Landesschulrat für Tirol
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- Bernhard Bäcker
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1 Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Chemieverfahrenstechnik Anlage A/3/1 Tiroler Fachberufsschule St. Nikolaus Rahmenlehrplan: BGBl. II -334/2001 Landeslehrplan: Verordnung des LSR für Tirol - 02/2002 LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 1 von 37
2 Inhaltsverzeichnis 1 Stundentafel 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel 2 Gemeinsame didaktische Grundsätze 3 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 3.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbez. Fremdsprache (Englisch) 3.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3.3 Fachunterricht Chemie Physik Angewandte Mathematik Laboratoriumsübungen 3.4 Spezieller Fachunterricht Verfahrenstechnik Technische Chemie Verfahrenstechnisches Laboratorium 3.5 Freigegenstände Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik 3.6 Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport 3.7 Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 2 von 37
3 1 Stundentafel Stundentafel - Chemieverfahrenstechnik aufsteigend eingeführt im Schuljahr 2002/03 Lehrzeit: 3,5 Jahre Jahresorganisation: Ein voller Unterrichtstag pro Woche, zusätzlich 10 Unterrichtstage in der ersten und zweiten Schulstufe (Sst.) Allgemeinbildender Unterricht 1. Sst. T1 1. Sst. T2 2. Sst. T1 2. Sst. T2 3. Sst. 4. Sst. SUM Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbez. Fremdsprache (Englisch) Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr 0, Rechnungswesen Fachunterricht Chemie Physik 0, Angewandte Mathematik 0, Laboratoriumsübungen 2,5-1, Spezieller Fachunterricht Verfahrenstechnik Technische Chemie Verfahrenstechnisches Laboratorium - - 0, Gesamtstundenanzahl ohne Religion Freigegenstände Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik Unverbindliche Übungen 6 Module zu je 20 Stunden Bewegung und Sport Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 3 von 37
4 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel Die Pflichtgegenstände Deutsch und Kommunikation, Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch), Laboratoriumsübungen und Verfahrenstechnisches Laboratorium werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 11 geteilt. Die Pflichtgegenstände Rechnungswesen, Chemie und Angewandte Mathematik werden bei Vorliegen der organisatorischen Voraussetzungen unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 12 in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt Im Pflichtgegenstand Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr ist in der 1. Schulstufe eine Schularbeit, in der 2. Schulstufe sind zwei Schularbeiten zu schreiben. Im Pflichtgegenstand Rechnungswesen ist je eine Schularbeit in der 1. bis 3. Schulstufe zu schreiben. Im Pflichtgegenstand Angewandte Mathematik sind in der 1. bis 3. Schulstufe je zwei Schularbeiten, in der 4. Schulstufe ist eine Schularbeit zu schreiben. Die Freigegenstände Lebende Fremdsprache, Deutsch und Angewandte Informatik und die unverbindliche Übung Bewegung und Sport werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 13 geführt. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 4 von 37
5 2 Gemeinsame didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien und Betrieben des Lehrberufes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Verfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. In Angewandte Mathematik stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Die Laboratorien sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Der Berufsrealität entsprechend ist der Einsatz EDV-gestützter Geräte wichtig und notwendig. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die besonderen Gefahren im Beruf (Giftstoffe, Brandund Explosionsgefahr, Verätzung und dergleichen) und auf die Erfordernisse des Umweltschutzes hinzuweisen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 5 von 37
6 3 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 3.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 6 von 37
7 3.1.2 Politische Bildung Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Sie sollen sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Sie sollen zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Sie sollen für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Sie sollen Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Sie sollen die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Sie sollen Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Sie sollen sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Sie sollen mit Rechtsgrundlagen, die sie in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Sie sollen das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschicht lichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen. Lehrstoff 1. Schulstufe Lehrling und Schule: Klassen und Schulgemeinschaft. Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessenvertretungen. Soziales Umfeld: Gemeinschaftsformen - Gemeinschaftsbeziehungen. Gesundes Leben. Umwelt. Medien. Jugend schutz. Die Jugendliche bzw. der Jugendliche als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 7 von 37
