000 St 4. 6 Raffstorekasten für Typ H: Fenster ca. 1,44 x 1,75m 1,000 St 4. 7 Raffstorekasten für Typ I: Fenster ca. 1,97 x 2,12m 3,000 St 4. 8 Raffstorekasten für Typ J: Fenster ca. 1,97 x 2,04m 1,000 St 5. 1 Kellerfenster Dreh - Kipp aus Kunststoff ca. 1,77 x 0,48m 4,000 St 5. 2 Vergitterung vor Kellerfenster 12,000 St 5. 3 Lüftungsgitter Aluminium EV1 2,000 St Schützen der Fenster und Fensterbänke nach Einbau Folierung auf Fensterinnenseite Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ A Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ A.1 Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ B Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ C Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ D Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ H Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ J 150,000 m2 6,000 m2 3,000 St 7,000 St 15,000 St 2,000 St 2,000 St 1,000 St 1,000 St 1. wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftraggeber oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221/2210 oder H221/H2220 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4. Für Gerätekosten einschl. Betriebskosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. VHB Bund 2008 Stand Druckdatum: Seite: 2

33 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Baumaßnahme : Leistung : VE 04 Vergabenummer 0161 Sanierung Königstraße 15 in Rosenheim Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Datum Aufgliederung der Einheitspreise Teilkosten einschl. Zuschläge in OZ Men- (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 1 1 Zeitan- des Kurzbezeichnung d. Teilleistung Menge gen- angebotener satz LV 1 einheit 1 2 2,3 2 2,4 2 Löhne Stoffe Geräte Sonstiges Einheitspreis (SP ) Zulage Kopplungsprofil Fenster Typ A.1 12,000 St Zulage für Sonnesschutzverglasung 130,000 m2 Westseite Zulage für Sonnesschutzverglasung Südseite 12,000 m Erstellen eines Profilmusters 1,000 St 7. 1 Vorarbeiter 30,000 h 7. 2 Facharbeiter 35,000 h 7. 3 Hilfsarbeiter 35,000 h Zusätzliche Anfahrt und Abfahrt Wartungsvertrag für Schiebtüranlage 15,000 St 1,000 psch 1. wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftraggeber oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221/2210 oder H221/H2220 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4. Für Gerätekosten einschl. Betriebskosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. VHB Bund 2008 Stand Druckdatum: Seite: 3

34 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) Bewerber/Bieter Vergabenummer Datum Baumaßnahme Sanierung des Rathauses Königstr. 15 und Umbau des Bürgeramtes 0161 Leistung Fensterarbeiten und Sonnenschutz Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen (Ort, Datum, Unterschrift) Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1 (Ort, Datum, Unterschrift) Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. 1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist. VHB Bayern - Stand April von 1

35 Zentrales Gebäudemanagement Amt II/ MUSTER Vertrag für jährliche Wartung, Prüfung und Inspektion 1 für eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung Sanierung des Rathauses Königsstraße 15 und Umbau des Bürgeramtes Außentüren, kraftbetätigt Zwischen: Stadt Rosenheim, Zentrales Gebäudemanagement Königstraße 24, Rosenheim - nachstehend Auftraggeber (AG) genannt- und der Firma:.... -nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt- wird für Standorte der Anlage(n): Königstr Rosenheim Betreiber der Anlagen(n): Nutzer der Anlage(n): Baudurchführende Stelle: Stadt Rosenheim Stadt Rosenheim Zentrales Gebäudemanagement folgende Vereinbarung getroffen: 1 Bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsvertrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen eigenständigen Vertrag, sondern um die für die bezogene LV Position geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff Vertrag verwendet wird. 1610_Kö15_Vorlage Wartungsvertrag Außentüre_ Seite 1/8

36 1. Gegenstand des Vertrages Der Auftragnehmer übernimmt die Instandhaltung, ausgenommen Verbesserungen, nach DIN (Wartung, Inspektion und Instandsetzung), sowie weitere vereinbarte bzw. sonstige Leistungen (siehe Nr. 2.1 bzw. Nr. 2.2) an den technischen Anlagen und Einrichtungen (hier Außentüren, kraftbetätigt) - nachstehend als Anlagen bezeichnet -, die in der Bestandsliste vom..aufgeführt sind Die Bestandsliste ist Vertragsbestandteil. 2. Leistungen des Auftragnehmers 2.1 Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen nach Art und Umfang alle Maßnahmen nach den Nummern bis sowie 2.2, die im Rahmen der Instandhaltung für einen sicheren, funktionstüchtigen und wirtschaftlichen Betrieb der Anlage(n) erforderlich sind. Der Auftragnehmer bestimmt den Umfang der Maßnahmen im Einzelnen, soweit nachfolgend keine anderslautenden Regelungen getroffen worden sind. Erweisen sich die vom Auftragnehmer vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend, so hat er sie ohne Anspruch auf Mehrvergütung anzupassen. Es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass unvorhersehbare Umstände wie wesentliche Nutzungsänderungen, außergewöhnliche Umwelteinflüsse eine Änderung des Leistungsumfanges erfordern Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung des Auftragnehmers einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates). Insbesondere sind die Vorgaben des Herstellers (Betriebs- und Wartungsanleitung und bauaufsichtlichen Zulassung) sowie die Vorgaben der DIN EN 16005, DIN (in der jeweilig gültigen Fassung) zu beachten Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung) Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (physische Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen). 2.2 Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner: - die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige; - die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.b. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführenden sicherheitstechnischen Prüfungen. 2.3 Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen nicht: 1610_Kö15_Vorlage Wartungsvertrag Außentüre_ Seite 2/8

37 2.3.1 Grundüberholung von Anlagen; Anpassungen oder Änderungen aufgrund von Vorgaben neuer oder geänderter gesetzlicher Bestimmungen; Lieferung und Einbau zusätzlicher Einrichtungen und Teile; Schönheitsreparaturen; Beseitigung der durch äußere Gewalt, andere unvorhersehbare Einwirkungen oder unsachgemäße Bedienung verursachten Schäden; Der Auftragnehmer hat die unter 2.3 genannten Leistungen nach besonderer Auftragserteilung in angemessener Frist, in Notfällen unverzüglich zu erbringen. In der Regel ist vorher auf der Grundlage einer gemeinsamen Begehung ein detailliertes Angebot vorzulegen. 3. Pflichten des Auftragnehmers 3.1 Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des AGs an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Der maximale Abstand zwischen den einzelnen Prüfungen/ Wartungen beträgt zwölf Monate. 3.2 Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.b. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.b. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern. 3.3 Erkennt oder vermutet der AN Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich das Zentrale Gebäudemanagement der Stadt Rosenheim zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der AN den AG unverzüglich schriftlich hinzuweisen. 3.4 Erkennt der AN, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er den AG darauf hinzuweisen. 3.5 Der AN hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren: Stadt Rosenheim, Zentrales Gebäudemanagement, Königstraße 24, Rosenheim 1610_Kö15_Vorlage Wartungsvertrag Außentüre_ Seite 3/8

38 4. Ausführung der Leistung 4.1 Der AN hat die ausgeführten Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Wartungs- und Prüfbericht und im Instandhaltungsbuch zu dokumentieren und dem AG zu übergeben. 4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leistungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Lohn- bzw. Berufsgruppen (z.b. Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben. 4.3 Als Beauftragter des AGs bestätigt Herr Michael Dandlberger, Gebäudemanager für das Objekt, die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung. 4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des AGs rechtzeitig vor Beginn abzustimmen, mindestens jedoch 48h zuvor. 4.5 Die Arbeiten sind innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit des AG durchzuführen. Störungen sind unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit des AG durchzuführen 5. Vergütung 5.1 Für die in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen wird nachstehende jährliche Vergütung unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart: Angebotspreis gem. LV + Umsatzsteuer % Gesamtbetrag Mit dieser Vergütung sind abgegolten: - die Wartung und Prüfung nach Nr. 2.1, - die Instandsetzung nach Nr. 2.2 mit Lieferung benötigter Klein-/Ersatzteile bis zum Nettowert von insgesamt 25 je Wartung und Anlage (Ersatzteile mit einem Nettowert über 25 je Teil werden gesondert vergütet), - die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und Hilfsstoffe, - die Kosten von, entsprechend der in der Betriebs- und Wartungsanleitung und bauaufsichtlichen Zulassung genannten erforderlichen Materialien zur Leistungserbringung der Wartung - die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen, - alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, z.b. Fahrtund Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge. 1610_Kö15_Vorlage Wartungsvertrag Außentüre_ Seite 4/8

39 5.1.2 Mit dieser Vergütung sind abgegolten: - die Leistungen nach Nr. 2.3; - Zuschläge für Leistungen nach Nr. 4.2, soweit sie außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten anfallen; 5.2 Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (netto): Stundenverrechnungssatz: - Obermonteur - Monteur - Helfer Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Überstunden.% - Nacht-/Schichtarbeit.% - Sonn-/Feiertagsarbeit.% Fahrtkosten (An- und Abfahrt): /Auftrag Entfernung Einsatzort nächstgelegene Niederlassung:. km km-pauschale pro Fahrtkilometer. /km Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet. 5.3 Preisgleitklausel Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist ausschließlich der Umsatzsteuer für eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten Festpreis. Ändert sich nach Ablauf dieser Frist der maßgebende Lohn oder der Materialindex, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die Jahrespauschale nach folgender Preisgleitklausel angepasst werden. K = Vergütung (ohne Umsatzsteuer) bei Vertragsangebot K n = neue Vergütung PA = 0,. = Allgemeinkostenanteil PL = 0,. = Lohkostenanteil PM = 0,. = Materialanteil (P A + P L + P M = 1) L = /Std. = Lohn der maßgebenden Lohngruppe bei Vertragsangebot Ln = neuer Lohn der maßgebenden Lohngruppe M = = Materialindex bei Vertragsangebot; statistisches Basisjahr: Mn = neuer Materialindex Maßgebender Tarifvertrag.(bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen Betriebsvereinbarungen) Maßgebende Lohngruppe. (z. B. für die Eisen, Metall- und Elektroindustrie der Monatsgrundlohn, Lohn eines Facharbeiters der Lohngruppe 7 im summarischen System). 1610_Kö15_Vorlage Wartungsvertrag Außentüre_ Seite 5/8

40 Die Anpassung erfolgt im Folgemonat nach Erbringung des Nachweises der Änderung des maßgeblichen Lohnes bzw. Materialindexes durch den Auftragnehmer. 5.4 nicht belegt 5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4 benötigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt. 5.6 Bei Mängelhaftung des ANs aus der Errichtung der Anlage/n wird für zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt. 5.7 Die Vergütung wird jährlich nach erfolgter Leistungserbringung, Übergabe des Wartungs- und Prüfberichts und zugestellter Rechnung gezahlt. Die Erfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungseingang. 6. Mängelansprüche Mit diesem Wartungsvertrag bleibt die vierjährige Frist für die Verjährung von Mängelansprüchen gem. VOB/B 13 (4) für den Werkvertrag zum Einbau der Feststellanlagen in RS-Türen mit Deckenrauchmeldern erhalten. Darüber hinaus beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus den Wartungsleistungen gem. BGB Jahre. 7. Haftung 7.1 Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlagen verursacht, hat der AN die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für - Sachschäden auf gem. Werkvertrag - höchstens aber gem. Werkvertrag - Vermögensschäden auf gem. Werkvertrag - höchstens aber gem. Werkvertrag Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden verursacht, hat der AN in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. 7.2 Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: - Sachschäden auf gem. Werkvertrag - Vermögensschäden auf gem. Werkvertrag - Personenschäden auf gem. Werkvertrag 1610_Kö15_Vorlage Wartungsvertrag Außentüre_ Seite 6/8

41 8. Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen 8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag und beträgt vier Jahre. Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages, jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. 8.2 Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn: a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist b) die in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen verkauft oder nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen c) die in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen aus rechtlichen Gründen von Dritten gewartet werden müssen d) der AN seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht hat ( 323 BGB) e) der Betrieb des ANs infolge wesentlicher Änderungen der Anlagen nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eingerichtet ist f) über das Vermögen des ANs das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt. g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 333 StGB (Vorteilsgewährung), 334 (Bestechung), 17 UWG (Verrat von Geschäfts-und Betriebsgeheimnissen) oder 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.3 Wird ein Teil der in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren. 8.4 Werden die in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang. 8.5 Werden die in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt werden. 1610_Kö15_Vorlage Wartungsvertrag Außentüre_ Seite 7/8

42 9. Pflichten des Auftraggebers 9.1 Der AG hat dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.b. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen. 10. Gerichtsstand Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach 38 Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des AGs zuständigen Stelle. 11. Schriftform und salvatorische Klausel 11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen der Schriftform Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht. 12. Anlagen - Bestandsliste mit Nummerierung der Anlagen - Grundrisspläne mit Kennzeichnung der Anlagen und deren Nummerierung - Betriebs- und Wartungsanleitungen der Anlagen - Bauaufsichtliche Zulassungen der Anlagen Für den Auftraggeber., den... Name/Unterschrift Name/Unterschrift Für den Auftragnehmer, den... Name/Unterschrift Name/Unterschrift 1610_Kö15_Vorlage Wartungsvertrag Außentüre_ Seite 8/8

43 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 1 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR A. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN A. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Inhaltsverzeichnis der Vorbemerkungen Projektbeschreibung Zugang und Materialanlieferung Toilettenanlagen Baubeleuchtung Nebenleistungen Objektüberwachung des Auftragnehmers (bevollmächtigter Vertreter) Bedenken Abnahme der vertraglichen Leistung Zusätzlich wird gefordert Baufristenplan Arbeitssicherheit Projektbeschreibung Baubeschreibung Bauvorhaben: Es handelt sich um eine ernergetische Sanierung eines Verwaltungsgebäudes der Stadt Rosenheim. Die Sanierungsmaßnahmen betreffen die Gebäudehülle, TGA sowie den Innenausbau. Punktuell wird in das statisches Bestandkonzept eingegriffen (Türdurchbrüche). Die Sanierungsmaßnahme findet NICHT im laufenden Betrieb statt! Die Abmessungen: Haus ca.= 43,00m x 13,65m; Firsthöhe ab OK Gelände am Eingang ca. 16,00m Bruttogrundfläche (BGF) 2592m² Bruttorauminhalt (BRI) 8615 m³ Erschließung/Lage: Das ca m² große Grundstück ist vollständig erschlossen. Eine Zufahrt zur Rückseite des Gebäudes kann zum einen über die Königsstraße oder zum anderen über "Am Nörreut" erfolgen. Baustelle: Königsstraße Rosenheim Kenndaten: Schneelastzone 3 Windzone 2 Vorwegmaßnahme: Keine Bauart: Massivbauweise Bestand Barrierefreies Bauen: Alle Räume sind barrierefrrei zu erreichen Nutzungsart: Verwaltung Schallschutz, Raumakustik: Auflagen des Schallschutzes der DIN 4109 Beiblatt 2 (erhöhter Schallschutz) wurden berücksichtigt. Energiekonzept: Der Entwurf des Gebäudes ist auf Grundlage der EnEV

44 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 2 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 2016 entwickelt und berechnet. Brandschutz: Die Auflagen des Brandschutzes der Landesbauordnung Bayern wurden im Entwurf berücksichtigt Zugang und Materialanlieferung Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Anlieferungsort, Standort sowie Be- und Entladung, sind mit der Objektüberwachung abzustimmen. Die Objektüberwachung ist nicht verpflichtet, Materiallieferungen für den Auftragnehmer anzunehmen. Der Auftragnehmer hat Materialanlieferungen so zu disponieren, dass eine Abnahme durch den Auftragnehmer erfolgen kann. Der Aufzug steht nicht für die Bauarbeiten zur Verfügung Toilettenanlagen Die erforderlichen Toiletten werden unentgeltlich bauseits vorgehalten. Ein Kalkulationszuschlag im vorliegenden Angebot entfällt deshalb Baubeleuchtung Vom AG wird keine Arbeitsplatzbeleuchtung zur Verfügung gestellt. Eine allgemeine Beleuchtung für die Verkehrs,- Flucht- und Rettungswege wird durch den Auftragnehmer Baumeister installiert Nebenleistungen Als Nebenleistungen, ohne besondere Vergütung (sofern Sie nicht in separater Position auszupreisen sind) gelten die nachstehend angeführten Leistungen. Sie sind bei der Berechnung der Einheitspreise zu berücksichtigen. Mit dem Angebotspreis sind daher nachstehende Leistungen abgegolten: - Lieferung und fachgerechte Montage aller Einbauteile im ausgeschriebenen Umfang einschließlich Abladen und Versetzen (Transporthilfen, wie z.b. Kraneinsatz). Stellen des Montagepersonals einschließlich der Hilfskräfte und aller Blechbearbeitungs-/Schweißeinrichtungen - Nachweise für Zukaufteile: Die aus den eingebauten Zukaufteilen (Trennseile, etc.) resultierenden sicherheitsrelevanten Belange, sind seitens des Auftragnehmers, mittels entsprechender EN-Konformitätserklärungen, CE- Kennzeichnungen, Sicherheitsdatenblättern sowie Betriebs- und Pflegeanleitungen, und dgl., bei Lieferung zu belegen Objektüberwachung des Auftragnehmers (bevollmächtigter Vertreter) Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer schriftlich seinen verantwortlichen Fachbauleiter als bevollmächtigten Vertreter zu benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion schriftlich anzuzeigen. Der Fachbauleiter ist Ansprechpartner der Objektüberwachung und außerdem verantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des Auftragnehmers. Der benannte Fachbauleiter muss die erforderliche Sachkunde und Befugnis haben, um alle Arbeiten des AN zu kontrollieren und das Personal zu beaufsichtigen. Aussagen des Fachbauleiters sind für den Auftragnehmer bindend. Er kann

45 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 3 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR sich nicht auf "Handeln ohne Auftrag" berufen. Der Fachbauleiter muss täglich während der Ausführung der Leistungen auf der Baustelle anwesend sein und hat an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Der bevollmächtigte Vertreter muss immer einen aktuellen und freigegebenen Satz Ausführungspläne auf der Baustelle haben. Nicht aktuelle Plansätze sind als ungültig durch den AN zu stempeln. Die Koordination von eigenen Nachunternehmern gemäß BaustellV erfolgt zu Lasten des AN und ist in die Baustellengemeinkosten einzurechnen Bedenken: Hat der AN Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, Werkstoffe oder Vorarbeiten anderer Unternehmer, so hat er sie dem AG bzw. dessen Beauftragten, unter Angaben der Gründe und unverzüglich vor Beginn der Ausführung des Auftrages schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt dies, so übernimmt der AN die volle Verantwortung für die Ausführung und verzichtet auf jegliche Anspruchsstellung aus diesem Titel. Der AN hat unmittelbar nach Fertigstellung von Vorliegerleistungen anderer Gewerke, diese auf Richtigkeit und Maßgenauigkeit zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind sofort der Objektüberwachung mitzuteilen. Verzüge und Mehraufwendungen, aus zu spät gemeldeten Mängeln von Vorliegerleistungen, gehen zu Lasten des AN Abnahme der vertraglichen Leistung: Mit der grundsätzlich förmlichen Abnahme der vertraglichen Leistung, sind durch den Auftragnehmer zu übergeben bzw. nachzuweisen soweit anfallen: - Dichtheitsprüfung - Statischer Nachweis der Standfestigkeit - Dokumentation - Fachunternehmererklärung insbes. EnEV - Fachunternehmererklärung und Abnahmen Brandschutz Zusätzlich wird gefordert: Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Konstruktionsteile und Werkstoffe, sind vom AN hinsichtlich der geforderten Güte und Qualität auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Auf Verlangen des AG ist vom AN der Nachweis vorzulegen, dass die Konstruktionsteile und Werkstoffe den gestellten Anforderungen entsprechen. Der AN ist verpflichtet, die zum Einsatz kommenden Bauprodukte der Bauleitung zu melden und dafür zu sorgen, dass technische Unterlagen, wie Produkt- und Sicherheitsdatenblätter, zum Zeitpunkt des Einbaus gültige allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (AbP), allgemein bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ) oder Angaben zur Ausführung der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten vorgelegt werden. Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht ersetzen. Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen vorzulegen. Zusammenfassend muss vor der Abnahme, eine gesamte Dokumentation über alle von der Firma verwendeten Baustoffe, eingereicht werden (siehe

46 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 4 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR separate Position). Massenmehrungen / Mehraufwand: Mehrkosten durch Mehraufwand bzw. Massenmehrung sind der Bauleitung vor Ausführung rechtzeitig anzuzeigen und von der Bauleitung genehmigen zu lassen. Alle Maße sind örtlich zu nehmen. Soweit dies der Bauzustand zum Zeitpunkt des Aufmaßes nicht zulässt, sind die Maße aus der Werkplanung verbindlich. Für alle Arbeiten gilt, wenn nicht anders beschrieben, incl. Liefern, Vertragen und Einbauen. Incl. aller erforderlichen Kleinteilen, wie Schrauben Nieten usw. die erforderlich sind um eine funktionstüchtige Einheit zu bilden. Incl. erforderlicher Stemmen und Verschließen von Auflagern, Bohren und Verschrauben Baufristenplan: Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.b. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen, ist der Plan unverzüglich durch den Auftragnehmer zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 20 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich zu übergeben Arbeitssicherheit Die Baustellenordnung ist für alle auf der Baustelle beschäftigten Unternehmen und Personen verbindlich Die Inhalte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sind umzusetzen Die bei den regelmäßigen Begehungen durch den SiGeKo festgestellten Mängel werden: - direkt an den Gewerksverantwortlichen gemeldet und - in der Niederschrift dokumentiert. Die Niederschrift wird an die Planer und Fachplaner zeitnah versandt, von diesen ggf. freigegeben und an die beauftragten Gewerke weitergeleitet Alle auf der Baustelle Beschäftigten sind mit der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung auszustatten. Sie ist von den Auftragnehmern auch dann unentgeltlich bereitzuhalten und einzusetzen, wenn die Ursache für den Einsatz nicht durch eigene Arbeiten bedingt ist Die Arbeitnehmer überwachen während der Erbringung ihrer Leistungen ständig die Arbeitssicherheit ihres Personals und treffen geeignete Sicherheitsvorkehrungen bei plötzlich auftretenden Gefahrensituationen bzw. veränderten Arbeitsabläufen. Sie führen regelmäßig Unterweisungen zur Arbeitssicherheit durch.

