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- Alma Dunkle
- vor 8 Jahren
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1 Königinstraße München Postfach München Tel.: 089 / Fax: 089 / Internet: Ihre Zeichen und Nachricht Unser Zeichen Ihr Ansprechpartner Durchwahl Datum Rundschreiben Nr. 22/ Zinssatzsenkungen Startkredit, Startkredit 100, Investivkredit, Investivkredit 100, Ökokredit, Ökokredit Pro und Akutkredit 2 Anwendung der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung zum Infrakredit Energie - Förderung energieeffizienter Stadtbeleuchtungen ab Zinssatzsenkungen Startkredit, Startkredit 100, Investivkredit, Investivkredit 100, Ökokredit, Ökokredit Pro und Akutkredit Unter Berücksichtigung der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt werden die Sollzinssätze für Neuzusagen ab dem für folgende Produkte gesenkt. Startkredit Die Sollzinssätze werden für die Laufzeit 15/3/15 Jahre um 0,20 %-Punkte sowie für die Laufzeiten 12/12/12 und um jeweils 0,25 %-Punkte gesenkt. Die Konditionen der übrigen Laufzeiten bleiben unverändert. Startkredit 100 Die Sollzinssätze werden für die Laufzeiten 15/15/10 und um jeweils 0,20 %-Punkte gesenkt. Die Konditionen der übrigen Laufzeiten bleiben unverändert. Investivkredit Die Sollzinssätze ermäßigen sich bei den Laufzeitvarianten über 10 Jahre um jeweils 0,25 %-Punkte Die Konditionen der übrigen Laufzeiten bleiben unverändert. Investivkredit 100 Die Sollzinssätze ermäßigen sich bei der Laufzeit um 0,05 %- Punkte und bei der Laufzeit 15/15/10 Jahre um 0,10 %-Punkte. Die Konditionen der übrigen Laufzeiten bleiben unverändert. LfA Förderbank Bayern, Anstalt des öffentlichen Rechts Registergericht München HRA LfA Förderbank Bayern UniCredit Bank AG Vorstand: Dr. Otto Beierl, Dr. Thies Claussen, Albrecht Stolle Allg. Steuernummer: 143 / 241 / BLZ IBAN: DE Verwaltungsratsvorsitzende: Staatsministerin Ilse Aigner USt-ID-Nr.: DE BIC: LFFBDEMM BIC:HYVEDEMM
2 - 2 - Ökokredit und Ökokredit Pro Die Sollzinssätze werden für die Laufzeiten um jeweils 0,25 %- Punkte gesenkt. Die Konditionen der übrigen Laufzeiten bleiben unverändert. Akutkredit Die Sollzinssätze ermäßigen sich für die Laufzeit um 0,10 %-Punkte und für die Laufzeit 12/2/12 Jahre um 0,25 %-Punkte. Die Konditionen der Laufzeit 4/1/4 Jahre bleiben unverändert. Die aktuellen Darlehenskonditionen können der beigefügten Übersicht Darlehenskonditionen Letztkreditnehmer entnommen werden. Die Beihilfewerte für Kredite der LfA sind unter der gleichnamigen Übersicht im Downloadbereich zu entnehmen oder können mit Hilfe des Beihilferechners auf der Startseite unseres Internetauftritts individuell ermittelt werden. 2 Anwendung der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung zum Im Rahmen der gegenwärtigen EU-Beihilferechtsreform ist die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) - Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 187/1 vom ) - zum in Kraft getreten. Nach Ablauf der Übergangsfrist zur Anwendung der Regelungen der bisherigen AGVO (EG) Nr. 800/2008 ist die LfA verpflichtet, die neue Verordnung ab anzuwenden. Im Zuge der Umstellung auf die Regelungen der neuen AGVO ergeben sich folgende Änderungen für Zusagen ab dem : Fristgerechte Antragstellung Eine fristwahrende Antragstellung kann in drei Ausprägungen erfolgen: a) Der vom Antragsteller unterzeichnete vollständige Antrag (LfA-Vordruck 100) wird vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank eingereicht. In Tz. 4.2 Vorhabensbeschreibung sind künftig, ergänzend zur Darstellung des Vorhabens, auch Angaben zu dessen Beginn- und Abschlussdatum zu machen. b) Der Antragsteller kann alternativ vor Beginn des Vorhabens einen separaten, von ihm unterzeichneten Beihilfeantrag stellen. Die Hausbank bestätigt den Eingang des Beihilfeantrags und ergänzt das Datum der Antragstellung, um die Rechtzeitigkeit vor Vorhabensbeginn zu dokumentieren. Der separate Beihilfeantrag - ein entsprechendes Formular finden Sie in der Anlage sowie unter Service/Download/Anträge - verbleibt bei der Hausbank. c) Falls auch das Formblatt Beihilfeantrag nicht verfügbar ist, kann eine eigene formlose Dokumentation, die ebenfalls bei der Hausbank verbleibt, zur fristgerechten Antragstellung erfolgen. Diese ist nur zulässig, wenn sie vom Antragsteller unterzeichnet ist, die Eingangsbestätigung der Hausbank vor Vorhabensbeginn aufweist und folgende Mindestangaben beinhaltet: Name des Unternehmens Größe des Unternehmens Hierfür ist es ausreichend, wenn der Antragsteller erklärt, ob das beantragende Unternehmen die beihilferechtlichen KMU-Kriterien erfüllt oder nicht.
3 - 3 - Beginn und Ende des Vorhabens Angaben zum Vorhabensbeginn und -ende entsprechend dem Planungsstand zum Zeitpunkt der Stellung des Beihilfeantrags sind ausreichend. Vorhabensbeschreibung Die Vorhabensbeschreibung muss so konkret sein, dass ein späterer Antrag (Vordruck 100) eine eindeutige Zuordnung des Investitionsvorhabens zu dem Beihilfeantrag gemäß AGVO ermöglicht. Standort des Vorhabens / Investitionsort Der Investitionsort muss so konkret genannt sein, dass ein späterer Antrag (Vordruck 100) eine eindeutige Zuordnung des Investitionsvorhabens zu dem Beihilfeantrag gemäß AGVO ermöglicht. Gesamtkosten des Vorhabens Öffentlicher Finanzierungsbetrag Art der Beihilfe (z. B. Zuschuss, Darlehen, Mezzanine/Nachrang, Beteiligung, Garantie/Bürgschaft) In jedem Fall ist der vollständige Antrag (Vordruck 100) wie bisher innerhalb von drei Monaten nach Vorhabensbeginn bei der LfA einzureichen (bei beantragten Risikoübernahmen innerhalb von vier bis sechs Wochen). In den vorbezeichneten Fällen b) und c) ist im Freitextfeld unter Tz. 9.5 des Antrags zu ergänzen: Beihilfeantrag ist am TT.MM.JJJJ bei der Hausbank bzw. dem Kreditinstitut x gestellt worden. Die geänderten Vorgaben zur fristgerechten Antragstellung sind bei allen LfA-Finanzierungshilfen, die auf Grundlage der AGVO ausgereicht werden, zwingend einzuhalten. Aus Gründen der Transparenz und Einheitlichkeit soll das Verfahren bei allen LfA-Produkten grundsätzlich in analoger Weise Anwendung finden. Hierbei bleiben allerdings produktspezifische Regelungen für Universalkredit, Universalkredit Innovativ und Ausbilderkredit unverändert bestehen. Änderungen zu einzelnen Fördertatbeständen Wesentliche Änderungen der AGVO betreffen die förderfähigen Investitionen sowie die Definition der Unternehmen in Schwierigkeiten. Dies wirkt sich auf die Förderpraxis der LfA wie folgt aus: Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen können nicht mehr nach der AGVO gefördert werden. Die Auswirkungen dürften sich in Grenzen halten, da die in diesem Bereich am häufigsten vorkommenden Förderfälle den Start- und Startkredit 100 betreffen, die unverändert als De-minimis-Beihilfen gewährt werden können. Fälle, in denen bisher Anträge auf Investivkredit bzw. Investivkredit 100 gestellt wurden, können über den Universalkredit finanziert werden. Der Förderausschluss für Unternehmen in Schwierigkeiten wurde zum Teil verschärft. Künftig fallen insbesondere alle Unternehmen, bei denen mehr als 50 % des Betriebsvermögens verlustbedingt aufgezehrt sind, aus der AGVO- Förderung. In der Vergangenheit betraf dies nur die Antragsteller, bei denen zusätzlich 25 % dieses Kapitalverzehrs auf die letzten 12 Monate entfiel. 