Preis- und Leistungsverzeichnis Stand September 2008
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- Gerda Heidi Maier
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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Stand September 2008 Hamburg, den
2 Kapitel I: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr (Kontoführung, Lastschriftverkehr, Avale, Sonstiges) Kapitel II: Preise und Leistungsmerkmale beim Überweisungs- und Scheckverkehr sowie kartengestützten Zahlungsverkehr Kapitel III: Preise für Wertpapierdienstleistungen Kapitel IV: Nicht belegt Kapitel V: Fremdwährungsgeschäfte/Währungssicherungsgeschäfte Kapitel VI: Hinweis zu außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren Für die in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen ( 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen. Der Kunde trägt alle Auslagen, die anfallen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder in seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut).
3 Inhaltsverzeichnis Kapitel I: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr PrivatKonto PrivatGirokonto Avale Reisezahlungsmittel... 5 Kapitel II: Preise und Leistungsmerkmale beim Überweisungs- und Scheckverkehr sowie kartengestützten Zahlungsverkehr Inlandsüberweisungen und EU-Standardüberweisungen Überweisungsausgänge (nicht grenzüberschreitend) Entgelte Wertstellung Überweisungseingänge Dauerauftrag Grenzüberschreitender Überweisungsverkehr innerhalb der... 7 Europäischen Union und der EWR-Staaten (außer EU-Standardüberweisungen) Überweisungsausgänge Entgelte Überweisungseingänge Entgelte Grenzüberschreitender Überweisungsverkehr außerhalb der... 9 Europäischen Union und der EWR-Staaten (außer EU-Standardüberweisungen) Preise für zusätzliche Dienstleistungen Preise im Scheckverkehr Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen aus dem Ausland Kartengestützer Zahlungsverkehr Kapitel III: Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden und Geschäftskunden An- und Verkauf Transaktionsentgelt Teilausführungen Nicht belegt Vormerkung von Aufträgen Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Übertragung von Wertpapieren zu Lasten des Depots Kapitalveränderungen Ausübung von Options- und Wandelanleihen Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien Umtausch von Wertpapier-Urkunden Bearbeitung von Kundenaufträgen in Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung Einlösung von Ertragsscheinen Einlösung fälliger Wertpapiere Aufstellungen Zweitschriften auf Kundenwunsch Vermögensbildungssparpläne Fondsvermögensverwaltung Vermögensverwaltung Kapitel IV: Nicht belegt... Kapitel V: Fremdwährungsgeschäfte/Währungssicherungsgeschäfte Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden Währungssicherungsgeschäfte Kapitel VI: Außergerichtliche Streitschlichtung für Privatkunden und Geschäftskunden... 14
4 Kapitel I: 1. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr (Kontoführung, Lastschriftverkehr, Avale, Sonstiges) 1.1 PrivatKonto Zinssatz für Guthaben bis EUR 999,99 0,5 % p. a. Zinssatz für Guthaben ab EUR 1.000,00 Zinssatz für Guthaben in USD 3,0 % p.a. 1,0 % p.a. Zinssatz für ungenehmigte Kontoüberziehungen in EUR 12,85 % p. a. Zinssatz für Kontoüberziehungen in USD Zinssatz für Privatkonten in Fremdwährung (außer USD) Kontoführungspauschale monatlich Postengebühr pro Buchung Kontoauszug / Tagesauszug ab monatlichem Rhythmus - USD-Konten werden nur auf Guthabenbasis geführt Information auf Anfrage Kontoauszug / Tagesaufzug - tgl. / wöchentlich - EUR 0,55 Abholer Zusendung der gesammelten Abholerpost ab monatlichem Rhythmus Lastschrifteneinlösung nur für