47 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 5 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Ergeben sich im Zuge des Bauablaufes Änderungen oder Gefahren für Dritte, mit denen nicht gerechnet wurde, so sind entsprechende Maßnahmen im Einvernehmen mit der Bauleitung und dem Koordinator festzulegen Sind Änderungen bzw. Erweiterungen gegenüber den Festlegungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes erforderlich, so ist dies dem Koordinator vor Ausführung mitzuteilen Werden Sicherheitseinrichtungen anderer Gewerke mitbenutzt, so sind diese auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Vorhandene Mängel sind der Bauleitung und dem Koordinator sofort mitzuteilen. Gegebenenfalls sind die Arbeiten solange einzustellen, bis ein sicherer Zustand wieder hergestellt ist Werden Sicherheitseinrichtungen aus arbeitstechnischen Gründen entfernt, so sind vom Unternehmen, das die Einrichtungen entfernt, entsprechend wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen Gerüste sind entsprechend der BGI 663, nach Erstellung durch den Gerüstbauer, freizugeben und mit einer Kennzeichnung zu versehen. Die Kennzeichnung muss insbesondere Hinweise zur Gerüstklasse, sowie der zulässigen Belastung enthalten. Die Gerüstfreigabe, sowie das Übergabeprotokoll der Gerüste sind in den Ordnern "Nachweise und Unterlagen" auf der Baustelle abzulegen Es ist strikt verboten Maßnahmen/Einrichtungen (z.b. Zäune), die zum Fernhalten Unbefugter von der Baustelle dienen, zu entfernen Bei Feierabend sind die Tore und Zugänge zur Baustelle abzuschließen Von allen Projektbeteiligten sind vor Beginn der Arbeiten dem SiGeKoordinator die gemäß SiGePlan und geltender Vorschriftenlage anzuzeigenden Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Zur Ablage werden vom SiGeKo hierfür auf der Baustelle Ordner bei der Bauleitung des AG hinterlegt. Die beiliegende Checkliste "Nachweise und Unterlagen" dient als Inhaltsverzeichnis der Ordner, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Vorgaben aus dem SiGePlan, sowie von Bauleitung, Auftraggeber und Fachplanern können die Vorlage weitere Nachweise nötig machen Jeder Auftragnehmer hat (gemäß BGV A1 und BGV C22) schriftlich eine Ansprechperson für die Baustelle zu benennen, die für die Belange des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zuständig ist. Hierfür ist das beiliegende Merkblatt "Meldung der Projektbeteiligten" zu verwenden (Eine Kopiervorlage finden Sie auch in den Ordnern "Nachweise und Unterlagen" auf der Baustelle). Als Baustellensprache ist Deutsch in Wort und Schrift festgelegt. Sind ausländische Mitarbeiter beschäftigt, so muss seitens des AN eine mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift vertraute verantwortliche Aufsichtsperson pro Gewerk an der Arbeitsstelle zugegen bzw. auf der Baustelle erreichbar sein. Die Baustellenordnung ist, soweit für deren Verständnis erforderlich,

48 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 6 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR in die jeweilige Landessprache eines jeden vor Ort tätigen AN zu übersetzen. Die Verantwortlichen sind dem AN schriftlich anzuzeigen Werden bei den Arbeiten Materialien und Stoffe verwendet, die als Gefahrstoffe gelten, so sind vor Beginn der Arbeiten die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter auf der Baustelle vorzulegen. Die Sicherheitsdatenblätter werden in den Ordnern "Nachweise und Unterlagen" abgelegt Werden im Zuge der Bauarbeiten feuergefährliche Arbeiten durchgeführt, wie Schweißen, Schneiden etc., so ist vor Beginn ein Feuererlaubnisschein bei der zuständigen Bauleitung zu beantragen (siehe Anlage; eine Kopiervorlage finden Sie auch in den Ordnern "Nachweise und Unterlagen" auf der Baustelle) Die Baustromverteiler sind gemäß BGV A3 und BGI 608, nach der Errichtung und dann monatlich zu prüfen. Als Nachweis ist eine Prüfplakette anzubringen. Schriftliche Nachweise für die Prüfung sind in den Ordnern auf der Baustelle abzuheften Alle Maschinen und Geräte sind entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zu gebrauchen. Die Aufbau- und Verwendungsanleitungen insbesondere für Gerüste und Fahrgerüste sind auf der Baustelle zu hinterlegen. Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Abnahme schriftlich zu bestätigen, dass die elektrischen Betriebsmittel entsprechend den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaft BGV A2 bzw. Paragraph 5 (4) GUV 2.10 beschaffen sind Flucht- und Rettungswege müssen freigehalten, ordnungsgemäß gekennzeichnet und ausreichend beleuchtet sein Rettungseinrichtungen (Tragen, Erste-Hilfe-Material) und Einrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz (Feuerlöscher, Löschdecken u.ä.) müssen frei zugänglich und ordnungsgemäß gekennzeichnet sein. Abfall, Ordnung und Sauberkeit: Lagerung und Abfallcontainer sind entsprechend dem Baustelleneinrichtungsplan auf den BE-Flächen aufzustellen Lagerungen haben derart zu erfolgen, dass daraus keine Gefährdung für die eigenen Arbeitnehmer und die Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber bzw. von Selbständigen erfolgt Jedes Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass durch regelmäßiges Entfernen und ordnungsgemäße, nachweisbare Entsorgung des von den eigenen Arbeiten herrührenden Abfalls, die Ordnung auf der Baustelle aufrechterhalten wird Der Bauabfall ist am Anfallort ordnungsgemäß zu trennen und

49 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 7 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR entsprechend zu entsorgen Gebrauchtes oder demontiertes Material, Abfall u.ä., muss jeden Tag weggeräumt und so aufbewahrt werden, dass niemand in der Umgebung dadurch verletzt werden kann (Metallgegenstände in Augenhöhe, Bretter mit vorstehenden Nägeln, Hindernisse, über die man stolpern kann, etc.) Verhalten auf der Baustelle: Der Baustelleneinrichtungsplan ist einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die ausgewiesenen Lagerflächen sowie die dargestellten Verkehrswege Auf dem Baustellengelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Geschwindigkeitsbegrenzung: 10 km/h Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind freizuhalten Es dürfen nur die Baustellenwege/-straßen befahren werden. Außerhalb der Arbeitszeit sind Baufahrzeuge auf den zugewiesenen Plätzen abzustellen und zu sichern Aufgrabungen im Baugelände dürfen nur mit Genehmigung des Auftraggebers ausgeführt werden Für die Baustelle wird ein Baustelleneinrichtungsplan erstellt. Die Zuund Abfahrt zu und von der Baustelle erfolgt grundsätzlich über die Baustellentore. Diese Festlegung gilt auch für den Materialtransport und den sonstigen Baustellenverkehr. Das Rückwärtsfahren auf dem Baustellengelände muss ausschließlich mit Einweiser erfolgen Rettungswege sind grundsätzlich immer freizuhalten Das Fotografieren auf dem Baustellengelände ist nur mit Genehmigung des Auftraggebers erlaubt Auf der Baustelle besteht Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot. Der AN und seine Vertreter haben Personen, bei denen der begründete Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, unverzüglich von der Baustelle zu verweisen Grundsätzlich besteht eine Ausweispflicht für die auf der Baustelle beschäftigten Personen. Die Firmenausweise sind stets mitzuführen Anforderungen nach Arbeitsstättenverordnung und BGV A5 Erste Hilfe (Ersthelfer, Erstversorgung) hat der Auftragnehmer zu erfüllen. Der Ersthelfer ist vor Beginn der Arbeiten namentlich zu benennen Meldepflicht: Nachstehende Ereignisse sind unverzüglich zu melden: - Auffinden von Munition und Sprengkörpern - Beschädigung von unterirdischen Versorgungseinrichtungen wie Rohrleitungen, Kanäle, Kabel, etc. - Verunreinigter Bodenaushub, kontaminierter Boden, Treibstoff- oder

50 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 8 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Ölverschmutzungen etc Meldepflicht: Jeder Arbeitsunfall muss dem Bauleiter des Auftraggebers sofort gemeldet werden Munition: entfällt Kontaminierte Bereiche: Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind vor Beginn der Arbeiten die im SiGePlan aufgezeigten Nachweise vorzulegen und in den Ordnern "Nachweise und Unterlagen" auf der Baustelle abzulegen Abbruch: Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist durch den Unternehmer eine Abbruchanweisung zu erstellen und dem Koordinator vorzulegen. Die Abbruchanweisung wird auf der Baustelle im Ordner "Nachweise und Unterlagen" abgeheftet Freischaltung von Versorgungsleitungen: Die Freischaltung von Leitungen und Kabeln, sowie das Freimessen von Gasleitungen sind zu dokumentieren. Die Dokumentation ist im Ordner "Nachweise und Unterlagen" abzuheften. Die Hinweise im SiGePlan sind zu beachten. B. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU HOLZ - ALUMINIUMFENSTERN B. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU HOLZ - ALUMINIUMFENSTERN (ZTV) Es gelten insbesondere die für das Gewerk maßgeblichen DIN und EN - Normen, die Verglasungsrichtlinien der Isolierglas - Hersteller, sowie die UVV Richtlinien in Ihrer aktuellen Form. 1. Angaben zur Bauausführung Für alle zusätzlichen technischen Vorbemerkungen gilt, dass die Kosten für die Erfüllung der genannten Forderungen in die Angebotspreise einzurechnen sind, sofern dafür nicht eine gesonderte Position in den Leistungsverzeichnissen vorgesehen ist. Bei Fensteröffnungen mit großen Spannweiten, auskragenden Bauteilen usw. sind Informationen über auftretende Bauwerksbewegungen im Bereich der Anschlüsse in den Positionsbeschreibungen zu berücksichtigen Allgemeine Anforderungen Das System muss allen in der Ausschreibung gestellten Leistungsmerkmalen und Anforderungen entsprechen. Zugrunde gelegt wird der allgemeine Stand der Technik (? Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art? ) und die einschlägigen Normen und Richtlinien gem. Anlage (? Auszug der Zugrunde liegende Regelwerke und Richtlinien?) eine werkseigene Produktionskontrolle, wie sie im Zusammenhang mit dem CE - Zeichen für Fenster in der EN gefordert wird. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung, Lieferung und Montage von vertikal eingebauten Fenstern, Fenstertüren und Fensterelementen gem. EN in Holz-Aluminium Bauweise einschließlich durchgeführter Oberflächenbehandlung, Verglasung und soweit gefordert Sonnenschutzanlagen oder sonstige Zusatzeinrichtungen. Art und Umfang der anzubietenden Leistungen werden nachfolgend beschrieben.

51 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 9 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 2. Konstruktionsanforderungen 2.1 Zeichnungen Die in der Leistungsbeschreibung beiliegenden Fensterübersichten dienen der Darstellung der Aufteilung der Öffnungsarten. Soweit in der Positionsbeschreibung keine Angaben über Profilquerschnitte gemacht sind, können die zur Ermittlung der Querschnitte notwendigen Angaben der Fensterübersicht entnommen werden. Die zu verschiedenen Positionen beigefügten Detailskizzen dienen als Anhaltspunkt für die Angebotsbearbeitung und stellen eine mögliche Lösung dar. Andere Lösungen können angenommen werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen. 2.2 Allgemein Das System muss allen in der Ausschreibung gestellten Leistungsmerkmalen und Anforderungen entsprechen. Zugrunde gelegt wird der allgemeine Stand der Technik (? Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art? ) und die einschlägigen Normen und Richtlinien gem. Anlage (? Auszug der Zugrunde liegende Regelwerke und Richtlinien?) eine werkseigene Produktionskontrolle, wie sie im Zusammenhang mit dem CE - Zeichen für Fenster in der EN gefordert wird. 2.3 Statische Anforderungen Die Fensterkonstruktion - einschließlich der Verbindungselemente zum Baukörper - muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die tragenden Bauteile des Baukörpers abgeben können. Ansatzpunkte für die Ermittlung der objektbezogenen Leistungsanforderungen auf Basis der örtlichen Windbelastung bezüglich Windwiderstandsfähigkeit, Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit sind in der ift- Richtlinie FE-05/02?Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren zu entnehmen. Die Rahmenteile im Bereich von Rollladenkästen sind so zu dimensionieren, dass die Verformungen der Rahmenteile unter Lasteinwirkung nicht zur Beschädigung der Fenster oder zu anderen Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit führen. Als zulässige maximale Durchbiegung kann derzeit 1/300 zur Anwendung kommen. Die Beanspruchungen sind anzunehmen nach DIN für Windlasten, und DIN für Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen und Riegeln bis Brüstungshöhe. Die Glasdicken sind gemäß den Beanspruchungen zu dimensionieren. Es gilt die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegebene Richtlinie für linienförmig gelagerte Verglasungen. 2.4 Anforderungen an die Windwiderstandsfähigkeit Die Windwiderstandsfähigkeit wird nach EN geprüft und nach EN klassifiziert. Die Klassifizierung des erforderlichen Prüfdrucks und der Rahmendurchbiegung sind der ift- Richtlinie FE-05/2?Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren zu entnehmen 2.5 Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit Die Schlagregendichtheit muss nach EN 1027 geprüft und nach EN klassifiziert sein. Nachweis der Fenster über die Systemprüfung gem. DIN EN A muss nach gewiesen werden Die Fugendurchlässigkeit der Fenster muss nach EN 1026 geprüft und nach EN klassifiziert sein. Für die Zuordnung der Klassen vorhandener Nachweise gem. DIN können die Korrelationstabellen der EN und EN verwendet werden. Nachweis der Fenster über die Systemprüfung.

52 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 10 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 2.6 Anforderungen an den Wärmeschutz Es gelten die konkreten sich aus dem Wärmeschutztechnischen Nachweis ergebenden U-Wert und Spezifikationen für diese nach DIN in Verbindung mit der DIN EM ISO Die Werte sind gem. EnEV 2012 (Energieeinsparverordnung) und gem. DIN nachzuweisen. Das gilt insbesondere für alle U-Werte, Fugendurchlässigkeit und Gesamtenergiedurchlassgrade und Lichttransmissionsgrade von Verglasungen. Nachzuweisen ist der Uw- Wert des Fensters und nicht der Ug- Wert des ausgeschriebenen Glases. Neubau, Wohngebäude und Nichtwohngebäude Prinzip: Die Höchstwerte für den Primärenergiebedarf werden für Wohnals auch Nichtwohngebäude mithilfe eines Referenzgebäudes bestimmt. Vorlage bildet ein zu errichtendes Gebäude mit einer?referenz- Ausstattung von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Nichtwohngebäude mit normaler Raum-Solltemperatur von >= 19 C: Referenzausführung für Fenster- und Fenstertüren mit einem Uw-Wert von 1,3 W/m²K und einem Energiedurchlasswert g-wert der Verglasung von 0,60 Die Berechnung des Uw-Wertes des Fensters wird aus dem Ug-Wert der Verglasung und des Uf,BW-Bemessungswertes für den Rahmen nach DIN V : Tabelle 6 durchgeführt. Die Ermittlung von Ug ist in der DIN : beschrieben. Als Eingangsgröße für Energiebedarfsberechnungen des Uw-Wertes muss der Ug-Wert nach DIN EN 673 (Rechenwert) oder DIN EN 674 (Messwert) verwendet werden. Die Bestimmung des Uf-Wertes erfolgt aufgrund Von Messungen nach E DIN EN oder Berechnung nach E DIN EN ISO oder Ermittlung nach DIN EN ISO : , Anhang D Für die Berechnung der solaren Gewinne QS oder für die Berücksichtigung eines energiesparenden sommerlichen Wärmeschutzes ist der Gesamtenergiedurchlassgrad g bei senkrechter Einstrahlung den technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder nach DIN EN 410: zu ermitteln. 2.7 Sonnenschutz Die Erfordernisse des sommerlichen Wärmeschutzes sind eine Planungsaufgabe. 2.8 Anforderungen an den Feuchteschutz Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser sind zu begrenzen. Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Nachweis der Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit Der raumseitige Laibungs- Anschlussbereich muss eine ausreichende Sicherheit in Bezug auf Tauwasser- und Schimmelpilzbildung besitzen. Dazu kann Beiblatt 2 zur DIN 4108?Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden - Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele angewendet werden. Dieser Nachweis ist rechtzeitig vor Auftragserteilung zu führen. 2.9 Schallschutz Für den Schallschutz von Neubauten gilt DIN Das erforderlichen Schalldämm-Maßes Rw,R des Fensters ist aus dem tatsächlichen Lärmpegelbereich nach DIN 4109 Tabelle 8 zu ermitteln. Die Korrekturwerte nach DIN 4109 Tabelle 9 und der Fensterflächenanteil nach Tabelle 10 sind zu beachten. Soweit DIN 4109 nicht gilt, bzw. nicht zugrunde liegt, wird eine Schalldämmung nach VDI 2719?Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen gefordert. Die Anschlüsse zwischen Fenstern und Baukörpern sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden. Stöße von mehrteiligen Fenstern, an die eine Raumtrennwand anschließt, sind schalltechnisch zu entkoppeln Einbruchhemmung Sofern keine besonderen Anforderungen an die Einbruchhemmung bestehen, ist die Einstufung der eingesetzten Verrieglung und der Schließplatten mit Pilzzapfen in Anlehnung nach RC 2 zu bemessen, dies bedeutet

53 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 11 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR mindestens 3 Eck-Verriegelung als Pilzzapfen und Fenstergriff mit Sperrtaste je Drehflügel auszurüsten oder eine entsprechende gleichwertige Ausstattung anzubieten. Bei Stulpelementen muß die Beschlagausführung des Dreh- und des Dreh- Kipp-Flügels wie vorher beschrieben ausgeführt sein. Die Fensterverriegelungspunkte wie z.b. Schließplatten müssen bündig in die vorgesehenen Frästaschen eingelassen sein. Am oberen Querstück kann hiervon abgewichen werden. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen muss gewährleistet sein, ebenso die Möglichkeit zur Wartung und im Bedarfsfall zum Austausch der Beschläge. Die Bedienung der Fensterflügel muss leicht und unfallsicher möglich sein Die Einstufung der eingesetzten Verglasungen ist durch einen gültigen Prüfnachweis nach DIN EN 356 bzw. DIN nachzuweisen. 3. Werkstoffe 3.1 Holz + Holzwerkstoffe Für die Qualität des Holzes gilt DIN Teil 1?Holz für Tischlerarbeiten; Gütebedingungen bei Außenanwendung. Der maximale Wert des Feuchtigkeitsgehaltes der Einzelteile darf 15 % nicht übersteigen. Der Streubereich des Feuchtigkeitsgehaltes darf allgemein nicht größer sein als 4 % und bei Verwendung von Keilzinken als Längsverbindung, sowie bei Verwendung von lamellierten Querschnitten nicht größer als 2 %. Bei Anwendung der Keilzinkung für die Eckverbindung darf die Streuung des Feuchtigkeitsgehaltes 2% und der maximale Wert der Einzelteile 10% nicht übersteigen. Beim Einsetzen von tropischem Laubholz (z.b. Dark Red Meranti) muss die Mindestrohdichte 450 kg/m³ bei 13 % ± 2 % Holzfeuchte und bei Nadelholz 350 kg/m³ bei 13 % ± 2 % Holzfeuchte betragen. 3.2 Aluminium Für die Anforderungen an Aluminium-Strangpressprofile gelten die DIN und DIN sowie die entsprechenden Technischen Merkblätter. Die Werkstoffbezeichnung entspricht der DIN EN der Gruppe EN AW 6060 T66 (alte Bezeichnung AlMgSi0,5 F22). Für Aluminiumbleche und -bänder ist die Legierung 5005 DIN EN 485 in Eloxalqualität zu verwenden. Die Blechdicke ist nach statischen Anforderungen zu dimensionieren. Bei Fassadenblechen ist auf eine einheitliche Walzrichtung im eingebauten Zustand zu achten. 3.3 Zusammenbau von Aluminium mit anderen Metallteilen oder Werkstoffen Der Zusammenbau von Aluminium mit einwandfrei feuerverzinktem Stahl (DIN 50976), sowie rostfreiem Edelstahl, z. B. authentischer CrNiMo- Stahl (1.4401) oder CrNi-Stahl (1.4301) ist unbedenklich. Hinweise enthält das Merkblatt über die Ausführung von Metall-Dächern des ZVSHK, St. Augustin. Der Zusammenbau mit Kupfer, Baustahl und Schwermetallen ist unzulässig. In diesem Fall sind Zwischenlagen z. B. aus EPDM, Kunststoff-Folien ohne einen entsprechenden Anstrich erforderlich. Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen können. 3.4 Dichtprofile Nachteilige Elastomere-Dichtprofile (APTK/EPDM) müssen DIN 7863 entsprechen. Für andere Werkstoffe ist die Eignung nachzuweisen. Die Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen verträglich, altersbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. (siehe hierzu ift- Richtlinie?Verträglichkeit von Dichtprofilen mit Anstrichen auf Holz). 3.5 Dichtstoffe Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck

54 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 12 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR entsprechen (DIN und DIN ). Sie müssen nach DIN Teil 4 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Weiter müssen Dichtstoffe alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. 3.6 Bauabdichtungsfolien Zur Abdichtung der Fenster an den Baukörper sind Abdichtungsprodukte einzusetzen, die einen bauphysikalisch einwandfreien Anschluss gewährleisten. Hierbei ist ein Gefälle der Dampfdiffusionswiderstandswerte (sd-werte) gemäß DIN EN ISO von der inneren zur äußeren Abdichtung um mindestens den Faktor 5-10 anzustreben. Es ist ein Abdichtungssystem (z.b. Henkel Teroson) zu wählen, so dass eine zusätzliche mechanische Fixierung nicht benötigt wird. Die Produkte dürfen ausschließlich nach den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller eingesetzt und verarbeitet werden. 3.7 Dämmstoffe Dämmstoffe haben DIN bzw. DIN zu entsprechen. Ihre Verlegung muss wärmebrückenfrei und formhaltig erfolgen. Mineralfaser- Dämmplatten sind in hydrophober Einstellung nach DIN zu verwenden. Konstruktionsfugen sind mit loser Mineralwolle zu hinterfüllen. 3.8 Klebstoffe Für die Verleimung der Holzteile sind die Klebstoffe entsprechend der geforderten Beanspruchungsgruppen nach DIN EN 204 einzusetzen. 3.9 Fenster- und Fassadenanschlussabdichtung Zur Abdichtung der Fenster an den Baukörper sind Abdichtungsprodukte einzusetzen, die einen bauphysikalisch einwandfreien Anschluss gewährleisten. Hierbei ist ein Gefälle der Dampfdiffusionswiderstandswerte (sd-werte) gemäß DIN EN ISO von der inneren zur äußeren Abdichtung um mindestens den Faktor 5-10 anzustreben. Es ist ein Abdichtungssystem (z.b. Henkel Teroson) zu wählen, so dass eine zusätzliche mechanische Fixierung nicht benötigt wird. Die Produkte dürfen ausschließlich nach den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller eingesetzt und verarbeitet werden. 4. Ausführung Die Profile müssen eine ausreichende Steifigkeit und Dichtheit besitzen. Anfallendes Wasser muss unmittelbar und kontrolliert abgeführt werden. 4.1 Profilausbildung - Holz Die Profilausbildung ist in Anlehnung an DIN ?Holzprofile für Fenster und Fenstertüren und DIN ?Verglasungsarbeiten vorzunehmen. Die Profile sind so zu gestalten, dass anfallendes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeleitet wird. Die Kanten der Profile sind mit einem Radius von mindestens 3 mm zu runden. Falze zur Aufnahme von Verglasungen müssen den Normen und bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas auch den Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller entsprechen. Es ist zu gewährleisten, dass die Glasfalze zum Dampfdruckausgleich nach außen geöffnet sind. 4.2 Profilausbildung - Aluminium Die Herstellung von Eck-, Stoß- und Winkelverbindungen (Schweißen, mechanische Verbindungen) hat nach den einschlägig gültigen Vorschriften zu erfolgen. Die Verbindungen müssen eine ausreichende Festigkeit, Steifigkeit und Dichtheit aufweisen. Die Ausführung der geschweißten Verbindung ist nach DIN ?Metallbauarbeiten vorzunehmen. 4.3 Verbindung zwischen Aluminium- und Holzprofil Die Aluminium- und Holzteile sind so miteinander zu verbinden, dass durch Material-spezifisch bedingte Längenänderung keine unzulässigen Spannungen und Verformungen auftreten. Die maximal auftretende Belastung aus der Windlast muss unter Berücksichtigung der über das Verglasungssystem einwirkenden Kräfte mit der erforderlichen Sicherheit aufgenommen werden. Das System muss mindestens der?richtlinie für Anforderung und Prüfung

55 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 13 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR des Verbundes zwischen Aluminium- und Holzprofil von Aluminium- Holzfenstern des ift entsprechen. 4.4 Oberflächenschutz Für den Oberflächenschutz gilt DIN Teil Oberflächenschutz Holz Nach besonderer Vereinbarung kann gemäß DIN T 3 Abs auf einen chemischen Holzschutz verzichtet werden. Der vorbeugende chemische Holzschutz muss ein geeignetes, auf den Verwendungszweck bezogenes, gültiges Prüfzeugnis besitzen. Ein chemischer Holzschutz ist nicht erforderlich im Bereich der Gefährdungsklasse 3, wenn Hölzer der Resistenzklasse 1 oder 2 nach DIN verwendet werden Anstrich Die Auswahl des Anstrichsystems erfolgt nach der ift -Tabelle?Anstrichgruppen für Fenster und Außentüren. Der Anstrich ist nach der Holzschutzbehandlung in Anlehnung an die?technischen Richtlinien für Beschichtungen auf Fenstern und Außentüren, sowie anderen maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz und an die Richtlinien der Anstrichmittelhersteller auszuführen. Die Anstrichoberfläche muss vor dem Einbau der Fenster an den später nicht mehr zugänglichen Flächen mindestens eine Trockenschichtdichte von 30 µm haben. Sind die sichtbaren Flächen mit einem Grundanstrich versehen, muss der nachfolgende Anstrich kurzfristig erfolgen. Die Schichtdicke des fertigen Anstriches muss auf den sichtbar bleibenden Flächen im Mittel bei Lasuren 60 µm und bei deckendem Anstrich 100 µm Trockenschichtdicke betragen Oberflächenschutz Aluminium Schutzlacke und Klebefolien für vorübergehenden Oberflächenschutz müssen mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Es muss sichergestellt sein, dass sich die Schutzbeschichtung restlos entfernen lässt Oberflächenvergütung Aluminium Die Qualität der Pulverbeschichtung entspricht den Vorgaben der Güteund Prüfbestimmungen der GSB oder QualiTät für Architekturanwendungen. Auf Wunsch ist zur Vermeidung von Filiformkorrosion eine Vorbehandlung durch das Aneloxal-Verfahren wählbar. 4.5 Dichtungen Die Falzdichtung zwischen Flügel und Blendrahmen sind umlaufend in einer Ebene einzubauen. Ein Wassereintritt über Fugen zwischen Aluminium- und Holzrahmen muss verhindert werden. Die Dichtungsprofile müssen auswechselbar und in Ecken gegen Wind und Wasser dicht sein, sowie gegen Verschieben gesichert werden. Bei der Lage der Dichtungen muss sichergestellt werden, dass eine Trennung zwischen Raum- und Außenklima erfüllt Ist. 4.6 Beschläge Die Beschläge müssen die Anforderungen nach EN erfüllen und den zu erwartenden Belastungen angepasst sein; die verwendeten Werkstoffe müssen gegen Korrosion geschützt sein. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen muss gewährleistet sein, ebenso die Möglichkeit zur Wartung, Nachjustierung und im Bedarfsfall zum Austausch der Beschläge. Der Einbau hat nach den vorgegebenen

56 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 14 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Anwendungsbereichen den Richtlinien der Beschlaghersteller zu entsprechen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlags- und Verbindungsteilen ist sicherzustellen. Alle Schließstücke sind Scheren entlastend zu befestigen. Die Bedienung der Fensterflügel muss leicht und unfallsicher möglich sein. Die Bedienungshöhe des Griffteiles ist entsprechend festzulegen und soll innerhalb eines Raumes (soweit sinnvoll) einheitlich ausgeführt werden. Der Fensterflügel muss im eingebauten Zustand mindestens um 90 geöffnet werden können (sofern die geometrischen Verhältnisse es zulassen z. B. an Gebäudeecken). Bei Situationen, bei denen eine unkontrollierte Öffnung zur Beschädigung weiterer Einrichtungen von Fenstern oder anderer Bauteile führt, sind an den betroffenen Flügeln Öffnungsbegrenzer mit Dämpfungsfunktion erforderlich. Eine Möglichkeit zur Reinigung der Außenflächen muss trotzdem gegeben sein. Bei Kippflügeln sollen als zusätzliche Sicherung verdeckt liegende Scheren eingebaut werden, um evtl. Schäden infolge unsachgemäßer Einhängung der Öffnungsscheren zu verhindern. 4.7 Verglasung Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Windbelastung nach den Vorschriften der Glashersteller zu ermitteln. Falls zusätzliche Belastungen anzusetzen sind oder der Einbau von Sondergläsern geplant ist, ist in den einzelnen Positionen darauf hinzuweisen. Die Verglasung ist gemäß der Systembeschreibung durchzuführen. Die Vorschriften der Isolierglashersteller und die?verglasungsrichtlinien des Instituts des Glaserhandwerks, Hadamar, müssen beachtet werden. Der Ausführung liegt die DIN zugrunde. Befestigung von Glashalteleisten bei Fenstersystemen Sind für das eingesetzte System Glashalteleisten vorgesehen, gilt für die Befestigung der Glashalteleisten DIN T 1. Glashalteleisten müssen passgenau und abnehmbar sein. Die Anordnung wird über das System geregelt. Der Achsabstand der Befestigungsmittel darf 23cm nicht überschreiten. Aus den Ecken heraus muss ein Mindestabstand von 5 cm eingehalten werden. Für die Befestigung der Glashalteleisten muss eine Mindestauflage von 14 mm sichergestellt werden. Bei versenkter Nagelung auf der Raumseite sind die Löcher mit geeignetem Material zu verschließen. Bei Verschraubungen ist eine Mindestauflage von 12 mm sicherzustellen. Die Schraublöcher sind mit dem 1,1fachen des Schraubendurchmessers vorzubohren. 4.8 Zusätzliche Ausstattungen der Fenster Die Fensterrahmenquerschnitte müssen so dimensioniert werden, dass die geplanten Zusatzausstattungen fachgerecht integriert werden können. 5. Verarbeitung Für die Beurteilung der Verarbeitung gelten wegen fehlender Normung die Güte- und Prüfbestimmungen RAL-RG 424/2 Aluminium-Holzfenster. 6. Anschluss zum Baukörper Der Baukörperanschluss und der Einbau sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu planen und auszuführen. Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlussausbildung muss den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz dauerhaft gerecht werden. Dabei sind sowohl DIN , DIN (Anschlussfugenausbildung), DIN 4109 (Schallschutz), DIN (Tischlerarbeiten) als auch die EnEV und die aktuelle Richtlinie?Leitfaden zur Montage der RAL- Gütegemeinschaften Fenster und

57 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 15 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Haustüren, Frankfurt a.m. zu beachten. Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente ist so zu wählen bzw. so zu ändern, dass die mit der DIN vorgegebene schimmelpilzkritische 13 C- Isotherme innerhalb der Konstruktion verläuft. Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchte, bzw. zu Schäden im Bereich der Baukörperanbindung führen. Hinweise dazu gibt Merkblatt ES.03?Wärmetechnische Anforderungen an Baukörperanschlüsse für Fenster. 6.1 Abdichtung zum Baukörper Die Anschlussfugen müssen: - raumseitig ausreichend luftdicht - im Zwischenraum mit Dämmstoff verfüllt sein - außen das unkontrollierte Eindringen von Schlagregen verhindern. Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchte-Ausgleich nach außen ermöglicht wird. 6.2 Dichtsysteme Das Dichtsystem muss mit den angrenzenden Haftflächen, unter Beachtung der Beanspruchbarkeit derer nach DIN verträglich sein. Die Vorschriften der Dichtsystem-Hersteller müssen berücksichtigt werden. Kreuzen sich unterschiedliche Dichtsysteme, ist deren Verträglichkeit untereinander sicherzustellen. Bei der Abdichtung mit imprägnierten Dichtbändern aus Schaumkunststoff sind die Hersteller angaben, speziell der zur vorhandenen Fugenbreite erforderliche Komprimierungsgrad zu beachten. Die Fugenflanken müssen ausreichend eben und parallel sein. Es dürfen nur nach DIN geprüfte und klassifizierte Systeme eingesetzt werden. Dichtbänder der Beanspruchungsgruppe BG1 werden für Außenanwendungen mit Bewitterung vorgesehen, während Dichtbänder gemäß BG2 zur Abdichtung auf der Raumseite verwendet werden können. Bei der Abdichtung mit Bauabdichtungsfolien müssen vom Folienhersteller für den Einsatzzweck ausgewiesene Folien und Klebstoffe verwendet werden. Für die Verklebung der Folien müssen die Herstellervorgaben berücksichtigt werden. Die Haftflächen bzw. Fugenflanken müssen sauber und frei von Fremdstoffen sein. Bei Bedarf sind diese nachzuglätten. Für die mechanische Befestigung gilt DIN 18195, sofern vom Folienhersteller keine anderen Festlegungen getroffen wurden. Die Folien müssen mit einem ausreichenden Übermaß zur Bewegungsaufnahme verlegt werden. Für die Abdichtung mit Butyldichtbändern gelten die obengenannten Ausführungen sinngemäß. 6.3 Fugendämmung gem. DIN EN Die bestehenden Hohlräume in den Anschlussfugen sind mit einem Dämmstoff zu verfüllen. 6.4 Schwellenanschlüsse Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Wasser und aufsteigende Feuchte abgedichtet sein. Sie sind so auszubilden, dass Wasser jederzeit von der Konstruktion nach außen abgeleitet worden kann. Die Begehbarkeit muss gewährleistet sein. Zugrunde gelegt wird DIN Teil 5. Die Abdichtung ist 15 cm über die Oberfläche der waagrechten Schutzschicht, des Belages oder der Überschüttung hoch zu führen. Werden die Grundvoraussetzungen erfüllt, kann entsprechend den?flachdachrichtlinien des deutschen Dachdeckerhandwerks die Anforderung auf 5 cm verringert werden. Sonderregelungen, wie niveaugleiche Schwellen sind zu vereinbaren und deren Funktionstüchtigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen. Bei Behinderten und alten Menschen ist DIN Teil 2 maßgeblich. Im Besonderen ist darauf zu achten, dass die Schwellen nicht scharfkantig sind. 6.5 Lastabtragung und Befestigung Die auf das Fenster einwirkenden Kräfte müssen sicher in den Baukörper übertragen werden. Die Kräfte wirken in und senkrecht zur Fensterebene. Für die Lastannahmen werden die in Abschnitt 2.5 angegebenen Regelwerke zugrunde gelegt.

58 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 16 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Über Klötze oder andere feste Bauteile müssen die Kräfte in Fensterebene, vornehmlich aus der Eigenlast der Fenster, sicher in den Baukörper abgeleitet werden. Deren Anordnung ist auf die jeweilige Öffnungsart des Fensters abzustimmen. Die Tragklötze sind in Richtung der Fensterebene so anzuordnen, dass sowohl die äußere als auch die innere Abdichtung ohne Unterbrechung vorgenommen werden kann. Die lastabtragenden Bauteile müssen so angeordnet werden, dass Längenänderungen der Profile oder Bewegungen aus dem Baukörper nicht zu Einspannungen des Rahmens führen. Werden justierbare Elemente zur Lastabtragung vorgesehen, so ist deren Gebrauchstauglichkeit für diesen Einsatzzweck nachzuweisen. Über das Befestigungsmittel müssen Kräfte in und senkrecht zur Fensterebene in den Baukörper abgeleitet werden. Die Wahl des Befestigungsmittels ist auf das Fenster- und Außenwandsystem abzustimmen. Die Bewegungen, sowohl aus der Längenänderung der Fensterprofile, als auch aus den zu erwartenden Formänderungen am Baukörper müssen ungehindert aufgenommen werden können. Die Herstellerangaben sind zu beachten. Die Befestigungsstellen müssen auf die Lage der Beschläge und die Anordnung der Verklotzung bei Festfeldern abgestimmt werden. Der Abstand der Befestigungselemente untereinander, wie auch der Abstand der Befestigungselemente von den Innenecken und anderen Rahmenverbindungen, entspricht den Vorgaben des Systemgebers. Die vom Befestigungsmittelhersteller vorgegebenen Randabstände und Einbautiefen sind einzuhalten. Ab einer Elementgröße von 9 m², wobei die kürzere Seitenlänge mindestens 2 m beträgt, sind zugelassene Befestigungsmittel zu verwenden, die ggf. einen statischen Nachweis der Befestigung ermöglichen. 6.6 Äußere Fensterbänke Die Fensterbänke müssen die Wasserabführung vom Fenster sicherstellen. Die Anbindung der Fensterbank zum Blendrahmen und der Übergang zu den Laibungen muss dicht ausgeführt sein. Die Entwässerung des Blendrahmens muss definiert nach außen erfolgen. Fensterbanksysteme aus Metall müssen an den seitlichen Enden dicht sein. Werden undichte Fensterbanksysteme eingesetzt, ist durch Folien unter der Fensterbank die kontrollierte Wasserabführung sicherzustellen. Unter der Fensterbank ist im Bereich des Rahmens ein Wärmedämmstoff vorzusehen. Das Gefälle der Fensterbank soll in der Regel >5 sein. Der äußere Fensterbanküberstand ist >30mm zu wählen. Fensterbänke aus Metall müssen mit ausreichender Sicherheit mit rostfreien Befestigungsmitteln am Fensterbankanschlussprofil befestigt werden. Die rückseitige Fensterbankaufkantung muss gegenüber der äußeren Fensterebene 10 mm zurückspringen und zwischen Fensterbankaufkantung und Anschlussprofil ist ein Dichtungsprofil anzuordnen sowie die Verschraubungen abzudichten. Ist ein Rücksprung aus konstruktiven Gründen nicht möglich, muss die Anbindung der Fensterbank so erfolgen, dass eine ungehinderte Wasserableitung stattfinden kann und kein Wasser zwischen Blendrahmen und Fensterbankaufkantung in die Konstruktion eindringen kann. Für thermisch bedingte Längenänderungen sind ausreichende Dehnmöglichkeiten vorzusehen. Fensterbänke aus Metall müssen mindestens alle 300 cm einen Dehnstoß erhalten. Stoßunterlappungen sind so auszuführen, dass im Stoßbereich eingedrungenes Wasser nach außen abgeleitet wird und Dehngeräusche weitgehend vermieden werden. Bei Metallfensterbänken sind bei Ausladungen von mehr als 15 cm zusätzliche Befestigungen zum Schutz vor Abheben nötig. Zur Minderung von Trommelgeräuschen sind geeignete Entdröhnungsmaßnahmen auf der Unterseite von Fensterbänken und sonstigen Blechverkleidungen erforderlich. DIN ist zu beachten. Dazu wird eine rückseitige Antidröhn- Beschichtung von ca. 2/3 der gesamten Ausladungsfläche gefordert. Fensterbänke aus Metall sind seitlich aufzukanten oder mit Endstücken zu versehen. Durch zu erwartende Längenänderungen sind die Fensterbänke