3 Infrakredit Energie Förderung energieeffizienter Stadtbeleuchtungen ab Mit der Einstellung des KfW Produkts IKK Energetische Stadtsanierung Stadtbeleuchtung zum entfällt die Refinanzierungsgrundlage für den Infrakredit Energie Teilbereich Energieeffiziente Stadtbeleuchtung. Deshalb wird dieser Teilbereich zeitgleich eingestellt. Alle bis zum bei der LfA eingehenden Anträge können noch aus
4 - 4 - diesem Teilprogramm zugesagt werden, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Abruffrist beträgt weiterhin 12 Monate ab Zusage. Ab werden Maßnahmen zur energieeffizienten Stadtbeleuchtung über den Infrakredit Energie Teilbereich Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger gefördert. Die entsprechend den vorhergehenden Ausführungen angepassten und ab dem gültigen Merkblätter werden wir Ihnen zum Jahresende 2014 mit einem gesonderten Rundschreiben übermitteln. Für Fragen zu den öffentlichen Finanzierungshilfen und für die Anforderung von Informationsmaterial stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen unserer Förderberatung telefonisch unter 0800 / (kostenfrei), per Fax unter 089 / , per unter info@lfa.de oder auch persönlich in München, in der Königinstraße 17, montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 15 Uhr, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen LfA Förderbank Bayern gez. Schneid gez. Schwarzmayer Anlagen
5 Darlehenskonditionen Letztkreditnehmer Stand: - Maßgeblich ist grundsätzlich das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank - Soll- und Effektivzinssätze (in Klammern) nach Preisangabenverordnung (PAngV) in % p. a. Für die einzelnen Produkte (gegliedert nach Gesamtlaufzeit/ Tilgungsfreijahre/Zinsbindung) sind die maximalen Zinssätze nach Preisklassen des risikogerechten Zinssystems angegeben (siehe hierzu letzte Seite). Startkredit (SK5) 12/12/12 Jahre 15/3/15 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 70 % möglich, ausgenommen Laufzeit 12/12/12 Jahre. 1,75 (1,76) 2,15 (2,17) 2,95 (2,98) 3,55 (3,60) 4,75 (4,84) 7,25 (7,45) Startkredit 100 (SH5) 15/3/10 Jahre 15/15/10 Jahre 20/3/10 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 70 % möglich, ausgenommen Laufzeit 15/15/10 Jahre. 2,35 (2,37) 2,40 (2,42) 2,65 (2,68) 3,15 (3,19) 3,80 (3,85) 4,45 (4,52) 4,95 (5,04) 5,00 (5,09) 7,45 (7,66) 7,50 (7,71) Investivkredit (IK5) 8/1/8 Jahr(e) 10/1/10 Jahr(e) 12/12/12 Jahre 15/1/15 Jahr(e) 20/1/20 Jahr(e) Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 60 % möglich, ausgenommen Laufzeit 12/12/12 Jahre. 1,20 (1,21) (1,51) 2,40 (2,42) 1,60 (1,61) 2,40 (2,42) 3,80 (3,85) 3,00 (3,03) (3,34) 3,70 () 5,00 (5,09) 4,20 (4,27) 7,50 (7,71) 6,70 (6,87) (7,19) Investivkredit 100 Pro (IH6) 8/1/8 Jahr(e) 10/1/10 Jahr(e) 12/12/12 Jahre 15/1/15 Jahr(e) 20/1/10 Jahr(e) 20/1/20 Jahr(e) Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 70 % möglich, ausgenommen Laufzeit 12/12/12 Jahre. 2,35 (2,37) 1,45 (1,46) 1,20 (1,21) 1,75 (1,76) 2,75 (2,78) 1,85 (1,86) 1,60 (1,61) 2,15 (2,17) 2,15 (2,17) 3,55 (3,60) 2,65 (2,68) 2,40 (2,42) 2,95 (2,98) 4,15 (4,22) 3,25 (3,29) 3,00 (3,03) 3,55 (3,60) 4,85 (4,94) 3,95 (4,01) 3,70 () 5,35 (5,46) 4,45 (4,52) 4,20 (4,27) 4,75 (4,84) 7,85 (8,08) 6,95 (7,13) 6,70 (6,87) 7,25 (7,45) LfA Förderbank Bayern Königinstraße München Telefon 0800 / (kostenfrei) Telefax 089 / info@lfa.de Seite 1 von 4