8 Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Österreich in der Völkergemeinschaft: Österreich in der Europäischen Union. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen. 3. Schulstufe Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartner schaft. Wahlen. Direkte Demokratie. Bundesgesetzgebung, Bundesverwaltung. Gerichtsbarkeit. Landesgesetzgebung, Landesverwaltung. Gemeinde. Budget. Lehrling und Betrieb: Weiterbildung. Berufliches Umfeld: Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der Europäischen Union. Didaktische Grundsätze Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbstständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülerinnen und Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülerinnen und Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 8 von 37
9 3.1.3 Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden entsprechend kommunizieren können. Sie sollen durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über ihre Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, ihren Kommunikationsstil sowie ihre Sprechtechnik verbessern und ihre Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Sie sollen dadurch ihre Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, ihren Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit über zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen. Lehrstoff 3. Schulstufe Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Schriftliche Kommunikation: Sammeln und Sichten von Informationen. Mündliche Kommunikation: Darstellen von Sachverhalten. Berufsspezifische Wortschatzerweiterung, Lesen einer Fachliteratur (Prospekte, Kataloge). Einfache Reden und Einzelgespräche: Vorbereitung eines kurzen Referates, einer Sachverhaltsdarstellung. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Gespräche mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen: Höflichkeitsnormen. Mitteilungs und Fragetechniken. Aktives Zuhören. Gespräche mit Kundinnen und Kunden: Höflichkeitsnormen. Aktives Zuhören. Rechtschreibung: Erweiterung des Grundwortschatzes. Festigung des Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben gravierender Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 9 von 37
10 Konzeption und Ausarbeitung). Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperations fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht wird und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schülerinnen und Schüler fördern (z.b. Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff Rechtschreibung soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken. Absprachen mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere Politische Bildung hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema Gespräch mit Kundinnen und Kunden hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 10 von 37
11 3.1.4 Berufsbez. Fremdsprache (Englisch) Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Sie sollen - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbstständig anwenden und weiterentwickeln können. Sie sollen Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen ihren mündlichen und schriftlichen Ausdruck bei der Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen vertiefen können. Für die ersten 40 Unterrichtsstunden Die Schülerinnen und Schüler sollen das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können.... das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungs hilfen hervorheben können;... sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rück fragen stellen können;... Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. Für die zweiten 40 Unterrichtsstunden Die Schülerinnen und Schüler sollen das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können;... das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;... sich themenbezogen einfach und im Wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen können;... Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. Für die dritten 40 Unterrichtsstunden Die Schülerinnen und Schüler sollen dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können; LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 11 von 37
12 ... längere Lesetexte im Wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbstständig erschließen und bearbeiten können;... sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können;... Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen, einfache Briefe nach Mustern verfassen können sowie Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können. Lehrstoff Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehr aufgabe mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln. 1. Schulstufe Beruf: Grundbegriffe der Chemie und Umwelttechnik. Chemikalien und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen. Mess- und Prüfinstrumente. Präparate. Chemische Prozesse. Entsorgung und Recycling. Arbeitsverfahren und -techniken. Wirtschaft und Arbeitswelt: Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung. Alltag- und Aktuelles: Selbstdarstellung. Wohnen. Essen und Trinken. Persönliche Interessen. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzep tion und Ausarbeitung einfacher Texte). 2. Schulstufe Beruf: Grundbegriffe der Chemie und Umwelttechnik. Chemikalien und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen. Mess- und Prüfinstrumente. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 12 von 37
