Landesschulrat für Tirol
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- Frieda Koch
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1 Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Informationstechnologie-Informatik Anlage A/4/9 Tiroler Fachberufsschule für Elektrotechnik, Kommunikation und Elektronik Rahmenlehrplan: BGBl. II -480/2006 Landeslehrplan: Verordnung des LSR für Tirol 20/2007 LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 1 von 49
2 Inhaltsverzeichnis 1 Stundentafel 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel 2 Gemeinsame didaktische Grundsätze 3 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 3.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) 3.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3.3 Fachunterricht Systembetreuung Geräte- und Datentechnik Angewandte Physik und Angewandte Mathematik Angewandte Physik Angewandte Mathematik Projektmanagement Projektpraktikum 3.4 Fachbereichsunterricht Informatik Informatiklabor Systemtechniklabor Programmiertechniklabor Netzwerktechniklabor 3.5 Freigegenstände Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik Religion LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 2 von 49
3 3.6 Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport 3.7 Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 3 von 49
4 1 Stundentafel Allgemeinbildender Unterricht Stundentafel - Informationstechnologie-Informatik aufsteigend eingeführt im Schuljahr 2006/07 Lehrzeit: 3,5 Jahre Lehrgang: 1., 2., 3. und 4. Schulstufe (Sst.) - 9,33 Wochen 1.Sst 2. Sst. 3. Sst. 4. Sst Summe Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen Fachunterricht Systembetreuung Geräte- und Datentechnik Angewandte Physik und Angewandte Mathematik Angewandte Physik (1) (1) - - (19) Angewandte Mathematik (3) (3) (3) (3) (112) Projektmanagement Projektpraktikum Fachbereichsunterricht Informatik Informatiklabor (14) (12) (12) (12) (466) Systemtechniklabor Programmiertechniklabor Netzwerktechniklabor Gesamtstundenzahl - ohne Religion Freigegenstände Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik 6 Module zu je 20 Stunden Religion Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 4 von 49
5 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel Der Pflichtgegenstand Angewandte Physik und Angewandte Mathematik wird nicht in die Pflichtgegenstände Angewandte Physik und Angewandte Mathematik geteilt. Der Pflichtgegenstand Informatik-Labor wird in die Pflichtgegenstände Systemtechniklabor, Programmiertechniklabor und Netzwerktechniklabor geteilt. Die Pflichtgegenstände Projektmanagement und Projektpraktikum werden ab der 3. Schulstufe geführt. Die Pflichtgegenstände Deutsch und Kommunikation, Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch), Projektpraktikum, Systemtechniklabor, Sicherheitstechniklabor und Netzwerktechniklabor werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 11 geteilt. Die Pflichtgegenstände Rechnungswesen, Angewandte Physik und Angewandte Mathematik und Informatik werden bei Vorliegen der organisatorischen Voraussetzungen unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 12 in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt. In einer Schulstufe dürfen nicht mehr als drei Pflichtgegenstände leistungsdifferenziert geführt werden. Im Pflichtgegenstand Rechnungswesen und Angewandte Physik und Angewandte Mathematik Teilgebiet Angewandte Mathematik - ist je eine Schularbeit in der 1. bis 4. Schulstufe zu schreiben. Die Freigegenstände Lebende Fremdsprache, Deutsch und Angewandte Informatik und die unverbindliche Übung Bewegung und Sport werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 13 geführt. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 5 von 49
6 2 Gemeinsame didaktische Grundsätze Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Auf Grund der in diesem Lehrberuf häufig verwendeten Fachsprache Englisch ist diese bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen als Arbeitssprache in den einzelnen Unterrichtssequenzen bzw. Unterrichtsgegenständen einzusetzen. In Angewandte Physik bzw. Angewandte Mathematik stehen auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den physikalischen bzw. mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das Informatik-Labor soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Es ist auf die Kooperation zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände Projektmanagement und Projektpraktikum zu achten. Beim Planen und Durchführen eines Projektes ist auf die praxisbezogene Bedeutung Wert zu legen. Insbesondere empfehlen sich Aufgabenstellungen mit kund/innenorientiertem Bezug. Schülerinnen und Schüler sind zum logischen, vernetzten und kreativen Denken zu führen. Es ist auf die Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, mathematischen und zeichnerischen Sachthemen zu achten. Dabei ist möglichst zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 6 von 49
7 3 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 3.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 7 von 49
