Volksbank Trossingen eg Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Volksbank Trossingen eg Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Seite 1 Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto Allgemeine Entgelte Vermögenswirksames Sparen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto Kontoführung Kontoauszug 3 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 14 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemein Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) Wertstellungen im Scheckverkehr Reiseschecks 16 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden 16 7 Kredite Sonderleistungen im Kreditgeschäft Avale 17 8 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 17 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Sonstiges Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Seite 2 Stand:

3 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Bearbeitung einer Verlustmeldung (zzgl. eventueller Aufgebotskosten) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde 1 5,00 EUR 2 6,00 EUR 1.2 Vermögenswirksames Sparen Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in 4 Abs VermBG geregelten Fällen) 2 Zinssätze für Einlagen siehe Preisaushang 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Kontoführungsgebühr, monatlich 6,00 EUR 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 2 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 5 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzellfall 4 0,20 EUR 0,75 EUR 0,75 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 5 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 3,50 EUR manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) nach Aufwand (siehe Punkt 11) 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht Seite 3 Stand:

4 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 6 Name der Bank (Zentrale): Volksbank Trossingen eg Straße: Hauptstraße 2 PLZ/Ort: Trossingen Telefon: 07425/2250 Telefax: 07425/4845 Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 7 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels- (Genossenschafts)register 8 Amtsgericht Stuttgart. Gen.-Register Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember - landestypische Feiertage - Fastnachtsdienstag (nachmittags) 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug Seite 4 Stand:

5 4.2 Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 3,00 EUR SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung a) Lohn- und Gehaltskonto b) Privatkonto Seite 5 Stand:

6 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/ 0,25 EUR VR-ServiceCard 1 b) 0,40 EUR mit unserer MasterCard entfällt 2,000 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit unserer Visa Card entfällt 3,000 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR a) Lohn- und Gehaltskonto b) Privatkonto 1 Fünf Freiposten für Barein- oder Barauszahlungen am Schalter pro Monat bei Lohn- und Gehaltskonten bzw. Privatkonten. Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU 9 und den EWR-Staaten 10, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 11 und den EWR-Staaten 12, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro entfällt entfällt entfällt 1,000 % vom Umsatz mind. 2,50 EUR 1,000 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR - bei KI in der EU 8 und den EWR- Staaten 9 in Fremdwährung entfällt 1,000 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR - bei KI außerhalb EU 8 und den EWR- entfällt 1,000 % vom Umsatz Staaten 9 mind. 5,00 EUR 9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 12 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) Seite 6 Stand:

7 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - Mastercard: im Inland und Ausland 3,000 % vom Umsatz 2,000 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR - VISA Card: im Inland und Ausland 3,000 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 3,000 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR (zzgl. 1,000 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr 7,50 EUR - Ersatzkarte 14 7,50 EUR Auslandseinsatz 15 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 16 und der EWR-Staaten 17 1,000 % vom Umsatz mind. 0,77 EUR max. 3,83 EUR GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 1,00 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 EUR - anderen Kreditinstituten 1,00 EUR 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 15 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 16 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 17 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) Seite 7 Stand:

8 4.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte 18 2 zzgl. Versandkosten - bei Versendung weltweit 2 - bei Versendung per Kurier auf Anfrage Auslandseinsatz 19 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 20 und der EWR-Staaten 21 1,000 % vom Umsatz ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 2 Zusatzkarte pro Jahr 15,00 EUR für Mitarbeiter der Volksbank Trossingen pro Jahr GoldCard (MasterCard oder Visa) Mastercard Gold pro Jahr 5 Zusatzkarte pro Jahr 4 für Mitabeiter der Volksbank Trossingen pro Jahr 2 Visacard Gold pro Jahr 5 Zusatzkarte pro Jahr 4 für Mitarbeiter der Volksbank Trossingen pro Jahr Kartendoppel Standard (MasterCard und Visa Karte zusammen) wird nicht angeboten Kartendoppel VR-GoldKombi (MasterCard GOLD und Visa Karte Gold zusammen) wird nicht angeboten 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 19 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 20 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 21 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) Seite 8 Stand:

9 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. einen Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 22 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Annahmefrist(en) für Überweisungen Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 24 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 25 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 23 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 24 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 25 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) Seite 9 Stand:

10 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ) Überweisungen in der Kontowährung Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten beleghafte Überweisung 1,50 mind. 11,00 EUR je Überweisung vom Girokonto elektronisch übermittelte Überweisung * a) 0,10 EUR b) 0,10 EUR a) 0,10 EUR b) 0,10 EUR 1,50 mind. 11,00 EUR a) 0,10 EUR b) 0,10 EUR a) 0,10 EUR b) 0,10 EUR per Dauerauftrag 1,50 mind. 11,00 EUR bei formloser Erteilung ** a)0,35 EUR b)0,45 EUR je Überweisung per Zahlschein als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich 2,00 EUR entfällt entfällt 7,00 EUR 2,50 EUR entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 2,00 EUR entfällt 7,00 EUR 2,50EUR 2,00 EUR * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. a) Lohn- und Gehaltskonto b) Privatkonto Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Tipanet bis zu EUR EUR EUR EUR EUR alle alle Beträge 1,50 mind. 11,00 EUR Wie 0 zzgl. 25,00 EUR auf Anfrage auf Anfrage Seite 10 Stand:

11 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch des Kunden Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Überweisungsbetrag alle Beträge Konventionelle Abwicklung EUR 1,50 mind. 11,00 EUR 1,50 mind. 11,00 EUR a) Lohn- und Gehaltskonto b) Privatkonto Seite 11 Stand:

12 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 26 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 27 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 28 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Übrige Länder Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung alle Beträge 0 1 EUR EUR nur als SEPA- Überweisung und nur 0 möglich Preis auf Nachfrage -,-- a) Lohn- und Gehaltskonto b) Privatkonto Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch des Kunden 1 1 0,00EUR 26 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 27 Z.B. US-Dollar. 28 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) Seite 12 Stand:

13 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungs- Betrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Übrige Länder Überweisungs- Betrag alle Beträge nur als SEPA-Überweisung und nur 0 möglich Preis auf Nachfrage Konventionelle Abwicklung EUR a) Lohn- und Gehaltskonto b) Privatkonto 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation Seite 13 Stand:

14 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann" für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld- Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Seite 14 Stand:

15 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 2,50 EUR 15,00 EUR 15,00 EUR Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) per Verrechnungsscheck in Euro: 1,50, mindestens 11,00 EUR in Fremdwährung: 1,50, mindestens 11,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,00 EUR per Bankscheck in Euro: 1,50, mindestens 11,00 EUR in Fremdwährung: 1,50, mindestens 11,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,00 EUR 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: -bis unter 5 1,50 mindestens 3,50 EUR -ab 5 1,50 mindestens 11,00 EUR in Fremdwährung: 1,50 mindestens 11,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25 mindestens 2,00 EUR 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr Bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 29 am Tag der Buchung Buchungstag + 2 Arbeitstage 29 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein Seite 15 Stand:

16 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Belastung Bei Belastungen Scheck Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 5.5 Reiseschecks auf Euro lautende Reiseschecks Verkauf von Euro-Reiseschecks 1,00 %, mindestens 5,00 EUR Barauszahlung von Euro-Reiseschecks 0,60 %, mindestens 5,00 EUR auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks 1,00 %, mindestens 6,00 EUR Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks 0,60 %, mindestens 5,00 EUR zzgl. Courtage 0,25 %, mindestens 1,00 EUR 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. 7 Kredite 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft bei der Kreditbearbeitung Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten Seite 16 Stand:

17 7.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig) Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig)) Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht (Abtretung, Löschung usw. ) 15,00 EUR 15,00 EUR ,00 EUR Erteilung von Treuhandaufträgen Abwicklung von Treuhandaufträgen 1,50 des Gegenwertes mind. 10 1,50 des Gegenwertes mind Avale Provision 0,80-1,50 % Ausfertigungsgebühr für die Bürgschaftsurkunde 3 8 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland für Dritte einholen Bankauskunft im Ausland einholen sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) 1 15,00 EUR 15,00 EUR 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für je nach Größe Einlagerung von Verwahrstücken (zzgl. USt) für je nach Größe Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für 1 Jahr Hinterlegung von Sparbüchern, je Sparbuch, p.a. 1 Jahr von 25,00 EUR bis 8 1 Jahr von 15,00 EUR bis 35,00 EUR 6,00 EUR Seite 17 Stand:

18 10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf (Provision) Wertpapierart Provision: % vom Kurswert Ausführung im Inland Minimum EUR Provision: % vom Kurswert/ Ausführung im Ausland Minimum EUR Aktien 1,00 % 25,00 1,00 % 45,00 Optionsscheine 1,00 % 25,00 1,00 % 45,00 Verzinsliche Wertpapiere 0,50 % 25,00 0,50 % 45,00 Wandelanleihen/Optionsanleihen 0,50 % 25,00 0,50 % 45,00 Zero Bonds 0,50 % 25,00 0,50 % 45,00 Genussscheine/Genussrechte 0,50 % 25,00 0,50 % 45,00 Investmentanteile über Börse 1,00 % 25,00 1,00 % 45,00 Bezugsrechte/Teilrechte 1,00 % 25,00 1,00 % 45,00 Sonstige Wertpapiere 1,00 % 25,00 1,00 % 45,00 Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung, 30 -änderung und -streichung 5,00 EUR pro Auftrag 10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (zzgl. USt) Die Berechnung erfolgt jährlich für das laufende Jahr auf den Depotbestand per des abgelaufenen Jahres. 31 Berechnungsmodus Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung Aktien vom Kurswert 0,15 % 0,15 % 0,40 % Optionsscheine vom Kurswert 0,15 % 0,15 % 0,40 % Verzinsliche Wertpapiere vom Nennwert / Kurswert 0,125 % 0,15 % 0,40 % Wandelanleihen vom Nennwert 0,125 % 0,15 % 0,40 % Optionsanleihen vom Nennwert 0,125 % 0,15 % 0,40 % Zero Bonds vom Kurswert 0,125 % 0,15 % 0,40 % Genussscheine vom Nennwert 0,125 % 0,15 % 0,40 % Investmentanteile Verbund entgeltfrei entgeltfrei entgeltfrei entgeltfrei fremd vom Kurswert 0,15 % 0,15 % 0,40 % Bezugsrechte/Teilrechte entgeltfrei entgeltfrei entgeltfrei entgeltfrei Bestände ohne Kurswert pro Posten 4,00 EUR 4,00 EUR 4,00 - Mindestpreis pro Depot (zzgl. USt) 2 30 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. 31 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis Seite 18 Stand:

19 - Mindestpreis pro Bestandsposten (zzgl. USt) 4,00 EUR - Depots ohne Bestand (zzgl. USt) Einlieferung / Auslieferung effektiver Stücke (zzgl. USt) - Girosammelverwahrung 25,00 EUR - Streifbandverwahrung 25,00 EUR - Wertpapierrechnung 25,00 EUR Kapitalveränderungen Bezug von Inland Ausland EUR EUR jungen Aktien 1,00 % vom Kurswert mind. 2 Options-, Wandelanleihen 0,50 % vom Kurswert mind. 2 Genussscheinen 0,50 % vom Kurswert mind. 2 1,00 % vom Kurswert mind. 45,00 EUR 0,50 % vom Kurswert mind. 45,00 EUR 0,50 % vom Kurswert mind. 45,00 EUR Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (zzgl. USt) Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden Ausübung von Wandelrechten entgeltfrei 1,00 % mind. 2 1,00 % mind Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (zzgl. USt) 32 Pro Auftrag entgeltfrei Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (zzgl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen Abrechnungskorrekturen auf Wunsch des Kunden Entgelt für die Bearbeitung von Quellensteuer-Rückerstattungen (betrifft Frankreich, Italien, Portugal, Spanien) 25,00 EUR 25,00 EUR 5 32 Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang Seite 19 Stand:

20 Auf Kundenwunsch Erstellen von: Depotaufstellung (zzgl. USt) entgeltfrei EUR Zweitschriften (zzgl. USt) nach Zeitaufwand (siehe Punkt 11) Jahressteuerbescheinigung (zzgl. USt) 5,00 EUR Weitere Dienstleistungen Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) nach Zeitaufwand (s. Punkt 11) Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt) Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (zzgl. USt) EUR/DEM-Kupons Fremdwährungskupons EUR-Gutschrift Währungsgutschrift 1 0,50 % mind. 2 0,25 % mind. 25,00 EUR 0,50 % mind. 25,00 EUR Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (zzgl. USt + Fremdentgelte) Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) Inland Ausland Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (zzgl. USt + Fremdentgelte) 25,00 EUR Überprüfung von Wertpapierurkunden in Kundenauftrag (zzgl. USt + Fremdentgelte) 25,00 EUR 11 Sonstiges Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden außerhalb des vereinbarten Abrechnungturnus - zzgl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) nach Zeitaufwand - ansonsten nach Zeitaufwand Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, zzgl. USt, zzgl. Auslagen) Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, zzgl. USt, zzgl. Auslagen) nach Zeitaufwand nach Zeitaufwand Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, zzgl. USt) 1. bis 10. Kopie 0,20 EUR ab der 11. Kopie 0,15 EUR Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde - zzgl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) nach Zeitaufwand - ansonsten nach Zeitaufwand Vertrag zugunsten Dritter - zzgl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 2 - ansonsten Seite 20 Stand:

21 Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) - zzgl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) nach Zeitaufwand - ansonsten nach Zeitaufwand Erträgnisaufstellung - zzgl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) nach Zeitaufwand - ansonsten nach Zeitaufwand Kontosperre im Auftrag des Kunden - zzgl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - zzgl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 1 - ansonsten 1 - zzgl. Fremdgebühren Mahnung 33 - zzgl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) - zzgl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 55,00 EUR/ Stunde - ansonsten 55,00 EUR/ Stunde Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden - zzgl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) nach Zeitaufwand - ansonsten nach Zeitaufwand Auskunftsersuchen der Sozialhilfeträger/Behörden Belegkopien pro Kopie Belegkopien bis 50 Stück pro Kopie Belegkopien ab der 50. Kopie Tausch von Bargeld in Münz-Rollen für gewerbliche Nichtkunden (je Rolle) Ausstellen einer Geschäftsumfangbestätigung ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht, je Stück 17,50 EUR / Stunde 0,50 EUR 0,50 EUR 0,25 EUR 0,50 EUR 3 12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. 33 Kostenlos, wenn - bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird, - der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde Seite 21 Stand:

22 Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld- Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Seite 22 Stand:

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