Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Kunden (Kontoführung, Kreditgeschäft)

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Stand:

2 A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Kunden (Kontoführung, Kreditgeschäft) 1. Preismodell für Konten Privatkonto/Geschäftskonto Übermittlung des Kontoauszuges (pro Vorgang) Wertstellungen (außer Überweisungsverkehr 1) ) Wertstellungen bei Gutschriften auf dem Konto Wertstellungen bei Abbuchungen vom Konto... 4 B Preise und Leistungsmerkmale beim Zahlungsverkehr für Kunden 1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsausgänge Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen Überweisungsaufträge in der Kontowährung Überweisungsaufträge in einer anderen Währung als der Kontowährung Überweisungseingänge Entgelte bei Überweisungseingängen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)1 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 2 sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsausgänge Entgelte bei Überweisungsausgängen Überweisungseingänge Entgelte bei Überweisungseingängen C Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden 1. Ausführung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) An- und Verkauf Transaktionsentgelt Abrechnung über Streifbanddepot Teilausführungen Zweitschriften Auslagen Vormerkung von Aufträgen Erteilung eines limitierten Auftrags

3 Änderung eines Auftrags Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren Kapitalveränderungen Ausübung von Bezugsrechten Ausübung von Options- und Wandelrechten Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien Umtausch von Wertpapier-Urkunden Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen Depotaufstellungen auf Kundenwunsch Depotübertrag Zeichnung von Neuemissionen Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung D E Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden Außergerichtliche Streitschlichtung für Privatkunden und Geschäftskunden 3

4 A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Kunden (Kontoführung, Kreditgeschäft) 1. Preismodell für Konten 1.1. Privatkonto/Geschäftskonto Minimumgebühr pro Monat 3,00 EUR Überweisung in Papierform mit TAN (Inland) 2,50 EUR je Überweisungseingang 0,50 EUR 1.2. Übermittlung des Kontoauszuges (pro Vorgang) Wochenauszug inkl. Versandkosten 2,50 EUR Monatsauszug inkl. Versandkosten 5,00 EUR Quartalsauszug inkl. Versandkosten 7,50 EUR Duplikate von Kontoauszügen und Belegen je 5,00 EUR 1.3. Wertstellungen (außer Überweisungsverkehr 1) ) Wertstellungen bei Gutschriften auf dem Konto Bareinzahlungen (Giro- und Sparkonten) Buchungstag Lastschrifteinreichungen Buchungstag + 2 Bankarbeitstage Wertstellungen bei Abbuchungen vom Konto Lastschriften Buchungstag 4

5 B Preise und Leistungsmerkmale beim Zahlungsverkehr für Kunden 1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR- Währungen Überweisungsausgänge Wertstellung Tag des Zahlungsausgangs bei der Bank Annahmefrist(en) für Überweisungen 3 Bis 15:00 Uhr an Geschäftstagen 4 der Bank, vorausgesetzt, das Konto des Zahlers weist ein zur Ausführung der der Überweisung ausreichendes Guthaben auf. Für Aufträge die nach diesen Annahmefristen eingereicht werden, gilt der nächste Geschäftstag als Zugangstag. Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt 5, längstens jedoch innerhalb der nachstehenden Fristen: Überweisungen in Euro: Zugangstag plus max. zwei Geschäftstage (unter Beachtung der Annahmefrist) Überweisungen in anderen EWR-Währungen: Zugangstag plus max. 4 Geschäftstage (unter Beachtung der Annahmefrist) 1) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französich- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. 2) EWR-Währungen derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Slowakische Krone, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 3) Die VEM Aktienbank AG nimmt nur beleghafte Überweisungsaufträge entgegen. Verfahren für beleglose Überweisungsaufträge (z.b. Online-Banking, Datenfernübertragung, Telefon-Banking per Sprachcomputer und Selbstbedienungsterminal) werden nicht angeboten. 4) Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die VEM Aktienbank AG unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Tagen, die am Sitz der VEM Aktienbank AG ein Werktag sind mit Ausnahme: Samstage sowie 24. und 31. Dezember. 5) Voraussetzung für einen SEPA-Überweisungsauftrag ist, dass der Überweisende IBAN des Zahlungsempfängers und den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers angibt und das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers am SEPA- Überweisungsverfahren teilnimmt. IBAN ist die Abkürzung für International Bank Account Number (= internationale Kontonummer). BIC ist die Abkürzung für Bank Identifier Code (= Bankidentifikationscode). Ist der Kunde Verbraucher und beauftragt er eine Inlandsüberweisung in Euro, kann er als Kundenkennung bis zum 31. Januar 2016 statt der IBAN des Zahlungsempfängers dessen Kontonummer und die Bankleitzahl des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers angeben, die die Bank in die entsprechende IBAN als Kundenkennung des Zahlungsempfängers konvertiert. Für die Konvertierung erhebt die Bank kein zusätzliches Entgelt. 5

