50/407. Finanzierung der Mission der Vereinten Nationenin

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1 456 Generalversammlung - Fünfzigste Tagung zur Vermeidung neuer Flüchtlingsströme auszubauen und sich mit deren tieferen Ursachen auseinanderznsetzen (Resolution ) ericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolutionen und 50/185 über die Stärkung der Rolle der Vereinten bei der Steigerung der Wirksamkeit des Grundsatzes regelmäßiger und unverfälschter Wahlen und der Förderung der Demokratisierung ericht des Generalsekretärs über die mögliche Schaffung eines Freiwilligen Fonds der Vereinten für Opfer des Terrorismus (Resolution 50/186) Frage, für deren ehandlung keine lvrausdokumentation erbeten wurde chtung vor den Grundsätzen der nationalen Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren ngelegetiheiten von Staaten bei Wahlvorgängen (Resolution ) c) Menschenrechtssituationen und erichte der Sonderberichterstatter und Sonderbeauftragten Frage, jur deren ehandlung keine Vorausdokumentation erbeten wurde Schutz und Hilfe für innenvertriebene (Resolution 50/195) d) Umfassende DurchjUhrung und Weiterveljolgung der Erklärung und des ktionsprogramms von Wien Dokumentation ericht des Generalsekretärs (Resolution 48/121) e) ericht des Hohen Kommissars der Vereinten jur Menschenrechte ericht des Hohen Kommissars der Vereinten für Menschenrechte (Resolution 48/141)84 50/466. ericht des Wirtschafts- und Sozialrats uf ihrer 99. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des Dritten usschusses!06 Kenntnis von den Kapiteln I, IIl, V (bschnitte und D bis I), IX und XIV des erichts des Wirtschafts- und Sozialrats eschlüsse aufgrund der erichte des Fünften usschus.es 50/407. Finanzierung der Mission der Vereinten in Haiti uf ihrer 46. Plenarsitzung am 1. November 1995, auf Empfehlung des Fünften usschusses ll5, a) beschloß die Generalversammlung, als d-hoc-rege Jung und unter erücksichtigung des bereits gemäß Resolution 49/239 der Generalversammlung vom 31. März 1995 veranlagten etrags von US-Dollar brutto ( Dollar netto), den zusätzlichen etrag von Dollar brutto ( Dollar netto) für den Zeitraum vom 1. ugust bis 31. Oktober 1995 unter den Mitgliedstaaten entsprechend der Zusammensetzung der Gruppen zu veranlagen, die in den Ziffern 3 und 4 der Versammlungsresolution 43/232 vom 1. März 1989 festgelegt und von der Versammlung in ihren Resolutionen 44/192 vom 21. Dezember 1989, 45/269 vom 27. ugust 1991, 46/198 vom 20. Dezember 1991,47/218 vom 23. Dezember 1992, 49/249 vom 20. Juli 1995 und 49/249 vom 14. September 1995 sowie in ihrem eschluß 48/472 vom 23. Dezember 1993 geändert worden ist, und dabei die eitragstabelle für das Jahr zu berücksichtigen; b) beschloß die Generalversammlung außerdem, daß im Einklang mit ihrer Resolution 973 (X) vom 15. Dezember 1955 das jeweilige Guthaben der Mitgliedstaaten im Steuerausgleichsfonds aus den für den Zeitraum vom 1. ugust bis 31. Oktober 1995 für die Mission der Vereinten in I1S J50n05, Züfer Siehe Resolution 49/19. Haiti gebilligten veranschlagten zusätzlichen Einnahmen aus der Personalabgabe in Höhe von Dollar aut' ihre Veranlagung nach uchstabe a) anzurechnen ist; c) ermächtigte die Generalversammlung den Generalsekretär, für den Einsatz der Mission während des Zeitraums vom 1. bis 30. November 1995 Verpflichtungen in Höhe von Dollar brutto ( Dollar netto) einzugehen; d) beschloß die Generalversammlung, als d-hoc-regelung, die Mitgliedstaaten für den etrag von Dollar brutto ( Dollar netto) für den Zeitraum vom 1. bis 30. November 1995 nach dem in uchstabe a) festgelegten Schema zu veranlagen; e) beschloß die Generalversammlung außerdem, daß im Einklang mit ihrer Resolution 973 (X) das jeweilige Guthaben der Mitgliedstaaten im Steuerausgleichsfonds aus den für den Zeitraum vom 1. bis 30. November 1995 gebilligten veranschlagten Einnahmen aus der Personalabgabe in Höhe von Dollar aut' ihre Veranlagung nach uchstabe d) anzurechnen ist. uf ihrer 78. Plenarsitzung am 4. Dezember 1995 ermächtigte die Generalversammlung den Generalsekretär auf Empfehlung des Fünften usschusses 117, für den Einsatz der Mission der Vereinten in Haiti während des Zeitraums vom 1. bis 15. Dezember 1995 Verpflichtungen in Höhe von US-Dollar brutto ( Dollar netto) einzugehen. 117 /50nOSIdd.l, Ziffer 6.

