Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 23. Dezember [aufgrund des Berichts des Fünften Ausschusses (A/71/716)]

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1 Vereinte Nationen A/RES/71/272* Generalversammlung Verteilung: Allgemein 18. Januar 2017 Einundsiebzigste Tagung Tagesordnungspunkt 134 Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 23. Dezember 2016 [aufgrund des Berichts des Fünften Ausschusses (A/71/716)] 71/272. Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem Programmhaushaltsplan für den Zweijahreszeitraum Die Generalversammlung, I Internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor unter Hinweis auf Abschnitt IV ihrer Resolution 60/283 vom 7. Juli 2006, Abschnitt V ihrer Resolution 63/262 vom 24. Dezember 2008, ihre Resolution 64/243 vom 24. Dezember 2009, ihre Resolution 65/243 A vom 24. Dezember 2010, Abschnitt II.B ihrer Resolution 65/259 vom 24. Dezember 2010, Abschnitt I ihrer Resolution 66/232 B vom 21. Juni 2012, ihre Resolution 66/246 vom 24. Dezember 2011, Abschnitt IV ihrer Resolution 67/246 vom 24. Dezember 2012, ihre Resolution 68/246 vom 27. Dezember 2013, Abschnitt II ihrer Resolution 68/247 A vom 27. Dezember 2013, Abschnitt I ihrer Resolution 69/262 vom 29. Dezember 2014 und Abschnitt I ihrer Resolution 70/248 A vom 23. Dezember 2015, nach Behandlung des neunten Fortschrittsberichts des Generalsekretärs über die Annahme der Internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor durch die Vereinten Nationen 1 und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen 2, 1. nimmt Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs 1 ; 2. schließt sich den Schlussfolgerungen und Empfehlungen in dem Bericht des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen 2 an; II Subvention für die Außerordentlichen Kammern in den Gerichten Kambodschas unter Hinweis auf Abschnitt I ihrer Resolution 68/247 B vom 9. April 2014, Abschnitt I ihrer Resolution 69/274 A vom 2. April 2015 und Abschnitt IV ihrer Resolution 70/248 A, * (G) * * * Aus technischen Gründen neu herausgegeben am 23. August A/71/ A/71/542.

2 A/RES/71/272 Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs über den Antrag auf eine Subvention für die Außerordentlichen Kammern in den Gerichten Kambodschas 3 und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses 4, 1. nimmt Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs 3 ; 2. schließt sich den Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Bericht des Beratenden Ausschusses 4 an; 3. bekräftigt die hohe Priorität, die der Arbeit der Außerordentlichen Kammern in den Gerichten Kambodschas eingeräumt wird; 4. ermächtigt den Generalsekretär, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 ausnahmsweise Verpflichtungen bis zu einem Betrag von 11 Millionen US- Dollar zur Ergänzung der für die internationale Komponente der Außerordentlichen Kammern freiwillig bereitgestellten Finanzmittel einzugehen, und ersucht den Generalsekretär, im Rahmen des nächsten Berichts über die Nutzung der Verpflichtungsermächtigung Bericht zu erstatten; 5. legt allen Mitgliedstaaten nahe, sowohl für die internationale als auch die nationale Komponente der Außerordentlichen Kammern freiwillige Unterstützung bereitzustellen, und ersucht den Generalsekretär, sich auch weiterhin intensiv um zusätzliche freiwillige Beiträge zur Finanzierung der zukünftigen Aktivitäten der Außerordentlichen Kammern zu bemühen, einschließlich durch die Ausweitung des Geberkreises; III Antrag auf eine Subvention für den Sondergerichtshof für die Residualaufgaben für Sierra Leone unter Hinweis auf ihre Resolution 58/284 vom 8. April 2004, Abschnitt VII ihrer Resolution 59/276 vom 23. Dezember 2004, Abschnitt II ihrer Resolution 59/294 vom 22. Juni 2005, Abschnitt XII ihrer Resolution 65/259, Abschnitt IX ihrer Resolution 66/247 vom 24. Dezember 2011, Abschnitt I ihrer Resolution 67/246 und Abschnitt VII ihrer Resolution 70/248 A, nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs über die Nutzung der Verpflichtungsermächtigung und den Antrag auf eine Subvention für den Sondergerichtshof für die Residualaufgaben für Sierra Leone 5 und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses 6, 1. nimmt Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs 5 ; 2. schließt sich den Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Bericht des Beratenden Ausschusses 6 an; 3. bekräftigt die hohe Priorität, die der Arbeit des Sondergerichtshofs für die Residualaufgaben für Sierra Leone eingeräumt wird; 4. bekundet ernste Besorgnis über die prekäre finanzielle Lage, in der sich der Sondergerichtshof für die Residualaufgaben befindet, und ersucht den Generalsekretär in dieser Hinsicht, sich verstärkt um freiwillige Beiträge zu bemühen, einschließlich durch die Ausweitung des Geberkreises und die regelmäßige Abhaltung von Konsultationen mit 3 A/71/ A/71/ A/71/386, Corr.1 und 2. 6 A/71/613. 2/33

3 Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem A/RES/71/272 den wichtigsten Interessenträgern, und der Generalversammlung während des Hauptteils ihrer zweiundsiebzigsten Tagung darüber Bericht zu erstatten; 5. ermächtigt den Generalsekretär, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 als Überbrückungsfinanzierung Verpflichtungen bis zu einem Betrag von Dollar zur Ergänzung der für den Sondergerichtshof für die Residualaufgaben freiwillig bereitgestellten Finanzmittel einzugehen, und ersucht den Generalsekretär, während des Hauptteils der zweiundsiebzigsten Tagung über die Nutzung der Verpflichtungsermächtigung Bericht zu erstatten, einschließlich aktueller Informationen über die zukünftige nachhaltige Finanzierung des Gerichtshofs; 6. ersucht den Generalsekretär, dafür zu sorgen, dass der Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe dem Sondergerichtshof für Residualaufgaben auch weiterhin auf Kostenerstattungsbasis logistische und administrative Unterstützung gewährt, soweit angezeigt und unbeschadet des Mandats beider Institutionen, und während des Hauptteils der zweiundsiebzigsten Tagung über die Modalitäten für die künftige Unterstützung des Internationalen Residualmechanismus für den Sondergerichtshof Bericht zu erstatten; 7. legt allen Mitgliedstaaten nahe, dem Sondergerichtshof für die Residualaufgaben freiwillige Unterstützung bereitzustellen; IV Projekt zur erdbebensicheren Nachrüstung und zum Austausch von Bau- und sonstigen Elementen vor Ablauf ihrer Lebensdauer am Sitz der Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik in Bangkok unter Hinweis auf Abschnitt XII ihrer Resolution 70/248 A, nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs über den Vorschlag für das Projekt zur erdbebensicheren Nachrüstung und zum Austausch von Bau- und sonstigen Elementen vor Ablauf ihrer Lebensdauer am Sitz der Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik in Bangkok 7 und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses 8, 1. nimmt Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs 7 ; 2. schließt sich vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Resolution den Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Bericht des Beratenden Ausschusses 8 an; 3. nimmt mit Anerkennung Kenntnis von den Anstrengungen, die die Regierung des Gastlands Thailand auch weiterhin unternimmt, um die Arbeit der Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik in Bangkok zu erleichtern; 4. begrüßt die positiven Schritte, die zur Abstimmung mit dem Gastland unternommen wurden, und legt der Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik nahe, die Gespräche über die diesbezügliche Zusammenarbeit mit dem Gastland fortzusetzen; 5. legt dem Generalsekretär nahe, sich auch weiterhin darum zu bemühen, dass im gesamten Verlauf der Durchführung der Bauprojekte vor Ort vorhandene Kenntnisse, Technologie und Kapazitäten herangezogen werden, soweit angezeigt; 6. ersucht den Generalsekretär, über den Bereich Zentrale Unterstützungsdienste der Sekretariats-Hauptabteilung Management die in früheren Bau- und Renovierungspro- 7 A/71/333 und Corr.1. 8 A/71/570. 3/33

