Preis- und Leistungsverzeichnis VON ESSEN GmbH & Co. KG Bankgesellschaft

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis VON ESSEN GmbH & Co. KG Bankgesellschaft Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Kontoführung, Bareinzahlungen und -auszahlungen, Sparverkehr, Kreditgeschäft, Reisezahlungsmittel, Safes und Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale beim Überweisungs- und Scheckverkehr sowie Kapital C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden Kapital D: Hinweis zu außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren für Privatkunden und Geschäftskunden Für die in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die VON ESSEN GmbH & CO. KG Bankgesellschaft die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen ( 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen. Der Kunde trägt alle Auslagen, die anfallen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Preis- und Leistungsverzeichnis -1- Stand: 1. März 2008, Gültigkeit: Bis auf weiteres

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Kontoführung, Bareinzahlungen und -auszahlungen, Sparverkehr, Kreditgeschäft, Reisezahlungsmittel, Safes und Sonstiges) I. Persönliche Konten 1. Preismodell für Privat-/Geschäftsgirokonten (keine Neuabschlüsse möglich) Guthabenzinsen "Geschäftsgiro" 0,50 % p.a. Guthabenzinsen "Privatgiro" 1,75 % p.a. Überziehungskredit Zinssatz für eingeräumte Überziehungskredite (Dispositionskredit) 12,25 % p.a. Zinssatz für geduldete Überziehungskredite (Kontoüberziehung) 15,75 % p.a. Grundpreis pro Monat EUR 1,50 Preis pro Buchungsposten EUR 0,25 Freiposten je Monat/Stück (gültig nur für "Privatgiro") sechs (6) Freiposten Daueraufträge Einrichtung/Änderung/Löschung Rechnungsabschluss "Geschäftsgiro" Rechnungsabschluss "Privatgiro" monatlich zum Ultimo vierteljährlich zum Quartal 2. Übermittlung des Kontoauszuges (pro Vorgang) Selbstabholer Zusendung Portoauslagen Duplikate je Kontoauszug und Beleg EUR 2,50 3. Wertstellungen (außer Überweisungsverkehr 1) ) a. Wertstellungen bei Gutschriften auf dem Konto Scheckeinreichungen (Inland) sämtliche Kreditinstitute ein (1) Geschäftstag nach Einreichung 2) Scheckeinreichungen (Ausland) sämtliche Kreditinstitute fünf (5) Geschäftstage nach Einreichung 2) Bareinzahlungen (Giro- und Sparkonten) Einzahlungstag b. Wertstellungen bei Abbuchungen vom Konto Schecks und Lastschriften Tag der Belastung 3) Barauszahlungen am Schalter am Geldautomat mit Debitkarte - beim eigenen Kreditinstitut Auszahlungstag - - beim fremden Kreditinstitut - Buchungstag 3) mit Kreditkarte - beim eigenen Kreditinstitut beim fremden Kreditinstitut Buchungstag 3) Buchungstag 3) Hinweis: 1) Hinweis: 2) Hinweis: 3) Siehe Kapitel B.I. Bei Einreichungen nach Uhr gilt der nächste Geschäftstag als Einreichungstag. Der Buchungstag kann vom tatsächlichen Zahlungstag abweichen. Preis- und Leistungsverzeichnis -2- Stand: 1. März 2008, Gültigkeit: Bis auf weiteres

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Kontoführung, Bareinzahlungen und -auszahlungen, Sparverkehr, Kreditgeschäft, Reisezahlungsmittel, Safes und Sonstiges) II. Bareinzahlungen und -auszahlungen Bareinzahlung zugunsten Dritter auf Konten bei uns EUR 1,00 auf Konten bei anderen Kreditinstituten EUR 5,00 Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomat mit Debitkarte entfällt mit MasterCard oder anderen Kreditkarten entfällt entfällt Barauszahlung an fremde Kunden mit Debitkarte oder Kreditkarten entfällt enfällt Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Kreditinstituten (KI) mit Debitkarte am Schalter am Geldautomat bei inländischen KI und KI in der EU entfällt EUR 5,00 bei ausländischen KI in Fremdwährung entfällt 1,00 %, min. EUR 5,00 mit Kreditkarte bei in- und ausländischen KI in Fremdwährung 3,00 %, min. EUR 5,11 2,00 %, min. EUR 5,11 III. Sparverkehr (keine Neuabschlüsse möglich) 1. Sparkonten, Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung Einrichtung/Übertragung/Auflösung Mietkaution Vormerken einer Verpfändung zugunsten des Vermieters (einmalig) EUR 12, Sparkonten, Zinssätze für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist 2,00 % mit sechsmonatiger Kündigungsfrist 2,25 % mit einjähriger Kündigungsfrist 2,50 % mit zweijähriger Kündigungsfrist 2,75 % mit vierjähriger Kündigungsfrist 3,00 % Vorfälligkeitspreis: Der Vorfälligkeitspreis für die vorzeitige Rückzahlung von Spareinlagen beträgt derzeit ¼ des jeweils für die betreffende Spareinlage geltenden Zinssatzes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (maximal 900 Tage). Von Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist können - soweit nichts anderes vereinbart ist ohne Kündigung bis zu EUR 2.000,00 für jedes Sparkonto innerhalb von einem Kalendermonat abgehoben werden. 2. Bonussparpläne Zinssatz für Bonussparpläne 3,70 % Einmalige Bonuszahlung, je nach Laufzeit 3,00-30,00 % Preis- und Leistungsverzeichnis -3- Stand: 1. März 2008, Gültigkeit: Bis auf weiteres