2 IX. eschlüsse /410. Finanzierung der Schutztruppe der Vereinten, der Operation der Vereinten zur Wiederherstellung des Vertrauens in Kroatien, der Präventiveinsatztruppe der Vereinten und des Hauptquartiers der Friedenstruppen der Vereinten uf ihrer 78. Plenarsitzung am 4. Dezember 1995 ermächtigte die Generalversammlung den Generalsekretär auf Empfehlung des Fünften usschussesli' ausnahmsweise, für den Fall, daß der Sicherheitsrat beschließen sollte, die Truppen über den 30. November 1995 hinaus weiterzuführen, für den Einsatz der Truppen insgesamt während des Zeitraums vom 1. bis 31. Dezember 1995 Verpflichtungen in Höhe von US-Dollar brutto ( Dollar netto) einzugehen., auf Empfehlung des Fünften usschusses ll ', a) ermächtigte die Generalversammlung den Generalsekretär ausnalunsweise, für die Einsätze im ehemaligen Jugoslawien während des Zeitraums vom 1. Januar bis 31. März 1996 Verpflichtungen in Höhe von 100 Millionen US-Dollar brutto ( Dollar netto) einzugehen; b) ersuchte die Generalversammlung den Generalsekretär, der Generalversammlung auf ihrer wiederaufgenommenen fünfzigsten Tagung Kostenvoranschläge für die neuen Einsätze in Kroatien und in osnien und Herzegowina, für die ufrechterhaltung der Präventiveinsatztruppe der Vereinten sowie für die Liquidation der Operation der Vereinten zur Wiederherstellung des Vettrauens in Kroatien und der Schutztruppe der Vereinten vorzulegen; c) beschloß die Generalversammlung, als d-hoc-regelung, den etrag von Dollar brutto ( Dollar netto) für den Zeitraum vom I. Januar bis 31. März 1996 unter den Mitgliedstaaten entsprechend der Zusammensetzung der Gruppen zu veranlagen, die in den Ziffern 3 und 4 der Versammlungsresolution 43/232 vom 1. März 1989 festgelegt und von der Versammlung in ihren Resolutionen 44/192 vom 21. Dezember 1989,45/269 vom 27. ugust 1991,46/198 vom 20. Dezember 1991, 47/218 vom 23. Dezember 1992, 49/249 vom 20. Juli 1995 und 49/249 vom 14. September 1995 sowie in ihren eschlüssen 48/472 vom 23. Dezember 1993 und 50/451 vom 23. Dezember 1995 geändert worden ist, und dabei die eitragstabelle für das Jahr 1996 zu berücksichtigen 1l6 ; d) beschloß die Generalversammlung außerdem, daß im Einklang mlt ihrer Resolution 973 (X) vom 15. Dezember 1955 das jeweilige Guthaben der Mitgliedstaaten im Steuerausgleichsfonds aus den für den Zeitraum vom 1. Januar bis llr l50n96. Ziffer J50n96/dd.1,Ziffer März 1996 für die Einsätze im ehemaligen Jugoslawien gebilligten veranschlagten Einnalunen aus der Personalabgabe in Höhe von Dollar auf ihre Veranlagung nach uchstabe c) anzurechnen ist. 50/446. Finanzierung der Mission der Vereinten für das Referendum in Westsabara Empfehlung des Fünften usschussesi" und nach ehandlung des erichts des Generalsekretärs über die Finanzierung der Mission der Vereinten für das Referendum in Westsahara 12l und des entsprechenden erichts des eratenden usschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen 122 a) beschloß die Generalversanunlung, den gemäß Resolution 49/247 der Generalversammlung vom 20. Juli 1995 für den Zeitraum vom 1. Oktober 1995 bis 31. Januar 1996 bereits zur usgabe ermächtigten und veranlagten etrag von US-Dollar brutto ( Dollar netto) auf dem Sonderkonto der Mission der Vereinten für das Referendum in Westsahara bereitzustellen; b) beschloß die Generalversammlung außerdem, daß bei Mitgliedstaaten, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Mission erfüllt haben, ihr jeweiliger nteil an den nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln von Dollar brutto ( Dollar netto) für den Zeitraum vom 1. Oktober 1994 bis 30. Juni 1995 auf ihre künftige Veranlagung anzurechnen ist; c) beschloß die Generalversammlung ferner, daß bei Mitgliedstaaten, die ihre finanziellen Verpflichtnngen gegenüber der Mission nicht erfüllt haben, ihr nteil an den nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln von Dollar brutto ( Dollar netto) für den Zeitraum vom 1. Oktober 1994 bis 30. Juni 1995 auf ihre ausstehenden Verpflichtungen anzurechnen. 