4 A/RES/71/272 Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem jekten gewonnenen Erfahrungen und bewährten Verfahren zu berücksichtigen und insbesondere die in anderen Investitionsprojekten erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse heranzuziehen; 7. verweist auf Ziffer 6 des Berichts des Beratenden Ausschusses und ersucht den Generalsekretär, die Ergebnisse der umfassenden Überprüfung in alle Phasen des Projekts einzubeziehen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu den Räumlichkeiten und die Teilnahme an Sitzungen und anderen Aktivitäten zu erleichtern, mit dem Ziel, die physischen, kommunikationsbezogenen und technischen Hindernisse für Menschen mit Behinderungen am Sitz der Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik zu beseitigen, und unter Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 9 ; 8. verweist außerdem auf Ziffer 21 des Berichts des Beratenden Ausschusses und ersucht den Generalsekretär, in den nächsten Fortschrittsbericht detaillierte Angaben zu künftigen Mieteinnahmen aufzunehmen; 9. betont, wie wichtig es ist, weiterhin Raumoptimierungsstrategien in die Projektplanung einzubeziehen, und legt dem Generalsekretär in dieser Hinsicht nahe, in enger Abstimmung mit dem Bereich Zentrale Unterstützungsdienste auch weiterhin nach Möglichkeiten für noch mehr Raumeffizienz durch kosteneffiziente Anwendung von Strategien der flexiblen Arbeitsplatznutzung zu suchen, unter Berücksichtigung der Anforderungen vor Ort; 10. betont außerdem, wie wichtig es ist, Energieeffizienz zu einem Bestandteil der Projektplanung und -durchführung zu machen, und ersucht den Generalsekretär in dieser Hinsicht, seine im Rahmen des Projekts unternommenen Anstrengungen, unter anderem mit dem Ziel einer möglichst weitgehenden Verringerung des Energieverbrauchs, fortzusetzen und im Rahmen künftiger Fortschrittsberichte darüber Bericht zu erstatten; 11. betont ferner, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik und dem Sekretariat der Vereinten Nationen in New York, einschließlich des Bereichs Zentrale Unterstützungsdienste, auch weiterhin ist, um angemessene Leitlinien für das Projekt vorzugeben und für seine angemessene Aufsicht und Lenkung und für klar festgelegte Berichtswege zu sorgen; 12. betont, wie wichtig ein Lenkungsmechanismus, eine wirksame Aufsicht, Transparenz und Rechenschaftspflicht für das Management des Projekts sind, um sicherzustellen, dass die Projektziele im Rahmen der Haushaltsmittel erreicht werden; 13. ersucht den Generalsekretär, das Amt für interne Aufsichtsdienste damit zu beauftragen, die Aufsicht über das Projekt auszuüben und seine wichtigsten Feststellungen in die Jahresberichte über seine Tätigkeit aufzunehmen; 14. unterstreicht, dass der Bereich Zentrale Unterstützungsdienste aktiv an der Aufsicht über das Projekt beteiligt sein soll, um die zentrale Überwachung der Investitionsprojekte, einschließlich des Risikomanagements und der Berücksichtigung gewonnener Erkenntnisse, zu gewährleisten; 15. unterstreicht außerdem, dass die für Bauprojekte genehmigten Mittelveranschlagungen für Eventualverbindlichkeiten als eine notwendige Absicherung gegen unvorhergesehene Mittelüberschreitungen bei der Projektdurchführung dienen, betont, dass die für ein Projekt veranschlagten Eventualverbindlichkeiten auf der Grundlage der für die verschiedenen Projektphasen ermittelten Risiken errechnet werden sollen, und ersucht da- 9 United Nations, Treaty Series, Vol. 2515, Nr Amtliche deutschsprachige Fassungen: dbgbl II S. 1419; öbgbl. III Nr. 155/2008; AS /33

5 Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem A/RES/71/272 rum, dass dieser veranschlagte Betrag nur zu Präsentationszwecken von den Grundkosten des Projekts getrennt wird; 16. verweist auf Ziffer 18 des Berichts des Beratenden Ausschusses und bekräftigt in dieser Hinsicht, dass ungenutzte Mittel für Eventualverbindlichkeiten entsprechend bewährten Verfahren auf Folgejahre übertragen und bei Auftreten neuer und Verschwinden älterer Risiken umgeschichtet werden können und dass sämtliche ungenutzten Mittel für Eventualverbindlichkeiten bei Abschluss des Projekts den Mitgliedstaaten rückerstattet werden; 17. ersucht den Generalsekretär, auch weiterhin von den Mitgliedstaaten proaktiv freiwillige Beiträge und Sachleistungen zu erbitten, unter voller Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und Regeln der Organisation, und im Rahmen des nächsten Fortschrittsberichts detaillierte Informationen darüber vorzulegen; 18. billigt Option C für das Projekt zur erdbebensicheren Nachrüstung und zum Austausch von Bau- und sonstigen Elementen vor Ablauf ihrer Lebensdauer, den dafür vorgeschlagenen Umfang, Zeitrahmen, Durchführungsplan und die auf einen Höchstbetrag von Dollar geschätzten Kosten; 19. verweist auf Ziffer 24 des Berichts des Beratenden Ausschusses und ersucht den Generalsekretär, in seinem nächsten Bericht aktualisierte Kostenschätzungen vorzulegen; 20. billigt die Schaffung sechs befristeter Stellen (1 P-5, 1 P-4, 2 P-3 und 1 Ortskraft in Bangkok und 1 P-4 am Amtssitz) für das Projektmanagementteam und Unterstützungspersonal in Kapitel 19 (Wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Asien und im Pazifik) des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum , wobei die am Amtssitz angesiedelte P-4-Stelle zur Hälfte aus den Mitteln für das Africa Hall-Projekt der Wirtschaftskommission für Afrika finanziert wird; 21. bewilligt außerdem Mittel in Höhe von Dollar, wovon Dollar auf Kapitel 19 (Wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Asien und im Pazifik) und Dollar auf Kapitel 33 (Bau-, Umbau- und Verbesserungsarbeiten sowie größere Instandhaltungsarbeiten) des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum entfallen, die zulasten des außerordentlichen Reservefonds verbucht werden; 22. billigt ferner die Schaffung eines mehrjährigen Kontos für Anlagen im Bau, von dem ab 2017 bis zum Abschluss des Projekts die dafür getätigten Ausgaben beglichen werden sollen; 23. ersucht den Generalsekretär, sicherzustellen, dass der Mittelbedarf in jeder Projektphase durch eine gründliche Überprüfung der tatsächlichen und aktuellen Bedürfnisse vor Ort ermittelt wird, und im Rahmen künftiger Fortschrittsberichte detaillierte Informationen darüber vorzulegen; 24. ersucht den Generalsekretär außerdem, geeignete Maßnahmen zur Minderung von Risiken, insbesondere Wechselkursrisiken, zu ergreifen und in dieser Hinsicht relevante Informationen in künftige Fortschrittsberichte aufzunehmen; 25. ersucht den Generalsekretär ferner, der Generalversammlung während des Hauptteils ihrer zweiundsiebzigsten Tagung einen Fortschrittsbericht über die Durchführung des Projekts vorzulegen, in dem unter anderem die Projektausgaben und -gesamtkosten dargestellt werden; 5/33