8 3.1.2 Politische Bildung Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Sie sollen sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Sie sollen zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Sie sollen für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Sie sollen Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Sie sollen die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Sie sollen Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Sie sollen sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Sie sollen mit Rechtsgrundlagen, die sie in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Sie sollen das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschicht lichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen. Lehrstoff 1. Schulstufe Lehrling und Schule: Klassen und Schulgemeinschaft. Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessenvertretungen. Soziales Umfeld: Gemeinschaftsformen - Gemeinschaftsbeziehungen. Gesundes Leben. Jugendschutz. Die Jugendliche bzw. der Jugendliche als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer. 2. Schulstufe LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 8 von 49
9 Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Österreich in der Völkergemeinschaft: Österreich in der Europäischen Union. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen. Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Wahlen. Politische Parteien und Verbände. Grundund Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. 3. Schulstufe Soziales Umfeld: Umwelt. Medien. Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Direkte Demokratie. Sozialpartnerschaft. Bundesgesetzgebung, Bundesverwaltung. Landesgesetzgebung, Landesverwaltung. Lehrling und Betrieb: Weiterbildung. Berufliches Umfeld: Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der Europäischen Union. 4. Schulstufe Lehrling und Betrieb: Weiterbildung. Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Gemeinde. Budget. Gerichtsbarkeit. Österreichs Neutralität. Landesverteidigung. Berufliches Umfeld: Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der Europäischen Union. Didaktische Grundsätze Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 9 von 49
10 Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbstständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülerinnen und Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülerinnen und Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 10 von 49
11 3.1.3 Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden entsprechend kommunizieren können. Sie sollen durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über ihre Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, ihren Kommunikationsstil sowie ihre Sprechtechnik verbessern und ihre Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Sie sollen dadurch ihre Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, ihren Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit über zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen. Lehrstoff 1. Schulstufe Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Analyse und Regelung von Konflikten. Schriftliche Kommunikation: Sammeln und Sichten von Informationen. Mündliche Kommunikation: Einfache Reden und Einzelgespräche: Rechtschreibung: Erweiterung des Grundwortschatzes. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken. Übungen zu ausgewählten Kapiteln der Rechtschreibung. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). 2. Schulstufe Schriftliche Kommunikation: Erstellen von Berichten, Inhaltsangaben und Kurzfassungen. Interpretation von Informationen. Mündliche Kommunikation: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 11 von 49
12 Darstellen von Sachverhalten. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Argumentation und Präsentation. Gespräche mit Kundinnen und Kunden: Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme. Phasen eines einschlägigen Beratungsgesprächs. Einfache und spezielle Telefonate mit Kundinnen und Kunden. Verkaufgespräche. Reklamationsgespräche. Rechtschreibung: Festigung des Fach- und Fremdwortschatzes. Übungen zum Erkennen und Beheben spezieller Rechtschreibfehler. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten/berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). 3. Schulstufe Mündliche Kommunikation: Anspruchsvolle Reden und Einzelgespräche: Einfache Gruppengespräche. Schriftliche Kommunikation: Erstellen von Protokollen und Exzerpten. Erstellen von Visualisierungshilfen für Präsentationen. Rechtschreibung: Übungen zum Erheben und Beheben gravierender Rechtschreibfehler. Erweiterung des Fach- und Fremdwortschatzes. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). 4. Schulstufe Mündliche Kommunikation: Überzeugungs-, Bewerbungs- und Konfliktregelungsgespräche. Anspruchsvolle Gruppengespräche. Gespräche mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen: Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Schriftliche Kommunikation: Selbstständiges Erstellen von Unterlagen und Schriftstücken zu einem fachlichen Thema. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 12 von 49
13 Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperations fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht wird und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schülerinnen und Schüler fördern (z.b. Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff Rechtschreibung soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken. Absprachen mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere Politische Bildung hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema Gespräch mit Kundinnen und Kunden hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 13 von 49
