IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung. 28. September 2017 Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine

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1 IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung 28. September 2017 Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine

2 Viele Kanzleien sind größer als wir, nur wenige spezialisierter. bundesweit im Verwaltungs- und Verfassungsrecht tätig Beratung von privaten Unternehmen, Verbänden und Kammern, Landesregierungen, Landkreisen, Gemeinden und Zweckverbände enge Verbindung zur Rechtswissenschaft Herausgeberschaften: altlastenspektrum, KommJur, LKV, ZUR, AUR Wahrnehmung von Lehraufträgen

3 Verfassungsrecht Energiewirtschaft Recht der Erneuerbaren Energien Energiewirtschaftsrecht Planen und Bauen Bauordnungs-, Bauplanungsund Fachplanungsrecht Öffentlicher Dienst Umweltrecht Abfallwirtschaftsrecht Agrar-, Forst und Jagdrecht Emissionshandelsrecht Immissionsschutzgesetz Wasserrecht Staat und Verwaltung Gesundheitsrecht Kommunalrecht Recht der Infrastruktur und der öffentl. Daseinsvorsorge Recht des öffentl. Dienstes Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht Verfassungsrecht Vergaberecht

4 I. Überblick Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

5 Gesetzgebungsverfahren Referentenentwurf des BMUB vom Zustimmung des Bundesrates mit Änderungsmaßgabe vom Beschluss durch Bundesregierung und Zustimmung des Bundestages am Veröffentlichung im BGBl. vom Gesetzgebungsverfahren damit abgeschlossen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

6 Gesetzgebungsverfahren Inkrafttreten am ; Inkrafttreten einzelner Bestimmungen am : Quotenregelungen (Sortier- und Recyclingquote); technische Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen; Noch keine Vollzugshinweise der LAGA: Ausarbeitung wohl noch im Gang; Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

7 Ansatz für die Novelle: Gewerbeabfallverordnung Konsequente rechtliche Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie: Gewerbeabfälle enthalten hohes Wertstoffpotential, ca. 60 % Papier, Pappe, Kunststoffe, Metalle und Holz; Viele gemischte Gewerbeabfälle finden den Weg in Verbrennungs-anlagen, sollen aber Sortieranlagen zugeführt werden; Getrennte Sammlung und Recycling stärken; Verordnung stringenter und vollzugstauglicher machen; Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

8 Gewerbeabfallverordnung Ziele der Novelle: Ausbau der Getrennterfassung beim Abfallerzeuger Einschränkung der gemischten Erfassung Beibehaltung der Bioabfalltonne Weitgehende Getrenntsammlungspflichten für Bau- und Abbruchabfälle Vorbehandlungspflicht für gemischt erfasste Abfälle Vorgabe technischer Mindeststandards für Vorbehandlungsanlagen Sortier- und Recyclingquoten bei Vorbehandlung Kontroll- und Nachweispflichten für Betreiber von Vorbehandlungsanlagen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

9 II. Anwendungsbereich Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

10 Gewerbeabfallverordnung Sachlicher Anwendungsbereich Gewerbliche Siedlungsabfälle Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die aufgeführt sind in Kapitel 20 der Anlage der AVV, insbesondere gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

11 Sachlicher Anwendungsbereich Gewerbliche Siedlungsabfälle Gewerbeabfallverordnung Weitere, nicht in Kapitel 20 der Anlage der AVV aufgeführte, gewerbliche und industrielle Abfälle, die nach Art, Zusammensetzung, Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten Abfällen aus privaten Haushaltungen vergleichbar sind. Schaffung eines Auffangtatbestandes: Einzelfallprüfung: konkreter Abfall mit Abfallsorten aus Kapitel 20 Anlage AVV vergleichbar? Kriterien: Art, Zusammensetzung, Schadstoffgehalt, Reaktionsverhalten Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

12 Gewerbeabfallverordnung Sachlicher Anwendungsbereich Bau- und Abbruchabfälle Bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallende mineralische und weitere nicht mineralische Abfälle, die in Kapitel 17 der Anlage der AVV aufgeführt sind, mit Ausnahme der Abfälle der Abfallgruppe der Anlage der AVV. Ausnahme: Boden, Steine, Baggergut (Abfallgruppe 17 05) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

