WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ

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1 WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ Stand: 06/2012 Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. II. Informationen zum Kreditkartenvertrag Allgemeine Informationen zum Lizenzinhaber, zum Lizenzverhältnis und zu den für die Bank handelnden Dienstleistern Name und Adresse des Lizenzinhabers DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Platz der Republik Frankfurt Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Bank Vorstand: Wolfgang Kirsch, Vorsitzender Lars Hille Wolfgang Köhler Hans-Theo Macke Albrecht Merz Thomas Ullrich Frank Westhoff Hauptgeschäftstätigkeit der Bank Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb Bankgeschäften aller Art und damit zusammenhängenden Geschäften. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn bzw. Lurgiallee 12, Frankfurt (im Internet unter: Eintragung der (Hauptniederlassung) im Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB Steuer- bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer DE Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagenversicherung Die Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v. angeschlossen (vgl. Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Weitere Informationen über die DZ BANK stehen im Internet unter zur Verfügung oder können schriftlich unter der oben angegebenen Adresse angefordert werden.

2 Informationen zum Lizenzverhältnis Die DZ BANK hat im Rahmen ihrer Aufgabe als genossenschaftliches Zentralinstitut Mitgliedschafts- und Lizenzverträge mit den internationalen Kreditkartenorganisationen MasterCard International Inc. und VISA International Service Association (nachfolgend MasterCard International und VISA International genannt) abgeschlossen, um den ihr angeschlossenen Volksbanken, Raiffeisenbanken, VR-Banken und Spar- und Darlehnskassen (nachfolgend Kreditgenossenschaften genannt) das Kreditkartengeschäft mit den Marken MasterCard und VISA zu ermöglichen. Lizenzrechtlich ist die DZ BANK Hauptmitglied (Principal Member) bei Master- Card International bzw. VISA International sowie der rechtliche Vertragspartner des Kunden der jeweiligen Kreditgenossenschaft. Letztere hat gegenüber den Kreditkartenorganisationen den Lizenzstatus Affiliate Licensee (MasterCard) bzw. Participant Member (VISA), der berechtigt, der DZ BANK herausgegebene MasterCard- bzw. VISA-Kreditkarten zu vertreiben. Darüber hinaus hat die DZ BANK mit verschiedenen Dienstleistern Verträge über Nebenleistungen zum Kreditkartengeschäft abgeschlossen, um Kreditgenossenschaften, die mit ihr einen Vertrag über das Kreditkartengeschäft abgeschlossen haben, ein Gesamtpaket zur Abwicklung des Kreditkartengeschäfts anbieten zu können. Im Sinne der Subsidiarität im genossenschaftlichen FinanzVerbund liegt die wirtschaftliche Kundenbeziehung und Betreuung bei der jeweiligen Kreditgenossenschaft. Name und Anschrift der für die Bank handelnden Dienstleister Je nach der Ihnen gewählten Kreditkartenvariante, insbesondere bei Gold-Karten, können Zusatzleistungen oder Versicherungsleistungen Bestandteil Ihrer Kreditkarten sein. Ob und welche Leistungen, für die einer der nachstehenden Dienstleister eingeschaltet wird, entnehmen Sie bitte der beiliegenden Produkt- und Versicherungsinformation. Dienstleister Processing: CardProcess GmbH Wachhausstr Karlsruhe Dienstleister Zusatzleistungen: Cims GmbH VR-Marketing GmbH Neuer Wall 71 Leipziger Str Hamburg Wiesbaden Dienstleister Versicherungen: R+V Allgemeine Versicherung AG R+V Krankenversicherung AG Taunusstr. 1 Taunusstr Wiesbaden Wiesbaden KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft Direktionsvertrieb Frankfurt Voltastr Frankfurt Dienstleister Kreditkarten- / PIN-Brief-Produktion und -logistik / Key Management:

