Übersicht unserer Angebote, Services und Preise. Preis- und Leistungs verzeichnis/ Konditionen

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1 Übersicht unserer Angebote, Services und Preise Preis- und Leistungs verzeichnis/ Konditionen Stand:

2 1. Sparprodukte Extra-Konto, Sparbrief, VL-Sparen Kontoführung Jährlicher Kontoauszug Überweisungen (nur auf das Referenzkonto möglich) 2. Girokonten Wesentliche e Leistungen beim Girokonto und Girokonto Student Kontoführung per Internetbanking Monatlicher Kontoauszug per Post-Box, wenn Umsatz vorhanden Vierteljährlicher Rechnungsabschluss per Post-Box Sämtliche Buchungsposten SEPA-Überweisungen SEPA-Daueraufträge und -Terminüberweisungen SEPA-Lastschriften in Euro Einreichung inländischer Schecks in Euro VISA Card und girocard einschließlich Partnerkarte Kontoauszug Bereitstellung des monatlichen Kontoauszugs in der Post-Box, wenn Umsatz vorhanden Versand monatlicher Kontoauszug per Post bei inaktiver Post-Box, Zwischenkontoauszug und Ersatzkontoauszug per Post Porto gem. Preisverzeichnis der Deutschen Post 3. Karten Ausgabe nur in Verbindung mit dem Girokonto und Girokonto Student VISA Card (Kreditkarte) Bargeldauszahlungen, an allen Geldautomaten mit VISA Zeichen in Deutschland in Ländern mit Eurowährung in Ländern mit Fremdwährung 1 1,75 % Wechselkursgebühr auf den Betrag in Euro, ggf. zuzüglich Entgelt des Geldautomatenbetreibers Bezahlen von Waren und Dienstleistungen im Internet, an der Kasse mit PIN/Unterschrift oder kontaktlos an VISA-Akzeptanzstellen in Deutschland in Ländern mit Eurowährung in Ländern mit Fremdwährung 1 1,75 % Wechselkursgebühr auf den Betrag in Euro Kontaktloses bezahlen ohne PIN/Unterschrift an VISA-Akzeptanzstellen mit Kontaktlos-Zeichen in Deutschland: Kleinbeträge bis Seite 2/7

3 3. Karten Ausgabe nur in Verbindung mit dem Girokonto und Girokonto Student (Fortsetzung) girocard (Debitkarte) Bargeldauszahlungen: in Deutschland: Bei über Geldautomaten der ING-DiBa in Deutschland: Bei anderen Kreditinstituten Erhebung direktes Kundenentgelt durch Automatenbetreiber im Ausland 5 (ggf. zzgl. eines direkten Kundenentgelts des Automatenbetreibers) Bezahlen von Waren und Dienstleistungen an der Kasse mit PIN/Unterschrift oder kontaktlos in Deutschland in Ländern mit Eurowährung, schwedische Kronen und rumänische Leu in Ländern mit Fremdwährung 1 1,75 % auf den Betrag in Euro, mind. 1 Kontaktloses bezahlen ohne PIN/Unterschrift an girocard-akzeptanzstellen mit Kontaktlos-Zeichen in Deutschland: Kleinbeträge bis 25 GeldKarten-Funktion (maximaler Ladebetrag: 200 ) Aufladen oder Entladen an Geldautomaten der ING-DiBa Aufladen oder Entladen an Geldautomaten/Ladeterminals anderer Institute Ggf. anfallende Kosten des anderen Instituts VISA Card und girocard Verfügungsrahmen je Karte: pro Woche Begrenzung für Abhebungen am Geldautomaten je Karte täglich Entgelt Ersatzkarte 10 3 Erstvergabe und Änderung VISA Card PIN Entgelt Ersatz PIN-Brief 5 3 Freischaltung PIN Sperren einer Karte Ausführungsfristen für Zahlungen der Bank aus VISA Card und girocard Verfügungen an den Zahlungsempfänger: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 4 ) Maximal 1 Geschäftstag Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro Maximal 4 Geschäftstage Kartenzahlungen außerhalb des EWR Wird baldmöglichst bewirkt 1 Umsätze werden am Eingangstag mit dem jeweiligen Kurs des Vortags umgerechnet. Die Höhe der Wechselkursgebühr wird bei der girocard mit dem Umsatz verrechnet und bei der VISA Card mit dem jeweiligen Umsatz ausgewiesen. Umrechnung Fremdwährung: Für sämtliche Währungen werden die Kurse von VISA bei der Umrechnung zugrunde gelegt. Diese werden täglich von VISA im Internet zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen sind unter zu ersehen. 2 Im Ausland gelten eventuell abweichende Kleinbetrags-/Nutzungsgrenzen. In Ländern mit Fremdwährung fällt eine Wechselkursgebühr von 1,75 % auf den Betrag in Euro an. 3 Das Entgelt ist nur zu zahlen, wenn der Kunde und nicht die ING-DiBa AG die Umstände, die den Ersatz der Karte bzw. des PIN-Briefs notwendig machen, zu vertreten hat (z. B. Ersatzkarte aufgrund Namensänderung oder Ersatz des PIN-Briefs wegen Vergessen der PIN) und die ING-DiBa AG nicht als Zahlungsdienstleister gesetzlich verpflichtet ist die Ersatzkarte bzw. den Ersatz des PIN-Briefs zu erteilen. 4 Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Seite 3/7