6 A/RES/71/272 Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem V Fortschritte beim Bau neuer Bürogebäude bei der Wirtschaftskommission für Afrika in Addis Abeba und aktuelle Informationen über die Renovierung der Konferenzeinrichtungen, insbesondere der Africa Hall unter Hinweis auf ihre Resolution 56/270 vom 27. März 2002, Abschnitt IX ihrer Resolution 62/238 vom 22. Dezember 2007, Abschnitt I ihrer Resolution 63/263 vom 24. Dezember 2008, ihre Resolution 64/243, Abschnitt III ihrer Resolution 65/259, Abschnitt VII ihrer Resolution 66/247, Abschnitt II ihrer Resolution 67/246, Abschnitt III ihrer Resolution 68/247 A, Abschnitt V ihrer Resolution 69/262 und Abschnitt IX ihrer Resolution 70/248 A, nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs 10 und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses 11, 1. nimmt Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs 10 ; 2. schließt sich den Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Bericht des Beratenden Ausschusses 11 an; 3. begrüßt die Anstrengungen, die die Regierung des Gastlands Äthiopien auch weiterhin unternimmt, um den Bau zusätzlicher Bürogebäude und die Renovierung der Konferenzeinrichtungen, insbesondere der Africa Hall, bei der Wirtschaftskommission für Afrika in Addis Abeba zu erleichtern; 4. legt dem Generalsekretär nahe, sich auch weiterhin darum zu bemühen, dass im gesamten Verlauf der Durchführung der Bau- und Renovierungsprojekte vor Ort vorhandene Kenntnisse, Technologie und Kapazitäten herangezogen werden, soweit angezeigt; 5. ersucht den Generalsekretär, die Mitgliedstaaten über den Bereich Zentrale Unterstützungsdienste auch weiterhin über den Fortgang der Bauprojekte auf dem Laufenden zu halten; 6. ersucht den Generalsekretär außerdem, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Renovierung der Africa Hall der Erhaltung ihrer historischen und architektonischen Integrität Rechnung getragen wird, und betont in dieser Hinsicht, dass die maßgeblichen Interessenträger, einschließlich der Gastregierung und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, in die Durchführung des Projekts miteinbezogen werden müssen; 7. betont, wie wichtig es ist, Energieeffizienz zu einem Bestandteil der Projektplanung und -durchführung zu machen, und ersucht den Generalsekretär in dieser Hinsicht, seine im Rahmen des Projekts unternommenen Anstrengungen, unter anderem mit dem Ziel einer möglichst weitgehenden Verringerung des Energieverbrauchs, fortzusetzen und im Rahmen künftiger Fortschrittsberichte Bericht darüber zu erstatten; 8. verweist auf Abschnitt IX Ziffer 23 ihrer Resolution 70/248 A, nimmt die geänderte Wirtschaftlichkeitsanalyse für das Besucherzentrum zur Kenntnis und legt dem Generalsekretär in dieser Hinsicht nahe, die zugrundeliegenden Annahmen und die Berechnung der voraussichtlichen Besucheranzahl der Africa Hall weiter zu verfeinern, seine Informations- und Kontaktarbeit fortzusetzen und im Rahmen künftiger Fortschrittsberichte darüber Bericht zu erstatten; 10 A/71/ A/71/571. 6/33