EUR-Konten - Portokosten Wertstellungen bei Abbuchungen vom Konto Barauszahlung nur für EUR-Konten - Lastschriften nur für EUR-Konten - Schecks Überweisungen / Zahlungsaufträge Wertstellungen bei Gutschriften auf dem Konto Bareinzahlungen nur EUR-Konten - Überweisungs- / Zahlungseingänge Lastschrifteneinreichungen nur EUR--Konten - Scheckeinreichungen EUR Scheckeinreichungen USD Auszahlungstag Tag der Vorlegung Tag der Vorlegung Ausführungstag Einzahlungstag Buchungstag + 1 Bankarbeitstag Buchungstag + 2 Bankarbeitstage Buchungstag + 2 Bankarbeitstage Information auf Anfrage 1.2 PrivatGirokonto Zinssatz für Guthaben in EUR 0,5% p.a. Zinssatz für genehmigte Kontoüberziehungen in EUR 11,35% p. a. Zinssatz für ungenehmigte Kontoüberziehungen in EUR 12,85% p.a. Kontoführungspauschale monatlich EUR 3,00 Postengebühr pro Buchung EUR 0,50 Kontoauszug / Tagesauszug EUR 0,55 Abholer und Minderjährige Zusendung der gesammelten Abholerpost ab monatlichem Rhythmus Lastschrifteneinlösung Wertstellungen bei Abbuchungen vom Konto Barauszahlung nur für EUR-Konten - Lastschriften nur für EUR-Konten - Schecks Überweisungen / Zahlungsaufträge Portokosten Kostenfrei Auszahlungstag Tag der Vorlegung Tag der Vorlegung Ausführungstag
5 Wertstellungen bei Gutschriften auf dem Konto Bareinzahlungen nur EUR-Konten - Überweisungs- / Zahlungseingänge Lastschrifteneinreichungen nur EUR--Konten - Scheckeinreichungen EUR Scheckeinreichungen USD Einzahlungstag Buchungstag + 1 Bankarbeitstag Buchungstag + 2 Bankarbeitstage Buchungstag + 2 Bankarbeitstage Information auf Anfrage 1.3 Avale Avalprovision 2,00 % p.a., vierteljährlich im voraus mind. EUR 50,00 pro angefangenes Kalendervierteljahr. Ausstellung der Urkunde EUR 50,00 Änderungsprovision EUR 50,00 Eventuelle Portokosten, Kurierdienste, sowie fremde Spesen werden gesondert belastet. 1.4 Reisezahlungsmittel Entfällt Kapitel II: 2. Preise und Leistungsmerkmale beim Überweisungs- und Scheckverkehr sowie kartengestützten Zahlungsverkehr 2.1 Inlandsüberweisungen und EU-Standardüberweisungen Unter den unten angegebenen Bedingungen werden diese Zahlungen ohne Abwicklungsgebühr von uns ausgeführt: a. Die Auftragswährung und die Kontowährung ist EUR. Der zu überweisende Betrag darf EUR ,00 nicht überschreiten. b. Die Überweisung erfolgt in einen EU-Staat. c. Im Feld "Gebührenregelung" muss die Option SHA (Share = Gebührenteilung) angegeben werden; bei der Wahl dieser Option hat der Auftraggeber eine eventuelle bei der beauftragten Bank anfallende Gebühr zu zahlen, während die eventuellen Gebühren der Empfängerbank vom Begünstigten zu tragen sind. d. Die International Bank Account Number (IBAN) des Begünstigten und der Bank Identifier Code (BIC) des Kreditinstituts des Begünstigten sind anzugeben. e. Der Verwendungszweck darf maximal 2 Zeilen à 35 Stellen lang sein. f. Keine Weisungen an die Empfängerbank. Was ist die IBAN? IBAN steht für International Bank Account Number und ist eine international standardisierte Kontonummer. Die IBAN besteht aus einem internationalen Teil dem Länderkennzeichen und der Prüfzahl und einer national festgelegten Komponente. Für Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer (10-stellig). Die Länge der IBAN ist je Land unterschiedlich, aber innerhalb eines Landes einheitlich. Mit Hilfe der Prüfzahl werden wir die Plausibilität der IBAN des Begünstigten noch vor der Ausführung der Überweisung prüfen. Wir sind jedoch nicht dazu berechtigt, eine inkorrekte IBAN zu verbessern. Was ist der BIC? Der BIC ( Bank Identifier Code, auch als SWIFT-Code bekannt) ist die weltweit eindeutige Identifizierung von Kreditinstituten. Der BIC ist acht oder elf Stellen lang.
