LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Verordnungsnummer: 3057/0008-AP/2013
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- Edwina Geisler
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1 LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Verordnungsnummer: 3057/0008-AP/2013 Lehrplan für den Modullehrberuf ELEKTRONIK in Kraft gesetzt für die 1. Klasse ab 1. September Klasse ab 1. September Klasse ab 1. September Klasse ab 1. September 2014 Dieser Lehrplan besteht aus 40 Seiten und gliedert sich in folgende Bereiche: Seitenanzahl 1 Deckblatt mit Inkraftsetzungsdatum Rechtsgrundlagen und Förderunterricht Stundentafel Allgemeine Bestimmungen, allgemeines Bildungsziel, Didaktische Grundsätze, Unterrichtsprinzipien Besondere didaktische Grundsätze für den betriebswirtschaftlichen Unterricht Besondere didaktische Grundsätze für den Fachunterricht Lehrstoffbereiche 5.1 Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache Angewandte Wirtschaftslehre Fachunterricht Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht... siehe Teil 2 Bereich 1 Seite 1
2 Lehrplan für den Modullehrberuf Elektronik (ersetzt den Schulversuchslehrplan aus dem Jahr 2011) beginnend mit der 1. Klasse ab 1. September 2011 im Bundesland Salzburg Rahmenlehrplan: A/4/2 BGBL. Nr.: 272/2013 Einrichtung von Leistungsgruppen gemäß 46 Abs. 2 und 47 Abs. 3 des SCHOG: In den Pflichtgegenständen Angewandte Wirtschaftslehre bis 3. Klasse Angewandte Mathematik bis 4. Klasse Spezielle Technologie bis 4. Klasse ist ein vertieftes Bildungsangebot zu führen. Eine Leistungsgruppe hat die zur Erfüllung der Aufgabe der Berufsschule notwendigen Erfordernisse und die andere ein vertieftes Bildungsangebot zu vermitteln. Der Beobachtungszeitraum für die Einstufung in die Leistungsgruppen hat an lehrgangsmäßigen Berufsschulen sechs bis neun Unterrichtstage und an ganzjährigen Berufsschulen sechs bis zwölf Wochen zu umfassen. Schüler, die den entsprechenden Fachbereich in einer anderen berufsbildenden Schule oder in der Polytechnischen Schule erfolgreich abgeschlossen haben, sind in die höhere Leistungsgruppe einzustufen, in welcher der Unterricht auf dem bisher erlernten Lehrstoff aufzubauen ist. Für diese Schüler entfällt der Beobachtungszeitraum für die Leistungsgruppen im betriebswirtschaftlichen und fachtheoretischen Unterricht. Für die Umstufung in eine höhere oder niedrigere Leistungsgruppe besteht ein Termin während des Unterrichtsjahres und ein weiterer Termin am Ende des Unterrichtsjahres für die nächste Klasse, sofern der betreffende Pflichtgegenstand in dieser geführt wird. In Klassen, die einem halben Lehrjahr entsprechen, besteht kein Umstufungstermin. Förderunterricht kann gemäß SCHOG 8 lit. f sublit. aa und cc erfolgen. Unterrichtsveranstaltungen im Zuge des Förderunterrichtes sind nicht zu beurteilen. Bereich 2 Seite 2
3 Der Förderunterricht für Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, weil sie die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten haben, ist in den Pflichtgegenständen des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes, ausgenommen Laboratoriumsübungen, für eine Kursdauer von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Unterrichtsgegenstand einzurichten, wobei die Dauer eines Kurses sechs Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Der Schüler darf diesen Förderunterricht insgesamt im Ausmaß von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Klasse besuchen. Der Förderunterricht für Schüler, die auf den Übertritt in eine höhere Leistungsgruppe vorbereitet werden sollen, und für Schüler, deren Übertritt in eine niedrigere Leistungsgruppe verhindert werden soll, ist für eine Kursdauer von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Unterrichtsgegenstand einzurichten, wobei die Dauer eines Kurses sechs Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Der Schüler hat bei Bedarf diesen Förderunterricht insgesamt im Ausmaß von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Klasse zu besuchen. Ein Schüler darf beide Arten des Förderunterrichtes in einer Klasse im Ausmaß von insgesamt höchstens 24 Unterrichtsstunden besuchen. Bereich 2 Seite 3
4 Stundentafel für den Lehrberuf Elektronik Stundentafel 1: Lehrzeit 3 ½ Jahre Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten bis dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. Unterrichtsausmaß an lehrgangsmäßigen Berufsschulen: 1. bis 3. Klasse /3 Wochen 4. Klasse /3 Wochen Wöchentliche Unterrichtsstunden in den einzelnen Klassen: Pflichtgegenstände Lehrgang Klasse Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache Angewandte Wirtschaftslehre Fachunterricht Elektronik Angewandte Mathematik Technologie KB Werk- und Hilfsstoffe* KB Grundlegendes über Werkz., Masch. und Geräte* KB Grundlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik* Spezielle Technologie KB Mess-, Steuer- und Regeltechnik* KB Projektmanagement* KB angewandte Elektronik* KB Mikrotechnik* KB Kommunikationselektronik* KB Informations- und Telekommunikationstechnik* Elektronische Kommunikation Laboratoriumsübungen KB: Elektrotechniklabor* KB: Elektroniklabor* KB: Mess-, Steuer- und Regeltechniklabor* Elektrotechnisches Projektlabor* Gesamtstundenzahl pro Woche KB: Kompetenzbereich * inkl. Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie diese Stundenzahlen werden je nach gewähltem Hauptmodul für die Kompetenzbereiche Elektronik, Mikrotechnik, Kommunikationselektronik oder Informations- und Telekommunikationstechnik verwendet Bereich 3 Seite 4