4 4. Zahlungsverkehr Geschäftstage Ein Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die ING-DiBa unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb für beleglose Vorgänge wie folgt: Überweisungen Alle Tage außer: Zahlungen aus Lastschriften Zahlungen der ING-DiBa aus Kartenverfügungen Sonnabende, Sonntage, Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (01.05.), Weihnachtstag Bargeldauszahlung an Geldautomaten der ING-DiBa jeder Tag Interne Umbuchungen werden sofort ausgeführt jeder Tag Für beleghafte Vorgänge alle Werktage außer: Sonnabende, Sonntage, Dezember und gesetzliche Feiertage des Bundeslandes Hessen. Annahme- und Ausführungsfristen Annahmezeitpunkt für Überweisungen Beleglose und beleghafte Aufträge: 18 Uhr an Geschäftstagen der ING-DiBa Alle nach der Annahmefrist eingehenden Überweisungsaufträge gelten im Hinblick auf die Ausführungsfristenals am folgenden Geschäftstag zugegangen. Ausführungsfristen für Überweisungen Die ING-DiBa ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: SEPA-Überweisungsaufträge Belegloser Überweisungsauftrag Maximal 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag Maximal 2 Geschäftstage Überweisungsaufträge innerhalb EWR 4 in anderen EWR-Währungen Belegloser oder beleghafter Überweisungsauftrag Maximal 4 Geschäftstage Überweisungsaufträge innerhalb EWR in Drittstaatwährung (eine Währung eines Staates außerhalb des EWR) oder in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Belegloser oder beleghafter Überweisungsauftrag Wird baldmöglichst bewirkt Entgeltregelungen bei Überweisungen Überweisungseingänge Überweisungseingänge jeder Art Überweisungsausgänge SEPA-Überweisungsausgänge 6 - Nur als SHARE-Überweisung möglich - Überweisungsausgänge in Fremdwährung SHARE-Überweisungen 5 bis über 500 1,50, mind. 20 OUR-Überweisungen bis über 500 1,50, mind. 20 zzgl. Fremdspesenpauschale 12 BEN-Überweisungen nur für Überweisungen in Drittstaatenwährungen möglich für Auftraggeber Umrechnungsentgelte bei eingehenden und ausgehenden Überweisungen in Fremdwährung Währungsumrechnungen für Überweisungen werden zum jeweiligen Umrechnungskurs der ING-DiBa ausgeführt. Dieser Umrechnungskurs basiert auf Marktkursen am Tag der Umrechnung, die auch z. B. unter einzusehen sind. Der genaue Umrechnungskurs für eine Überweisung ist bei der Auftragserteilung über Internetbanking und auf dem Kontoauszug ersichtlich. keine zusätzlichen Umrechnungsentgelte Landeswährung bei eingehenden Überweisungen Kursspanne DKK, NOK, CAD, SEK, CHF, JPY, GBP, USD 1,00 % CZK, BGN, PLN, HUF, AUD 1,50 % HRK, RON, THB, HKD, SGD, NZD, TRY, ZAR 2,00 % Landeswährung bei ausgehenden Überweisungen Kursspanne DKK, NOK, CAD, SEK, CHF, JPY, GBP, USD 1,00 % PLN, AUD 1,50 % THB, HKD, SGD, NZD, ZAR 2,00 % Eilüberweisung (nur möglich innerhalb Deutschlands) 20 Schecks Scheck-Eingänge Inlandschecks in Euro 4 Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 SHARE-Überweisungen = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank, Zahlungsempfänger trägt die übrigen Entgelte. / OUR-Überweisungen = Überweisender trägt alle Entgelte. / BEN-Überweisungen = Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte. Erfolgt bei beleghaften Aufträgen keine Auswahl, werden diese als SHARE-Überweisungen ausgeführt. 6 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, San Marino und die Schweiz in Euro. Seite 4/7