3 DG Verlag Deutscher Genossenschafts-Verlag eg Leipziger Straße Wiesbaden Wesentliche Leistungsmerkmale gem. Nr. 2 der Vertragsbedingungen für Kreditkarten Mit der / den Kreditkarte(n) kann der Karteninhaber im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie im Rahmen des ihm mitgeteilten Zahlungsrahmens während der Gültigkeitsdauer der Karte(n) im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen des VISA / MasterCard-Verbundes - bei Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und darüber hinaus als weitere Dienstleistung an Geldautomaten (mit seiner persönlichen Geheimzahl) sowie an Kassen Kreditinstituten dort gegen Vorlage eines Ausweispapiers Bargeld im Rahmen der Höchstbeträge beziehen (Bargeldservice). Mit der / den Kreditkarte(n) können des Weiteren zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen) verbunden sein. Die produktspezifischen Leistungen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Produkt- und Versicherungsinformation. Preise Der Jahresbeitrag für die Kreditkarte(n) sowie die Entgelte für besondere Leistungen wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, die Zusendung Rechnungs- und Belegkopien (sofern dies auf einem Verschulden des Karteninhabers beruht oder ihm veranlasst wurde) sowie für die Nutzung des Bargeldservices und für den Auslandseinsatz außerhalb des Euro-Raums ergeben sich aus dem beiliegenden aktuellen Preisverzeichnis. Das jeweils gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde in den Geschäftsräumen der Bank oder auf den Internetseiten der Bank unter einsehen. Auf Wunsch wird die Bank dem Kunden dieses zusenden. Die Änderung Entgelten etc. während der Laufzeit des Kreditkartenvertrages erfolgt nach Maßgabe Nr. 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hinweis auf vom Kunden zu zahlenden Steuern und Kosten Sofern im Rahmen der Führung des Kreditkartenkontos Guthabenzinsen anfallen, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an das für ihn zuständige Finanzamt bzw. an seinen Steuerberater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im Ausland steuerpflichtig ist. Darüber hinaus ist es möglich, dass ein Händler (Akzeptanzstelle) vom Kunden für die Nutzung seiner Kreditkarte einen pauschalen oder prozentualen Aufschlag (Surcharge) verlangt. Leistungsvorbehalt Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart. Zahlung und Erfüllung des Vertrages Zahlung der Entgelte Die Jahresgebühr - sofern eine solche nach dem Preisverzeichnis Ihrer Bank vereinbart ist - wird erstmalig mit Ausgabe der Kreditkarte und während der Gültigkeitsdauer der Kreditkarte im jährlichen Rhythmus für ein Jahr im Voraus Ihrer Kreditkarte belastet. Die Entgelte für besondere

4 Leistungen werden der Kreditkarte im Falle der Inanspruchnahme belastet. Der Ausgleich erfolgt über das vom Kunden angegebene laufende Giro-Konto bzw. durch Ausgleich des in der Umsatzaufstellung genannten Saldos durch Einzahlung oder Überweisung des Kunden. Erfüllung des Vertrages Vom Kunden durch Verwendung der Kreditkarte bzw. deren Daten veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an die Vertragsunternehmen. Die Bank erbringt je nach Ausgestaltung der jeweiligen Kreditkarte unter Einschaltung Erfüllungsgehilfen (Dienstleistern) Zusatzleistungen zu der Kreditkarte (z.b. Versicherungen). Vertragliche Kündigungsregeln Der Kreditkartenvertrag kann beiden Parteien mit einer Frist drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hier unberührt. Im übrigen ergibt sich die Kündigungsregelung aus Nr. 14 der Vertragsbedingungen für Kreditkarten. Mindestlaufzeit des Vertrages keine Sonstige Rechte und Pflichten Bank und Kunde Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und dem Kunden sind in den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben. Daneben gelten die beiliegenden Vertragsbedingungen für Kreditkarten, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Information zum Zustandekommen des Vertrages im Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein bindendes Angebot auf Abschluss des Kreditkartenvertrages ab, indem er den ausgefüllten und unterschriebenen Kredit-kartenantrag nebst der hier angefügten Empfangsbestätigung an seine Bank per Post übermittelt und dieser ihr zugeht. Das Antragsformular erhält der Kunde auf seine telefonische, schriftliche oder elektronische Anforderung hin oder er lädt sich das Formular als Datei der Webseite seiner Bank herunter und druckt es aus. Sofern der Kunde noch nicht in einer Geschäftsverbindung zur kartenausgebenden Bank oder deren Vertreterin steht und sich dieser gegenüber legitimiert hat, erfolgt die Legitimationsprüfung per PostIdent-Verfahren oder über einen vertrauenswürdigen Dritten durch Vorlage und Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes. Die Annahme des Kartenantrages wird durch die Übersendung der beantragten Karte(n) an den Karteninhaber erklärt. Mit Eingang der Kreditkarte(n) bei dem Kunden kommt der Kreditkartenvertrag zustande. Produkt- und Versicherungsinformation Kartendoppel MasterCard Standard / VISA Classic Neben der unter Ziffer III beschriebenen Zahlungsfunktion sind die wesentlichen zusätzlichen Leistungsmerkmale dieser Karten eine:

5 Verkehrsmittel-Unfallversicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden Kartendoppel VISA Gold / MasterCard Gold (VR-GoldKombi) Neben der unter Ziffer III beschriebenen Zahlungsfunktion sind die wesentlichen zusätzlichen Leistungsmerkmale dieser Karten eine: Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V Krankenversicherung AG, Wiesbaden Verkehrsmittel-Unfallversicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden Reise-Service-Versicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden Auslands-Schutzbrief der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden Reiserücktrittskosten-Versicherung der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg sowie der / die Goldkarten-Service-Center mit einem Reisebuchungsservice (mit 4%ige Rückvergütung), einem Reisevisum-Service, der Möglichkeit zur Garantieverlängerung für Haushaltsgeräte sowie mit Auskünften zu allen Serviceleistungen der VR-GoldKombi, 24h-Notfall-Hotline mit einem Flugticket-Ersatz-Service, einem Schlüssel-, Gepäck- und Wertsachenfundservice sowie mit einem Kartensperr- und weltweiten Bargeldservice Derzeit stehen die oben genannten Kreditkarten mit den folgenden Abrechnungsarten zur Verfügung: Chargekarte Der Saldo der im Laufe eines Monats getätigten Umsätze wird nach Erstellung der monatlichen Umsatzaufstellung vom definierten Lastschriftkonto per Lastschrift eingezogen. Guthaben auf dem Kreditkartenkonto (z. B. durch Gutschriften entstanden) werden zur Erstellung der monatlichen Abrechnung auf das definierte Lastschriftkonto überwiesen. Versicherungsinformation Die Bank bietet mit dem Produkt Kartendoppel VISA Gold / MasterCard Gold (VR-GoldKombi) ein Versicherungspaket an. Mit Übersendung der Neukarte erhält der Kunde eine entsprechende Versicherungsbestätigung. Die einzelnen Karten beinhalten folgende Versicherungen: Kartendoppel VISA Gold / MasterCard Gold (VR-GoldKombi) Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V Krankenversicherung AG, Wiesbaden Verkehrsmittel-Unfallversicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden Reise-Service-Versicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden Auslands-Schutzbrief der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden Reiserücktrittskosten-Versicherung der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg

6 Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Stand

7 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte 1.2 Kautionen 2 Privatkonto 2.1 Kontoführung 2.2 Kontoauszug 2.3 Kontomodelle 2.4 Kontomodelle im Verwalter-Service 2.5 Währungskonten 3 Erbringung Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 3.1 Allgemeine Informationen zur Bank 3.2 Lastschriftverkehr 3.3 Barauszahlung 3.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten Geldkarte Kreditkarten Kartensperre Ausführungsfrist 3.5 Überweisungsverkehr innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Dritstaatenwährung) sowie in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 3.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung Zahlungsdiensten in fremder Währung 3.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 4 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemein 4.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 4.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 4.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 4.5 Reiseschecks

8 5 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden und Geschäftskunden 6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 6.2 Avale 7 Auskünfte 8 Schrankfächer 9 Wertpapierdienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 10 Kasse und GAA 11 Sonstiges 12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Anbei der Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis Nummer 3.