13 Präparate. Chemische Prozesse. Entsorgung und Recycling. Arbeitsverfahren und -techniken. Wirtschaft und Arbeitswelt: Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung. Wirtschaft und Arbeitswelt: Spezielle Berufe. Ausbildung. Sicherheit und Umweltschutz. Alltag und Aktuelles: Kennenlernen. Familie und Freundinnen und Freunde. Reisen und Tourismus. Persönliche Interessen. Freizeit. Gesundheit. Ortsangaben. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzep tion und Ausarbeitung von komplexen Texten). 3. Schulstufe Beruf: Grundbegriffe der Chemie und Umwelttechnik. Chemikalien und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen. Mess- und Prüfinstrumente. Präparate. Chemische Prozesse. Entsorgung und Recycling. Arbeitsverfahren und -techniken. Wirtschaft und Arbeitswelt: Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung. Wirtschaft und Arbeitswelt: Schriftverkehr und Stellenbewerbung. Aufgabenbereiche und Arbeitsbedingungen im Beruf. Berufliche Auslandsbeziehungen. Alltag und Aktuelles: Zukunftspläne. Gesundheit und Sozialdienste. Nationale und internationale Ereignisse. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 13 von 37
14 (Quellen studium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). 4. Schulstufe Beruf: Grundbegriffe der Chemie und Umwelttechnik. Chemikalien und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen. Mess- und Prüfinstrumente. Präparate. Chemische Prozesse. Entsorgung und Recycling. Arbeitsverfahren und -techniken. Wirtschaft und Arbeitswelt: Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung. Wirtschaft und Arbeitswelt: Vorstellungsgespräch. Stellenbewerbung. Sicherheit und Umweltschutz. Alltag und Aktuelles: Nationale und internationale Ereignisse. Reisen und Tourismus. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellen studium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). Didaktische Grundsätze Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hierbei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen. Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülerinnen und Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schülerinnen und Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen soll die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Ausländern und mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weit gehende Verwendung der Fremdsprache als LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 14 von 37
15 Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, z.b. von Telefonund Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, z.b. Bedienungs-, Wartungs- und Reparatur anleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerinnen- und Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 15 von 37
16 3.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen das sie betreffende Wissen über Informations- und Kommunikationstechniken, Dokumente, Urkunden, Verträge und Zahlungsverkehr haben. Sie sollen die wesentlichen Ziele und Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft in Österreich und in der Europäischen Unionkennen und verstehen sowie über ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik Bescheid wissen. Sie sollen die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke lesen und verstehen sowie selbstständig konzipieren und mittels moderner Bürotechnik formal richtig ausfertigen können. Sie sollen als Konsumentin bzw. Kosument und Facharbeiterin bzw. Facharbeiter wirtschaftliche Entscheidungen treffen, selbstständig und verantwortungsbewusst handeln können sowie Verständnis für die Vorgänge und Zusammenhänge von Wirtschaft und Ökologie haben. Lehrstoff 1. Schulstufe Informations- und Kommunikationstechniken: Arten und Möglichkeiten der Informationsübermittlung. Datenverarbeitung (Grundlagen, privater und betrieblicher Einsatz, Datenschutz, gesellschaftliche Auswirkungen, Ergonomie). Schriftverkehr: Schriftstücke des privaten und beruflichen Bereiches bezogen auf das Lehrjahr. Dokumente und Urkunden: Arten, Beschaffung, Beglaubigung, Aufbewahrung, Verlust. Schriftverkehr: Vollmachten und Antragsformulare. Verträge: Rechtliche Grundlagen. Arten, insbesondere Kauf-, Werk- und Versicherungsverträge. Regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf. Wohnraum (Arten, Beschaffung, Finanzierung). Verbraucherschutz. Wertsicherung. Produkthaftung. Normen in der EU. Schriftverkehr: Dazugehörige Schriftstücke aus der Sicht der Konsumentin bzw. des Konsumenten. 2. Schulstufe Zahlungsverkehr: Aufgabenbereiche der Finanzierungs- und Kreditinstitute. Aktuelle Formen des Zahlungsverkehrs. Schriftverkehr: Ausfüllen von Formularen. Betriebswirtschaft: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 16 von 37