13 Gewerbeabfallverordnung Persönlicher Anwendungsbereich Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

14 III. Pflichten von Erzeugern und Besitzern Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

15 gestuftes Pflichtenregime nach n.f. soweit technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar NEU: Regel-Ausnahme- Verhältnis Getrenntsammlung und Zuführung zu hochwertigem Verwertungsverfahren Vorbehandlung bzw. Aufbereitung von Gemischen Sonstige Verwertung Beseitigung Verwertungshierarchie ( 6 KrWG) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

16 Überblick Pflicht zur Getrenntsammlung und zur Getrenntbeförderung sowie Zuführungspflicht zu Vorbereitung auf Wiederverwendung oder zum Recycling ( 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 n.f.) Vorbehandlungs- oder Aufbereitungspflicht ( 4 Abs.1, 9 Abs. 1 n.f.) in entsprechender Anlage Zuführungspflicht zu sonstiger Verwertung ( 4 Abs. 3, 9 Abs. 5 n.f.) Dokumentationspflichten Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

17 1. Grundpflichten nach 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

18 Getrenntsammlungspflicht ( 3 Abs. 1, 8 Abs. 1) Zuvor: getrennt halten, lagern, einsammeln, befördern Nunmehr: getrennte Sammlung und Beförderung bestimmter Abfallfraktionen durch Erzeuger und Besitzer Was bedeutet Sammeln? vgl. 3 Abs. 15 KrWG: Einsammeln von Abfällen, inkl. vorläufiger Sortierung und Lagerung zum Zwecke der Beförderung zu Abfallbehandlungsanlage P: gemischt anfallende Abfälle: Trennungspflicht? nach n.f.: unklar! Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

19 Abfallfraktionen - Gewerbliche Siedlungsabfälle 3 Abs. 1: Unterscheidung nach Materialklassen: PPK, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien Bioabfälle Abfallfraktionen, die in den in 2 Nummer 1 Buchstabe b genannten Abfällen enthalten sind 2 Nr. 2 lit. b: nicht in Kapitel 20 Anlage AVV aufgeführte Abfälle, die Abfällen aus privaten Haushaltungen vergleichbar sind Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

20 Abfallfraktionen - Gewerbliche Siedlungsabfälle Neuer Katalog in 3 Abs. 1: 1. Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme Hygienepapier, 2. Glas, 3. Kunststoffe, 4. Metalle, 5. Holz, 6. Textilien, 7. Bioabfälle nach 3 Absatz 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und 8. weitere Abfallfraktionen, die in den in 2 Nr. 1 lit. b genannten Abfällen enthalten sind. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

21 Abfallfraktionen Bau- und Abbruchabfälle Glas ( ) Kunststoff ( ) Metalle inkl. Legierungen ( , , ) Holz ( ): AltholzV bleibt unberührt Dämmmaterial ( ) Bitumengemische ( ) Baustoffe auf Gipsbasis ( ): insb. Gipsmörtel, Gipsputz, gipshaltige Estriche Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

22 Abfallfraktionen Bau- und Abbruchabfälle Nunmehr ausschließlich als Fraktionen erfasst (nach 8 Abs. 1 Nr. 4 a.f. noch zusätzlich als Gemische): Beton ( ) Ziegel ( ) Fliesen und Keramik ( ) Hochwertige Verwertung nur bei getrennter Erfassung Separierung vor Abbruch (selektiver Abbruch) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

23 Wiederverwendung oder Recycling ( 3 Abs. 1, 8 Abs. 1) Welche Verwertungsform hat Vorrang? Bestimmung gem. 8 Abs. 1 KrWG: Verwertungsverfahren, das den Schutz von Mensch und Umwelt nach Art und Beschaffenheit des Abfalls am besten gewährleistet Berücksichtigung der Kriterien aus 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 KrWG Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

24 2. Ausnahmen von Grundpflichten Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

25 a) Gewerbliche Siedlungsabfälle Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

26 Überblick Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung Die Grundpflichten entfallen, soweit ein Ausnahmetatbestand eingreift Modifizierung des Pflichtenprogramms 1. Vorrangig: Vorbehandlung bzw. Aufbereitung der Abfallgemische in entsprechender Anlage 2. Subsidiär: Einsatz einer sonstigen (insb. energetischen) Verwertungsart Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

