Vorvertragliche Information für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und für Fernabsatzverträge zum SpardaGiro* für Mitglieder

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1 Vorvertragliche Information für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und für Fernabsatzverträge zum SpardaGiro* für Mitglieder Seite 1 Stand: 07/2015 (Monat/Jahr) Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Übersicht I. Allgemeine Informationen II. Informationen zum SpardaGiro* für Mitglieder III. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages I. Allgemeine Informationen Name und Anschrift der Bank Sparda-Bank Berlin eg Storkower Straße 101 A Berlin Zentrale Zuständige Filiale Sparda-Bank Berlin eg Storkower Str. 101 A Berlin Telefon Telefax Telefon Telefax HALLO@sparda-b.de Name und Anschrift des für die Bank handelnden Vermittlers/Dienstleisters Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Bank Vorstand Frank Kohler (Vorsitzender), Martin Laubisch (stellv. Vorsitzender), Rolf Huxoll Hauptgeschäftstätigkeit der Bank Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften. Zuständige Aufsichtsbehörde Die für die Zulassung von Kreditinstituten zuständige Aufsichtsbehörde ist die Europäische Zentralbank, Kaiserstr. 29, Frankfurt a.m.; die für die Zulassung des Pfandbriefgeschäfts und für den Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, Bonn bzw. Marie-Curie-Str , Frankfurt a.m.. Eintragung (der Hauptniederlassung) im Genossenschaftsregister Amtsgericht Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter Gen.-Reg. 446 B Umsatzsteueridentifikationsnummer DE Vertragssprache Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrags ist deutsch. Rechtsordnung/Gerichtsstand Gemäß Nr. 6 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel. Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer/Ihre Kundenbetreuerin. Name des Betreuers und Filial-/Niederlassungsadresse Sparda-Bank Berlin eg KundenServiceCenter Storkower Str. 101 A Berlin X Streitschlichtung Ombudsmann Darüber hinaus besteht für Sie für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank die Möglichkeit, den Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde richten Sie bitte schriftliche an folgende Stelle: PA-19 / * Privatkonto mit kalendermonatlichem Geldeingang im Sinne von Einkommen