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Kontoführung, Bareinzahlungen und -auszahlungen, Sparverkehr, Kreditgeschäft, Reisezahlungsmittel, Safes und Sonstiges) IV. Regelleistungen bei privaten Krediten/Darlehen 1. Beispiel: Ratendarlehen Schaltergeschäft Darlehensbetrag EUR ,00 Zinssatz (vom ursprüngl. Darlehensbetrag) pro Jahr 7,462 % Bearbeitungsentgelt (vom ursprüngl. Darlehensbetrag) 3,00 % Effektiver Jahreszinssatz - laufzeitabhängig - z.b. 36 Monate Laufzeit pro Jahr 9,90 % Gesamtkosten: Bei einer Laufzeit von 36 Monaten ergeben sich pro EUR 500,00 Darlehensbetrag Gesamtkosten von EUR 76, Beispiel: Ratendarlehen Schaltergeschäft Darlehensbetrag EUR ,00 Zinssatz (vom ursprüngl. Darlehensbetrag) pro Jahr 10,478 % Bearbeitungsentgelt (vom ursprüngl. Darlehensbetrag) 4,00 % Effektiver Jahreszinssatz - laufzeitabhängig - z.b. 60 Monate Laufzeit pro Jahr 12,90 % Gesamtkosten: Bei einer Laufzeit von 60 Monaten ergeben sich pro EUR 500,00 Darlehensbetrag Gesamtkosten von EUR 170, Beispiel: Privatkredite Kreditlinie (Kreditbetrag) EUR ,00 Zinssatz variabel pro Jahr 7,25 % Einmaliges Bearbeitungsentgelt (Entgelt als Abschlag) 1,00 % Anfänglicher effektiver Jahreszins gem. PAngV bei 12 Monaten Laufzeit pro Jahr 8,57 % Überziehungszinssatz für Privatkredite (Kontoüberziehung der Kreditlinie) pro Jahr 10,75 % Preis- und Leistungsverzeichnis -4- Stand: 1. März 2008, Gültigkeit: Bis auf weiteres