50/447. Finanzierung der eobachtermlssion der Vereinten in EI Salvador uf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 beschloß die Generalversanunlung auf Empfehlung des Fünften usschusses 123 und nach ehandlung des erichts des Generalsekretärs über die Finanzierung der eobachtermission der Vereinten in EI Salvador l24 sowie des entsprechenden erichts des eratenden usschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen 122 und bis zur Vorlage des endgültigen Haushaltsvollzugsberichts der Mission für das erste Quartal 1996, daß der zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von US-Dollar brutto ( Dollar netto) für den Einsatz der Mission während des Zeitraums vom 1. Dezember 1994 bis 31. Mai 1995 aus den Einsparungen aus früheren Mandatszeiträumen finanziert wird. 120 lso/gi9, Ziffer J50/655 und Korr.1 und /50/ lso/is, Ziffer f50n35.

3 458 Generalversammlung - Fünfzigste Tagung 50/448. Finanzierung der Friedenstruppe der Vereinten in Zypern uf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 machte sich die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften usschusses 125 und nach ehandlung des erichts des Generalsekretärs über die Finanzierung der Friedenstruppe der Vereinten in Zypern l26 und des entsprechenden erichts des eratenden usschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen 122 die in dem ericht des usschusses, insbesondere in Ziffer 41, enthaltenen emerkungen und Empfehlungen zu eigen. 50/449. Finanzierung der eobachtermission der Vereinten in Georgien Empfehlung des Fünften usschusses l27 und nach ehandlung des erichts des Generalsekretärs über die Finanzierung der eobachtennission der Vereinten in Georgien 128 und des entsprechenden erichts des eratenden usschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen l22 a) beschloß die Generalversammlung, daß bei Mitgliedstaaten, die ihre fmanziellen Verpflichtungen gegenüber der Mission erfüllt haben, ihr jeweiliger nteil an den nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln von US-Dollar brutto ( Dollar netto) für den Zeitraum vom 14. Januar bis 15. Mai 1995 auf ihre künftige Veranlagung anzurechnen ist; b) beschloß die Generalversammlung außerdem, daß bei Mitgliedstaaten, die ihre fmanziellen Verpflichtungen gegenüber der Mission nicht erfüllt haben, ihr jeweiliger nteil an den nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln von Dollar brutto ( Dollar netto) für den Zeitraum vom 14. Januar bis 15. Mai 1995 auf ihre ausstehenden Verpflichtungen anzurechnen ist. 50/450. Finanzierung der eobachtermission der Vereinten in Tadschikistan Empfehlung des Fünften usschusses l29 und nach ehandlung des erichts des Generalsekretärs über die Finanzierung der eobachtennission der Vereinten in Tadschikistan'" und des entsprechenden erichts des eratenden usschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen 122, a) beschloß die Generalversammlung, daß bei Mitgliedstaaten, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Mission erfüllt haben, ihr jeweiliger nteil an den nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln von US-Dollar brutto ( Dollar netto) für den Zeitraum vom m /50/827, Ziffer J50n22 und Korr.l. 117 l50/820, Ziffer /50n /50/828, Ziffer 6..,,, /50n Dezember 1994 bis 16. Juni 1995 auf ihre künftige Veranlagung anzurechnen ist; b) beschloß die Generalversammlung außerdem, daß bei Mitgliedstaaten, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber. der Mission nicht erfüllt haben, ihr jeweiliger nteil an den nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln von Dollar brutto ( Dollar netto) für den Zeitraum vom 16. Dezember 1994 bis 16. Juni 1995 auf ihre ausstehenden Verpflichtungen anzurechnen ist. 50/451. Verwaltangs- nnd haushaltstechnische spekte der Finanzierung der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten uf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften usschusses 1 'l Kenntnis von der Mitteilung des Generalsekretärs über den Musterhaushalt für Friedenssicherungseinsätze 132 und machte sich die diesbezüglichen emerkungen und Empfehlungen des eratenden usschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen l33 zu eigen. Fünften usschussesi", als d-hoc-regelung, in bezug auf die für die Veranlagung für den Friedenssicherungshaushalt geltende Zusammensetzung der Gruppen, die in den Ziffern 3 und 4 ihrer Resolution 43/232 vom I. März 1989 festgelegt und von der Versammlung in ihren Resolutionen vom 21. Dezember 1989, 45/269 vom 27. ugust 1991, vom 20. Dezember 1991, 47/218 vom 23. Dezember 1992, 49/249 vom 20. Juli 1995 und 49/249 vom 14. September 1995 sowie in ihrem eschluß 48/472 vom 23. Dezember 1993 geändert worden ist, Palau in die Gruppe der in Ziffer 3 d) der Resolution 43/232 genannten Mitgliedstaaten aufzunehmen und seine eiträge zur Finanzierung von Friedenssicherungseinsätzen nach den einschlägigen Resolutionen zu berechnen, die die Versammlung in bezug auf die eitragstabelle verabschieden wird. 50/452. Progrannnplannng Empfehlung des Fünften usschussesi" und unter Hinweis auf ihre Resolution 47/214 vom 23. Dezember 1992 sowie auf bschnitt L ihrer Resolution 48/218 vom 23. Dezember 1993, a) ermächtigte die Generalversammlung den Generalsekretär, auf der Grundlage der Empfehlungen des Programm- 131 l50/821, Ziffer _ /50/ Siehe /Son98..,.. /50/8211dd.l, Ziffer 4. t3s /Son95, Ziffer 5.

4 IX. eschlüsse 459 uud Koordinierungsausschusses auf seiner vierunddreißigsten Tagung und des eratenden usschusses fiir Verwaltungs- und Haushaltsfragen mit den Vorbereitungen des Entwurfs des mittelfristigen Plans für den Zeitraum nach 1997 zu beginnen und dabei die von den Mitgliedstaaten im Fünften usschuß bekundeten uffassungen zu berücksichtigen, und ersuchte sie den Generalsekretär, der Generalversammlung auf ihrer einundfünfzigsten Tagung über den Programm- und Koordinierungsausschuß den mittelfristigen Plan für diesen Zeitraum vorzulegen; b) beschloß die Generalversammlung, weitere Fragen unter. dem Punkt "Prograuuuplanung" zusammen mit dem Entwurf des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum zu behandeln. 50/453. Änderungen der Personalordnung uf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften usschusses 137 Kenntnis von den im ericht des Generalsekretärs 138 enthaltenen Änderungen der Serien 100 und 200 der Personalordnung. 50/454. Personalmanagement uf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 beschloß die Generalversauuulung auf Empfehlung des Fünften usschusses l37, die ehandlung des Tagesordnungspunktes 159 "Personalmanagement", insbesondere die erichte des Generalsekretärs über die Reform der internen Rechtspflege im Sekretariat der Vereinten I", bis zum bschluß der Prüfung der rechtlichen uswirkrmgen des Vorschlags des Generalsekretärs bis zu ihrer wiederaufgenommenen fünfzigsten Tagung zurückzustellen. 