Landesschulrat für Tirol
|
|
- Astrid Arnold
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau Anlage A/9/2 Tiroler Fachberufsschule für Handel und Büro Kitzbühel Rahmenlehrplan: BGBl. II -313/2004 BGBl. II -234/2007 Landeslehrplan: Verordnung des LSR für Tirol GZ: / /08 LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 1 von 31
2 Inhaltsverzeichnis 1 Stundentafel 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel 2 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 2.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbez. Fremdsprache (Englisch) 2.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde Betriebswirtschaftliches Praktikum Rechnungswesen Computerunterstütztes Rechnungswesen 2.3 Fachunterricht Logistik Werbetechnisches Praktikum Warenspezifisches Fachpraktikum 2.4 Freigegenstände Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik 2.5 Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport 2.6 Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 2 von 31
3 1 Stundentafel Allgemeinbildender Unterricht Stundentafel - Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau eingeführt in allen Schulstufen im Schuljahr 2007/2008 Lehrzeit: 3 Jahre Jahresorganisation: Ein voller Unterrichtstag pro Woche 1. Sst. 2. Sst. 3. Sst Summe Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbez. Fremdsprache (Englisch) Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde Betriebswirtschaftliches Praktikum Rechnungswesen Computerunterstütztes Rechnungswesen Fachunterricht Logistik Werbetechnisches Praktikum Warenspezifisches Fachpraktikum Gesamtstundenanzahl - ohne Religion Freigegenstände Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik Unverbindliche Übungen 6 Module zu je 20 Stunden Bewegung und Sport Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 3 von 31
4 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel Die Aufteilung der Stunden im Pflichtgegenstand Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) erfolgt auf die drei Schulstufen mit Die Pflichtgegenstände Deutsch und Kommunikation, Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch), Betriebswirtschaftliches Praktikum, Computerunterstütztes Rechnungswesen, Werbetechnisches Praktikum und Warenspezifisches Fachpraktikum werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 11 geteilt. Der Pflichtgegenstand Rechnungswesen, wird bei Vorliegen der organisatorischen Voraussetzungen unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 12 in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt. In den Pflichtgegenständen Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch), Betriebswirtschaftliches Praktikum und Rechnungswesen sind in der 1. bis 3. Schulstufe je Schulstufe zwei Schularbeiten zu schreiben. Die Freigegenstände Lebende Fremdsprache, Deutsch, Bauökologie und Angewandte Informatik und die unverbindliche Übung Bewegung und Sport werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 13 geführt. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 4 von 31
5 2 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 2.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 5 von 31
6 2.1.2 Politische Bildung Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Sie sollen sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Sie sollen zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Sie sollen für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Sie sollen Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Sie sollen die Verantwortung der Einzelnen bzw. des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Sie sollen Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Sie sollen sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Sie sollen mit Rechtsgrundlagen, die sie in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Sie sollen das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschicht lichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen. Lehrstoff 1. Schulstufe Lehrling und Schule: Klassen und Schulgemeinschaft. Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Weiterbildung. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessensvertretungen. Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der EU. Soziales Umfeld: Gemeinschaftsformen Gemeinschaftsbeziehungen. Gesundes Leben. Umwelt. Medien. Jugendschutz. Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 6 von 31
