Preis- und Leistungsverzeichnis der Winterbacher Bank eg

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis der Winterbacher Bank eg Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Seite 1 Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto Allgemeine Entgelte Vermögenswirksames Sparen Wertstellungen Sparkonto 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto Kontoführung Kontoauszug 4 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 15 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemein Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) Wertstellungen im Scheckverkehr Reiseschecks 17 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden 17 7 Kredite Sonderleistungen im Kreditgeschäft Avale 18 8 Auskünfte 18 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Sonstiges Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Seite 2 Stand:

3 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in 4 Abs VermBG geregelten Fällen) 1.3 Wertstellungen Sparkonto Bei Gutschriften (Bareinzahlung Sparkonto) am Tag der Einzahlung Bei Belastungen (Barauszahlung Sparkonto) am Tag der Auszahlung 2 Zinssätze für Einlagen Produkt Zinssatz Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist 0,10 % Spareinlagen mit vierjähriger Kündigungsfrist 0,10 % KapitalSparbuch unter 2.500,00 Euro 0,10 % KapitalSparbuch ab Euro bis 4.999,99 Euro 0,10 % KapitalSparbuch ab Euro bis ,99 Euro 0,15 % KapitalSparbuch ab Euro 0,25 % VR-BonusSparen (Ratensparen) 0,15 % VL-Sparvertrag 0,15 % Geldmarktkonto 0,10 % Online-Geldmarktkonto 0,15 % VR-FUTURE-Konto (über 1.000,00 Euro: 0,50 %) 1,00 % VR-FUTURE-Sparen (über 2.500,00 Euro: Zinssatz wie beim Online-Geldmarktkonto) 1,50 % 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt EUR Privatkonto (z.b. Lohn-, Gehalts- und Rentenkonten) 0,00 Sonstiges Privatkonto 0,00 VR-FUTURE-Konto 0,00 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat Seite 3 Stand:

4 3.2 Kontoauszug Elektronischer Kontoauszug 2 durch Kontoauszugdrucker 3 durch Postversand 4 Standard-Kontoauszugszustellung - für Inhaber einer VR-BankCard: Kontoauszugsdrucker - für Inhaber eines VR-NetKey: Elektronischer Kontoauszug Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 30 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf Verlangen des Kunden 5 Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 6 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 3,00 EUR manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 3 pro angefangene Stunde 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Stundensatz für das heraussuchen von Belegen auf Verlangen des Kunden 4 : 17,00 Euro Überweisungssammler heraussuchen und einzelne Sammlerbelege kopieren auf Verlagen des Kunden: 10,00 Euro 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 7 Name der Bank (Zentrale): Winterbacher Bank eg Straße: Marktplatz 5 PLZ/Ort: Winterbach Telefon: 07181/ Telefax: 07181/ Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 8 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 5 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 6 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug Seite 4 Stand:

5 4.1.3 Eintragung im Genossenschaftsregister Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember 4.2 Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 9 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug Seite 5 Stand:

6 4.2.3 SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard mit unserer MasterCard entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit unserer Visa Card entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Seite 6 Stand:

7 Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt - bei inländischen KI, KI in der EU 10 und den EWR-Staaten 11, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EPAS/VPAY/Plus) in EUR - bei inländischen KI, KI in der EU 12 und den EWR-Staaten 13, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EPAS/VPAY/Plus) in EUR - bei KI in der EU und den EWR-Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb EU und den EWR-Staaten entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 3,50 EUR 3,50 EUR 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland Entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 14 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten 10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 11 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 12 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 13 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 14 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses Seite 7 Stand:

8 VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr 1 - Ersatzkarte PIN-Neubestellung 16 5,00 EUR Auslandseinsatz 17 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 18 und der EWR-Staaten GeldKarte 1,00 % vom Umsatz mind. 1,50 EUR max. 1 - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 1,00 EUR Kreditkarten - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 EUR - anderen Kreditinstituten 1,00 EUR Ersatzkarte bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 1 - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden 1 - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 1 zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit 8 - bei Versendung per Kurier 2 15 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 16 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer neuen PIN verpflichtet ist. 17 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 18 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 19 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 20 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist Seite 8 Stand:

9 Auslandseinsatz 21 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 22 und der EWR-Staaten 23 1,00 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden 5 - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden 5 - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 2 Zusatzkarte pro Jahr GoldCard (MasterCard oder Visa) Umsatz bis 4.000,00 Euro pro Jahr 7 Umsatz zwischen 4.000, Umsatz zwischen 6.000, Umsatz ab 8.000,01 EUR ReiseCard (MasterCard oder Visa) Umsatz bis 2.000,00 Euro pro Jahr 4 Umsatz zwischen 2.000, Umsatz zwischen 3.000, Umsatz ab 4.000,01 EUR 21 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 22 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 23 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 24 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 25 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 26 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht Seite 9 Stand:

10 ShoppingCard (MasterCard oder Visa) Umsatz bis 2.000,00 Euro pro Jahr 4 Umsatz zwischen 2.000, Umsatz zwischen 3.000, Umsatz ab 4.000,01 EUR BasicCard Generation2Go (MasterCard oder Visa) pro Jahr 2 pro Jahr für VR-FUTURE-Kunden BasicCard pay@web (MasterCard) pro Jahr BusinessCard Classic (MasterCard oder Visa) Umsatz bis 2.000,00 Euro pro Jahr 4 Umsatz zwischen 2.000, Umsatz zwischen 3.000, Umsatz ab 4.000,01 EUR Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. einen Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Seite 10 Stand:

11 4.5 Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 27 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Uhr an Geschäftstagen der Bank, am Mittwoch bereits um Uhr Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 29 Beleghafter Überweisungsauftrag ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 30 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: 27 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 28 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 29 Überweisung per Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 30 Überweisung per Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) Seite 11 Stand:

12 beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN 31 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet * Überweisung per Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR ,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Überweisungsbetrag Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Tipanet bis zu EUR EUR EUR EUR EUR 1,50 mind. 1 unabhängig 1,50 mind. 1 zzgl. fremde Geb. USD-Zahlungen weltweit: 35,00 EUR entfällt 7,50 zzgl. fremde Geb. andere Zahlungen: 25,00 EUR Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 5,00 EUR 31 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich Seite 12 Stand:

13 Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Tipanet bis zu EUR EUR EUR Überweisung in Euro innerhalb der Bank Unabhängig 0,00 entfällt Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Unabhängig 0,00 entfällt Inlandsüberweisung, die auf 1,50 eine andere Währung eines Unabhängig mind. 1 EWR-Mitgliedstaates lautet 7,50 EUR Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fallen zusätzlich die folgenden Entgelte an (EUR): 1,50 mind. 1 zzgl. fremde Entgelte Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 32 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 33 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 34 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte 32 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 33 Z.B. US-Dollar. 34 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) Seite 13 Stand:

14 Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Schweiz/CHF mit IBAN/BIC Schweiz/EUR mit IBAN/BIC als Euroüberweisung Übrige Länder Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Tipanet bis zu EUR EUR EUR EUR EUR unabhängig 1,50 mind. 1 1,50 mind. 1 zzgl. Fremde Geb.: 25,00 EUR entfällt 7,50 EUR unabhängig entfällt entfällt entfällt Preis auf Nachfrage Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden Seite 14 Stand:

15 Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Schweiz/CHF IBAN/BIC Überweisungs- Betrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Tipanet bis zu EUR EUR EUR unabhängig 1,50 mind. 1 zzgl. Fremde Geb.: 25,00 EUR 7,50 Schweiz/Euro mit IBAN/BIC als Euroüberweisung Übrige Länder unabhängig Preis auf Nachfrage entfällt 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit å Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann" für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. å Bei Streitigkeiten aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, das Verbraucherkreditrecht ( 491 bis 510 des Bürgerlichen Gesetzbuches) sowie das Zahlungsdiensterecht ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches) kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Seite 15 Stand:

16 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Zugang zum Internet-, Electronic- und MobileBanking mobiletan: je angeforderte SMS (bei 10 Freiposten im Monat) plus: Kaufpreis für plus-kartenleser Sorten Verkauf von Sorten über die Reisebank MailOrder-Pauschale für Bestellungen ab 5 bis 199,99 EUR MailOrder-Pauschale für Bestellungen ab 20 Ankauf von Sorten kostenfrei 0,10 EUR 1 Kursfeststellung (inkl. Provision) 10,75 EUR 5,75 EUR 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) per Verrechnungsscheck in Euro: 1,50, mindestens 35,00 EUR in Fremdwährung: 1,50, mindestens 35,00 EUR per Bankscheck in Euro: 1,50, mindestens 35,00 EUR in Fremdwährung: 1,50, mindestens 35,00 EUR 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: 1,50, bis 2.50 mindestens 1 ab 2.500,01 EUR mindestens 2 in Fremdwährung: 1,50, bis 2.50 mindestens 1 ab 2.500,01 EUR mindestens Seite 16 Stand:

17 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr Bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 35 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Buchung am Tag der Belastung Bei Belastungen Scheck Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 5.5 Reiseschecks auf Euro lautende Reiseschecks Verkauf von Euro-Reiseschecks 1,00 %, mindestens 5,00 EUR Barauszahlung von Euro-Reiseschecks Rücknahme von Euro-Reiseschecks pro Scheck 0,50 EUR auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks 1,00 %, mindestens 5,00 EUR Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks pro Stück mindestens 0,50 EUR pro Stück mindestens 0,50 EUR 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. 7 Kredite 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft bei der Kreditbearbeitung Umwandlung in eine andere Kredit-/Darlehensart Zinsbescheinigung zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 35 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein Seite 17 Stand:

18 außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung Ratenänderung auf Wunsch des Kunden Verlängerung von befristeten Darlehen Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren) Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren) Austausch von Sicherheiten auf Wunsch des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet) Rangänderung bei einem Grundpfandrecht (zzgl. Auslagen) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht Erteilung von Treuhandaufträgen Abwicklung von Treuhandaufträgen Avale Bearbeitungsentgelt 1,80 % 8 Auskünfte Bankauskunft einholen 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für je nach Größe von 35,00 EUR bis Seite 18 Stand:

19 10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf (Provision) Auftragserteilung in der Bank oder per Telefon bei Ausführung im Inland / Euroland / Ausland Wertpapierart Provision: Minimum in EUR Aktien, Optionsscheine Ordervolumen unter EUR 5.000,-- Ordervolumen unter EUR ,-- Ordervolumen unter EUR ,-- Ordervolumen unter EUR ,-- Ordervolumen ab EUR ,-- Verzinsliche Wertpapiere, Wandelanleihen, Optionsanleihen, Zero Bonds, Genussscheine / Genussrechte 0,90% 0,80% 0,70% 0,60% 0,50% 0,50% Inland: 20,-- Euroland: 35,-- Ausland: 45,-- Inland: 20,-- Euroland: 35,-- Ausland: 45,-- Auftragserteilung per Online-Brokerage Wertpapierart Provision: Grundentgelt in EUR Aktien, Optionsscheine Ordervolumen unter EUR 5.000,-- Ordervolumen unter EUR ,-- Ordervolumen unter EUR ,-- Ordervolumen ab EUR ,-- Verzinsliche Wertpapiere, Wandelanleihen, Optionsanleihen, Zero Bonds, Genussscheine / Genussrechte Ordervolumen unter EUR 5.000,-- Ordervolumen unter EUR ,-- Ordervolumen unter EUR ,-- Ordervolumen ab EUR ,-- 0,40% 0,35% 0,30% 0,20% 0,35% 0,30% 0,25% 0,15% Inland: EUR 10,-- Ausland: EUR 20,-- Inland: EUR 10,-- Ausland: EUR 20,-- Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung, 36 -änderung und -streichung pro Auftrag Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) Wertpapierart Provision: Minimum in EUR Investmentanteile (verbundfremd) 0,00% 0,00 - mit/ohne Ausgabeaufschlag Kauf Verkauf (Verbund) 0,00% 0,00 Verkauf (verbundfremd) 0,50% Inland: 12,-- Euroland: 28,-- International: 38,-- Bezugsrechte/Teilrechte 1,00% 5,00,-- 36 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird Seite 19 Stand:

20 10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt jährlich für das laufende Jahr auf den Depotbestand per des abgelaufenen Jahres. 37 Berechnungsmodus Girosammel- Streifband- Wertpapierverwahrung verwahrung Rechnung Aktien, Optionsscheine vom Kurswert 0,10% 0,10% 0,30% Verzinsliche Wertpapiere, Wandelanleihen, vom Kurswert 0,10% 0,10% 0,30% Optionsanleihen, Zero Bonds, Genussscheine Investmentanteile vom Kurswert 0,10% 0,10% 0,30% Bezugsrechte / Teilrechte EUR 0,00 Bestände ohne Kurswert Pauschal EUR 2,56 EUR 2,56 EUR 2,56 - Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) 9,13 EUR - Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt) 3,05 EUR - Depots ohne Bestand (inkl. USt) 9,13 EUR Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) - Girosammelverwahrung 29,75 EUR - Streifbandverwahrung 29,75 EUR - Wertpapierrechnung 29,75 EUR Kapitalveränderungen Bezug von jungen Aktien, Options-, Wandelanleihen, Genussscheinen, Ausgabe von Bonus- und Berichtigungsaktien, Stockdividenden, Split und Umtausch, Spin off, Reverse Split, Re-Investitionen Provision: Minimum in EUR 1,00% 10, Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen Ausübung von Wandelrechten Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) 38 Pro Auftrag 37 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis. 38 Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang Seite 20 Stand:

21 Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen Abrechnungskorrekturen auf Wunsch des Kunden 25,00 EUR Auf Kundenwunsch Erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) Zweitschriften (inkl. USt) Nachträgliche Konvertierung bei Zinszahlung bzw. Endfälligkeit Weitere Dienstleistungen Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter (inkl. USt) 10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) EUR/DEM-Kupons Fremdwährungskupons EUR-Gutschrift Währungsgutschrift Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) 23,80 EUR Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) Inland Ausland 23,80 EUR 23,80 EUR Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. USt) 29,75 EUR 11 Sonstiges Saldenbestätigung, außerhalb der Quartalsabrechnung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 5,95 EUR - ansonsten 5,00 EUR Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt, zzgl. Auslagen) Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt, zzgl. Auslagen) Erstattung der Auslagen Erstattung der Auslagen Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) pro Blatt 0,30 EUR Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 29,75 EUR - ansonsten 25,00 EUR Seite 21 Stand:

22 Vertrag zugunsten Dritter - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 29,75 EUR - ansonsten 25,00 EUR Erträgnisaufstellung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Kontosperre im Auftrag des Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Adressennachforschung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 EUR - ansonsten 1 Mahnung 39 - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 29,75 EUR/ Stunde - ansonsten 25,00 EUR/ 12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. 39 Kostenlos, wenn - bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird, - der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde Seite 22 Stand:

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