Vorsitzender der SPD-Stommeln. Stephan Conzen Kattenberg Stommeln Tel.: Mobil:

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1 Am Bach Am Brölskamp Am Brölskamp 8-34 Am Holländer Am Pfarrgarten Am Schausacker Am Sonnenhang Am Sonnenhang, Stichstraße 2-48 Am Steinrutsch Am Steinwerk Amsterdamer Straße Am Trappenbruch Am Trappenkreuz Am Trappenkreuz, 21/14 ff. An der Kopfbuche An der Rittersgrube An St. Martin Apfelweg Auf dem Hüls Auf dem Rott Auf der Höhe Privatstraße

2 Auf der Höhe; Amsterdamer Str. bis Hagelkreuzstr. Auf der Platten Bahnhofstraße Benedikt-Pesch-Straße Bergstraße Berlich Birkenhof Birnenweg Bolander Hof Bolander Weg Bröhlsgasse Brombeerweg Bruchrandweg Bruchrandweg; Abschn. von Im Bruchfeldchen bis Kattenberg Bruchstraße Brunostraße Brunostraße; Stichweg 21-57/79-95/ Cäcilienstraße Christian-Klausmann-Straße Christinastraße Dahlienweg

3 Delhovener Str Distelweg Dormagener Str Eckumer Weg Eckumer Weg; Stichstr Eibenweg Eindhovener Straße Eschgasse Fliestedener Weg Florastraße Forsterhütte Forellenhof Fronhofstraße Ganslacher Hof Gartenstraße Geranienweg Gertrudenhof Ginsterweg Großer Kreuzhof Grüner Weg Gut Hasselrath außerhalb geschlossener Ortslage unselbstständiger Fußweg unselbstständiger Fußweg

4 Gut Hermannshorst Gut Mutzenrath Gut Sonnenberg Gut Vinkenpütz Lindenhof Hackenbroicher Weg Hagelkreuzstraße Hahnenhof Hahnenstraße Haselnußweg Hauptstraße Hauptstraße; Stichstr. 57A+ 57B Hauptstraße; Himbeerweg Hirtzgasse Holunderweg Im Blumersfeld Im Bruchfeldchen Im Bruchfeldchen; Stichstr Im Gries Im Schellental unselbstständiger Fußweg Privatstraße

5 Im Schildchen In den Benden Ingendorf Ingendorfer Höhe Ingendorfer Höhe; Stichstr Ingendorfer Straße Ingendorfer Straße; Stichstr Joachimshof Johann-Esser-Straße Josef-Gladbach-Platz Josef-Gladbach-Platz; 2-18 Kammstraße Kapellenweg Kattenberg Kirchtalsweg Kirchtalsweg Kirschenweg Kleiner Kreuzhof Kölner Weg Kreuzbrüderstraße Küppersgasse außerhalb geschlossener Ortslage

6 Lärchenhof Lerchenweg Lerchenweg; Straße: 1/2-8/25+27 Lerchenweg; Gartenstraße bis Nettegasse Limburger Straße Lindlacher Weg Maarweg Maastrichter Straße Mathiasplatz Mühlenweg Nagelschmiedstraße Nettegasse Neusser Gasse Neusser Gasse; Stichstr , 44-62/64-76 Neusser Gasse; Stichwege: 47-57/59-81/78-90/ Neusser Gasse; Venloerstraße - Mühlenweg Nordstraße Nußbaumer Weg Paul-Schneider-Straße Paulshof Peter-Mück-Weg

7 Potsdamer Straße Rheidter Weg Rheidter Weg; 40+49ff. Rosenhof Rosenstraße Roßackerweg Ruckesweg Scheurenhof Schlehdornweg Schmittegasse Schwalbengasse Sophienhof Tannenweg Utrechter Straße Velderhof Venloer Straße Vinkenpützer Weg Voissberg Voissberg; Stichweg 15b-15d Wasserwerk Weidtstraße unselbstständiger Fußweg außerhalb geschlossener Ortslage

8 Weißdornweg Weißdornweg; Stichstr Wiesenhof Zu den Fußfällen Zum Geyener Kreuz Zum Ommelstal Zum Mühlenblick Zur Windmühle H i n w e i s: Abweichend der Einordnung der Straßen nach dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung werden Straßen bzw. Straßenabschnitte nach der ersten Streustufe bei Glätte gestreut oder geräumt, wenn es sich um Steigungen oder Schulwege, etc. handelt. Aktuelle Rechtsprechung: VG Aachen, Beschluss vom , Aktenzeichen 6 L 539/10 Gegenüber der Gemeinde haben Straßenanlieger und -benutzer keinen durchsetzbaren Anspruch auf eine gestreute Straße Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Mittwoch, den 05. Januar 2011 mit Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass Straßenbenutzer keinen Anspruch darauf haben, auf welche Weise die Gemeinde ihrer Pflicht zur Straßenreinigung einschließlich Winterwartung nachkommt. Nach dem Staßenund Wegegesetz des Landes NRW ist den Gemeinden eine Reinigungspflicht für bestimmte Straßen auferlegt. Dementsprechend sind die Gemeinden angehalten bei Schnee und Eisglätte zu räumen und zu streuen. Ein einklagbarer Anspruch des Straßenbenutzers bzw. Straßenanliegers auf ordnungsgemäße Erfüllung der Reinigungspflicht entstehe durch diese objektive Pflicht der Gemeinde nicht. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Gemeinde kann durch den Betroffenen erst dann geltend gemacht werden, wenn infolge der Nichterfüllung der Reinigungspflicht der Einzelne einen Schaden erleidet.

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