7 3. Schulstufe Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Österreich in der Völkergemeinschaft: Österreich in der Europäischen Union. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen. Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartnerschaft. Wahlen. Direkte Demokratie. Bundesgesetzgebung. Bundesverwaltung. Gerichtsbarkeit. Landesgesetzgebung. Landesverwaltung. Gemeinde. Budget. Didaktische Grundsätze Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbstständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülerinnen und Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülerinnen und Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 7 von 31
8 2.1.3 Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags bewältigen können und mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen entsprechend kommunizieren können. Sie sollen durch aktive Erprobung von mündlichen und vor allem schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen sammeln, ihren Kommunikationsstil verbessern und ihre Kenntnisse in der Rechtschreibung und Zeichensetzung festigen und praxisorientiert anwenden können. Lehrstoff 1. Schulstufe Schreibnormen: Ausgewähltes Kapitel der Rechtschreibung und Zeichensetzung. Gebrauch des Wörterbuches. Kommunikation: Verbale und nonverbale Kommunikation. Störungen (Ursachen, Behebung) Schriftliche Kommunikation: Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Mündliche Kommunikation: Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Schreibnormen: Ausgewählte Kapitel der Rechtschreibung und Zeichensetzung. Schriftliche Kommunikation: Abfassen von Notizen, Exzerpten, Berichten und Darstellungen. Gesprächsdokumentation. Mündliche Kommunikation: Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem. Gespräch mit Vorgesetzten und Kollegen: Einleitung. Mitteilungs- und Fragetechnik. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Verbesserung der Rechtschreibung und Zeichensetzung der Schülerinnen und Schüler sowie zur mündlichen Kommunikationsfähigkeit. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 8 von 31
9 selbständige Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schülerinnen und Schüler fördern (zb Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Der Lehrstoff Rechtschreibung soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren. Die Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere Verkaufstechnik sollen einen optimalen Lernertrag sichern. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 9 von 31
10 2.1.4 Berufsbez. Fremdsprache (Englisch) Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Sie sollen - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig anwenden und weiterentwickeln können. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich der Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen für die Entwicklung ihrer persönlichen und beruflichen Kommunikations- und Handlungsfähigkeit bewusst sein. Sie sollen Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. Die Schülerinnen und Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben. Lehrstoff Die folgenden Themen sind in jeder der Schulstufen im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln. Wirtschaft und Arbeitswelt: Beruf, Arbeitsplatz, Arbeitskollegen, Ausbildung. Aufgabenbereiche und Arbeitsbedingungen. Berufliche Auslandbeziehungen. Schriftverkehr und Stellenwerbung. Alltag und Aktuelles: Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen. Sport. Gesundheit und Sozialdienste. Essen und Trinken. Ortsangaben. Persönliche Interessen, Freizeit. Reise und Tourismus. Einkaufen. Nationale und Internationale Ereignisse. Beruf: Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft. Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien. EDV- und Kommunikationssysteme. Waren. Kauf und Verkauf. Werbung und Präsentation. In den einzelnen Schulstufen soll die Schülerin bzw. der Schüler: 1. Schulstufe... das Wesentliche des Schulstufengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können;... das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 10 von 31
11 Übersetzungshilfen hervorheben zu können;... sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen stellen können;... Stichworte und Redewendungen notieren; Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). 2. Schulstufe... das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können;... das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;... sich themenbezogen einfach und im wesentlichen richtig ausdrücken und an Schulstufengesprächen teilnehmen können;... Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). 3. Schulstufe... dem Schulstufengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können;... längere Lesetexte im Wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbständig erschließen und bearbeiten können;... sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können;... Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen und einfache Briefe nach Mustern verfassen können sowie Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 11 von 31