7 Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem A/RES/71/ verweist außerdem auf Ziffer 37 d) des Berichts des Beratenden Ausschusses und ersucht den Generalsekretär in dieser Hinsicht, in seine künftigen Fortschrittsberichte aktuelle Informationen über die Kosten und den erwarteten Nutzen sowie über die Einnahmen aus dem Besucherzentrum aufzunehmen; 10. nimmt zur Kenntnis, dass es unter anderem aufgrund der Vertragsverhandlungen zu Verzögerungen gekommen ist, und ersucht den Generalsekretär in dieser Hinsicht, zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um die verlorene Zeit wettzumachen, ohne dabei die Qualität, den Umfang und den Zeitrahmen des Projekts zu untergraben; 11. ersucht den Generalsekretär, auch weiterhin geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Risiken zu mindern, und das Projekt zur Renovierung der Africa Hall genau zu überwachen, um eine weitere Verzögerung zu verhindern; 12. verweist auf Abschnitt IX Ziffer 11 ihrer Resolution 70/248 A, nimmt die Verzögerung zur Kenntnis, zu der es bei der Rekrutierung des Projektmanagementteams gekommen ist, und ersucht den Generalsekretär in dieser Hinsicht, mit Vorrang die Rekrutierung für alle noch zu besetzenden Stellen zu beschleunigen und abzuschließen, unter strikter Einhaltung der einschlägigen Rekrutierungsnestimmungen der Organisation, und im Rahmen des nächsten Fortschrittsberichts darüber Bericht zu erstatten; 13. betont, wie wichtig ein Lenkungsmechanismus, eine wirksame Aufsicht, Transparenz und Rechenschaftspflicht für das Management des Projekts sind, um sicherzustellen, dass die Projektziele im Rahmen der Haushaltsmittel erreicht werden; 14. unterstreicht, dass der Bereich Zentrale Unterstützungsdienste auch weiterhin aktiv an der Aufsicht über das Projekt beteiligt sein soll, um die zentrale Überwachung der Investitionsprojekte, einschließlich des Risikomanagements und der Berücksichtigung gewonnener Erkenntnisse, zu gewährleisten; 15. verweist auf Abschnitt IX Ziffer 17 ihrer Resolution 70/248 A und ersucht den Generalsekretär in dieser Hinsicht, beschleunigte Anstrengungen zur Einsetzung eines Interessenträger-Ausschusses und eines Beirats zu unternehmen, um die Lenkung des vorgesehenen Projekts zur Renovierung der Africa Hall zu stärken, und im Rahmen des nächsten Fortschrittsberichts darüber Bericht zu erstatten; 16. betont die Notwendigkeit, dass das Amt für interne Aufsichtsdienste auch künftig die Aufsicht über die Bauprojekte bei der Kommission, insbesondere die Renovierung der Africa Hall, ausübt und seine wichtigsten Feststellungen auch weiterhin in seine Jahresberichte über seine Tätigkeit aufnimmt; 17. unterstreicht außerdem, dass die für Bauprojekte genehmigten Mittelveranschlagungen für Eventualverbindlichkeiten als eine notwendige Absicherung gegen unvorhergesehene Mittelüberschreitungen bei der Projektdurchführung dienen, betont, dass die für ein Projekt veranschlagten Eventualverbindlichkeiten aufgrund der für die verschiedenen Projektphasen ermittelten Risiken errechnet werden sollen, und ersucht darum, dass dieser veranschlagte Betrag nur zu Präsentationszwecken von den Grundkosten des Projekts getrennt wird; 18. beschließt, dass ungenutzte Mittel für Eventualverbindlichkeiten entsprechend bewährten Verfahren auf Folgejahre übertragen und bei Auftreten neuer und Verschwinden älterer Risiken umgeschichtet werden können und dass sämtliche ungenutzten Mittel für Eventualverbindlichkeiten bei Abschluss des Projekts den Mitgliedstaaten rückerstattet werden; 19. begrüßt dankbar die freiwilligen Beiträge, die die Regierung des Gastlands Äthiopien, Malis und der Schweiz für die Africa Hall geleistet haben; 20. ersucht den Generalsekretär, auch weiterhin von den Mitgliedstaaten proaktiv freiwillige Beiträge und Sachleistungen zu erbitten, unter voller Einhaltung aller einschlä- 7/33

8 A/RES/71/272 Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem gigen Vorschriften und Regeln der Organisation, und im Rahmen des nächsten Fortschrittsberichts detaillierte Informationen darüber vorzulegen; 21. ersucht den Generalsekretär außerdem, sicherzustellen, dass der Mittelbedarf in jeder Projektphase durch eine gründliche Überprüfung der tatsächlichen und aktuellen Bedürfnisse vor Ort ermittelt wird, und im Rahmen künftiger Fortschrittsberichte detaillierte Informationen darüber vorzulegen; 22. ersucht den Generalsekretär ferner, der Generalversammlung während des Hauptteils ihrer zweiundsiebzigsten Tagung einen Fortschrittsbericht über die Durchführung der Bauprojekte und die Renovierung der Konferenzeinrichtungen, insbesondere der Africa Hall und des Besucherzentrums, vorzulegen, in dem unter anderem die Projektausgaben und -gesamtkosten dargestellt werden; VI Beschäftigungsbedingungen und Bezüge von Amtsträgern, die nicht Sekretariatsbedienstete sind unter Hinweis auf ihre Resolutionen 37/240 vom 21. Dezember 1982, 40/257 A bis C vom 18. Dezember 1985, 45/250 A bis C vom 21. Dezember 1990 und 48/252 A bis C vom 26. Mai 1994, Abschnitt VIII ihrer Resolution 53/214 vom 18. Dezember 1998, ihre Resolutionen 55/249 vom 12. April 2001, 56/285 vom 27. Juni 2002, 57/289 vom 20. Dezember 2002 und 58/264 vom 23. Dezember 2003, Abschnitt III ihrer Resolution 59/282 vom 13. April 2005, ihre Resolutionen 61/262 vom 4. April 2007, 63/259 vom 24. Dezember 2008, 64/261 vom 29. März 2010 und 65/258 vom 24. Dezember 2010 und ihre Beschlüsse 62/547 vom 3. April 2008 und 69/553 A vom 29. Dezember 2014, sowie unter Hinweis auf Artikel 32 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs und die einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung über die Beschäftigungsbedingungen und Bezüge der Mitglieder des Internationalen Gerichtshofs und der Richter des Internationalen Strafgerichtshofs zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, des Internationalen Strafgerichtshofs zur Verfolgung der Personen, die für Völkermord und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Hoheitsgebiet Ruandas zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 31. Dezember 1994 verantwortlich sind, sowie ruandischer Staatsangehöriger, die für während desselben Zeitraums im Hoheitsgebiet von Nachbarstaaten begangenen Völkermord und andere derartige Verstöße verantwortlich sind, und des Internationalen Residualmechanismus für die Adhoc-Strafgerichtshöfe, nach Behandlung der Berichte des Generalsekretärs über die Beschäftigungsbedingungen und Bezüge von Amtsträgern, die nicht Sekretariatsbedienstete sind: Mitglieder des Internationalen Gerichtshofs, Präsident und Richter des Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe und Richter und Ad-litem-Richter des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien 12, über die Beschäftigungsbedingungen und Bezüge von Amtsträgern, die nicht Sekretariatsbedienstete sind: Mitglieder des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Residualmechanismus für die Adhoc-Strafgerichtshöfe, Richter und Ad-litem-Richter des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien und des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda 13 und über die umfassende Überprüfung des Pensionsplans für die Mitglieder des Internationalen Gerichtshofs und die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugo- 12 A/71/ A/68/188. 8/33