9 3 Erbringung Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 3.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 1 Zentrale Hausbank München eg Bank für Haus- und Grundbesitz Sonnenstraße München Telefon: 089 / Telefax: 089 / Internet. Hinweis: Zur Übermittlung Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z.b. das Online-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 2 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels (Genossenschafts)register 3 Amtsgericht München GnR Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme Samstagen und dem 24. und 31. Dezember, sowie folgenden nicht bundeseinheitlichen Feiertagen 6. Januar (Heilige Drei Könige) Fronleichnam 15. August (Mariä Himmelfahrt) 1. November (Allerheiligen) 3. 2 Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung (=Arbeitsposten) 0,35 EUR 1 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 2 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 3 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.

10 Lastschrifteinreichung (= Arbeitsposten) Lastschrifteinreichung mit Online-Banking (= Arbeitsposten) Lastschrift-Retouren anderen Banken (Interbankenentgelt) unser Kunde ist Zahlungsempfänger Dauerlastschriften Anlage / Änderung Dauerlastschriften Ausführung (=Arbeitsposten) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung 0,35 EUR 0,10 EUR 3,00 EUR 1,10 EUR 0,35 EUR 0,60 EUR Abbuchungsauftragslastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Lastschrifteinreichung (= Arbeitsposten) Lastschrifteinreichung mit Online-Banking (= Arbeitsposten) Vormerkung eines Abbuchungsauftrages auf Wunsch des Kunden Lastschrift-Retouren anderen Banken (Interbankenentgelt) unser Kunde ist Zahlungsempfänger 0,35 EUR 0,35 EUR 0,10 EUR 5,20 EUR 3,00 EUR SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung (=Arbeitsposten) Lastschrifteinreichung (= Arbeitsposten) Lastschrifteinreichung mit Online-Banking (= Arbeitsposten) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung 0,35 EUR 0,35 EUR 0,10 EUR 0,60 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Lastschrifteinreichung (= Arbeitsposten) Lastschrifteinreichung mit Online-Banking (= Arbeitsposten) Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 0,35 EUR 0,35 EUR 0,10 EUR 3. 3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard 0,00 EUR 0,00 EUR mit unserer MasterCard 0 % vom Umsatz 0 % vom Umsatz mind. 0,00 EUR mind. 0,00 EUR

11 mit unserer Visa Card 0 % vom Umsatz 0 % vom Umsatz mind. 0,00 EUR mind. 0,00EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) am Schalter am Geldautomaten mit VR-BankCard - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: - Sparda Banken entfällt 3,40 EUR - Übrige entfällt 0,00 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU 4 und den EWR-Staaten 5, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt unentgeltlich - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen entfällt 1 % vom Umsatz (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro mind. 3,40 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU und den EWR-Staaten, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen entfällt 1 % vom Umsatz (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro mind. 5,00 EUR - bei KI in der EU und den EWR-Staaten entfällt 1 % vom Umsatz in Fremdwährung mind. 5,00 EUR - bei KI außerhalb EU entfällt 1 % vom Umsatz und den EWR-Staaten mind. 5,00 EUR Barauszahlung mit Kreditkarte am Schalter am Geldautomaten (MasterCard / Visa Card) - Inland und Ausland entfällt 1,00 EUR 3. 4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR BankCard pro Jahr (Belastung mit Hauptausstattung) (soweit nicht im Kontomodell enthalten; siehe Punkt ) 5,00 EUR - Ersatzkarte pro Jahr 6 5,00 EUR - Auslandseinsatz 7 Beim Bezahlen Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und / oder bei Zahlung in einem anderen Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten 1 % vom Umsatz mind. max. 5,00 EUR GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals 0,00 EUR an Ladeterminal teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 0,00 EUR an Ladeterminals anderer KI 5,00 EUR 4 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österrreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern) 5 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) 6 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 7 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 3.6 dieses Verzeichnisses.

