Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: Juni 2012

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1 Kapitel 3 Kontoführung 3.1. Kontoführung ohne Kontoführungsmodelle Grundgebühr Privat- / Lohn- / Gehalts- / Rentenkonto monatliche Gebühr Geschäftskonto 5,33 EUR monatliche Gebühr / Arbeitsposten privat (5 Freiposten pro Monat) 0,30 EUR gewerblich 0,30 EUR Online-Buchungen (Internet / HBCI / EBICS / FTAM) 0,18 EUR Disketteneinreichung 2,00 EUR Abschlussbuchung gewerblich 0,10 EUR Abschlussbuchung privat 0,30 EUR Arbeitsposten 0,20 EUR Online-Buchungen (Internet / HBCI ) Online-Buchungen (FTAM / EBICS) 0,05 EUR Disketteneinreichung 0,10 EUR Kontoauflösung 3.2. Kontoführungsmodelle PRIMAX Jugendkonto bis zum 18. Geburtstag Enthalten sind Kontoführung, Guthabenverzinsung in Höhe von 0,75 % p.a., unbegrenzt freie, - Inlands- und SEPA-Überweisungen¹, Kontoauszüge am Auszugsdrucker oder im elektronischen Format, VR-BankCard inkl. Geldkartenfunktion, alle Vordrucke für den Zahlungsverkehr, Auszahlung an Geldautomaten im BANKCARD Service Netz, Einrichtung, Änderung, Löschung und Ausführung von Daueraufträgen Mein-Konto / Start bis zum 28. Geburtstag Enthalten sind Kontoführung, unbegrenzt freie, - Inlands- und SEPA- Überweisungen, Kontoauszüge am Auszugsdrucker oder im elektronischen Format, VR-BankCard inkl. Geldkartenfunktion, alle Vordrucke für den Zahlungsverkehr, Auszahlung an Geldautomaten im BANKCARD Service Netz, Einrichtung, Änderung, Löschung und Ausführung von Daueraufträgen. Zum 28. Geburtstag erfolgt die automatische Umstellung der Kontoführung auf ein alternatives Kontomodell Mein-Konto / Hausbank Voraussetzung zur Vergabe dieses Kontomodells: Mitgliedschaft und 4 erreichte Treuepunkte Bei regelmäßigem Gehalts-/ Renten-/ oder Mieteingang³ sind folgende Leistungen beinhaltet: Die Kontoführung, unbegrenzt freie, - Inlands- und SEPA-Überweisungen, Kontoauszüge am Auszugsdrucker, alle Vordrucke für den Zahlungsverkehr, Auszahlung an Geldautomaten im BANKCARD Service Netz, Einrichtung, Änderung, Löschung und Ausführung von Daueraufträgen. Die VR-BankCard / VR-ServiceCard wird mit 9,99 EUR / jährlich bepreist. ³Konten ohne regelmäßigen Eingang, werden mit 3,00 EUR / Monat bepreist Giro Classic, inkl. VR-BankCard (3.5.1) Enthalten sind Kontoführung, unbegrenzt freie ¹, - Inlands- und SEPA- Überweisungen, Kontoauszüge am Auszugsdrucker, VR-BankCard, alle Vordrucke für den Zahlungsverkehr, Auszahlung an Geldautomaten im BANKCARD Service Netz, Einrichtung, Änderung, Löschung und Ausführung von Daueraufträgen. - Rückvergütung pro durchgeführter Onlinetransaktion 0,25 EUR, max. pro Monat Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Enthalten sind Kontoführung, unbegrenzt freie ¹, - Inlands- und SEPA- Überweisungen, Kontoauszüge am Auszugsdrucker, VR-BankCard, alle Vordrucke für den Zahlungsverkehr, Auszahlung an Geldautomaten im BANKCARD Service Netz, Einrichtung, Änderung, Löschung und Ausführung von Daueraufträgen Besondere Kontoführung + 0,75 % Guthabenverzinsung + 3,00 % Guthabenverzinsung bis max. 500 EUR Guthaben 5,50 EUR monatliche Gebühr 5,50 EUR monatliche Gebühr Bausonderkonto 4,00 EUR monatliche Gebühr Buchungskosten Arbeitsposten Fremdwährungskonten Abwicklungskonto Sonderbedingungen: - Barverfügungen sind unzulässig - Überziehungen sind unzulässig - e Habenverzinsung - Gebühren und Provisionen entsprechen dem Kapitel 4.5 und dem Kapitel 9. - Die Gebühren und Provisionen werden dem EUR-Konto belastet. Die Errechnung der Gebühren und Provisionen erfolgt zu dem jeweiligen Referenzkurs / Eurofixing. 0,31 EUR 1,50 EUR monatliche Gebühr 1