17 Betrieb und Unternehmung. Unternehmensgründung (persönliche, rechtliche, infrastrukturelle und finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen). Unternehmensformen, -führung und - organisation. Marketing. Zusammenschluss. Auflösung. Gewerblicher Rechtsschutz. Volkswirtschaft: Grundbegriffe. Wirtschaftskreislauf. Markt, Marktformen und Preisbildung. Europäischer Binnen markt. Wirtschaftsordnungen. Ökologie. Internationale Wirtschaft. Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitik, Wachstums- und Konjunkturpolitik, Sozialpolitik, Globalisierung der Wirtschaft ua. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie zur Bildung der Schülerin und des Schülers als Konsumentin bzw. Konsument und Facharbeiterin bzw. Facharbeiter. Der Unterricht soll zweckmäßigerweise von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen wirt schaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände Rechnungswesen und Politische Bildung. Referentinnen und Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag. Den Veränderungen in Europa ist beim Thema Internationale Wirtschaft besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs im gemeinsamen Europa herauszuarbeiten. Die in den einzelnen Lehrstoffinhalten vorgesehenen Schriftstücke können auch EDV-mäßig ausgefertigt werden. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 17 von 37
18 3.2.2 Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse über die für den privaten und beruflichen Alltag wesentlichen Bereiche Einkommen, Finanzierung, Kauf und Verkauf sowie Geld und Währung haben. Sie sollen über das Rechnungswesen sowie den Vermögens- und Kapitalaufbau eines Unternehmens Bescheid wissen. Sie sollen die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen beherrschen und dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben formal richtig lösen können. Sie sollen insbesondere im betrieblichen Rechnungswesen die Zusammenhänge der einzelnen Teilbereiche kennen, über die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen entstehenden Möglichkeiten Bescheid wissen und Computerausdrucke lesen und interpretieren können. Sie sollen zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohnund preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Lehrlingsentschädigung: Entgeltansprüche nach Kollektivvertrag. Berechnung der Bruttoentschädigung, Nettoentschädigung und des Auszahlungsbetrages. Private Haushaltsplanung: Erfassen der Einnahmen und Ausgaben. Berechnung des frei verfügbaren Einkommens. Sparen und Geldanlage: Sparformen und Möglichkeiten der Geldanlage. Berechnung von Zinsen. Ertragsvergleich. Ratengeschäft: Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Berechnung der Finanzierungskosten. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 18 von 37
19 Vergleich mit anderen Finanzierungsarten. Privater Einkauf: Umsatzsteuer, Ab- und Zuschläge. Berechnung des Einkaufspreises. Preisvergleich. Währung: Valuten, Devisen, Kurse. Geld und Währung in der EU. Umrechnungen. Gesetzliche Bestimmungen der Buchführung: Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Formvorschriften. Belege. Grundzüge der Buchführung: Bestandsaufnahme (Inventur, Inventar). Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Privater Einkauf. Fremdfinanzierung (Ratengeschäft). 2. Schulstufe Grundzüge der Buchführung: Mindestaufzeichnungen. Bestandsverrechnungen (Vermögen, Schulden). Erfolgsverrechnung (Aufwände, Erträge; Gewinn, Verlust). Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Bilanz- und Erfolgskennzahlen. 3. Schulstufe Lohnverrechnung: Lohn und Lohnarten. Entgeltansprüche nach dem Kollektivvertrag. Arbeitnehmerveranlagung. Berechnung des Bruttolohnes, Nettolohnes und des Auszahlungsbetrages. Kredit: Arten. Kreditsicherung. Berechnung von Kreditkosten. Kreditkostenvergleich. Leasing: Arten. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 19 von 37
20 Berechnung der Kosten. Vergleich mit anderen Finanzierungsarten. Kostenrechnung: Kosten und Kostenarten. Ermittlung der Kosten. Berechnung der Zuschlagssätze. Kalkulation: Berechnung von Verkaufspreisen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Lohnverrechnung. Fremdfinanzierung (Kredit, Leasing). Kostenrechnung. Kalkulation. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sollen - vom persönlichen Erleben ausgehend - wirtschaftliche Zusammenhänge rechnerisch erfasst werden. Die Abfolge des Lehrstoffes soll sich am Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler orientieren. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Die Gewichtung der Inhalte sollte berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Grundwissens notwendig ist. Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes sind die Kostenrechnung sowie die Kalkulation zumindest in ihren wesentlichen Merkmalen zu behandeln. Buchungstechniken sind nur zum besseren Verständnis der Grundzüge der Buchführung anzuwenden. Der Lehrstoff ist berufsbezogen zu vermitteln. Der Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen wird grundsätzlich empfohlen. Nachschlagbare Daten sollen aus praxisüblichen Hilfsmitteln entnommen werden. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 20 von 37