27 Ausnahmetatbestände in n.f. Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung 1. Technische Unmöglichkeit oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit ( 3 Abs. 2, 8 Abs. 2) Befreiung nur in Hinblick auf bestimmte Fraktion(en) nur, soweit Pflichterfüllung unmöglich / unzumutbar Differenzierte Ausgestaltung für Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle (dazu sogleich) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

28 Ausnahmetatbestände in n.f. Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung 2. Spezialtatbestand des 5 n.f. für gewerbliche Siedlungsabfälle (sog. Kleinmengenregelung) Möglichkeit der Entsorgung von Gewerbeabfall in Abfallbehältern für Haushaltsabfälle Pflichten nach 3, 4 GewAbfV entfallen Zusätzliche Überlassungspflichten ( 7 n.f.) werden nicht begründet Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

29 (1) Technische Unmöglichkeit ( 3 Abs. 2) Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung insbesondere dann, wenn für eine Aufstellung der Abfallbehälter für die getrennte Sammlung nicht genug Platz zur Verfügung steht oder die Abfallbehälter an öffentlich zugänglichen Anfallstellen von einer Vielzahl von Erzeugern befüllt werden und die getrennte Sammlung aus diesem Grund durch den Besitzer nicht gewährleistet werden kann. 2 Regelfallbeispiele öffentlich zugängliche Anfallstellen, z.b. in Zügen, auf Bahnhöfen, auf Flughäfen etc. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

30 (2) Wirtschaftliche Unzumutbarkeit ( 3 Abs. 2) Die getrennte Sammlung ist dann wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn die Kosten für die getrennte Sammlung, insbesondere auf Grund einer sehr geringen Menge der jeweiligen Abfallfraktion, außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Sammlung und eine anschließende Vorbehandlung stehen. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

31 (2) Wirtschaftliche Unzumutbarkeit ( 3 Abs. 2) Kosten für Getrenntsammlung Kosten für gemeinsame Erfassung (inkl. Vorbehandlung) Vergleich der Kosten für Getrenntsammlung mit Kosten für gemeinsame Erfassung inkl. Kosten einer Vorbehandlung erhebliches Missverhältnis? Anhaltspunkte: Branchenüblichkeit der Mehrkosten, Vergleich zu Kosten in Privathaushalten, Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

32 (2) Wirtschaftliche Unzumutbarkeit ( 3 Abs. 2) Regelbeispiel ( 3 Abs. 3): sehr geringe Menge der betroffenen Abfallfraktion Gesetzesbegründung: Menge pro Fraktion und Erzeuger / Besitzer deutlich unter Richtwert von 50 Kilo/Woche Nicht mehr in n.f. enthalten: Unzumutbarkeit wegen hohen Grades der Verschmutzung (anders nur für Bau- und Abbruchabfälle) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

33 Befreiungsmöglichkeit durch Behörde Nach 3 Abs. 4 a.f. noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Vergleichbarkeit des gewählten Verwertungsverfahrens trotz gemeinsamer Erfassung) Nicht mehr in 3 n.f. enthalten! Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

34 Rechtsfolge 4 Abs. 1 Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung Abfallgemische sind unverzüglich einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen Anlage, in der Abfälle vor der Verwertung vorbehandelt werden, insb. durch Sortierung, Zerkleinerung, Siebung, Sichtung, Verdichtung oder Pelletierung) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

35 Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung unverzügliche Zuführung zu Vorbehandlung Unverzüglich: ohne schuldhaftes Zögern ( 121 BGB) wirtschaftliche Motive können weiteres Zuwarten rechtfertigen (Marktsondierung, Preisschwankungen), insoweit weiter Ermessensspielraum Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

36 Rückausnahme 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Abfälle aus der human-medizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung gemäß Kapitel 18 der Anlage der AVV nicht enthalten 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: In Abfallgemischen dürfen Glas und Bioabfälle nur enthalten sein, soweit sie die Vorbehandlung nicht beeinträchtigen oder verhindern genannte Stoffe dürfen nicht in Gemischen enthalten sein (Trennungspflicht) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