6 Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen Überweisungsaufträge in der Kontowährung Euro Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt folgendes Entgelt: Überweisung in Euro 2,50 EUR Eilüberweisung 7,50 EUR Überweisungsaufträge in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltvereinbarungen wählen: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte ( SHA ) Zahler trägt alle Entgelte ( OUR ) Höhe der Entgelte Überweisung in einen EWR-Mitgliedstaat 1 in einer anderen EWR-Währung 2 10,00 EUR 1) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französich- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. 2) EWR-Währungen derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Slowakische Krone, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6

7 1.2. Überweisungseingänge Gutschrift auf Girokonto maximal ein Bankgeschäftstag 1 nach Eingang des Überweisungsbetrages bei der Bank Wertstellung Tag des Zahlungseingangs bei der Bank 1) Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die VEM Aktienbank AG unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Tagen, die am Sitz der VEM Aktienbank AG ein Werktag sind mit Ausnahme: Samstage sowie 24. und 31. Dezember Entgelte bei Überweisungseingängen Bei einem Überweisungseingang werden folgende Entgelte berechnet Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung 1.) bis 5.000,00 EUR 1.) 10,00 EUR + Portoersatz 1,50 EUR 2.) ab 5.000,01 EUR 2.) 2 + Portoersatz 1,50 EUR 3.) bei Ausführung in anderer EWR-Währung 1 3.) 2 + Portoersatz 1,50 EUR Zzgl. Courtage: 0,25 mind. 2,50 EUR Es erfolgt keine Entgeltberechnung, wenn die Überweisung die Entgeltweisung des Zahlers Zahler trägt alle Entgelte enthält. Hinweis: Die Bank darf ihr Entgelt vor Erteilung der Gutschrift von dem übermittelten Überweisungsbetrag abziehen. In diesem Fall wird die Bank den vollständigen Überweisungsbetrag und ihr Entgelt getrennt ausweisen. 1) EWR-Währungen derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Slowakische Krone, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 7

8 2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 2 sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittsaaten) Überweisungsausgänge Wertstellung Siehe 1.1. Annahmefrist(en) für Überweisungen 4 Siehe 1.1. Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 1) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französich-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. 2) Drittstaatenwährungen sind alle Währungen von Staaten außerhalb des EWR 3) Drittsaaten sind alle Staaten außerhalb des EWR 4) Die VEM Aktienbank AG nimmt nur beleghafte Überweisungsaufträge entgegen. Verfahren für beleglose Überweisungsaufträge (z.b. Online-Banking, Datenfernübertragung, Telefon-Banking per Sprachcomputer und Selbstbedienungsterminal) werden nicht angeboten Entgelte bei Überweisungsausgängen Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: - Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte ( SHARE ) - Zahler trägt alle Entgelte ( OUR ) - Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte ( BEN ). Das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung. Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 8

