Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Maria Noichl SPD vom

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1 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Maria Noichl SPD vom Liquiditätshilfe bei Trockenheit Das Liquiditätshilfeprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank wurde vor urzem auch für Betriebe geöffnet, die durch die Trockenheit bzw. die Spätfröste wirtschaftliche Einbußen hinnehmen mussten. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Förderkonditionen werden den Landwirten angeboten? 2. Wie hoch sind die Bundes- bzw. Landesanteile an den Mitteln, die in die Förderung fließen? 3. Sind diese staatlichen Förderungen gedeckelt? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom Zu 1.: Antragsberechtigt sind u. a. Unternehmen, die von den schwierigen Vegetationsbedingungen im aktuellen Erntejahr betroffen sind. Dazu zählen sowohl Ackerbau- als auch Futterbaubetriebe. Die Betriebe müssen deutliche Ergebnisrückgänge gegenüber der Hausbank nachweisen, und zwar mindestens 30 % im jeweils betroffenen Betriebszweig. Gefördert werden Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben. Auch der apitaldienst für bereits bestehende Darlehen kann aus den Fördermitteln bedient werden. Es können bis zu 100 % der förderfähigen osten finanziert werden. Die redite sollen je reditnehmer und Jahr 10 Millionen Euro nicht übersteigen. Im Einzelfall können auch darüber hinausgehende Beträge refinanziert werden. Außerdem kann der Darlehenshöchstbetrag durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt sein. Im Rahmen des Programms Liquiditätssicherung werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4 oder 6 Jahren sowie mit 10 Jahren und 5 Jahren Sollzinsbindung angeboten. Alle Varianten sind mit einem tilgungsfreien Jahr ausgestattet. Auf Wunsch und soweit dies im Rahmen der Liquiditätsplanung der betroffenen Betriebe sinnvoll erscheint, kann der tilgungsfreie Zeitraum auch auf zwei Jahre verlängert werden. In diesem Fall wird ggf. ein angemessener Zinsaufschlag vorgenommen. Zinsanpassungsangebote unterbreitet die Rentenbank auf der Basis der dann geltenden apitalmarktbedingungen. Die Liquiditätssicherungsdarlehen können in zwei Varianten beantragt werden: 1. Variante: Ohne vorzeitiges ündigungsrecht Außerplanmäßige Rückzahlungen sind für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig. Die Darlehen werden von der Rentenbank zu 100 % ausgezahlt. 2. Variante: Mit vorzeitigem ündigungsrecht Die Darlehen können jederzeit zurückgezahlt werden. Bei den Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit ist dieses ündigungsrecht auf die erste Sollzinsbindungsdauer von 5 Jahren begrenzt. Danach ist die außerplanmäßige Rückzahlung ausgeschlossen. Bei Auszahlung werden 1 % Bearbeitungsentgelt sowie 2 % Risikoprämie (für das Recht der außerplanmäßigen Rückzahlung) als laufzeitunabhängige Gebühren vom Nominalbetrag einbehalten. Die Darlehen sind innerhalb von vier Wochen nach Zusage vollständig abzurufen. Werden die Darlehen außerplanmäßig zurückgezahlt oder nicht abgenommen, kann kein neues Liquiditätssicherungsdarlehen beantragt werden. Die aktuellen onditionen (Stand ) gehen aus den Tabellen in der Anlage hervor. Die onditionengestaltung erfolgt auf Basis des Risikogerechten Zinssystems (RGZS). Die Preisklassen gestalten sich in Abhängigkeit von der Bonität des reditnehmers und der Qualität der reditsicherheiten. Der Sollzinssatz für den reditnehmer darf die aus der Margenvorgabe des RGZS ermittelte Sollzinsobergrenze nicht überschreiten. Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 1,00 % einmalig bei Auszahlung einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr somit auf begrenzt. Die Beantragung des Darlehens erfolgt über die vom reditnehmer gewählte Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Zusätzlich hat der reditnehmer eine Beihilfeerklärung einzureichen. Hier sind Angaben über die in den letzten drei alenderjahren auf Basis der Verordnungen (EG) Nr. 1535/2007 und 1860/2004 beantragten sowie erhaltenen De-minimis-Beihilfen zu machen. Die Erklärung ist über die Hausbank an die Rentenbank zu richten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

2 Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/9749 Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts. Der reditnehmer hat bei Antragstellung spätestens jedoch vor Auszahlung der Darlehen gegenüber seiner Hausbank zu bestätigen, dass er entweder keine weiteren Beihilfen für das beantragte Vorhaben erhält oder die zulässige Beihilfeobergrenze einhält. Zu 2.: Die Zinsverbilligung der Rentenbank wird ausschließlich aus Mitteln der Rentenbank finanziert. Bundes- und Landesmittel fließen hier nicht ein. Daneben ist in der Zinsverbilligung gegebenenfalls ein Beihilfeanteil enthalten, der als De-minimis-Beihilfe zu werten ist. Der Beihilfewert aller einem Unternehmen im Agrarerzeugnissektor auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 (De-minimis-Agrar) im laufenden und den vorangegangenen beiden alenderjahren gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen Euro nicht übersteigen. Der Beihilfewert des Liquiditätshilfedarlehens der Rentenbank kann pauschal nicht genannt werden, da er von den jeweiligen Darlehenskonditionen (Laufzeit, Tilgungsfreie Jahre, Bonitätsklasse etc.) abhängig ist. Zu 3.: In den Förderkonditionen ist ein Darlehenshöchstbetrag von 10 Millionen Euro festgelegt, der im Einzelfall jedoch auch überschritten werden kann.