59 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 17 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR in diesem Bereich zum Baukörper abzudichten. Bildet Putz die seitliche Haftfläche, sind komprimierte Dichtbänder gemäß DIN zu verwenden, bilden andere, oberflächenglatte Materialien die Haftfläche, ist eine elastische Abdichtung in Anlehnung an DIN vorzusehen Raumseitige Fensterbänke Eine ausreichende Befestigung und eine druckfeste Unterkonstruktion ist erforderlich. Unabhängig davon, ob die Innenfensterbänke bauseits angebracht werden, oder zum Leistungsumfang Fenster gehören, ist durch die untere Fensteranschlussausbildung sicherzustellen, dass auch dieser luftundurchlässig abgedichtet ist. Feuchtehinterwanderungen der Anschlussfuge von innen sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern Nach der Montage An den Beschlägen der beweglichen Rahmen muss nach Beendigung der Arbeiten eine Feinjustierung vorgenommen werden. Dabei müssen noch Möglichkeiten zum Nachjustieren bleiben. 7. Ausbau und Entsorgung Der Ausbau alter Fenster hat grundsätzlich so zu erfolgen, dass die Gebäudesubstanz wenig beschädigt wird, um kostenintensive nacharbeiten zu vermeiden. Treten hier massive Probleme auf, ist die Demontage zu unterbrechen und die Bauleitung schriftlich oder mündlich zu informieren. Das gilt insbesondere, wenn bei der Demontage asbesthaltige Abdichtungs- oder sonstige asbesthaltige Materialien vorgefunden werden. Fenster und sonstige Bauteile, die im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen ausgebaut werden müssen, sind nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu entsorgen. Auf dieser Basis hat auch die Entsorgung durch Recycling (Kunststoff, Alu, Stahl) bzw. umweltgerechter thermischer Verwertung (Holz) stattzufinden. 8. Systembeschreibungen Bei anderen Systemen ist durch Ausfüllen unter?angaben zu Produkten und Systemen die technische Vergleichbarkeit nachzuweisen. Bei fehlenden Qualitäts- und Produktangaben (wie Prüfzeugnisse, Nachweis der Wärmedurchgangskoeffizienten Uf, Materialkennwerte Formmasse, etc.) kann das Angebot technisch nicht bewertet werden und findet keine Berücksichtigung. Fenster/ Haustür- Profilsystem: Dreifach-Dichtungssystem, min. 78 mm Bautiefe, Flächenbündig Uf- Wert Nachweis <=1,2 W/m²K beifügen berechnet nach DIN EN oder geprüft nach EN System Ausführung : in flächenbündiger Optik oder gleichwertig mit Fensterbankanschlußprofil für außenseitige Aluminium- Fensterbank oder Zinkverblechung, sowie innenseitige Kunststein- Fensterbank Äußere Entwässerung: wahlweise nach vorn oder unten verdeckt liegende als auch sichtbare Beschläge durch tiefen Flügelüberschlag möglich Zubehör: komplett mit Wasserschlitzkappen Konstruktion: Klassische Holz-Alu-Fenster Konstruktion und hinterlüfteter Aluschale, mittels thermisch getrennter Drehverbinder auf dem Holz aufgebracht. Profilausbildung: 3 Dichtungen für optimalen Bewitterungsschutz Keine vorstehende Schließteile sondern im Holz Eingelassene Schließteile für schmale Falz und Profilansichten. Aluminiumprofil : Stranggepresste Aluminiumprofile mit min. 100 my Beschichtungsdicke

60 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 18 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Außenfarbe: gem. RAL Holzqualität : Keilgezinktes und Schichtverleimtes Lamelliertes Holz Holzart : Fichte / Tanne Innenfarbe: weißtransparent lasiert Verglasung : Verglasungsdicken bis 48 mm Trockenverglasungssystem aus Silikonierten EPDM-Dichtungen Befestigung der Verglasung : Flügel Konstruktion ohne Glasleisten, bei nach außen öffnenden Elementen und Festverglasungen durch Clipsverbindung befestigte Glasleisten Verglasung G2: 3-fach Wärmeschutz-Isolierverglasung Glasaufbau jedoch nach statischen Erfordernissen Bei jedem Anwendungsfall ist der Scheibenaufbau nach Einsatzkategorien gem. den Technischen Regeln von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) in der jeweils neuesten Fassung zu ermitteln. Glasaufbau jedoch nach statischen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der TRAV Beschläge: Dreh- / Kipp- Beschlag mit Basissicherheit als verdeckt liegende als auch sichtbare Beschläge durch tiefen Flügelüberschlag möglich Einhand-Dreh-Kipp-Beschlag, Fehlbediensperre, Flügelheber ab 650mm Flügelhöhe, Anpressdruck verstellbar, min. 3 Eck-Verriegelung als Pilzzapfen und Fenstergriff mit Sperrtaste je Drehflügel Fenstergriffe: Edelstahl, matt gebürstet Justiermöglichkeiten: Ecklager mit Höhen- und Seiteneinstellung. Schere mit Flügelandruck und Seiteneinstellung. Dichtungsprofile: Dichtprofile EPDM- Kautschuk, ca. 50/60 Shore A, silikonisiert, als Anschlag- u. Verglasungsdichtungen, in den Ecken umlaufend. Abdichtungen: Außen/Dämmebene/ Innen: imprägniertes Multi- Funktionsdichtungsband oder mittels Folienabdichtung Die vorgenannten Abdichtungen der Fensteranschlußfugen sind gemäß RAL- Montage und dem Stand der Technik auszuführen. Die Ausführung außen schlagregendicht und innenseitig luftdicht sind in die Montage der Fensterelemente mit einzukalkulieren. Montagehinweise: Befestigung in: Mauerwerk oder Beton Befestigung mit: Rahmendübel oder Fensterkralle Fugenfüllung: PU- Schaum (FCKW- frei) 9. Angaben zu Produkten und Systemen Die Vorlage eines Profilmusters ist notwendig und wird nach Auftragserteilung durch den AG s abgefragt, siehe gesonderte, nachfolgende Position. Produktabfragen zum angebotenen System siehe Fensterhauptposition BAUABLAUF / TERMINE Die Leistungen nach diesem LV sind eng mit den Nachbargewerken verbunden. Der AN hat davon auszugehen, dass eine durchgehende Ausführung ohne Unterbrechnung, nicht immer möglich sein wird. Es muss bereichsweise mit geringfügigen, bauablauftechnischen Unterbrechungen gerechnet werden.

61 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 19 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Abwicklung: Einige Leistungen sind erst nach dem Aushub bzw.nach entsprechenden Vorarbeiten möglich und in Zusammenarbeit mit anderen an der Baumaßnahme beteiligten Firmen möglich. Hierfür wird kein Mehraufwand vergütet. 11 PRÜFPFLICHTEN DES ARBEITNEHMERS Alle Maße und Eintragungen in den Planungsunterlagen sind vor Beginn der Ausführung und im Verlauf der Bauzeit auf der Baustelle zu überprüfen. Übernommene Festpunkte sind örtlich zu kontrollieren und festgestellte Abweichungen oder Bedenken vor Ausführung der Arbeiten schriftlich den Auftraggeber mitzuteilen. Soweit Maße auf Grund des Bauzustandes nicht genommen werden können, gelten die Maße aus dem Werkplan. 12 GENEHMIGUNGEN Der Auftragnehmer hat die für die Ausschreibung erforderlichen Genehmigungen, wie Anmeldung und Abnahme bei der Behörde, Gesuche und Dispensen usw. einschl. aller dafür erforderlichen Berechnungs- und Zeichnungsunterlagen auf seine Kosten zu erbringen, soweit diese nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind. 13 GERÄTE / FAHRZEUGE Die eingesetzten Geräte und Fahrzeuge müssen die gültigen Zulassungen aufweisen. Sämtliche Abbrucharbeiten sind mit jeweils geeigneten Geräte vorzunehmen. 14 ARBEITSSICHERHEIT Bei den Arbeiten sind alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit zu beachten, insbesondere wird auf die Zusätzlichen Bestimmungen für Abbrucharbeiten der Unfallverhütungsvorschrift BGV C 22 Bauarbeiten verwiesen. Feuerlöscher und Erste Hilfe Ausrüstung ist für die gesamte Arbeitszeit des AN vorzuhalten. 15 BAUSCHUTT / ENTSORGUNG Der Nachweis für die umweltgerechte Entsorgung ist schriftlich der Bauleitung zu erbringen. Vor Abtransport der Betonbauteile ist die Bauleitung zur Sichtung der tatsächlich abgebrochenen Bauteile zu infomieren. Sollte dies unterbleiben werden Massen, welche erst bei Ausbau/Abbruch bekannt werden zur Abrechnung von der Bauleitung geschätzt. Der Nachweis für die umweltgerechte Entsorgung ist schriftlich der Bauleitung zu erbringen. incl. Deponienachweis. Die angebotenen Preise beinhalten immer Abbruch und Entsorgung C. WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR MATERIALÖKOLOGIE C. WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR MATERIALÖKOLOGIE Beschichtungen Bei jeder Beschichtung (Grundierung, Imprägnierung, Lasur, Lackierung, sonst. Anstrich, Spachtelmasse, Öl/Wachs-, Korrosions-, Brandschutzsystem, etc.) ist - bei gleicher Eignung - das jeweils umweltverträglichste Produkt und Verfahren zu verwenden. Dabei sind die Einstufungen gemäß Produkt- bzw. Giscode der

62 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 20 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Bauberufsgenossenschaft zu Grunde zu legen (siehe: und die Vorgaben der einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu beachten. Reaktionsharze dürfen nur im technisch notwendigen Umfang eingesetzt werden. Die technische Notwendigkeit ist nachzuweisen. Die Produkte sind an der Baustelle im Originalgebinde zu verwenden. Die Beschichtungen der Schreiner-, Stahlbau-, Metallbauund Schlosserarbeiten sind im Produktionsbetrieb des Auftragnehmers vorzunehmen. Auf der Baustelle sind sie nur im Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt. Das jeweilige Produkt- und EU-Sicherheitsdatenblatt ist auf Anforderung vorzulegen. Bodenbeläge, elastische - Linoleum: Werk-und bauseitige Polyurethan (PU)-Versiegelungen und metallvernetzte Dispersionen sind ausgeschlossen. Erstpflege Bodenbelag Produkte für die Erstpflege, die folgende Inhaltsstoffe enthalten, dürfen nicht zur Anwendung kommen: - Alkylphenolethoxylate (APEO)- Ethylendiaminetraessigsäure (EDTA) - chlororganische und chlorabspaltende Verbindungen - Thioharnstoff - kationische Tenside - Konservierungsstoffe auf Chlor- oder Halogenbasis/ Halogenkohlenwasserstoff - Phenol und dessen Derivate, - Quarternäre Ammoniumverbindung - Diethanolamin, Methylglykol, Ethylglykol - 2-N-Methylpyrrolidon - p-dichlorbenzol - synthetische Moschus-Verbindungen Ebenso ausgeschlossen sind metallvernetzte Dispersionen und PU-Versiegelungen. Spätestens 10 Tage vor Ausführung der Erstpflege übermittelt der AN das Produkt- und EU-Sicherheitsdatenblatt des Erstpflegeprodukts, die Pflegeanleitung für den Boden und den Termin für die Erstpflege per Fax an die Projektleitung. Notwendige Produktänderungen während der Ausführung sind unverzüglich mit dem AG abzustimmen. Feinstaub / Gesundheitsgefährlicher Staub Das?Merkblatt zur Staubminderung bei Baustellen der Regierung von Oberbayern ist zu beachten. Die Staubentwicklung ist, so weit technisch möglich, zu vermeiden. Bei Maschineneinsatz sind staubarme, abgestimmte Bearbeitungssysteme (Maschine und Mobilentstauber) zu verwenden, die den allgemeinen Staubgrenzwert von 3 mg/m³ für die alveolengängige (A-) Fraktion sowie 10 mg/m³ für die einatembare (E-) Fraktion einhalten. Entsprechende Maschinen sind von der BG BAU als "Typ I - Gerät" klassifiziert und unter veröffentlicht. Werden gesundheitsgefährliche mineralische Stäube oder andere Gefahrstoffe freigesetzt, sind die notwendigen Maßnahmen der jeweiligen Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS 505, 519, 521, 559 u.a.) und der Gefahrstoffverordnung festzulegen. Bei bleiweißhaltigen Anstrichen sind die einschlägigen Vorgaben der Berufsgenossenschaften

63 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 21 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR (Expositionsbeschreibungen) zu beachten. Gefährliche Inhaltsstoffe Produkte, bei denen im Produkt- und/oder Sicherheitsdatenblatt CMR-Stoffe (krebserzeugende/cancerogene, erbgutverändernde/mutagene und fortpflanzungsgefährdende/ reproduktionstoxische Inhaltsstoffe) sowie PBT- und vpvb-stoffe (persistent, bioakkumulierend, toxisch entspr. Reach-Verordnung) aufgeführt sind, dürfen nicht verwendet werden. Holz, Holzwerkstoffe Um Terpene in der Innenraumluft zu minimieren, ist auf stark harzhaltige Nadelhölzer (Kiefer) sowie einschlägige Holzwerkstoffe (Kiefernsperrholz, OSB-Platten) zu verzichten. Zur Vermeidung von Formaldehyd sind Holzwerkstoffe min. in E1-Qualität entsprechend der Richtlinie?Klassifizierung und Überwachung von Holzwerkstoffplatten bezüglich der Formaldehydabgabe (DIBT-Richtlinie 100) zu verwenden. Der Nachweis über die Emissionsklasse der Holzwerkstoffplatten ist vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Holzschutzmittel Es muss - bei gleicher Eignung - das jeweils umweltverträglichste Produkt und Verfahren verwendet werden. Dabei ist die Einstufung entsprechend dem Produkt-Code der Bauberufsgenossenschaft zu Grunde zu legen. Holzschutzmittel für nichttragende Bauteile müssen das RAL-Prüfzeichen der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.v., für tragende Bauteile das Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik aufweisen. Behandlungen mit Holzschutzmitteln sind im Produktionsbetrieb des AN vorzunehmen. An der Baustelle sind sie nur im Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt. Das jeweilige Produkt- und EU-Sicherheitsdatenblatt ist auf Anforderung vorzulegen. Kleber, sonstige Verlegewerkstoffe Es dürfen nur lösemittelfreie/-arme Verlegewerkstoffe (Voranstriche, Leime, Kleber, Spachtel etc.) gemäß Giscode-Einstufung der Bauberufsgenossenschaft und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 610 verwendet werden. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt. Das jeweilige Produkt- und EU-Sicherheitsdatenblatt ist auf Anforderung vorzulegen. Künstliche Mineralfasern (KMF) Produkte mit Künstlichen Mineralfasern (KMF) müssen entsprechend der Gefahrstoffverordnung, Anhang IV Nr. 22 (2), folgende Anforderungen erfüllen: Kanzerogenitätsindex (KI) > 40 oder Halbwertszeit < 40 Tage. Sie sind in Akustikdecken- und Putzsystemen zu vermeiden. Beim Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen ist die TRGS 521 zu beachten. Montageschaum Das Verwenden von Montageschaum und sonstigen Ortschäumen ist ausgeschlossen (ggf. Ausnahme bei WDVS, Dämmplattenfugen).

64 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 22 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Polyvinylchlorid (PVC) / Chlorchemische Produkte Auf den Einsatz von chlorchemischen Produkten ist zu verzichten. Recyclingprodukte zum Bauteilschutz Bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der Ausstattung sind Produkte aus Recyclingmaterial (Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat) zu verwenden. Schaumkunststoffe Produkte aus Schaumkunststoffen müssen FCKW- und HFCKW-frei sein. Nicht erlaubt sind Formaldehyd- freisetzende Produkte (z.b. Melaminharz-Akustikschaumstoffe) sowie 2-Chlorpropan- emittierende Phenolharzplatten. Trennmittel Es dürfen nur Trennmittel verwendet werden, die biologisch schnell abbaubar sind und dem Umweltzeichen RAL-UZ 64 entsprechen. Auf technisch notwendige Ausnahmen ist die Bauleitung hinzuweisen. Tropenholz Auf den Einsatz von Tropenholz ist zu verzichten. Silikone (Verfugung), Öle und Wachse Zur Vermeidung von 2-Butanonoxim im Innenraum ist der Einsatz von oximvernetzenden Silikon- Fugendichtstoffen (Oximosilanvernetzer) sowie oximhaltigen Ölen und Wachsen ausgeschlossen. Das technische Datenblatt und das EU-Sicherheitsdaten- Blatt der verwendeten Produkte ist auf Anforderung vorzulegen. ANLAGENVERZEICHNIS: ANLAGENVERZEICHNIS: Lageplan M 1:1.000 Grundrisse UG-3.OG M 1:100 Ansicht Nord M 1:100 Ansicht Ost M 1:100 Ansicht Süd M 1:100 Ansicht West M 1:100 Schnitt A - A M 1:100 Schnitt B - B M 1:100 Schnitt C - C M 1:100 Übersichtsblatt Fenstertypen M 1:50 Fassadenschnitt M 1:10 Foto s 7 Foto s - Gebäude Bestand Fassadenseiten Terminplan 1 Plan - DIN A0 Wartungsvertrag für Schiebtüre als Muster

65 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 23 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 01 Planung Werkstattzeichnung Montageplanung Werkstattzeichnung Montageplanung Dem Leistungsverzeichnis beigefügte Pläne dienen lediglich der Darstellung von Aufteilung und Konstruktionsart. Die Ausführungsdetails stellen eine mögliche Lösung dar. Andere Lösungen können angenommen werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Abwandlungen gegenüber der gewünschten Anschlusssituation müssen klar hervorgehoben werden. Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung Konstruktionszeichnungen anzufertigen und zur Freigabe dem AG zu übergeben. Die Zeichnungen umfassen Ansichten und Schnitte der Fassaden im M 1:50 sowie alle erforderlichen Details bis M 1:1. Die Übergabe der Zeichnungen erfolgt in gefalteter und gelochter Ausführung. Detailpläne sollten in der Regel das DIN-A3 Format nicht überschreiten. Eine Prüffrist von 2 Wochen für den AG / Architekten je Plandurchlauf ist bei der Werkstattplanung und den Ausführungsterminen zu berücksichtigen. Mit Korrekturen versehene Pläne sind durch den AN zu überarbeiten und nach Einarbeitung der Korrekturen der Bauleitung des AG in Planordnern sortiert zu übergeben. Pläne zur Ausführung müssen den Freigabevermerk des AG/Architekten tragen. 1,00 St Gesamtsumme:

66 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 24 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 02 Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster / Ausbau und Entsorgung Eingangstüranlage Ausbau Eingangstüranlage Ort: EG Haupteingang Größe: Ca. 2,30 x 3,00 m (b x h) Aufteilung: 2 feststehende Seitenteile, 2 Öffnungsflügel und ein Oberlicht festverglast Art: Automatische Schiebetüranlage Material: Aluminium und Glas sowie Elektrokleinteile Leistung incl. behutsamer Ausbau und Entsorgung 1,00 St Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ A und Typ A.1 Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ A und Typ A.1 Ausbauen Fenster Größe ca. 1,05 m x 1,75 m (b/ h) inkl. Beseitigung und Entsorgung ( mit allen Gebühren ) inkl. Schuttbeseitigung inkl. besonderer Schonung der angrenzenden Bauteile Stemmarbeiten mit Schuttbeseitigung, Abfuhr und Entsorgung Die demontierten Bauteile müssen soweit wie möglich einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Trennen von Schlaudern Freistemmen des Leibungsbereiches außen Beiputzen und egalsieren der Anschlußbereiche für spätere RAL-Montage Ausbessern von eventuellen Putzschäden im Arbeitsbereich als Holzelemente innen weiß lackiert. inkl. Fensterblech außen, ACHTUNG: Innere Fensterbank verbleibt, hier besonderes Augenmerk auf zerstörungsfreien Ausbau! INSBESONDER IM BEREICH DES SGRAFFITO (aussenliegendes Wandgemälde / Relief im Putz) MUSS MIT ÄUSSERSTER SORGFALT GEARBEITET WERDEN! Incl. Abbruch und Entsorgung des außenliegenden Raffstorekastens sowie sämtlicher dazugehöriger Kleinteile. alle Verglasungen als Isolierverglasung im EG ( Hochpaterre ) 1. bis 3. OG gilt auch für gespiegelte Ausführung 50,00 St

67 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 25 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ B Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ B wie vor, jedoch mit einem Mittelpfosten und zwei Oberlichtern, Größe ca. 1,97 x 1,97 m 63,00 St Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ C Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ C wie vor, jedoch mit einem Mittelpfosten und zwei Oberlichtern, Größe ca. 1,73 x 1,74 m 8,00 St Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ D Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ D wie vor, jedoch mit zwei Mittelpfosten und drei Oberlichtern, sowie KEIN Sonnenschutzkasten Größe ca. 1,97 x 1,97 m 8,00 St Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ E Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ E wie vor, jedoch Größe ca. 2,00 x 0,50 m Kellerfenster, incl. Vergitterung 8,00 St Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ F Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ F wie vor, jedoch Größe ca. 1,77 x 0,48 m Kellerfenster, incl. Vergitterung 2,00 St Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ G Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ G wie vor, jedoch: Fenster 1,08 x 1,75m 3,00 St Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ H Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ H wie vor, jedoch mit einem Mittelpfosten und zwei Oberlichtern, Größe ca. 1,44 x 1,75 m 1,00 St

68 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 26 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ I Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ I wie vor, jedoch mit einem Mittelpfosten und zwei Oberlichtern, Größe ca. 1,97 x 2,12 m 3,00 St Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ J Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster Typ J wie vor, jedoch mit einem Mittelpfosten und zwei Oberlichtern, Größe ca. 1,97 x 2,04 m 1,00 St Gesamtsumme:

