Konstituierende Sitzung im Schuljahr 2017/2018 Amt für Schule, Jugend, Sport
|
|
- Theodor Dressler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Konstituierende Sitzung im Schuljahr 2017/2018 Amt für Schule, Jugend, Sport
2 Einstieg: Beispielhafte Aktionen Politik-Projekte
3 Einstieg: Beispielhafte Aktionen Spannende Sitzungsthemen
4 Gründung, Ziele, Bedeutung Gründung 1999 Schülerrat Ravensburg Ziel Bedeutung Junge Menschen beteiligen, eine Interessensvertretung für die Belange von Jugendlichen in der Stadt haben Offizielle Vertretung der RVer Jugend; Schülerrat ist in allen wichtigen jugendrelevanten Belangen miteinzubeziehen ( 41a GemO) Das Votum des Schülerrates zu aktuellen Fragen der städtischen Jugendpolitik ist eine wichtige Grundlage kommunaler Politik in unterschiedlichen Bereichen.
5 Schülerrat Wer gehört dazu? Wer gehört zum Schülerrat? aus allen RVer weiterführenden Schulen: entweder die gewählten Schülersprecher/innen und ihre Stellvertreter/innen oder sonstige 2 SMV-Abgesandte und sonstige in Ravensburg wohnhafte, zur Schule gehende oder eine Ausbildung absolvierende Jugendliche, die sich für seine Tätigkeitsfelder und Projekte interessieren
6 Schülerrat Was macht er? Er trifft sich mehrmals im Schuljahr zu gemeinsamen Sitzungen, in denen Informationen ausgetauscht und wichtige Themen abgestimmt werden. Was macht der Schülerrat? Weitertragen der Infos in die SMV en der jeweiligen Schulen und Rückmeldung der dortigen Anliegen in den Schülerrat. Vorbereitet werden die Sitzungen von den Mitgliedern des Schülerrat-Vorstandes, die sich dazu vorab mit der Verwaltung treffen. Aktionen und Veranstaltungen werden in speziell gebildeten Arbeitsgruppen vorbereitet
7 Schülerrat -Vorsitz Vorsitz (Sitzungsleitung; kein Stimmrecht) Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Amtsleiter des Amtes für Schule, Jugend, Sport (ASJ) Dr. Daniel Rapp Simon Blümcke Karlheinz Beck
8 Schülerrat-Vorstand Vorstand 2 Sprecher + 10 weitere Mitglieder wählbar: mindestens 1 Jahr SchR-oder gleichwertige Erfahrung, notfalls auch andere wahlberechtigt: alle anwesenden Mitglieder 5 Vertreter/innen aus Gruppe A: Ziel Abitur oder Fachhochschulreife 5 Vertreter/innen aus Gruppe B: Ziel mittlerer Bildungsabschluss oder darunter wählbar und wahlberechtigt: jeweils die anw. Gruppenmitglieder
9 Geschäftsführung Geschäftsführung: Thomas Ritsche Jugendreferent (ASJ) organisatorische Aufgaben (Einladungen, Protokolle, Budget, Sitzungsgelder...) Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Aktionen Bindeglied zwischen Schülerschaft und Verwaltung/Gemeinderat Ellen Oswald (ASJ) Kontakt: Tel. 0751/ Tel. 0751/82-716
10 Schülerratssitzungen Die Sitzungen des Schülerrates (Plenum) finden grundsätzlich öffentlich v.a. im Rathaus oder in einer städtischen Schule statt (d.h. Gäste erlaubt; Einladung geht zur Info auch an Gemeinderat, Schulen, Schulsozialarbeit, aha, Jugendhäuser, Presse usw.). Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht-öffentlich und meist im ASJ (Georgstr. 25, RV). Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Abstimmungsberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder. (Geschäftsordnung unter
11 Arbeit in/mit städtischen Gremien Arbeit in/mit städtischen Gremien Kommunalpolitisch interessierte Schülerratsmitglieder dürfen für die Ravensburger Jugend an den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse und Beiräte teilnehmen und haben dort Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht. Ob interessante Themen anstehen, kann man an den Tagesordnungen sehen. Auch in div. Arbeitskreise werden Jugendvertreter entsandt, z.b. in die AG Kommunale Jugendarbeit RV. Jährlich findet eine gemeinsame Sitzung des Schülerrates mit dem Gemeinderat zu Jugendthemen statt. Spezielle Ansprechpartner in den Fraktionen des Gemeinderates erleichtern unter dem Jahr den Kontakt.