12 - Aufladen GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,00 EUR - anderen Kreditinstituten 5,00 EUR Kreditkarten zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland 0,00 EUR - bei Versendung in Europa 5,00 EUR - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier 20,00 EUR Auslandseinsatz 8 bei Zahlung in Fremdwährung und / oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 9 und der EWR-Staaten 10 1,25% vom Umsatz Classic Card (MasterCard oder VISACard), Zusatzkarte und Ersatzkarte* pro Jahr 25,00 EUR p.a Umsatz ab 2.500,00 EUR frei Umsatz ab 1.250,00 EUR 50 % Gebühr * Ersatzkarte (bei Bestellung im Auftrag des Kunden), wenn der Verlust oder die Beschädigung durch dem Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet war ReiseCard/ShoppingCard (MasterCard oder VISACard) und Ersatzkarte* pro Jahr 40,00 EUR p.a. Umsatz ab 4.000,00 EUR frei Umsatz ab 2.000,00 EUR 50 % Gebühr *Ersatzkarte (bei Bestellung im Auftrag des Kunden), wenn der Verlust oder die Beschädigung durch dem Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet war GoldCard (MasterCard oder VISACard) und Ersatzkarte* pro Jahr Umsatz Umsatz 50,00 EUR p.a. ab 5.000,00 EUR frei ab 2.500,00 EUR 50 % Gebühr *Ersatzkarte (bei Bestellung im Auftrag des Kunden), wenn der Verlust oder die Beschädigung durch dem Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet war Bestandskarten Goldkombi (MasterCard oder VISACard), Zusatzkarte und Ersatzkarte* pro Jahr 50,00 EUR p.a. Umsatz ab 5.000,00 EUR frei Umsatz ab 2.500,00 EUR 50 % Gebühr *Ersatzkarte (bei Bestellung im Auftrag des Kunden), wenn der Verlust oder die Beschädigung durch dem Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet war 8 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 3.6 dieses Verzeichnisses. 9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österrreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern) 10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen)

13 3.4.4 Kartensperre Kartensperre auf Veranlassung des Kunden 0,00 EUR Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig der Währung max. 3 Geschäftstage, ab dem max. 1 Geschäftstag. max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Überweisungsverkehr innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 11 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Uhr an Geschäftstagen der Bank Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 13 Beleghafter Überweisungsauftrag 14 max. 3 Geschäftstage, ab dem max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage, ab dem max. 2 Geschäftstage - in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag Beleghafter Überweisungsauftrag max. 4 Geschäftstage, max. 4 Geschäftstage, Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung 11 Zum Europäsichen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österrreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 12 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänsicher Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 13 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) 14 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ)

14 Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 2.3 Kontomodelle ) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die Ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto Elektronisch Per Bei übermittelte Dauerauftrag formloser Überweisung Erteilung je Überweisung per Zahlschein als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich 0,75 EUR 0,10 EUR 0,35 EUR 2,00 EUR 20,50 EUR 0,75 EUR 0,10 EUR 0,35 EUR 2,00 EUR 20,50 EUR 4 + Kursabschlag 0,003 Punkte nicht möglich nicht möglich 4 + 2,00 EUR + Kursabschlag 0,003 Punkte nicht möglich 1,5 mind ,00 EUR + Kursabschlag 0,003 Punkte nicht möglich 0,75 EUR 0,10 EUR 0,35 EUR 2,00 EUR 20,50 EUR 0,75 EUR 0,10 EUR 0,35 EUR 2,00 EUR 20,50 EUR Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die Ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland z.b. Dänemark, Liechtenstein, Norwegen, Polen, Schweden, Tschechien Überweisungsbetrag bis zu EUR Unabhängig vom Betrag mit Swiftcode Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET ,50 EUR für automatisch sowie ein Kurs- 19,50 EUR für automatisch sowie ein Kurs- 15 TIPANET-Zielländer derzeit: Dänemark, Großbritannien, Kanada, Liechtenstein, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, USA. Es gelten unterschiedliche Betragsobergrenzen für die einzelnen Zielländer.