69 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 27 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 03 Fenster/Eingangstüren Nachgenannte Fenstertypen A bis J sind teilweise links Nachgenannte Fenstertypen A bis J sind teilweise links öffnend und teilweise rechst öffnend. Beide Aufschlagsrichtungen werden jedoch in der selben Pos. abgerechnet. Mehrkosten in der Herstellung und Montage sind in die Pos. einzukalkulieren. Alle angegebenen Fenstermaße sind ohne Raffstoreaufsetztkästen Eingangsschiebetüranlage 2,45 x 3,00 m Eingangsschiebetüranlage 2,45 x 3,00 m Lieferung und Montage eines automatisch öffnenden, linearen Eingangschiebetürelementes (zwei symetrische Öffnungsflügel) als Rahmenkonstruktion mit Glasfüllung, Dimension Gesamtanlage: (BxH) ca. 2,45 x 3,00 m Lichte Öffnung bei geöffnetem Zustand von 2 Öffnungsflügeln =ca. 1,15 m seitlichen zwei Festteile (BxH) ca. 0,65 x 2,15 m, darüber ein Oberlicht als Festteil (BxH) ca. 2,25 x 0,85 m Finale Festlegung der exakten Aufteilung nach Vorlage der erforderlichen Werk und Montageplanung durch den AN. Einbauort: EG - Eingang Königstrasse, gleiche Stelle wie Bestandsschiebetür, zurückversetzt von Fasssde, Einbau in Wände aus Mauerwerk / Stahlbeton, Wärmeschutz DIN EN 6 Wärmedurchgangskoeffizient: UD = 1.1 W / m2 K nach EN ISO : Schlagregendichtheit: E 300 nach EN 16361: A1:2016 Luftdurchlässigkeit: PPD 6/5/450 nach EN 16361: A1:2016 Widerstandsfähigkeit gegen Windlast: PPD 600, A / PPD 500, B / PPD 2, C nach EN 16361: A1:2016 Direkt-Luftschalldämm-Maß: RW (C; Ctr)= 31 (-1; 2) db nach EN ISO :2010 Funktionssicherheit: EN 16?005, DIN 18?650, EN 16?361 Antrieb: Zahnriemen

70 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 28 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Getriebe: Schneckengetriebe Öffnungsgeschwindigkeit: Bis 0.75s Einbruchhemmung: RC 2 nach EN 1627:2011 Weitere Ausstattungskriterien welche in den EP einzukalkulieren sind: - Aufschaltung einer Zugangskontrolle notwendig. - Bautiefe 38 mm, Profilbreite 46 mm - Serienantriebe - selbstüberwachende Elektronikkomponenten - redundant-version, da in Fluchtweg eingebaut = mechanische Handentriegelung innen/aussen - Elektronische Bedieneinheit als LCD-Display - Radar-Bewegungsmelder Oberflächen innen und außen gleich, Aluminium pulverbeschichtet, Farbton auf Alu-Holzfenster abgestimmt, nach Wahl des AG, Verglasung aus Dreischeiben-Isolierglas, aktive Dichtung Leistung einschl. umlaufender Anschlüsse zum Baukörper, außen Folienanschluss wind- und regendicht, innen Folienanschluss, dampfdicht, innere, umlaufende Versiegelung, mit äußerem trittfestem Aluminium-Übergangsblech, Ausladung bis 100 mm, Oberfläche pulverbeschichtet, Farbton RAL nach Wahl des AG. Incl. Antriebstechnik, Schlüsselschalter sowie Erstinbetriebnahmeeinweisung durch AN an AG. Angebotenes Fabrikat:.. vom Bieter einzutragen 1,00 St Typ A: 1- flg. Fenster ca. 1,05 x 1,75m mit einem Oberlicht Typ A: 1- flg. Fenster ca. 1,05 x 1,75m Dreh-Kippflügelfenster als Holz-Alukonstruktion, 1-flügelig, mit Dreh-/Kippflügel und Oberlicht mit Sprossenteilung Oberlichter mit Kippfunktion (Bedienung über Handhebel, incl. Eckumleitung, flexibeles Gestänge und Öffnungsschere) Abmessung (BxH) ca. 1,05 x 1,75 m, Einbau in Wände aus Mauerwerk / Stahlbeton, Wärmeschutz DIN EN 673, U-Wert Fenster Uw <= 1,0 W/m2K, Gesamtenergiedurchlassgrad g >= 50% Schallschutzklasse 3, Holzart: Fichte / Tanne Oberflächen innen und außen gleich,

71 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 29 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Farbton außen: hellgrau nach RAL, nach Wahl des AG, Farbton innen: weiß lasiert Verglasung aus Dreischeiben-Isolierglas, nach Anforderung mit Argonfüllung in den Scheibenzwischenräumen sowie infrarotreflektierender Bedampfung; Anschlagdichtung doppelt vierseitig umlaufend, einschl. aller erforderlichen Systembeschläge, Fenstergriff aus Edelstahl matt gebürstet, Leistung einschl. umlaufender Anschlüsse zum Baukörper, außen Folienanschluss wind- und regendicht, innen Folienanschluss, dampfdicht, Sondere Ausstattung: Jeder Fensterflügel ist mit einem Fensterfalzlüfter (Luftregelung automatisch, volumenstromabhängig) mit einem mindest Luftvolumenstrom von 5,0 {m3/hm2} auzustatten. Sicherheit: Erdgeschoss / Kellergeschoss: RC 2N = Zulageposition separat Obergeschosse: RC 1N = Grundposition zu kalkulieren Fensterbänke innen / außen in separaten Positionen Ausführung gem. Technischer Vorbemerkungen und projektbezogener Vorgaben sowie Ausführungsplänen. Sonnenschutz vorsehen, Beschreibung in eigenem Titel. Angaben zum System: Zum Nachweis der Gleichwertigkeit von Anbietern alternativer Systeme zwingend auszufüllen: Beschreibung der Anbindung der Aluschale : vom Bieter einzutragen An das Holzt: vom Bieter einzutragen Uframe - Wert des Holz-Alu Systems: vom Bieter einzutragen Profilansichtsbreiten: Rahmen (mm):. vom Bieter einzutragen Flügel (mm):

72 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 30 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR vom Bieter einzutragen Posten (mm) : vom Bieter einzutragen Angebotenes Beschlagsfabrikat: vom Bieter einzutragen Angebotenes Isolierglasfabrikat: vom Bieter einzutragen Angebotener Randverbund (Standard): vom Bieter einzutragen Angebotene Eckverbindung: vom Bieter einzutragen Angebotenes Dichtsystem Baukörperanschluss: Innen:. vom Bieter einzutragen Außen: vom Bieter einzutragen 28,00 St Typ A.1: 1- flg. Fenster ca. 1,05 x 1,75m mit einem Oberlicht Typ A.1: 1- flg. Fenster ca. 1,05 x 1,75m mit einem Oberlicht, wie vor, jedoch Einbau in Putzfassade, hier Innendämmung und Sonnenschutz als Aufsatzkasten ACHTUNG: Bei der Montage besonders behutsam arbeiten und keine Schäden am aussenliegenden Scrafitto verursachen! 12,00 St

73 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 31 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Typ B: Fenster mit zusätzlichen Mittelpfosten ca.1,97 x 1,97m sowie zwei Oberlichter Typ B: Fenster mit zusätzlichen Mittelpfosten ca.1,97 x 1,97m sowie zwei Oberlichter, wie vor, jedoch: Fenster 1,97 x 1,97m Mit zusätzlichem Drehkippflügel und Mittelpfosten, sowie zwei Oberlichter mit mittiger Sprossenteilung und mit Kippfunktion (Bedienung über Handhebel) Aufteilung: 2 x Dreh-Kippfester ca. 0,95 m Breite, 1,35m Höhe 2 x Oberlicht ca. 0,95 m Breite, 0,62 m Höhe Sonnenschutz vorsehen, Beschreibung in eigenem Titel. 63,00 St Typ C: Fenster mit zusätzlichen Mittelpfosten ca.1,73 x 1,74m sowie zwei Oberlichter Typ C: Fenster mit zusätzlichen Mittelpfosten ca.1,73 x 1,74m sowie zwei Oberlichter, wie vor, Fenster 1,73 x 1,74m Mit zusätzlichem Drehkippflügel und Mittelpfosten, sowie zwei Oberlichter mit mittiger Sprossenteilung und mit Kippfunktion (Bedienung über Handhebel) Aufteilung: Dreh-Kippfester ca. 0,95 m Breite, 1,35m Höhe Oberlicht ca. 0,95 m Breite, 0,62 m Höhe Sonnenschutz vorsehen, Beschreibung in eigenem Titel. 8,00 St Typ D: Fenster mit zusätzlichen Mittelpfosten ca.1,97 x 1,97m sowie zwei Oberlichter (ohne Sonnenschutz) Typ D: Fenster mit zusätzlichen Mittelpfosten ca.1,97 x 1,97m sowie zwei Oberlichter (ohne Sonnenschutz), wie vor, jedoch: Fenster 1,97 x 1,97m Mit zusätzlichem Drehkippflügel und Mittelpfosten, sowie zwei Oberlichter mit mittiger Sprossenteilung und mit Kippfunktion (Bedienung über Handhebel) Aufteilung: Dreh-Kippfester ca. 0,95 m Breite, 1,35m Höhe Oberlicht ca. 0,95 m Breite, 0,62 m Höhe Fenster OHNE Sonnenschutz. 8,00 St

74 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 32 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Typ E: Fenster Untergeschoss Typ E: Fenster Untergeschoss, wie vor, jedoch: 2 - flg. Fenster 2,00 x 0,50 m mit einem Mittelpfosten Aufteilung: 2 x Dreh-Kippfenster ca. 2,00 m Breite, 0,50 m Höhe 8,00 St Typ F: Fenster Untergeschoss Typ F: Fenster Untergeschoss, wie vor, jedoch: 2 - flg. Fenster 1,77 x 0,48 m mit einem Mittelpfosten Aufteilung: 2 x Dreh-Kippfenster ca. 1,77 m Breite, 0,48 m Höhe 2,00 St Typ G: 1- flg. Fenster ca. 1,08 x 1,75m mit einem Oberlicht Typ G: 1- flg. Fenster ca. 1,08 x 1,75m mit einem Oberlicht, wie vor, jedoch: Fenster 1,08 x 1,75m Oberlichter mit mittiger Sprossenteilung und mit Kippfunktion (Bedienung über Handhebel) Aufteilung: Dreh-Kippfester ca. 1,08 m Breite, 1,13m Höhe Oberlicht ca. 1,08 m Breite, 0,62 m Höhe 3,00 St Typ H: 1- flg. Fenster ca. 1,44 x 1,75m mit einem Oberlicht Typ H: 1- flg. Fenster ca. 1,44 x 1,75m mit einem Oberlicht, wie vor, jedoch: Fenster 1,44 x 1,75m Oberlichter mit mittiger Sprossenteilung und mit Kippfunktion (Bedienung über Handhebel) Dreh-Kippfenster ebenfalls mit mittiger Sprosse Aufteilung: Dreh-Kippfester ca. 1,08 m Breite, 1,13m Höhe Oberlicht ca. 1,08 m Breite, 0,62 m Höhe 1,00 St Typ I: Fenster mit zusätzlichen Mittelpfosten ca.1,97 x 2,12 m sowie zwei Oberlichter Typ I: Fenster mit zusätzlichen Mittelpfosten ca.1,97 x 2,12 m sowie zwei Oberlichter,

75 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 33 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR wie vor, jedoch: Fenster 1,97 x 2,12 m Mit zusätzlichem Drehkippflügel und Mittelpfosten, sowie zwei Oberlichter mit mittiger Sprossenteilung und mit Kippfunktion (Bedienung über Handhebel) Aufteilung: Dreh-Kippfester ca. 0,95 m Breite, 1,50 m Höhe Oberlicht ca. 0,95 m Breite, 0,62 m Höhe 3,00 St Typ J: Fenster mit zusätzlichen Mittelpfosten ca.1,97 x 2,04 m sowie zwei Oberlichter Typ J: Fenster mit zusätzlichen Mittelpfosten ca.1,97 x 2,04 m sowie zwei Oberlichter, wie vor, jedoch: Fenster 1,97 x 2,04 m Mit zusätzlichem Drehkippflügel und Mittelpfosten, sowie zwei Oberlichter mit mittiger Sprossenteilung und mit Kippfunktion (Bedienung über Handhebel) Aufteilung: Dreh-Kippfester ca. 0,95 m Breite, 1,50 m Höhe Oberlicht ca. 0,95 m Breite, 0,62 m Höhe Sonnenschutz vorsehen, Beschreibung in eigenem Titel. 1,00 St Gesamtsumme:

76 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 34 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 04 Raffstore Raffstorekasten für Typ A: Fenster ca.1,05 x 1,75m Raffstorekasten für Typ A: Fenster ca.1,05 x 1,75m Raffstorekasten als Vorsatzkasten vor Fensterelement, vor das Fenster aufmontiert und mit dem Fenster zusammen als Gesamteinheit auf der Baustelle einsetzen, Wärmegedämmt, innen wie aussen überputzbar, Angebotenes Fabrikat:. vom Bieter einzutragen Kastenhöhe 30 cm, Kastenbreite 36,5 cm, Kastenlänge ca. 1,05 m, Behanglänge ca. 1,75m incl. Motor zum elektischen Betrieb, 230 V, Steuerung über Wind /- Sonnenwächter möglich, incl. Raffstorebehang, Länge ca. 1,75 m Ausführung: 80 R, ALuminium 80 mm breite, randgebördelt konvexe Lamelle, sowie incl. seitlichen Führungsschienen, Farbe nach Angabe AG nach Auswahl Herstellerangaben. Weitere Detailangaben: - Kastenschale, aus Neopor mit Glasfasermatten verklebt für höhere Stabilität, - Ziegelstruktur als Putzoberfläche, Seitenteile: aus verstärktem Kunststoff, Kastenunterseite: Raumseitig geschlossen, hochisolierte Neopor-Kastenschale, Revisionsöffnung: außenseitig Wärmedämmung: für Kasten a) Standard U = bis zu 0,23 W/m2K b) frsi-wert und U- Werte entsprechen allen gesetzlichen Vorschriften Schallschutzwerte (geprüft nach Fensterprüfverfahren): a) Standard = 39 db Rw Verbindung Fenster - Raffstore: auf Fenstersystem abgestimmt, Erfüllung des gesetzlichen frsi-wertes. Trageteile im Kasten: Träger, Haltekonsole, Kopfprofil aus rostfreiem Material, Zugumlenkung in Kunststoff rollengelagert Antrieb: Kegelradgetriebe inkl. Langhandkurbel natural eloxiert und weiß. E-Motor mit Hirschmannkupplung. Führungsschienen: stranggepresstes Alu-Profil, Einlegeschiene in Kunststoff grau mit Klippsfunktion. Führungsschiene stranggepresst, Unterleiste stranggepresst in den Farben: nach RAL pulverbeschichtet, Raffstorebehang: Lamellen aus speziallegiertem Aluminium, beidseitig an den Längskanten gebördelt, Aufzugsbänder geführt in gebördelter Lamellenstanzung, wechselweise Führung seitlich je

77 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 35 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Lamelle mit Führungsnippel in Kunststoff Lamelle 80R: randgebördelt, konvex geformt Drehbare Lammellen, bis 10 Grad Lammellenstellung möglich; Lamellenfarben laut Farbkarte: in hochwertiger Einbrennlackierung, nach RAL Unterleiste: in zweiteiliger Ausführung, wendet mit dem gesamten Behang a) Oberteil: als Behanglamelle in Lamellenfarbe b) Unterteil: stranggepresstes Alu-Profil, pulverbeschichtet Textilmaterial: Leiterkordel, Zugband, etc. aus witterungs- und UV-beständigem Material in der Farbe hellgrau 28,00 St Raffstorekasten für Typ A.1: Fenster ca.1,05 x 1,75m Raffstorekasten für Typ A.1: Fenster ca.1,05 x 1,75m, wie vor jedoch als sichtbarer Kasten bündig in Leibung eingebaut. Farbgebung Metallkasten nach RAL und Angabe AG Dieser Fassadenbereich wird NICHT mit einem WDVS versehen sondern lediglich mit einem Fassadenanstrich 12,00 St Raffstorekasten für Typ B: Fenster ca.1,97 x 1,97m Raffstorekasten für Typ B: Fenster ca.1,97 x 1,97m, wie vor, jedoch Kastenlänge ca. 1,97 m, Raffstorebehang, Länge ca. 1,97 m 63,00 St Raffstorekasten für Typ C: Fenster ca. 1,73 x 1,74 Raffstorekasten für Typ C: Fenster ca. 1,73 x 1,74, wie vor, jedoch Kastenlänge ca. 1,73 m, Raffstorebehang, Länge ca. 1,74 m 8,00 St Raffstorekasten für Typ G: Fenster ca. 1,08 x 1,75m Raffstorekasten für Typ G: Fenster ca. 1,08 x 1,75m, wie vor, jedoch Kastenlänge ca. 1,08 m, Raffstorebehang, Länge ca. 1,75 m 3,00 St

78 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 36 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Raffstorekasten für Typ H: Fenster ca. 1,44 x 1,75m Raffstorekasten für Typ H: Fenster ca. 1,44 x 1,75m, wie vor, jedoch Kastenlänge ca. 1,44 m, Raffstorebehang, Länge ca. 1,75 m 1,00 St Raffstorekasten für Typ I: Fenster ca. 1,97 x 2,12m Raffstorekasten für Typ I: Fenster ca. 1,97 x 2,12m, wie vor, jedoch Kastenlänge ca. 1,97 m, Raffstorebehang, Länge ca. 2,12 m 3,00 St Raffstorekasten für Typ J: Fenster ca. 1,97 x 2,04m Raffstorekasten für Typ J: Fenster ca. 1,97 x 2,04m, wie vor, jedoch Kastenlänge ca. 1,97m, Raffstorebehang, Länge ca. 2,04 m 1,00 St Gesamtsumme:

79 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 37 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 05 Kellerfenster Kellerfenster Dreh - Kipp aus Kunststoff ca. 1,77 x 0,48m Kellerfenster Dreh - Kipp aus Kunststoff ca. 1,77 x 0, 48m Kellerfenster Dreh - Kipp aus Kunststoff mit vollgedämmte Zarge für den Einbau in Kellerwände aus Stahlbeton oder Mauerwerk, aus Hart-PVC, 5-Kammerprofil, thermisch getrennt, Abmessung (BxH) ca.1,77 x 0,48 m, Wandstärke ca cm, Fabton nach Wahl AG (auf Fensterfarbe Hauptfassade abgestimmt), Verglasund als Wärmeschutz - Isolierglas, Ug-Wert f 1,3 W/m2K, mit Einhand Dreh-Kipp-Beschlag, umlaufende TPE-Dichtung Farbe weiß, Wohnraumstandart gemäß RAL- Richtlinien und ENEV, liefern und einbauen. 4,00 St Vergitterung vor Kellerfenster Vergitterung vor Kellerfenster Größe ca. 2,00 x 0,50 m Ort: Vorgesetzt in der Laibung UG Fenster Material: Fenstergitter feuerverzinkt (Stahl S235) Ausführung: Rahmen der Fenstergitter aus Flachstahl 30 x 10 mm, Zwischengurt der Fenstergitter aus Flachstahl 30 x 10 mm, senkrechte Füllstäbe der Fenstergitter D= 12 mm. Stäbe durch Bohrungen im Zwischengurt geführt, oben und unten am Rahmen verschweißt. Stababstand 120 mm +/- 10 mm. Abstand der Befestigungslaschen: von Rahmen außen bis Lasche 100mm, seitlich 1 Befestigungslaschen, oben und unten je 3 Befestigungslaschen an Blendrahmen Fenster. Lieferung und Montage Befestigungsmaterial in Edelstahl inklusive. 12,00 St Lüftungsgitter Aluminium EV1 Lüftungsgitter Aluminium EV1 ca. 1,10 x 0,70 m liefern und einbauen. Einbauort: Kellergeschoss / Lagerräume 2,00 St

80 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 38 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Gesamtsumme:

81 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 39 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 06 Sonstiges Schützen der Fenster und Fensterbänke nach Einbau Schützen der Fenster und Fensterbänke nach Einbau Ausführung nach Anweisung der Bauleitung, generell schützt das Folgegewerk (hier Putzer) die Fenster innen / aussen. 150,00 m Folierung auf Fensterinnenseite Folierung matt auf innenseite WC-Fenster, sowie Streifen auf neuer, automatischer Glasschiebeeingangstür. Ausführung nach Anweisung durch AG / Architekt und Notwendigkeit 6,00 m Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ A Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ A Zulageposition zur Ausführung der EG - Fenster mit Sicherheitsklassifikation RC 2N, für folgende Fenster ist die Zulage zu kalkulieren: Typ A 1,05 x 1,75 m 3,00 St Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ A.1 Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ A.1 Zulageposition zur Ausführung der EG - Fenster mit Sicherheitsklassifikation RC 2N, für folgende Fenster ist die Zulage zu kalkulieren: Typ A 1,05 x 1,75 m 7,00 St Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ B Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ B Zulageposition zur Ausführung der EG - Fenster mit Sicherheitsklassifikation RC 2N, für folgende Fenster ist die Zulage zu kalkulieren: Typ B 1,97 x 1,97 m 15,00 St Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ C Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ C Zulageposition zur Ausführung der EG - Fenster