2 Zahlungsverkehrskonto Sonderbedingungen: - Barverfügungen sind unzulässig - Überziehungen sind unzulässig - e Habenverzinsung - Gebühren und Provisionen entsprechen dem Kapitel 4.5 und dem Kapitel 9 - Die Gebühren und Provisionen werden dem EUR-Konto belastet. Die Errechnung der Gebühren und Provisionen erfolgt zu dem jeweiligen Referenzkurs / Eurofixing Kontoauszug SB-Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker Elektronischer Kontoauszug (eka) 5,00 EUR monatliche Gebühr Kontoauszug (Tages-/Wochen-/Monatsauszug) privat ggf. zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) Kontoauszug (Tages-/Wochen-/Monatsauszug) gewerblich 0,25 EUR ggf. zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) Zusendung der nach 360 Tagen nicht abgerufenen SB-Kontoauszüge (KAD, eka) Nacherstellung eines Kontoauszugs- / Rechnungsabschluss auf Verlangen des Kunden Maschinell (soweit bei KK-Auszügen neueren Datums noch möglich) Manuell (bei KK-Auszügen ab dem , wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) Manuell (bei Auszügen vor dem ) zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) 1 5 je Stunde Kapitel 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privat- und Geschäftskunden 4.1. Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank Zentrale VR Bank München Land eg Bahnhofstr Deisenhofen Telefon: Telefax: Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z.b. das Online- oder Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen Graurheindorfer Str Bonn Eintragung im Handels (Genossenschafts)register Amtsgericht München, Registernummer 406 soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. pro Auszug zeitanteilig Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme Sonnabende 24. und 31. Dezember Cut-Off Zeiten Annahmefrist(en) für beleghafte Überweisungen und Lastschriften: In unseren Geschäftsstellen 14:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank In unseren SB-Geschäftsstellen (Briefkasten) siehe Leerungszeiten gem. Aushang Annahmefrist für beleglose Überweisungen und Lastschriften: 16:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift Lastschrifteinlösung (Buchungs-/Arbeitsposten) Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus Ziffer

3 Abbuchungsauftragslastschriften Lastschrifteinlösung (Buchungs-/Arbeitsposten) Vormerkung von Abbuchungsaufträgen Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung SEPA-Basis-Lastschrift Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung 4.3. Barauszahlungen Barauszahlung am Schalter eigene Kunden Kunden im genossenschaftlichen Verbund wird nicht angeboten Kunden anderer Kreditinstitute wird nicht angeboten Prior1-Zahlungen (ehem. Blitzgiro-Verfahren) zur Barauszahlung gegen Legitimation bei uns 15,00 EUR Reisescheck Siehe Kapitel Barauszahlung am Geldautomaten eigene Kunden mit VR-BankCard oder VR-ServiceCard an Kunden im genossenschaftlichen Verbund (Teilnehmer im BANKCARD ServiceNetz) direktes Kundenentgelt Kunden der apo-bank (Teilnahme im BANKCARD ServiceNetz) direktes Kundenentgelt Kunden der SPARDA-Banken und BBB-Banken (Teilnahme im BANKCARD ServiceNetz) direktes Kundenentgelt Interbankenentgelt 1,02 EUR Interbankenentgelt 1,20 EUR Interbankenentgelt 2,05 EUR Kunden anderer Kreditinstitute direktes Kundenentgelt Das Entgelt wird bei Verfügung am Geldautomaten angezeigt Kreditkartenverfügung (MasterCard / VISA) 2 % mind. 5,00 EUR Barauszahlung am Geldautomaten an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard innerhalb des BANKCARD ServiceNetz Das anfallende Interbankenentgelt in Höhe von 1,02 bis max. 2,05 EUR übernimmt die Bank Bei inländischen Kreditinstituten und Kreditinstituten in der EU¹ und den EWR-Staaten², die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro Bei inländischen Kreditinstituten und Kreditinstituten in der EU¹ und den EWR-Staaten², die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPL/VPAY/Plus) in Euro entfällt 1 % mind. 5,00 EUR 1 % mind. 5,00 EUR im Ausland (Intraregional (EUROPA i.w.s. 6 ) und International) 1,75 % mind. 3,50 EUR max. 6,50 EUR Fußnoten siehe Ende Kapitel 4 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. Dies wird Ihnen vor Verfügung am Geldautomat angezeigt. Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. Dies wird Ihnen vor Verfügung am Geldautomat angezeigt. Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses Fußnoten siehe Ende Kapitel 4 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. Dies wird Ihnen vor Verfügung am Geldautomat angezeigt Kreditkartenverfügung im In- und Ausland 2 % mind. 5,00 EUR Zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz in Fremdwährung (außerhalb der EU und den EWR-Staaten) Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. Dies wird Ihnen vor Verfügung am Geldautomat angezeigt. 3