5 Stundentafel für den Lehrberuf Elektronik Stundentafel 2: Lehrzeit 4 Jahre Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten bis vierten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.. Unterrichtsausmaß an lehrgangsmäßigen Berufsschulen: 1. bis 3. Klasse /3 Wochen 4. Klasse... 2x 4 2/3 Wochen Wöchentliche Unterrichtsstunden in den einzelnen Klassen: Pflichtgegenstände Lehrgang Klasse Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache Angewandte Wirtschaftslehre Fachunterricht Elektronik Angewandte Mathematik Technologie KB Werk- und Hilfsstoffe* KB Grundlegendes über Werkz., Masch. und Geräte * KB Grundlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik* Spezielle Technologie KB Mess-, Steuer- und Regeltechnik* KB Projektmanagement* KB angewandte Elektronik* KB Mikrotechnik* KB Kommunikationselektronik* KB Informations- und Telekommunikationstechnik* Elektronische Kommunikation Laboratoriumsübungen KB: Elektrotechniklabor* KB: Elektroniklabor* KB: Mess-, Steuer- und Regeltechniklabor* Elektrotechnisches Projektlabor* Gesamtstundenzahl pro Woche KB: Kompetenzbereich * inkl. Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie diese Stundenzahlen werden je nach gewähltem Hauptmodul für die Kompetenzbereiche Elektronik, Mikrotechnik, Kommunikationselektronik oder Informations- und Telekommunikationstechnik verwendet, sowie aber auch zur Vertiefung im gewählten Spezialmodul. Bereich 3 Seite 5
6 4. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGS- ZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTER- RICHTSPRINZIPIEN A. Allgemeine Bestimmungen: Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält. Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes. Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanerfüllung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zb Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort. B. Allgemeines Bildungsziel: Bildungsauftrag: 2 und 46 des Schulorganisationsgesetzes bilden die Grundlagen für den Bildungsauftrag der Berufsschule. Das fachbezogene Qualifikationsprofil orientiert sich in seinen berufsschulrelevanten Aspekten an dem in der Ausbildungsordnung formulierten Berufsprofil. Die im Fachunterricht festgelegten Unterrichtsgegenstände bzw. fachbezogene Lehrinhalte in anderen Unterrichtsgegenständen unterstützen die Entwicklung und Erreichung des Berufsprofils. Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Erlangung von Kompetenzen ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind zum selbstständigen, eigenverantwortlichen, konstruktiv kritischen und lösungsorientierten Handeln im privaten, beruflichen, gesellschaftlichen Leben motiviert und befähigt, sie haben dadurch ihre Individualität und Kreativität entwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt, sind dem lebenslangen Lernen gegenüber positiv eingestellt, haben Interesse und Verständnis für Entrepreneur- und Intrapreneurship, sind fähig, soziale wirtschaftliche und gesellschaftliche Benachteiligungen zu erkennen und motiviert, an deren Beseitigung mitzuwirken, haben Einsicht in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, sind den Werten der Demokratie verbunden und erkennen die Bedeutung des friedlichen Zusammenlebens von Bevölkerungsgruppen Bereich 4 Seite 6
7 und Nationen, der Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sowie des Schutzes der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts, können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufs- und situationsadäquat agieren. C. Allgemeine didaktische Grundsätze: Gemäß 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Die Sicherung des Bildungsauftrages ( 46 des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der Lehrstoffthemen unter Einbindung der Entscheidung der mitverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer, schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen, den Einsatz jener Lehr- und Lernformen sowie Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen. Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht. Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen. Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind interdisziplinär. Daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich. Lehr- und Lernmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen. Bereich 4 Seite 7