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Kontoführung, Bareinzahlungen und -auszahlungen, Sparverkehr, Kreditgeschäft, Reisezahlungsmittel, Safes und Sonstiges) V. Sonderleistungen bei privaten Krediten/Darlehen Kontoauszug "Ratendarlehen" auf Wunsch des Kunden EUR 10,00 Zahlungsplanänderung (auf Kundenwunsch oder vom Kunden zu vertreten) 5) EUR 25,00 Vorzeitige Ablösung/Ablösegebühr/Vorfälligkeitsentgelt (Auflösung ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist) bei nicht grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen 5) 3 % vom Restbetrag zzgl. EUR 40,00 Rücklastschriften 4) 5) pro Vorgang EUR 9,00 Versand Kfz.-Brief (StVA) EUR 15,00 Zession erledigt melden (StVA) EUR 10,00 Kfz.-Sicherstellungsentgelt EUR 125,00 zuzüglich Kilometergeld EUR 0,36/km (von der zuständigen Niederlassung aus berechnet) Im Falle einer erforderlichen Anschriften- oder Arbeitgeberermittlung: Anfrage beim Einwohnermeldeamt EUR 23,00 Auskunfteigebühren max. EUR 40,00 Kontoauszug "grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen" auf Wunsch des Kunden EUR 10,00 Zahlungsplanänderung "grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen" (auf Kundenwunsch oder vom Kunden zu vertreten) 5), je Konto EUR 25,00 Ausstellung von Fremdmittelbescheinigungen EUR 15,00 Duplikat einer Jahreszinsbescheinigung EUR 15,00 Verwaltungsaufwand bei Fremdablösungen "grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen", je Konto EUR 80,00 Mahnkosten 6) EUR 9,00 Hinweis: 4) Hinweis: 5) Hinweis: 6) Entgelt für nicht eingelöste Lastschriften bei Einzug von Fremdbank, wenn mit dem Kreditnehmer die Zahlung der Kreditrate per Lastschrift vereinbart und die Nichteinlösung der Lastschrift vom Kreditnehmer zu vertreten ist. Das Entgelt in Höhe von EUR 9,00 setzt sich zusammen aus fremden Rücklastschriftkosten in Höhe von EUR 3,00 (Interbankenentgelt), die der Bank seitens der kontoführenden Bank im Falle der Nichteinlösung in Rechnung gestellt werden, sowie EUR 6,00 als der Bank in Folge der nicht vertragsgemäßen Zahlung entstandener Schaden. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Bank kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Bank bleibt der Nachweis eines höheren Schadens im Einzelfall vorbehalten. Wird eine Rate ganz oder teilweise länger als eine Woche nach Fälligkeit nicht gezahlt, so erhebt die Bank zugleich mit dem Mahnschreiben zur Abdeckung der Mahnkosten die angegebene Gebühr. Der Nachweis eines geringeren Schaden bleibt dem Kunden vorbehalten. Preis- und Leistungsverzeichnis -5- Stand: 1. März 2008, Gültigkeit: Bis auf weiteres

6 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Kontoführung, Bareinzahlungen und -auszahlungen, Sparverkehr, Kreditgeschäft, Reisezahlungsmittel, Safes und Sonstiges) VI. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks (wird nicht angeboten) entfällt Barauszahlung von Reiseschecks, pro Reisescheck EUR 2,50 Ankauf / Rücknahme unbenutzter Reiseschecks durch die Bank (Ausgabestelle), pro Reisescheck EUR 2,50 VII. Safes (nur in der Niederlassung Berlin) Mietpreis für Safes (pro Jahr) bis 7,5 cm EUR 46, % USt = EUR 55,00 bis 15,0 cm EUR 54, % USt = EUR 65,00 VIII. Sonstiges Giro-Plus Barscheck auf Wunsch des Kunden, pro Scheck EUR 2,50 Bestätigung von Bankvollmachten "Einschreiben/Rückschein eigenhändig", Portoauslagen zurzeit EUR 6,20 Im Falle einer erforderlichen Anschriftenermittlung Anfrage beim Einwohnermeldeamt EUR 10,00 Übertragung / Abtretung / Verpfändung von Bankguthaben pro Kontovertrag / pro Urkunde EUR 12,50 Außerhalb der Abrechnung erstellte Bestätigungen/Aufstellungen Saldenbestätigung oder Vermögensaufstellung EUR 2,50 "Einlagen"-Erträgnisaufstellung Preis- und Leistungsverzeichnis -6- Stand: 1. März 2008, Gültigkeit: Bis auf weiteres

7 B. Preise und Leistungsmerkmale beim Überweisungs- und Scheckverkehr sowie I. Überweisungsverkehr 1. Inlandsüberweisungen und EU-Standardüberweisungen Eine EU-Standardüberweisung ist eine vom überweisenden Kunden auf dem von der Bank ausgegebenen Vordruck EU-Standardüberweisung erteilte grenzüberschreitende Überweisung an einen Begünstigten in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union 7) oder in einem EWR-Staat 12) in Euro bis zu einem Betrag von Euro, bei der der Überweisende in der Überweisung - die IBAN 8) des Begünstigten, - den BIC 9) des Kreditinstituts des Begünstigten sowie - die Weisung SHARE 10) angegeben hat. a. Überweisungsausgänge aa. Annahmefrist für Überweisungen Uhr werktags, außer Sonnabende, Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember). Hinweis: 7) Hinweis: 8) Hinweis: 9) Hinweis: 10) EU-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. IBAN ist die Abkürzung für "International Bank Account Number" (=internationale Kontonummer) BIC ist die Abkürzung für "Bank Identifier Code" (=Bankidentifikationscode) SHARE ist die im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr übliche Abkürzung für die Entgeltweisung des Kunden, dass der Überweisende die Entgelte bei seiner Bank und der Begünstigte die übrigen Entgelte trägt. Preis- und Leistungsverzeichnis -7- Stand: 1. März 2008, Gültigkeit: Bis auf weiteres

