25Seite 5 von 25Seite 5 von 25. Pauschalgebührenmodelle für Privatkonten
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- Ulrike Kohl
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1 25Seite 5 von 25Seite 5 von 25 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Pauschalgebührenmodelle für Privatkonten Ausstattung je nach Kontoart Comfort Plus Comfort Classic Online neu ab neu ab neu ab neu ab Multikonto / Prima Giro 2) Monatspauschale 11,50 8,00 9,00 6,00 7,00 kostenfrei 1,75 kostenfrei Onlinebanking 1) alle inländische Buchungen Dauerauftrag einrichten, ändern, löschen -bei Nutzung von Telefon-/Onlinebanking -bei beleghaften Aufträgen Überweisungen / Schecks / Lastschriften -bei Nutzung von Telefon-/Onlinebanking -bei beleghaften Aufträgen 1,50 1,50 Vordrucke für den Zahlungsverkehr Bargeld an unseren Geldautomaten VR-BankCard mit Chip und POZ VR-BankCard inkl. 3) MasterCard / Visa 1 Goldcard 1 Classic inkl. Card inkl. Kontoauszug an unserem Drucker Kontoauszug mit Versand 0,65 0,65 0,65 0,65 0,65 Guthabenverzinsung z. Zt. 0,6 % p.a ,0 % p.a. zusätzliche VR-BankCard mit POZ p.a ,00 6,00 - zusätzliche ClassicCard MasterCard/Visa p.a. 15,34 15,00 15,34 15,00 20,45 20,00 20,45 20,00 - zusätzliche GoldCard MasterCard/Visa p.a. 35,79 35, ,47 65,00 66,47 65,00 - Überziehungskredit -Zinssatz für eingeräumte Überziehungskredite (Dispositionskredite) -Zinssatz für geduldete Überziehungskredite (Kontoüberziehung) 4) 12,25 % p.a. 16,75 % p.a. 1) 30 von uns gesendete SMS pro Monat sind gebührenfrei, jede weitere von uns gesendete SMS kostet 0,10 2) für Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende von 7 bis 27 Jahren 3) VR-BankCard mit POZ ab 18 J. zum Preis von 6,00 p.a. 4) Kontoüberziehung ist die von der Bank vorübergehend geduldete Überziehung des laufenden Kontos ohne bzw. über eine zugesagte Dispositionslinie hinaus. 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 3 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3/4 Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 5 - maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) - manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 0,00 EUR 0,65 EUR 3,00 EUR 3,00 EUR 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Erstellung eines Belegs über beleglose Umsätze 3,00 EUR 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt 4 die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht Seite 5 von 25 Stand:
2 25Seite 7 von 25Seite 7 von 25 5 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 6 Zentrale Volksbank Remscheid-Solingen eg Tenter Weg Remscheid Telefon: 02191/699-0 Telefax: 02191/ Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z.b. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 6 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße Bonn Eintragung im Genossenschaftsregister 6 Amtsgericht Wuppertal Genossenschafts-Register Nr Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme: Sonnabende 24. und 31. Dezember 5.2 Lastschriftverkehr Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Einzugsermächtigungslastschrift Entgelte Lastschrifteinlösung gültig ab Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung 5,00 EUR Abbuchungsauftragslastschrift Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung eines Abbuchungsauftrages auf Wunsch des Kunden pro Jahr 6,00 EUR gültig ab Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung 5,00 EUR 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug Seite 7 von 25 Stand:
3 25Seite 8 von 25Seite 8 von SEPA-Basis-Lastschrift Entgelte Lastschrifteinlösung gültig ab Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung 5,00 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats pro Jahr 6,00 EUR gültig ab Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung 5,00 EUR 5.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard 0,00 EUR 0,00 EUR mit unserer MasterCard mit unserer Visa Card 3,00 % vom Umsatz 3,00 % vom Umsatz Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) 2,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mit VR-BankCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt 0,00 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU 7 und den EWR-Staaten 8, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: Verfügungen im girocard-system Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 7 und den EWR-Staaten 8, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/ VPAY/ Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR-Staaten in Fremdwährung entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR 1,00 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR 1,00 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR - bei KI außerhalb EU und den EWR-Staaten entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 9 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 7 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 8 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 9 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 5.6 dieses Verzeichnisses. Seite 8 von 25 Stand:
4 25Seite 9 von 25Seite 9 von Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard VR-BankCard pro Jahr 0,00 EUR Ersatzkarte 10 15,00 EUR VR-BankCard für Geschäftskunden pro Jahr 6,00 EUR Auslandseinsatz 11 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 12 und der EWR-Staaten 13 1,00 % vom Umsatz mind. 1,00 EUR GeldKarte Aufladen der GeldKarte auf unserer VR-BankCard - an unserem Geldausgabeautomat (GAA) 0,00 EUR - an GAA s von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 0,00 EUR - an GAA s anderer KI 1,00 EUR Aufladen der GeldKarte auf institutsfremden Kundenkarten an unserem GAA 1,00 EUR Kreditkarten Ersatzkarte 14 16,00 EUR - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 16,00 EUR - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland 0,00 EUR - bei Versendung in Europa 0,00 EUR - bei Versendung weltweit 0,00 EUR - bei Versendung per Kurier 20,00 EUR Auslandseinsatz 11 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 12 und der EWR-Staaten 13 1 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden 100,00 EUR - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden 100,00 EUR - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 15 0,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 15 0,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 15 0,00 EUR ClassicCard (MasterCard oder Visa) (Kontomodellabhängig) pro Jahr gültig ab ,45/20,00 EUR Zusatzkarte pro Jahr gültig ab ,34/15,00 EUR GoldCard (MasterCard oder Visa) (Kontomodellabhängig) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr Golf Fee Card (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr gültig ab ,47/65,00 EUR gültig ab ,79/35,00 EUR 95,00 EUR 60,00 EUR 10 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 11 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 5.6 dieses Verzeichnisses. 12 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 13 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist 15 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Seite 9 von 25 Stand:
