Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Seite -1- Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Kontoführung, Lastschriftverkehr, Kreditgeschäft, Auskünfte, Avale, Reisezahlungsmittel, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale beim Überweisungs- und Scheckverkehr sowie kartengestützten Zahlungsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel C: Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden Kapitel D: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel E: Hinweis zu außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren für Privatkunden und Geschäftskunden Für die in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen ( 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen. Der Kunde trägt alle Auslagen, die anfallen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). IX/Glö.

2 Seite -2- A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Kontoführung, Lastschriftverkehr Sparverkehr, Kreditgeschäft, Auskünfte, Avale, Reisezahlungsmittel, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) I. Persönliche Konten 1. Preismodell für Privatkonten Kontoführung 9,00 pro Quartal 36,00 Auszugerstellung, bei 20 Auszügen a 0,25 5,00 (Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker kostenfrei) Bareinzahlungen und Barauszahlungen: Buchungsposten kostenfrei 0,00 Buchungsposten bei 10 Bewegungen/Monat á 0,35 42,00 Dauerauftrag (z.b. Miete) 1,50 Maestrokarte 16,50 für 3 Jahre 5,50 Gesamtkosten im Jahr 90,00 2. Übermittlung des Kontoauszuges (pro Vorgang) Kontoauszugsdrucker 0,00 Tagesauszug 0,25 1 Wochenauszug 0,25 1 Selbstabholer 0,25 1 zuzüglich Porto Zusendung der gesammelten Abholerpost Portokosten Portokosten der am Kontoauszugsdrucker nach 35 Tagen nicht abgeholte Kontoauszüge Duplikate von Kontoauszügen und Belegen je 5,00

3 Seite Lastschriftverkehr Lastschriften im Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragsverfahren Lastschrifteinlösung 0,35 Lastschriften im Abbuchungsverfahren Vormerkung von Abbuchungsaufträgen 0,00 4. Wertstellungen (außer Überweisungsverkehr 1 ) a. Wertstellungen bei Gutschriften auf dem Konto Bareinzahlungen (Giro- und Sparkonto) Lastschrifteinreichungen eigenes Kreditinstitut andere Kreditinstitute Scheckeinreichungen eigenes Kreditinstitut andere Kreditinstitute Eingang vorbehalten Inkasso Tag der Einzahlung Buchungstag 3 Arbeitstage Buchungstag 3 Arbeitstage Wertstellung Bank b. Wertstellungen bei Abbuchungen vom Konto Lastschriften Schecks Sparkonten Tag der Vorlegung Tag der Vorlegung Tag der Vorlegung Barauszahlungen am Schalter am Geldautomaten mit Debitkarte 2 beim eigenen Kreditinstitut Tag der Abhebung Tag der Abhebung beim fremden Kreditinstitut nicht möglich Tag der Vorlegung mit Kreditkarte beim eigenen Kreditinstitut nach Monatsabrechnung nach Monatsabrechnung beim fremden Kreditinstitut nach Monatsabrechnung nach Monatsabrechnung 1 Zum Überweisungsverkehr siehe Kapitel B.I 2 Debitkarten sind Kundenkarten und Maestro - Karten

4 Seite Barauszahlungen am eigenen Schalter Geldautomat Barauszahlungen an eigene Kunden: entgeltfrei mit Saliterbank-Kundenkarte entgeltfrei entgeltfrei mit Maestro-Karte entgeltfrei entgeltfrei mit EUROCARD 1) nicht möglich 2%, mind. 5,11 Barauszahlungen an Inhaber von fremden inländischen Karten 2) mit Maestro-Karte nicht möglich 1 %, mind. 3 3) mit Kreditkarte nicht möglich 4) am fremden Schalter Geldautomat Barauszahlungen an Kunden der Saliterbank mit Saliterbank-Kundenkarte bei inländischen Kreditinstituten nicht möglich nicht möglich bei ausländischen Kreditinstituten nicht möglich nicht möglich mit Debitkarte bei inländischen Kreditinstituten nicht möglich bei ausländischen europäischen Kreditinstituten 7) nicht möglich 3,00 bei sonstigen ausländischen Kreditinstituten 7) nicht möglich 4,00 mit EUROCARD 1) bei inländische Kreditinstituten 3%, mind. 5,11 2%, mind. 5,11 bei ausländischen Kreditinstituten der EU ( ) 3%, mind. 5,11 2%, mind. 5,11 bei sonstigen ausländischen Kreditinstituten siehe oben, zzgl. 1 % siehe oben, zzgl.1% 5) 6) 6. Bareinzahlungen Bareinzahlungen zugunsten eigenes Konto bei der Saliterbank entgeltfrei Bareinzahlungen zugunsten eines Kontos bei einer anderen Bank durch einen Kunden pro Posten 3,50 durch einen Nichtkunden pro Posten 10,00 Bareinzahlungen Dritter zugunsten eines Kundenkontos durch einen Kunden 1,00 durch einen Nichtkunden 1,00 1) Belastung im Rahmen der monatlichen Abrechnung. 2) Preisinformationen erhalten Inhaber ausländischer Konten durch das kartenausgebende Institut 3) Für Kunden der Mitgliedsbanken im "Cash-Pool" kostenfrei 4) Preisinformation durch kartenausgebendes Institut 5) Der Preis wird von dem auszahlenden Kreditinstitut festgelegt; siehe dessen Preisaushang 6) Bei Automaten der Mitgliedsbanken im "Cash-Pool" kostenfrei 7) Wird zusammen mit dem in Euro umgerechneten Verfügungsbetrag von der GZS eingezogen