82 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 40 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR mit Sicherheitsklassifikation RC 2N, für folgende Fenster ist die Zulage zu kalkulieren: Typ B 1,73 x 1,74 m 2,00 St Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ D Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ D Zulageposition zur Ausführung der EG - Fenster mit Sicherheitsklassifikation RC 2N, für folgende Fenster ist die Zulage zu kalkulieren: Typ B 1,97x 1,97 m 2,00 St Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ H Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ H Zulageposition zur Ausführung der EG - Fenster mit Sicherheitsklassifikation RC 2N, für folgende Fenster ist die Zulage zu kalkulieren: Typ B 1,44x 1,75 m 1,00 St Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ J Zulage Sicherheit EG - Fenster Typ J Zulageposition zur Ausführung der EG - Fenster mit Sicherheitsklassifikation RC 2N, für folgende Fenster ist die Zulage zu kalkulieren: Typ B 1,97x 2,04 m 1,00 St Zulage Kopplungsprofil Fenster Typ A.1 Zulage für die Montage der Fenster Typ A.1 im Bereich des Srafittos (Innendämmung), siehe Detailzeichnung mit einem Kopplungsprofil im Sturzbereich 12,00 St Zulage für Sonnesschutzverglasung Westseite Zulage für Sonnesschutzverglasung Westseite zur Hauptpositionen als Erhöhung des Gesamtenergiedurchlasses Weisglas, transparent. Verglasung G2: 3-fach Wärmeschutz-Isolierverglasung Farbwiedergabeindex Transmission: > 92 Farbwiedergabeindex Außenreflexion: = > 80

83 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 41 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Lichtransmission ( DIN EN 410): TL > 63 % Gesamtenergiedurchlass (DIN EN 410): g < = 40% 130,00 m Zulage für Sonnesschutzverglasung Südseite Zulage für Sonnesschutzverglasung Südseite zur Hauptpositionen als Erhöhung des Gesamtenergiedurchlasses Weisglas, transparent. Verglasung G2: 3-fach Wärmeschutz-Isolierverglasung Farbwiedergabeindex Transmission: > 92 Farbwiedergabeindex Außenreflexion: = > 80 Lichtransmission ( DIN EN 410): TL > 63 % Gesamtenergiedurchlass (DIN EN 410): g < = 30% 12,00 m Erstellen eines Profilmusters Erstellene einers Profilmusters des ausgeschriebenen System als Eckausführung incl. Verglasung und Musterbeschlages 1,00 St Gesamtsumme:

84 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 42 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 07 Stundenlohnarbeiten Allgemein Allgemein Zur Dokumentation der Stundenlohnarbeiten sind vom AG vorgegebene Formblätter (Regiezettel) zu verwenden. Die Formblätter werden als PDF zur Verfügung gestellt. Regiearbeiten nach Angabe der Bauleitung: Verrechnungssätze für Löhne: Die Verrechnungssätze für die nachstehende Lohn- und Berufsgruppe, ist unaufgegliedert anzubieten. In ihnen sind enthalten: -Lohn- und Gehaltskosten, -Lohn- und Gehaltsnebenkosten -Sozialkosten einschl. Sozialkassenbeiträge, -Gemeinkostenanteile, -Gewinn Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen. Sie werden in Höhe der tariflichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und stattdessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden oder zur Abwehr bzw. Beseitigung einer unmittelbaren Gefahr für den Bestand der Bauleistungen. Aufsichtsstunden werden nicht besonders vergütet. Werden die Stundenzettel nicht innerhalb von 48 Stunden der Bauleitung zur Anerkennung vorgelegt, besteht kein Rechtsanspruch auf Vergütung. Die Einkaufspreise für nicht im Titel aufgeführte, verarbeitete Baumaterialien müssen auf Verlangen mit Kopien von Originallieferrechnungen belegt werden. Regiearbeiten nach Angabe durch die Bauleitung; inkl. aller Nebenkosten (auch evtl. Akkordausgleich). Für die jeweils geforderten Arbeiten ist eine Arbeitskraft der entsprechenden Qualifikation einzusetzen (Verrechnung der Mitarbeiter entsprechend dieser Festlegung) Vorarbeiter Vorarbeiter 30,00 h Facharbeiter Facharbeiter 35,00 h

85 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 43 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Hilfsarbeiter Hilfsarbeiter 35,00 h Zusätzliche Anfahrt und Abfahrt Vergütung für zusätzliche An- und Abfahrt bei Regiestunden; - Erstattung nur falls die Anfahrt allein wegen Regiearbeiten nötig ist - Für die Fahrtzeit wird kein Arbeitslohn vergütet - Abrechnung inkl. An- und Abfahrt mit Personenfahrzeug welches auch geringfügig Material transportiert (Kombi) 15,00 St Gesamtsumme:

86 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 44 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 08 Wartungsvertrag Wartungsvertrag für Schiebtüranlage Wartungsvertrag für Schiebtüranlage Wartung, Prüfung und Inspektion des hier ausgeschriebenen Position Wartung, Prüfung und Inspektion des hier ausgeschriebenen Schiebetür-Antriebes (Pos ), durch eine befähigte Person, mindestens 1x pro Jahr. Kosten für die Wartung, Prüfung und Inspektion der Anlage, auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte und Komponenten inkl. aller Hilfs- und Verbrauchsmaterialien, An- und Abreisen, Reisekosten, Spesen, Auslösen oder Ähnliches gemäß dem Dokument?Vertrag jährliche Wartung, Prüfung und Inspektion (siehe Anlage). Die Positionen unter Nr. 5.2 und 5.3 in diesem vertrag müssen vom Bieter ausgefüllt werden. Der Schiebetür-Antrieb wird während der Vertragslaufzeit (4 Jahre) vom Auftragnehmer eigenverantwortlich und selbstständig geprüft und gewartet. Die Wartung und Funktionsprüfung erfolgt gemäß EN 16005, DIN Teil 2 und ASR A1.7 nach den Angaben der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung und den Angaben in der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers. Die Arbeiten müssen von Fachkräften durchgeführt werden, die über den erforderlichen Kompetenznachweis für die Wartung und Instandhaltung von Schiebtür-Antrieben verfügen. Der maximale Abstand zwischen den einzelnen Wartungen / Prüfungen / Inspektionen beträgt zwölf Monate. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Arbeiten sind schriftlich zu dokumentieren und dem Betreiber zur Aufbewahrung zu übergeben. Der Auftragnehmer hat eine Bestandsliste zu den Details des ausgeschriebenen Schiebetür-Antriebes auszufüllen. Die Vorlage dazu wird dem Auftragnehmer während des Projektverlaufs zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Werkplanung hat der Auftragnehmer Unterlagen zu erstellen bzw. vor Abnahme zur Verfügung zu stellen, die als Anlage zum Wartungsvertrag beigelegt werden: Bestandsliste mit Nummerierung der Anlagen, Grundrisspläne mit Kennzeichnung der Anlagen und deren Nummerierung, Betriebs- und Wartungsanleitungen der Anlagen, Bauaufsichtliche Zulassungen der Anlagen. Die Vergütung wird jährlich nach erfolgter Leistungserbringung, Übergabe des Wartungs- und Prüfberichts und zugestellter Rechnung gezahlt. Mit dem Abschluss des Vertrages ergibt sich gem. VOB / B 13 für die ausgeschriebenen Schiebetür-Antriebes eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 4 Jahren.

87 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 45 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Der Wartungsvertrag gilt für den Zeitraum von 4 Jahren ab Abnahme der Auftragsleistung. Die unter Regiearbeiten angebotenen Preise gelten auch für zusätzliche Arbeiten während der Wartungszeit. 1,00 psch Gesamtsumme:

88 LV: Fensterarbeiten und Sonnenschutzarbeiten Seite: 46 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 01 Planung 02 Ausbau und Entsorgung Bestandsfenster / 03 Fenster/Eingangstüren 04 Raffstore 05 Kellerfenster 06 Sonstiges 07 Stundenlohnarbeiten 08 Wartungsvertrag Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.

89 Typ A Typ A1 Typ B Typ C Typ D Typ E Typ F Typ G Typ H Typ I Typ J Druckdatum: erstellt am: gez. Änderungen Index Datum Vorabzug J:\G+O Projektdaten\1610_KÖ15_Energ.- und Brandschutzsanierung_Rosenheim\04 Planungsunterlagen\04.7 CAD Projektdatei Projekt 1610_Energ.- und Brandschutzsanierung_Rosenheim Bauherr Kreisfreie Stadt Rosenheim Königstrasse 24, 83022Rosenheim Projektnummer 1610 Plannummer - index - inhalt Fenstertypen Maßstab 1:50

90 13 19 H/2=7,44m F.Aicher Stadt Rosenheim 429 H=14,10m 10 siehe Unterschriftenliste H=14,39m H=14,15m Königstraße IV 10a 15 H=14,57m B.u.E. Huber 433 H/2=7,49m Druckdatum: erstellt am: Projekt Projektnummer Plannummer - index - inhalt Maßstab gez. Änderungen Index Datum 1610 KÖ15 Energ.- und Brandschutzsanierung Rosenheim Lageplan 1:1000 Bauherr Kreisfreie Stadt Rosenheim Königstrasse 24, 83022Rosenheim

91 S-02 S , , ,20 1,00 2,82 13, , , , ,13 90 Hk Brh 1.51 Brh 1.35 Brh 1.36 Infotafel Stufe 5 cm H = m S-01 S-01 11,20 1, , , , , , ,20 2,42 13,62 1,01 2, Rampe Gef.5.4% 12 stg. 19/27 S-04 S-02 LEGENDE BESTAND OK UK FERTIGBAUKOTEN STAHLBETON C20/25 XC2 OK UK ROHBAUKOTEN STAHLBETON WU C25/30 XC4 FB FERTIGBODEN STAHLBETONFERTIGTEIL RB ROHBODEN WÄRMEDÄMMZIEGEL EnEV BR BRÜSTUNG HLZ 1,2/ 12/ II ST STURZ Mz 1,4/ 12/ II Innenwände RR REGENROHR Mz 2,0/ 12 /II Wohnungstrennung R ROLLADEN AUFGESETZT TROCKENBAUWAND G GURTNISCHE ROLLADEN 42,87 17,74 25,13 WC TRENNWAND NADELHOLZ C24 BRETTSCHICHTHOLZ C ,49 1, , , , , , , ,56 9 2, ,08 37 WÄRMEDÄMMUNG WEICH 14, , , , ,77 1,22 1, , , ,01 7,17 DD WÄRMEDÄMMUNG HART DECKENDURCHBRUCH E ELEKTRO FBD FUSSBODENDURCHBRUCH EV ELEKTROVERTEILER Lager NF: 17,25 m 2 U: 18,540 m RH: 2,140 m Stufe 18 cm H = m Abgeschl. Raum Ohne zugang Brh 1.37 Lager NF: 17,07 m 2 U: 21,933 5 m RH: 2,270 m Bestandsfenster bleibt! Treppenhaus NF: 14,72 m 2 U: 17,240 m RH: 2,300 m Bestandeingangsschiebetür bleibt Brh 1.71 Putzraum NF: 9,76 m 2 U: 12,840 m RH: 2,240 m Hausmeister NF: 9,72 m 2 U: 12,820 m RH: 2,240 m Brh 1.71 Glasbausteine+ lüftungsöffnung Garage NF: 13,18 m 2 U: 15,600 m RH: 2,050 m Garage NF: 26,49 m 2 U: 26,251 m RH: 2,040 m Erneuerung Vordach Elt verteilung Lager NF: 61,92 m 2 U: 40,400 m RH: 2,050 m WD WS WA WANDDURCHBRUCH WANDSCHLITZ WANDAUSSPARUNG BRANDWÄNDE FEUERBESTÄNDIG IN BAUART V. BRANDWÄNDEN FEUERBESTÄNDIG F90 FEUERHEMMEND F30 NICHT BRENNBAR WI 1 ANFORDERUNG F0 WI 2 ANFORDERUNG F30 WI 3 ANFORDERUNG F90 H HK HKV L S F30 T30 G30 RS DS VD VDS HEIZUNG HEIZKÖRPER HEIZVERTEILER LÜFTUNG SANITÄR FEUERSCHUTZKLASSE FEUERSCHUTZKLASSE TÜREN FEUERSCHUTZKLASSE GLÄSER RAUCHSCHUTZ DICHTSCHLIESSEND VOLLWANDIG, DICHT VOLLWANDIG, DICHT, SELBSTSCHL. WI 4 FEURBESTÄNDIG IN BAUART VON BRANDWÄNDEN S-03 Lager NF: 4,81 m 2 U: 9,060 m RH: 2,250 m Flur d NF: 21,15 m 2 U: 23,660 m RH: 2,260 m H = 1.84 m Kellerräume mit gewölbe H = 1.52 m Flur c NF: 8,99 m 2 U: 13,020 5 m RH: 2,300 m Durchgangshöhe=1.79 2, ,40 WI 1 2 stg. 17/24 Stufe 20 cm Eingang NF: 15,57 m 2 U: 17,520 m RH: 2,260 m Hk Stufe 5 cm Flur a NF: 10,42 m 2 U: 14,420 m RH: 2,270 m Stufe 5 cm stg. Unterzug 25/14 WI 5 VORSATZSCHALE WI 6 INSTALLATIONSWAND WI 7 INSTALLATIONSWAND F90 WI 8 SCHACHTWAND MAUERWERK NEU STAHLBETON NEU GR UG Lager NF: 18,45 m 2 U: 17,200 m RH: 2,180 m Keller Umweltamt NF: 26,46 m 2 U: 20,660 m RH: 2,320 m Heizraum NF: 18,66 m 2 U: 19,720 m RH: 2,330 m Putzraum -1.11a NF: 5,71 m 2 U: 9,560 m RH: 2,250 m Bmz /33 Unterzug 25/14 S-03 AUSFÜHRUNGSPLANUNG Sanierung des Rathauses Königstraße 15 und Umbau des Bürgeramtes H = 1.53 m Brh 1.30 Brh 1.30 NICHT UNTERKELLERT Brh 1.50 Brh 1.50 Brh 1.50 Hk Brh 1.50 Brh 1.50 Hk Brh 1.49 Hk Brh 1.49 Hk Telekom BAUHERR: Kreisfreie Stadt Rosenheim Königstrasse 24, 83022Rosenheim U N T E R G E S C H O S S Lager NF: 28,25 m 2 U: 24,042 5 m RH: 2,260 m Archiv NF: 13,05 m 2 U: 15,513 5 m RH: 2,040 m Durchgang NF: 6,10 m 2 U: 9,880 m RH: 2,030 m Server NF: 6,30 m 2 U: 10,040 m RH: 2,040 m Elektror./EDV NF: 7,17 m 2 U: 13,100 m RH: 2,030 m 5,09 3,22 1,00 3,30 1,17 1,00 2, , , , , , , , ,04 3, , , , , , ,53 9 2, , , ,50 25,37 42,87 GR UG 1:50 Druckdatum: Datum gez. Änderungen erstellt am: Index PROJEKTNUMMER 1610 PLANNUMMER /INDEX

92 59 13, , , ,23 75 S-02 S ,04 1,44 5, stg. 19/30 13, , , , , ,26 2,39 13, ,00 40 S-01 S-01 1,00 82 Nadeldrucker Tintenstrahldrucker Dämmung A1 Dämmung A1 Kassenautomat stg. 19/27 9 stg. 18/26 Stahlträger 2, ,00 Unterzug UKUZ=2,02 UZ 28/ , ,00 S-04 S-02 LEGENDE BESTAND OK UK FERTIGBAUKOTEN STAHLBETON C20/25 XC2 OK UK ROHBAUKOTEN STAHLBETON WU C25/30 XC4 FB FERTIGBODEN STAHLBETONFERTIGTEIL RB ROHBODEN WÄRMEDÄMMZIEGEL EnEV BR BRÜSTUNG HLZ 1,2/ 12/ II ST STURZ Mz 1,4/ 12/ II Innenwände RR REGENROHR Mz 2,0/ 12 /II Wohnungstrennung R ROLLADEN AUFGESETZT TROCKENBAUWAND G GURTNISCHE ROLLADEN 42,89 WC TRENNWAND 17,73 25,16 NADELHOLZ C24 BRETTSCHICHTHOLZ C24 5, , , , , , , , , , , WÄRMEDÄMMUNG WEICH 72 1,47 5 1,73 1, ,09 1,10 1,07 1,43 5 1, ,42 5 1,73 1, , , , , , , , , ,97 76 DD WÄRMEDÄMMUNG HART DECKENDURCHBRUCH E ELEKTRO FBD FUSSBODENDURCHBRUCH EV ELEKTROVERTEILER WD WANDDURCHBRUCH H HEIZUNG S-03 Personalrat 0.18 NF: 20,04 m 2 U: 17,920 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m FENSTER VERGRÖßERN Küche 0.16 NF: 22,14 m 2 U: 23,710 m RH: 3,040 m Li RH:2,69 m Bauer Metzger MW Personalrat 0.17 NF: 13,96 m 2 U: 15,500 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m Flankeninnendämmung in Klärung Flur b NF: 22,12 m 2 U: 26,120 m RH: 3,020 m Einwohneramt 0.15 NF: 20,28 m 2 U: 20,000 m RH: 3,080 m Li RH: 2,73 m Personalrat 0.19 NF: 29,55 m 2 U: 21,860 m RH: 2,990 m Li RH: 2,64 m Groß + Warter Azubi Hartl Türöffnung vergrößern Flankeninnendämmung in Klärung Türöffnung vergrößern = OKFF= 446,53m ü.nn Fenster vergrößern Höhensteiger Einwohneramt 0.14 NF: 19,88 m 2 U: 17,920 m RH: 3,020 m Li RH: 2,67 m Einwohneramt 0.20 NF: 19,90 m 2 U: 17,920 m RH: 2,990 m Li RH: 2,64 m Mauritz+Dörrer Rampe Eingang 0.00 NF: 24,75 m 2 U: 26,200 m RH: 3,010 m 20 2,15 WI 5 WC 0.13 NF: 8,79 m 2 U: 12,420 m RH: 3,000 m Spielecke ,46 5 1,46 1,45 UZ 28/25 UKUZ=2, , , , , , , ,55 41 Kopierer UZ 28/25 UKUZ=2,76 Foto Info 0.12 NF: 10,74 m 2 U: 13,540 m RH: 2,960 m Li RH: 2,61 m Info stelle Uk uz=2,78 Tresor Büro 0.11 NF: 11,57 m 2 U: 15,195 5 m RH: 2,960 m Li RH: 2,61 m UZ 32/24 UKUZ=2,78 Flur 0.10 NF: 13,46 m 2 U: 29,240 5 m RH: 2,960 m Li RH: 2,61 m Kirchberger Rosi Büro 0.09 NF: 11,56 m 2 U: 14,495 5 m RH: 2,960 m Li RH: 2,61 m Maushammer Claudia WI 1 WI 1 1,20 WI 1 1, Drexler Cornelia/ Meixner Gabi Büro 0.08 NF: 11,18 m 2 U: 13,824 m RH: 2,960 m Li RH: 2,61 m Nadeldrucker Tintenstrahldrucker Berger Barbara Goretzki Julia Arnold Johannes WI 1 WI 1 WI 1 2, ,57 1,20 1, ,56 1,20 1, ,23 5 1,20 1, ,55 1,20 1,55 Flur a NF: 34,97 m 2 U: 38,592 m RH: 3,020 m MW 3, , , ,29 5 WI 1 = OKFF=446,68m ü.nn Gasteiger Christina Büro 0.07 NF: 15,00 m 2 U: 16,936 5 m RH: 3,020 m Li RH: 2,67 m 1,55 5 1,20 5 1, , ,24 5 1,20 1, , , , , ,28 5 WI 1 MW MW WI 1 WI 1 WI 1 Tresor S-03 Büro 0.06 NF: 5,95 m 2 U: 9,900 m RH: 3,000 m Li RH: 2,65 m 4,65 1,96 4, ,57 5 WS WA WANDSCHLITZ WANDAUSSPARUNG BRANDWÄNDE FEUERBESTÄNDIG IN BAUART V. BRANDWÄNDEN FEUERBESTÄNDIG F90 FEUERHEMMEND F30 NICHT BRENNBAR WI 1 ANFORDERUNG F0 WI 2 ANFORDERUNG F30 WI 3 ANFORDERUNG F90 SANITÄR GR Erdgeschoss L S F30 T30 G30 DS VD VDS LÜFTUNG FEUERSCHUTZKLASSE FEUERSCHUTZKLASSE TÜREN FEUERSCHUTZKLASSE GLÄSER DICHTSCHLIESSEND VOLLWANDIG, DICHT Sanierung des Rathauses Königstraße 15 und Umbau des Bürgeramtes BAUHERR: Kreisfreie Stadt Rosenheim Königstrasse 24, 83022Rosenheim VOLLWANDIG, DICHT, SELBSTSCHL. AUSFÜHRUNGSPLANUNG HK HKV RS HEIZKÖRPER HEIZVERTEILER RAUCHSCHUTZ WI 4 FEURBESTÄNDIG IN BAUART VON BRANDWÄNDEN WI 5 VORSATZSCHALE WI 6 INSTALLATIONSWAND WI 7 INSTALLATIONSWAND F90 WI 8 SCHACHTWAND MAUERWERK NEU STAHLBETON NEU ±0.00 E R D G E S C H O S S RH: 3,080 m RH: 3,020 m RH: 3,020 m RH: 3,020 m RH: 3,020 m Li RH: 2,73 m Li RH: 2,67 m Li RH: 2,67 m Li RH: 2,67 m Li RH: 2,67 m 1,59 1, ,03 2,37 5 1, , ,03 1, , ,03 1, , , , , , , , , ,95 76 Warten 0.01 NF: 29,29 m 2 U: 24,740 m Flur 0.02 NF: 14,46 m 2 U: 29,816 5 m Büro 0.03 NF: 12,16 m 2 U: 14,465 5 m Büro 0.04 NF: 11,11 m 2 U: 13,781 m Büro 0.05 NF: 15,67 m 2 U: 16,936 5 m 5, ,03 5, ,45 1, , , ,13 3,92 5 4, ,52 25,37 42,89 GR Erdgeschoss 1:50 Druckdatum: Datum gez. Änderungen erstellt am: Index PROJEKTNUMMER 1610 PLANNUMMER /INDEX