37 Subsidiär: Sonstige (insb. energetische) Verwertung Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung Zulässig in 3 Fällen: 1. Technische Unmöglichkeit der Vorbehandlung 2. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit 3. NEU: Einhaltung einer Getrenntsammlungsquote gem. 4 Abs. 3 Satz 2: (getrennt gesammelte Masse / Gesamtabfallmasse im Vorjahr) x 100 = 90 Masseprozent Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

38 Geprüfter Nachweis zu Getrenntsammlungsquote ist bis zum 31. März eines Jahres für Vorjahreszeitraum durch zugelassenen Sachverständigen zu prüfen Wer ist zugelassener Sachverständiger? vgl. 4 Abs Bei DAkkS (deutsche Akkredtierungsstelle nach AkkStelleG) akkreditierte SV: siehe Online-Akkreditierungsverzeichnis 2. Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen nach UmweltauditG für den Bereich Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung 3. Staatlich bestellte und vereidigte SV ( 36 GewO): insb. durch Berufskammern und Industriekammern Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

39 Sonstige (insb. energetische) Verwertung Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung Zulässige Verwertungsformen ( 6 Abs. 1 Nr. 4 KrWG) Energetische Verwertung: Hauptzweck Energieerzeugung durch Einsatz des Abfalls als Brennstoff (EuGH, Urt. v C-228/00) Stoffliche Verwertung: vgl. 3 Abs. 23 Satz 1 KrWG Verwertung ist jedes Verfahren, als dessen Hauptergebnis die Abfälle einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie andere Materialien ersetzen (Substitutionswirkung) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

40 Subsidiär: Sonstige (insb. energetische) Verwertung Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung Rückausnahme für bestimmte Stoffe ( 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2) Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung gemäß Kapitel 18 der Anlage der AVV nicht enthalten Glas, Bioabfälle, Metalle und mineralische Abfälle dürfen in Gemischen zur Verwertung nicht enthalten sein (wie bei Vorbehandlung) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

41 Subsidiär: Sonstige (insb. energetische) Verwertung Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung Konsequenz: getrennte Erfassung von Verwertungsabfällen, so dass 7 GewAbfV n.f. (Überlassungspflicht an Entsorgungsträger, Pflichtrestmülltonne) faktisch leerläuft Gebührenfinanzierung Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

42 Kaskade gewerbliche Siedlungsabfälle 3 Abs. 1 GewAbfV Getrenntsammlungspflicht für PPK, Glas, Kunststoff, Metall, Holz, Textilien, Bioabfälle und ggf. weitere industriespezifische Abfallfraktionen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar Getrenntsammlungsquote 90 Prozent 4 Abs. 1 GewAbfV Sortierpflicht (Zuführung zu einer Vorbehandlungsanlage) technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar 7 Abs. 4 KrWG technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar Kleinmengenregelung ( 5) 4 Abs. 4 GewAbfV sonstige, insbesondere energetische, Verwertung 3 Abs. 3 GewAbfV Dokumentationspflicht Im Gemisch dürfen keine Krankenhausabfälle und nur in Ausnahmefällen Bioabfälle und Glas enthalten sein. 7 Abs. 1 GewAbfV Überlassung an den öre als Abfall zur Beseitigung 4 Abs. 5 GewAbfV Dokumentationspflicht Im Gemisch dürfen keine Krankenhausabfälle und nur in Ausnahmefällen Bioabfälle, Glas, Metalle und Mineralien enthalten sein. 4 Abs. 5 GewAbfV Dokumentationspflicht Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

43 b) Bau- und Abbruchabfälle Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

44 Ausgestaltung für Bau- und Abbruchabfälle Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung 9 Abs. 1: Neuschaffung im Zuge der Novelle Befreiung von Grundpflichten wegen technischer Unmöglichkeit/wirtschaftlicher Unzumutbarkeit Rechtsfolge: Abfallgemische sind unverzüglich Vorbehandlungsanlage (nicht mineralische Stoffe) oder Aufbereitungsanlage (mineralische Stoffe) zuzuführen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

45 (1) Technische Unmöglichkeit ( 8 Abs. 2) wie für gewerbliche Siedlungsabfälle (s.o.) Besonderheit bei Beton ( ), Ziegeln ( ), Fliesen und Keramik ( ) gem. 8 Abs. 2 S. 3 technische Unmöglichkeit zu bejahen, wenn Getrenntsammlung aus rückbautechnischen oder rückbautechnischen Gründen ausscheidet Wortlaut und Gesetzesbegründung nennen keine Auslegungshinweise Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