6 Darlehenskonditionen Letztkreditnehmer Stand: - Maßgeblich ist grundsätzlich das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank - Soll- und Effektivzinssätze (in Klammern) nach Preisangabenverordnung (PAngV) in % p. a. Für die einzelnen Produkte (gegliedert nach Gesamtlaufzeit/ Tilgungsfreijahre/Zinsbindung) sind die maximalen Zinssätze nach Preisklassen des risikogerechten Zinssystems angegeben (siehe hierzu letzte Seite). Investivkredit 100 (IH5) 15/3/10 Jahre 15/15/10 Jahre 20/3/10 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 60 % möglich, ausgenommen Laufzeit 15/15/10 Jahre. 1,30 (1,31) 1,30 (1,31) (1,51) 1,55 (1,56) 2,50 (2,52) 2,25 (2,27) 2,90 (2,93) 2,50 (2,52) 2,50 (2,52) (3,34) 2,75 (2,78) 3,40 (3,44) 3,10 (3,14) 3,10 (3,14) (3,34) 3,35 (3,39) 3,80 (3,85) 3,80 (3,85) 4,60 (4,68) 4,05 (4,11) 4,70 (4,78) 4,30 (4,37) 4,30 (4,37) 5,10 (5,20) 4,55 (4,63) 5,20 (5,30) 6,80 (6,98) 6,80 (6,98) (7,19) 7,60 (7,82) 7,05 (7,24) 7,70 (7,93) Investivkredit Energie (IE5) Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 50 % möglich Universalkredit (UK5) 3/1/3 Jahr(e) 15/2/10 Jahre 15/15/10 Jahre 20/2/10 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 60 % möglich, ausgenommen Laufzeit 15/15/10 Jahre. 1,35 (1,36) 1,60 (1,61) 2,25 (2,27) 1,75 (1,76) 1,80 (1,81) 1,80 (1,81) 1,80 (1,81) 2,65 (2,68) 2,05 (2,07) 2,05 (2,07) 2,30 (2,32) 2,95 (2,98) 2,35 (2,37) 2,55 (2,57) 3,45 (3,49) 2,85 (2,88) 3,15 (3,19) 3,40 (3,44) 4,05 (4,11) 3,45 (3,49) 3,85 (3,91) 4,10 (4,16) 4,75 (4,84) 4,15 (4,22) 4,35 (4,42) 4,40 (4,47) 4,40 (4,47) 4,40 (4,47) 4,60 (4,68) 5,25 (5,35) 4,65 (4,73) 6,85 (7,03) 6,90 (7,08) 6,90 (7,08) 6,90 (7,08) 7,10 (7,29) 7,75 (7,98) 7,15 (7,34) Universalkredit Innovativ (UI5) 7/1/7 Jahr(e) Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 70 % obligatorisch. Regionalkredit einschl. Fremdenverkehrsförderung (RK5) Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 50 % bis LfA-Gesamtrisiken von einschließlich EUR möglich. Für die mit Zuwendungen aus der bayerischen Regionalförderung zinsverbilligten Darlehen der LfA werden die preisklassenabhängigen Zinssätze, Laufzeiten und Tilgungsfreijahre im Einzelfall vereinbart. LfA Förderbank Bayern Königinstraße München Telefon 0800 / (kostenfrei) Telefax 089 / info@lfa.de Seite 2 von 4
7 Darlehenskonditionen Letztkreditnehmer Stand: - Maßgeblich ist grundsätzlich das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank - Soll- und Effektivzinssätze (in Klammern) nach Preisangabenverordnung (PAngV) in % p. a. Für die einzelnen Produkte (gegliedert nach Gesamtlaufzeit/ Tilgungsfreijahre/Zinsbindung) sind die maximalen Zinssätze nach Preisklassen des risikogerechten Zinssystems angegeben (siehe hierzu letzte Seite). Technokredit Entwicklungsvorhaben Phase I (TK6) Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 50 % oder 70 % möglich. Fester Sollzinssatz 0,00 % bis zum 5. Jahr, nach Ablauf der zins- und tilgungsfreien Zeit gelten folgende