93 S-02 S , , ,22 5 1,07 5, S-01 S-01 3, Glaswand mit Glastür 13,65 13, , ,65 1,96 4,65 1, ,27 5 2, , , ,26 2,39 1,00 S-04 S-02 LEGENDE BESTAND OK UK FERTIGBAUKOTEN STAHLBETON C20/25 XC2 OK UK ROHBAUKOTEN STAHLBETON WU C25/30 XC4 FB FERTIGBODEN STAHLBETONFERTIGTEIL RB ROHBODEN WÄRMEDÄMMZIEGEL EnEV BR BRÜSTUNG HLZ 1,2/ 12/ II ST STURZ Mz 1,4/ 12/ II Innenwände RR REGENROHR Mz 2,0/ 12 /II Wohnungstrennung R ROLLADEN AUFGESETZT TROCKENBAUWAND G GURTNISCHE ROLLADEN 42,87 WC TRENNWAND 17,71 25,16 NADELHOLZ C24 BRETTSCHICHTHOLZ C , ,68 5, ,41 3,08 2, , , , , ,42 41 WÄRMEDÄMMUNG WEICH 72 1,42 1,73 2,13 1,08 1,21 1,08 1,29 1, ,41 1,73 1, , , , , , , , , ,96 74 DD WÄRMEDÄMMUNG HART DECKENDURCHBRUCH E ELEKTRO FBD FUSSBODENDURCHBRUCH EV ELEKTROVERTEILER WD WANDDURCHBRUCH H HEIZUNG FENSTER VERGRÖßERN Trauungszimmer / 2.BGM 1.19 NF: 16,84 m 2 U: 16,660 m RH: 2,990 m Li RH: 2,64 m MW Lager 1.18a NF: 6,89 m 2 U: 12,773 m RH: 3,030 m Li RH: 2,68m Hobmaier N.N. Standesamt 1.18 NF: 21,18 m 2 U: 20,177 5 m RH: 3,030 m Li RH: 2,68m Ausländerwesen 1.17 NF: 21,76 m 2 U: 18,939 5 m RH: 2,990 m Li RH: 2,64m FENSTER VERGRÖßERN Kothe/ Schoderer/ Argstatter Damen wc 1.16 NF: 9,08 m 2 U: 12,679 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m Personalküche 1.15 NF: 10,35 m 2 U: 13,298 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m Büro 1.14 NF: 10,51 m 2 U: 13,415 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m Büro 1.13 NF: 10,56 m 2 U: 13,441 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m Büro 1.12 NF: 10,76 m 2 U: 13,545 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m Kopierraum 1.11 NF: 10,52 m 2 U: 13,422 5 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m Büro 1.10 NF: 21,79 m 2 U: 19,207 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m 2, , , , , ,42 MW WI 1 WI 1 MW WI 1 Fuchs A. 3,95 WS WA WANDSCHLITZ WANDAUSSPARUNG BRANDWÄNDE FEUERBESTÄNDIG IN BAUART V. BRANDWÄNDEN FEUERBESTÄNDIG F90 FEUERHEMMEND F30 NICHT BRENNBAR WI 1 ANFORDERUNG F0 WI 2 ANFORDERUNG F30 WI 3 ANFORDERUNG F90 HK HKV L S F30 T30 G30 RS DS VD VDS HEIZKÖRPER HEIZVERTEILER LÜFTUNG SANITÄR FEUERSCHUTZKLASSE FEUERSCHUTZKLASSE TÜREN FEUERSCHUTZKLASSE GLÄSER RAUCHSCHUTZ DICHTSCHLIESSEND VOLLWANDIG, DICHT VOLLWANDIG, DICHT, SELBSTSCHL. Rummelsberger Rödig Fuchs D. WI 4 FEURBESTÄNDIG IN BAUART VON BRANDWÄNDEN S-03 Sedlmeier Wartenbereich 1.20 NF: 14,59 m 2 U: 15,959 m RH: 2,990 m Li RH: 2,64 m Standesamt Bestattungsamt Amtsle 1.21 NF: 21,91 m 2 U: 18,740 5 m RH: 2,820 m Li RH: 2,47 m MW Flankeninnendämmung in Klärung Flur b NF: 24,28 m 2 U: 28,480 m RH: 2,990 m Standesamt Urkunden/Geburten 1.22 NF: 31,42 m 2 U: 22,580 5 m RH: 2,990 m Li RH: 2,64 m Marketsmüller+ Steinberger MW MW Flankeninnendämmung in Klärung Standesamt 1.23 NF: 21,51 m 2 U: 18,659 5 m RH: 2,830 m Li RH: 2,48 m Quentin N.N. MW Treppenhaus NF: 15,53 m 2 U: 17,819 5 m RH: 3,010 m Kopierer Registratur Registratur 1.01 NF: 9,70 m 2 U: 12,820 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m Server schrank 1.02 NF: 4,51 m 2 U: 8,500 m RH: 3,010 m WI 5 WI ,17 5 Flur a NF: 34,67 m 2 U: 40,170 5 m RH: 2,715 m Glaswand mit Glastür Glaswand mit Glastür Glaswand mit Glastür Glaswand mit Glastür Alle Türen flurseitig mit Knauf, Öffnungsfreigabe über Taster am AP Glaswand mit Glastür Glaswand mit Glastür UZ 29/25 UKUZ=2,78 UZ 29/25 UKUZ=2,78 Glaswand mit Glastür Glaswand mit Glastür 2, , , , , , ,44 Kretschmer Info stelle Zadow Plank Milkreiter Poss WI 1 MW Glaswand mit Glastür , , , , , , ,12 WI 1 MW Kopierer 2,90 5 WI 1 WI 1 WI 1 WI 1 WI 1 RH= 3,03 2, Summerer 10 2, ,02 5 Büro 1.09 NF: 9,47 m 2 U: 13,566 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m S-03 Büro 1.08 NF: 16,83 m 2 U: 16,685 5 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m WI 5 VORSATZSCHALE WI 6 INSTALLATIONSWAND WI 7 INSTALLATIONSWAND F90 WI 8 SCHACHTWAND MAUERWERK NEU STAHLBETON NEU GR 1 Obergeschoss AUSFÜHRUNGSPLANUNG Sanierung des Rathauses Königstraße 15 und Umbau des Bürgeramtes BAUHERR: Kreisfreie Stadt Rosenheim Königstrasse 24, 83022Rosenheim 1. O B E R G E S C H O S S , , , , , , , , , , , , , , , ,97 74 Anschluß Trennwand an Fassade in Klärung Büro Büro Büro Büro Büro Vorraum a NF: 13,39 m 2 NF: 10,74 m 2 NF: 10,75 m 2 NF: 10,81 m 2 NF: 10,71 m 2 NF: 2,78 m 2 U: 15,462 5 m U: 13,583 5 m U: 13,584 5 m U: 13,618 m U: 13,565 m U: 7,236 m RH: 3,010 m RH: 3,010 m RH: 3,010 m RH: 3,010 m RH: 3,010 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m Li RH: 2,66 m Li RH: 2,66 m Li RH: 2,66 m Li RH: 2,66 m Li RH: 2,66 m 56 4, , , , , , , , , , , , ,50 25,37 42,87 GR 1 Obergeschoss 1:50 Druckdatum: Datum gez. Änderungen erstellt am: Index PROJEKTNUMMER 1610 PLANNUMMER /INDEX

94 S-02 S-04 S-01 S-01 13, , , , , ,24 5 1,14 5 5, ,01 2,05 4,65 1,96 4, , , , ,26 Ende gk-dach Hk 38 Luftbild BRO - Karte SB SB Stahlträger 2,01 4,38 35 S-04 S-02 LEGENDE BESTAND OK UK FERTIGBAUKOTEN STAHLBETON C20/25 XC2 OK UK ROHBAUKOTEN STAHLBETON WU C25/30 XC4 FB FERTIGBODEN STAHLBETONFERTIGTEIL RB ROHBODEN WÄRMEDÄMMZIEGEL EnEV BR BRÜSTUNG HLZ 1,2/ 12/ II ST STURZ Mz 1,4/ 12/ II Innenwände RR REGENROHR Mz 2,0/ 12 /II Wohnungstrennung R ROLLADEN AUFGESETZT TROCKENBAUWAND G GURTNISCHE ROLLADEN 42,85 17,69 25,16 WC TRENNWAND NADELHOLZ C24 BRETTSCHICHTHOLZ C , , , , , , , ,49 5, ,06 41 WÄRMEDÄMMUNG WEICH 72 1,72 1,07 1, ,07 1,21 1,08 1,31 1, ,74 5 1,07 1, , , , , , , , , ,96 74 DD WÄRMEDÄMMUNG HART DECKENDURCHBRUCH E ELEKTRO FBD FUSSBODENDURCHBRUCH EV ELEKTROVERTEILER WD WANDDURCHBRUCH H HEIZUNG Brh 76 WS WANDSCHLITZ HK HEIZKÖRPER S-03 Seeburger FENSTER VERGRÖßERN Umweltamt 2.15 NF: 17,18 m 2 U: 17,229 5 m RH: 2,910 m Li RH: 2,56 m Sedlmaier Grandl ,01 Umweltamt Wasser- und Bodenschutzrecht 2.16 NF: 15,24 m 2 U: 16,280 m RH: 2,900 m Li RH: 2,55 m Umweltamt Amtsleiter 2.17 NF: 22,57 m 2 U: 19,553 5 m RH: 2,890 m Li RH: 2,54 m Glaswand mit Glastür Lager 2.14a NF: 6,75 m 2 U: 12,614 5 m RH: 2,920 m Li RH: 2,57 m Flankeninnendämmung in Klärung 1, ,32 Umweltamt 2.14 NF: 21,07 m 2 U: 20,051 m RH: 2,920 m Li RH: 2,57 m N.N. König+Praktikant Kalz+Azubi 28 1,03 Umweltamt 2.18 NF: 32,84 m 2 U: 23,616 m RH: 2,880 m Li RH: 2,53 m MW Flur b NF: 24,30 m 2 U: 28,620 5 m RH: 2,870 m Flankeninnendämmung in Klärung FENSTER VERGRÖßERN Freitag+ Freund/Gall Umweltamt 2.13 NF: 21,61 m 2 U: 18,901 m RH: 2,900 m Li RH: 2,55 m Umweltamt 2.19 NF: 22,27 m 2 U: 19,622 m RH: 2,890 m Li RH: 2,54 m Thuspaß+ Mitterhuber Treppenhaus NF: 21,12 m 2 U: 23,399 m RH: 3,010 m Kopierer WC Herren 2.12 NF: 9,92 m 2 U: 13,080 5 m RH: 2,970 m Li RH: 2,62 m Schutzwand Server WI Tee Küche 2.11 NF: 10,39 m 2 U: 13,318 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m 20 1,01 2,01 WI 1 Umweltamt Luftreinhaltung Lärmschutz 2.10 NF: 10,32 m 2 U: 13,282 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m 2,54 15 Sandbichler 1, ,01 Flur a NF: 39,95 m 2 U: 43,771 5 m RH: 2,750 m ca.80 ca.80 UZ 28/25 UKUZ=2,77 2, , , , , , ,45 13 Orgler ,91 5 WI 1 SB Lins Roglinger + Azubi GAA 2.09 NF: 21,26 m 2 U: 19,046 5 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m OK Schränke Bestand 36 cm Abstand zu Rohdecke SB PC SB UZ 28/25 UKUZ=2,77 SB GAA 2.08 NF: 19,81 m 2 U: 18,706 5 m RH: 3,010 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m Li RH: 2,66 m Buchner Viebach+Grellman Straßenverkehrsbehörde 2.07 NF: 12,67 m 2 U: 15,086 5 m RH= 3,02 Pfaffe Bartl S-03 WA WANDAUSSPARUNG BRANDWÄNDE FEUERBESTÄNDIG IN BAUART V. BRANDWÄNDEN FEUERBESTÄNDIG F90 FEUERHEMMEND F30 NICHT BRENNBAR WI 1 ANFORDERUNG F0 WI 2 ANFORDERUNG F30 WI 3 ANFORDERUNG F90 HKV SANITÄR GR 2 Obergeschoss L S F30 T30 G30 DS VD VDS LÜFTUNG FEUERSCHUTZKLASSE FEUERSCHUTZKLASSE TÜREN FEUERSCHUTZKLASSE GLÄSER DICHTSCHLIESSEND VOLLWANDIG, DICHT Sanierung des Rathauses Königstraße 15 und Umbau des Bürgeramtes BAUHERR: Kreisfreie Stadt Rosenheim Königstrasse 24, 83022Rosenheim HEIZVERTEILER VOLLWANDIG, DICHT, SELBSTSCHL. AUSFÜHRUNGSPLANUNG RS RAUCHSCHUTZ WI 4 FEURBESTÄNDIG IN BAUART VON BRANDWÄNDEN WI 5 VORSATZSCHALE WI 6 INSTALLATIONSWAND WI 7 INSTALLATIONSWAND F90 WI 8 SCHACHTWAND MAUERWERK NEU STAHLBETON NEU 2. O B E R G E S C H O S S Registratur 2.01 NF: 9,86 m 2 U: 13,000 5 m EDV 2.02 NF: 4,73 m 2 U: 8,720 5 m Anschluß Trennwand an Fassade in Klärung Straßenverkehrsbehörde 2.03 NF: 23,82 m 2 U: 20,730 5 m Straßenverkehrsbehörde 2.04 NF: 21,36 m 2 U: 18,867 m Straßenverkehrsbehörde 2.05 NF: 21,24 m 2 U: 18,807 m Straßenverkehrsbehörde 2.06 NF: 11,37 m 2 U: 13,807 m RH: 3,030 m RH: 3,010 m RH: 3,010 m RH: 3,010 m RH: 3,010 m RH: 3,010 m Li RH: 2,68 m Li RH: 2,66 m Li RH: 2,66 m Li RH: 2,66 m Li RH: 2,66 m Li RH: 2,66 m , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,67 6, , ,28 2, ,48 25,37 42,85 GR 2 Obergeschoss 1:50 Druckdatum: Datum gez. Änderungen erstellt am: Index PROJEKTNUMMER 1610 PLANNUMMER /INDEX

95 S-02 S-04 S-01 S-01 13, , , , , ,24 1,15 5, ,01 2,01 2,01 2,01 4,65 1,96 4,65 1, , , , , ,26 2,39 13,65 2,01 Bestand (bis unter Decke) Bestand S-04 S-02 LEGENDE BESTAND OK UK FERTIGBAUKOTEN STAHLBETON C20/25 XC2 OK UK ROHBAUKOTEN STAHLBETON WU C25/30 XC4 FB FERTIGBODEN STAHLBETONFERTIGTEIL RB ROHBODEN WÄRMEDÄMMZIEGEL EnEV BR BRÜSTUNG HLZ 1,2/ 12/ II ST STURZ Mz 1,4/ 12/ II Innenwände RR REGENROHR Mz 2,0/ 12 /II Wohnungstrennung R ROLLADEN AUFGESETZT TROCKENBAUWAND G GURTNISCHE ROLLADEN 42,87 17,71 25,16 WC TRENNWAND NADELHOLZ C24 BRETTSCHICHTHOLZ C , , , , , , , , , ,06 41 WÄRMEDÄMMUNG WEICH 72 1,75 1,06 1, ,05 1,29 1,06 1,36 1, ,73 1,07 1, , , , , , , , , ,97 74 DD WÄRMEDÄMMUNG HART DECKENDURCHBRUCH E ELEKTRO FBD FUSSBODENDURCHBRUCH EV ELEKTROVERTEILER WD WANDDURCHBRUCH H HEIZUNG S ,01 2,01 Streitmüller Ordnungs u. Gewerbewesen Sg - leiter 3.14 NF: 19,13 m 2 U: 17,680 m RH: 2,520 m Li RH: 2,17 m Kalbhenn 1,73 1,73 FENSTER VERGRÖßERN FENSTER VERGRÖßERN Gewerbe- u. Gaststätten- Erlaubnisse 3.15 NF: 16,55 m 2 U: 16,660 m RH: 2,530 m Li RH: 2,18 m Registratur 3.14a NF: 7,69 m 2 U: 12,980 m RH: 2,500 m Li RH: 2,15 m Flur b NF: 25,41 m 2 U: 28,834 5 m RH: 2,540 m Irlinger+ Zweckstetter GZ 32 Vorzimmer 3.13 NF: 22,97 m 2 U: 19,180 m RH: 2,500 m Li RH: 2,15 m MW Horner Amtsleiter 3.12 NF: 23,96 m 2 U: 19,580 m RH: 2,500 m Li RH: 2,15 m Treppenhaus NF: 20,91 m 2 U: 23,180 m RH: 3,010 m WC Damen 3.11 NF: 10,06 m 2 U: 13,100 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m WI 5 Tee Küche 3.10 NF: 10,35 m 2 U: 13,298 m RH: 3,000 m Li RH: 2,66 m 2, Ordnungsamt 3.09 NF: 10,50 m 2 U: 13,372 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m WI 1 Flur a NF: 40,03 m 2 U: 43,778 m RH: 3,010 m ,91 5 Kaffl Eder+Paul Ordnungsamt 3.08 NF: 21,26 m 2 U: 19,046 5 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m Gaida Ordnungsamt 3.07a NF: 20,40 m 2 U: 19,026 5 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m N.N. Amtsleiter 3.07 NF: 10,63 m 2 U: 14,380 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m Wildenburg WS WA WANDSCHLITZ WANDAUSSPARUNG BRANDWÄNDE FEUERBESTÄNDIG IN BAUART V. BRANDWÄNDEN FEUERBESTÄNDIG F90 FEUERHEMMEND F30 NICHT BRENNBAR WI 1 ANFORDERUNG F0 WI 2 ANFORDERUNG F30 WI 3 ANFORDERUNG F90 SANITÄR GR 3 Obergeschoss HK HKV L S F30 T30 G30 RS DS VD VDS HEIZKÖRPER HEIZVERTEILER LÜFTUNG FEUERSCHUTZKLASSE FEUERSCHUTZKLASSE TÜREN FEUERSCHUTZKLASSE GLÄSER RAUCHSCHUTZ DICHTSCHLIESSEND VOLLWANDIG, DICHT WI 4 FEURBESTÄNDIG IN BAUART VON BRANDWÄNDEN WI 5 VORSATZSCHALE WI 6 INSTALLATIONSWAND WI 7 INSTALLATIONSWAND F90 WI 8 SCHACHTWAND MAUERWERK NEU STAHLBETON NEU VOLLWANDIG, DICHT, SELBSTSCHL. Verwaltung Fussgängerz NF: 23,83 m 2 U: 19,540 m RH: 2,530 m RH: 2,530 m Li RH: 2,18 m Li RH: 2,18 m Wastlhuber + Azubi MW Flankeninnendämmung in Klärung Ordnungsamt 3.17 NF: 32,88 m 2 U: 23,040 m Brandl +Schmid MW Flankeninnendämmung in Klärung Büro 3.18 NF: 23,55 m 2 U: 19,420 m RH: 2,530 m Li RH: 2,18 m Weber+Mayer Kopierer Server EDV 3.01a NF: 3,12 m 2 U: 7,240 m RH: 3,010 m N.N. WI Wagner G+O/IB BSW: Angaben zu Ausstattung+Kosten Medientechnik Hellauer Moskat Zerlis S-03 AUSFÜHRUNGSPLANUNG Sanierung des Rathauses Königstraße 15 und Umbau des Bürgeramtes BAUHERR: Kreisfreie Stadt Rosenheim Königstrasse 24, 83022Rosenheim 3. O B E R G E S C H O S S Registratur 3.01 NF: 9,86 m 2 U: 13,000 m Anschluß Trennwand an Fassade in Klärung Büro 3.02 NF: 11,92 m 2 U: 14,110 m Büro 3.03 NF: 10,97 m 2 U: 13,760 m Besprechung 3.04 NF: 21,34 m 2 U: 18,860 m RH: 3,010 m RH: 3,010 m RH: 3,010 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m Li RH: 2,66 m Li RH: 2,66 m Li RH: 2,66 m Ordnungsamt 3.05 NF: 21,45 m 2 U: 18,816 m Ordnungsamt 3.06 NF: 10,82 m 2 U: 13,530 m RH: 3,010 m RH: 3,010 m Li RH: 2,66 m Li RH: 2,66 m , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,69 5, ,50 25,37 42,87 GR 3 Obergeschoss 1:50 Druckdatum: Datum gez. Änderungen erstellt am: Index PROJEKTNUMMER 1610 PLANNUMMER /INDEX