4 4.4. Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard (Die VR-BankCard ist bei den Kontomodellen grundsätzlich enthalten) VR-BankCard mit Geldkartenchip und POS-Fähigkeit VR-BankCard Zweitkarte Ersatzkarte bei Verlust oder Beschädigung durch den Kunden *) 7,50 EUR *) Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat PIN Nachbestellung *) 7,50 EUR *) Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat VR-Networld Card 15,00 EUR einmalige Gebühr Funktionsüberprüfung der VR-BankCard Bezahlen von Waren und Dienstleistungen im Inland, der EU 1 und den EWR-Staaten 2 in Euro Auslandseinsatz beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU¹ und der EWR-Staaten² 1 % mind. 0,77 EUR /max. 3,83 EUR VR-ServiceCard Fußnoten siehe Ende Kapital 4 Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses Ersatzkarte bei Verlust oder Beschädigung durch den Kunden*) 7,50 EUR *) Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat GeldKarte Aufladen unserer Geldkarte an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer Kreditinstitute Aufladen von Geldkarten anderer Kreditinstitute 0,60 EUR 1,02 EUR Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der Geldkarte Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind GENO-Banken ohne Teilnahme am BankCard ServiceNetz SPARDA-Banken Anderen Kreditinstituten 0,51 EUR 0,51 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR Kreditkarte Ersatzkarte (mit PIN) bei Missbrauch / Diebstahl Ersatzkarte (mit PIN) *) 2 *) Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust zu vertreten hat PIN Nachbestellung *) 7,50 EUR *) Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust der PIN zu vertreten hat Widerprägung wegen Namensänderung Widerprägung wegen Beschädigung/Kartendefekt durch den Kunden *) 2 *) Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Beschädigung/Kartendefekt seiner vorhergehenden Karte zu vertreten hat Wechsel des Kartendesigns / vorgezogene Erneuerungskarte Bereitstellung beschleunigter Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch 15 des Kunden (Emergency Card) Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des 10 Kunden Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden *) 5,00 EUR je Aufstellung *) soweit durch vom Kunden zu vertretene Umstände verursacht Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden*) 5,00 EUR je Kopie *) soweit durch vom Kunden zu vertretene Umstände verursacht Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden*) 5,00 EUR je Kopie *) soweit durch vom Kunden zu vertretene Umstände verursacht. 4

5 Expressversand für Kartenbestellungen (per Kurier) Bezahlen von Waren und Dienstleistungen im Inland, der EU 1 und den EWR-Staaten 2 in Euro Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU¹ und der EWR-Staaten² 1 % vom Umsatz Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses Fußnoten siehe Ende Kapital ClassicCard Visa oder MasterCard 25,00 EUR Jahresgebühr siehe ClassicCard Visa oder MasterCard - Zweitkarte 15,00 EUR Jahresgebühr siehe Umsatzabhängige Jahresbeiträge für ClassicCard (nach Rückerstattung) Umsatz in Euro ab Hauptkarte Zweitkarte 0 bis 999,99 EUR 25,00 EUR 15,00 EUR 1.000,00 bis 1.999,99 EUR ,00 bis 3.999,99 EUR 1 1 ab GoldCard Visa oder MasterCard 55,00 EUR Jahresgebühr siehe GoldCard Visa oder MasterCard - Zweitkarte 45,00 EUR Jahresgebühr siehe Umsatzabhängige Jahresbeiträge für GoldCard (nach Rückerstattung) Umsatz in Euro ab Hauptkarte Zweitkarte 0 bis 1.999,99 EUR 55,00 EUR 45,00 EUR 2.000,00 bis 3.999,99 EUR 4 35,00 EUR 4.000,00 bis 7.999,99 EUR 3 2 ab ReiseCard Visa oder MasterCard 4 Jahresgebühr siehe ReiseCard Visa oder MasterCard - Zweitkarte - 3 Jahresgebühr siehe Umsatzabhängige Jahresbeiträge für ReiseCard (nach Rückerstattung) Umsatz in Euro ab Hauptkarte Zweitkarte 0 bis 999,99 EUR ,00 bis 1.999,99 EUR 3 25,00 EUR 2.000,00 bis 3.999,99 EUR 2 15,00 EUR ab ShoppingCard Visa oder MasterCard 4 Jahresgebühr siehe ShoppingCard Visa oder MasterCard - Zweitkarte - 3 Jahresgebühr siehe Umsatzabhängige Jahresbeiträge für ShoppingCard (nach Rückerstattung) Umsatz in Euro ab Hauptkarte Zweitkarte 0 bis 999,99 EUR ,00 bis 1.999,99 EUR 3 25,00 EUR 2.000,00 bis 3.999,99 EUR 2 15,00 EUR ab VR-GoldKombi 95,00 EUR Jahresgebühr siehe Umsatzabhängige Jahresbeiträge für das VR-GoldKombi (nach Rückerstattung) Umsatz in Euro ab Kartendoppelinhaber 0,00 bis 2.999,99 EUR 95,00 EUR 3.000,00 bis 5.999,99 EUR ,00 bis ,99 EUR 5 ab Generation2Go Card 2 Jahresgebühr VISA Business Card / MasterCard CorporateCard 3 Jahresgebühr siehe Anbringen des Firmenlogos auf VISA Business Card / MasterCard Business Card 109,00 EUR Inkl. UST, einmalig pro Rahmenvertrag 5