12 Didaktische Grundsätze Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hierbei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen. Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülerinnen und Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schülerinnen und Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen soll die Schülerinnen und Schüler auf die Begegnungen mit Ausländerinnen, Ausländern und fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch den Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, zb von Telefon- und Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, zb Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 12 von 31
13 2.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen das für ihren Beruf als Unternehmerin bzw. Unternehmer betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft in Österreich und in der Europäischen Union haben. Sie sollen die Stellung des Handelsbetriebes als Marktteilnehmerin bzw. Marktteilnehmer und die handelsspezifischen Abwicklungsprozesse kennen und dadurch Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben. Sie sollen die wichtigsten Schriftstücke aus dem Bereich des Kaufvertrages konzipieren können. Lehrstoff 1. Schulstufe Wirtschaft: Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und verbrauch. Umweltschutz und Ökologie. Europa als Wirtschaftsraum: EU-Binnenmarkt und außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Euro. Betrieb: Arten. Aufgaben. Organisation. Handelsbetrieb: Arten. Aufgaben. Standort. Organisation. Arbeitstechnik. Ergonomie. Kaufvertrag: Rechtliche Grundlagen. Formen und Inhalt. Anbahnung. Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf. Normen in der EU. Konzeption von Schriftstücken für das betriebswirtschaftliche Praktikum. Geld- und Kreditwesen: Zahlungsverkehr. Geldanlage. 2. Schulstufe Geld- und Kreditwesen: Finanzierung. Gewerbeordnung: Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen. Gewerblicher Rechtsschutz. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 13 von 31
14 Unternehmerin/Unternehmer: Rechtliche Grundlagen. Begriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmerin/des Unternehmers und ihre Vollmachten. Handelsvermittlerin und Handelsvermittler. Unternehmen: Arten. Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Unternehmensgründung (persönliche, rechtliche, infrastrukturelle und finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen). Sanierung. Auflösung. Insolvenz. Privatkonkurs. 3. Schulstufe Marketing: Preis-, Distributions-, Kommunikations- und Sortimentspolitik. Marktforschung. Material- und Warenwirtschaft: Beschaffungsmarketing und -logistik. Klassische und neue Transportmöglichkeiten. Kosten. Versicherung: Formen. Vertrag. Personalwesen: Organisation. Administration. Personalplanung. Entlohnungs- und Gehaltssysteme. Dienstzeugnis. Lebenslauf. Stellenbewerbung. Marktorganisationen: Märkte. Messen. Börsen. Markt im Internet. Steuern: Begriff. Arten. Didaktische Grundsätze Die Auswahl des Lehrstoffes soll das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und die fachliche Qualifikation fördern. Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in ihren Lehrbetrieben und von aktuellen wirtschaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten der in der Klasse vertretenen Fachrichtungen und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände "Politische Bildung", "Rechnungswesen", "Computerunterstütztes Rechnungswesen" und "Betriebswirtschaftliches Praktikum". Referentinnen bzw. Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag. Die LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 14 von 31
15 Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 15 von 31
16 2.2.2 Betriebswirtschaftliches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Personalcomputer in Betrieb nehmen, mit dem Tastenfeld arbeiten und Standardsoftware verwenden können. Sie sollen Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und fehlerfrei abfassen können und sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein. Sie sollen in der Berufspraxis eingesetzte Software kennen und berufsspezifische Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und bearbeiten können. Sie sollen die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsund Kommunikationssysteme kennen und diese unter Einsatz der Internettechnologie bedienen können. Sie sollen über die gesellschaftlichen Auswirkungen der elektronischen Informationsverarbeitung Bescheid wissen. Lehrstoff 1. Schulstufe Gesellschaftliche Aspekte: Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft. Datensicherung. Datenschutz. Ergonomie. Personalcomputer: Aufbau. In Betrieb nehmen. Arbeiten mit dem Tastenfeld. Textverarbeitungsprogramme: Standardfunktionen. Zusatzfunktionen. Schriftstückgestaltung: Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. 2. Schulstufe Schriftstückgestaltung: Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Informations- und Kommunikationssysteme: Internet. Informationsbeschaffung. Suchbegriffe und maschinen. Erstellen von s 3. Schulstufe Schriftstückgestaltung: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 16 von 31