3 Drucksache 16/9749 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 onditionenrundschreiben Nr. 12 / 2011 Unsere Förderprogramme für das Agribusiness onditionen - Stand freibleibend Ab dem gelten diese onditionen für aufgeführte Förderprogramme der Rentenbank. Die Sollzinssätze werden getrennt nach Preisklassen gemäß dem Risikogerechten Zinssystem dargestellt. Zinsübersicht zur ondition "LR-Top" Diese onditionen gelten für die Programme: Landwirtschaft: Wachstum (Junglandwirte) (Nr. 242) Fischwirtschaft: Wachstum (Jungunternehmer) (Nr. 289) Nachhaltigkeit (Nr. 243) Nachhaltigkeit (Nr. 290) Produktionssicherung (Junglandwirte 4) ) (Nr. 245) Betriebsmittel (Jungunternehmer 4) ) (Nr. 292) Liquiditätssicherung ohne vorzeitiges ündigungsrecht 5) (Nr. 246) Agrar- & Ernährungswirtschaft: Umwelt- und Verbraucherschutz (Nr. 253) Neue Energien: Energie vom Land (Nr. 255) redittyp E F G H Ratendarlehen Anz. Rückzahlung 4 Jahre 4 1 ja 2,00 (2,01) 2,25 (2,26) 2,65 (2,67) 2,95 (2,97) 3,45 (3,48) 4,05 (4,09) 4,75 (4,81) 5,25 (5,32) 6,35 (6,45) 8,65 (8,84) Jahre 5 1 ja 2,15 (2,16) 2,40 (2,41) 2,80 (2,82) 3,10 (3,12) 3,60 (3,63) 4,20 (4,24) 4,90 (4,96) 5,40 (5,47) 6,50 (6,61) 8,80 (8,99) Jahre 6 1 ja 2,30 (2,31) 2,55 (2,57) 2,95 (2,97) 3,25 (3,28) 3,75 (3,79) 4,35 (4,40) 5,05 (5,11) 5,55 (5,63) 6,65 (6,76) 8,95 (9,15) Jahre 8 1 ja 2,60 (2,62) 2,85 (2,87) 3,25 (3,28) 3,55 (3,58) 4,05 (4,09) 4,65 (4,70) 5,35 (5,42) 5,85 (5,94) 6,95 (7,07) 9,25 (9,46) Jahre 5 1 ja 2,35 (2,36) 2,60 (2,62) 3,00 (3,02) 3,30 (3,33) 3,80 (3,84) 4,40 (4,45) 5,10 (5,17) 5,60 (5,68) 6,70 (6,81) 9,00 (9,20) ja 2,40 (2,41) 2,65 (2,67) 3,05 (3,07) 3,35 (3,38) 3,85 (3,89) 4,45 (4,50) 5,15 (5,22) 5,65 (5,73) 6,75 (6,86) 9,05 (9,25) nein 2,80 (2,82) 3,05 (3,07) 3,45 (3,48) 3,75 (3,79) 4,25 (4,30) 4,85 (4,91) 5,55 (5,63) 6,05 (6,14) 7,15 (7,28) 9,45 (9,67) nein 2,85 (2,87) 3,10 (3,12) 3,50 (3,53) 3,80 (3,84) 4,30 (4,35) 4,90 (4,96) 5,60 (5,68) 6,10 (6,19) 7,20 (7,33) 9,50 (9,73) nein 2,90 (2,92) 3,15 (3,17) 3,55 (3,58) 3,85 (3,89) 4,35 (4,40) 4,95 (5,01) 5,65 (5,73) 6,15 (6,24) 7,25 (7,38) 9,55 (9,78) Jahre 5 1 ja 2,40 (2,41) 2,65 (2,67) 3,05 (3,07) 3,35 (3,38) 3,85 (3,89) 4,45 (4,50) 5,15 (5,22) 5,65 (5,73) 6,75 (6,86) 9,05 (9,25) ja 2,45 (2,47) 2,70 (2,72) 3,10 (3,12) 3,40 (3,43) 3,90 (3,94) 4,50 (4,55) 5,20 (5,27) 5,70 (5,78) 6,80 (6,92) 9,10 (9,31) nein 2,90 (2,92) 3,15 (3,17) 3,55 (3,58) 3,85 (3,89) 4,35 (4,40) 4,95 (5,01) 5,65 (5,73) 6,15 (6,24) 7,25 (7,38) 9,55 (9,78) nein 2,95 (2,97) 3,20 (3,23) 3,60 (3,63) 3,90 (3,94) 4,40 (4,45) 5,00 (5,06) 5,70 (5,78) 6,20 (6,30) 7,30 (7,43) 