21 3.3 Fachunterricht Chemie Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen die für den Lehrberuf bedeutsamen Begriffe, Systeme und Gesetze der Chemie kennen. Sie sollen über die Eigenschaften und Reaktionen organischer und anorganischer Stoffe und deren Auswirkung auf die Umwelt Bescheid wissen. Sie sollen Kenntnisse über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über den Brand- und Explosionsschutz haben. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Brand und Explosionsschutz. Allgemeine Chemie: Terminologie, Zustände der Materie. Reaktionsgleichungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen. Atombau und Periodensystem. Chemische Bindung. Anorganische Chemie: Elemente (Einteilung, Herstellungsverfahren, Verbindungsgruppen). Umweltaspekte. Organische Chemie: Chemie des Kohlenstoffs (Kohlenstoffverbindungen, Strukturen und Herstellung organischer Moleküle, Systematik organischer Verbindungen) Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Allgemeine Chemie: Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen. 2. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Brand- und Explosionsschutz. Allgemeine Chemie: Chemisches Gleichgewicht. Radioaktivität. Anorganische Chemie: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 21 von 37
22 Elemente (Einteilung, Herstellungsverfahren, Verbindungsgruppen). Umweltaspekte. Organische Chemie: Chemie des Kohlenstoffs (Kohlenstoffverbindungen, Strukturen und Herstellung organischer Moleküle) Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Allgemeine Chemie: Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 22 von 37
23 3.3.2 Physik Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen die für den Lehrberuf bedeutsamen Begriffe, Systeme und Gesetze der Physik kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Lehrstoff 1. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Allgemeine Physik: Aufgaben. Arbeitsweise. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI). Physikalische Grundlagen: Mechanik. Wärmelehre. Gasgesetze. Optik. Elektrizität. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 23 von 37
24 3.3.3 Angewandte Mathematik Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen mathematische Aufgaben, deren Kenntnisse zur Ausübung des Berufes erforderlich sind und das Verständnis für Funktionsgänge unterstützt, lösen können. Sie sollen sich der mathematischen, physikalischen und chemischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckenentsprechend benützen können. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Reifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Begriffe: Masse, Volumen, Dichte. Chemische Formeln. Chemische Reaktionsgleichungen: Stoffbilanzen und Elektronenbilanzen. Umsatzberechnungen reiner und unreiner Stoffe. Gehalt von Lösungen: Definition der Gehaltsgrößen. Herstellen von Lösungen. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Chemische Reaktionsgleichungen. 2. Schulstufe Gehalt von Lösungen: Umrechnen von Gehaltsgrößen. Mischungsberechnungen. Gravimetrie: Berechnung gravimetrischer Bestimmungen. Stöchiometrischer Faktor. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Chemische Reaktionsgleichungen. Gehalt von Lösungen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 24 von 37
25 3. Schulstufe Volumetrie: Gehalt von Maßlösungen. Berechnung von Titrationen. Statistik: Grundlagen. Fehlerberechnungen. Qualitätssicherung. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Chemische Reaktionsgleichungen. Gehalt von Lösungen. Volumetrie. 4. Schulstufe Physikalische Berechnungen: Gase. Wärmelehre. Elektrochemie. Gravimetrie: Elektrogravimetrie. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Chemische Reaktionsgleichungen. Gehalt von Lösungen. Volumetrie. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 25 von 37
26 3.3.4 Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen die im Lehrberuf verwendeten Laborgeräte, Laborapparate und Laboreinrichtungen unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben und instandhalten können. Sie sollen die Laborchemikalien, insbesondere die Gifte auch unter Verwendung der Sicherheitsdatenblätter sachgemäß handhaben und entsorgen können. Sie sollen die Arbeitsabläufe im Laboratorium planen und steuern, die Arbeitsergebnisse beurteilen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen können. Sie sollen die chemischen und physikalischen Übungen aus der Praxis des Lehrberufes ausführen, anorganische und organische Präparate herstellen und analytische Aufgaben durchführen können. Sie sollen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, über die Unfallverhütung, die Schutzmaßnahmen und die Gefahrenquellen Bescheid wissen. Lehrstoff 1. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenquellen. Laboratoriumstechnik: Sicherheitsmaßnahmen. Ausführen von Grundoperationen. Planen und Vorbereiten chemischer Arbeiten. Laborchemikalien: Arten. Sicherheitsdatenblätter. Handhaben. Entsorgen. Laborgeräte, Laborapparate und Laboreinrichtungen: Arten. Handhaben. Instandsetzen. Analytische Aufgaben: Identifizierung einzelner Kationen und Anionen. Gravimetrische und volumetrische Bestimmungen. 2. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenquellen. Laborgeräte, Laborapparate und Laboreinrichtungen: Arten. Handhaben. Instandsetzen. Laborchemikalien: Arten. Sicherheitsdatenblätter. Handhaben. Entsorgen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 26 von 37
27 Chemische und physikalische Übungen: Probe nehmen von festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen. Anorganische und organische Präparate: Arten. Herstellen. Analytische Aufgaben: Identifizierung einzelner Kationen und Anionen. Gravimetrische Bestimmungen. Laboratoriumstechnik: Qualitätssicherung durchführen. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 27 von 37