maximale Sollzinssätze: 10/4/10 Jahre (0,67) (0,85) (0,98) (1,20) (1,46) (1,76) (1,97) (3,02) Die Konditionen werden im Einzelfall festgelegt. Hierbei sind flexible Konditionenmodelle mit Laufzeiten von 8 bis 12 Jahren (bei 3 oder 4 zins- und tilgungsfreien Jahren) möglich (siehe hierzu Merkblatt "Technokredit" Tz. 3.3). Die oben genannten Konditionen stellen folglich nur einen Auszug aus dem gesamten Laufzeitspektrum dar. Technokredit Entwicklungsvorhaben Phase II (TK7) Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 50 % oder 70 % möglich. Fester Sollzinssatz 0,00 % bis zum 3. Jahr, nach Ablauf der zins- und tilgungsfreien Zeit gelten folgende maximale Sollzinssätze: (1,05) (1,32) (1,53) (1,87) (2,28) (2,75) (4,75) Die Konditionen werden im Einzelfall festgelegt. Hierbei sind flexible Konditionenmodelle mit Laufzeiten von 8 bis 12 Jahren (bei 1 oder 2 zins- und tilgungsfreien Jahren) möglich (siehe hierzu Merkblatt "Technokredit" Tz. 3.3). Die oben genannten Konditionen stellen folglich nur einen Auszug aus dem gesamten Laufzeitspektrum dar. Technokredit Anwendungsvorhaben (TK5) Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 70 % möglich. Die Konditionen werden im Einzelfall festgelegt. Hierbei sind flexible Konditionenmodelle mit Laufzeiten von 5 bis 10 Jahren (bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahren) möglich (siehe hierzu Merkblatt "Technokredit" Tz. 3.3). Die oben genannten Konditionen stellen folglich nur einen Auszug aus dem gesamten Laufzeitspektrum dar Ökokredit (ÖK5) Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 50 % möglich. (1,51) (3,34) (7,19) Ökokredit Pro (ÖK7) Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 50 % möglich. 1,80 (1,81) 4,40 (4,47) 6,90 (7,08) Akutkredit (AK5) Auszahlung: 100 % 4/1/4 Jahr(e) 12/2/12 Jahre (1,97) (2,48) (2,84) (2,84) (3,56) (3,56) (3,82) (4,07) (4,07) (4,33) (6,70) (6,70) (6,96) LfA Förderbank Bayern Königinstraße München Telefon 0800 / (kostenfrei) Telefax 089 / info@lfa.de Seite 3 von 4
8 Darlehenskonditionen Letztkreditnehmer Stand: - Maßgeblich ist grundsätzlich das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank - Soll- und Effektivzinssätze (in Klammern) nach Preisangabenverordnung (PAngV) in % p. a. Für die einzelnen Produkte (gegliedert nach Gesamtlaufzeit/ Tilgungsfreijahre/Zinsbindung) sind die maximalen Zinssätze nach Preisklassen des risikogerechten Zinssystems angegeben (siehe hierzu letzte Seite). Ausbilderkredit (AB5) Auszahlung: 100 % 3,5/3,5/3,5 Jahre Anwendung des risikogerechten Zinssystems In den LfA-Programmen, in denen das risikogerechte Zinssystem (RGZS) zur Anwendung kommt, hängt der Kreditnehmerzinssatz für ein Darlehen von der Bonität und der Besicherung ab. Hier kalkuliert die Hausbank den individuellen Kreditnehmerzinssatz nach einem vierstufigen Schema, das im Folgenden dargestellt ist. 1. Schritt: Bestimmung der Bonitätsklasse Zuerst beurteilt die Hausbank die wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonität) des Kreditnehmers. Am Ende dieser Prüfung steht die Einordnung in eine von sieben Bonitätsklassen: Bonitätseinschätzung durch die Hausbank Risikoeinschätzung durch die Hausbank Bonitätsklasse 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit* ) des Kreditnehmers 1 ausgezeichnet niedrig bis 0,10 % 2 sehr gut über 0,10 % bis 0,40 % 3 gut über 0,40 % bis 1,20 % 4 befriedigend I über 1,20 % bis 1,80 % I 5 noch befriedigend über 1,80 % bis % 6 ausreichend über % bis 5,50 % 7 noch ausreichend hoch über 5,50 % bis 10,00 % *) Die 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit drückt die Wahrscheinlichkeit aus, dass der Kreditnehmer innerhalb eines Jahres zahlungsunfähig wird. Sie wird anhand von Erfahrungswerten ermittelt. 