12 Damit es funktioniert... Mitglied sein heißt: Viele neue Leute kennenlernen Eigene Projekte verwirklichen Erfahrungen und Einblicke in ganz neue Bereiche erfordert aber auch: Regelmäßig zu den Sitzungen kommen Fernbleiben nur aus wichtigen Gründen ggf. Geschäftsstelle rechtzeitig verständigen (zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben kann den Ausschluss aus dem Schülerrat bedeuten) WIR FREUEN UNS AUF EUCH!!!
Geschäftsordnung des Schülerrates
Verabschiedet vom Schülerrat am 20. Februar 2003 zuletzt geändert am 11. Mai 2016 In der Geschäftsordnung sind Gesetzestexte der Gemeindeordnung (GemO) wiederholt, soweit sie für das Verständnis notwendig
MehrGeschäftsordnung Internationale Kommission der Stadt Lörrach
Geschäftsordnung Internationale Kommission der Stadt Lörrach Präambel Die Internationale Kommission (IK) berät den Gemeinderat und seine Ausschüsse, unterstützt diese durch Anregungen, Empfehlungen und
MehrS a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster
S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster Änderungen sind fett geschrieben Inhalt Präambel 3 1 Grundsätze 4 2 Jugendrat 4 3 Organe 4 4 Plenum 4 5 Vorstand 5 6 Aufgaben des Vorstandes 5 7 Arbeitsgruppen
MehrGemeinde Ketsch Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates Ketsch
Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates Ketsch Ziele und Aufgaben (1) Der Jugendgemeinderat Ketsch ist die Interessenvertretung von Jugendlichen in der Gemeinde Ketsch. Die Belange von Jugendlichen sollen
MehrSMV-Satzung. des Carlo-Schmid-Gymnasiums
SMV-Satzung des Carlo-Schmid-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Grundsätzlich stehen jedem Schüler
MehrSMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums
SMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg
MehrMITMISCHEN! KANDIDIEREN! WÄHLEN GEHEN! Jugendratswahl 22. November Gestalte deine Stadt! Deine Stadt! Dein Engagement! Deine Stimme!
Jugendratswahl 22. November 2016 Deine Stadt! Dein Engagement! Deine Stimme! Bewerbungsschluss zur Kandidatur: 7. Oktober 2016 MITMISCHEN! KANDIDIEREN! WÄHLEN GEHEN! Gestalte deine Stadt! WÄHLE MICH! KANDIDIEREN!
MehrS a t z u n g. für den Jugendrat der Stadt Münster
S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster Stand: 07.02.2017 Inhalt Präambel... 3 1 Grundsatz... 4 2 Jugendrat der Stadt Münster... 4 3 Organe... 4 4 Plenum... 4 5 Vorstand... 4 6 Aufgaben des Vorstandes...
MehrRichtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates
Stadt Soest Der Bürgermeister Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest Präambel: Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt zu. Die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse
MehrSMV-Satzung vom 1. Juli 2013
SMV-Satzung vom 1. Juli 2013 1 Inhaltsverzeichnis I. Aufgaben der SMV... 1. Interessensvertretung der Schüler... 2. Selbstgewählte Aufgaben... 3. Kooperationen... 4. Aktionen und Ausschüsse... II. Organe
MehrSatzung für den Integrationsrat der Stadt Bielefeld
Satzung für den Integrationsrat der Stadt Bielefeld vom 14.02.2014 Aufgrund der 7, 41 Absatz 1 Buchstabe f und 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
MehrDie GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg: Geschäftsordnung v Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg.
Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg Geschäftsordnung 1 1 Name und Zusammensetzung 1. Der Name ist Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg", kurz Die GRÜNEN im Rat
MehrGESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDGEMEINDERAT DER STADT GÖPPINGEN. 1 Zusammensetzung des Jugendgemeinderats. 2 Teilnahme an Sitzungen
GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDGEMEINDERAT DER STADT GÖPPINGEN Der Jugendgemeinderat der Stadt Göppingen hat in seiner Sitzung am 05. Februar 1996 folgende Geschäftsordnung, geändert durch Beschluss am
MehrSMV-Satzung. 4. Kooperationen Zusammenarbeit mit dem Landesschülerbeirat und der Schäfersfeldschule.
SMV-Satzung Schüler, Klassensprecher, Verbindungslehrer, etc. stehen in Anlehnung an die Formulierung in Gesetzestexten und Verordnungen immer für die männliche und die weibliche Form. Diese Satzung bezieht
MehrDie SMV-Satzung der Karl-Drais-Schule
Die SMV-Satzung der Karl-Drais-Schule Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchulG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung 1. Aufgaben der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur
MehrDiese Satzung trifft Regelungen für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV) an der Luise-Bronner-Realschule Heilbronn.
Diese Satzung trifft Regelungen für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV) an der Luise-Bronner-Realschule Heilbronn. Dabei bezieht sich diese Satzung auf die 62 70 des Schulgesetzes (SchG) vom 01.08.1983
MehrSMV-Satzung der Friedrich-Schelling-Schule
FRIEDRICH-SCHELLING-SCHULE Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Schulweg 6 74354 Besigheim Telefon: 07143/803010 Fax: 07143/31368 e-m@il: richter@friedrich-schelling-schule.de www.friedrich-schelling-schule.de
MehrSMV-Satzung des Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen
SMV-Satzung des Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 des Schulgesetzes (Stand: 18. Dezember 2013) und orientiert sich an dem Entwurf einer SMV-Satzung des Landesschülerbeirates.
MehrSMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom
SMV-Satzung Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 4. 4. 07. I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur
MehrSTADT VIECHTACH. Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach
STADT VIECHTACH Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach Aktenzeichen: 44 Vorgang-Nummer: 003128 Dokumenten-Nummer: 043099 Vom: 27.06.2016 Beschluss des Stadtrats vom: 04.07.2016 Inkrafttreten:
Mehr1 Ziele und Aufgaben. (3) Die Aufgabenschwerpunkte des Beirates beziehen sich auf die Lebensbereiche. 2 Rechte und Pflichten
Satzung der Stadt Freiburg i.br. über die Beteiligung von in Freiburg lebenden Menschen mit Behinderungen am kommunalen Geschehen (Behindertenbeiratssatzung) vom 06.12.2016 Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
MehrSatzung der SMV. Markgräfler-Gymnasium Müllheim
Satzung der SMV Markgräfler-Gymnasium Müllheim Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Aufgaben ( 1-3) 2. Organe der SMV ( 4-10) 4 Organe der SMV 5 Der Klassensprecher 6 Der Kurssprecher 7 Der Schülerrat
MehrGeschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck
Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren - Textfassung - Hansestadt Lübeck Die Stadtpräsidentin Beirat für Seniorinnen und Senioren 1.100 Büro der Bürgerschaft Mai 2003 einschl. Änderungen
MehrS a t z u n g. Präambel
S a t z u n g über die Kinder- und Jugendvertretung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg unter Berücksichtigung der I. Nachtragssatzung vom 08.02.2002, der II. Nachtragssatzung vom 22.04.2004 und der III.
MehrSMV-Satzung der Augusta-Bender-Schule Mosbach
SMV-Satzung der Augusta-Bender-Schule Mosbach Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 23. Februar 2016 und die SMV-Verordnung in der Fassung vom 9. Dezember 2015. I. Aufgabe der
MehrSatzung der Schülermitverantwortung des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Marbach a. N.
Satzung der Schülermitverantwortung des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Marbach a. N. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397; K. u. U. S. 584), zuletzt
MehrSMV Satzung der Hoffmannschule
1 SMV Satzung der Hoffmannschule 1. Grundsätze und Aufgaben der SMV 1 Die SMV der Hoffmannschule Betzingen ist Sache aller Schüler! Ihre Arbeit kann nur Erfolg haben, wenn alle Schüler sie nachhaltig unterstützen.