9 Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem A/RES/71/272 slawien und des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda 14, der entsprechenden Berichte des Beratenden Ausschusses 15 und des Schreibens des Präsidenten des Internationalen Gerichtshofs vom 1. Februar 2012 an den Präsidenten der Generalversammlung 16, 1. nimmt Kenntnis von den Berichten der Generalsekretärs 12,13,14 und dem Schreiben des Präsidenten des Internationalen Gerichtshofs vom 1. Februar 2012 an den Präsidenten der Generalversammlung 16 ; 2. schließt sich vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Resolution den Schlussfolgerungen und Empfehlungen in den Berichten des Beratenden Ausschusses 15 an; 3. verweist auf Ziffer 13 des Berichts des Beratenden Ausschusses 17 und beschließt, die nächste umfassende Überprüfung auf ihrer vierundsiebzigsten Tagung vorzunehmen; 4. nimmt Kenntnis von den Ziffern 29 und 30 des Berichts des Beratenden Ausschusses 18 und ersucht den Generalsekretär in dieser Hinsicht, der Generalversammlung während des Hauptteils ihrer vierundsiebzigsten Tagung einen umfassenden Vorschlag zu den Optionen für einen Pensionsplan zur Prüfung vorzulegen und darin unter anderem die folgenden Punkte berücksichtigt werden: a) mögliche neue Szenarien für den Pensionsplan und die im Bericht des Generalsekretärs 13 vorgelegten Optionen, falls relevant; b) die mit jedem Szenario verbundenen geschätzten Kosten für die Organisation, verglichen mit dem derzeitigen Pensionsplan; c) die voraussichtlichen Vor- und Nachteile jedes Szenarios und die Auffassungen und Stellungnahmen der relevanten Interessenträger; sowie die Integrität des Statuts des Internationalen Gerichtshofs und anderer einschlägiger Vorschriften, der universelle Charakter des Gerichtshofs, die Grundsätze der Unabhängigkeit und Gleichheit und der einzigartige Charakter der Mitgliedschaft des Gerichtshofs; VII Revidierte Ansätze aufgrund der in Resolution 70/290 der Generalversammlung Plenartagung der Generalversammlung auf hoher Ebene über die Bewältigung großer Flüchtlings- und Migrantenströme enthaltenen Beschlüsse nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs 19 und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses 20, 1. nimmt Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs 19 ; 2. schließt sich den Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Bericht des Beratenden Ausschusses 20 an; 14 A/66/ A/66/709, A/68/515 und Corr.1 und A/71/ A/66/ A/71/ A/66/ A/71/ A/71/597. 9/33

10 A/RES/71/272 Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem VIII Revidierte Ansätze im Zusammenhang mit dem Programmhaushaltsplan für den Zweijahreszeitraum in Kapitel 7 (Internationaler Gerichtshof) nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs 21 und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses 22, 1. nimmt Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs 21 ; 2. schließt sich vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Resolution den Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Bericht des Beratenden Ausschusses 22 an; 3. nimmt Kenntnis von den Ziffern 9 und 11 des Berichts des Beratenden Ausschusses und bewilligt zusätzliche Mittel in Höhe von Dollar in Kapitel 7 (Internationaler Gerichtshof) des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum ; IX Finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit der internen Rechtspflege bei den Vereinten Nationen unter Hinweis auf ihre Resolution 71/266 vom 23. Dezember 2016 über die interne Rechtspflege bei den Vereinten Nationen, beschließt, im einen zusätzlichen Betrag von Dollar brutto ( Dollar netto) vor Neukalkulation zu bewilligen, der eine Erhöhung um Dollar in Kapitel 1 (Allgemeine Politik, Gesamtleitung und Koordinierung), Dollar in Kapitel 29D (Bereich Zentrale Unterstützungsdienste) und Dollar in Kapitel 36 (Personalabgabe) umfasst, wobei der letztgenannte Betrag mit einem Betrag in derselben Höhe in Einnahmenkapitel 1 (Einnahmen aus der Personalabgabe) zu verrechnen ist; X Verwaltungsbezogene und finanzielle Auswirkungen der Beschlüsse und Empfehlungen in dem Bericht der Kommission für den internationalen öffentlichen Dienst für das Jahr 2016 nach Behandlung der vom Generalsekretär gemäß Regel 153 der Geschäftsordnung der Generalversammlung vorgelegten Erklärung 23 und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses 24, 1. verweist auf ihre Resolution 71/264 vom 23. Dezember 2016; 2. nimmt Kenntnis von der vom Generalsekretär vorgelegten Erklärung 23 ; 3. schließt sich den Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Bericht des Beratenden Ausschusses 24 an; 21 A/71/ A/71/ A/C.5/71/3. 24 A/71/ /33

11 Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem A/RES/71/272 XI Erster Bericht über den Vollzug des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum nach Behandlung des ersten Berichts des Generalsekretärs über den Vollzug des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses 26, unter Hinweis auf ihre Resolutionen 70/248 A, 70/248 B vom 1. April 2016, 70/248 C vom 17. Juni 2016 und 70/249 A und B vom 23. Dezember 2015, 1. bekräftigt das in ihren Resolutionen 41/213 vom 19. Dezember 1986 und 42/211 vom 21. Dezember 1987 gebilligte und in späteren Resolutionen bekräftigte Haushaltsverfahren; 2. nimmt Kenntnis vom ersten Haushaltsvollzugsbericht des Generalsekretärs 25 ; 3. schließt sich den Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Bericht des Beratenden Ausschusses 26 an; 4. bewilligt eine Nettoerhöhung der für den Zweijahreszeitraum bewilligten Haushaltsmittel um Dollar und eine Nettoerhöhung der Einnahmenansätze für den Zweijahreszeitraum um Dollar, die entsprechend den Angaben im ersten Haushaltsvollzugsbericht des Generalsekretärs auf die Ausgaben- und Einnahmenkapitel aufzuteilen sind; XII Unterstützung der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Aktionsagenda von Addis Abeba der dritten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung unter Hinweis auf Abschnitt XI ihrer Resolution 70/248 A und Abschnitt I ihrer Resolution 70/248 C, nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs 27 und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses 28, 1. nimmt Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs 27 ; 2. beschließt, die folgenden befristeten Stellen zu schaffen: a) bei der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen in Genf: vier Wirtschaftsreferenten (1 P-5, 2 P-4 und 1 P-3) im Unterprogramm 1 (Globalisierung, Interdependenz und Entwicklung) des Kapitels 12 (Handel und Entwicklung) des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum ; b) bei der Wirtschaftskommission für Afrika: einen Referenten für Recherchen (P-3) im Unterprogramm 4 (Statistik) des Kapitels 18 (Wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Afrika) des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum und einen Datenspezialisten (nationaler Bediensteter des Höheren Dienstes) im Unterprogramm 9 (Politik für soziale Entwicklung); 25 A/71/ A/71/ A/71/ A/71/ /33