14 3.1.4 Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Sie sollen - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbstständig anwenden und weiterentwickeln können. Sie sollen Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen ihren mündlichen und schriftlichen Ausdruck bei der Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen vertiefen können. Für die ersten 40 Unterrichtsstunden Die Schülerinnen und Schüler sollen das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können.... das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungs hilfen hervorheben können;... sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rück fragen stellen können;... Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzep tion und Ausarbeitung einfacher Texte). Für die zweiten 40 Unterrichtsstunden Die Schülerinnen und Schüler sollen das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können;... das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;... sich themenbezogen einfach und im Wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teil nehmen können;... Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 14 von 49
15 Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzep tion und Ausarbeitung von komplexen Texten). Die folgenden Themen sind in jeder der Schulstufen im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln. Lehrstoff 1. Schulstufe Wirtschaft und Arbeitswelt: Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung. Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen. Alltag- und Aktuelles: Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen. Beruf: Grundbegriffe der Elektrotechnik und Elektronik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsbezogenen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). 2. Schulstufe Wirtschaft und Arbeitswelt: Sicherheit und Umweltschutz. Alltag und Aktuelles: Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Essen und Trinken. Ortsangaben. Reise und Tourismus. Gesundheit und Sozialdienste. Beruf: EDV- und Kommunikationssysteme. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 15 von 49
16 3. Schulstufe Wirtschaft und Arbeitswelt: Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung. Alltag und Aktuelles: Nationale und internationales Zeitgeschehen. Reise und Tourismus. Freizeit. Einkaufen. Beruf: Arbeitsverfahren und techniken. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). 4. Schulstufe Wirtschaft und Arbeitswelt: Berufsspezifischer Schriftverkehr und Stellenbewerbung. Alltag und Aktuelles: Nationales und internationales Zeitgeschehen. Beruf: Arbeitsverfahren und techniken. Mess und Prüfinstrumente. Technische Zeichnungen. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). Didaktische Grundsätze Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schülerinnen und Schüler insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hierbei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen. Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülerinnen und Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schülerinnen und Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen sollen die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Ausländerinnen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 16 von 49
17 und Ausländern und mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weit gehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, z.b. von Telefonund Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, z.b. Bedienungs-, Wartungs- und Reparatur anleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerinnen- und Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 17 von 49
18 3.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen das sie betreffende Wissen über Informations- und Kommunikationstechniken, Dokumente, Urkunden, Verträge und Zahlungsverkehr haben. Sie sollen die wesentlichen Ziele und Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft in Österreich und in der Europäischen Unionkennen und verstehen sowie über ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik Bescheid wissen. Sie sollen die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke lesen und verstehen sowie selbstständig konzipieren und mittels moderner Bürotechnik formal richtig ausfertigen können. Sie sollen als Konsumentin bzw. Konsument und Facharbeiterin bzw. Facharbeiter wirtschaftliche Entscheidungen treffen, selbstständig und verantwortungsbewusst handeln können sowie Verständnis für die Vorgänge und Zusammenhänge von Wirtschaft und Ökologie haben. Lehrstoff 1. Schulstufe Informations- und Kommunikationstechniken: Arten und Möglichkeiten der Informationsübermittlung. Datenverarbeitung (Grundlagen, privater und betrieblicher Einsatz, Datenschutz, gesellschaftliche Auswirkungen, Ergonomie). Schriftverkehr: Schriftstücke des privaten und betrieblichen Bereiches bezogen auf das Lehrjahr. Dokumente und Urkunden: Arten, Beschaffung, Beglaubigung, Aufbewahrung, Verlust. Schriftverkehr: Vollmachten und Antragsformulare. Verträge: Rechtliche Grundlagen. Arten, insbesondere Kauf- und Werkverträge. Schriftverkehr: Dazugehörige Schriftstücke aus der Sicht der Konsumentin und des Konsumenten. Volkswirtschaft: Grundbegriffe. Markt, Marktformen und Preisbildung. 2. Schulstufe LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 18 von 49