46 (2) Wirtschaftliche Unzumutbarkeit ( 8 Abs. 2) wie für gewerbliche Siedlungsabfälle (s.o.) Besonderheit bei Kostenvergleich ( 8 Abs. 2 S. 5): Kosten, die durch Maßnahmen des selektiven Abbruchs oder Rückbaus hätten vermieden werden können, sind zulasten des Erzeugers / Besitzers anzurechnen Privilegierung von Maßnahmen des selektiven Abbruchs und Rückbaus Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

47 Unverzügliche Vorbehandlung oder Aufbereitung 9 Abs. 1 Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung Differenzierung nach Gemischart: Nicht mineralische Gemische Mineralische Gemische Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Vorbehandlung Aufbereitung (Sortierung, Zerkleinerung) Enthalten mineralische und nicht mineralische Bestandteile Aufbereitung oder Vorbehandlung Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

48 Unverzügliche Vorbehandlung oder Aufbereitung 9 Abs. 1 Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung Rückausnahme für bestimmte Stoffe ( 9 Abs. 1 S. 2 und 3): Nicht mineralische Gemische Mineralische Gemische dürfen nicht enthalten: Glas Dämmmaterial Bitumengemische Baustoffe auf Gipsbasis Beton Ziegel Fliesen und Keramik dürfen nicht enthalten: Glas Dämmmaterial Bitumengemische Baustoffe auf Gipsbasis Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

49 Subsidiär: Sonstige Verwertung Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung 9 Abs. 5 n.f. Voraussetzung wie für Siedlungsabfälle Besonderheit: energetische Verwertung scheidet aus Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

50 Kaskade Bau- und Abbruchabfälle 8 Abs. 1 GewAbfV Getrenntsammlungspflicht für Glas, Kunststoff, Metall, Holz, Dämmmaterial, Bitumgemische, Baustoff auf Gipsbasis, Beton, Ziegel, Fliesen-Keramik-Gemische 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewAbfV Bei Gemischen von Kunststoff, Metall und Holz Pflicht zur Zuführung zu einer Vorbehandlungsanlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewAbfV Bei Gemischen von Beton, Ziegel, Fliesen-Ziegel, Keramik Pflicht zur Zuführung zu einer Aufbereitungsanlage 9 Abs. 3 GewAbfV Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Pflicht zur Zuführung zur Sortieranlage oder Aufbereitungsanlage Glas, Dämmmaterial, Bitumen und Gips und Mineralik sind in jedem Fall vorrangig getrennt zu sammeln, 9 Abs. 1 S. 2 und 3 GewAbfV 8 Abs. 3 GewAbfV Dokumentationspflicht > 10m³ technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar 9 Abs. 5 GewAbfV ordnungsgemäße, schadlose und hochwertige Verwertung 9 Abs. 6 GewAbfV Dokumentationspflicht > 10m³ 7 Abs. 4 KrWG: technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar 17 Abs. 1 S. 2 KrWG Überlassung an den öre als Abfall zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (soweit nicht ausgeschlossen) 9 Abs. 6 GewAbfV Dokumentationspflicht > 10m³ Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

51 3. Überlassungspflicht 7 Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

52 Überlassungspflicht für Siedlungsanfälle 7 Abs. 1: Überlassungspflicht ggü. öffentlichen Entsorgungsträger, soweit gewerbliche Siedlungsabfälle nicht verwertet werden (entspricht a.f.) Erzeuger / Besitzer trifft Beweislast, dass Abfall gem. 3 ff. GewAbfV verwertet wird (widerlegliche Vermutung nach BVerwG, Urt. v C 25.03) Neu: Klarstellung in 7 Abs. 2, dass Pflichtrestmülltonne nur bei Überlassungspflicht genutzt werden muss, nicht hingegen bei Verwertungsabfall Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

53 4. Dokumentationspflichten Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