9 Höhe der Entgelte: Zielland Konventionelle Abwicklung Telegrafische Ausführung OUR SHARE OUR SHARE Deutschland auf Nachfrage auf Nachfrage auf Nachfrage auf Nachfrage andere EWR- Mitgliedsstaaten 1 siehe SHARE zzgl. Fremdkosten bis 5.000,-- EUR 5 : EUR 10,00 auf Nachfrage auf Nachfrage + Courtage EUR 2,50 + Porto EUR 1,50 ab 5.000,01 EUR 5 : 2 maximal 300,00 + Courtage EUR 2,50 + Porto EUR 1,50 Drittstaaten 2 (bei Ausführung in EWR-Währung) siehe SHARE zzgl. Fremdkosten bis 5.000,00 EUR 6 10,00 EUR ab 5.000,01 EUR 6 2 zzgl. Porto 1,50 EUR siehe Konventionelle Abwicklung zzgl. 25,00 EUR Siehe Konventionelle Abwicklung zzgl. 25,00 EUR Drittstaaten (bei Ausführung in Drittstaatenwährung 4) siehe SHARE zzgl. Fremdkosten 2,5 mind. 10,00 EUR siehe Konventionelle Abwicklung zzgl. 25,00 EUR siehe Konventionelle Abwicklung zzgl. 25,00 EUR 1) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französich-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. 2) Drittsaaten sind alle Staaten außerhalb des EWR 3) EWR-Währungen derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Slowakische Krone, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4) Drittstaatenwährungen sind alle Währungen von Staaten außerhalb des EWR 5) Gegenwert der Drittstaatenwährung in Euro 6) oder Gegenwert der Drittstaatenwährung in Euro 9

10 2.2. Überweisungseingänge Gutschrift auf Girokonto maximal ein Bankgeschäftstag 1 nach Eingang des Überweisungsbetrages bei der Bank. Wertstellung Tag des Zahlungseingangs bei der Bank 1) Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die VEM Aktienbank AG unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Tagen, die am Sitz der VEM Aktienbank AG ein Werktag sind mit Ausnahme: Samstage sowie 24. und 31. Dezember Entgelte bei Überweisungseingängen Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: - Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte ( SHARE ) - Zahler trägt alle Entgelte ( OUR ) - Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte ( BEN ). Das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung. Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte: Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland Währung / Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Telegrafische Abwicklung Deutschland Drittstaatenwährung 3 auf Nachfrage auf Nachfrage andere EWR- Mitgliedsstaaten 1 Drittstaatenwährung 3 2 zzgl. Porto 1,50 EUR zzgl. Courtage 0,25 (Courtage mind. 2,50 EUR) auf Nachfrage Drittstaaten 2 Euro bis 5.000,00 EUR ab 5.000,01 EUR Drittstaaten 2 andere EWR-Währungen 4 und Drittstaatenwährungen 3 10,00 EUR 2 zzgl. Porto 1,50 EUR zusätzlich 2,5, mind. 10,00 EUR siehe Konventionelle Abwicklung siehe Konventionelle Abwicklung 10

11 Hinweis: Die Bank darf ihr Entgelt vor Erteilung der Gutschrift von dem übermittelten Überweisungsbetrag abziehen. In diesem Fall wird die Bank den vollständigen Überweisungsbetrag und ihr Entgelt getrennt ausweisen. 1) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französich-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. 2) Drittsaaten sind alle Staaten außerhalb des EWR 3) Drittstaatenwährungen sind alle Währungen von Staaten außerhalb des EWR 4) EWR-Währungen derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Slowakische Krone, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 11

12 C Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden 1. Ausführung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 1.1. An- und Verkauf Transaktionsentgelt Ausführung im Inland % vom Kurswert % vom Nennwert mindestens Aktien 1,00 50,00 EUR Wandelanleihen 0,50 0,50 50,00 EUR Optionsscheine 1,00 50,00 EUR Optionsanleihen 0,50 0,50 50,00 EUR Verzinsliche Wertpapiere Genussscheine Genussrechte Investmentanteile 0,50 0,50 50,00 EUR 0,50 0,50 50,00 EUR Für den Handel von Investmentanteilen über die Börse berechnen wir Transaktionsgebühren analog zu Aktien. Bezug von Investmentanteilen über Kapitalanlagegesellschaften auf Anfrage. Bezugsrechte/Teilrechte/Aktienspitzen Sonst. Wertpapiere 1,00 50,00 EUR 1,00 50,00 EUR jeweils zuzüglich Börsenspesen und Courtage. Ausführung im Ausland: 1 % vom Kurswert, mind. 100,00 EUR + Eigene Spesen, mind. 25,00 EUR + Abwicklungsgebühr, mind. 25,00 EUR zuzüglich fremde Spesen, Börsenspesen und Courtage. 12