MehrSchülerverfassung des Otto-Nagel-Gymnasiums
Schülerverfassung des Otto-Nagel-Gymnasiums vom 27. April 2018 bisher nicht geändert ONG Schülerverfassung Seite 1! von! 14 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 2 Klassen- und Kurssprecher*innen
MehrGeschäftsordnung der Fraktion Die PARTEI-PIRATEN in der Lübecker Bürgerschaft
Geschäftsordnung der Fraktion Die PARTEI-PIRATEN in der Lübecker Bürgerschaft Inhaltsverzeichnis Präambel... 2 1 Begriff der Fraktion... 2 2 Aufgaben und Pflichten der Mitglieder der Arbeitsfraktion...
MehrSTADT BECKUM 1/11. Geschäftsordnung des Klimabeirates in der Stadt Beckum. Vom 6. Oktober 2016 i
STADT BECKUM 1/11 Geschäftsordnung des Klimabeirates in der Stadt Beckum Vom 6. Oktober 2016 i Inhalt Präambel... 2 1 Ziele und Aufgaben des Beirates... 2 2 Zusammensetzung... 3 3 Vorsitz... 3 4 Geschäftsstelle...
MehrSatzung für den Seniorenbeirat im Markt Murnau a. Staffelsee
Markt Murnau a. Staffelsee Az. 4172.1 Der Markt Murnau a. Staffelsee erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung folgende Satzung: Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Murnau a. Staffelsee
MehrSatzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg
Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg Die Stadt Augsburg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der derzeitigen Fassung
MehrForum für Migrantinnen und Migranten der Landeshauptstadt Kiel
Forum für Migrantinnen und Migranten der Landeshauptstadt Kiel Forum für Migrantinnen und Migranten Gründung des Forums in seiner heutigen Form im Jahr 2002 Ziel: Interessensvertretung der in Kiel lebenden
MehrGeschäftsordnung der Schülervertretung der Gerhart-Hauptmann-Schule
Geschäftsordnung der Schülervertretung der Gerhart-Hauptmann-Schule Allgemein 1 Aufgabe und Ziele (1) Die Schülervertretung vertritt und repräsentiert ehrenamtlich die Interessen aller Schülerinnen und
MehrSMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom April 2007
SMV-Satzung d e r B e r u f l i c h e n S c h u l e R i e d l i n g e n Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom April
MehrGeschäftsordnung FORUM/Beirat Billstedt-Horn Entwicklungsraum Billstedt-Horn. Geschäftsordnung FORUM und Beirat Billstedt-Horn
Geschäftsordnung FORUM und Beirat Billstedt-Horn Auf der Ebene des gesamten Entwicklungsraums Billstedt-Horn fanden die konstituierenden Sitzungen des Beirates (ehem. Forumsbeirat) am 07. November 2007
MehrMax-Eyth-Realschule Backnang SMV
Max-Eyth-Realschule Backnang SMV SMV-Satzung der Max Eyth Realschule Backnang Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung für die MER in der
MehrGeschäftsordnung der Steuerungsrunde des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) Tempelhof-Schöneberg
Geschäftsordnung der Steuerungsrunde des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) Tempelhof-Schöneberg Stand: Mai 2014 PRÄAMBEL Im Rahmen des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und
MehrSatzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.
MehrSMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt
SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Jeder Schüler kann mit der
MehrSatzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg
Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg Die Stadt Hauzenberg erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Satzung:
MehrSatzung des Kinder- und Jugendparlamentes (KiJuPa) der Stadt Castrop-Rauxel
Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes (KiJuPa) der Stadt Castrop-Rauxel Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am 9. März 2017 auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrCVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten
CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird nur die männliche Form verwendet, wobei in allen Fällen jeweils die weibliche und
MehrSMV-Satzung für das FEG
SMV-Satzung für das FEG Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der bei Abfassung aktuell gültigen SMV-Verordnung. I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller
MehrSatzung des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Lauenburg/Elbe
Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Lauenburg/Elbe Präambel Kinder und Jugendliche sollen im Rahmen des geltenden Rechts als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft anerkannt werden.