9,60 (9,83) nein 3,00 (3,02) 3,25 (3,28) 3,65 (3,68) 3,95 (3,99) 4,45 (4,50) 5,05 (5,11) 5,75 (5,83) 6,25 (6,35) 7,35 (7,49) 9,65 (9,88) Jahre 5 1 ja 2,40 (2,41) 2,65 (2,67) 3,05 (3,07) 3,35 (3,38) 3,85 (3,89) 4,45 (4,50) 5,15 (5,22) 5,65 (5,73) 6,75 (6,86) 9,05 (9,25) ja 2,45 (2,47) 2,70 (2,72) 3,10 (3,12) 3,40 (3,43) 3,90 (3,94) 4,50 (4,55) 5,20 (5,27) 5,70 (5,78) 6,80 (6,92) 9,10 (9,31) nein 3,00 (3,02) 3,25 (3,28) 3,65 (3,68) 3,95 (3,99) 4,45 (4,50) 5,05 (5,11) 5,75 (5,83) 6,25 (6,35) 7,35 (7,49) 9,65 (9,88) nein 3,05 (3,07) 3,30 (3,33) 3,70 (3,73) 4,00 (4,04) 4,50 (4,55) 5,10 (5,17) 5,80 (5,88) 6,30 (6,40) 7,40 (7,54) 9,70 (9,94) nein 3,10 (3,12) 3,35 (3,38) 3,75 (3,79) 4,05 (4,09) 4,55 (4,60) 5,15 (5,22) 5,85 (5,94) 6,35 (6,45) 7,45 (7,59) 9,75 (9,99) Jahre 5 1 ja 2,40 (2,41) 2,65 (2,67) 3,05 (3,07) 3,35 (3,38) 3,85 (3,89) 4,45 (4,50) 5,15 (5,22) 5,65 (5,73) 6,75 (6,86) 9,05 (9,25) ja 2,45 (2,47) 2,70 (2,72) 3,10 (3,12) 3,40 (3,43) 3,90 (3,94) 4,50 (4,55) 5,20 (5,27) 5,70 (5,78) 6,80 (6,92) 9,10 (9,31) nein 3,10 (3,12) 3,35 (3,38) 3,75 (3,79) 4,05 (4,09) 4,55 (4,60) 5,15 (5,22) 5,85 (5,94) 6,35 (6,45) 7,45 (7,59) 9,75 (9,99) nein 3,15 (3,17) 3,40 (3,43) 3,80 (3,84) 4,10 (4,14) 4,60 (4,65) 5,20 (5,27) 5,90 (5,99) 6,40 (6,50) 7,50 (7,64) 9,80 (10,04) nein 3,15 (3,17) 3,40 (3,43) 3,80 (3,84) 4,10 (4,14) 4,60 (4,65) 5,20 (5,27) 5,90 (5,99) 6,40 (6,50) 7,50 (7,64) 9,80 (10,04) Seite 1 von 5

4 Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/9749 onditionenrundschreiben Nr. 12 / 2011 Zinsübersicht zur ondition "LR-Top" redittyp E F G H Annuitätendarlehen Anz. Rückzahlung 10 Jahre 5 1 ja 2,35 (2,36) 2,60 (2,62) 3,00 (3,02) 3,30 (3,33) 3,80 (3,84) 4,40 (4,45) 5,10 (5,17) 5,60 (5,68) 6,70 (6,81) 9,00 (9,20) ja 2,40 (2,41) 2,65 (2,67) 3,05 (3,07) 3,35 (3,38) 3,85 (3,89) 4,45 (4,50) 5,15 (5,22) 5,65 (5,73) 6,75 (6,86) 9,05 (9,25) nein 2,80 (2,82) 3,05 (3,07) 3,45 (3,48) 3,75 (3,79) 4,25 (4,30) 4,85 (4,91) 5,55 (5,63) 6,05 (6,14) 7,15 (7,28) 9,45 (9,67) nein 2,85 (2,87) 3,10 (3,12) 3,50 (3,53) 3,80 (3,84) 4,30 (4,35) 4,90 (4,96) 5,60 (5,68) 6,10 (6,19) 7,20 (7,33) 9,50 (9,73) nein 2,90 (2,92) 3,15 (3,17) 3,55 (3,58) 3,85 (3,89) 4,35 (4,40) 4,95 (5,01) 5,65 (5,73) 6,15 (6,24) 7,25 (7,38) 9,55 (9,78) Jahre 5 1 ja 2,40 (2,41) 2,65 (2,67) 3,05 (3,07) 3,35 (3,38) 3,85 (3,89) 4,45 (4,50) 5,15 (5,22) 5,65 (5,73) 6,75 (6,86) 9,05 (9,25) ja 2,45 (2,47) 2,70 (2,72) 3,10 (3,12) 3,40 (3,43) 3,90 (3,94) 4,50 (4,55) 5,20 (5,27) 5,70 (5,78) 6,80 (6,92) 9,10 (9,31) nein 3,05 (3,07) 3,30 (3,33) 3,70 (3,73) 4,00 (4,04) 4,50 (4,55) 5,10 (5,17) 5,80 (5,88) 6,30 (6,40) 