8 Zum Zweck der Förderung des Kompetenzaufbaues sind die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Planen, Durchführen, Überprüfen, Korrigieren und Bewerten komplexer Aufgabenstellungen anzuhalten. Die Lehrstoffauswahl sowie Schwerpunktsetzungen haben sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Es sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren, zu bearbeiten. Desgleichen sind die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkennt-nis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen. D. Unterrichtsprinzipien: Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben ( Unterrichtsprinzipien ) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, die Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umwelterziehung und die Verkehrserziehung. Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie die personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar. Bereich 4 Seite 8
9 4.1. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBWIRT- SCHAFTLICHEN UNTERRICHT Bei der Vermittlung des Lehrstoffes sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln. Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer. Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der Lehrstoffe ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Bei der Vermittlung der jeweiligen Lehrstoffinhalte sind die modernen Informationsund Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist. Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten. Bereich 4 Seite 9
10 4.2. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. Im Allgemeinen ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Elektronik Augenmerk zu richten, wobei der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben ist. In Angewandte Mathematik sind - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten vordergründig Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen zu bearbeiten. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. In Elektronische Kommunikation sind insbesondere Aufgabenstellungen, die das Verständnis für die Zusammenhänge im Lehrberuf Elektronik fördern, nützlich. Die Unterrichtsgegenstände Elektronische Kommunikation und Laboratoriumsübung sollen die Vorgänge und Zusammenhänge im Lehrberuf veranschaulichen und so die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. In Elektronisches Projektlabor ist insbesondere beim Projektieren und Durchführen von Arbeitsaufträgen auf die praxisbezogene Kundinnen- und Kundenbetreuung Wert zu legen. Schülerinnen und Schüler sind zum logischen und vernetzten Denken zu führen. Dabei ist zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden. Im Sinne des exemplarischen Lernens und Arbeitens sind möglichst praxisnahe Aufgabenstellungen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere berufsverwandte Aufgaben übertragen werden können. Bereich 4 Seite 10
11 Computergestützter Unterricht wird für alle Unterrichtsgegenstände des Fachunterrichtes empfohlen. sind auf Vorschriften, insbesondere solche zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen. Bereich 4 Seite 11
12 5. LEHRPLANBEREICHE: 5.1. Politische Bildung (PB) Der Schüler soll zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Er soll sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Er soll für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Er soll Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Er soll die Verantwortung des einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenskonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Er soll Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Er soll sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt und der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Er soll mit Rechtsgrundlagen, die ihn in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Er soll das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen. 1. Klasse: Lehrling und Schule: Klassen- und Schulgemeinschaft. Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht(Lehrling). Sozialrecht. Interessensvertretungen. Soziales Umfeld: Gesundes Leben. Jugendschutz. Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer. Bereich 5.1 Seite 12 Für alle Lehrberufe an der Landesberufsschule 4 in Salzburg Stand: Sep. 2007
13 2. Klasse: Soziales Umfeld: Gemeinschaftsformen Gemeinschaftsbeziehungen. Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartnerschaft. Wahlen. 3. Klasse: Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Direkte Demokratie. Bundesgesetzgebung, Bundesverwaltung. Gerichtsbarkeit. Landesgesetzgebung, Landesverwaltung. Gemeinde. Budget. 4. Klasse: Lehrling und Betrieb: Weiterbildung. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht (Arbeitnehmer)Arbeitsmarkt, Personenverkehr in der EU. Soziales Umfeld: Umwelt, Medien. Österreich in der Völkergemeinschaft: Österreich in der Europäischen Union. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen. Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Österreichische Neutralität. Landesverteidigung. Didaktische Grundsätze: Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Bereich 5.1 Seite 13 Für alle Lehrberufe an der Landesberufsschule 4 in Salzburg Stand: Sep. 2007
14 Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülern eine selbständige Meinungsbildung zu ermöglichen. Bereich 5.1 Seite 14 Für alle Lehrberufe an der Landesberufsschule 4 in Salzburg Stand: Sep. 2007