50/455. ufnahme der Weltorganisation für Thurismus in den Gemeinsamen Pensionsfonds der Vereinten uf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Füuften usschusses l4o, die Weltorganisation für Tourismus im Einklang mit rtikel 3 der Satzung des Gemeinsamen Pensionsfonds der Vereinten mit Wrrkung vom 1. Januar 1996 in den Fonds aufzunehmen. 50/456. ericht des Wirtschafts- und Sozialrats uf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften usschusses 141 Kenntnis von den Kapiteln I, IX, XII und XIV des erichts des Wirtschafts- und Sozialrats". 136 Offizielles Protokoll der Getulralversammlung, Fünfzigste Tagung, eilage 6 (l50/6/rev.l). 137 l50/834, Ziffer lc.5/s0/32. m lc.5/49/60 und dd.l und 2 und dd.2/korr.l sowie lc.5/50/2 und dd l50/822, Ziffer l50n94, Ziffer 4. 50/469. Zu bestimmten Punkten ergriffene Maßnahmen Fünften usschusses l42, daß der Fünfte usschuß seine ~handlung der folgenden Tagesordnungspnnkte und einschlägigen erichte auf ihrer wiederaufgenommenen fünfzigsten Tagung fortsetzen solle: Punkt 114: Punkt 115'. Punkt 116: Punkt 117: Punkt 118: Punkt 120: Punkt 121: Punkt 122: Prmkt 123: Punkt 124 a): Punkt 125: Punkt 126: Punkt 127: Punkt 128: Punkt 129: Punkt 130: Punkt 131: Punkt 132: Punkt 133: Punkt 134: Punkt 135: Punkt 136: 141 l50/840, Ziffer 8. Überprüfung der administrativen und finanziellen Effizienz der Vereinten Programmhaushaltsplan fiir den Zweijalrreszeitraum Entwurf des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum Verbesserung der Finanzlage der Vereinten Gemeinsame Inspektionsgruppe eitragstabelle für die uf teilung der usgabenlast der Vereinten Gemeinsames System der Vereinten Finanzierung der Friedenstruppen der Vereinten im Nahen Osten Finanzierung der Verifikationsmission der Vereinten für ngola eobachtermission der Vereinten für Irak und Kuwait Finanzierung der Mission der Vereinten für das Referendum in Westsahara Finanzierung der eobachtermission der Vereinten in EI Salvador Finanzierung und Liquidation der Übergangsbehörde der Vereinten in Kambodscha Finanzierung der Schutztruppe der Vereinten, der Operation der Vereinten zur Wiederherstellung des Vertrauens in Kroatien, der Präventiveinsatztruppe der Vereinten und des Hauptquartiers der Friedenstruppen der Vereinten Finanzierung. der Operation der Vereinten in Somalia II Finanzierung der Liquidation der Operation der Vereinten in Mosambik Finanzierung der Friedenstruppe der Vereinten in Zypern Finanzierung der eobachtermission der Vereinten in Georgien Finanzierung der Mission der Vereinten in Haiti Finanzierung der eobachtermission der Vereinten in Liberia Finanzierung der Hilfsmission der Vereinten für Ruanda Finanzierung des Internationalen Gerichts zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht

5 460 Generalversammlung - Fiinf.r;igste Tagung Punkt 137: Punkt 138: Punkt 149: Punkt 159: Punkt 160: Finanzierung der eobachtennission der Vereinten in Tadschikistan Verwaltungs- und haushaltstechnische spekte der Finanzierung der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten ericht des Generalsekretärs über die ktivitäten des mtes für interne ufsichtsdienste Person.lmanagement Finanzierung des Internationalen Strafgerichts zur Verfolgung der Personen, die für Völkermord und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Hoheitsgebiet Ruandas zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 31. Dezember 1994 verantwortlich sind, sowie ruandischer Staatsangehöriger, die für während desselben Zeitraums im Hoheitsgebiet von Nachbarstaaten begangenen Völkennord und andere derartige Verstöße verantwortlich sind. 50/470. Zweijabres.rbeitsprogramm des Fünften usschusses für billigte die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften usschusses!" und gemäß Ziffer 6 ihrer Resolution 46/220 vom 20. Dezember 1991 das in der nlage zu diesem eschluß enthaltene Zweijahres-rbeitsprogramm des Zweiten usschusses für NLGE Zweijahres rbeitsprogramm des Fünften usschusses für REITSPROGRMMFÜR Finanzberichte und geprüfte Rechnungsabschlüsse sowie erichte des Rates der Rechnungsprüfer 2. Überprüfung der administrativen und finanziellen Effizienz der Vereinten 3. Programmhaushaltsplan für den Zweijabreszeitraum Programmplanung 5. Verbesserung der Finanzlage der Vereinten 6. Programmhaushaltsplan fitr den Zweijahreszeitraum Verwaltungs- und Haushaltskoordinierung der Vereinten mit den Sonderorganisationen und der Internationalen tomenergie-organisation 8. Konferenzplanung 9. eitrag.tabelle für die ufteilung der usgabenlast der Vereinten 10. Personalmanagement 11. Gemeinsames System der Vereinten 12. Pensionssystem der Vereinten 13. Finanzierung der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten 14. Verwaltungs- und haushaltstechnische spekte der Finanzierung der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten 15. ericht des Wirtschafts- und Sozialrats 16. Ernennungen zur esetzung freiwerdender Sitze in Nebenorganen und sonstige Ernennungen. REITSPROGRMM FÜR Finanzberichte und geprüfte Rechnungsabschlüsse sowie erichte des Rates der Rechnungsprüfer 2. Überprüfung der administrativen und finanziellen Effizienz der Vereinten 3. Programmhaushaltsplan für den Zweijabreszeitraum Entwurf des Programmhaushaltsplans für den Zweijabreszeitraum Verbesserung der Finanzlage der Vereinten 6. Gemeinsame Inspektionsgruppe 7. Konferenzplanung 8. eitragstabelle für die ufteilung der usgabenlast der Vereinten 9. Gemeinsames System der Vereinten 10. Finanzierung der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten 11. Verwaltungs- und haushaltstechnische spekte der Finanzierung der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten 12. ericht des Wirtschafts- und Sozialrats 13. Ernennungen zur esetzung freiwerdender Sitze in Nebenorganen und sonstige Ernennungen 50/471. eitragstabelle rur die nfteilung der usgaben. last der Vereinten Fünften usschusses 143, a) daß der eitragssatz für Palau, das am 15. Dezember 1994 in die Vereinten aufgenommen wurde, für 1995, 1996 und 19970,01 Prozent beträgt; b) daß die eiträge Palaus für 1995, 1996 und 1997 nach der gleichen emessungsgrundlage berechnet werden wie bei anderen Mitgliedstaaten, ausgenommen im Falle der von der Generalversammlung gebilligten. Mittelbewilligungen oder Veranlagungen zur Finanzierung von Friedenssicherungseinsätzen, bei denen die eiträge Palaus, die sich danach bestimmen, welcher Gruppe beitragender Staaten es von der Versammlung zugeordnet wird, im Verhältnis zum Kalenderjahr berechnet werden; c) daß die veranlagten eiträge Palaus für 1995 im Einklang mit rtikel 5.2 c) der Finanzordnung der Vereinten als sonstige Einnabmen behandelt werden; d) daß der eitragssatz Palaus für 1996 und 1997 der gemäß Resolution der Generalversammlung vom 23. Dezember 1994 festgelegten eitragstabeue hinzugefügt wird; 143 ls0/843. Ziffer 13.