8 B. Preise und Leistungsmerkmale beim Überweisungs- und Scheckverkehr sowie bb. Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt, längstens jedoch innerhalb der nachstehenden Fristen: (1) Inlandsüberweisung Überweisungsart Überweisung in Euro an ein anderes Kreditinstitut Überweisung in Euro innerhalb einer Niederlassung der Bank (Hausüberweisung) Überweisung in Euro an eine andere Niederlassung der Bank in Deutschland Überweisung an ein anderes Kreditinstitut, die auf eine andere Währung eines EU- oder EWR- Mitgliedstaates bis zu einem Gegenwert von höchstens Euro lautet Überweisung innerhalb der Bank, die auf eine andere Währung eines EU- oder EWR- Mitgliedstaates bis zu einem Gegenwert von höchstens Euro lautet Überweisung, die weder auf Euro noch auf eine Währung eines EU- oder EWR- Mitgliedstaates lautet (Drittstaaten-Währung, z.b. US-Dollar) Ausführungsfrist in Bankgeschäftstagen binnen drei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten binnen eines Bankgeschäftstages auf das Konto des Begünstigten binnen zwei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Begünstigten binnen fünf Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten binnen fünf Bankgeschäftstagen auf das Konto des Begünstigten werden baldmöglichst bewirkt (2) EU-Standardüberweisung Die Zeitspanne bis zur Gutschrift der Überweisung auf dem Konto des Kreditinstituts des Begünstigten (Ausführungsfrist) beträgt maximal: Zielland EU-Staaten (Länder =siehe Hinweis 7) ) Ausführungsfrist in Bankgeschäftstagen binnen fünf Bankgeschäftstagen 11) auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten (3) Ausführungsfristbeginn Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem bis zu der unter B.I.1.a.aa. bekannt gegebenen Annahmefrist die nach Nr. II.1 der "Bedingungen für den Überweisungsverkehr" zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist. Hinweis: 11) Bankgeschäftstage sind Werktage, an denen alle beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende ( 676a Abs.2 BGB) Preis- und Leistungsverzeichnis -8- Stand: 1. März 2008, Gültigkeit: Bis auf weiteres

9 B. Preise und Leistungsmerkmale beim Überweisungs- und Scheckverkehr sowie cc. Entgelte (soweit nicht bereits in Kapitel A.1 Privatkonten enthalten) Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung per Dauerauftrag je Überweisung per Zahlschein Eilüberweisung Überweisungsart Inlandsüberweisung/EU-Standardüberweisung in Euro an ein anderes Kreditinstitut Inlandsüberweisung in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates lautet Inlandsüberweisung, die weder auf Euro noch auf eine andere Währung eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates lautet (Drittstaatenwährung) EUR 0,25 EUR 0,25 EUR 3,00 EUR 2,50 EUR 0,25 EUR 0,25 EUR 1,00 EUR 18,75 kein Angebot kein Angebot kein Angebot EUR 18,75 kein Angebot kein Angebot kein Angebot dd. Wertstellung Tag des Zahlungsausgangs bei der Bank b. Überweisungseingänge aa. Gutschrift auf Girokonto maximal ein Bankgeschäftstag nach Eingang des Überweisungsbetrages bei der Bank bb. Wertstellung Tag des Zahlungseingangs bei der Bank c. Daueraufträge Einrichtung, Änderung, Aussetzung Preis- und Leistungsverzeichnis -9- Stand: 1. März 2008, Gültigkeit: Bis auf weiteres