MehrGeschäfts-Ordnung vom Inklusions-Beirat Wandsbek
Geschäfts-Ordnung vom Inklusions-Beirat Wandsbek In einer Geschäfts-Ordnung sind Regeln. Hier sind die Regeln vom Inklusions-Beirat Wandsbek In Wandsbek wurde ein Inklusions-Beirat gegründet. Die Leitung
MehrSatzung der Gemeinde Morbach über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates vom
Satzung der Gemeinde Morbach über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates vom 15.10.2012 Präambel Die ständig steigende Zahl der Seniorinnen und Senioren in der Gemeinde Morbach verdeutlicht
MehrSMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom
Schulzentrum Rudersberg Grund-, Werkreal- und Realschule SMV-Satzung Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 04.04.2007
MehrSchülervertretung des Ulrichsgymnasiums Norden - Satzung -
Präambel Die Schülervertretung ist die Interessenvertretung aller Schülerinnen und Schüler, die das Ulrichsgymnasium Norden besuchen. 1 Allgemeines (1) Für die Schülervertretung gelten die einschlägigen
MehrGeschäftsordnung. Gesundheitskonferenz des Landkreises Dillingen a d.donau
Geschäftsordnung Gesundheitskonferenz des Landkreises Dillingen a d.donau 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlage und Definition... 3 2 Ziele und Aufgabe den Gesundheitskonferenz... 3 3 Mitgliedschaft...
MehrProtokoll 2. Sitzung des Beirats von Menschen mit Behinderungen am Dienstag, von bis Uhr im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses
Protokoll 2. Sitzung des Beirats von Menschen mit Behinderungen am Dienstag, 05.10.2010 von 18.00 bis 20.00 Uhr im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses 1. Begrüßung Herr Kappel begrüßt die Anwesenden. Er
MehrGeschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC
Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC 1 Allgemeines 1. Die Bundeskommission Ultraleichtflug ist für alle sportlichen Belange und Regeln der Ultraleichtfliegerei innerhalb des DAeC
Mehr5 Welche Rolle spielen eigentlich die Ausschüsse des Rates?
5 Welche Rolle spielen eigentlich die Ausschüsse des Rates? Der Rat hat eine solche Vielfalt an Entscheidungen zu treffen, dass er seinen Aufgaben nur gerecht werden kann, wenn er nach dem Prinzip der
MehrDer Schülerrat des Gymnasiums Dresden-Plauen ist die gesetzmäßige demokratische Vertretung der gesamten Schülerschaft der Schule.
Grundsatz Geschäftsordnung Der Schülerrat des Gymnasiums Dresden-Plauen ist die gesetzmäßige demokratische Vertretung der gesamten Schülerschaft der Schule. Ziele Der Schülerrat fördert die Auflockerung
MehrGesamtelternbeirat der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Ravensburg (GEB KiTa Ravensburg)
Gesamtelternbeirat der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Ravensburg (GEB KiTa Ravensburg) Satzung des Gesamtelternbeirats der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Ravensburg (GEB KITA Ravensburg)
MehrRegeln der Bezirks-Versammlung Wandsbek
Regeln der Bezirks-Versammlung Wandsbek Die Bezirks-Versammlung Wandsbek hat für ihre Arbeit Regeln gemacht. Diese Regeln heißen Geschäfts-Ordnung. Die Geschäfts-Ordnung hat mehrere Teile. Wie in einem
MehrGeschäftsordnung für die Bundesfachausschüsse, Liberalen Foren und Kommissionen der Freien Demokratischen Partei
Geschäftsordnung für die Bundesfachausschüsse, ****************************************************************************** 48 FDP Gemäß 22 Abs. 7 Bundessatzung Die Geschäftsordnung für Bundesfachausschüsse
MehrJugendordnung. 1 Name. 2 Mitgliedschaft
Jugendordnung 1 Name Sportjugend im Stadtsportbund Duisburg e.v. Sie ist Mitglied der Sportjugend im Landessportbund NW. 2 Mitgliedschaft Mitglieder der Sportjugend im Stadtsportbund Duisburg e.v. sind
MehrRichtlinie für den Beirat der Menschen mit Behinderung in der Stadt Siegen (Behindertenbeirat)
Richtlinie für den Beirat der Menschen mit Behinderung in der Stadt Siegen (Behindertenbeirat) Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss 90.505 Geschäftsbereich 5 03.06.2009 Richtlinie für den Behindertenbeirat
MehrVorstand Tagesordnung, Einladung, Sitzungsleitung Abstimmungen Protokollführung... 5
Geschäftsordnung A B C D E F Vollversammlung...2 1 Delegation... 2 2 Einladung und Tagesordnung... 2 3 Versammlungsleitung, Redeordnung, Sonderanträge... 2 4 Wahlen... 3 5 Abstimmungen... 3 6 Beschlussfähigkeit...