12 A/RES/71/272 Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem c) bei der Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik: einen Programmreferenten (P-4) und einen Umweltreferenten (P-3) unter Gesamtleitung und Management, Kapitel 19 (Wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Asien und im Pazifik) des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum ; d) bei der Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik: einen Wirtschaftsreferenten (P-3) unter Gesamtleitung und Management, Kapitel 21 (Wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Lateinamerika und der Karibik) des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum , einen Wirtschaftsreferenten (P-4) im Unterprogramm 10 (Planung der öffentlichen Verwaltung) des Kapitels 21 und einen Statistikreferenten (P-3) im Unterprogramm 11 (Statistik) des Kapitels 21; e) bei der Sekretariats-Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten: zwei Leitende Statistiker (P-5) im Unterprogramm 4 (Statistik) des Kapitels 9 (Wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten) des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum und einen Gruppenleiter (P-5) und zwei Wirtschaftsreferenten (P-3 und P-4) im Unterprogramm 9 (Entwicklungsfinanzierung); 3. beschließt außerdem, die für die Stärkung des Regulären Programms der Technischen Zusammenarbeit für 2017 veranschlagten Mittelbedarf in Höhe von 5 Millionen Dollar in Kapitel 23 (Reguläres Programm der Technischen Zusammenarbeit) des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum zu bewilligen; 4. ersucht den Generalsekretär, in seinem Entwurf des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum einer Erhöhung um 5 Millionen Dollar in Kapitel 23 (Reguläres Programm der Technischen Zusammenarbeit) Rechnung zu tragen; 5. beschließt, den Betrag von Dollar für die Ausgaben zu veranschlagen, die 2016 im Rahmen der von der Generalversammlung in Abschnitt XI ihrer Resolution 70/248 A genehmigten Verpflichtungsermächtigung getätigt wurden; 6. beschließt außerdem, für 2017 in Kapitel 2 (Angelegenheiten der Generalversammlung und des Wirtschafts- und Sozialrats sowie Konferenzmanagement) den Betrag von Dollar zu veranschlagen; 7. beschließt ferner, für 2017 den Betrag von Dollar in Kapitel 9 (Wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten), Dollar in Kapitel 12 (Handel und Entwicklung), Dollar in Kapitel 18 (Wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Afrika), Dollar in Kapitel 19 (Wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Asien und im Pazifik) und Dollar in Kapitel 21 (Wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Lateinamerika und der Karibik) zu veranschlagen; 8. beschließt, für 2017 den Betrag von Dollar in Kapitel 36 (Personalabgabe) zu veranschlagen, der mit einem Betrag in derselben Höhe in Einnahmenkapitel 1 (Einnahmen aus der Personalabgabe) zu verrechnen ist; XIII Revidierte Ansätze aufgrund der vom Wirtschafts- und Sozialrat 2016 verabschiedeten Resolutionen und Beschlüsse nach Behandlung der Berichte des Generalsekretärs 29 und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses 30, 1. nimmt Kenntnis von den Berichten des Generalsekretärs 29 ; 29 A/71/401 und Add A/71/ /33

13 Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem A/RES/71/ schließt sich vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Resolution den Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Bericht des Beratenden Ausschusses 30 an; 3. billigt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2030 die Schaffung von sechs befristeten Stellen, darunter vier befristete Stellen (1 P-4, 2 P-3 und 1 Ortskraft) in Kapitel 22 (Wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Westasien) und zwei befristete Stellen (P-4) in Kapitel 19 (Wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Asien und im Pazifik) des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum ; 4. bewilligt außerdem Mittel in Höhe von Dollar, wovon Dollar auf Kapitel 2 (Angelegenheiten der Generalversammlung und des Wirtschafts- und Sozialrats sowie Konferenzmanagement), Dollar auf Kapitel 9 (Wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten), Dollar auf Kapitel 19 (Wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Asien und im Pazifik), Dollar auf Kapitel 21 (Wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Lateinamerika und der Karibik) und Dollar auf Kapitel 22 (Wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Westasien) des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum entfallen, die zulasten des außerordentlichen Reservefonds verbucht werden; 5. bewilligt ferner den Betrag von Dollar in Kapitel 36 (Personalabgabe) des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum , der mit einem Betrag in derselben Höhe in Einnahmenkapitel 1 (Einnahmen aus der Personalabgabe) zu verrechnen ist; XIV ERP-Projekt Umoja unter Hinweis auf Abschnitt II ihrer Resolution 60/283, Abschnitt II ihrer Resolution 63/262, ihre Resolution 64/243, Abschnitt II.A ihrer Resolution 65/259, ihre Resolution 66/246, Abschnitt III ihrer Resolution 66/263 vom 21. Juni 2012, Abschnitt III ihrer Resolution 67/246, ihre Resolution 68/246, Abschnitte IV und VI ihrer Resolutionen 69/274 A und Abschnitt XVII ihrer Resolution 70/248 A, nach Behandlung des achten Fortschrittsberichts des Generalsekretärs über das ERP- Projekt 31, der Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des fünften jährlichen Fortschrittsberichts des Rates der Rechnungsprüfer über die Durchführung des ERP- Systems 32 und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses 33, 1. nimmt Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs 31 und der Mitteilung des Generalsekretärs 32 ; 2. nimmt außerdem Kenntnis von den Feststellungen im Bericht des Rates der Rechnungsprüfer 32 und schließt sich den darin enthaltenen Empfehlungen an; 3. schließt sich vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Resolution den Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Bericht des Beratenden Ausschusses 33 an; 4. anerkennt die Fortschritte, die seit dem letzten Fortschrittsbericht bei der Durchführung des Umoja-Projekts erzielt worden sind, und die Bemühungen, die das Personal und die Führungskräfte bislang bei der Umsetzung des Grundlagen- und des Erweiterungsmoduls 1 von Umoja unternommen haben; 5. ersucht den Generalsekretär, über die Einhaltung der wichtigen Zwischenziele und des gesamten Zeitrahmens der Durchführung des Umoja-Projekts zu wachen und zu 31 A/71/ A/71/ A/71/ /33