17 Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Berufsspezifisches Datenmanagement: Beschaffen und Bearbeiten externer und interner Datenbestände. E-Commerce. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis der Einzelhändlerin bzw. des Einzelhändlers, der Waffen- und Munitionshändlerin bzw. Waffen- und Munitionshändlers. Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems erforderlich ist. Der komplexe Bereich der neuen Technologien bedarf kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Bei den Übungen ist auf die Verwertbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten. Dem didaktisch richtigen Einsatz der Internettechnologie kommt besondere Bedeutung zu. Bei der Gestaltung von Schriftstücken sind die ÖNORMEN zu beachten. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 17 von 31
18 2.2.3 Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Aufgaben der im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen lösen und typische Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens beherrschen. Sie sollen dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner optimal einsetzen und die Rechenaufgaben richtig lösen können. Sie sollen die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen kennen und den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen. Sie sollen Buchführungskenntnisse haben, über die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen Bescheid wissen und mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vertraut sein. Sie sollen zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohnund preispolitischen Maßnahmen befähigt sein. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbreiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Einführung in das kaufmännische Rechnen: Durchschnittsrechnung. Valutenrechnung. Kassenabrechnung. Mengen- und Preisberechnungen: Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche. Grundlagen der Buchführung: Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Aktiva Passiva. Aufwände Erträge. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Kalkulation: Kosten. 2. Schulstufe Spar- und Finanzierungsformen: Erträge. Kosten. Aufzeichnungen der Buchführung: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 18 von 31
19 Kassenaufzeichnungen. Warenwirtschaftssysteme. Inventur. Anlagenverzeichnis. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Spar- und Finanzierungsformen. Aufzeichnungen der Buchführung: Warenwirtschaftssysteme. 3. Schulstufe Kalkulation: Bezugskalkulation. Kosten. Absatzkalkulation. Importkalkulation. Personalverrechnung: Lehrlingsentschädigung. Nebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung. Instrumente der Unternehmensführung: Berechnung und Interpretation von Kennzahlen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Kalkulation: Kosten. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutsamkeit im beruflichen Alltag. Beim kaufmännischen Rechnen ist Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse kommt große Bedeutung zu. Um etwaige Mängel zu überwinden, sind Rechenfertigkeiten nicht isoliert, sondern im Rahmen der in "Rechnungswesen" vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden. Die Themenbereiche der Buchführung sind dem Stellenwert in der Praxis des Lehrberufes entsprechend zu behandeln. Der äußeren Form der Arbeiten ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 19 von 31
20 2.2.4 Computerunterstütztes Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen kaufmännische Problemstellungen des Rechnungswesens unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen lösen können. Sie sollen den Warenfluss eines Betriebes mit Hilfe des Computers erfassen sowie Computerausdrucke lesen können. Lehrstoff 2. Schulstufe Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens: Grundlagen. Einsatz. Datenschutz. Praxisbezogene Anwendungen: Warenbewirtschaftung. Kalkulation. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes. Eine fächerübergreifende Zusammenarbeit im Besondern mit dem Pflichtgegenstand "Rechnungswesen" ist sehr wichtig. Schwerpunkt sollte auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepakten gelegt werden. Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen. Der Lehrstoff sollte anhand vollständiger belegunterstützter Geschäftsbeispiele erarbeitet werden. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 20 von 31