MehrGeschäftsordnung der Pflegekonferenz der Bundesstadt Bonn
Geschäftsordnung der Pflegekonferenz der Bundesstadt Bonn 1 Zielsetzung und Aufgaben (1) Ziel des Landespflegegesetzes ist es, eine leistungsfähige und wirtschaftliche ambulante, teilstationäre, vollstationäre
MehrGeschäftsordnung für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des RGRE. (gebilligt vom Präsidium am 12. Mai 2015)
Geschäftsordnung für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des RGRE (gebilligt vom Präsidium am 12. Mai 2015) - 2-1 Aufgaben (1) Die Ausschüsse bereiten auf ihren jeweiligen Arbeitsgebieten die Beschlüsse
Mehr(5) Der BEA-Kita setzt sich auch für die Interessen der Kinder und Eltern ein, die sich um einen Kitaplatz bemühen.
Satzung Des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten im Bezirks Steglitz-Zehlendorf (BEA-Kita Steglitz-Zehlendorf) 1. Rechtliche Grundlage der Elternvertretung in Kindertagesstätten Nach 14 und
MehrInhaltsverzeichnis. Name, Sitz, Geschäftsjahr Zweck, Gemeinnützigkeit Mitgliedschaft Beginn und Ende der Mitgliedschaft...
Sattzzung dess R..V.. Scchwallbe 1892 Möncchenglladbacch Inhaltsverzeichnis Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 Mitgliedschaft... 2 Beginn und Ende der Mitgliedschaft... 3 Organe...
MehrSMV-Satzung des Hebel-Gymnasiums Schwetzingen
SMV-Satzung des Hebel-Gymnasiums Schwetzingen Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 9.Dezember 2015. Schüler, Klassensprecher,
MehrSMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule
SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule 2 I. Grundsätze und Aufgaben der SMV... 3 1... 3 2... 3 3... 3 II. Organe der SMV... 5 4... 5 5... 5 6... 5 7... 6 8... 7
MehrGeschäftsordnung des Jugendgemeinderats Reutlingen
Geschäftsordnung des Jugendgemeinderats Reutlingen Präambel Für alle in der Geschäftsordnung weiblichen Formen gilt zugleich auch die männliche Form. Der Jugendgemeinderat vertritt die Interessen der Jugend
MehrSatzung für den Seniorenbeirat der Stadt Moers
50/03 Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Moers Aufgrund der 7 Abs. 3 in Verbindung mit 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrGeschäftsordnung des Schülerrats des Städtischen Gymnasiums Mittweida
Geschäftsordnung des Schülerrats des Städtischen Gymnasiums Mittweida Präambel Der Schülerrat des Städtischen Gymnasiums Mittweida ist die demokratisch legitimierte Vertretung der gesamten Schülerschaft
MehrSatzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom
Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden
MehrSatzung der Schülervertretung. der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow
Satzung der Schülervertretung der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow Inhaltsverzeichnis PRÄAMBEL 3 1. KLASSENSPRECHERVOLLVERSAMMLUNG 3 1 [ZUSAMMENSETZUNG, EINBERUFUNG, LEITUNG]
MehrSMV-Satzung des Hochrhein-Gymnasiums
SMV-Satzung des Hochrhein-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg
MehrGESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN KINDER- UND JUGENDBEIRAT DER STADT ROSBACH V.D.HÖHE
Anlage 1 GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN KINDER- UND JUGENDBEIRAT DER STADT ROSBACH V.D.HÖHE INHALTSVERZEICHNIS I. Der Kinder- und Jugendbeirat und seine Funktionen 1 Aufgaben und Rechte des Kinder- und Jugendbeirates
MehrBund-Länder-Arbeitsgemeinschaft ARGE. Geschäftsordnung. der Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung)
Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft ARGE LANDENTWICKLUNG Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung) vom 8. September 1999 geändert am 3. November 2004 in Maikammer