6 Umsatzabhängige Jahresbeiträge für VISA Business Card / MasterCard Business Card (nach Rückerstattung) Ausführungsfrist Umsatz in Euro ab Hauptkarte 0 bis 1.999,99 EUR ,00 bis 3.999,99 EUR 25,00 EUR 4.000,00 bis 7.999,99 EUR 1 ab 8.00 Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes Max. 1 Geschäftstag (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Max. 4 Geschäftstage einer anderen EWR-Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums² (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen³ Überweisungsauftrag Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag Max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag Max. 2 Geschäftstage Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag Max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag Max. 4 Geschäftstage Fußnoten siehe Ende Kapital 4 Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer * Überweisungen per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA), Datenfernübertragung (DFÜ) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1. Kontoführung ) Überweisungen in Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisungen in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisungen mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an eine anderen Zahlungsdienstleister Überweisungen in EURO an einen anderen Zahlungsdienstleister per SWIFT oder TARGET Überweisungen, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedsstaates lauten Beleghafte Überweisung Provision 1,5 mind. 7,50 bzw. 35,00*** max. 250,00 Provision 1,5 mind. 7,50 bzw. 35,00*** max. 250,00 Überweisungsmodalitäten Je Überweisung vom Girokonto Je Überweisung Elektronisch übermittelte Per Dauerauftrag Bei formloser per Zahlschein Überweisung* Erteilung** Online- + 1,00 Online- + 1,00 Online- + 1,00 Als Eilüberweisung zusätzlich * Überweisungen per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** z.b. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. *** Ausführung per Bankscheck oder bei Non-STP-Zahlungen (keine Direktverbuchung bis zum Empfänger möglich) Bei Überweisungen in Länder, in denen die IBAN / BIC eingeführt ist, diese aber auf den Überweisungsträgern nicht oder unvollständig angegeben ist, muss mit Nachbelastungen und/oder Rückgaben der Auslandsbanken gerechnet werden. Als telegraphische Überweisung zusätzlich 0,00 13,00 13,00 5,00 13,00 13,00 5,00 nur Inland 13,00 13,00 6