19 Verträge: Insbesondere Kaufverträge: Regelmäßiger Ablauf. Unregelmäßiger Ablauf. Schriftverkehr: Dazugehörige Schriftstücke aus der Sicht der Konsumentin bzw. des Konsumenten. Zahlungsverkehr: Aufgabenbereiche der Finanzierungs- und Kreditinstitute. Aktuelle Formen des Zahlungsverkehrs. Schriftverkehr: Ausfüllen von Formularen. Volkswirtschaft: Grundbegriffe: Wirtschaftskreislauf. Wirtschaftsordnungen. Ökologie. 3. Schulstufe Schriftverkehr: Schriftverkehr des privaten und beruflichen Bereiches bezogen auf das Lehrjahr. Verträge: Rechtliche Grundlagen, Arten, insbesondere Versicherungsverträge Zahlungsverkehr: Aufgabenbereiche der Finanzierungs- und Kreditinstitute. Betriebswirtschaft: Betrieb und Unternehmung. Unternehmensgründung (persönliche, rechtliche, infrastrukturelle und finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen). Unternehmensformen, -führung und - organisation. Marketing. Zusammenschluss. Auflösung. Gewerblicher Rechtsschutz. 4. Schulstufe Schriftverkehr: Schriftverkehr des privaten und beruflichen Bereiches bezogen auf das Lehrjahr. Verträge: Wohnraum (Arten, Beschaffung, Finanzierung). Verbraucherschutz. Wertsicherung. Produkthaftung. Normen der EU: Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitik. Wachstums- und Konjunkturpolitik. Sozialpolitik. Globalisierung der Wirtschaft u.a. Volkswirtschaft: Internationale Wirtschaft. Europäischer Binnenmarkt. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 19 von 49
20 Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie zur Bildung der Schülerin und des Schülers als Konsumentin bzw. Konsument und Facharbeiterin bzw. Facharbeiter. Der Unterricht soll zweckmäßigerweise von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen wirtschaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände Rechnungswesen und Politische Bildung. Referentinnen und Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag. Den Veränderungen in Europa ist beim Thema Internationale Wirtschaft besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs im gemeinsamen Europa herauszuarbeiten. Die in den einzelnen Lehrstoffinhalten vorgesehenen Schriftstücke können auch EDV-mäßig ausgefertigt werden. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 20 von 49
21 3.2.2 Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse über die für den privaten und beruflichen Alltag wesentlichen Bereiche Einkommen, Finanzierung, Kauf und Verkauf sowie Geld und Währung haben. Sie sollen über das Rechnungswesen sowie den Vermögens- und Kapitalaufbau eines Unternehmens Bescheid wissen. Sie sollen die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen beherrschen und dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben formal richtig lösen können. Sie sollen insbesondere im betrieblichen Rechnungswesen die Zusammenhänge der einzelnen Teilbereiche kennen, über die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen entstehenden Möglichkeiten Bescheid wissen und Computerausdrucke lesen und interpretieren können. Sie sollen zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohnund preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Lehrlingsentschädigung: Entgeltansprüche nach Kollektivvertrag. Berechnung der Bruttoentschädigung, Nettoentschädigung und des Auszahlungsbetrages. Private Haushaltsplanung: Erfassen der Einnahmen und Ausgaben. Berechnung des frei verfügbaren Einkommens. Sparen und Geldanlage: Sparformen und Möglichkeiten der Geldanlage. Berechnung von Zinsen. Ertragsvergleich. Ratengeschäft: Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Berechnung der Finanzierungskosten. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 21 von 49
22 Vergleich mit anderen Finanzierungsarten. Privater Einkauf: Umsatzsteuer, Ab- und Zuschläge. Berechnung des Einkaufspreises. Preisvergleich. Währung: Valuten, Devisen, Kurse. Geld und Währung in der EU. Umrechnungen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Privater Einkauf. Fremdfinanzierung (Ratengeschäft). 2. Schulstufe Gesetzliche Bestimmungen der Buchführung: Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Formvorschriften. Belege. Grundzüge der Buchführung: Bestandsaufnahme (Inventur, Inventar). Bestandsverrechnungen (Vermögen, Schulden). Erfolgsverrechnung (Aufwände, Erträge). Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Fremdfinanzierung (Kredit, Leasing aus betrieblicher/unternehmerischer Sicht). 3. Schulstufe Grundzüge der Buchführung: Mindestaufzeichnungen. Kostenrechnung: Kosten und Kostenarten. Ermittlung der Kosten. Berechnung der Zuschlagssätze. Kalkulation: Berechnung von Verkaufspreisen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 22 von 49