15 5.2. Deutsch und Kommunikation (DUK): Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden entsprechend kommunizieren können. Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Der Schüler soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit über zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen. 1. Klasse: Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Schriftliche Kommunikation: Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Berichten, Inhaltsangaben und Kurzfassungen. Mündliche Kommunikation: Darstellung von Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen: Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Gespräche mit Kunden: Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme. Rechtschreibung: Erweiterung des Grundwortschatzes. Festigung des Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben gravierender Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken. Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). Bereich 5.2 Seite 15 Für alle Lehrberufe an der Landesberufsschule 4 in Salzburg Stand: Sep. 2007
16 Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächsund Sozialformen motivieren den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (z.b. Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff Rechtschreibung soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken. Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere Politische Bildung hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema Gespräch mit Kunden hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist. Bereich 5.2 Seite 16 Für alle Lehrberufe an der Landesberufsschule 4 in Salzburg Stand: Sep. 2007
17 5.3. Berufsbezogene Fremdsprache (BFE): sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Sie sollen - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen aus-drücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig anwenden und weiterentwickeln können. Sie sollen Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten., die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen ihren mündlichen und schriftlichen Ausdruck bei der Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen vertiefen können. In den einzelnen Klassen soll die Schülerin, der Schüler: 1. Klasse: Das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können; das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen hervorheben können; sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen stellen können; Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte) 2. Klasse: Das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können; das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können; sich themenbezogen einfach und im Wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen können; Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. Bereich 5.3 Seite 17 Für alle Lehrberufe an der Landesberufsschule 4 in Salzburg Stand: Sep. 2007
18 Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). 3. Klasse: Dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können (einfach); längere Lesetexte im Wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbständig erschließen und bearbeiten können; sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können; Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen, einfache Briefe nach Mustern verfassen können sowie Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). 4. Klasse: Dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können (umfangreich); längere Lesetexte im Wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbständig erschließen und bearbeiten können; sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ/aktiv teilnehmen können; Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen, einfache Briefe nach Mustern verfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen im Sinne der angeführten Bildungsund Lehraufgabe mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln. Wirtschaft und Arbeitswelt: Beruf, Arbeitsplatz, Ausbildung. Berufsspezifischer Schriftverkehr und Stellenbewerbung. Sicherheit und Umweltschutz. Bereich 5.3 Seite 18 Für alle Lehrberufe an der Landesberufsschule 4 in Salzburg Stand: Sep. 2007
19 Alltag und Aktuelles: Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen. Gesundheit und Sozialdienste. Essen und Trinken. Ortsangaben. Freizeit. Reise und Tourismus. Einkaufen. Nationales und internationales Zeitgeschehen. Beruf (Elektrotechnik): Grundbegriffe der Elektrotechnik und Elektronik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen. Mess- und Prüfinstrumente. EDV- und Kommunikationssysteme. Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hiebei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen. Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülerinnen und Schüler, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen soll die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Ausländern und mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, z.b. von Telefon- und Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, z.b. Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. Bereich 5.3 Seite 19 Für alle Lehrberufe an der Landesberufsschule 4 in Salzburg Stand: Sep. 2007
