Konstituierende Sitzung im Schuljahr 2017/2018 Amt für Schule, Jugend, Sport

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1 Konstituierende Sitzung im Schuljahr 2017/2018 Amt für Schule, Jugend, Sport

2 Einstieg: Beispielhafte Aktionen Politik-Projekte

3 Einstieg: Beispielhafte Aktionen Spannende Sitzungsthemen

4 Gründung, Ziele, Bedeutung Gründung 1999 Schülerrat Ravensburg Ziel Bedeutung Junge Menschen beteiligen, eine Interessensvertretung für die Belange von Jugendlichen in der Stadt haben Offizielle Vertretung der RVer Jugend; Schülerrat ist in allen wichtigen jugendrelevanten Belangen miteinzubeziehen ( 41a GemO) Das Votum des Schülerrates zu aktuellen Fragen der städtischen Jugendpolitik ist eine wichtige Grundlage kommunaler Politik in unterschiedlichen Bereichen.

5 Schülerrat Wer gehört dazu? Wer gehört zum Schülerrat? aus allen RVer weiterführenden Schulen: entweder die gewählten Schülersprecher/innen und ihre Stellvertreter/innen oder sonstige 2 SMV-Abgesandte und sonstige in Ravensburg wohnhafte, zur Schule gehende oder eine Ausbildung absolvierende Jugendliche, die sich für seine Tätigkeitsfelder und Projekte interessieren

6 Schülerrat Was macht er? Er trifft sich mehrmals im Schuljahr zu gemeinsamen Sitzungen, in denen Informationen ausgetauscht und wichtige Themen abgestimmt werden. Was macht der Schülerrat? Weitertragen der Infos in die SMV en der jeweiligen Schulen und Rückmeldung der dortigen Anliegen in den Schülerrat. Vorbereitet werden die Sitzungen von den Mitgliedern des Schülerrat-Vorstandes, die sich dazu vorab mit der Verwaltung treffen. Aktionen und Veranstaltungen werden in speziell gebildeten Arbeitsgruppen vorbereitet

7 Schülerrat -Vorsitz Vorsitz (Sitzungsleitung; kein Stimmrecht) Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Amtsleiter des Amtes für Schule, Jugend, Sport (ASJ) Dr. Daniel Rapp Simon Blümcke Karlheinz Beck

8 Schülerrat-Vorstand Vorstand 2 Sprecher + 10 weitere Mitglieder wählbar: mindestens 1 Jahr SchR-oder gleichwertige Erfahrung, notfalls auch andere wahlberechtigt: alle anwesenden Mitglieder 5 Vertreter/innen aus Gruppe A: Ziel Abitur oder Fachhochschulreife 5 Vertreter/innen aus Gruppe B: Ziel mittlerer Bildungsabschluss oder darunter wählbar und wahlberechtigt: jeweils die anw. Gruppenmitglieder

9 Geschäftsführung Geschäftsführung: Thomas Ritsche Jugendreferent (ASJ) organisatorische Aufgaben (Einladungen, Protokolle, Budget, Sitzungsgelder...) Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Aktionen Bindeglied zwischen Schülerschaft und Verwaltung/Gemeinderat Ellen Oswald (ASJ) Kontakt: Tel. 0751/ Tel. 0751/82-716

10 Schülerratssitzungen Die Sitzungen des Schülerrates (Plenum) finden grundsätzlich öffentlich v.a. im Rathaus oder in einer städtischen Schule statt (d.h. Gäste erlaubt; Einladung geht zur Info auch an Gemeinderat, Schulen, Schulsozialarbeit, aha, Jugendhäuser, Presse usw.). Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht-öffentlich und meist im ASJ (Georgstr. 25, RV). Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Abstimmungsberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder. (Geschäftsordnung unter

11 Arbeit in/mit städtischen Gremien Arbeit in/mit städtischen Gremien Kommunalpolitisch interessierte Schülerratsmitglieder dürfen für die Ravensburger Jugend an den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse und Beiräte teilnehmen und haben dort Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht. Ob interessante Themen anstehen, kann man an den Tagesordnungen sehen. Auch in div. Arbeitskreise werden Jugendvertreter entsandt, z.b. in die AG Kommunale Jugendarbeit RV. Jährlich findet eine gemeinsame Sitzung des Schülerrates mit dem Gemeinderat zu Jugendthemen statt. Spezielle Ansprechpartner in den Fraktionen des Gemeinderates erleichtern unter dem Jahr den Kontakt.

12 Damit es funktioniert... Mitglied sein heißt: Viele neue Leute kennenlernen Eigene Projekte verwirklichen Erfahrungen und Einblicke in ganz neue Bereiche erfordert aber auch: Regelmäßig zu den Sitzungen kommen Fernbleiben nur aus wichtigen Gründen ggf. Geschäftsstelle rechtzeitig verständigen (zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben kann den Ausschluss aus dem Schülerrat bedeuten) WIR FREUEN UNS AUF EUCH!!!

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