6 Woher bekommen Sie IBAN und BIC des Begünstigten? Die IBAN des Begünstigten und den BIC des Kreditinstituts des Begünstigten erhalten Sie ausschließlich vom Begünstigten. Wenn Sie zum Beispiel eine Rechnung begleichen möchten, entnehmen Sie IBAN und BIC den Geschäftspapieren Ihres Vertragspartners beispielsweise der Rechnung oder dem Briefbogen. Finden Sie diese Angaben dort nicht, fragen Sie bei Ihrem Vertragspartner nach. Woher bekommen Sie IBAN und BIC für Ihr Konto? Ihre IBAN entnehmen Sie bitte Ihrem Kontoauszug. Der BIC für unsere Bank lautet HNCODEHH. Bei per Überweisungsformular, per Fax, per oder per Telex eingereichten Aufträgen werden Ihnen Kosten in Höhe von EUR 5,00 pro Zahlung in Rechnung gestellt. Sind die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, werden die Überweisungen als normale Auslandszahlungen angesehen und die normalen Abwicklungsgebühren berechnet. 2.2 Überweisungsausgänge (nicht grenzüberschreitend) a. Überweisungsverkehr Beginn der Ausführungsfrist und Ende der Annahmefrist: Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die nach Nr. II 1 der Bedingungen für den Zahlungsverkehr zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder eine ausreichende Kreditlinie eingeräumt ist. Annahmefrist ist bis Uhr werktags, außer sonnabends. b. Ausführungsfristen Inlandsüberweisungen: Überweisungen werden baldmöglichst ausgeführt, längstens jedoch innerhalb der nachstehenden Fristen: Überweisungen in EUR an ein anderes Kreditinstitut: binnen drei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstitutes des Begünstigten. Überweisungen in EUR innerhalb der Bank: binnen eines Bankgeschäftstages auf das Konto des Begünstigten. Überweisungen an ein anderes Kreditinstitut, die auf eine andere Währung eines der EU-Staaten bis zu einem Gegenwert von höchstens EUR lauten: binnen fünf Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstitutes des Begünstigten. Überweisungen innerhalb der Bank, die auf eine andere Währung eines der EU-Staaten bis zu einem Gegenwert von höchstens EUR lauten: binnen zwei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Begünstigten. Überweisungen, die weder auf EUR noch auf eine Währung eines unter Punkt 1g Staates lauten (Drittstaatenwährung) werden baldmöglichst ausgeführt. EU-Standardüberweisungen: Die Zeitspanne bis zur Gutschrift der Überweisung auf dem Konto des Begünstigten (Ausführungsfrist) beträgt maximal drei Bankgeschäftstage. 2.3 Entgelte Es wird lediglich das vereinbarte Buchungspostenentgelt belastet. Erfüllt der vorliegende Überweisungsauftrag die Voraussetzungen einer EU-Standardüberweisung siehe B 1. nicht oder nur teilweise wird dieser zu den Konditionen für Auslandsüberweisungen ausgeführt. Weitere Positionen (nur für den Inlandszahlungsverkehr): Eilüberweisung EUR 6,00 Faxavis EUR 10,00
7 2.4 Wertstellung Tag der Ausführung 2.5 Überweisungseingänge Gutschrift: maximal ein Bankgeschäftstag nach Eingang des Überweisungsbetrages bei der Bank 2.6 Dauerauftrag Gutschriften sowie Lastschriften: Einrichtung EUR 2,50 Änderung (nur Gutschriften) EUR 2, Grenzüberschreitender Überweisungsverkehr innerhalb der Europäischen Union und der EWR-Staaten (außer EU-Standardüberweisungen) Dieses Kapitel gilt für grenzüberschreitende Überweisungen in EWR-Staaten grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union in Euro mit einem Betrag höher als EUR ,00 grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union mit der Entgeltregelung OUR oder BEN grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union in einer anderen Währung als EUR 2.8 Überweisungsausgänge a. Annahmefrist für Überweisungen, die am gleichen Tag ausgeführt werden sollen: bis Uhr werktags, außer sonnabends. b. Ausführungsfristen: Die Zeitspanne bis zur Gutschrift der Überweisung auf dem Konto des Kreditinstitutes des Begünstigten (Ausführungsfrist) beträgt maximal 5 Geschäftstage c. Ausführungsfristbeginn: Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die nach Nr. II 1 der Bedingungen für den Zahlungsverkehr zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder eine ausreichende Kreditlinie eingeräumt ist. 2.9 Entgelte a. Entgeltpflichtiger: Der Überweisende trägt Entgelte bei seiner Bank und der Begünstigte trägt die übrigen Entgelte (SHARE-Überweisung), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung: Der Überweisende trägt Entgelte bei seiner Bank und der Begünstigte trägt die übrigen Entgelte, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. BEN-Überweisung: Der Begünstigte trägt alle Entgelte. Das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht einer SHARE-Überweisung. OUR-Überweisung: Der Überweisende trägt alle Entgelte. Die von Drittbanken in Rechnung gestellten Entgelte werden dem Auftraggeber betragsgenau nachbelastet.