5 5. Wertpapiergeschäft An- und Verkäufe von Wertpapieren über Börse/Direkthandel/Auslandshandel 7 Provision 0,25 % vom Kurswert, max. 59,90 Minimum (Order von Bezugsrechten oder Verkauf mangels Weisung) 4,90 Minimum 9,90 Handelsplatzgebühr Direkthandel, Euwax, Frankfurt Zertifikate Xetra 1,75 Inländische Parkettbörsen Frankfurt, München 2,50 Berlin, Düsseldorf, Hamburg/Hannover, Stuttgart 5,00 Ausländische Handelsplätze 12,50 Servicegebühr (nur für Orders über Kundenbetreuer) 9,90 Vormerkung/Änderung/Streichung eines Limits Bezug junger Aktien normale Orderprovision Zuteilung von Aktienemissionen normale Orderprovision Zuteilung von Anleihe- und Zertifikateemissionen keine Orderprovision Umrechnung von Fremdwährungsumsätzen 8 (Auf- bzw. Abschlag) 0,25 % auf Devisenmittelkurs Fonds/Fonds-Sparpläne über Fondsgesellschaft Käufe ING-DiBa Ausgabeaufschlag Verkäufe Aktien-, ETF- und Zertifikate-Sparpläne über Börse/Direkthandel Käufe 1,75 % Provision vom Kurswert Verkäufe siehe An- und Verkäufe über Börse Wertpapier-Verwaltung Depotverwahrung/-verwaltung Wertpapierübertrag Einlösung von fälligen Wertpapieren und von Zins- und Dividendenscheinen Umschreibung und Neueintrag von Namensaktien Erstellung der Jahressteuerbescheinigung, Erträgnisaufstellung Depotauflösung Eintrittskarten zu Hauptversammlungen (per Internet/online) Weisungen zu Kapitalmaßnahmen (per Internet/online) Servicegebühr für Aufträge zu Hauptversammlungen und Kapitalmaßnahmen (nur für Aufträge per Brief, Fax oder Kundenbetreuer) 9,90 Wechsel von Verwahrart, Lagerstelle oder Lagerland 10 Scalable-Depot/Scalable-Konto Pauschalgebühr beinhaltet alle An- und Verkäufe auf dem Scalable-Depot sowie die Transaktionskosten zu allen 0,42 % pro Jahr Buchungen auf dem Scalable-Konto. Die Höhe der Pauschalgebühr wurde auf Grundlage von Annahmen zu der durchschnittlichen Zahl von kosten verursachenden Transaktionen von Kunden mit einem Scalable-Depot und einem Scalable-Konto festgesetzt. Sollten sich diese Annahmen als unzutreffend herausstellen, wird die ING-DiBa gegebenenfalls Gebühren und sonstige Kosten für zusätzliche Transaktionen von der Scalable Capital Vermögens verwaltung GmbH verein nahmen. Für den Kunden werden jedoch auch in diesem Fall keine Zusatz kosten entstehen. Berechnungsgrundlage Durchschnittlicher Marktwert des von Scalable Capital Vermögens verwaltung GmbH verwalteten Kundenvermögens an Bewertungstagen Abrechnungszeitraum Kalendermonat (ggf. anteilig) Abrechnungsquotient Kalendertage im Abrechnungs zeit raum dividiert durch Kalendertage im Kalenderjahr Fälligkeit Mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums Die Scalable Capital Vermögensverwaltung GmbH stellt für ihre Vermögensverwaltungsdienstleistung eine gesonderte Gebühr in Rechnung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen der Scalable Capital Vermögensverwaltung GmbH. 7 Die Berechnung der Provision erfolgt pro Ausführung. Die Minimumprovision fällt nur einmal pro Order an maximal werden 59,90 Euro fällig. Für Teilausführungen fällt im Vergleich zu einer Vollausführung keine zusätzliche Orderprovision an. Eine eventuelle Handelsplatzgebühr wird bei Teilausführung nur einmal pro Ausführungstag berechnet. Von Börsen in Rechnung gestellte Börsenentgelte/Courtage werden pro Ausführung weitergegeben. Eine eventuelle Servicegebühr fällt nur einmal pro Order an. 8 Fremdwährungsumsätze (z. B. Auslandshandel, Fondsgeschäfte, Umsätze aus Kapitalmaßnahmen, Fälligkeiten und Ertragsabrechnungen) in einer anderen Währung als Euro werden zum jeweiligen Devisenmittelkurs zzgl. eines Aufschlags (Verkauf) bzw. eines Abschlags (Ankauf) von 0,25 % in Euro umgerechnet. Seite 5/7