10 B. Preise und Leistungsmerkmale beim Überweisungs- und Scheckverkehr sowie 2. Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union 7) und der EWR-Staaten 12) (außer EU-Standardüberweisungen 13) ) Diese Kapitel gilt für grenzüberschreitende Überweisungen in Euro mit einem Betrag höher als Euro, grenzüberschreitende Überweisungen in Euro mit einem Betrag bis maximal Euro ohne Angabe der IBAN des Begünstigten und des BIC des Kreditinstituts des Begünstigten und grenzüberschreitende Überweisungen in einer anderen Währung als Euro 14). a. Überweisungsausgänge aa. bb. Annahmefrist für Überweisungen Ausführungsfristen Uhr werktags, außer Sonnabende, Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember). Die Zeitspanne bis zur Gutschrift der Überweisung auf dem Konto des Kreditinstituts des Begünstigten (Ausführungsfrist) beträgt maximal fünf (5) Bankgeschäftstage (gesetzliche Regelausführungsfrist). Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem bis zu der unter B.I.2.a.aa. bekannt gegebenen Annahmefrist die nach Nr. III.1 der "Bedingungen für den Überweisungsverkehr" zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist. Hinweis: 7) Hinweis: 12) Hinweis: 13) Hinweis: 14) EU-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. EWR-Staaten derzeit: Liechtenstein, Norwegen und Island. Vergleiche zur EU-Standardüberweisung Kapitel B.I.1. Währungen derzeit: Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Slowakische Krone, Tschchische Krone, Ungarischer Forint. Preis- und Leistungsverzeichnis -10- Stand: 1. März 2008, Gültigkeit: Bis auf weiteres

11 B. Preise und Leistungsmerkmale beim Überweisungs- und Scheckverkehr sowie cc. Entgelte (1) Entgeltpflichtiger Der Überweisende trägt alle Entgelte (= OUR-Überweisung), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank, und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte BEN-Überweisung = (nicht möglich bei Überweisungen unterhalb von EUR oder Gegenwert in Euro) = Begünstigter trägt alle Entgelte (das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung) Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. (2) Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag OUR SHARE unter EUR ,00 (oder Gegenwert) 1,50, mind. EUR 18,75 EUR 18,75 ab EUR ,00 (oder Gegenwert) 1,50, mind. EUR 75,00 EUR 75,00 Schwedische Kronen bis zum Gegenwert von Euro Es gilt der Preis für eine Inlandsüberweisung, wenn der Überweisende die IBAN des Begünstigten und den BIC des Kreditinstituts des Begünstigten angibt (vgl. Kapitel B.I.1.a.cc.) dd. Wertstellung am Tag des Zahlungsausgangs bei der Bank Preis- und Leistungsverzeichnis -11- Stand: 1. März 2008, Gültigkeit: Bis auf weiteres

12 B. Preise und Leistungsmerkmale beim Überweisungs- und Scheckverkehr sowie b. Überweisungseingänge aa. Gutschrift auf Girokonto maximal ein Bankgeschäftstag nach Eingang des Überweisungsbetrages bei der Bank bb. Wertstellung Tag des Zahlungseingangs bei der Bank cc. Entgelte (1) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: OUR-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte SHARE-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte bei seiner Bank, und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Krediinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der vorgeschalteten Kreditinstitute (überweisendes oder zwischengeschaltetes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. (2) Höhe der Entgelte Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von uns folgende Entgelte berechnet: Überweisungsbetrag SHARE BEN in Euro in Fremdwährung 1,50, mind. EUR 18,75 EUR 18,75 Preis- und Leistungsverzeichnis -12- Stand: 1. März 2008, Gültigkeit: Bis auf weiteres

13 B. Preise und Leistungsmerkmale beim Überweisungs- und Scheckverkehr sowie 3. Grenzüberschreitende Überweisungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union 7) und der EWR-Staaten 12) (Drittstaaten) a. Entgelte bei Überweisungsausgängen aa. Entgeltpflichtiger Der Überweisende trägt alle Entgelte (=OUR-Überweisung ), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte BEN-Überweisung = (nicht möglich bei Überweisungen unterhalb von EUR)= Begünstigter trägt alle Entgelte (das von der Bank in in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung) bb. Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag OUR SHARE in Euro 1,50, mind. EUR 18,75 EUR 18,75 in Fremdwährung 1,50, mind. EUR 18,75 EUR 18,75 b. Entgelte bei Überweisungseingängen aa. Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: OUR-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank, und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte bb. Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können bereits durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. Bei einer BEN-Überweisung können bereits von jedem der vorgeschalteten Kreditinstitute (überweisendes oder zwischengeschaltetes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. Höhe der Entgelte Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von uns folgende Entgelte berechnet: Überweisungsbetrag SHARE BEN in Euro Entgeltfrei in Fremdwährung 1,50, mind. EUR 18,75 EUR 18,75 Preis- und Leistungsverzeichnis -13- Stand: 1. März 2008, Gültigkeit: Bis auf weiteres