23 Kostenrechnung. Kalkulation. 4. Schulstufe Lohnverrechnung: Lohn und Lohnarten. Entgeltansprüche nach dem Kollektivvertrag. Arbeitnehmerveranlagung. Berechnung des Bruttolohnes, Nettolohnes und des Auszahlungsbetrages. Kredit: Arten. Kreditsicherung. Berechnung von Kreditkosten. Kreditkostenvergleich. Leasing: Arten. Berechnung der Kosten. Vergleich mit anderen Finanzierungsarten. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Lohnverrechnung. Fremdfinanzierung (Kredit, Leasing). Didaktische Grundsätze Im Unterricht sollen - vom persönlichen Erleben ausgehend - wirtschaftliche Zusammenhänge rechnerisch erfasst werden. Die Abfolge des Lehrstoffes soll sich am Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler orientieren. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Die Gewichtung der Inhalte sollte berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Grundwissens notwendig ist. Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes sind die Kostenrechnung sowie die Kalkulation zumindest in ihren wesentlichen Merkmalen zu behandeln. Buchungstechniken sind nur zum besseren Verständnis der Grundzüge der Buchführung anzuwenden. Der Lehrstoff ist berufsbezogen zu vermitteln. Der Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen wird grundsätzlich empfohlen. Nachschlagbare Daten sollen aus praxisüblichen Hilfsmitteln entnommen werden. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 23 von 49
24 3.3 Fachunterricht Systembetreuung Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen über den Produktmarkt seines Berufes Bescheid wissen, sowie die handels- und branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke kennen. Sie sollen Kunden/innen über EDV-Systeme sachlich und technisch einwandfrei beraten können und über das Marketing der fachspezifischen Produkte Bescheid wissen. Sie sollen mit Service und Support in der EDV-Technik sowie mit der Planung, Einrichtung und Betreuung von EDV-Arbeitsplätzen im Betrieb vertraut sein. Lehrstoff 2. Schulstufe Produktmarkt: Produkte. Bezeichnungen. Fachausdrücke. Einsatzbereich. Beschaffung. Lagerung. Qualitätskontrolle. Trends und Entwicklungen. Fachspezifisches Marketing: Marktforschung. Ziele und Strategien. Marketinginstrumente. Absatzmethoden. Service und Support: Bedienungseinweisung. Systemumstellungen. Migration. Beratung und Serviceleistungen. Schulungskonzepte. EDV-Arbeitsplätze: Planung. Einrichtung. Ergonomie. 3. Schulstufe Produktmarkt: Produkte. Bezeichnungen. Fachausdrücke. Einsatzbereich. Beschaffung. Lagerung. Qualitätskontrolle. Trends und Entwicklungen. Fachspezifisches Marketing: Marktforschung. Ziele und Strategien. Marketinginstrumente. Absatzmethoden. Service und Support: Bedienungseinweisung. Systemumstellungen. Migration. Beratung und Serviceleistungen. Schulungskonzepte. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 24 von 49
25 EDV-Arbeitsplätze: Planung. Einrichtung. Ergonomie. 4. Schulstufe Produktmarkt: Produkte. Bezeichnungen. Fachausdrücke. Einsatzbereich. Beschaffung. Lagerung. Qualitätskontrolle. Trends und Entwicklungen. Fachspezifisches Marketing: Marktforschung. Ziele und Strategien. Marketinginstrumente. Absatzmethoden. Service und Support: Bedienungseinweisung. Systemumstellungen. Migration. Beratung und Serviceleistungen. Schulungskonzepte. EDV-Arbeitsplätze: Planung. Einrichtung. Ergonomie. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 25 von 49
26 3.3.2 Geräte- und Datentechnik Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen gründliche Kenntnisse über die zeitgemäßen Computersysteme und deren periphere Einrichtungen haben. Sie sollen anwendbares Wissen über die Datentechnik haben. Sie sollen die im Beruf verwendeten Betriebsmittel und Materialien kennen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Lehrstoff 1. Schulstufe EDV-Hardware: Aufbau eines Personalcomputers, Arbeitsweise von Computern, Speichermedien, Eingabegeräte, Ausgabegeräte. Betriebsmittel und Materialien: Arten, Auswahl, Beschaffung, Überprüfung, Entsorgung. 2. Schulstufe EDV-Hardware: Prozessorarten, Speichermedien, Zusätzliche Peripheriegeräte, Leitungen und Kabel. Betriebsmittel und Materialien: Arten, Auswahl, Beschaffung, Überprüfung, Entsorgung. Datentechnik: Datenübertragung, Übertragungsmedien, Schnittstellentechnologien, Datensicherungskonzepte, Datenschutz. 3. Schulstufe EDV-Hardware: Prozessorarten, Speichermedien, Zusätzliche Peripheriegeräte, Leitungen und Kabel, Datenschutz. Betriebsmittel und Materialien: Arten, Auswahl, Beschaffung, Überprüfung, Entsorgung. Datentechnik: Datenübertragung, Übertragungsmedien, Schnittstellentechnologien, Datensicherungskonzepte, Datenschutz. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 26 von 49
27 4. Schulstufe EDV-Hardware: Speichermedien, Zusätzliche Peripheriegeräte, Leitungen und Kabel, Datenschutz. Betriebsmittel und Materialien: Arten, Auswahl, Beschaffung, Überprüfung, Entsorgung. Datentechnik: Datenübertragung, Übertragungsmedien, Schnittstellentechnologien, Datensicherungskonzepte. Datenschutz. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 27 von 49
28 3.3.3 Angewandte Physik und Angewandte Mathematik Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik, soweit sie für das Verständnis von Zusammenhängen in der Praxis des Berufes notwendig sind, kennen. Sie sollen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen und mathematische Aufgaben aus dem Bereich ihres Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. Sie sollen sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 28 von 49