20 5.4 Angewandte Wirtschaftslehre (AWL) können selbstständig wirtschaftliche Entscheidungen treffen und verantwortungsbewusst handeln sowie Verständnis für die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge zeigen, können mit Dokumenten und Urkunden korrekt umgehen und wissen über deren Handhabung Bescheid, können Verträge aus dem privaten und beruflichen Umfeld abschließen und sind sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst, können erforderliche Schriftstücke computergestützt erstellen und diese formal richtig ausfertigen, können die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen durchführen und schätzen dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung, setzen technische Hilfsmittel sinnvoll ein, und lösen die Rechenaufgaben formal richtig, können die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Investition kritisch analysieren, können sich einen Überblick über die Vor- und Nachteile verschiedener Zahlungsund Sparformen sowie Finanzierungsmöglichkeiten erwerben, können die Risiken bei Fremdfinanzierungen erkennen und vergleichen durch Berechnungen die mit der Investition zusammenhängenden Kosten und Belastungen, können die soziale und wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens erkennen und erfassen wesentliche Abläufe rechnerisch, kennen Grundlagen der Volkswirtschaft und setzen sich mit ausgewählten Kapiteln der Wirtschaftspolitik und den Herausforderungen der Globalisierung auseinander, kennen Mechanismen des Zustandekommens, des Abschlusses und der Beendigung eines Dienstverhältnisses, können das Entgelt für die Arbeitsleistung und die Lohnnebenkosten berechnen der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. 1.Klasse: Dokumente und Urkunden: Arten. Beschaffung. Beglaubigung. Aufbewahrung. Verlust. Finanzierung: Lehrlingsentschädigung. Private Haushaltsplanung. Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Sparen und Geldanlage. Zahlungsverkehr: Geldinstitute. Kontoführung. Zahlungsformen (einfach). Formulare. Datensicherheit. Währungen. Bereich 5.4 Seite 20 Anlage A/4/2 Schulversuchslehrplan für die Modullehrberufe an der Landesberufsschule 4 in Salzburg Stand: Sep. 2010
21 Komplexe Aufgaben: Finanzierung. Zahlungsverkehr. 2.Klasse: Verträge: Rechtliche Grundlagen. Arten aus dem privaten und beruflichen Umfeld. Regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf des Kaufvertrages. Konsumentenschutz. Einkauf. Preisvergleich. Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge. Wertsicherung. Produkthaftung. Finanzierung: Fremdfinanzierung. Überschuldung Zahlungsverkehr: Zahlungsformen (erweitert) Komplexe Aufgaben: Verträge. Finanzierung. Zahlungsverkehr. 3. Klasse: Betrieb und Unternehmen: Gründung. Rechtliche und betriebliche Organisation. Zusammenschlüsse. Auflösung. Grundbegriffe der Buchführung. Erfassung der betrieblichen Abläufe. Jahresabschluss. Preisbildung: Kostenrechnung. Kalkulation. Personalwesen: Stellenbewerbung. Europäischer Arbeitsmarkt. Dienstvertrag Komplexe Aufgaben: Betrieb und Unternehmen. 4. Klasse: Wirtschaft: Grundlagen der Volkswirtschaft und der Wirtschaftspolitik. EU-Binnenmarkt. Globalisierung. Personalwesen: Lohn- und Gehaltsverrechnung. Arbeitnehmerveranlagung. Didaktische Grundsätze: Bei der Vermittlung des Lehrstoffes sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln. Bereich 5.4 Seite 21 Anlage A/4/2 Schulversuchslehrplan für die Modullehrberufe an der Landesberufsschule 4 in Salzburg Stand: Sep. 2010
22 Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer. Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der Lehrstoffe ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Bei der Vermittlung der jeweiligen Lehrstoffinhalte sind die modernen Informationsund Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist. Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten. Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt. Bereich 5.4 Seite 22 Anlage A/4/2 Schulversuchslehrplan für die Modullehrberufe an der Landesberufsschule 4 in Salzburg Stand: Sep. 2010
23 5.5. Fachunterricht: Elektronik (EL) Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie wissen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über Umweltund Qualitätsstandards in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können diese auch anwenden, kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen. Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. In Verbund mit dem Lehrstoffinhalt aus dem Kompetenzbereich Elektronik. Kompetenzbereich Elektrotechnik und Elektronik kennen eingehend die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung, kennen den Stromkreis als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung, kennen die Wirkungen des elektrischen Stromes als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung, kennen das Elektrische Feld als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung, kennen das Magnetische Feld und den Elektromagnetismus als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung, kennen die Wechselstromtechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung, kennen die Dreiphasenwechselstromtechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung, können die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik an praxisbezogenen Beispielen anwenden, der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. Bereich 5.5 Seite 23