14 A/RES/71/272 Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem diesem Zweck die aktuellen und möglichen neuen Hauptrisiken zu ermitteln, die die Erreichung der Ziele des Projekts und seine von der Generalversammlung in Abschnitt III ihrer Resolution 67/246 gebilligte und im achten Fortschrittsbericht des Generalsekretärs weiter dargelegte vollständige Durchführung bis Dezember 2018 gefährden, und diese Risiken proaktiv zu steuern; 6. betont, wie wichtig es ist, den in den bisherigen Phasen der Einführung von Umoja gewonnenen Erkenntnissen bei der Vorbereitung der künftigen Einführungsphasen auch weiterhin voll Rechnung zu tragen, damit dieser Prozess reibungsloser abläuft und umfassende Stabilisierungsbemühungen, die zu weiteren Verzögerungen, Kostensteigerungen und sonstigen Risiken führen würden, vermieden werden, und ersucht den Generalsekretär, diese Erkenntnisse in seine Planung und Vorbereitung für die künftigen Projektphasen einzubeziehen; 7. ersucht den Generalsekretär, im Rahmen seines Umoja-Einführungsplans eine gründliche und objektive Bewertung der Bereitschaft der Organisation für die Änderung ihrer Geschäftsprozesse durchzuführen, um unvorhergesehene Auswirkungen und unnötige zusätzliche Implementierungskontrollen zu vermeiden, die zu Abweichungen von dem Projektplan, seinen Kostenprognosen und dem erwarteten Nutzen führen könnten; 8. erklärt erneut, dass die erfolgreiche Durchführung des Umoja-Projekts die umfassende Unterstützung und das volle Engagement seitens der oberen Führungsebene sowie ein enges und fortlaufendes Zusammenwirken mit den wichtigsten Interessenträgern erfordert, und ersucht den Generalsekretär, über die Mechanismen für Leistungsmanagement und Rechenschaftslegung dafür zu sorgen, insbesondere auf den Führungsebenen; 9. ersucht den Generalsekretär erneut, die internen Kapazitäten und den internen Sachverstand in Bezug auf das ERP-System zu stärken und mit Vorrang einen detaillierten Aktionsplan für den Wissenstransfer von den Beratern zu den Programm- und Projektmitarbeitern zu erarbeiten, damit das erworbene Wissen der Organisation erhalten bleibt und die Abhängigkeit von Vertragsdienstleistungen und der damit verbundene Mittelbedarf, die einen Großteil der Projektkosten verursachen, verringert werden, und im Rahmen seines nächsten Berichts detaillierte Informationen darüber vorzulegen; 10. bedauert, dass unzulängliche Schulungsmaßnahmen vor der Systemeinführung in jeder Phase des Umoja-Projekts zu ernsthaften Problemen und Verzögerungen beigetragen haben, nimmt die Schritte zur Kenntnis, die bislang unternommen wurden, um die Defizite bei der Schulung zu beheben, betont in dieser Hinsicht, wie wichtig wirksame Schulungen von hoher Qualität für die erfolgreiche Durchführung des Umoja-Projekts sind, und ersucht den Generalsekretär, sicherzustellen, dass die höheren Führungskräfte in ihren jeweiligen Abteilungen eine umfassende und nachhaltige Schulungs- und Kapazitätsaufbaustrategie verfolgen; 11. bedauert außerdem, dass es bei der Planung und Umsetzung des Umoja- Erweiterungsmoduls 2 zu Verzögerungen und einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf gekommen ist, und ersucht den Generalsekretär in dieser Hinsicht, das Projekt entsprechend dem achten Fortschrittsbericht in vollem Umfang und ohne weitere Verzögerungen und Kostensteigerungen durchzuführen und der Generalversammlung während des Hauptteils ihrer zweiundsiebzigsten Tagung detaillierte Informationen über die Umsetzung aller noch einzuführenden Funktionen und Prozesse des Umoja-Erweitungsmoduls 2 vorzulegen; 12. verweist auf Ziffer 32 des Berichts des Beratenden Ausschusses und weist in dieser Hinsicht erneut auf die Notwendigkeit einer guten Projektplanung und -leitung hin, um sicherzustellen, dass das Umoja-Projekt planmäßig und ohne weitere Unterbrechungen und Verzögerungen durchgeführt wird; 13. stellt fest, dass bei der Erarbeitung eines Nutzenrealisierungsplans bislang unzureichende Fortschritte erzielt wurden, und ersucht den Generalsekretär, die Erarbeitung eines solchen Plans zu beschleunigen, unter voller Berücksichtigung der einschlägigen 14/33

15 Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem A/RES/71/272 Empfehlungen des Rates der Rechnungsprüfer, und im nächsten Fortschrittsbericht darüber Bericht zu erstatten, unbeschadet der etablierten Haushaltsverfahren und des Vorrechts des Fünften Ausschusses, der für Verwaltungs- und Haushaltsfragen zuständig ist; 14. ersucht den Generalsekretär, bei der Erarbeitung realistischer Nutzenrealisierungspläne für die durchführenden Stellen eine gemeinsame Methodologie zu verwenden und Einzelheiten über den qualitativen wie quantitativen Nutzen vorzulegen und der Generalversammlung während des Hauptteils ihrer zweiundsiebzigsten Tagung darüber Bericht zu erstatten; 15. verweist auf die Ziffern 37, 46 und 55 des Berichts des Beratenden Ausschusses, stellt fest, dass das Umoja-Projekt eine der größten und teuersten Initiativen zur Umgestaltung der Geschäftsprozesse der Organisation darstellt, und ersucht den Generalsekretär in dieser Hinsicht, der Generalversammlung während des Hauptteils ihrer zweiundsiebzigsten Tagung eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsanalyse des Umoja-Projekts vorzulegen, einschließlich einer Analyse der direkten und indirekten Kosten und des entsprechenden Nutzens, und dabei alle einschlägigen Empfehlungen des Rates der Rechnungsprüfer und des Beratenden Ausschusses zu berücksichtigen; 16. ersucht den Generalsekretär, die Generalversammlung während des zweiten Teils ihrer wiederaufgenommenen einundsiebzigsten Tagung umfassend über den Stand des Umoja-Projekts zu unterrichten und dabei unter anderem Einzelheiten über das Umoja- Erweiterungsmodul 2, die aktualisierte Wirtschaftlichkeitsanalyse des Projekts und andere relevante Themen vorzulegen; 17. ersucht den Generalsekretär erneut, alles zu tun, um die Kostenüberschreitungen durch Effizienzsteigerungsmaßnahmen und ein solides Projektmanagement zu beseitigen und weitere Haushaltserhöhungen während der noch verbleibenden Projektphasen bis zum Zeitpunkt der vollständigen Einführung von Umoja zu vermeiden; 18. verweist auf Ziffer 44 des Berichts des Beratenden Ausschusses und bedauert, dass den wiederholten Forderungen der Generalversammlung nach einer detaillierten Rechnungslegung über die von den Abteilungen getragenen indirekten Kosten oder nach der Durchführung einer Analyse der Gesamtbetriebskosten des Umoja-Projekts, die einen wichtigen Beitrag zu einer fundierten Entscheidungsfindung bei der Tätigung von Investitionen darstellt, nur in geringem Maße nachgekommen wurde, und bedauert in dieser Hinsicht, dass der Mangel an Informationen über die effektiven Durchführungskosten des Projekts ein Ausdruck der Schwäche des Lenkungs-, Führungs- und Rechenschaftsmechanismus des Umoja-Projekts ist; 19. bewilligt für den zusätzlichen revidierten Netto-Mittelbedarf in Höhe von Dollar, der im achten Fortschrittsbericht aufgeführt wird und sich aus der in Abschnitt VI des Berichts beschriebenen Umverteilung, Neuorganisation und Neuausrichtung der Ressourcen ergibt; 20. nimmt Kenntnis von den Ziffern 56 und 57 des Berichts des Beratenden Ausschusses; 21. ersucht den Generalsekretär, Dollar aus den in Kapitel 29 (Management- und Unterstützungsdienste) des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum bestehenden Ressourcen zu decken und dabei dem Kapitel 29A (Büro des Untergeneralsekretärs für Management) Vorrang einzuräumen; 22. vermerkt, dass ein Mittelbedarf in Höhe von Dollar in den Bedarf für den Friedenssicherungs-Sonderhaushalt für die Finanzperiode vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 einbezogen wird; 23. vermerkt außerdem, dass für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 ein Mittelbedarf in Höhe von Dollar aus außerplanmäßigen Mitteln finanziert wird; 15/33