29 3.3.4 Angewandte Physik Lehrstoff 1. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gleichstromtechnik: Wirkungen des elektrischen Stromes. Größen und Einheiten. Stromkreise. Wechselstromtechnik: Größen und Einheiten. Stromkreise. Halbleiter: Dioden. Transistoren. Integrierte Schaltkreise. Grundschaltungen: Analog- u. Digitaltechnik. Stromversorgung. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Gleich- u. Wechselstromtechnik: Stromkreise. Grundschaltungen. 2. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gleichstromtechnik: Wirkungen des elektrischen Stromes. Größen und Einheiten. Stromkreise. Wechselstromtechnik: Größen und Einheiten. Stromkreise. Halbleiter: Dioden. Transistoren. Integrierte Schaltkreise. Grundschaltungen: Analog- u. Digitaltechnik. Stromversorgung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 29 von 49
30 Gleich- u. Wechselstromtechnik: Stromkreise. Grundschaltungen. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 30 von 49
31 3.3.5 Angewandte Mathematik Lehrstoff 1. Schulstufe Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit Logarithmen und verschiedenen Zahlensystemen. Berufsspezifische Berechnungen: Berechnungen zur Gleichstromtechnik, zur Wechselstromtechnik und zur EDV. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Berufsspezifische Berechnungen. 2. Schulstufe Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit Logarithmen und verschiedenen Zahlensystemen. Berufsspezifische Berechnungen: Berechnungen zur Gleichstromtechnik, zur Wechselstromtechnik und zur EDV. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Berufsspezifische Berechnungen. 3. Schulstufe Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit Logarithmen und verschiedenen Zahlensystemen. Berufsspezifische Berechnungen: Berechnungen zur Gleichstromtechnik, zur Wechselstromtechnik und zur EDV. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 31 von 49
32 Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Berufsspezifische Berechnungen. 4. Schulstufe Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit Logarithmen und verschiedenen Zahlensystemen. Berufsspezifische Berechnungen: Berechnungen zur Gleichstromtechnik, zur Wechselstromtechnik und zur EDV. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Berufsspezifische Berechnungen. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 32 von 49
33 3.3.6 Projektmanagement Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen mit den Grundlagen des Projektmanagements sowie der Organisation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung der Qualitätssicherung vertraut sein. Lehrstoff 3. Schulstufe Projektmanagement: Begriff. Planung. Anforderungsanalyse. Konzepterstellung. Projektmethoden. Qualitätssicherung. Organisation von Arbeitsabläufen: Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Kooperationsmodelle. Material-, Termin und Kostenplanung. Warenfluss. Logistik. Lagerhaltung. Sozialformen des Arbeitsprozesses. Zeitwirtschaftstechniken. Dokumentation des Arbeitsablaufes. 4. Schulstufe Projektmanagement: Begriff. Planung. Anforderungsanalyse. Konzepterstellung. Projektmethoden. Qualitätssicherung. Organisation von Arbeitsabläufen: Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Kooperationsmodelle. Material-, Termin und Kostenplanung. Warenfluss. Logistik. Lagerhaltung. Sozialformen des Arbeitsprozesses. Zeitwirtschaftstechniken. Dokumentation des Arbeitsablaufes. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 33 von 49
34 3.3.7 Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische Aufgaben als komplexe, gesamthafte Arbeiten projektieren, durchführen und darstellen können. Sie sollen dabei die Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, mathematischen und zeichnerischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren und präsentieren können. Lehrstoff 3. Schulstufe Projektplanung: Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen. Projektdurchführung: Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festzulegenden Arbeitsabläufen. Projektkontrolle und darstellung: Dokumentation, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten. 4. Schulstufe Projektplanung: Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen. Projektdurchführung: Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festzulegenden Arbeitsabläufen. Projektkontrolle und darstellung: Dokumentation, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten. Didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 34 von 49
35 Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 35 von 49
36 3.4 Fachbereichsunterricht Informatik Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen eine Programmentwicklungsmethode anwenden können und Programme auf der Grundlage bekannter Algorithmen und Datenstrukturen unter Nutzung von Softwareentwicklungsumgebungen erstellen und dokumentieren können. Sie sollen Anwendungssysteme in Projekten analysieren, entwerfen und evaluieren können. Sie sollen Datenbankkonzepte für Anwendungssysteme auf der Grundlage bekannter Datenmodelle und Datenbankentwicklungsmethoden mit Hilfe einer Datenbankentwicklungsumgebung erstellen und dokumentieren können Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können Lehrstoff 1. Schulstufe Grundlagen: Netzwerktechnik. Algorithmuslehre: Programmaufbau. Anweisungen. Datentypen. Programmentwicklung: Methoden. Programmbibliotheken. Strukturierte und objektorientierte Programmierung. Gestalten von Software und Dokumentation. Projektierung von Anwendungssystemen: Problemanalyse. Problemspezifikation. Entwurf. Kodierung und Test. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Projektieren von Anwendungssystemen. 2. Schulstufe Grundlagen: Aufbau, Funktion und Zusammenwirken von verschiedenen Komponenten, unterschiedlichen Betriebssystemen und unterschiedlicher Software. Algorithmuslehre: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 36 von 49