24 1. Klasse: Begriffe: Größen und Einheiten. Stromarten. Stromkreis: Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Elektrische Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Wirkungen des elektrischen Stromes: Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkung. Elektrisches Feld: Grundbegriffe. Größen und Gesetze. Ursachen und Wirkungen. Kapazität. Magnetisches Feld und Elektromagnetismus: Grundbegriffe. Größen und Gesetze. Elektromagnetische Induktion. Elektromagnetische Verträglichkeit. Induktivität. Energie und Kraftwirkung. Transformator-, Motorund Generatorprinzip. Komplexe Aufgaben: Stromkreis. 2. Klasse: Wechselstromtechnik: Wechselstromgrößen. Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Leistung. Kompensation. Schwingkreise. Dreiphasenwechselstromtechnik: Entstehung. Verkettung. Schaltungen. Netzsysteme. Elektronik: Bauelemente. Halbleiter. Grundschaltungen. Komplexe Aufgaben: Wechselstromtechnik: Widerstandsschaltungen. Elektronik: Grundschaltungen. Bereich 5.5 Seite 24
25 Angewandte Mathematik (AM) Kompetenzbereich Grundlegende mathematische Berechnungen können einfache mathematische Aufgaben aus dem Bereich ihres Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen, können sich der mathematischen Symbolik bedienen und benutzen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend, der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. 1. Klasse: Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellung. Rechnen mit Logarithmen, Zehnerpotenzen. Zahlensysteme. Berechnungen zur Elektrotechnik: Gleichstromtechnik. Komplexe Aufgaben: Rechnungen zur Elektrotechnik. 2. Klasse: Mathematische Grundlagen: Rechnen mit Logarithmen, Pegelrechnungen. Berechnungen zur Elektrotechnik: Wechselstromtechnik. Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Elektrotechnik. 3. Klasse: Berechnungen zur Elektronik: Analogtechnik Berechnungen zur Elektronik. Bereich 5.5 Seite 25
26 4. Klasse: Berechnungen zur Elektronik: Digitaltechnik Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Elektronik. Kompetenzbereich Berufsspezifische Berechnungen können einfache mathematische Aufgaben aus dem Bereich ihres Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen, bedienen sich der mathematischen Symbolik sowie benutzen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend, der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. 1. Klasse: Berechnungen zur Elektrotechnik: Gleichstromtechnik. Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Elektrotechnik. 2. Klasse: Berechnungen zur Elektrotechnik: Wechselstromtechnik. Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Elektrotechnik. 3. Klasse: Berechnungen zur Elektronik: Stromversorgung und Verstärkertechnik. Analogtechnik. Bereich 5.5 Seite 26
27 Berechnungen zur Elektronik. 4. Klasse: Berechnungen zur Elektronik: Digitaltechnik. Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Elektronik. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Schularbeiten in Angewandte Mathematik : zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt. Bereich 5.5 Seite 27
28 Technologie (TE) Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie (SE) wissen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über Umweltund Qualitätsstandards in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können diese auch anwenden, kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen, der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, lösen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten. Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. In Verbund mit Lehrstoffinhalten in den einzelnen Kompetenzbereichen. Kompetenzbereich Werk- und Hilfsstoffe (WH) können Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen und verwenden, wissen über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid. 1. Klasse: Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Verwendung. Normung. Entsorgung. Kompetenzbereich Grundlegendes über Werkzeuge, Maschinen und Geräte (WMG) kennen den Aufbau, den Einsatz und die Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen und Geräte, können diese handhaben und anwenden. Bereich 5.5 Seite 28
29 1. Klasse: Werkzeuge, Maschinen und Geräte (manuelle Bearbeitungsmethoden): Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. 2. Klasse: Werkzeuge, Maschinen und Geräte (automatische Bearbeitungsmethoden): Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Kompetenzbereich Grundlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik (SRG) kennen die Bauteile und Baugruppen sowie die Messgeräte in der Mess-, Steuerund Regeltechnik, können Fehler im Bereich der Mess-, Steuer- und Regeltechnik systematisch eingrenzen und beheben. 1. Klasse: Mess-, Steuer- und Regeltechnik: Bauteile und Baugruppen. Messgeräte. Systematik der Fehlersuche. 2. Klasse: Mess-, Steuer- und Regeltechnik: Arten und Aufbau von Steuerungen und Regelungen. Leistungselektronik. Systematik der Fehlersuche. Bereich 5.5 Seite 29