16 A/RES/71/272 Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem XV Revidierte Ansätze aufgrund der vom Menschenrechtsrat auf seiner einunddreißigsten, zweiunddreißigsten und dreiunddreißigsten Tagung und auf seiner vierundzwanzigsten Sondertagung verabschiedeten Resolutionen und Beschlüsse nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs 34 und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses 35, 1. nimmt Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs 34 ; 2. schließt sich den Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Bericht des Beratenden Ausschusses 35 an; 3. billigt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 die Schaffung von 10 Stellen (1 P-5, 3 P-4 und 6 P-3) in Kapitel 24 (Menschenrechte) des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum ; 4. bewilligt außerdem zusätzliche Mittel in Höhe von Dollar, wovon Dollar auf Kapitel 2 (Angelegenheiten der Generalversammlung und des Wirtschafts- und Sozialrats sowie Konferenzmanagement), Dollar auf Kapitel 24 (Menschenrechte), Dollar auf Kapitel 28 (Öffentlichkeitsarbeit) und Dollar auf Kapitel 29F (Verwaltung (Genf)) des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum entfallen; 5. bewilligt ferner den Betrag von Dollar in Kapitel 36 (Personalabgabe) des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum , der mit einem Betrag in derselben Höhe in Einnahmenkapitel 1 (Einnahmen aus der Personalabgabe) zu verrechnen ist; XVI Fortschritte bei der Umsetzung des Konzepts der flexiblen Arbeitsplatznutzung am Amtssitz der Vereinten Nationen unter Hinweis auf Abschnitt V ihrer Resolution 67/246, Abschnitt III ihrer Resolution 67/254 A vom 12. April 2013, Abschnitt IV ihrer Resolution 68/247 B und Abschnitt VII ihrer Resolution 69/274 A und ihren Beschluss 70/553 B vom 1. April 2016, nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs 36 und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses 37, 1. nimmt Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs 36 ; 2. schließt sich vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Resolution den Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Bericht des Beratenden Ausschusses 37 an; 3. verweist auf Ziffer 6 des Berichts des Beratenden Ausschusses und ersucht den Generalsekretär, die aus den Ergebnissen des Pilotprogramms gewonnenen Erkenntnisse zu analysieren und im Rahmen des nächsten Fortschrittsberichts darüber Bericht zu erstatten; 34 A/71/ A/71/ A/70/ A/70/7/Add /33

17 Besondere Fragen im Zusammenhang mit dem A/RES/71/ vermerkt, dass Strategien der flexiblen Arbeitsplatznutzung bei den Vereinten Nationen darauf gerichtet sein sollen, die Produktivität und Effizienz der Organisation insgesamt zu steigern und das Arbeitsumfeld der Bediensteten zu verbessern; 5. verweist auf die Ziffern 6 und 16 des Berichts des Beratenden Ausschusses und ersucht den Generalsekretär erneut, die Auswirkungen des Pilotprogramms für flexible Arbeitsplatznutzung auf die Produktivität im Detail zu bewerten und verlässliche qualitative und quantitative Indikatoren für dessen Nutzen sowie andere Faktoren zur Steigerung der allgemeinen Produktivität und des Wohls der Bediensteten vorzulegen und im Rahmen des nächsten Fortschrittsberichts darüber Bericht zu erstatten; 6. ersucht den Generalsekretär, für die vollständige Befolgung ihrer Beschlüsse und eine uneingeschränkte Kooperation mit dem Umsetzungsplan des Projekts zu sorgen und dabei gleichzeitig sicherzustellen, dass den Bedürfnissen der Bediensteten Rechnung getragen und ihr Wohl und ihre Produktivität gewährleistet werden; 7. weist auf Ziffer 29 des Berichts des Beratenden Ausschusses hin und bedauert die großen Abweichungen bei den für das Projekt veranschlagten Kosten und ersucht den Generalsekretär in dieser Hinsicht, die Kostenprognosen für das gesamte Projekt gründlich zu überarbeiten und der Generalversammlung in Rahmen des nächsten Fortschrittsberichts darüber Bericht zu erstatten; 8. fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, alle wichtigen Aspekte des Projekts, wie den Umfang, den Zeitplan, die Kosten und den finanziellen Nutzen, auch weiterhin genauestens zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie den von der Generalversammlung erteilten Mandaten entsprechen, und während des Hauptteils der zweiundsiebzigsten Tagung im Rahmen des nächsten Fortschrittsberichts darüber Bericht zu erstatten; 9. weist auf Ziffer 11 des Berichts des Beratenden Ausschusses hin und ersucht den Generalsekretär in dieser Hinsicht, der Generalversammlung spätestens während des Hauptteils ihrer zweiundsiebzigsten Tagung einen detaillierten und realistischen Plan für die vollständige Umsetzung des Projekts vorzulegen; 10. ersucht den Generalsekretär, mit der Umsetzung der Strategien der flexiblen Arbeitsplatznutzung in New York im Jahr 2017 fortzufahren, wobei die Zahl der Bediensteten pro Stockwerk höchstens bei 140 liegen soll, und während des Hauptteils der zweiundsiebzigsten Tagung darüber Bericht zu erstatten, unbeschadet eines etwaigen Beschlusses der Generalversammlung betreffend den revidierten Plan für die vollständige Umsetzung des Projekts; 11. beschließt, dass die Strategien der flexiblen Arbeitsplatznutzung nicht in gemieteten Gebäuden umgesetzt werden, bei denen die Mietverträge ohne Aussicht auf Verlängerung auslaufen; 12. unterstreicht die zentrale Koordinierungs- und Aufsichtsrolle des Bereichs Zentrale Unterstützungsdienste bei der Verwaltung gemieteter Gebäude; 13. ersucht den Generalsekretär erneut, Komplementaritäten zwischen Strategien der flexiblen Arbeitsplatznutzung und flexiblen Arbeitszeitregelungen zu suchen, und ersucht ihn in dieser Hinsicht, unter der Anleitung der interdisziplinären Arbeitsgruppe Informationen über Regelungen vorzulegen, die es den Bediensteten erlauben, aus der Ferne zu arbeiten, einschließlich von zuhause, mit Betonung auf die Schaffung geeigneter Voraussetzungen für Bedienstete mit besonderen Bedürfnissen, darunter Bedienstete mit Behinderungen, ältere Menschen, werdende Eltern und Eltern von Neugeborenen oder Kleinkindern; 14. beschließt, dass flexible Arbeitszeitregelungen ein fester Bestandteil aller Strategien der flexiblen Arbeitsplatznutzung sein werden, und ersucht den Generalsekretär, sein Bulletin über flexible Arbeitszeitregelungen zu aktualisieren; 17/33

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