37 Algorithmustheorie. Programmentwicklung: Methoden. Programmbibliotheken. Strukturierte und objektorientierte Programmierung. Gestalten von Software und Dokumentation. Softwareentwicklungsumgebungen. Projektierung von Anwendungssystemen: Entwurf. Kodierung und Test. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Projektieren von Anwendungssystemen. 3. Schulstufe Algorithmuslehre: Algorithmustheorie. Bearbeitung von Dateien. Spezielle Algorithmen. Programmentwicklung: Softwareentwicklungsumgebungen. Programmbibliotheken. Strukturierte und objektorientierte Programmierung. Projektierung von Anwendungssystemen: Schnittstellendefinition. Optimierung. Datenbankentwicklung: Datenverwaltung und Datenbankmodelle. Abfragesprachen. Zugriffsverfahren. Benutzeroberflächen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Datenbankentwicklung 4. Schulstufe Algorithmuslehre: Spezielle Algorithmen. Programmentwicklung: Softwareentwicklungsumgebungen. Strukturierte und objektorientierte Programmierung. Projektierung von Anwendungssystemen: Schnittstellendefinition. Optimierung. Qualitätssicherung. Datenbankentwicklung: Analyse- und Beschreibungsverfahren. Zugriffsverfahren. Benutzeroberflächen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 37 von 49
38 Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Datenbankentwicklung. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 38 von 49
39 3.4.2 Informatiklabor Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen PC-Installationen durchführen sowie Komponenten der EDV- Anlagen assemblieren, in Betrieb nehmen und konfigurieren können Sie sollen die facheinschlägige Software installieren, konfigurieren und anwenden, die dazu notwendigen Handbücher benützen können sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen. Sie sollen die vorgenommenen Installationen testen sowie die auftretenden Fehler diagnostizieren und beheben können. Sie sollen Programme für Anwendungen und Datenbanken unter Berücksichtigung verschiedener Programmiermethoden und -sprachen erstellen sowie Betriebssysteme und Applikationen für lokale und globale Netzwerke einrichten und warten können. Sie sollen die Programme testen sowie die auftretenden Fehler diagnostizieren und beheben können. Sie sollen Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können sowie Kenntnisse über die Einsatzmöglichkeiten des Internets haben. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 39 von 49
40 3.4.3 Systemtechniklabor Lehrstoff 1. Schulstufe Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen. Hardware-Installationen: Konfigurieren interner und externer Geräte. Software-Installationen: Installieren, Konfigurieren und Optimieren von unterschiedlichen Betriebssystemen, von aktueller Anwendersoftware und von Tools sowie deren Verteilung und Administration in Netzen. Verwenden von Handbüchern und Softwarehilfen. Fehleranalyse: Testen. Fehler diagnostizieren und beheben. 2. Schulstufe Hardware-Installationen: Konfigurieren interner und externer Geräte. Software-Installationen: Installieren, Konfigurieren und Optimieren von unterschiedlichen Betriebssystemen, von aktueller Anwendersoftware und von Tools sowie deren Verteilung und Administration in Netzen. Verwenden von Handbüchern und Softwarehilfen. Fehleranalyse: Testen. Fehler diagnostizieren und beheben. 3. Schulstufe Hardware-Installationen: Konfigurieren interner und externer Geräte. Software-Installationen: Installieren, Konfigurieren und Optimieren von unterschiedlichen Betriebssystemen, von aktueller Anwendersoftware und von Tools sowie deren Verteilung und Administration in Netzen. Verwenden von Handbüchern und Softwarehilfen. Fehleranalyse: Testen. Fehler diagnostizieren und beheben. 4. Schulstufe LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 40 von 49
41 Hardware-Installationen: Konfigurieren interner und externer Geräte. Software-Installationen: Installieren, Konfigurieren und Optimieren von unterschiedlichen Betriebssystemen, von aktueller Anwendersoftware und von Tools sowie deren Verteilung und Administration in Netzen. Verwenden von Handbüchern und Softwarehilfen. Fehleranalyse: Testen. Fehler diagnostizieren und beheben. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 41 von 49
42 3.4.4 Programmiertechniklabor Lehrstoff 1. Schulstufe Schutzmaßnahmen. Softwareengineering: Anwenden von Programmiermethoden und -sprachen. Fehleranalyse: Testen. Fehler diagnostizieren und beheben. 2. Schulstufe Softwareengineering: Anwenden von Programmiermethoden und -sprachen. Fehleranalyse: Testen. Fehler diagnostizieren und beheben. 3. Schulstufe Softwareengineering: Anwenden von Programmiermethoden und -sprachen. Fehleranalyse: Testen. Fehler diagnostizieren und beheben. 4. Schulstufe Softwareengineering: Anwenden von Programmiermethoden und -sprachen. Fehleranalyse: Testen. Fehler diagnostizieren und beheben. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 42 von 49
LEHRPLAN IT - Technik
LEHRPLAN IT - Technik Schulversuch Inhalt Stundentafel...3 Geräte- und Datentechnik...4 Netzwerktechnik...5 Angewandte Physik und Angewandte Mathematik...7 Systembetreuung und Projektmanagement...9 EDV-Labor...