7,40 (7,54) 9,70 (9,94) nein 3,10 (3,12) 3,35 (3,38) 3,75 (3,79) 4,05 (4,09) 4,55 (4,60) 5,15 (5,22) 5,85 (5,94) 6,35 (6,45) 7,45 (7,59) 9,75 (9,99) nein 3,15 (3,17) 3,40 (3,43) 3,80 (3,84) 4,10 (4,14) 4,60 (4,65) 5,20 (5,27) 5,90 (5,99) 6,40 (6,50) 7,50 (7,64) 9,80 (10,04) Jahre 5 1 ja 2,45 (2,47) 2,70 (2,72) 3,10 (3,12) 3,40 (3,43) 3,90 (3,94) 4,50 (4,55) 5,20 (5,27) 5,70 (5,78) 6,80 (6,92) 9,10 (9,31) ja 2,45 (2,47) 2,70 (2,72) 3,10 (3,12) 3,40 (3,43) 3,90 (3,94) 4,50 (4,55) 5,20 (5,27) 5,70 (5,78) 6,80 (6,92) 9,10 (9,31) nein 3,15 (3,17) 3,40 (3,43) 3,80 (3,84) 4,10 (4,14) 4,60 (4,65) 5,20 (5,27) 5,90 (5,99) 6,40 (6,50) 7,50 (7,64) 9,80 (10,04) nein 3,20 (3,23) 3,45 (3,48) 3,85 (3,89) 4,15 (4,19) 4,65 (4,70) 5,25 (5,32) 5,95 (6,04) 6,45 (6,55) 7,55 (7,69) 9,85 (10,09) nein 3,20 (3,23) 3,45 (3,48) 3,85 (3,89) 4,15 (4,19) 4,65 (4,70) 5,25 (5,32) 5,95 (6,04) 6,45 (6,55) 7,55 (7,69) 9,85 (10,09) Jahre 5 1 ja 2,45 (2,47) 2,70 (2,72) 3,10 (3,12) 3,40 (3,43) 3,90 (3,94) 4,50 (4,55) 5,20 (5,27) 5,70 (5,78) 6,80 (6,92) 9,10 (9,31) ja 2,45 (2,47) 2,70 (2,72) 3,10 (3,12) 3,40 (3,43) 3,90 (3,94) 4,50 (4,55) 5,20 (5,27) 5,70 (5,78) 6,80 (6,92) 9,10 (9,31) nein 3,20 (3,23) 3,45 (3,48) 3,85 (3,89) 4,15 (4,19) 4,65 (4,70) 5,25 (5,32) 5,95 (6,04) 6,45 (6,55) 7,55 (7,69) 9,85 (10,09) nein 3,25 (3,28) 3,50 (3,53) 3,90 (3,94) 4,20 (4,24) 4,70 (4,76) 5,30 (5,37) 6,00 (6,09) 6,50 (6,61) 7,60 (7,74) 9,90 (10,15) nein 3,30 (3,33) 3,55 (3,58) 3,95 (3,99) 4,25 (4,30) 4,75 (4,81) 5,35 (5,42) 6,05 (6,14) 6,55 (6,66) 7,65 (7,80) 9,95 (10,20) redittyp E F G H Endfälliges Darlehen Anz. Rückzahlung 12 Jahre 12 0 nein 3,65 (3,68) 3,90 (3,94) 4,30 (4,35) 4,60 (4,65) 5,10 (5,17) 5,70 (5,78) 6,40 (6,50) 6,90 (7,02) 8,00 (8,16) 10,30 (10,57) Erläuterung der Abkürzungen: 1) Z = Sollzinsbindung in Jahren; 2) F = Anzahl der tilgungsfreien Jahre; nom. = nominal; eff. = effektiv (Berechnung siehe allg. Hinweise zu den Förderprogrammen); 3) 4) 5) BR = Für die mit ja gekennzeichneten redittypen ist eine Antragstellung gemäß Beihilfemerkblatt erforderlich Die maximale Laufzeit für Betriebsmitteldarlehen beträgt 10 Jahre Liquiditätssicherung nur als redittypen gemäß Programminformation Liquiditätssicherung möglich Seite 2 von 5