7 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0 = Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1 = Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte: Zielland / Währung Konventionelle Abwicklung Abwicklung per TIPANET (nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich) Dänemark / DKK Polen / PLN Tschechische Republik / CZK Liechtenstein /CHF Sonstige Länder / sonst. Währungen Provision 1,5 mind. 7,50 bzw. 35,00* max. 250,00 Courtage 0,25 mind. 1,60 Provision 1,5 mind. 7,50 bzw. 35,00* max. 250,00 Courtage 0,25 mind. 1,60 OUR-Zuschlag mind. 27,50** * Ausführung per Bankscheck oder bei Non-STP-Zahlungen (keine Direktverbuchung bis zum Empfänger möglich). ** Erhebt die (Auslands-)bank einen höheren, als den hier aufgeführten OUR-Zuschlag, erfolgt eine Nachbelastung. 7,50 7, Bei Überweisungen in Länder, in denen die IBAN / BIC eingeführt ist, diese aber auf den Überweisungsträgern nicht oder unvollständig angegeben ist, muss mit Nachbelastungen und/oder Rückgaben der Auslandsbanken gerechnet werden Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des 1 zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) Überweisungsauftrags (im Kundenauftrag) Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhaften Angaben der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung / Änderung / Aussetzung Entgelte bei Überweisungsgutschriften 1 zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei Überweisungseingängen werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Konventionelle Abwicklung Abwicklung per Überweisung in Euro innerhalb der Bank - Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einemanderen Zahlungsdienstleister Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedsstaates lautet Provision 1,5 mind. 7,50 max. 250,00 ggf. Courtage* 0,25 mind. 1,60 ggf. Provision für den Devisenverkauf* 1,5 mind. 5,00 SWIFT: Provision 1,5 mind. 7,50 max. 250,00 SWIFT / TARGET: Provision 1,5 mind. 7,50 max. 250,00 Überweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro aus einem anderen EWR- Provision 1,5 mind. 7,50 max. 250,00 - Staat * Fällt nur an, wenn eine Währungsumrechnung erfolgt. Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fallen zusätzlich die Fremdbankgebühren an. Bei Entgeltweisung 0 = Gebührenteilung können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Fußnoten siehe Ende Kapital 4 Wirtschaftsraums² (EWR) in Währung eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 5 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR 4 (Drittstaaten) Überweisungsaufträge - 7

8 Ausführungsfristen: Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: Hinweis: 0 = Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1 = Zahler trägt alle Entgelte 2 = Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte: Zielland / Währung Konventionelle Abwicklung Abwicklung Schweiz / Euro Mit IBAN / BIC Übrige Länder / sonstige Währungen Provision 1,5 mind. 7,50 bzw. 35,00* max. 250,00 Provision 1,5 mind. 7,50 bzw. 35,00* max. 250,00 ggf. Courtage*** 0,25 mind. 1,60 Provision 1,5 mind. 7,50 bzw. 35,00* max. 250,00 OUR-Zuschlag mind. 27,50** Provision 1,5 mind. 7,50 bzw. 35,00* max. 250,00 ggf. Courtage*** 0,25 mind. 1,60 OUR-Zuschlag mind. 27,50** * Ausführung per Bankscheck oder bei Non-STP-Zahlungen (keine Direktverbuchung bis zum Empfänger möglich). ** Erhebt die (Auslands-)bank einen höheren, als den hier aufgeführten OUR-Zuschlag, erfolgt eine Nachbelastung. *** Bei Zahlung in Fremdwährung zu Lasten eines EUR-Kontos im SEPA-XML-Format: per TIPANET (nur in bestimmte Länder unter bestimmten Voraussetzungen möglich) 7,50 im SEPA-XML-Format nicht möglich. per TIPANET (nur in bestimmte Länder unter bestimmten Voraussetzungen möglich) Bei Überweisungen in Länder, in denen die IBAN / BIC eingeführt ist, diese aber auf den Überweisungsträgern nicht oder unvollständig angegeben ist, muss mit Nachbelastungen und/oder Rückgaben der Auslandsbanken gerechnet werden Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungsrückrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 1 zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des 1 zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung / Änderung / Aussetzung Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger: Wer für die Ausführung einer Überweisung die angefallenen Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dem Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: Hinweis: 7,50 0 = Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1 = Zahler trägt alle Entgelte 2 = Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte: Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland / Währung Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Schweiz / EUR mit IBAN / BIC Provision 1,5 mind. 7,50 max. 250,00 SEPA-XML-Format: Übrige Länder / sonstige Währungen Provision 1,5 mind. 7,50 max. 250,00 ggf. Courtage* 0,25 mind. 1,60 ggf. Provision für den Devisenverkauf* 1,5 mind. 5,00 - * bei Zahlung in Fremdwährung zu Gunsten EUR-Konto 8

9 4.6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährung und von Fremdwährung in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro- Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für Jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleisungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Strasse 108, Bonn. Fußnoten zu Kapitel 3 und 4 1) Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 2) EWR-Staaten (derzeit: EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) 3) Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone 4) Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 5) Z. B. US-Dollar 6) Europa i.w.s. = EU außer EUR-Transaktionen, Albanien, Andorra, Armenien, Aserbeidschan, Belorussland, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Gibraltar, Israel, Jugoslawien (Serbien + Montenegro), Kasachstan, Kroatien, Makedonien, Moldawien, Russische Föderation, Schweiz, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan 9

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