54 Gegenstand und Inhalt der Dokumentation Dokumentation nach 3 Abs. 3, 4 Abs. 5; 8 Abs. 3, 9 Abs. 6 Erfüllung der Grundpflichten Getrenntsammlung: durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege (Liefer- und Wiegescheine), ähnliche Dokumente Zuführung zu Wiederverwendung/Recycling: Erklärung des Abnehmers zu angestrebter Verwertungsart Vorbehandlungs- / Aufbereitungspflicht : insbesondere durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, Entsorgungsverträge etc. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

55 Gegenstand und Inhalt der Dokumentation Ausnahmen von Grundpflichten Technische Unmöglichkeit: Lagepläne, Lichtbilder Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: vergleichende Kostenbetrachtungen, idr 2 Vergleichsangebote Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

56 Durchführung der Dokumentation Vorlage auf Verlangen der zuständigen Behörde ggf. in elektronischer Form (neu!) für Siedlungsabfälle grds. nur einmalig zu erstellen für Bau- und Abbruchabfälle gesonderte Dokumentation für jede Baustelle Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

57 Formelle Vorgaben für Dokumentation Keine genaueren Vorgaben in GewAbfV n.f. Nur inhaltliche Mindestvorgaben Orientierung an Vorgaben der Nachweisverordnung (NachwV) möglich, insb. Formblätter Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

58 Ausgangspunkt Beweisprobleme bei Nachweis, dass Abfall zur Verwertung vorliegt, insb. wegen widerleglicher Vermutung für Beseitigungsabfall s.o. Strittig, wann Verwertungsnachweis erbracht ist VG Köln, Urt. V : bloße Zusicherung einer Verwertung durch Abfallabnehmer nicht ausreichend Dokumentationspflichten sollen Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit gewährleisten Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

59 IV. Anforderungen an Betreiber von Vorbehandlungsanlagen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

60 1. Technische Anforderungen für Anlagen Detaillierte Regelung in 6 Abs. 1 i.v.m. Anlage zur GewAbfV n.f.: Inkrafttreten ab Aggregate zum Zerkleinern zur Separierung verschiedener Materialien zur Sortierung nach dem Stand der Technik zur Ausbringung von Eisen und Nichteisenmetallen mit einer Metallausbringung von mindestens 95 Prozent zur Ausbringung von Kunststoff mit einer Kunststoffausbringung von mindestens 85 Prozent Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

61 2. Einzuhaltende Quoten Sortierquote, 2 Nr. 7 = 85 Masseprozent MMMMMMMMMM zzzzzz VVVVVVVVVVVVVVVVVVVV aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa AAAAAAAAAAAAA GGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGG dddddd AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA 100 bisher Verwertungsquote nach 5 Abs. 1 a.f. monatliche Feststellung und Dokumentation Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

62 Neu: Recyclingquote, 2 Nr. 8 = 30 Masseprozent MMMMMMMMMM dddddd dddddd RRRRRRRRRRRRRRRRRR zzzzzzzzzzzzzzzzzzzz AAAAAAAAAAAAA MMMMMMMMMM dddddd zzzzzz VVVVVVVVVVVVVVVVVVVV aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa AAAAAAAAAAAAA 100 Gilt ab 01. Januar 2019 Jährliche Feststellung und Dokumentation anhand entspr. Nachweise von Anlagenbetreibern (vgl. 10 Abs. 3) Vorlage an zuständige Behörde bis zum 31. März Bei Überschreitung: unaufgeforderte Mitteilung der Gründe an zuständige Behörde Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

63 3. Kontrollpflichten Eigenkontrolle (Eingangs- und Ausgangskontrolle): vgl. 10 n.f. (keine wesentlichen Änderungen) Fremdkontrolle durch von Behörde bekanntgebene Stelle : vgl. 11 n.f. (keine wesentlichen Änderungen) Ausnahme: Entsorgungsfachbetriebe (i.s.d. EfbV) und EMAS-Betriebe unterliegen keiner Fremdkontrolle Führung eines Betriebstagebuchs zur Dokumentation von Quoten und weiteren Nachweisen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

64 V. Ordnungswidrigkeiten Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

65 Ordnungswidrigkeiten Katalog von Tatbeständen in 13 Erweiterung im Vergleich zu a.f. Verstöße gegen Grundpflichten Verstöße gegen Dokumentationspflichten Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt Neue Pflichten durch die Gewerbeabfallverordnung DOMBERT RECHTSANWÄLTE

66 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine

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