B 13/II. 3 1/2- und 4jährige Lehrberufe (mit 10-10 -10-5 Unterrichtswochen) D. B E T R I E B S W I R T S C H A F T L I C H E R U N T E R R I C H T
B 13/II 3 1/2- und 4jährige Lehrberufe (mit 10-10 -10-5 Unterrichtswochen) D. B E T R I E B S W I R T S C H A F T L I C H E R U N T E R R I C H T a ) W i r t s c h a f t s k u n d e m i t S c h r i f t
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HÖRGERÄTEAKUSTIKER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)
BGBl. II Nr. 497/1998 Anlage A/21/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HÖRGERÄTEAKUSTIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
A/17/7 METALLBEARBEITUNG. Aufsteigend gültig ab 09/10
A/17/7 METALLBEARBEITUNG 2010 Aufsteigend gültig ab 09/10 Seite 2 Anlage: A/17/7 Metallbearbeitung I. Stundentafel Gesamtstundenzahl: 3 Klassen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (Pflichtgegenstände)
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-TECHNIKER I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-TECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE INFORMATIONSTECHNOLOGIE-INFORMATIK, -TECHNIK I. STUNDENTAFEL A. INFORMATIONSTECHNOLOGIE-INFORMATIK
BGBl. II Nr. 480/2006 Anlage A/4/9 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE INFORMATIONSTECHNOLOGIE-INFORMATIK, -TECHNIK I. STUNDENTAFEL A. INFORMATIONSTECHNOLOGIE-INFORMATIK Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DACHDECKER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DACHDECKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POSAMENTIERER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)
BGBl. Nr. 497/1996 Anlage A/2/8 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POSAMENTIERER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL
BGBl. II - Ausgegeben am 3. Oktober 2003 - Nr. 461 i.d.f. BGBl. II Nr. 480/2006 1 von 6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL Anlage A/12/1 Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BUCHBINDER, KARTONAGEWARENERZEUGER I. STUNDENTAFEL
BGBl. Nr. 430/1976 i.d.f. BGBl. II Nr. 234/2007 Anlage A/22/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BUCHBINDER, KARTONAGEWARENERZEUGER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER, MASCHINSTICKER I. STUNDENTAFEL A. GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER, MASCHINSTICKER I. STUNDENTAFEL A. GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER Anlage A/2/3 Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden
SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRÄZISIONSWERKZEUGSCHLEIFTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)
SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRÄZISIONSWERKZEUGSCHLEIFTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGBAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL
Anlage A/17/5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGBAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der 1., 2.
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten
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RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ELEKTRONIK I. STUNDENTAFEL
Anlage A/4/4 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ELEKTRONIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der 1., 2. und 3.
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZERSPANUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL
BGBl. II Nr. 234/2007 Anlage A/17/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZERSPANUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BAUTECHNISCHER ZEICHNER/BAUTECHNISCHE ZEICHNERIN I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BAUTECHNISCHER ZEICHNER/BAUTECHNISCHE ZEICHNERIN Anlage A/1/2 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
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Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Fußpfleger Anlage A/23/2 Tiroler Fachberufsschule für Schönheitsberufe
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SONNENSCHUTZTECHNIK I. STUNDENTAFEL
Anlage A/17/11 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SONNENSCHUTZTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der 1., 2.
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BILDHAUEREI I. STUNDENTAFEL
BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BILDHAUEREI Anlage A/10/8 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden
A/4/2-AM KOMMUNIKATIONSTECHNIKER- ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND TELEKOMMUNIKATION. gültig aufsteigend ab 09/04 VO 09/03
A/4/2-AM KOMMUNIKATIONSTECHNIKER- ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND TELEKOMMUNIKATION 2004 gültig aufsteigend ab 09/04 VO 09/03 Anlage A/4/2-AM Seite 2 B. Kommunikationstechniker Elektronische Datenverarbeitung
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BGBl. II Nr. 389/1999 Anlage A/18/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERMESSUNGSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER/TECHNISCHE ZEICHNERIN I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER/TECHNISCHE ZEICHNERIN Anlage A/18/2 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 500 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
Unterrichtsausmaß. Stundenausmaß. Gesamtstundenzahl aller Schulstufen im Pflichtgegenstände Jahres- Lehrgangsunterricht. Politische Bildung - 80
Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich gemäß Rahmenlehrplan BGBl. 2003, 3. Oktober 2003, 461. VO in der geltenden Fassung Lehrberuf: Dachdecker Unterrichtsausmaß
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BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRECHSLER/DRECHSLERIN Anlage A/10/4 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden
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RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE AUGENOPTIK, FEINOPTIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten
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Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Chemieverfahrenstechnik Anlage A/3/1 Tiroler Fachberufsschule St. Nikolaus
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BGBl. Nr. 430/1976 i.d.f. 148/1984, 582/1995 Anlage A/11/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MALER UND ANSTREICHER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden
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BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRUCKVORSTUFENTECHNIK Anlage A/8/3 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 380
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- 1 - RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MAURER, SCHALUNGSBAUER Anlage A/1/1 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der
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Anlage A/20/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BLECHBLASINSTRUMENTENERZEUGUNG I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in
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RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KONSTRUKTEUR I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten, dritten und
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SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SEILBAHNFACHMANN/SEILBAHNFACHFRAU I. STUNDENTAFEL GZ BMUKK-17.021/0041-II/1a/2007 Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
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BGBl. II Nr. 257/1997 Anlage A/15/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BÜCHSENMACHER, WAFFENMECHANIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
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RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF STEMPELERZEUGER UND FLEXOGRAPH I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenanzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten und
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Anlage A/1/18 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TRANSPORTBETONTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,
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GEGENSTÄNDE 1. *) 2. *) 3. *) stundenzahl
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SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KUNSTSTOFFTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten,
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RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GLASBLÄSER UND GLASINSTRUMENTENERZEUGER, GLASMACHEREI I. STUNDENTAFEL
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