2 Vorvertragliche Information für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und für Fernabsatzverträge zum SpardaGiro* für Mitglieder Seite 2 Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR Schellingstraße Berlin Telefonnummer: 030/ Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Streitschlichtung zentrale Stelle Ferner steht Ihnen folgende zentrale Stelle zur Verfügung: Anschrift der Bank Telefon Anschrift des regionalen Genossenschaftsverbandes Telefon Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR Schellingstraße Berlin Telefonnummer: 030/ Hinweis zum Einlagensicherungssystem Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v. angeschlossen (Näheres vgl. Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). II. Informationen zum SpardaGiro* für Mitglieder Wesentliche Leistungsmerkmale Die Bank richtet für den Kunden ein Konto in laufender Rechnung (Kontokorrentkonto) ein, schreibt eingehende Zahlungen auf dem Konto gut und wickelt von ihm veranlasste Zahlungsvorgänge (z.b. Überweisung) zulasten dieses Kontos ab, soweit das Konto ausreichend Guthaben oder Kredit aufweist. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Dienstleistungen vom Girovertrag erfasst: - Kontoführung, - Ein- und Auszahlungen, - Überweisungen und Daueraufträge (vgl. hierzu im Einzelnen die Bedingungen für den Überweisungsverkehr), - Lastschriftbelastungen (vgl. hierzu im Einzelnen die Bedingungen für den Lastschriftverkehr), - eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, - Sparda-Kreditkarten (vgl. hierzu im Einzelnen die Bedingungen für Sparda-Kreditkarten), - Sparda-Telefon-Banking (vgl. hierzu im Einzelnen die Bedingungen für das Sparda-Telefon-Banking), - SpardaNet-Banking (vgl. hierzu im Einzelnen die Bedingungen für das SpardaNet-Banking), - Scheckeinlösungen (vgl. hierzu im Einzelnen die Bedingungen für den Scheckverkehr), - BankCard ec zur Abhebung an in- und ausländischen Geldautomaten, zur Nutzung von SB-Terminals, zur bargeldlosen Zahlung an automatisierten Kassen im Rahmen des POZ-, electronic cash- und Maestro-Systems und zur Nutzung der GeldKarte-Funktion (vgl. hierzu im Einzelnen die Sonderbedingungen für die BankCard) Preise Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Dieses kann in den Geschäftsräumen der Bank oder im Internet unter eingesehen werden. Die Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Girovertrags erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der AGB. Sollte auf dem SpardaGiro* für Mitglieder kein Geldeingang im Sinne von Einkommen eingehen und/ oder keine Zeichnung der Mitgliedschaft erfolgen, so wird das SpardaGiro automatisch nach 3 Kalendermonaten in ein anderes Konto (gemäß Preisaushang) umgewandelt. Eine gesonderte Mitteilung an den Kunden erfolgt nicht. Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart. Eigene Kosten (z.b. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde zu tragen. Zusätzliche Kommunikationskosten - entfällt - Leistungsvorbehalt Hinsichtlich einzelner im Zusammenhang mit dem Konto stehender Dienstleistungen (z.b. Gutschrift bei Scheckeinlösung) gelten die Vorbehalte, wie sie mit dem Kunden über die hierfür maßgeblichen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen vereinbart wurden (z.b. Vorbehalt der Einlösung und des Eingangs des Gegenwertes). Zahlung und Erfüllung des Vertrags Zahlung der Entgelte und evtl. anfallender Zinsen, (z.b. Sollzinsen) durch den Kunden Die anfallenden Entgelte und Zinsen werden auf dem Girokonto wie folgt belastet: x ggf. monatliches Kontoführungsentgelt zum Quartalsende, x x ggf. transaktionsbezogene Einzelentgelte zum Quartalsende, Zinsen zum Quartalsende Kontoführung Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Girovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen auf Basis der zugrundeliegenden Aufträge und Weisungen (z.b. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen, Bankentgelte) auf dem in laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrentkonto). Beim Kontokorrentkonto werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbarten Rechungsperiode in der Regel zum Ende des Kalenderquartals miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrags, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form (z. B. Postversand, Kontoauszugdrucker, Postbox) übermittelt. PA-19 / * Privatkonto mit kalendermonatlichem Geldeingang im Sinne von Einkommen