5 (3) Ausführungsfristbeginn Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem bis zu der unter B.I.1.a. aa. bekanntgegeben Annahmefrist die nach Nr. II.1. der "Bedingungen für den Überweisungsverkehr" zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist. cc. Entgelte (soweit nicht bereits in Kapitel A.1. "Preismodell für Privatkonten" enthalten) Überweisungsart Seite -12- Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Über- Eilüberweisung weisung 1) beleghafte elektronisch per per Überweisung 1) übermittelte Dauerauftrag Zahlschein Überweisung Inlandsüberweisung/ EU- Standardüberweisungen in 0,35 siehe Tabelle 1 0,35 3,50 20,00 an ein anderes Kreditinstitut online:10,00 Inlandsüberweisungen in 0,35 siehe Tabelle 1 0,35 xxxxxx xxxxxx innerhalb der Bank Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung 15,00 xxxxxx xxxxxx xxxxxx xxxxxx eines EU- oder EWR- Mitgliedstaates lautet Inlandsüberweisung, die weder auf noch auf eine 15,00 xxxxxx xxxxxx xxxxxx xxxxxx andere Währung eines EU-oder EWR-Mitgliedstaates lautet (Drittstaatenwährung) Elektronisch übermittelte Überweisung Disketteneinreichung 1 bis 10 Datensätze 0,15 je Posten 11 bis 50 Datensätze 0,10 je Posten 51 bis 9999 Datensätze 0,05 je Posten Online-Banking 1 bis 10 Datensätze 0,10 je Posten 11 bis 50 Datensätze 0,08 je Posten 51 bis 9999 Datensätze 0,05 je Posten dd. Wertstellung Am Tag des Zahlungsausgangs bei der Bank 1) Für die Bearbeitung eines telefonisch oder formlos erteilten Überweisungsauftrages werden 5,00 zusätzlich berechnet. Stand:

6 Seite -13- b. Überweisungseingänge aa. Gutschrift auf Girokonto maximal ein Bankgeschäftstag 1 nach Eingang des Überweisungsbetrages bei der Bank bb. Wertstellung Tag des Zahlungseingangs bei der Bank c. Dauerauftrag Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1,50 2. Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union 2 und der EWR-Staaten 3 (außer EU-Standardüberweisungen 4 ) Dieses Kapitel gilt für grenzüberschreitende Überweisungen in Euro mit einem Betrag höher als Euro, grenzüberschreitende Überweisungen in Euro mit einem Betrag bis maximal Euro, ohne Angabe der IBAN 5 des Begünstigten und des BIC 6 des Kreditinstituts des begünstigten und grenzüberschreitende Überweisungen in einer anderen Währung 7 als Euro. a. Überweisungsausgänge aa. Annahmefrist(en) für Überweisungen 12:30 Uhr werktags, außer Sonnabende 1 Bankgeschäftstage sind Werktage, an denen alle beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende ( 676a Abs. 2 BGB). 2 EU-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern 3 EWR-Staaten derzeit: Liechtenstein, Norwegen und Island. 4 Vergleiche zur EU-Standardüberweisung Kapitel B.I.1. 5 IBAN ist die Abkürzung für "International Bank Account Number" (=internationale Kontonummer) 6 BIC ist die Abkürzung für "Bank Identifier Code" (=Bankidentifikationscode) 7 Währungen sind: Britische Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Maltische Lira, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Slowakische Krone, Tschechische Krone, Ungarische Forint, Zypern-Pfund.