21 2.3 Fachunterricht Logistik Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Aufgaben der Logistik und Wege der Organisation des Warenflusses kennen und sinnvolle Lösungen finden können. Sie sollen die Bedeutung der Logistik für den Erfolg eines Großhandelsbetriebes kennen. Sie sollen Betriebsstatistiken vorbereiten und das Zahlenmaterial grafisch darstellen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Warenfluss: Beschaffungs-, Absatz und Transportlogistik (Distributionslogistik). Innerbetriebliche Logistik: Industrielogistik. Kosten. Organisation: Organisation des Transportwesens, der Lagerhaltung, der Servicebereitschaft. Termine und Ressourcen: Planung. Information. Steuerung. Kontrolle. Betriebsstatistik: Aufgaben. Erfassen des Zahlenmaterials. Erstellen, auswerten und lesen von Statistiken. Kennzahlen. Dokumentation: Berichtswesen. Qualitätssicherung. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes. Bei der Umsetzung des Lehrstoffes ist besonderer Wert auf die Bedeutung der Kosten im Hinblick auf das Betriebsergebnis zu legen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 21 von 31
22 2.3.2 Werbetechnisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende Kenntnisse über Werbung und Verkauf haben. Sie sollen optische Informationsträger werbewirksam gestalten und Waren des Handels nach werbepsychologischen Gestaltungsgrundsätzen präsentieren können. Lehrstoff 2. Schulstufe Werbung: Gesetzliche Grundlagen. Werbepsychologische Grundsätze. Corporate Identity. Corporate Design. Public Relation. Werbegestaltung: Informationsträger. Raum, Farbe und Licht. Ideenfindung und Entwurfstechniken. Fertigungstechniken: Herstellen von werbetechnischen Hilfsmitteln für die Warenpräsentation. Werbematerialien Entwickeln und Erstellen von Print- und Non-Printmedien auch unter Einsatz von EDV-gestützten Grafikprogrammen. Warenpräsentation Preisschilder und Ankündigungen. Blickfänge und Beleuchtungen. Branchenübliches Darstellen von Waren im Ausstellungsraum, bei Messen und bei Kundinnen- und Kundenpräsentationen. Werben in neuen Medien. 3. Schulstufe Werbegestaltung: Informationsträger. Raum, Farbe und Licht. Ideenfindung und Entwurfstechniken. Verkauf: Verkäuferin bzw. Verkäufer (Persönlichkeits- und Anforderungsprofil). Kundin bzw. Kunde (Bedürfnisse, Kaufmotive, Zielgruppen). Arten der Verkaufsverhandlung unter Berücksichtigung neuer Medien. Werbematerialien Entwickeln und Erstellen von Print- und Non-Printmedien auch unter Einsatz von EDV-gestützten Grafikprogrammen. Warenpräsentation Preisschilder und Ankündigungen. Blickfänge und Beleuchtungen. Branchenübliches Darstellen von LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 22 von 31
23 Waren im Ausstellungsraum, bei Messen und bei Kundinnen- und Kundenpräsentationen. Werben in neuen Medien. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des Lehrberufes, insbesondere beim gemeinsamen Unterricht mit den Lehrlingen anderer Lehrberufe. Die Kreativität sowie die Stärkung des Selbstvertrauens sollen besonders gefördert werden. Die Schülerinnen und Schüler sollten möglichst selbstständig komplexe Aufgabenstellungen lösen und Waren im Ausstellungsraum, bei Messen und vor Kundinnen und Kunden präsentieren können. In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter Verwendung von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische Grundsätze zu beachten sind. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 23 von 31
24 2.3.3 Warenspezifisches Fachpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen systematische Waren- und Branchenkenntnisse haben, den warenkundlichen Sprachschatz beherrschen und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten auf fachpraktische Aufgabenstellungen ihres Lehrberufes anwenden können. Sie sollen dadurch anhand von Warenkenntnissen betriebswirtschaftliche Ziele und Arbeitsabläufe kennen lernen, bewerten und entsprechend handeln können. Sie sollen insbesondere das erworbene Wissen aus den Bereichen Einkauf, Verkauf, Logistik und Verwaltung anwenden können. Lehrstoff 1. Schulstufe Handelswaren: Rechtliche Bestimmungen. Herkunft. Erzeugung und Gewinnung. Arten und handelsübliche Bezeichnungen. Sorten und Ausführungen. Größen, Maße, Normen. Eigenschaften, Merkmale und Qualitäten. Lagerung und Pflege. Verarbeitung und Veredelung. Verwendung und Einsatzbereiche. Warenkontrolle und prüfung. Verpackung. Entsorgung und Transport. Fachpraktische Aufgabenstellungen aus den Bereichen: Warenwirtschaft: Wirtschaftsgebiete Infrastruktur Internationale Wirtschaftsbeziehungen. 