5 25Seite 10 von 25Seite 10 von Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. einen Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb von Deutschland und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 16 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Uhr an Geschäftstagen der Bank Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 18 Beleghafter Überweisungsauftrag max. einen Geschäftstag max. zwei Geschäftstage Überweisungen in anderen EWR Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 18 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 17 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische, Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 18 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). Seite 10 von 25 Stand:
6 25Seite 11 von 25Seite 11 von Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Überweisung in der Kontowährung für Privatkunden Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder IBAN/BIC, die auf Euro oder eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet bei Ausführung durch SWIFT sowie Überweisung mit abweichender Entgeltregelung Euro-Überweisung (SEPA) mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Euro-Überweisung (SEPA) mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister beleghafte Überweisung * Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein elektronisch übermittelte Überweisung ** per Dauerauftrag * bei formloser Erteilung *** als telegrafische Überweisung zusätzlich 0,13 EUR 0,56 EUR 5,00 EUR --- 0,13 EUR 0,56 EUR 15,00 EUR 20,00 EUR Zusätzlich fallen folgende Entgelte an: siehe ,13 EUR 0,56 EUR 5,00 EUR --- 0,13 EUR 0,56 EUR 15,00 EUR 20,00 EUR * beleghafte Überweisung beim Kontomodell Online : 1,50 EUR ** Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). *** z.b. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking Seite 11 von 25 Stand:
7 25Seite 12 von 25Seite 12 von Überweisung in der Kontowährung für Geschäftskunden Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder IBAN/BIC, die auf Euro oder eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet bei Ausführung durch SWIFT sowie Überweisung mit abweichender Entgeltregelung Euro-Überweisung (SEPA) mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Euro-Überweisung (SEPA) mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister beleghafte Überweisung * Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein elektronisch übermittelte Überweisung ** per Dauerauftrag * bei formloser Erteilung *** als telegrafische Überweisung zusätzlich 0,75 EUR 0,13 EUR 0,56 EUR 0,75 EUR 5,00 EUR --- 0,75 EUR 0,13 EUR 0,56 EUR 0,75 EUR 15,00 EUR 20,00 EUR 0,75 EUR 0,75 EUR 0,75 EUR Zusätzlich fallen folgende Entgelte an: siehe ,75 EUR 0,13 EUR 0,56 EUR 0,75 EUR 5,00 EUR --- 0,75 EUR 0,13 EUR 0,56 EUR 0,75 EUR 15,00 EUR 20,00 EUR * beleghafte Überweisung beim Kontomodell Online : 1,50 EUR ** Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). *** z.b. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag Entgelt 0 1 EUR EUR EUR bis zu 50,00 5,00 25,00 bis zu 250,00 7,50 27,50 über 250,00 1,5, min. 10,00 1,5, min. 10,00 zzgl. Fremdspesen 1,0, min 20,00 Zusätzlich fallen folgende Entgelte an: Porto/Auslagen 1,00 Courtage bei Überweisungen mit Währungsumrechnung 0,25, min. 1,50 Seite 12 von 25 Stand:
8 25Seite 13 von 25Seite 13 von Sonstige Entgelte Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Ausführungsbestätigung von Überweisungen per Fax/ auf Kundenwunsch 0,00 EUR 10,00 EUR 35,00 EUR 10,00 EUR Für Geschäftskunden: Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung/Löschung Dauerauftrag Online-Banking 5,00 EUR 1,50 EUR Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Überweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Zusätzlich fallen folgende Entgelte an: siehe Euro-Überweisung (SEPA) mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Euro-Überweisung (SEPA) mit IBAN/BIC in Euro aus Ländern des EWR Euro-Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Zusätzlich fallen folgende Entgelte an: siehe Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fallen zusätzlich die folgenden Entgelte an: 50,00 EUR Seite 13 von 25 Stand:
9 25Seite 14 von 25Seite 14 von Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 19 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 20 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 21 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag Entgelt Zielland: alle Länder 0 1 EUR EUR EUR bis zu 50,00 5,00 25,00 bis zu 250,00 7,50 27,50 über 250,00 1,5, min. 10,00 1,5, min. 10,00 zzgl. Fremdspesen 1,0, min. 20,00 Zusätzlich fallen folgende Entgelte an: Porto/Auslagen 1,00 Courtage bei Überweisungen mit Währungsumrechnung 0,25, min. 1, Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Ausführungsbestätigung von Überweisungen per Fax/ auf Kundenwunsch 0,00 EUR 10,00 EUR 50,00 EUR 10,00 EUR 19 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 20 z.b. US-Dollar 21 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Seite 14 von 25 Stand:
10 25Seite 15 von 25Seite 15 von Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsbetrag Entgelt Absenderland: alle Länder EUR EUR bis zu 50,00 5,00 bis zu 250,00 7,50 über 250,00 1,5, min. 10,00 Zusätzlich fallen folgende Entgelte an: Courtage bei Überweisungsgutschriften mit Währungsumrechnung 0,25, min. 1, Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 5.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann" für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, das Verbraucherkreditrecht ( 491 bis 510 des Bürgerlichen Gesetzbuches) sowie das Zahlungsdiensterecht ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches) kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdienstrechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Seite 15 von 25 Stand:
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