MehrInhalte. Rolle der Eltern und des Staates Rolle des EV Klassenforum Schulforum SGA
Inhalte Rolle der Eltern und des Staates Rolle des EV Klassenforum Schulforum SGA Elternrechte - Schulunterrichtsgesetz 62: Erziehungsberechtigte: Recht auf Anhörung, Information, Interessensvertretung,
MehrSportgemeinschaft Köln-Worringen e. V. Geschäftsordnung gemäß 22 der Vereinssatzung (beschlossen in der Verwaltungsratssitzung vom
Sportgemeinschaft Köln-Worringen e. V. Erdweg 1 a, 50769 Köln-Worringen Tel. : 0221/97844-0, Fax: 0221/97844-20, Mail: sgworringen@t-online.de Geschäftsordnung gemäß 22 der Vereinssatzung (beschlossen
MehrSitzung: GR Verwaltungs- und Finanzausschuss nicht öffentlich Vorberatung Gemeinderat öffentlich Entscheidung
TOP Drucksache Nr.: 2016-062/1 Sitzung: GR 21.03.2016 Federführender Dezernent: Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 9 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen: Bürgermeister Pfirrmann, Dezernat
MehrWeimarer Ortsrecht 41.10
Aufgrund der 19 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41) - in der jeweils geltenden Fassung - hat der Stadtrat der Stadt Weimar
MehrSatzung. der Stadt Frankenthal (Pfalz) für den Beirat der Menschen mit Behinderung in der Fassung vom
Satzung der Stadt Frankenthal (Pfalz) für den Beirat der Menschen mit Behinderung in der Fassung vom 09.08.2014 Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat gemäß der 24 Abs. 1 Satz 1 und 56 a der Gemeindeordnung
MehrG e s c h ä f t s o r d n u n g
G e s c h ä f t s o r d n u n g der Schülervertretung des Gymnasiums Meinersen i.e. (gemäß 72-87 des NSchG vom 03. März 1998, zuletzt geändert am 08. Juni 2010) Präambel In der Geschäftsordnung werden
MehrSatzung. für das. Kinder- und Jugendparlament. der Gemeinde Kürten
Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten 1 Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten Präambel (1) Kinder und Jugendliche sind gleichberechtigte Mitglieder unserer
MehrGeschäftsordnung für die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Stadtrat Kempen
Geschäftsordnung für die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Stadtrat Kempen 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Stadtrats-Fraktion (1) Die Sozialdemokratischen Vertreter des Rates der
MehrSATZUNG der LANDESSENIOREN- VERTRETUNG NRW e. V
02. April 2014 SATZUNG der LANDESSENIOREN- VERTRETUNG NRW e. V Präambel Die demographische Entwicklung zeigt, dass die Zahl der älteren Menschen weiter steigen wird. Damit sind Veränderungen in der Gesellschaft
MehrL A N D K R E I S S C H WA N D O R F
G E S C H Ä F T S O R D N U N G für die Jugendfeuerwehr des Landkreises Schwandorf im Kreisfeuerwehrverband Schwandorf Inhaltsverzeichnis I. Kreisjugendfeuerwehrtagung 2 Tagesordnung 3 Anwesenheit und
MehrN I E D E R S C H R I F T
Vorsitzender des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport und Kultur 03. Juni 2016 N I E D E R S C H R I F T der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport und Kultur am Donnerstag,
MehrStadt Dessau-Roßlau. Satzung des Jugendamtes. 12. Dezember Dezember Dezember /09, S
Stadt Dessau-Roßlau Satzung des Jugendamtes Unterzeichnung durch OB Beschlussfassung im Stadtrat Veröffentlichung im Amtsblatt - Amtliches Verkündungsblatt - Inkraftsetzung 12. Dezember 2008 10. Dezember
MehrSatzung der Fachschaft Geographie Pädagogische Hochschule Heidelberg
Satzung der Fachschaft Geographie Pädagogische Hochschule Heidelberg Diese Satzung legt die Ziele und Aufgaben der Fachschaft Geographie fest und trifft eine verbindliche Regelung für deren Aufbau, deren
MehrOberstufenzentrum Utenberg