3 Vorvertragliche Information für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und für Fernabsatzverträge zum SpardaGiro* für Mitglieder Seite 3 Einzahlungen/Zahlungseingänge Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die Bank dem Konto gut. Auszahlung Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Auszahlung an Geldausgabeautomaten. Überweisung Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten und Übermittlung der Angaben zur Person des Überweisenden und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Kreditinstituts des Begünstigten und Übermittlung der Angaben zur Person des Überweisenden und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Bedingungen für den Überweisungsverkehr. Lastschriftbelastung Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag (alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember) nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der AGB). Vgl. hierzu im Einzelnen die Bedingungen für den Lastschriftverkehr. Scheckinkasso Ist der Scheck auf ein Kreditinstitut im Inland gezogen, erfüllt die Bank ihre Verpflichtung aus dem Scheckinkasso mit Vorlage des Schecks oder dessen Daten beim bezogenen Kreditinstitut. Bei einem auf ein Kreditinstitut im Ausland gezogenen Scheck ist die Verpflichtung der Bank aus dem Scheckinkasso durch auftragsgemäße Weiterleitung des Schecks (oder der Scheckdaten) erfüllt. Vor Eingang des Scheckgegenwertes bei der Bank erfolgt die Gutschrift in der Regel nur unter dem Vorbehalt des Eingangs (vgl. Nr. 9 Abs. 1 der AGB). Vgl. hierzu im Einzelnen die Bedingungen für den Scheckverkehr. Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit Die Bank stellt Ihnen eine eingeräumte Überziehungsmöglichkeit mit dem Leistungsvorbehalt eines 3monatigen Zahlungseingangs sowie einer entsprechenden Bonität auf Ihrem Girokonto zur Verfügung. Über die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit können Sie frei verfügen. Die Rückführung erfolgt mittels der auf Ihrem Girokonto eingehenden Zahlungen. Die Zinsabrechnung erfolgt immer vierteljährlich im Rahmen der Kostenabrechnung für Ihr Girokonto. Die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit kann von Ihnen jederzeit beendet werden, indem Sie den Sollsaldo auf Ihrem Girokonto ausgleichen. Die Bank kann eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten, Kredite und Kreditzusagen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kreditgewährung ist von der Mitgliedschaft des Kreditnehmers in der Genossenschaft Sparda-Bank Berlin eg abhängig. Scheckeinlösung (Gilt für vom Kunden ausgestellte Schecks.) Auf die Bank gezogene Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über eine Abrechungsstelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der AGB). Im Übrigen gelten die Bedingungen für den Scheckverkehr. Kartenzahlung mit der BankCard Vom Kunden veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an den Händler als Akzeptanten der Kartenzahlung. Die Nutzung von Zahlungskarten ist in den Sonderbedingungen für die BankCard geregelt. Vertragliche Kündigungsregeln Der Girovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten die in Nr. 18 und 19 der AGB für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Mindestlaufzeit des Vertrags - keine Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde sind in den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank beschrieben. Daneben gelten die beiliegenden Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten: X X X X X X X X X X X Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Sonderbedingungen für die BankCard Sonderbedingungen für Sparda-Kreditkarten Sonderbedingungen für das Sparda-Telefon-Banking Sonderbedingungen für das SpardaNet-Banking Sonderbedingungen für Sparda-Kontoauszugs-Drucker Sonderbedingungen für den Scheckverkehr Sonderbedingungen für die Postbox Allgemeine Kreditbedingungen Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung und können wir folgt beauskunftet werden: Im Internet: per Telefon , in den Filialen der Sparda-Bank Berlin eg. Gern senden wir Ihnen diese auch kostenfrei zu. Bei Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch aus der ursprünglichen Vertragsurkunde. III. Information zum Zustandekommen des Vertrages Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot ab, indem ein unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde der Bank zugeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bank dem Kunden die Annahme des Vertrags erklärt, indem ein ihrerseits unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde dem Kunden zugeht. PA-19 / * Privatkonto mit kalendermonatlichem Geldeingang im Sinne von Einkommen

4 Vorvertragliche Information für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und für Fernabsatzverträge zum SpardaGiro* für Mitglieder Seite 4 Widerrufsbelehrung für den Kunden Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Fax, ) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Sparda-Bank Berlin eg Storkower Str. 101 A Berlin HALLO@sparda-b.de Telefax: Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung PA-19 / * Privatkonto mit kalendermonatlichem Geldeingang im Sinne von Einkommen

5 Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für den Girobereich und den Zahlungsverkehr (Zahlungsdienste) der Sparda-Bank Berlin eg Inhaltsverzeichnis 1 Privatkonto Kontoführung Kontoauszug Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 2 2 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung an eigene Kunden im eigenen Kreditinstitut Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 9 1 Privatkonto 1.1 Kontoführung 1.2 Kontoauszug SpardaGiro 1 für Mitglieder Grundpreis kalendermtl. 0,00 EUR Preis pro Buchungsposten 0,00 EUR Freiposten unbegrenzt Barauszahlungen am Schalter sind kostenfrei (Bareinzahlungen ergeben sich aus Kapitel 7 des Preis- und Leistungsverzeichnisses) anderes Konto (Privatkonto; z. B. Unterkonto, Konten für Nichtmitlglieder; je Konto) Grundpreis kalendermtl. 10,00 EUR Preis pro Buchungsposten 0,00 EUR Freiposten unbegrenzt Barauszahlungen am Schalter sind kostenfrei (Bareinzahlungen ergeben sich aus Kapitel 7 des Preis- und Leistungsverzeichnisses) durch Kontoauszugdrucker, Postbox im SpardaNet-Banking (Standardvereinbarung) 2 durch Postversand (zzgl. Porto) 2 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 40 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 3 zzgl. Porto 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Erstellung eines Kontoauszug-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 maschinell (max. Aufbewahrungsfrist 10 Jahre) zzgl. Porto 5,00 EUR Erstellung eines Nachdruckes von Anlagebestätigungen und Kundenmitteilungen auf Verlangen des Kunden 4 je Mitteilung zzgl. Porto 5,00 EUR Privatkonto mit kalendermonatlichem Geldeingang im Sinne von Einkommen - Einkommen in diesem Sinne ist jede Zahlung von dritter Seite, die den Lebensunterhalt sichern soll. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Sparda-Bank Berlin eg Seite 1 Stand:

6 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen SpardaSMS-Kontostandsservice Versendung von Kontoständen und Kontoumsätzen per SMS je zugelassenem Konto (max. 3 Konten) mtl. 1,50 EUR Nutzung des mobiletan-verfahrens kostenfrei 2 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 2.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 1 Name der Bank (Zentrale): Sparda-Bank Berlin eg Straße: Storkower Str. 101 A PLZ/Ort: Berlin Telefon: Telefax: Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das SpardaNet- oder das Sparda-Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 1 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Genossenschaftsregister 1 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Genossenschaftsregister 446 B Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember 2.2 Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung Rückgabe einer Lastschrift (wird der Bank des Zahlungsempfängers in Rechnung gestellt) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung Unberechtigte Lastschriftrückgabe nach Ablauf der Acht-Wochen-Frist 0,00 EUR 3,00 EUR 6,00 EUR 15,00 EUR 1 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Sparda-Bank Berlin eg Seite 2 Stand:

7 2.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung Rückgabe einer Lastschrift (wird der Bank des Zahlungsempfängers in Rechnung gestellt) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer nichtautorisierten Lastschrift wegen Sperrvormerkung durch den Kunden Unberechtigte Lastschriftrückgabe nach Ablauf der Acht-Wochen-Frist 0,00 EUR 3,00 EUR 6,00 EUR 6,00 EUR 15,00 EUR 2.3 Barauszahlung an eigene Kunden im eigenen Kreditinstitut Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten ohne unsere BankCard mit Legitimationsnachweis 0,00 EUR entfällt mit unserer BankCard 0,00 EUR 0,00 EUR mit unserer MasterCard/ VisaCard entfällt 1,00 % vom Umsatz, mind. 2,50 EUR mit unserer FanCard entfällt 0,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit BankCard am Schalter am Geldautomaten - bei anderen Sparda-Banken im Inland: 0,00 EUR 0,00 EUR - bei teilnehmenden Banken am CashPool: entfällt 0,00 EUR - bei Euronet: entfällt 1,80 EUR - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt 2,05 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU 1 und den EWR-Staaten 2, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt Anfallende Gebühren erfahren Sie vor Bestätigung der Auszahlung über die Bildschirmanzeige. - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro entfällt 7,50 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU 1 und den EWR-Staaten 2, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro entfällt 7,50 EUR - bei KI in der EU 1 und den EWR- Staaten 2 in Fremdwährung entfällt 7,50 EUR - bei KI außerhalb der EU 1 und den EWR- Staaten 2 entfällt 7,50 EUR mit MasterCard/ VisaCard am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland* 2,00 % vom Umsatz, mind. 5,50 EUR 1,00 % vom Umsatz, mind. 2,50 EUR (zzgl. 2,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 3 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU 1 und der EWR-Staaten²) * Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 2.6 dieses Verzeichnisses. Sparda-Bank Berlin eg Seite 3 Stand:

8 mit FanCard mit Bargeld-Flatrate am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 2,00 % vom Umsatz, mind. 5,50 EUR (zzgl. 2,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 1 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU 2 und der EWR-Staaten 3 ) 2.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr BankCard 0,00 EUR Jahresgebühr (ausgenommen für Inhaber des JugendGiro-Kontos) - für Kontoinhaber pro Jahr 7,50 EUR - für sonstige Verfügungsberechtigte pro Jahr 7,50 EUR Kartensperre durch Kunden und Bank 4 7,50 EUR Ersatzkarte 5 7,50 EUR Ersatz-PIN 5 (auf Wunsch des Kunden) 5,00 EUR Auslandseinsatz 1 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 2 und der EWR-Staaten 3 2,00 % vom Umsatz, mind. 1,50 EUR GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 0,00 EUR 0,51 EUR 1,00 EUR Kreditkarten - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. - Ersatzkarte 5 MasterCard - MasterCard mit PIN 29,00 EUR - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden (nur wenn bei Kartenbeantragung zuvor keine PIN mit bestellt wurde) 5,00 EUR - Ersatzkarte 5 VisaCard - VisaCard mit PIN 29,00 EUR - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden (nur wenn bei Kartenbeantragung zuvor keine PIN mit bestellt wurde) 5,00 EUR - Ersatzkarte 6 FanCard - FanCard mit PIN 0,00 EUR - zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland 0,00 EUR - bei Versendung in Europa 0,00 EUR - bei Versendung weltweit 0,00 EUR - bei Versendung per Kurier (je nach Aufwand; soweit gesetzlich zulässig) 20,00 EUR - Auslandseinsatz 1 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 2 und der EWR-Staaten 3 2,00 % vom Umsatz 1 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 2.6 dieses Verzeichnisses. 2 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 3 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 4 Hat die Bank den Verlust oder die Beschädigung der Karte zu verantworten, entfällt die Gebühr. 5 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte/PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte/Ersatz-PIN verpflichtet ist. Hat die Bank die Umstände zu vertreten, so entfällt die Gebühr. 6 Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt ausschließlich bei Verlust auf dem Postweg Sparda-Bank Berlin eg Seite 4 Stand:

9 MasterCard VisaCard FanCard 1 - pro Jahr 29,00 EUR - Zusatzkarte pro Jahr 29,00 EUR Die Jahresgebühr reduziert sich mittels einer nachträglichen Gutschrift aufgrund des innerhalb von 12 Monaten generierten Jahresumsatzes im Handel. Handelsumsatz (keine Barverfügungen und Gebühren) Jahresbeitragsrückerstattung EUR 29,00 EUR - pro Jahr 29,00 EUR - Zusatzkarte pro Jahr 29,00 EUR Die Jahresgebühr reduziert sich mittels einer nachträglichen Gutschrift aufgrund des innerhalb von 12 Monaten generierten Jahresumsatzes im Handel. Handelsumsatz (keine Barverfügungen und Gebühren) Jahresbeitragsrückerstattung EUR 29,00 EUR - pro Jahr 0,00 EUR Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes 2 (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes 2 (EWR) in einer anderen EWR-Währung 3 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes 2 (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 2 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen 12:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Karte kann nicht käuflich erworben werden Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Sparda-Bank Berlin eg Seite 5 Stand:

10 - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 1 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstage max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen 2 Belegloser Überweisungsauftrag 1 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten Überweisungsart beleghafte Überweisung je Überweisung vom Girokonto Überweisung per Sparda- Telefon- Banking elektronisch übermittelte Überweisung* per Dauerauftrag bei formloser Erteilung** als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank 1,50 EUR 1,50 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 5,00 EUR entfällt Überweisung mit IBAN 3 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/ Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet * Überweisung per Selbstbedienungsterminal und SpardaNet-Banking ** z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Sparda-Telefon-Banking Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger 1,50 EUR 1,50 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 5,00 EUR entfällt entfällt Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 1 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Sparda-Telefon-Banking, SpardaNet-Banking 2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 3 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich. Sparda-Bank Berlin eg Seite 6 Stand:

11 Höhe der Entgelte Provision Courtage (nur bei Fremdwährungen) Kosten der Auslandsbank Provision Courtage (nur bei Fremdwährungen) Kosten der Auslandsbank Provision Courtage (nur bei Fremdwährungen) Kosten der Auslandsbank Sonstige Entgelte Überweisungsbetrag bis zu EUR bis zu EUR über EUR Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET ,00 EUR 7,50 EUR 0,50 EUR 12,50 EUR 40,00 EUR 7,50 EUR 0,50 EUR entfällt 17,50 EUR 80,00 EUR 7,50 EUR 0,50 EUR 25,00 EUR + 5,00 EUR bei Zahlung per Scheck Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags (je Auftrag) Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags auf Wunsch des Kunden (sofern kein von der Sparda-Bank zu vertretender Fehler vorliegt) 6,00 EUR 15,00 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden (zzgl. Fremdgebühren soweit gesetzlich zulässig) Inlandsüberweisungen 25,00 EUR Auslandsüberweisungen 35,00 EUR Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung/Löschung auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET 1 Überweisung in Euro innerhalb der Bank entfällt entfällt entfällt Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet betragsunabhängig 0,00 EUR entfällt betragsunabhängig 0,00 EUR 7,50 EUR Absenderland/ Währung Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET 1 Schweiz/Euro mit IBAN/BIC 7,50 EUR entfällt Übrige Länder Preis auf Nachfrage Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 2 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 3 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 4 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Eine Abwicklung im TIPANET ist nur möglich, wenn alle beteiligten Zahlungsdienstleister (In- und Ausland) diesem angeschlossen sind und die ggf. erforderlichen landesspezifischen Zusatzangaben im Auftrag angegeben sind. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. z. B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Sparda-Bank Berlin eg Seite 7 Stand:

12 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte SHARE 1: Zahler trägt alle Entgelte OUR 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte BEN Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Überweisungen (Zielland/ Währung) mit IBAN/ BIC in Euro in die Schweiz sowie übrige Länder Übrige Länder Überweisungsbetrag bis zu EUR bis zu EUR über EUR Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET Provision 20,00 EUR 7,50 EUR Courtage (nur bei Fremdwährungen) Es gilt 0,50 EUR Kosten der Auslandsbank das Entgelt 12,50 EUR Provision für eine 40,00 EUR 7,50 EUR Courtage (nur bei Überweisung Fremdwährungen) innerhalb 0,50 EUR entfällt Kosten der Auslandsbank Deutschlands 17,50 EUR Provision (siehe Nr. 80,00 EUR 7,50 EUR Courtage (nur bei ) Fremdwährungen) 0,50 EUR Kosten der Auslandsbank 25,00 EUR + 5,00 EUR bei Zahlung per Scheck Preis auf Nachfrage Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags auf Wunsch des Kunden (sofern kein von der Sparda-Bank zu vertretender Fehler vorliegt) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 15,00 EUR 6,00 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden (zzgl. Fremdgebühren soweit gesetzlich zulässig) Inlandsüberweisungen 25,00 EUR Auslandsüberweisungen 35,00 EUR Dauerauftrag Einrichtung/ Änderung/ Aussetzung/Löschung auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte 1 Eine Abwicklung im TIPANET ist nur möglich, wenn alle beteiligten Zahlungsdienstleister (In- und Ausland) diesem angeschlossen sind und die ggf. erforderlichen landesspezifischen Zusatzangaben im Auftrag angegeben sind. Sparda-Bank Berlin eg Seite 8 Stand:

13 Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/ Währung Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET 1 Schweiz/Euro mit IBAN/BIC 7,50 EUR entfällt Übrige Länder Preis auf Nachfrage 2.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 2.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Schellingstraße 4, Berlin zu richten. Sparda-Bank Berlin eg Seite 9 Stand:

14 Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld- Emittenten und ihren Kunden, kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Sparda-Bank Berlin eg Seite 10 Stand:

15 Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für den Girobereich und den Zahlungsverkehr (Zahlungsdienste) der Sparda-Bank Berlin eg Inhaltsverzeichnis 1 Privatkonto Kontoführung Kontoauszug Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 2 2 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung an eigene Kunden im eigenen Kreditinstitut Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 9 1 Privatkonto 1.1 Kontoführung 1.2 Kontoauszug SpardaGiro 1 für Mitglieder Grundpreis kalendermtl. 0,00 EUR Preis pro Buchungsposten 0,00 EUR Freiposten unbegrenzt Barauszahlungen am Schalter sind kostenfrei (Bareinzahlungen ergeben sich aus Kapitel 7 des Preis- und Leistungsverzeichnisses) anderes Konto (Privatkonto; z. B. Unterkonto, Konten für Nichtmitglieder; je Konto) Grundpreis kalendermtl. 10,00 EUR Preis pro Buchungsposten 0,00 EUR Freiposten unbegrenzt Barauszahlungen am Schalter sind kostenfrei (Bareinzahlungen ergeben sich aus Kapitel 7 des Preis- und Leistungsverzeichnisses) durch Kontoauszugdrucker, Postbox im SpardaNet-Banking (Standardvereinbarung) 2 durch Postversand (zzgl. Porto) 2 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 40 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 3 zzgl. Porto 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Erstellung eines Kontoauszug-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 maschinell (max. Aufbewahrungsfrist 10 Jahre) zzgl. Porto 5,00 EUR Erstellung eines Nachdruckes von Anlagebestätigungen und Kundenmitteilungen auf Verlangen des Kunden 4 je Mitteilung zzgl. Porto 5,00 EUR Privatkonto mit kalendermonatlichem Geldeingang im Sinne von Einkommen - Einkommen in diesem Sinne ist jede Zahlung von dritter Seite, die den Lebensunterhalt sichern soll. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Sparda-Bank Berlin eg Seite 1 Stand:

16 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen SpardaSMS-Kontostandsservice Versendung von Kontoständen und Kontoumsätzen per SMS je zugelassenem Konto (max. 3 Konten) kalendermtl. 1,50 EUR Nutzung des mobiletan-verfahrens kostenfrei 2 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 2.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 1 Name der Bank (Zentrale): Sparda-Bank Berlin eg Straße: Storkower Str. 101 A PLZ/Ort: Berlin Telefon: Telefax: Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das SpardaNet- oder das Sparda-Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 1 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Genossenschaftsregister 1 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Genossenschaftsregister 446 B Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember 2.2 Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung Rückgabe einer Lastschrift (wird der Bank des Zahlungsempfängers in Rechnung gestellt) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung Unberechtigte Lastschriftrückgabe nach Ablauf der Acht-Wochen-Frist 0,00 EUR 3,00 EUR 1,94 EUR 15,00 EUR 1 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Sparda-Bank Berlin eg Seite 2 Stand:

17 2.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung Rückgabe einer Lastschrift (wird der Bank des Zahlungsempfängers in Rechnung gestellt) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer nichtautorisierten Lastschrift wegen Sperrvormerkung durch den Kunden Unberechtigte Lastschriftrückgabe nach Ablauf der Acht-Wochen-Frist 0,00 EUR 3,00 EUR 1,94 EUR 1,94 EUR 15,00 EUR 2.3 Barauszahlung an eigene Kunden im eigenen Kreditinstitut Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten ohne unsere BankCard mit Legitimationsnachweis 0,00 EUR entfällt mit unserer BankCard 0,00 EUR 0,00 EUR mit unserer MasterCard/ VisaCard entfällt 1,00 % vom Umsatz, mind. 2,50 EUR mit unserer FanCard entfällt 0,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit BankCard am Schalter am Geldautomaten - bei anderen Sparda-Banken im Inland: 0,00 EUR 0,00 EUR - bei teilnehmenden Banken am CashPool: entfällt 0,00 EUR - bei Euronet: entfällt 1,80 EUR - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt 2,05 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU 1 und den EWR-Staaten 2, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt Anfallende Gebühren erfahren Sie vor Bestätigung der Auszahlung über die Bildschirmanzeige. - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro entfällt 7,50 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU 1 und den EWR-Staaten 2, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro entfällt 7,50 EUR - bei KI in der EU 1 und den EWR- Staaten 2 in Fremdwährung entfällt 7,50 EUR - bei KI außerhalb der EU 1 und den EWR- Staaten 2 entfällt 7,50 EUR mit MasterCard/ VisaCard am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland* 2,00 % vom Umsatz, mind. 5,50 EUR 1,00 % vom Umsatz, mind. 2,50 EUR (zzgl. 2,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 3 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU 1 und der EWR-Staaten²) * Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 2.6 dieses Verzeichnisses. Sparda-Bank Berlin eg Seite 3 Stand:

18 mit FanCard mit Bargeld-Flatrate am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 2,00 % vom Umsatz, mind. 5,50 EUR (zzgl. 2,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 1 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU 2 und der EWR-Staaten 3 ) 2.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr BankCard 0,00 EUR Jahresgebühr (ausgenommen für Inhaber des JugendGiro-Kontos) - für Kontoinhaber pro Jahr 7,50 EUR - für sonstige Verfügungsberechtigte pro Jahr 7,50 EUR Kartensperre durch Kunden und Bank 4 7,50 EUR Ersatzkarte 5 7,50 EUR Ersatz-PIN 5 (auf Wunsch des Kunden) 5,00 EUR Auslandseinsatz 1 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 2 und der EWR-Staaten 3 2,00 % vom Umsatz, mind. 1,50 EUR GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 0,00 EUR 0,51 EUR 1,00 EUR Kreditkarten - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. - Ersatzkarte 5 MasterCard - MasterCard mit PIN 29,00 EUR - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden (nur wenn bei Kartenbeantragung zuvor keine PIN mit bestellt wurde) 5,00 EUR - Ersatzkarte 5 VisaCard - VisaCard mit PIN 29,00 EUR - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden (nur wenn bei Kartenbeantragung zuvor keine PIN mit bestellt wurde) 5,00 EUR - Ersatzkarte 6 FanCard - FanCard mit PIN 0,00 EUR - zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland 0,00 EUR - bei Versendung in Europa 0,00 EUR - bei Versendung weltweit 0,00 EUR - bei Versendung per Kurier (je nach Aufwand; soweit gesetzlich zulässig) 20,00 EUR - Auslandseinsatz 1 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 2 und der EWR-Staaten 3 2,00 % vom Umsatz 1 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 2.6 dieses Verzeichnisses. 2 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 3 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 4 Hat die Bank den Verlust oder die Beschädigung der Karte zu verantworten, entfällt die Gebühr. 5 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte/PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte/Ersatz-PIN verpflichtet ist. Hat die Bank die Umstände zu vertreten, so entfällt die Gebühr. 6 Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt ausschließlich bei Verlust auf dem Postweg Sparda-Bank Berlin eg Seite 4 Stand:

19 MasterCard VisaCard FanCard 1 - pro Jahr 29,00 EUR - Zusatzkarte pro Jahr 29,00 EUR Die Jahresgebühr reduziert sich mittels einer nachträglichen Gutschrift aufgrund des innerhalb von 12 Monaten generierten Jahresumsatzes im Handel. Handelsumsatz (keine Barverfügungen und Gebühren) Jahresbeitragsrückerstattung EUR 29,00 EUR - pro Jahr 29,00 EUR - Zusatzkarte pro Jahr 29,00 EUR Die Jahresgebühr reduziert sich mittels einer nachträglichen Gutschrift aufgrund des innerhalb von 12 Monaten generierten Jahresumsatzes im Handel. Handelsumsatz (keine Barverfügungen und Gebühren) Jahresbeitragsrückerstattung EUR 29,00 EUR - pro Jahr 0,00 EUR Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes 2 (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes 2 (EWR) in einer anderen EWR-Währung 3 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes 2 (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 2 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen 12:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Karte kann nicht käuflich erworben werden Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Sparda-Bank Berlin eg Seite 5 Stand:

20 - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 1 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstage max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen 2 Belegloser Überweisungsauftrag 1 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten Überweisungsart beleghafte Überweisung je Überweisung vom Girokonto Überweisung per Sparda- Telefon- Banking elektronisch übermittelte Überweisung* per Dauerauftrag bei formloser Erteilung** als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank 1,50 EUR 1,50 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 5,00 EUR entfällt Überweisung mit IBAN 3 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/ Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet * Überweisung per Selbstbedienungsterminal und SpardaNet-Banking ** z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Sparda-Telefon-Banking Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger 1,50 EUR 1,50 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 5,00 EUR entfällt entfällt Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 1 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Sparda-Telefon-Banking, SpardaNet-Banking 2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 3 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich. Sparda-Bank Berlin eg Seite 6 Stand:

1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR- Währungen 2

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