28 3.4 Spezieller Fachunterricht Verfahrenstechnik Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen über Funktion, Handhabung, Instandsetzung und Wartung der berufseinschlägigen Werkzeuge, Apparate, Fördereinrichtungen und Anlagen Bescheid wissen. Sie sollen Kenntnisse über die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Einsatzstoffe haben und mit den praxisrelevanten Prinzipien und Methoden in der Chemieverfahrenstechnik vertraut sein. Sie sollen über die in diesem Lehrberuf angewandte Mess- und Regeltechnik sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und die Schutzausrüstung Bescheid wissen. Lehrstoff 1. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstung. Werkzeuge, Apparate, Fördereinrichtungen und Anlagen: Arten. Funktion. Handhabung. Instandsetzung. Wartung. Prinzipien und Methoden: Lagerung. 2. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstungen. Prinzipien und Methoden: Stoffaufbereitung. Mechanische, thermische und physikalisch-chemische Trennverfahren. Gasreinigung und Gasgemischtrennung. 3. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstung. Prinzipien und Methoden: Mechanische, thermische und physikalisch-chemische Trennverfahren. Gasreinigung und Gasgemischtrennung. Abluftreinigung. Biologische Prozesse. Abwasserbehandlung. Abfallwirtschaft. Lagerung. Mess- und Regeltechnik: Grundlagen. Messgeräte. Messverfahren Steuer- und Regelungseinrichtungen. Regelkreise. 4. Schulstufe LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 28 von 37
29 Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstung. Werk- und Einsatzstoffe: Arten. Eigenschaften. Verwendungsmöglichkeiten. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 29 von 37
30 3.4.2 Technische Chemie Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse über technische Herstellung und Anwendung anorganischer sowie organischer Stoffe und deren wichtigsten Verbindungen haben. Sie sollen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und die Schutzausrüstungen Bescheid wissen. Lehrstoff 2. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstungen. Technische Herstellung und Anwendung anorganischer Stoffe: Metalle, Halbmetalle und Nichtmetalle. Wichtigste Verbindungen. Umweltaspekte. Technische Herstellung und Anwendung organischer Stoffe: Acyclische Verbindungen. 3. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstungen. Technische Herstellung und Anwendung anorganische Stoffe: Metalle und Nichtmetalle. Wichtigste Verbindungen. Umweltaspekte. Technische Herstellung und Anwendung organischer Stoffe: Aromatische Verbindungen. Alicyclische Verbindungen. Heterocyclische Verbindungen. Umweltaspekte. 4. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstungen. Technische Herstellung und Anwendung anorganischer Stoffe: Metalle. Wichtigste Verbindungen. Umweltaspekte. Technische Herstellung und Anwendung organischer Stoffe: Kunststoffe. Naturstoffe. Umweltaspekte. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 30 von 37
31 3.4.3 Verfahrenstechnisches Laboratorium Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen die berufsspezifischen Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instandsetzen sowie die praxisrelevanten Mess- und Prüfverfahren sicher durchführen können. Sie sollen die berufsspezifischen Anlagen simulieren können, um damit die Betriebsverhältnisse eingehender erfassen sowie einfache Übungen zur Verfahrenstechnik ausführen können. Sie sollen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, über die Unfallverhütung und die Schutzmaßnahmen Bescheid wissen. Lehrstoff 2. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Mess- und Prüfverfahren: Durchführen von Maßanalysen und gravimetrischen Bestimmungen. Anwenden elektrochemischer, chromatographischer und optischer Messmethoden. Messen und Ablesen von physikalischen Zustandsgrößen. 3. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Mess- und Prüfverfahren: Durchführen von Maßanalysen und gravimetrischen Bestimmungen. Anwenden elektrochemischer, chromatographischer und optischer Messmethoden. Messen und Ablesen von physikalischen Zustandsgrößen. Mess- und Prüfinstrumente: Arten. Handhaben. Instandsetzen. 4. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Mess- und Prüfverfahren: Durchführen von Maßanalysen und gravimetrischen Bestimmungen. Anwenden elektrochemischer Messmethoden. Messen und Ablesen von physikalischen Zustandsgrößen. Übung zur Verfahrenstechnik: Anlagearten. Protokollieren, Lesen und Interpretieren von Produktionsschemata und Verfahrensfließbilder. Bedienen und Überwachen von Regelkreisen. Didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 31 von 37
32 Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 32 von 37
33 3.5 Freigegenstände Lebende Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 33 von 37
34 3.5.2 Deutsch Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 34 von 37
35 3.5.3 Angewandte Informatik Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 35 von 37
36 3.6 Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 36 von 37
37 3.7 Förderunterricht Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 37 von 37
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