6 5. Wertpapiergeschäft (Fortsetzung) Sonstiges Nutzung der Dokumentenverwaltung (Post-Box) Rückforderung ausländischer Quellensteuer 9 50 Mindestausschüttungsbetrag für die automatische Wiederanlage von Fonds (erfolgt für alle sparplanfähigen Fonds und ETFs, unabhängig von Einmalanlage oder Sparplan) Kreditgeschäft Entgeltregelung für die Baufinanzierung Änderung Darlehensvertrag (nach Unterzeichnung) Austausch Tilgungsersatzprodukt Änderung Tilgungsart Änderung Tilgungssatz 2 x, dann 100 Objektwechsel 750 Änderung Darlehensnehmer infolge Vereinbarung Schuldübernahme oder Schuldbeitritt 750 Entlassung Darlehensnehmer nach Vereinbarung 250 Rahmenkredit, Ratenkredit, Wohnkredit, Autokredit, Basiskredit (Allgemein-Verbraucherdarlehen) Bearbeitungsgebühr keine Kontoführung Kontoauszug Sondertilgung Raten-/Laufzeitänderung Vorzeitige Rückzahlung/Ablösung 7. Sonstige Kosten Für die im nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Ein möglicher Anspruch der ING-DiBa auf Ersatz von Aufwendungen, Auslagen und Kosten Dritter richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit keine besonderen Angaben erfolgen, sind Auslagen und Fremdkosten in den ausgewiesenen Entgelten nicht enthalten. Versand konto- & depotbezogener Unterlagen per Post: Porto gem. Preisverzeichnis der Deutschen Post 8. Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im genannte Kontaktstelle der ING-DiBa wenden. Die ING-DiBa wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder ). Die ING-DiBa nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle Ombudsmann der privaten Banken ( teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING-DiBa den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag ( 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach , Berlin, Fax: (030) , ombudsmann@bdb.de, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Zusätzlich zu den vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen. Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an folgende Kontaktstelle der ING-DiBa wenden: ING-DiBa, Frankfurt am Main oder unter: kundenservice 9. Schutz der Einlagen Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Von der Bank ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen werden nicht geschützt. Näheres entnehmen Sie bitte Nummer 20 der Allgemeinen Geschäfts bedingungen, dem Informationsbogen für den Einleger und der Internetseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter 9 Die ING-DiBa wird die von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten zzgl. in Rechnung stellen. Seite 6/7

7 ING-DiBa AG Theodor-Heuss-Allee Frankfurt am Main BIC: INGDDEFFXXX Telefon: 069 / info@ing-diba.de Internet: /01.18/1145/122

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