2. Schritt: Bestimmung der Besicherungsklasse Im 2. Schritt prüft die Hausbank die Werthaltigkeit der Sicherheiten, die der Kreditnehmer für den Kredit stellen kann. Das Resultat ist die Zuordnung in eine von drei Besicherungsklassen: Besicherungsklasse Werthaltige Besicherung in % 70 % und mehr unter 70 % und über 40 % bis 40 % 3. Schritt: Ermittlung der Preisklasse Im 3. Schritt ordnet die Hausbank den Kredit einer Preisklasse zu, indem sie Bonitätsklasse und Besicherungsklasse kombiniert: Bonitätsklasse Besicherungsklasse Preisklasse A B C D E F G X 4. Schritt: Vereinbarung des individuellen Zinssatzes Im vierten Schritt legt die Hausbank den Zinssatz für den Kredit anhand ihrer internen Systeme zur Preisfindung fest, wobei die günstigen Fördersätze der LfA Grundlage sind. Letztlich wird die konkrete Zinshöhe zwischen dem Kreditnehmer und der Hausbank individuell vereinbart. Dabei dürfen maximal zulässige Zinssätze nicht überschritten werden, die die LfA für die einzelnen Preisklassen festgelegt hat. Diese Obergrenzen sind für die jeweils ungünstigste Bonitäts- und Besicherungskonstellation der jeweiligen Preisklasse kalkuliert. In der Praxis dürfte der individuelle Kreditnehmerzinssatz daher häufig unterhalb des vorgegebenen Maximal-Zinssatzes liegen. Welche Zinssätze für die verschiedenen Darlehensvarianten in den einzelnen Programmen im Einzelfall maximal zulässig sind, zeigt die Übersicht Darlehenskonditionen der LfA. Detailliertere Hinweise zur Ermittlung der Zinshöhe enthält das Merkblatt Kreditnehmerinformation zum Risikogerechten Zinssystem. LfA Förderbank Bayern Königinstraße München Telefon 0800 / (kostenfrei) Telefax 089 / info@lfa.de Seite 4 von 4
9 Beihilfeantrag für das Fördergeschäft zum Verbleib bei der Hausbank (Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen.) Angaben zum Antragsteller / Unternehmen Name des Antragstellers / Bezeichnung des antragstellenden Unternehmens: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Das beantragende Unternehmen erfüllt die KMU-Definition der EU 1 : ja nein Angaben zum Vorhaben Standort des Vorhabens: Kurzbeschreibung des Vorhabens: Beginn des Vorhabens: Datum Abschluss des Vorhabens: Datum Gesamtkosten des Vorhabens: davon öffentliche Finanzierung: EUR EUR Art der Beihilfe für dieses Vorhaben (Mehrfachauswahl möglich) Zuschuss 2 Darlehen Mezzanine / Nachrang Beteiligung Garantie / Bürgschaft Ort und Datum Stempel und Unterschrift des antragstellenden Unternehmens Ort und Datum Stempel und Unterschrift der Hausbank 1 Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Weitere Einzelheiten zu den KMU-Kriterien, siehe Merkblatt der LfA Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen. 2 Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Bundes- oder Landesförderprogrammen (z. B. im Rahmen der GRW- Förderung) vor Vorhabensbeginn ein gesonderter Antrag zu stellen ist. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Träger der Förderung. 125/01.15
Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer
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