8 Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jeden beteiligtem Kreditinstitut (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. b. Höhe der Entgelte: Überweisungsbetrag: Bis EUR 50,00 EUR 3,50 Ab EUR 50,00 1, mind. EUR 12,50 c. Wertstellung: Ausführungstag 2.10 Überweisungseingänge a. Gutschrift: maximal ein Bankgeschäftstag nach Eingang des Überweisungsbetrages bei der Bank b. Wertstellung: EUR-Zahlung zur Gutschrift auf EUR-Konto: Geldeingang bei der Bank + 1 Bankgeschäftstag EUR-Zahlung zur Gutschrift auf Fremdwährungskonto bzw. Zahlung in Fremdwährung und Gutschrift auf EUR-Konto: Geldeingang bei der Bank + 2 Bankgeschäftstage Zahlung in Fremdwährung und Gutschrift auf Fremdwährungskonto: Geldeingang bei der Bank + 1 Bankgeschäftstag 2.11 Entgelte a. Entgeltpflichtiger: Wer für die Ausführung der Überweisung die angefallenen Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung: Der Überweisende trägt Entgelte bei seiner Bank und der Begünstigte trägt die übrigen Entgelte, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. BEN-Überweisung: Der Begünstigte trägt alle Entgelte. Das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht einer SHARE-Überweisung. OUR-Überweisung: Der Überweisende trägt alle Entgelte. Die von Drittbanken in Rechnung gestellten Entgelte werden dem Auftraggeber betragsgenau nachbelastet. Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem beteiligten Kreditinstitut (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. b. Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag: Bis EUR 50,00 EUR 3,50 Ab EUR 50,00 1, mind. EUR 12,50
9 2.12 Grenzüberschreitender Überweisungsverkehr außerhalb der Europäischen Union und der EWR-Staaten (außer EU-Standardüberweisungen) Überweisungsausgänge a. Annahmefrist für Überweisungen: bis Uhr werktags, außer sonnabends. b. Entgeltpflichtiger: Der Überweisende trägt Entgelte bei seiner Bank und der Begünstigte trägt die übrigen Entgelte (SHARE-Überweisung), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung: Der Überweisende trägt Entgelte bei seiner Bank und der Begünstigte trägt die übrigen Entgelte, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. BEN-Überweisung: Der Begünstigte trägt alle Entgelte. Das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht einer SHARE-Überweisung. OUR-Überweisung: Der Überweisende trägt alle Entgelte. Die von Drittbanken in Rechnung gestellten Entgelte werden dem Auftraggeber betragsgenau nachbelastet. Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem beteiligten Kreditinstitut (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. c. Höhe der Entgelte: Überweisungsbetrag: Bis EUR 50,00 EUR 3,50 Ab EUR 50,00 1, mind. EUR 12,50 d. Ausführungsfristen Die Überweisungen werden baldmöglichst auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten bewirkt Überweisungseingänge a. Entgeltpflichtiger: Wer für die Ausführung der Überweisung die angefallenen Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung: Der Überweisende trägt Entgelte bei seiner Bank und der Begünstigte trägt die übrigen Entgelte, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. BEN-Überweisung: Der Begünstigte trägt alle Entgelte. Das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht einer SHARE-Überweisung. OUR-Überweisung: Der Überweisende trägt alle Entgelte. Die von Drittbanken in Rechnung gestellten Entgelte werden dem Auftraggeber betragsgenau nachbelastet.