5 Drucksache 16/9749 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 5 onditionenrundschreiben Nr. 12 / 2011 onditionen - Stand freibleibend Ab dem gelten diese onditionen für aufgeführte Förderprogramme der Rentenbank. Die Sollzinssätze werden getrennt nach Preisklassen gemäß dem Risikogerechten Zinssystem dargestellt. Zinsübersicht zur ondition "LR-Basis" Diese onditionen gelten für die Programme: Landwirtschaft: Wachstum (Nr. 241) Fischwirtschaft: Wachstum (Nr. 288) Produktionssicherung 4) (Nr. 244) Betriebsmittel 4) (Nr. 291) Agrar- und Ernährungswirtschaft: Wachstum und Wettbewerb (Nr. 251) Privatpersonen: Leben auf dem Land 6) (Nr. 250) Betriebsmittel 4) (Nr. 254) redittyp A B C D E F G H Ratendarlehen Anz. Rückzahlung 4 Jahre 4 1 ja 2,15 (2,16) 2,40 (2,41) 2,80 (2,82) 3,10 (3,12) 3,60 (3,63) 4,20 (4,24) 4,90 (4,96) 5,40 (5,47) 6,50 (6,61) 8,80 (8,99) Jahre 5 1 ja 2,30 (2,31) 2,55 (2,57) 2,95 (2,97) 3,25 (3,28) 3,75 (3,79) 4,35 (4,40) 5,05 (5,11) 5,55 (5,63) 6,65 (6,76) 8,95 (9,15) Jahre 6 1 ja 2,45 (2,47) 2,70 (2,72) 3,10 (3,12) 3,40 (3,43) 3,90 (3,94) 4,50 (4,55) 5,20 (5,27) 5,70 (5,78) 6,80 (6,92) 9,10 (9,31) Jahre 8 1 ja 2,75 (2,77) 3,00 (3,02) 3,40 (3,43) 3,70 (3,73) 4,20 (4,24) 4,80 (4,86) 5,50 (5,58) 6,00 (6,09) 7,10 (7,23) 9,40 (9,62) Jahre 5 1 ja 2,50 (2,52) 2,75 (2,77) 3,15 (3,17) 3,45 (3,48) 3,95 (3,99) 4,55 (4,60) 5,25 (5,32) 5,75 (5,83) 6,85 (6,97) 9,15 (9,36) ja 2,55 (2,57) 2,80 (2,82) 3,20 (3,23) 3,50 (3,53) 4,00 (4,04) 4,60 (4,65) 5,30 (5,37) 5,80 (5,88) 6,90 (7,02) 9,20 (9,41) nein 2,95 (2,97) 3,20 (3,23) 3,60 (3,63) 3,90 (3,94) 4,40 (4,45) 5,00 (5,06) 5,70 (5,78) 6,20 (6,30) 7,30 (7,43) 9,60 (9,83) nein 3,00 (3,02) 3,25 (3,28) 3,65 (3,68) 3,95 (3,99) 4,45 (4,50) 5,05 (5,11) 5,75 (5,83) 6,25 (6,35) 7,35 (7,49) 9,65 (9,88) nein 3,05 (3,07) 3,30 (3,33) 3,70 (3,73) 4,00 (4,04) 4,50 (4,55) 5,10 (5,17) 5,80 (5,88) 6,30 (6,40) 7,40 (7,54) 9,70 (9,94) Jahre 5 1 ja 2,55 (2,57) 2,80 (2,82) 3,20 (3,23) 3,50 (3,53) 4,00 (4,04) 4,60 (4,65) 5,30 (5,37) 5,80 (5,88) 6,90 (7,02) 9,20 (9,41) ja 2,60 (2,62) 2,85 (2,87) 3,25 (3,28) 3,55 (3,58) 4,05 (4,09) 4,65 (4,70) 5,35 (5,42) 5,85 (5,94) 6,95 (7,07) 9,25 (9,46) nein 3,05 (3,07) 3,30 (3,33) 3,70 (3,73) 4,00 (4,04) 4,50 (4,55) 5,10 (5,17) 5,80 (5,88) 6,30 (6,40) 7,40 (7,54) 9,70 (9,94) nein 3,10 (3,12) 3,35 (3,38) 3,75 (3,79) 4,05 (4,09) 4,55 (4,60) 5,15 (5,22) 5,85 (5,94) 6,35 (6,45) 7,45 (7,59) 9,75 (9,99) nein 3,15 (3,17) 3,40 (3,43) 3,80 (3,84) 4,10 (4,14) 4,60 (4,65) 5,20 (5,27) 5,90 (5,99) 6,40 (6,50) 7,50 (7,64) 9,80 (10,04) Jahre 5 1 ja 2,55 (2,57) 2,80 (2,82) 3,20 (3,23) 3,50 (3,53) 4,00 (4,04) 4,60 (4,65) 5,30 (5,37) 5,80 (5,88) 6,90 (7,02) 9,20 (9,41) ja 2,60 (2,62) 2,85 (2,87) 3,25 (3,28) 3,55 (3,58) 4,05 (4,09) 4,65 (4,70) 5,35 (5,42) 5,85 (5,94) 6,95 (7,07) 9,25 (9,46) nein 3,15 (3,17) 3,40 (3,43) 3,80 (3,84) 4,10 (4,14) 4,60 (4,65) 5,20 (5,27) 5,90 (5,99) 6,40 (6,50) 7,50 (7,64) 9,80 (10,04) nein 3,20 (3,23) 3,45 (3,48) 