Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis
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- Matthias Lichtenberg
- vor 8 Jahren
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1 Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Inhaltsverzeichnis 3 Privatkonto Kontoführung Kontoauszug 2 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Seite 1 Stand:
2 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt EUR VR-Privatkonto pro Monat 3,30 darin enthalten: Kontoführung, eine VR-BankCard und Partnerkarte, gebührenfreie Verfügung an allen Geldautomaten im BankCard-Service-Netz, Nutzung Kontoauszugdrucker, Ein- und Auszahlungen eigenes Konto mit 5 Freikassenposten mtl., Daueraufträge z.g. Sparkonten, Zahlungsverkehrsvordrucke, persönlicher Telefonservice Zuzüglich, im Auftrag oder im Interesse des Kunden jeweils ausgeführte beleglose Buchungen 0,30 Beleghafte Buchungen 0,75 Buchungsposten Onlinebanking 0,10 Buchungsposten Telefonbanking 0,50 Kasse Bar (Ein- und Auszahlungen) 0,75 Arbeitsposten Onlinebanking 0,07 Arbeitsposten Sammelauftrag mit Beleg 0,30 Daueraufträge: Einrichtung / Änderung / Ausführung / Aussetzung auf Wunsch des Kunden 1,00/1,00/0,10 + 0,30/1,50 Sonstige Buchungen 0,30 Fehl-/Korrekturbuchungen, von der Bank zu vertreten 0,00 VR-Onlinekonto pro Monat 2,00 Darin enthalten: Alle Onlinebuchungen, Online-Daueraufträge, eine VR-BankCard und Partnerkarte, gebührenfreie Verfügung an allen Geldautomaten im BankCard- Service-Netz, Nutzung Kontoauszugdrucker Sonstige Vorgänge siehe besondere Bepreisung, z.b, Beleghafte Überweisung, Scheck- und Lastschrifteinreichungen, jeweils 3,00 Buchungsposten Telefonbanking 0,50 Fehl-/Korrekturbuchungen, von der Bank zu vertreten 0, Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 1 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 2 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 3 entfällt EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 4 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht Seite 2 Stand:
3 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 5 Name der Bank (Zentrale): Volksbank Niederrhein eg Straße: Lindenallee PLZ/Ort: Alpen Telefon: Telefax: Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 6 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels- (Genossenschafts)register 7 Amtsgericht Kleve GnR Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember - Geschäftstage, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z.b. Kirmes, Karneval etc.) geschlossen hat, werden durch Aushang bekannt gemacht. 4.2 Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung Buchungsposten EUR 3,00 EUR 5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug Seite 3 Stand:
4 4.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung Buchungsposten EUR SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschriftwegen fehlender Kontodeckung Buchungsposten EUR Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/ VR-ServiceCard mit unserer MasterCard mit unserer Visa Card 3,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 3,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Seite 4 Stand:
5 Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU 8 und den EWR-Staaten 9, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 10 und den EWR-Staaten 11, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten entfällt entfällt entfällt entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR 1,00 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR 1,00 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR 1,00 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 12 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 8 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 9 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 11 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 12 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses Seite 5 Stand:
6 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr - Ersatzkarte 13 1 Auslandseinsatz 14 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 15 und der EWR-Staaten 16 2,00 % vom Umsatz mind. 1,00 EUR max. 5,00 EUR VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr - Ersatzkarte GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 0,51 EUR 1,00 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 EUR - anderen Kreditinstituten 1,00 EUR Kreditkarten Ersatzkarte bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 2 - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden 2 - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 1 13 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 14 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 15 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 16 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 17 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist Seite 6 Stand:
7 zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier 21,50 EUR Auslandseinsatz 19 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 20 und der EWR-Staaten 21 1,00 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden mind. 180,00 USD - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden mind. 148,00 USD - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 22 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 23 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 24 5,00 EUR ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 2 - ab 2.00 Umsatz jährlich 15,00 EUR - ab 3.00 Umsatz jährlich 1 - ab 4.00 Umsatz jährlich Zusatzkarte pro Jahr GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 7 - ab 2.00 Umsatz jährlich 5 - ab 4.00 Umsatz jährlich 3 - ab 6.00 Umsatz jährlich 1 - ab 7.00 Umsatz jährlich Zusatzkarte pro Jahr 55,00 EUR BasicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr ReiseCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr EUR EUR ShoppingCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 3 - ab 2.00 Umsatz jährlich 25,00 EUR - ab 3.00 Umsatz jährlich 2 - ab 4.00 Umsatz jährlich 1 - ab 5.00 Umsatz jährlich Zusatzkarte pro Jahr 3 19 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 20 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 21 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 22 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 24 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht Seite 7 Stand:
8 Golf Fee Card (MasterCard oder Visa) pro Jahr 95,00 EUR - ab 2.00 Umsatz jährlich 75,00 EUR - ab 4.00 Umsatz jährlich 55,00 EUR - ab 6.00 Umsatz jährlich 35,00 EUR - ab 8.00 Umsatz jährlich Zusatzkarte pro Jahr Kartendoppel Standard (MasterCard und Visa Karte zusammen) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr EUR EUR Kartendoppel VR-GoldKombi (MasterCard GOLD und Visa Karte Gold zusammen) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 9 65,00 EUR MasterCard@on pro Jahr EUR Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Kartensperre auf Veranlassung des Kunden 7,50 EUR 4.5 Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 25 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen In den Geschäftsstellen bis Geschäftsschluß: Eingang per Post am Hauptsitz: Ausführung am nächsten Bankgeschäftstag Ausführung am Tag des Eingangs Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 26 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint Seite 8 Stand:
9 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 27 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 28 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung") Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: 27 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) Seite 9 Stand:
10 beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,75 EUR 0,10 EUR 0,30 EUR 0,75 EUR 6,00 EUR per Telefon: 0,50 EUR 0,75 EUR 0,10 EUR 0,30 EUR 0,75 EUR 1 15,00 EUR 1,5 mind. 1 1,5 mind. 1 0,75 EUR 0,10 EUR per Telefon: 0,50 EUR 0,75 EUR 0,10 EUR per Telefon: 0,50 EUR 1,5 mind. 1 1,5 mind ,30 EUR 0,75 EUR 6,00 EUR 0,30 EUR 0,75 EUR 1 15,00 EUR * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Sonstige Entgelte Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung 0 1 bis zu EUR EUR EUR alle Länder unbegrenzt 1,5 mind. 1 zzgl. Courtage 0,25 mind. 1,50 EUR 1,5 mind. 25,00 EUR zzgl. Courtage 0,25 mind. 1,50 EUR ggf. zgl. Fremdgebühren Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 5,00 EUR Seite 10 Stand:
11 Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch des Kunden 6,00 EUR 1,00 / 1,00 / 1,50 EUR Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung"). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR Inlandsüberweisung mit unbegrenzt Buchungsposten Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister unbegrenzt Buchungsposten Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währungeines EWR- Mitgliedstaates lautet Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt 1,5 mind. 1 zzgl. Courtage 0,25 mind. 1,50 EUR Buchungsposten Buchungsposten Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fallen zusätzlich die folgenden Entgelte an (EUR): Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 29 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 30 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 31 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte 29 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 30 Z. B. US-Dollar. 31 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) Seite 11 Stand:
12 Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung 0 1 bis zu EUR EUR EUR alle Länder unbegrenzt 1,5 mind. 10,00 EUR zzgl. Courtage 0,25 mind. 1,50 EUR 1,5 mind. 25,00 EUR zzgl. Courtage 0,25 mind. 1,50 EUR ggf. zgl. Fremdgebühren Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR 6,00 EUR 1,00 / 1,00 / 1,50 EUR Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR alle Länder unbegrenzt 1,5 mind. 1 zzgl. Courtage 0,25 mind. 1,50 EUR Seite 12 Stand:
13 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit å Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum "Girokonto für jedermann" für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. å Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Seite 13 Stand:
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