10 Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem beteiligten Kreditinstitut (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. b. Höhe der Entgelte: Überweisungsbetrag: Bis EUR 50,00 EUR 3,50 Ab EUR 50,00 1, mind. EUR 12, Preise für zusätzliche Dienstleistungen Fax-Avis EUR 25,00 Reklamation (kein Fehler der Hesse Newman & Co. AG) EUR 30,00 Überweisungsrückruf EUR 15,00 Schecksperre EUR 15, Preise im Scheckverkehr Scheckverkehr im Inland: Scheckeinlösung EUR 0,00 Scheckeinzug EUR 0,00 Scheckvordrucke pro Stück (Privatkunden) EUR 0,05 Scheckvordrucke pro Stück (Geschäftskunden) Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Portokosten Schecksperre EUR 2,50 Bereitstellung eines Bundesbank-Schecks EUR 10,00 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks EUR 25, Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland in EUR sowie in Fremdwährung 1, mind. EUR 12, Scheckzahlungen aus dem Ausland in EUR und in Fremdwährung Gutschrift erfolgt nach Eingang. 1, mind. EUR 12,50 Kosten wie Kurierdienst, Reklamationen, Telefon/Fax sowie fremde Bankspesen werden separat berechnet Kartengestützer Zahlungsverkehr Anmerkung: Die Ausgabe von EC-Karte und MasterCard ist bonitätsabhängig. EC-Karte/MasterCard Classic Hauptkarte (jährlich) nur in Verbindung mit einem PrivatGiroKonto in EUR EC-Karte/MasterCard Classic Zusatzkarte (jährlich) - nur in Verbindung mit einem PrivatGiroKonto in EUR EC-Karte/MasterCard Gold Hauptkarte (jährlich)- nur in Verbindung mit einem PrivatGiroKonto in EUR EC-Karte/MasterCard Gold Zusatzkarte (jährlich) - nur in Verbindung mit einem PrivatGiroKonto in EUR EC-Karte/MaestroCard allein (jährlich) nur für PrivatKonto EUR 50,00 EUR 25,00 EUR 90,00 EUR 35,00 EUR 10,00
11 Barabhebung an Geldautomaten mittels Karte EUR 4,00 *) *) - Pro Monat sind fünf Geldabhebungen im Inland - Kapitel III: 3. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden und Geschäftskunden Ausführung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Zu den unten aufgeführten Transaktionsentgelten kommen ggf. weitere fremde Spesen und Gebühren) 3.1 An- und Verkauf Mindestanlagesumme EUR 2.500, Transaktionsentgelt Ausführung im Inland Aktien 1,00 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 25,00 Optionsscheine 1,00 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 25,00 Zero Bonds 0,50 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 25,00 Bezugsrechte 1,00 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 10,00 Investmentanteile (nur Verkauf börslich) 1,00 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 25,00 Genusscheine / Genussrechte 1,00 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 25,00 Verzinsl. Wertpapiere / Zertifikate / strukt. Produkte 0,50 % v. Nennwert, mind. EUR 25,00 Optionsanleihen 0,50 % v. Nennwert, mind. EUR 25,00 Sonstige Wertpapiere bestimmt sich nach Art des Wertpapiers und orientiert sich an den o.g. Wertpapierarten Ausführung im Ausland Aktien 1,00 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 40,00 Optionsscheine 1,00 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 40,00 Zero Bonds 0,50 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 40,00 Bezugsrechte 1,00 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 20,00 Investmentanteile (nur Verkauf börslich) 1,00 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 40,00 Genusscheine /Genussrechte 1,00 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 40,00 Verzinsl. Wertpapiere / Zertifikate / Struturierte Produkte 0,50 % v. Nennwert, mind. EUR 40,00 Optionsanleihen 0,50 % v. Nennwert, mind. EUR 40,00 Sonstige Wertpapiere bestimmt sich nach Art des Wertpapiers und orientiert sich an den o.g. Wertpapierarten 3.3 Teilausführungen Kommt es infolge enger Marktverhältnisse oder im fortlaufenden Handel oder bei Einheitskursfeststellung zu Teilausführungen, kann jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet werden. 3.4 Nicht belegt
12 3.5 Vormerkung von Aufträgen a. Erteilung eines limitierten Auftrags b. Bei Nichterfüllung EUR 4,00 c. Änderung eines Auftrags EUR 4,00 ( z. B. Änderung des Limits, der Gültigkeitsdauer etc. ) d. Erteilung eines Zeichnungsauftrages bei Zuteilung wie Kauf bei Nicht-Zuteilung 3.6 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren Die Berechnung erfolgt jährlich nachträglich auf den Depotbestand per Bei unterjährigen Depotschließungen erfolgt eine zeitanteilige Berechnung der Depotgebühren Für Depots von Minderjährigen werden keine Depotgebühren berechnet Girosammelverwahrung Aktien 0,075 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 8,00 Optionsscheine 0,075 