3,85 (3,89) 4,15 (4,19) 4,65 (4,70) 5,25 (5,32) 5,95 (6,04) 6,45 (6,55) 7,55 (7,69) 9,85 (10,09) nein 3,25 (3,28) 3,50 (3,53) 3,90 (3,94) 4,20 (4,24) 4,70 (4,76) 5,30 (5,37) 6,00 (6,09) 6,50 (6,61) 7,60 (7,74) 9,90 (10,15) Jahre 5 1 ja 2,55 (2,57) 2,80 (2,82) 3,20 (3,23) 3,50 (3,53) 4,00 (4,04) 4,60 (4,65) 5,30 (5,37) 5,80 (5,88) 6,90 (7,02) 9,20 (9,41) ja 2,60 (2,62) 2,85 (2,87) 3,25 (3,28) 3,55 (3,58) 4,05 (4,09) 4,65 (4,70) 5,35 (5,42) 5,85 (5,94) 6,95 (7,07) 9,25 (9,46) nein 3,25 (3,28) 3,50 (3,53) 3,90 (3,94) 4,20 (4,24) 4,70 (4,76) 5,30 (5,37) 6,00 (6,09) 6,50 (6,61) 7,60 (7,74) 9,90 (10,15) nein 3,30 (3,33) 3,55 (3,58) 3,95 (3,99) 4,25 (4,30) 4,75 (4,81) 5,35 (5,42) 6,05 (6,14) 6,55 (6,66) 7,65 (7,80) 9,95 (10,20) nein 3,30 (3,33) 3,55 (3,58) 3,95 (3,99) 4,25 (4,30) 4,75 (4,81) 5,35 (5,42) 6,05 (6,14) 6,55 (6,66) 7,65 (7,80) 9,95 (10,20) Seite 3 von 5

6 Seite 6 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/9749 onditionenrundschreiben Nr. 12 / 2011 Zinsübersicht zur ondition "LR-Basis" redittyp E F G H Annuitätendarlehen Anz. Rückzahlung 10 Jahre 5 1 ja 2,50 (2,52) 2,75 (2,77) 3,15 (3,17) 3,45 (3,48) 3,95 (3,99) 4,55 (4,60) 5,25 (5,32) 5,75 (5,83) 6,85 (6,97) 9,15 (9,36) ja 2,55 (2,57) 2,80 (2,82) 3,20 (3,23) 3,50 (3,53) 4,00 (4,04) 4,60 (4,65) 5,30 (5,37) 5,80 (5,88) 6,90 (7,02) 9,20 (9,41) nein 2,95 (2,97) 3,20 (3,23) 3,60 (3,63) 3,90 (3,94) 4,40 (4,45) 5,00 (5,06) 5,70 (5,78) 6,20 (6,30) 7,30 (7,43) 9,60 (9,83) nein 3,00 (3,02) 3,25 (3,28) 3,65 (3,68) 3,95 (3,99) 4,45 (4,50) 5,05 (5,11) 5,75 (5,83) 6,25 (6,35) 7,35 (7,49) 9,65 (9,88) nein 3,05 (3,07) 3,30 (3,33) 3,70 (3,73) 4,00 (4,04) 4,50 (4,55) 5,10 (5,17) 5,80 (5,88) 6,30 (6,40) 7,40 (7,54) 9,70 (9,94) Jahre 5 1 ja 2,55 (2,57) 2,80 (2,82) 3,20 (3,23) 3,50 (3,53) 4,00 (4,04) 4,60 (4,65) 5,30 (5,37) 5,80 (5,88) 6,90 (7,02) 9,20 (9,41) ja 2,60 (2,62) 2,85 (2,87) 3,25 (3,28) 3,55 (3,58) 4,05 (4,09) 4,65 (4,70) 5,35 (5,42) 5,85 (5,94) 6,95 (7,07) 9,25 (9,46) nein 3,20 (3,23) 3,45 (3,48) 3,85 (3,89) 4,15 (4,19) 4,65 (4,70) 5,25 (5,32) 5,95 (6,04) 6,45 (6,55) 7,55 (7,69) 9,85 (10,09) nein 3,25 (3,28) 3,50 (3,53) 3,90 (3,94) 4,20 (4,24) 4,70 (4,76) 5,30 (5,37) 6,00 (6,09) 6,50 (6,61) 7,60 (7,74) 9,90 (10,15) nein 3,30 (3,33) 3,55 (3,58) 3,95 (3,99) 4,25 (4,30) 4,75 (4,81) 5,35 (5,42) 6,05 (6,14) 6,55 (6,66) 7,65 (7,80) 9,95 (10,20) Jahre 5 1 ja 2,60 (2,62) 2,85 (2,87) 3,25 (3,28) 3,55 (3,58) 4,05 (4,09) 4,65 (4,70) 5,35 (5,42) 5,85 (5,94) 6,95 (7,07) 9,25 (9,46) ja 2,60 (2,62) 2,85 (2,87) 3,25 (3,28) 3,55 (3,58) 4,05 (4,09) 4,65 (4,70) 5,35 (5,42) 5,85 (5,94) 6,95 (7,07) 9,25 (9,46) nein 3,30 (3,33) 3,55 (3,58) 3,95 (3,99) 4,25 (4,30) 4,75 (4,81) 5,35 (5,42) 6,05 (6,14) 6,55 (6,66) 7,65 (7,80) 9,95 (10,20) nein 3,35 (3,38) 3,60 (3,63) 4,00 (4,04) 4,30 (4,35) 4,80 (4,86) 5,40 (5,47) 6,10 (6,19) 6,60 (6,71) 7,70 (7,85) 10,00 (10,25) nein 3,35 (3,38) 3,60 (3,63) 4,00 (4,04) 4,30 (4,35) 4,80 (4,86) 5,40 (5,47) 6,10 (6,19) 6,60 (6,71) 7,70 (7,85) 10,00 (10,25) Jahre 5 1 ja 2,60 (2,62) 2,85 (2,87) 3,25 (3,28) 3,55 (3,58) 4,05 (4,09) 4,65 (4,70) 5,35 (5,42) 5,85 (5,94) 6,95 (7,07) 9,25 (9,46) ja 2,60 (2,62) 2,85 (2,87) 3,25 (3,28) 3,55 (3,58) 4,05 (4,09) 4,65 (4,70) 5,35 (5,42) 5,85 (5,94) 6,95 (7,07) 9,25 (9,46) nein 3,35 (3,38) 3,60 (3,63) 4,00 (4,04) 4,30 (4,35) 4,80 (4,86) 5,40 (5,47) 6,10 (6,19) 6,60 (6,71) 7,70 (7,85) 10,00 (10,25) nein 3,40 (3,43) 3,65 (3,68) 4,05 (4,09) 4,35 (4,40) 4,85 (4,91) 5,45 (5,52) 6,15 (6,24) 6,65 (6,76) 7,75 (7,90) 10,05 (10,30) nein 3,45 (3,48) 3,70 (3,73) 4,10 (4,14) 4,40 (4,45) 4,90 (4,96) 5,50 (5,58) 6,20 (6,30) 6,70 (6,81) 7,80 (7,95) 10,10 (10,36) redittyp E F G H Endfälliges Darlehen Anz. Rückzahlung 12 Jahre 12 0 nein 3,80 (3,84) 4,05 (4,09) 4,45 (4,50) 4,75 (4,81) 5,25 (5,32) 5,85 (5,94) 6,55 (6,66) 7,05 (7,17) 8,15 (8,32) 10,45 (10,72) Erläuterung der Abkürzungen: 1) 3) 4) 6) Z = Sollzinsbindung in Jahren; 2) F = Anzahl der tilgungsfreien Jahre; nom. = nominal; eff. = effektiv (Berechnung siehe allg. Hinweise zu den Förderprogrammen); BR = Für die mit ja gekennzeichneten redittypen ist eine Antragstellung gemäß Beihilfemerkblatt erforderlich Die maximale Laufzeit für Betriebsmitteldarlehen beträgt 10 Jahre Programm Leben auf dem Land grundsätzlich beihilfefrei Seite 4 von 5

7 Drucksache 16/9749 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 7 onditionenrundschreiben Nr. 12 / 2011 onditionen - Stand freibleibend Ab dem gelten diese onditionen für aufgeführte Förderprogramme der Rentenbank. Die Sollzinssätze werden getrennt nach Preisklassen gemäß dem Risikogerechten Zinssystem dargestellt. Zinsübersicht für das Förderprogramm "Liquiditätssicherung mit vorzeitigem ündigungsrecht": Landwirtschaft (Nr. 247) redittyp E F G H Ratendarlehen Anz. Rückzahlung 4 Jahre 4 1 ja 1,00 (2,20) 1,25 (2,46) 1,65 (2,87) 1,95 (3,18) 2,45 (3,70) 3,05 (4,32) 3,75 (5,06) 4,25 (5,58) 5,35 (6,74) 7,65 (9,18) Jahre 6 1 ja 1,60 (2,49) 1,85 (2,75) 2,25 (3,16) 2,55 (3,48) 3,05 (4,00) 3,65 (4,62) 4,35 (5,35) 4,85 (5,88) 5,95 (7,04) 8,25 (9,49) Jahre 5 1 ja 1,75 (2,54) 2,00 (2,80) 2,40 (3,22) 2,70 (3,53) 3,20 (4,05) 3,80 (4,67) 4,50 (5,40) 5,00 (5,93) 6,10 (7,09) 8,40 (9,53) Bei Auszahlung werden 1 % Bearbeitungsentgelt sowie 2 % Risikoprämie als Laufzeit-unabhängige Gebühren vom Nominalbetrag einbehalten. Erläuterung der Abkürzungen: 1) Z = Sollzinsbindung in Jahren; 2) F = Anzahl der tilgungsfreien Jahre; BR = Für die mit ja gekennzeichneten redittypen ist eine Antragstellung gemäß Beihilfemerkblatt erforderlich In der Effektivzinsberechnung sind die Laufzeit-unabhängigen Gebühren in Höhe von 3 % berücksichtigt. nom. = nominal; eff. = effektiv (Berechnung siehe allg. Hinweise zu den Förderprogrammen) 3) Allgemeine Hinweise zu den Förderprogrammen: Der maximale Sollzinssatz in der jeweiligen Preisklasse darf nicht überschritten werden. Eine Bearbeitungsgebühr von bis zu einem Prozent der Darlehenssumme kann lediglich bis inklusive ,- und damit auch für Darlehen mit höheren Darlehensbeträgen bis maximal 1.250,- erhoben werden. Die Effektivzinsangaben für den Endkreditnehmer gehen von einer Auszahlung zu 100 % sowie einem fiktiven Laufzeitbeginn zur Mitte des laufenden Quartals aus und werden nur für die erste Sollzinsbindung berechnet. Ab dem übernächsten Monatsersten nach dem Datum der Darlehenszusage wird für die nicht ausgezahlten (Teil-) Beträge eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 3 % p.a. in Rechnung gestellt. Die von der Hausbank ermittelte Bonitäts- und Besicherungsklasse ist dem unden zu erläutern. Maßgebliches Datum für die Festlegung der Darlehenskonditionen ist das Eingangsdatum des vollständigen Darlehensantrags der Bank (inklusive ggf. einer Beihilfeerklärung des Endkreditnehmers) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Die hier angebotenen redittypen stellen das Standardangebot dar. Soweit abweichende Laufzeiten oder Freijahre erforderlich sind, können diese auf Anfrage vereinbart werden. Der Sollzinssatz für die abweichenden Darlehen orientiert sich grundsätzlich am Sollzinssatz für die nächstlängere Laufzeit des Standardangebots bzw. es werden ggf. Zinsaufschläge vereinbart. Im Internet steht unter ein Darlehensrechner zur Verfügung. Die auf Basis des RGZS individuell für ein Darlehen vereinbarten Sollzinssätze können für die Berechnung der Zins- und Tilgungsverläufe eingegeben werden. Es werden dabei auch die Effektivzinsen nach PAngV sowie die nach EU-Beihilferecht in den Darlehen enthaltenen Beihilfewerte ausgewiesen. Die Darlehen werden teilweise aus Mitteln der EIB (Europäische Investitionsbank) refinanziert. Aktuelle onditionen sind auch unter erhältlich. Auskünfte zu den Programminhalten erhalten Sie unter der Servicenummer 069/ Seite 5 von 5

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