6 IX. eschlüsse 461 e) daß die Vorauszahlung Palaus an den etriebsmittelfonds durch nwendung des eitragssatzes von 0,01 Prozent auf die genehmigte Höhe des Fonds berechnet und dem Fonds bis zur Einbeziehung seines eitragssatzes in eine 100-Prozent-Tabelle hinzugefügt wird. ersuchte die Generalversammlung den eitragsausschuß auf Empfehlung des Fünften usschusses'43, im Zusammenhang mit Ziffer 52 seines erichts"4 die ufnahme des betreffenden Mitgliedstaates in die Liste der unter die Ziffer 2 der Resolution 48/223 der Generalversammlung vom 23. Dezember 1993 fallenden Länder zu erwägen. 50/472. Änderungen der Finanzordnnng der Vereinten, mit deneil der Haushaltskreislauf für Friedenssicherullgseillsätze geändert wird nf ihrer 100. Plenarsitzung am 23. Dezember 1995 Fünften usschusses'45 und nach ehandlung des erichts des Generalsekretärs über die Entwürfe von Änderungen der Finanzordnung der Vereinten, mit denen der Haushaltskreislauf für Friedenssicherungseinsätze geändert wird 14 ', die rtikel 2.1 und 11.4 der Finanzordnung wie folgt zu ändern: "rtikel 2.1: Die Finanzperiode besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, beginnend mit einem geraden Jahr, mit usnahme der über Sonderkonten finanzierten Friedenssicherungseinsätze, deren Finanzperiode ein Jahr beträgt und vom 1. Juli bis zum 30. Juni dauert." "rtikel 11.4: Die Rechnungsabschlüsse für die Finanzperiode, mit usnahme der Rechnungsabschlüsse für die über Sonderkonten finanzierten Friedenssicherungseinsätze, werden vom Generalsekretär spätestens bis zum 31. März des auf die Finanzperiode folgenden Jahres dem Rat der Rechnungsprüfer vorgelegt. Die jährlichen Rechnungsabschlüsse für die über Sonderkonten finanzietten Friedenssicherungseinsätze werden dem Rat der Rechnungsprüfer vom Generalsekretär spätestens bis zum 30. September eines jeden Jahres vorgelegt." 50/473. Sonderbaushalt znr Unterstützung von Friodenssichemngseiusätzen, auf Empfehlung des Fünften usschusses'47 und auf der Grundlage des vom Generalsekretär nach bschluß seiner umfassenden Überprüfung vorzulegenden erichts, a) beschloß die Generalversammlung, auf ihrer wiederaufgenommenen fünfzigsten Thgung spätestens im März 1996 im Lichte der sich wandelnden nforderungen an die Unterstützung von Friedenssicherungseinsätzen am mtssitz und ihres sich wandelnden Charakters sowie unter erücksichtigung des vom Rat der Rechnungsprüfer vorzulegenden erichts die derzeitige Methodik der Finanzierung des Sonderhanshalts zu überprüfen, und nahm die am 28. November 1995 vor dem Fünften usschuß abgegebene Erklärung des Controllers'48 zur Überprüfung der Finanzierungsformel zur Kenntnis; b) beschloß die Generalversammlung außerdem, ausnahmsweise und bis zur ehandlung des erichts des Generalsekretärs, i) einen befristeten Dienstposten für die Position eines Sonderberaters des Generalsekretärs zu schaffen; ii) iii) die in Ziffer 12 der Resolution 49/250 der Generalversammlung vom 20. Juli 1995 genehmigten einundsechzig befristeten Dienstposten für den Zeitraum vom 1. Februar bis 31. März 1996 zu verlängern; die eträge von US-Dollar für Überstunden und Dollar für gemeinsame Dienste für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1996 zu genehmigen. 50/474. Nenznordnung der Ukraine zn der in Ziffer 3 cl der Resolution 43/232 der Generalversammlung genannteil Gruppe von Mitgliedstaaten Fünften usschusses''', Maßnahmen zu dem eschlußentwurf "Neuzuordnung der Ukraine zu der in Ziffer 3 c) der Resolution 43/232 der Generalversammlung genannten Gruppe von Mitgliedstaaten"'" bis zu ihrer wiederaufgenommenen fünfzigsten Tagung zurückzustellen Offizielles Protokoll der Generalversammlung, FUnft;igste Tagung, eilage 11 (l50/1i). 145 l50/850, Ziffer J50n /50/850/dd.l, Ziffer Siehe Ofjicial Records af the General ssembly, Fiftieth Session, Fifth Committee. 32. Sitzung und Korrigendum. 149 /SO/851. Ziffer 6. '" lc.5/501l.9.

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