96 ca.90 cm , a EDV PV-Anlage +13,64 461,28 Flur PV-Anlage 3.11 WC 460,04 459,46 -Ziegeldeckung-Neu dunkelrote Pfannen -Ertüchtigung des Dachstuhles PV-Anlage Neu Dämmung Neu Dachstuhl Bestand Dach Verlängerung 460,12 461, Verwaltung Ordnungsamt 459,46 Heiz-Kühldecke Neu +13,64 LEGENDE BESTAND STAHLBETON C20/25 XC2 STAHLBETON WU C25/30 XC4 STAHLBETONFERTIGTEIL OK OK UK UK FB RB FERTIGBAUKOTEN ROHBAUKOTEN FERTIGBODEN ROHBODEN 2.02 EDV Flur 2.12 WC +10,62 3.OG Dämmung Neu Bestehende Decken Bestehende Fahrstuhlschacht 2.17 Umweltamt 3.OG +10, Umweltamt +10,62 3.OG WÄRMEDÄMMZIEGEL EnEV HLZ 1,2/ 12/ II Mz 1,4/ 12/ II Innenwände Mz 2,0/ 12 /II Wohnungstrennung BR ST RR R BRÜSTUNG STURZ REGENROHR ROLLADEN AUFGESETZT TROCKENBAUWAND G GURTNISCHE ROLLADEN 1.02 EDV Flur 1.16 WC +7,38 2.OG Fenster Neu 1.21 Standesamt 2.OG +7, Standesamt +7,38 2.OG WC TRENNWAND NADELHOLZ C24 BRETTSCHICHTHOLZ C24 WÄRMEDÄMMUNG WEICH 0.01 Wartebereich Flur 0.13 WC +4,14 1.OG Wände Bestand Vordach Neu 0.18 Personalrat 1.OG +4, Küche 0.16 Küche +4,14 1.OG Glasvordach DD FBD WD WÄRMEDÄMMUNG HART DECKENDURCHBRUCH FUSSBODENDURCHBRUCH WANDDURCHBRUCH E EV H ELEKTRO ELEKTROVERTEILER HEIZUNG KÖNIGSTRASSE Lager Aufzug Eingang +0,90= OKFF =446,68m ü.nn WC EG Abbruch bestehendes Vordach EG +0,75 KÖNIGSTRASSE +0,90 EG WS WA WANDSCHLITZ WANDAUSSPARUNG HK HKV L HEIZKÖRPER HEIZVERTEILER LÜFTUNG -2,63-1,58-1,42 UG Perimeterdämmung Lager -1, Lager UG Lager -1,58 UG BRANDWÄNDE FEUERBESTÄNDIG IN BAUART V. BRANDWÄNDEN FEUERBESTÄNDIG F90 S F30 T30 G30 SANITÄR FEUERSCHUTZKLASSE FEUERSCHUTZKLASSE TÜREN FEUERSCHUTZKLASSE GLÄSER S C H N I T T 1 S C H N I T T 2 S C H N I T T 4 FEUERHEMMEND F30 NICHT BRENNBAR RS DS RAUCHSCHUTZ DICHTSCHLIESSEND VD VOLLWANDIG, DICHT VDS VOLLWANDIG, DICHT, SELBSTSCHL. Schnitte Verlängerung Vordach AUSFÜHRUNGSPLANUNG 3.OG 3.15 Ordnungsamt 3.02 Büro 3.03 Büro 3.04 Besprechung 3.05 Ordnungsamt 3.06 Ordnungsamt Sanierung des Rathauses Königstraße 15 und Umbau des Bürgeramtes FLUR +10,70 3.OG +10,62 +10,62 3.OG 2.OG 2.16 Umweltamt FLUR +7,43 2.OG +7, Straßenverkehrsbehörde 2.04 Straßenverkehrsbehörde +7, Straßenverkehrsbehörde 2.06 Straßenverkehrsbehörde 2.OG BAUHERR: Kreisfreie Stadt Rosenheim Königstrasse 24, 83022Rosenheim 1.OG 1.20 Wartenbereich 1.03 Büro 1.04 Büro 1.05 Büro 1.06 Büro 1.07 Büro 1.07a 1.08 Büro FLUR +4,10 1.OG +4,14 +4,14 1.OG EG 0.17 Personalrat 0.01 Warten 0.03 Büro Flur 0.04 Büro 0.05 Büro Tresor FLUR +0,75 EG +0,90 +0,90 EG Schnitte 1:100 UG UG LAGER FLUR 3-1,89 FLUR 2-1,53 LAGER ARCHIV PERS. GARAGE -1,53 LAGER DURCHGANG SERVER UG Druckdatum: Datum gez. Änderungen erstellt am: Index S C H N I T T 3 PROJEKTNUMMER 1610 PLANNUMMER /INDEX

97 LEGENDE A A A.1 A.1 A.1 A A B B B B B B B B B BESTAND STAHLBETON C20/25 XC2 STAHLBETON WU C25/30 XC4 OK OK UK UK FB FERTIGBAUKOTEN ROHBAUKOTEN FERTIGBODEN STAHLBETONFERTIGTEIL RB ROHBODEN A A A.1 A.1 A.1 A A B B B B B B B B B WÄRMEDÄMMZIEGEL EnEV HLZ 1,2/ 12/ II Mz 1,4/ 12/ II Innenwände BR ST RR BRÜSTUNG STURZ REGENROHR Mz 2,0/ 12 /II Wohnungstrennung R ROLLADEN AUFGESETZT TROCKENBAUWAND G GURTNISCHE ROLLADEN A A A.1 A.1 A.1 A A B B B B B B B B B WC TRENNWAND NADELHOLZ C24 BRETTSCHICHTHOLZ C24 STADTVERWALTUNG KÖNIGSTRASSE 15 WÄRMEDÄMMUNG WEICH WÄRMEDÄMMUNG HART B B B B B B B B 445,59 A A A.1 A.1 A.1 A A 446,68 445,75 E E E E E E E 445,83 DD FBD WD DECKENDURCHBRUCH FUSSBODENDURCHBRUCH WANDDURCHBRUCH E EV H ELEKTRO ELEKTROVERTEILER HEIZUNG Ansicht Süden WS WA WANDSCHLITZ WANDAUSSPARUNG HK HKV HEIZKÖRPER HEIZVERTEILER L LÜFTUNG S SANITÄR B B B B B B B D D C A A A C BRANDWÄNDE FEUERBESTÄNDIG IN BAUART V. BRANDWÄNDEN FEUERBESTÄNDIG F90 FEUERHEMMEND F30 NICHT BRENNBAR F30 T30 G30 RS DS FEUERSCHUTZKLASSE FEUERSCHUTZKLASSE TÜREN FEUERSCHUTZKLASSE GLÄSER RAUCHSCHUTZ DICHTSCHLIESSEND VD VOLLWANDIG, DICHT B B B B B B B D D C A A A C VDS VOLLWANDIG, DICHT, SELBSTSCHL. B B B B B B B D D C A A A C Ansichten B B B B B B B D D C A A A C AUSFÜHRUNGSPLANUNG F F E Sanierung des Rathauses Königstraße 15 und Umbau des Bürgeramtes Ansicht Norden 461,28 461,25 BAUHERR: Kreisfreie Stadt Rosenheim Königstrasse 24, 83022Rosenheim 459,98 460,04 459,46 459,51 459,07 460,06 I G 457,30 455,76 I 454,92 454,08 G Ansichten 1:100 J 451,64 452,43 Druckdatum: Datum gez. Änderungen erstellt am: Index 450,67 G 449,08 J 448,25 H 447,31 445,83 445,47 Ansicht Osten Ansicht Westen 445,51 PROJEKTNUMMER 1610 PLANNUMMER /INDEX

98 ,00 Pfettenverlängerung 14/16cm Konterlatte 3/6 cm Alte Dachkante Putz Neu 3x2 Vollgewindeschrauben, d= 10mm; l = 180mm Dämmung Neu Ziegelwand Bestand Stützenaufdoppelung 14 x 16cm WDVS Abschlussprofil WDVS Sockel: Steinwolle / Perimeterdämmung; Abdichtung, davor Natursteinplatten auf UK Druckdatum: erstellt am: gez. Änderungen Index Datum Projekt 1610_Energ.- und Brandschutzsanierung_Rosenheim Bauherr Kreisfreie Stadt Rosenheim Königstrasse 24, 83022Rosenheim Projektnummer 1610 Plannummer - index - inhalt Fassadenschnitt Maßstab 1:10

99 80 Schneefanggitter Lochblech ZA 2x Dachlatte 3/6 cm ZA Konterlatte 3/6 cm ZA 4x Einpressdübel Typ D, d=65mm ZA Blech S235, einlagig grundiert (Korrosion) t=8 mm, L= 800mm beidseitig ZA Sparren zwischen Brett OG ZA Brett 4cm Kompriband Legende Gewerke BM_Baumeister ZA_Zimmererarbeiten ST_Stahlbauarbeiten DA_Dachabdichtungsarbeiten SP_Spengler GF_Glasfassade, Sonnenschutz FA_Fassadenbekleidung WDVS TB_Trockenbau PU_Putzinnenwände ES_Estricharbeiten BL_Bodenbelag Lino FL_Fliesenlegearbeiten MA_Malerarbeiten MS_Schreinerarbeiten Möbel Festeinbau Druckdatum: erstellt am: gez. Änderungen Index Datum Projekt 1610_Energ.- und Brandschutzsanierung_Rosenheim Bauherr Projektnummer 1610 Plannummer - index - inhalt Fassadenschnitt Dach Maßstab 1:10 Kreisfreie Stadt Rosenheim Königstrasse 24, 83022Rosenheim

100 Datei: Bauzeitenplan für LV.PPL Projektnummer: Rathaus Stadt Rosenheim Bauzeitenplan - Sanierung Rathaus Rosenheim für LV Seite 1 von Q 2. Quart. 3. Quart. 4. Quart. 1. Quart. 2. Quart. Pos Vorgang Dauer Start Ende Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun 1 Umzug Rathausstr at Mo, Fr, at 2 Rohbau und Fassade 411kt Mo, Fr, kt 2.1 Baustelleneinrichtung 5at Di, Mo, Stillegen Installationen 5at Di, Mo, at 5at 2.3 Demontage Heizung - Lüftung - Sanitär 14at Mo, Fr, at 2.4 Demontagearbeiten Rohbau 24at Mo, Fr, at 2.5 Abnehmen Bitumenbahnen und Bleche am Vordach EG 3at Mo, Mi, at 2.6 Abbruch Vordach EG 3at Fr, Di, at 2.7 Einrüsten 14at Mo, Fr, at 2.8 Standzeit Gerüst 69at Mo, Fr, at 2.9 Dachsanierung 100at Mo, Fr, at W+M Plan AN 13at Mo, Fr, at Freigabe W+M Plan 15at Mo, Fr, at Produktion Material 28at Mo, Fr, Ausbau KMF- Dämmung 3at Mo, Mi, at 3at Abschnittsweiser Austausch Dach 32at Do, Fr, at Dacheindeckung 9at Mo, Fr, PV Anlage 92at Mo, Fr, PW+M Planung AN 13at Mo, Fr, at 9at 92at Freigabe W+M Planung 15at Mo, Fr, at Bestellvorlauf 30at Mo, Fr, at Montage PV Anlage 19at Mo, Fr, at Abnahme PV Anlage 15at Mo, Fr, at 2.11 Austausch Fenster 91at Mo, Fr, at W+M Plan AN 11at Mo, Mi, at Freigabe W+M Plan 7at Do, Fr, at Produktion Fenster 38at Mo, Fr, Montage Fenster Westen 3at Mo, Mi, at 3at Montage Fenster Altbau 14at Do, Di, Montage Fenster Osten 3at Mi, Fr, at 3at Montage Fenster Neubau 15at Mo, Fr, Rohbau WC-Auflösung im Altbau 35at Mo, Fr, Ergänzung Innenwände 35at Mo, Fr, at 35at 35at 2.14 Fassadenbau / Verkleidung 87at Di, Fr, at W+M Planung / Vorbereitung 18at Di, Fr, at Dämmung 25at Mo, Fr, at Gewebelage 29at Mo, Fr, at Oberputz 34at Mo, Fr, at Anstrich 25at Mo, Fr, Anstrich Srgafito 25at Mo, Fr, at 25at 2.16 Spenglerarbeiten Rinnen 10at Mo, Mo, at 2.17 Gerüstrückbau 9at Di, Fr, at 2.18 Sockelsanierung 44at Mo, Fr, at 2.19 Natursteinsockel 111at Mo, Fr, at W+M Planung Sockel 20at Mo, Fr, at Freigabe W+M Planung Sockel 26at Mo, Fr, Projektzeitrahmen von Mo, bis Sa, Kalender: Bayern (eingebettet) Druckdatum: :07 Filter: Stadt Rosenheim Haustechnik Unternehmer Aussenanlagen Feiertag Schulferien 26at

101 Datei: Bauzeitenplan für LV.PPL Projektnummer: Rathaus Stadt Rosenheim Bauzeitenplan - Sanierung Rathaus Rosenheim für LV Seite 2 von Q 2. Quart. 3. Quart. 4. Quart. 1. Quart. 2. Quart. Pos Vorgang Dauer Start Ende Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Materialbestellung Sockel 50at Mo, Fr, at Naturstein an Fassade 15at Mo, Fr, at 2.20 Vordach / Schlosser 327kt Mo, Fr, kt W+M Plan Vordach 15at Mo, Fr, at Freigabe W+M Planung Vordach 10at Di, Di, at Bestellung Vordach 18at Mi, Fr, Montage Anker an Fassade 4at Mo, Do, at 4at Montage Vordach an Fassade 20at Mo, Fr, at 2.21 Gitter / Schlosser an Fassade 94at Do, Fr, at W+M Plan Gitter an Fassade 18at Do, Di, at Freigabe W+M Planung Gitter 18at Mi, Fr, at Bestellung Gitter 40at Mo, Fr, at Montage Gitter an Fassade 18at Mo, Fr, at 3 Rohbau Innen 58at Mo, Fr, at 3.1 Ausräumen und Demontagen Altbau 5at Mo, Mo, at 3.2 Ausräumen und Demontagen Neubau 9at Di, Fr, at 3.3 Rückbau Installationen EG 5at Mo, Fr, at 3.4 Rückbau Installationen 1.OG 5at Mo, Fr, at 3.5 Rückbau Installationen 2. OG 5at Mo, Fr, at 3.6 Rückbau Installationen 3. OG 5at Mo, Fr, at 3.7 Schadstoffausbau EG Altbau 9at Di, Fr, Schadstoffausbau EG Neubau 10at Mo, Fr, Ertüchtigung Fundamente Altbau 15at Mo, Fr, Durchbrüche EG Altbau 5at Mo, Fr, at 10at 15at 5at 3.11 Entkernen EG Neubau 10at Mo, Fr, at 3.12 Schadstoffausbau 1.OG Altbau 9at Di, Fr, at 3.13 Schadstoffausbau 1. OG Neubau 10at Mo, Fr, at 3.14 Durchbrüche 1.OG Altbau 5at Mo, Fr, Entkernen 1. OG Neubau 10at Mo, Fr, at 10at 3.16 Schadstoffausbau 2. OG Altbau 9at Di, Fr, at 3.17 Schadstoffausbau 2.OG Neubau 10at Mo, Fr, at 3.18 Durchbrüche 2.OG Altbau 5at Mo, Fr, at 3.19 Schadstoffausbau 3. OG Altbau 9at Di, Fr, at 3.20 Schadstoffausbau 3.OG Neubau 10at Mo, Fr, at 3.21 Durchbrüche 3.OG Altbau 5at Mo, Fr, at 3.22 Rückbau im UG 30at Mo, Fr, at 3.23 Schließen von Heizkörpernischen 14at Mo, Fr, Neue Wände Türdurchbrüche usw. 24at Mo, Fr, at 24at 4 Innenausbau 202at Do, Mi, at 4.1 Alte Heizung als Bauheizung 149at Mo, Fr, at 4.2 Trockenbauwände einseitig 12at Do, Fr, at 4.3 Installationen WC - Küchen 15at Mo, Fr, at 4.4 Trockenbauwände schließen 12at Mo, Mi, at 4.5 Estrich 9at Do, Di, Projektzeitrahmen von Mo, bis Sa, Kalender: Bayern (eingebettet) Druckdatum: :07 Filter: Stadt Rosenheim Haustechnik Unternehmer Aussenanlagen Feiertag Schulferien 9at

102 Datei: Bauzeitenplan für LV.PPL Projektnummer: Rathaus Stadt Rosenheim Bauzeitenplan - Sanierung Rathaus Rosenheim für LV Seite 3 von Q 2. Quart. 3. Quart. 4. Quart. 1. Quart. 2. Quart. Pos Vorgang Dauer Start Ende Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun 4.6 Verputzen 8at Mi, Mo, at 4.7 Verrohrung neue Heizung 29at Mo, Fr, at 4.8 Schließen von Durchbrüchen 20at Mo, Fr, at 4.9 Rohmontage Deckensegel 26at Mo, Fr, at 4.10 Maler an Decke 15at Mo, Fr, at 4.11 Endmontage der Heiz/Kühldecken 25at Mo, Fr, at 4.12 Trockenbaudecke 40at Di, Fr, at 4.13 Installationen 33at Mo, Mi, at 4.14 Fliesen 20at Mo, Fr, at 4.15 Oberböden 25at Mo, Fr, at 4.16 Innentüren 116at Mo, Di, at Aufmaß + Planung Innentüren 20at Mo, Fr, at Freigabe Planung Innentüren 15at Mo, Fr, at Bestellung Innentüren 50at Mo, Fr, at Innentüren Montage 10at Mo, Di, at 4.17 Brandschutztüren 116at Mo, Di, at Aufmaß + W+M Plan Brandschutztüren 20at Mo, Fr, at Freigabe W+M Plan Brandschutztüren 15at Mo, Fr, at Produktion Brandschutztüren 50at Mo, Fr, at Brandschutztüren Einbau 10at Mo, Di, at 4.18 Malerarbeiten 18at Mo, Fr, at 4.19 WC-Trennwand 28at Mo, Fr, at Aufmaß WC-Trennwand 2at Mo, Di, at Freigabe WC-Trennwandplanung 2at Mi, Do, at Produktion WC-Trennwand 19at Mo, Do, WC-Trennwände 4at Di, Fr, at 4at 4.20 Reinigung 10at Mo, Fr, at 4.21 Möbel 114at Mo, Fr, at W+M Plan Möbel 31at Mo, Fr, at Freigabe W+M Plan Möbel 15at Mo, Fr, at Produktion Möbel 58at Mo, Fr, at Möbel Einbauen 10at Mo, Fr, at 4.22 Vor-abnahme 5at Mo, Fr, at 4.23 Mängelbeseitigung 21at Mo, Mo, Schließanlage 4at Mo, Do, at 4at 4.25 VOB- Abnahmen 1at Mo, Mo, Übergabe 3at Mo, Mi, at 3at 4.27 Raumluftmessung 5at Mo, Fr, Bower-Door 5at Mo, Fr, Aussenanlagen 44at Mo, Mo, at 5at 44at 5 Restabwicklung 14at Mo, Mo, Rückzug Aussenstellen 9at Di, Mo, Vorabbericht Förderung 9at Mo, Fr, at Projektzeitrahmen von Mo, bis Sa, Kalender: Bayern (eingebettet) Druckdatum: :07 Filter: Stadt Rosenheim Haustechnik Unternehmer Aussenanlagen Feiertag Schulferien

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU Einheitliche Fassung)

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