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 8,00 Zero Bonds 0,075 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 8,00 Investmentanteile 0,075 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 8,00 Genusscheine /Genussrechte 0,075 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 8,00 Verzinsl. Wertpapiere / Zertifikate 0,125 % v. Euro-Nennwert, mind. EUR 8,00 Optionsanleihen 0,125 % v. Euro-Nennwert, mind. EUR 8,00 - HNC-Zertifikate sind depotgebührenfrei Wertpapierrechnung Aktien 0,20 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 8,00 Optionsscheine 0,20 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 8,00 Zero Bonds 0,20 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 8,00 Investmentanteile 0,20 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 8,00 Genusscheine /Genussrechte 0,20 % v. Euro-Kurswert, mind. EUR 8,00 Verzinsl. Wertpapiere / Zertifikate 0,20 % v. Euro-Nennwertt, mind. EUR 8,00 Optionsanleihen 0,20 % v. Euro-Nennwert, mind. EUR 8,00 Mindestpreis pro Depot EUR 25,00 - HNC-Zertifikate sind depotgebührenfrei Die Sätze / Gebühren verstehen sich zzgl. gesetzlicher UST 3.7 Übertragung von Wertpapieren zu Lasten des Depots a. zugunsten eines anderen Depots des Depotinhabers bei der Bank b. zugunsten eines Depots eines Dritten bei der Bank c. zugunsten eines Depots bei einem anderen Verwahrer d. Wertpapierübertrage aus Anlass einer Depotschließung
13 Anmerkung: Gebühren, die uns von Dritten in Rechnung gestellt werden, geben wir an unsere Kunden weiter. Diese können von Lagerstelle und Lagerland jeweils unterschiedlich hoch sein! 3.8 Kapitalveränderungen Üblicherweise Berechnung wie bei Kauf / Verkauf, sofern nicht Sonderregelungen eine andere Berechnung vorgeben. 3.9 Ausübung von Options- und Wandelanleihen Üblicherweise Berechnung wie bei Kauf / Verkauf, sofern nicht Sonderregelungen eine andere Berechnung vorgeben Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien Inland Ausland 3.11 Umtausch von Wertpapier-Urkunden Übernahmeangebote/Barabfindungen/Rückkaufsangebote Umtausch von Originalaktien in Miteigentumsanteile/Rücktausch Die Bank wird die ihr bei Auftragsausführung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen Bearbeitung von Kundenaufträgen in Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen pro Land, Antrag und Jahr EUR 25,00 Gebühren verstehen sich zzgl. gesetzlicher UST. (Wird zurzeit nur für das Land Niederlande angeboten. Für die Rückforderung ist die Erteilung einer Vollmacht erforderlich.) 3.13 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung 3.14 Einlösung von Ertragsscheinen Aus dem Depotbestand / Inland Aus dem Depotbestand / Ausland 3.15 Einlösung fälliger Wertpapiere Aus dem Depotbestand / Inland Aus dem Depotbestand / Ausland 3.16 Aufstellungen Depotaufstellung per Ertragsaufstellung per Steuerbescheinigung per Zweitschriften auf Kundenwunsch Depotaufstellungen pro Depot und Anzahl nach Aufwand Depotaufstellungen pro Depot und Anzahl nach Aufwand Erträgnisaufstellungen pro Depot und Anzahl nach Aufwand Jahressteuerbescheinigung pro Depot und Anzahl nach Aufwand Mindestgebühr EUR 50,00
14 3.18 Vermögens-Aufbausparpläne Management Fee Ausgabeaufschlag (auf Sparplansumme) 1,75 % p.a. zzgl. gesetzlicher MwSt. 5% zzgl. gesetzlicher MwSt Fondsvermögensverwaltung Management Ausgabeaufschlag - Fee 1) einmalig Konservativ 1,00 % p.a. 3,00 % Risikobewusst 1,50 % p.a. 4,00 % Spekulativ 2,00 % p.a. 5,00 % 1) zzgl. gesetzlicher MwSt 3.20 Vermögensverwaltung Management Ausgabeaufschlag - Fee 2) einmalig Konservativ 1,2,3 1,00 % p.a. 3,00 % Risikobewusst 1,2,3 1,50 % p.a. 4,00 % Spekulativ 1,2,3 2,00 % p.a. 5,00 % 2) zzgl. gesetzlicher MwSt Kapitel IV: 4. Nicht belegt Kapitel V: 5. Fremdwährungsgeschäfte/Währungssicherungsgeschäfte 5.1 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden Abrechnung zu dem von unserem Kontrahenten berechneten Umrechnungskurs. 5.2 Währungssicherungsgeschäfte Die Konditionen teilen wir Ihnen auf Anfrage mit. Kapitel VI: 6. Außergerichtliche Streitschlichtung für Privatkunden und Geschäftskunden Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus der Anwendung des Überweisungsrechts ( 675a bis 676g des Bürgerlichen Gesetzbuches) oder dem Missbrauch einer Zahlungskarte ( 676h Satz1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) können auch Geschäftskunden den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankengewerbe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.v., Postfach , Berlin, zu richten. Weitere Informationen zum Ombudsmann und dem Ombudsmann-Verfahren erhalten Sie auch im Internet unter
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