30 Spezielle Technologie (STE) Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie wissen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über Umweltund Qualitätsstandards in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können diese auch anwenden, kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen. Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. In Verbund mit Lehrstoffinhalten in den einzelnen Kompetenzbereichen. Kompetenzbereich Mess-, Steuer- und Regeltechnik (SRT) kennen die Funktionsgruppen und Baugruppen der Analog- und Digitaltechnik, können Steuerungen programmieren sowie Fehler suchen und beheben. 3. Klasse: Mess-, Steuer- und Regeltechnik: Bauteile und Baugruppen. Messinstrumente. Arten und Aufbau von Steuerungen und Regelungen. Leistungselektronik. Analoge und digitale Messwertübertragung. Übertragungs-einrichtungen. Automatisierungstechnik. Bustechnik. Programmierbare Steuerungen. Programmierung. Überprüfung und Fehlersuche. Qualitätssicherung. Kompetenzbereich Projektmanagement (PM) können praxisbezogene und berufsbezogene Arbeitsabläufe organisieren. Bereich 5.5 Seite 30
31 4. Klasse: Organisation von Arbeitsabläufen: Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Material-, Termin- und Kostenplanung. Logistik. Sozialformen des Arbeitsprozesses. Dokumentation. Kompetenzbereich Angewandte Elektronik (AE) kennen die Organisation von Arbeitsabläufen aus dem Bereich der angewandten Elektronik und können diese analysieren, können Fehler im Bereich der angewandten Elektronik systematisch eingrenzen und beheben, der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, lösen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten. 3. Klasse: Angewandte Elektronik: Bauteile und Baugruppen der Analogtechnik. Computersysteme, Mikroprozessorsysteme. Mess-, Steuer- und Regeltechnik. Programmiertechnik, grundlegende Programmierung. Überspannungsschutz. Systematik der Fehlersuche. Dokumentation. Komplexe Aufgaben: Angewandte Elektronik. 4. Klasse Angewandte Elektronik: Bauteile und Baugruppen der Digitaltechnik. Computersysteme, Mikrocomputersystem. Schnittstellentechnik. Programmiertechnik, höhere Programmiersprache. Systematik der Fehlersuche. Dokumentation. Qualitätssicherung. Komplexe Aufgaben: Angewandte Elektronik. Bereich 5.5 Seite 31
32 Kompetenzbereich Mikrotechnik (MT) kennen die Organisation von Arbeitsabläufen aus dem Bereich der Mikrotechnik und können diese analysieren, können Fehler im Bereich der Mikrotechnik systematisch eingrenzen und beheben, der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, lösen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten. 3. Klasse: Mikrotechnik: Bauteile und Baugruppen der Analogtechnik. Computersysteme, Mikroprozessorsystem. Normen. Arbeitsstoffe. Schutzmaßnahmen. Systematik der Fehler-suche. Dokumentation. Komplexe Aufgaben: Mikrotechnik. 4. Klasse: Mikrotechnik: Bauteile und Baugruppen der Digitaltechnik. Computersysteme, Mikrocomputersystem. Fertigungstechnik. Testmethoden. Reinraumtechnik. Systematik der Fehlersuche. Dokumentation. Qualitätssicherung. Komplexe Aufgaben: Mikrotechnik. Kompetenzbereich der Kommunikationselektronik (KE) kennen die Organisation von Arbeitsabläufen aus dem Bereich der Kommunikationselektronik und können diese analysieren, können Fehler im Bereich der Kommunikationselektronik systematisch eingrenzen und beheben, Bereich 5.5 Seite 32
33 der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, lösen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten. 3. Klasse: Kommunikationselektronik: Bauteile und Baugruppen der Analogtechnik. Computersysteme, Mikroprozessorsystem. Analoge Audio- und Videotechnik. Modulations- und Demodulationsverfahren. Akustik und Beschallung. Schutzmaßnahmen. Systematik der Fehlersuche. Dokumentation. Komplexe Aufgaben: Kommunikationselektronik. 4. Klasse: Kommunikationselektronik: Bauteile und Baugruppen der Digitaltechnik. Computersysteme, Mikrocomputersysteme. Digitale Audio- und Videotechnik. Hochfrequenztechnik. Spezielle Messverfahren. Schnittstellentechnik. Systematik der Fehlersuche. Dokumentation. Qualitätssicherung. Komplexe Aufgaben: Kommunikationselektronik. Kompetenzbereich Informations- und Telekommunikationstechnik (IT) kennen die Organisation von Arbeitsabläufen aus dem Bereich der Informationsund Telekommunikationstechnik und können diese analysieren, können Fehler im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik systematisch eingrenzen und beheben, der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, lösen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten. Bereich 5.5 Seite 33
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