Oberstufenzentrum Utenberg Richtlinien Schüler-Partizipation (vom 29. November 2014) Seite 1 Inhalt 1 Schülerrat (SR)... 2 2 Zusammensetzung des SR... 3 3 Organisation des SR... 3 4 Aufgaben und Rechte
MehrLandesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung
Landesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung (in der Fassung der Änderung vom 17. September 2007) Geschäftsordnung für den Landesausschuss für Berufsbildung des Landes
MehrGeschäftsordnung. des. Jugendgemeinderats der Stadt Pforzheim
Anlage 1 Geschäftsordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Pforzheim Zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten hat der Jugendgemeinderat gem. 5 Abs. 1 Jugendgemeinderatssatzung (JGRS) am 06.05.2014 folgende
MehrBezirksbeirat für Menschen mit Behinderung Mitte von Berlin
Anlage Berlin, im Dezember 2016 Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderung Mitte von Berlin Geschäftsführerin: Frau Hildrun Knuth, Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung im Bezirksamt Mitte von
MehrBeteiligungsmanagement in der kommunalen Verwaltung am Beispiel der Stadt Flensburg. Bürgermeisterseminar
Beteiligungsmanagement in der kommunalen Verwaltung am Beispiel der Stadt Flensburg Bürgermeisterseminar 08.05.2014 Inhalt 2 / 24 Inhaltsübersicht I. Rahmenbedingungen II. III. a) Beteiligungsportfolio
MehrSatzung für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Hagen 1
Satzung Kinder- u. Jugendarbeit Kirchenkreis Hagen SaKiJuKKHag 3604 Satzung für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Hagen 1 Vom 23. November 2007 (KABl. 2008 S. 134) Änderungen
MehrS A T Z U N G. der. Interessenvertretung für Baustellensicherung und Organisation e. V. (IVBO)
S A T Z U N G der Interessenvertretung für Baustellensicherung und Organisation e. V. (IVBO) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Gründung (1) Der Verein führt den Namen Interessenvertretung für Baustellensicherung
MehrGeschäftsordnung. Siemensstr Stuttgart Tel
Geschäftsordnung 0. Vorbemerkung Das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg wird von der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenpolitik Baden-Württemberg im Rahmen des Modellversuchs Qualifizierungsprojekt
MehrSatzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen in der Fassung vom 6. Mai 2015
I. Allgemeines Satzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen in der Fassung vom 6. Mai 2015 Im Folgenden wird die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist darin inbegriffen. 1 Zusammensetzung,
MehrGremien der Heiligenstockschule
Gremien der Heiligenstockschule SEB Schulleitung Aufgaben KEB Pflichten Schulkonferenz Rechte Schulfeste Gk Wie finde ich mich zurecht? Wo finde ich mich als Elternvertreter wieder? Leitfaden für die Klassenelternbeiräte
MehrGeschäftsordnung. der Schülervertretung der Max Klinger Schule
Geschäftsordnung der Schülervertretung der Max Klinger Schule Präambel Die Schülervertretung (SV) der Max Klinger Schule ist die demokratisch legitimierte Vertretung der Schülerschaft unserer Schule. Sie
MehrSatzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen
Satzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen in der Fassung vom 22. April 2010 I. Allgemeines 1 Zusammensetzung, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Schülervertretung der Dreieichschule Langen besteht
Mehr7. Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hier: Änderung; Beschluss. Sachverhalt:
7. Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hier: Änderung; Beschluss Sachverhalt: Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die im Wesentlichen dem Muster des Gemeindetages entspricht, wurde am 25.09.2003
Mehr