15 abschlag 0,003 Punkte und Gebühren für eilige Ausführung abschlag 0,003 Punkte und Gebühren für eilige Ausführung z.b. Dänemark, Liechtenstein, Norwegen, Polen, Schweden, Tschechien Unabhängig vom Betrag ohne Swiftcode 25,00 EUR für nicht automatisch 0,003 Punkte und Gebühren für eilige Ausführung 40,00 EUR für nicht automatisch 0,003 Punkte und Gebühren für eilige Ausführung Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung 30,00 EUR 1,00 EUR Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 2.3 Kontomodelle ). Bei einem Überweisungseingang werden der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro einem anderen Überweisungsbetrag bis zu EUR Konventionelle Abwicklung EUR Abwicklung im TIPANET EUR 0,35 EUR 0,35 0,35 0,35 EUR 0,35 0,35 zzgl. Courtage Kursabschlag 0,003 Punkte 7,00 zzgl. Courtage Kursabschlag 0,003 Punkte 7,00 zzgl. Courtage Kursabschlag 0,003 Punkte 0,35 EUR 0,35 EUR 0,35 EUR 0,35 EUR 0,35 EUR 0,35 EUR

16 Zahlungsdienstleister Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fallen zusätzlich die folgenden Entgelte an: 25,00 EUR innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 16 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 17 ) sowie in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 18 ) Überweisungsauftrag Ausführungsfristen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Schweiz/Euro, Großbritannien/ Euro mit IBAN/BIC Außerhalb der EU Ländergruppe A (alle Länder außerhalb der Ländergruppe B) Überweisungsbetrag bis zu EUR unabhängig vom Betrag unabhängig vom Betrag mit Swiftcode Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET ,35 EUR 0,35 EUR Nicht möglich 4,50 EUR für automatisch 0,003 Punkten und Gebühren für eilige Ausführung 22,00 EUR für automatisch 0,003 Punkten und Gebühren für eilige Ausführung Außerhalb der EU unabhängig vom 16 Zum Europäsichen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österrreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 17 z.b. US-Dollar 18 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österrreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.)

17 Ländergruppe A (alle Länder außerhalb der Ländergruppe B) Ländergruppe B (USA und Drittlandszahlungen in USD) Ländergruppe B (USA und Drittlandszahlungen in USD) Betrag ohne Swiftcode unabhängig vom Betrag mit Swiftcode unabhängig vom Betrag ohne Swiftcode 25,00 EUR für nicht automatisch 0,003 Punkten und Gebühren für eilige Ausführung 4,50 EUR für automatisch 0,003 Punkten und Gebühren für eilige Ausführung 25,00 EUR für nicht automatisch 0,003 Punkten und Gebühren für eilige Ausführung 42,50 EUR für nicht automatisch 0,003 Punkten und Gebühren für eilige Ausführung 29,50 EUR für automatisch 0,003 Punkten und Gebühren für eilige Ausführung 50,00 EUR für nicht automatisch 0,003 Punkten und Gebühren für eilige Ausführung Übrige Länder Preis auf Nachfrage Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung 30,00 EUR 5,00 EUR

18 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag bis zu EUR Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Tippanet EUR Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Unabhängig vom Betrag 0,35 EUR USA / Schweiz zzgl. Courtage Kursabschlag 0,003 Punkte Übrige Länder Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage 3.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen Euro in Fremdwährungen und Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 3.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des

19 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn.

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