Preis- und Leistungsverzeichnis für den Girobereich und den Zahlungsverkehr (Zahlungsdienste) der Sparda-Bank Ostbayern eg

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis für den Girobereich und den Zahlungsverkehr (Zahlungsdienste) der Sparda-Bank Ostbayern eg Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Girobereich 1.1. Kontoführung 1.2. Kontoauszug 1.3. Sparda-SMS-Service 2. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden 2.1. Allgemeine Informationen zur Bank 2.2. Lastschriftverkehr 2.3. Barauszahlung 2.4. Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten Aufladen von Geld-Karten Kreditkarten Ausführungsfrist 2.5. Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungen) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 2.6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 2.7. Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 2.8. Begriffserläuterungen Stand:

3 1. Girobereich 1.1. Kontoführung Für unsere Mitglieder führen wir das Lohn-/Gehalts-/Rentenkonto Führen von Unterkonten (Girokonten) je Unterkonto monatlich 2,50 EUR Postengebühr bei Geschäfts- und Vereinskonten Betriebliche Sozialeinrichtungen (DB-AG) 0,00 EUR Versand von bedruckten Überweisungsträgern Portokosten 1.2. Kontoauszug durch Kontoauszugsdrucker Zusendung der am Kontoauszugsdrucker nach 40 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszüge bei Postversand Zweitausfertigung von Kontoauszügen 1 0,00 EUR 0,00 EUR zzgl. Porto 0,00 EUR zzgl. Porto je Kontoauszug 0,50 EUR 1.3. Sparda-SMS-Service monatlich 2,00 EUR 2. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden 2.1. Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 2 Zentrale: Sparda-Bank Ostbayern eg Bahnhofstraße Regensburg Telefon: Telefax: Internet: 0941 / / Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z.b. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 2 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Genossenschaftsregister 2 Amtsgericht Regensburg (Gen.-Register-Nummer 578) 1 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 2 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Stand:

4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme: Sonnabende 24. und 31. Dezember 2.2. Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 1,00 EUR SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 1,00 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift Entfällt Stand:

5 2.3. Barauszahlung am Geldautomaten Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer BankCard mit unserer SpardaMasterCard bzw. unserer SpardaVISACard 1,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten 1 mit unserer BankCard bei - anderen Sparda-Banken und CashPool- Partnerbanken 2 - am genossenschaftlichen BankCard ServiceNetz teilnehmenden Kreditinstituten 2 - allen anderen inländischen Kreditinstituten und Kreditinstituten in der EU und den EWR- Staaten 3, die ein direktes Kundenentgelt erheben können o Verfügungen im girocard-system o Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro, Cirrus, EAPS) in Euro - inländischen Kreditinstituten und Kreditinstituten in der EU und den EWR-Staaten, die kein direktes Kundenentgelt erheben können (Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen: Maestro, Cirrus, EAPS in Euro) - anderen Kreditinstituten (EU/ EWR 4 in Fremdwährung 3 und außerhalb EU/EWR) 2,05 EUR entfällt 1 % vom Umsatz, mind. 3,95 EUR 1 % vom Umsatz, mind. 3,95 EUR 1 % vom Umsatz, mind. 3,95 EUR am Schalter am Geldautomaten mit unserer SpardaMasterCard 2 %. mind. 5,50 EUR 1,00 EUR zzgl. 1 % vom Umsatz*) zzgl. 1 % vom Umsatz*) *) beim Auslandseinzsatz (bar oder unbar) in Fremdwährung und/ oder in einem Land außerhalb den EU-Teilnehmerländern 4 mit unserer SpardaMasterCard Platinum 2 %, mind. 5,50 EUR 1,00 EUR mit unserer SpardaVISACard 2 %. mind. 5,50 EUR 1,00 EUR zzgl. 1 % vom Umsatz*) zzgl. 1 % vom Umsatz*) *) beim Auslandseinzsatz (bar oder unbar) in Fremdwährung und/ oder in einem Land außerhalb den EU-Teilnehmerländern 4 1 Vom Kunden individuell bei der Bargeldabhebung mit dem Geldausgabeautomatenbetreiber durch Bestätigung vereinbarte und damit fremde Entgelte werden weiterbelastet und sind nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt. 2 Informationen über die teilnehmenden Banken finden Sie im Internet unter oder 3 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 2.6. dieses Verzeichnisses 4 EU (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Großbritannien und Nordirland, Zypern); EWR (derzeit: Island, Liechtenstein, Norwegen) Stand:

6 2.4. Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten BankCard pro Jahr Ersatzkarte 1 Auslandseinsatz 2 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten 5,00 EUR 5,00 EUR 1 % vom Umsatz, mind. 0,75 EUR, max. 3,50 EUR + ggf. fremde Spesen GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer Kreditinstitute Aufladen von Geldkarten anderer Kreditinstitute 3 0,51 EUR je Ladevorgang 1,00 EUR je Ladevorgang Kreditkarten Ersatzkarte 1 zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier o in das Inland o in das Ausland Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 4 - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 4 - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 4 Auslandseinsatz 2 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten - bei SpardaMasterCard - bei SpardaMasterCard Platinum - bei SpardaVISACard 15,00 EUR Portokosten Portokosten Portokosten 20,00 EUR 75,00 EUR 1 % vom Umsatz 1 % vom Umsatz 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 2 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 2.6. dieses Verzeichnisses. 3 Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. 4 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Stand:

7 SpardaMasterCard pro Jahr 20,00 EUR SpardaMasterCard Platinum pro Jahr PriorityPass (Zugang zu VIP-Lounges auf Flughäfen) pro Person und Zugang 1 20,00 EUR SpardaVISACard pro Jahr 20,00 EUR Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer anderen EWR-Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag *) max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag max. 2 Geschäftstage *) Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag *) max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag max. 4 Geschäftstage *) Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Stand:

8 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto Elektronisch per übermittelte Dauerauftrag Überweisung *) bei formloser Erteilung je Überweisung per Zahlschein als telegrafische / Eilüberweisung zusätzlich Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank entfällt Entfällt Überweisung mit IBAN 1 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister entfällt *) Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Datenfernübertragung (DFÜ) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltvereinbarungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE-Überweisung) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR-Überweisung) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN-Überweisung) Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister (überweisender, zwischengeschalteter oder begünstigter Zahlungsdienstleister) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland EU und EWR-Staaten Überweisungsbetrag bis zu... EUR - bis 5.000,00 EUR Kosten der Auslandsbank (vorab als Pauschale), soweit gesetzlich zulässig. zuzüglich Abwicklung STP **) Non STP ***) - bis ,00 EUR Kosten der Auslandsbank (vorab als Pauschale), soweit gesetzlich zulässig zuzüglich Abwicklung 0,15 % STP **) mind. Non STP ***) mind. - über ,00 EUR Kosten der Auslandsbank (vorab als Pauschale), soweit gesetzlich zulässig zuzüglich Abwicklung 0,15 % STP **) mind. Non STP ***) mind. Konventionelle Abwicklung ****) Abwicklung im TIPANET *) nicht möglich 7,50 EUR 12,50 EUR 17,50 EUR *) Die Abwicklung im TIPANET ist nur in bestimmte Länder und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. **) STP: maschinelle Leitfähigkeit ***) Non STP: keine maschinelle Leitfähigkeit ****) Es kann zu Nachbelastungen von fremden Bankgebühren kommen. 1 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich. Stand:

9 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags (in Ausnahmefällen) Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung / Änderung / Aussetzung auf Wunsch des Kunden 1,00 EUR 30,00 EUR zzgl. fremde Auslagen, soweit gesetzlich zulässig Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung EUR Abwicklung im TIPANET EUR bis zu... EUR Überweisung in Euro innerhalb der Bank keine Betragsgrenzen entfällt Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister keine Betragsgrenzen entfällt Inlands- / Auslandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet keine Betragsgrenzen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltvereinbarungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE-Überweisung) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR-Überweisung) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN-Überweisung) Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister (überweisender, zwischengeschalteter oder begünstigter Zahlungsdienstleister) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Stand:

10 Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag bis zu... EUR Konventionelle Abwicklung ****) Abwicklung im TIPANET *) Schweiz / Euro mit IBAN und BIC keine Betragsgrenzen entfällt entfällt nicht möglich 7,50 EUR EU- / EWR-Staaten - bis 5.000,00 EUR Kosten der Auslandsbank (vorab als Pauschale), soweit gesetzlich zulässig zuzüglich Abwicklung STP **) Non STP ***) 12,50 EUR bzw. Drittstaaten - bis ,00 EUR Kosten der Auslandsbank (vorab als Pauschale), soweit gesetzlich zulässig zuzüglich Abwicklung 0,15 % 17,50 EUR STP **) mind. Non STP ***) mind. - über ,00 EUR Kosten der Auslandsbank (vorab als Pauschale), soweit gesetzlich zulässig zuzüglich Abwicklung 0,15 % STP **) Non STP ***) mind. mind. *) Die Abwicklung im TIPANET ist nur in bestimmte Länder und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. **) STP: maschinelle Leitfähigkeit ***) Non STP: keine maschinelle Leitfähigkeit ****) Es kann zu Nachbelastungen von fremden Bankgebühren kommen Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung / Änderung / Aussetzung auf Wunsch des Kunden 1,00 EUR 30,00 EUR zzgl. fremde Auslagen, soweit gesetzlich zulässig Stand:

11 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE-Überweisung) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR-Überweisung) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN-Überweisung) Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister (überweisender, zwischengeschalteter oder begünstigter Zahlungsdienstleister) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland / Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung EUR Abwicklung im TIPANET EUR bis zu... EUR Schweiz / Euro mit IBAN / BIC keine Betragsgrenzen entfällt EU- / EWR-Staaten bzw. Drittstaaten keine Betragsgrenzen 2.6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. Stand:

12 2.7. Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für Jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABI. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABI. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABI. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Stand:

13 2.8. Begriffserläuterungen EU = Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Europäischer Wirtschaftsraum: Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU- Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. EWR-Währungen: Zu den EWR-Währungen gehören derzeit Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedsstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Drittstaatenwährungen sind Währungen von Ländern, die nicht der EU bzw. dem EWR angehören (z. B. US-Dollar). SHARE ist die im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr übliche Abkürzung für die Entgeltvereinbarung des Kunden, bei welcher der Überweisende die Entgelte und Auslagen seiner Bank und der Begünstigte die übrigen Entgelte und Auslagen trägt. Bei einer OUR-Überweisung kann es zu Nachbelastungen von fremden Bankgebühren kommen. Die Abwicklung im TIPANET ist nur in bestimmte Länder und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. IBAN ist die Abkürzung für die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number). BIC ist die Abkürzung für die internationale Bankleitzahl / Bankidentifikationsnummer (Bank Identifier Code). Stand:

1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR- Währungen 2

1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR- Währungen 2 1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR- Währungen 2 1.1. Überweisungsauftrag 1.1.1. Annahmefrist für Überweisungen

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