7 Seite -15- cc. Entgelte (1.) Entgeltpflichtiger Der Überweisende trägt alle Entgelte (=OUR-Überweisung), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte BEN-Überweisung (nicht möglich bei Überweisungen unterhalb von Euro oder Gegenwert in Euro) =Begünstigter trägt alle Entgelte (das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung) Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten oder begünstigen Kreditinstitute (überweisendes oder zwischengeschaltetes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. (2.) Höhe der Entgelte Zielland Währung Konventionelle Abwicklung EU-Standardüberweisung OUR SHARE OUR SHARE Entgelte EU-Mitgliedsstaaten "Share" zzgl. 1%o mind. 15 ; entfällt entfällt Fremdkosten- Ausführung pauschale 20,00 eilig zzgl. 5,00 EWR-Staaten Spesen entfällt entfällt EU- Mitgliedstaaten 1 Schwedische Kronen bis zum Gegenwert von EURO Es gilt der Preis für eine Inlandsüberweisung in Schwedischen Kronen, wenn der Überweisende die IBAN 2 des Begünstigten und den BIC 3 des Kreditinstituts des Begünstigten angibt (vgl. Kapitel B.I.1.a.cc.) dd. Wertstellung am Tag des Zahlungsausgangs bei der Bank 1 EU-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern 2 IBAN ist die Abkürzung für "International Bank Account Number" (=internationale Kontonummer) 3 BIC ist die Abkürzung für "Bank Identifier Code" (=Bankidentifikationscode)

8 Seite -16- b. Überweisungseingänge aa. Gutschrift auf Girokonto maximal ein Bankgeschäftstag 1 nach Eingang des Überweisungsbetrages bei der Bank bb. Wertstellung Tag des Zahlungseingangs bei der Bank cc. Entgelte (1) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: OUR-Überweisung: SHARE-Überweisung: BEN-Überweisung: Überweisender trägt alle Entgelte Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte Begünstigter trägt alle Entgelte Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können bereits durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. (2.) Höhe der Entgelte Bei einer BEN-Überweisung können bereits von jedem der vorgeschaltenen Kreditinstitute (überweisendes, oder zwischengeschaltetes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Überweisungsbetrag: EUR in EURO 1%o mindestens 15,00 Überweisungsbetrag in Fremdwährung 1%o mindestens 15,00 1 Bankgeschäftstage sind Werktage, an denen alle beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffet haben, ausgenommen Sonnabende ( 676a Abs. 2 BGB)

9 Seite -18- b. Entgelte bei Überweisungseingängen aa. Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: OUR-Überweisung: SHARE-Überweisung: BEN-Überweisung: Überweisender trägt alle Entgelte Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte Begünstigter trägt alle Entgelte Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb. Höhe der Entgelte Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Überweisungsbetrag: EUR in EURO 1%o mindestens 15,00 Überweisungsbetrag in Fremdwährung 1%o mindestens 15,00

10 Seite -24- D. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden Bei Umrechnungen von EURO in Fremdwährungen oder umgekehrt wird wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): Die Bank rechnet bei Kundengeschäften in fremder Währung (z.b. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) den An- und Verkauf von Devisen, soweit nichts anderes vereinbart ist, zu dem um Uhr eines jeden Handelstages (Abrechnungstermin) von der Deutschen Bank AG ermittelten Geld- und Briefkursen ab. Die Kurse sind in den Reuters- und Internet-Seiten der Deutschen Bank AG veröffentlicht. Den An- und Verkauf von Devisen, dessen Ausführung der Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis zum Abrechnungstermin nicht mehr möglich ist, rechnet die Bank zu dem jeweiligen Kurs des nächsten Abrechnungstermins ab. Der Geld- bzw. Briefkurs wird unter Berücksichtigung der zum Abrechnungstermin im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung gehandelten Kursen ermittelt. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten (z.b. Kreditkarten oder Maestro-Bankkarten) erfolgt die Abrechnung zu dem Kurs, den das von der Bank für die Kartenabrechnung eingeschaltete Abrechnungsunternehmen verwendet. E. Außergerichtliche Streitschlichtung für Privatkunden und Geschäftskunden Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus der Anwendung des Überweisungsrechts ( 675a bis 676g des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder den Missbrauch einer Zahlungskarte ( 676h Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Geschäftskunden den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach , Berlin, zu richten.

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