14 B. Preise und Leistungsmerkmale beim Überweisungs- und Scheckverkehr sowie II. Scheckverkehr 1. Scheckverkehr im Inland Scheckeinlösung Scheckeinzug Barscheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Portoauslagen Bereitstellung eines bestätigten BBk-Schecks EUR 15,00 Schecksperre auf Veranlassung des Kunden Vormerkung/Abänderung je Scheck EUR 10,00 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a. Scheckzahlungen in das Ausland in Euro oder in Fremdwährung 1,50, mindestens EUR 18,75 und maximal EUR 100,00 jeweils zuzüglich Porto EUR 2,25 b. Scheckzahlungen aus dem Ausland III. in Euro oder in Fremdwährung 1,50, mindestens EUR 18,75 und maximal EUR 100,00 Kartengestützter Zahlungsverkehr 1. Debit-Karte (Kundenkarte und noch im Umlauf befindliche ec-karte) "Debitkarte" (ec-/maestro) pro Jahr EUR 5,00 Ersatzkarte Ersatz eines PIN-Briefes Sperren einer "Debitkarte auf Veranlassung des Kunden EUR 10,00 Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen (Maestro) in Fremdwährung 1,00 % 2. Kreditkarten a. MasterCard Hauptkarte (jährlich) EUR 20,00 Zusatzkarte (jährlich) EUR 15,00 b. MasterCard GOLD Hauptkarte (jährlich) EUR 66,00 Zusatzkarte (jährlich) EUR 46,00 Zur Verfügungstellung einer Ersatzkarte bei Namenswechsel, Kontowechsel, Beschädigung oder Verlust Ersatz eines PIN-Briefes Erstellung einer/eines zusätzlich angeforderten Rechnungskopie/Belegs EUR 5,00 Sperren einer MasterCard auf Veranlassung des Kunden EUR 10,00 Einsatz der Kreditkarte im Ausland bei Zahlung in Fremdwährung 1,00 % Preis- und Leistungsverzeichnis -14- Stand: 1. März 2008, Gültigkeit: Bis auf weiteres

15 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden I. Umrechnungskurs Alle Währungsumrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt erfolgen (soweit nicht anders vereinbart ist) wie folgt: An- und Verkaufsaufträge von Devisen, die bei der Bank bis Uhr eintreffen, werden zum Devisengeld- bzw. Devisenbriefkurs dieses Tages abgerechnet. Später eintreffende Kundenaufträge werden zum Kurs des nächsten Geschäftstages abgerechnet. Die Bank rechnet bei Kundengeschäften in fremder Währung (z.b. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) den An- und Verkauf von Devisen zu dem um Uhr Frankfurter Zeit eines jeden Handelstages (Abrechnungstermin) vom Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschland e.v. (VÖB) zu dem auf Basis des Devisenreferenzkurssystems "EURO-FX" bzw. der Kursnotierung für Freiverkehrswerte ermittelten und veröffentlichten Devisengeld- bzw. Devisenbriefkurs ab. Die Kursnotierung zum EURO im Referenzpreisfixing (EURO-FX) erfolgt in der Mengennotierung. Die Kurse können im Internet z.b. unter der Adresse /Devisen/Euro FX/ abgerufen werden. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung in allen wichtigen Tageszeitungen (z.b. Handelsblatt) sowie über die Informationsangebote der am "EURO FX" beteiligten bzw. angeschlossenen Banken. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten (z. B. Kreditkarten) rechnet die Bank zu den Kursen ab, zu denen sie von der jeweiligen internationalen Kartenorganisation in EUR belastet worden ist. Werden Zahlungsvorgänge von einer internationalen Kartenorganisation (z.b. MasterCard International) der Bank in fremder Währung (z.b. USD) belastet, so stellt die Bank dem Kunden den EUR-Betrag in Rechnung, den sie zur Beschaffung der Fremdwährung aufgewendet hat. Die Abrechnungskurse in EUR werden auf der Internetseite der GZS veröffentlicht und können dort bei Bedarf auch ausgedruckt werden. GZS-Fremdwährungsanzeige Will der Kunde die Abrechnung überprüfen, wird ihm die Bank den entsprechenden Kurs auf Wunsch in Papierform zur Verfügung stellen. Preis- und Leistungsverzeichnis -15- Stand: 1. März 2008, Gültigkeit: Bis auf weiteres

16 D. Außergerichtliche Streitschlichtung für Privatkunden und Geschäftskunden Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus der Anwendung des Überweisungsrechts ( 675a bis 676g des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder dem Missbrauch einer Zahlungskarte ( 676h Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Geschäftskunden den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach , Berlin zu richten. Preis- und Leistungsverzeichnis -16- Stand: 1. März 2008, Gültigkeit: Bis auf weiteres

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