13 entfällt Abrechnung über Streifbanddepot Teilausführungen Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet Zweitschriften Zweitschrift von Wertpapierabrechnungen je Exemplar 20,00 EUR Zweitschrift Jahressteuerbescheinigung, Jahresbescheinigung und Jahresdepotauszug je Exemplar Auslagen 20,00 EUR Zusätzlich zu den Transaktionsprovisionen werden wir die uns bei der Auftragsausführung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen Vormerkung von Aufträgen Erteilung eines limitierten Auftrags je erteilten Limitauftrages 10,00 EUR Änderung eines Auftrags z.b. Änderung des Limits, der Gültigkeitsdauer etc. 10,00 EUR 13

14 2. Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 2.1. Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (Die Berechnung erfolgt jährlich zum 31. Dezember im nach hinein) Girosammelverwahrung Wertpapierrechnung Streifbandverwahrung % vom Kurswert *) EUR pro Stück (nicht börsennotiert) % vom Kurswert *) EUR pro Stück % vom Kurswert *) EUR pro Stück Aktien 0,15 0,05 0,35 0,35 Optionsscheine 0,15 0,35 0,35 Verzinsliche Wertpapiere 0,15 0,05 0,35 0,35 Wandelanleihen 0,15 0,35 0,35 Optionsanleihen 0,15 0,35 0,35 Zero Bonds 0,15 0,05 0,35 0,35 Genussscheine 0,15 0,05 0,35 0,35 Investmentanteile 0,15 0,35 0,35 Bezugsrechte/ Teilrechte Sonstige Wertpapiere 0,15 0,05 0,35 0,35 0,15 0,05 0,35 0,35 *) inkl. 19 % MWSt. Mindestpreis pro Depot 25,00 EUR incl. 19 % MWSt. Bei unterjährigen Depoteröffnungen oder -schließungen erfolgt die Berechnung zeitanteilig Kapitalveränderungen Ausübung von Bezugsrechten junge Aktien 1 %, mind. 25,00 EUR Options-, Wandelanleihen 1 %, mind. 25,00 EUR Genussscheine 1 %, mind. 25,00 EUR Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag 5,00 EUR Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen 5,00 EUR Ausübung von Wandelrechten 5,00 EUR 14

15 Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien soweit dies nicht im Zusammenhang mit einem Kaufgeschäft erfolgt Inland 0,00 EUR Ausland 0,00 EUR Umtausch von Wertpapier-Urkunden Übernahmeangebote Abwicklungsgebühr 25,00 EUR Barabfindungen / Rückkaufangebote 1 %, mind. 25,00 EUR Umtausch von Originalaktien in Miteigentumsanteile / Rücktausch entfällt Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen jede einzelne Bearbeitung wird berechnet 50,00 EUR Depotaufstellungen auf Kundenwunsch mit Wertberechnung kostenfrei Depotübertrag Depotübertrag pro Gattung (frei von Zahlung) 0,00 EUR Zeichnung von Neuemissionen Erteilung/Änderung/Streichung eines Zeichnungsauftrags kostenfrei Zuteilung bis EUR: 50,00 EUR ,01 EUR ,00 EUR 100,00 EUR über ,00 EUR 0,1% des Gesamtzeichnungspreises 3. Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung entfällt Schaltergeschäfte werden nicht angeboten. 15

16 D Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden Es wird kein Kursaufschlag vorgenommen! E Außergerichtliche Streitschlichtung für Privatkunden und Geschäftskunden Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Verbraucher die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach , Berlin, zu richten. 16

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