2. Schulstufe Handelswaren: Rechtliche Bestimmungen. Herkunft. Erzeugung und Gewinnung. Arten und handelsübliche Bezeichnungen. Sorten und Ausführungen. Größen, Maße, Normen. Eigenschaften, Merkmale und Qualitäten. Lagerung und Pflege. Verarbeitung und Veredelung. Verwendung und Einsatzbereiche. Warenkontrolle und prüfung. Verpackung. Entsorgung und Transport. Fachpraktische Aufgabenstellungen aus den Bereichen: Logistik: Transportmöglichkeiten und wege Verwaltung. Lagerung Waren- bzw. Beständebeschaffung und bewirtschaftung: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 24 von 31
25 Einkauf Lagerung Verkauf. Warenlauf: Strategien Gesetzliche Bestimmungen- Organisatorische Grundlagen. After Sale Service: Reklamationen Zusatzverkauf Folgeauftrag. 3. Schulstufe Handelswaren: Rechtliche Bestimmungen. Herkunft. Erzeugung und Gewinnung. Arten und handelsübliche Bezeichnungen. Sorten und Ausführungen. Größen, Maße, Normen. Eigenschaften, Merkmale und Qualitäten. Lagerung und Pflege. Verarbeitung und Veredelung. Verwendung und Einsatzbereiche. Warenkontrolle und prüfung. Verpackung. Entsorgung und Transport. Fachpraktische Aufgabenstellungen aus den Bereichen: Messen und Ausstellungen: Konzept Realisierung Kostenberechnung Verkauf: Telefonverkauf Callcenter Verkaufstechniken. Verkaufs- und Werbeaktionen: Kostenrahmen Vorbereitung Organisation. Auftragsabwicklung: Organisatorische Abwicklung Kostenerfassung Controlling. Organisation: Aufbau- und Ablauforganisation Arbeitstechniken Sozialformen. Management: Projektmanagement Qualitätsmanagement Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement. Didaktische Grundsätze Die warenkundlichen Kenntnisse richten sich nach den in der Klasse vertretenen Handelswaren und sind im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe flexibel in die Aufgabenstellungen des Fachpraktikums zu integrieren. Es empfiehlt sich daher bei der Bildung der Klassen, auf die Zusammenfassung von Branchen Bedacht zu nehmen. Zur Förderung der Anschaulichkeit sind Waren, Warenproben, Produktdeklarationen, Prospekte, LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 25 von 31
26 Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden. Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf die Stundenzahl des Pflichtgegenstandes Bedacht zu nehmen und eine Auswahl der Themen zu treffen, wobei der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben ist. Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden, wobei auf Branchen- und Länderspezifika Bedacht zu nehmen ist. Da die Lehrstoffmodule als projektorientierte Arbeit durchgeführt werden, empfiehlt es sich, im Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachkräften aus der Praxis sollen beitragen, den Schülerinnen und Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten. Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichts kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 26 von 31
27 2.4 Freigegenstände Lebende Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 27 von 31
28 2.4.2 Deutsch Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 28 von 31
29 2.4.3 Angewandte Informatik Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 29 von 31
30 2.5 Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 30 von 31
31 2.6 Förderunterricht Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 31 von 31
Landesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau Anlage A/9/2 Tiroler Fachberufsschule
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF GROSSHANDELSKAUFMANN/GROSSHANDELSKAUFFRAU I. STUNDENTAFEL
BGBl. II Nr. 313/2004 Anlage A/9/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF GROSSHANDELSKAUFMANN/GROSSHANDELSKAUFFRAU I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 080 1 260 Unterrichtsstunden
MehrLehrberuf: Einzelhandel
Lehrberuf: Einzelhandel (Elektro- und Elektronikberatung NEU) Stundentafel Anmerkung: Stunden/Woche wie bei 8 Wochenlehrgang Aufbau des Unterrichtes: 3 Klassen zu je 420 UE Führung des Unterrichtes: Lehrgang
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Betriebslogistikkaufmann/frau Anlage A/9/11 Tiroler Fachberufsschule
MehrEinzelhandel (Schulversuch: Telekommunikation)
0602Lehrberuf: Einzelhandel (Schulversuch: Telekommunikation) Stundentafel Aufbau des Unterrichtes: 3,00 Klassen zu je 420 UE Führung des Unterrichtes: Lehrgang 3 Lehrgänge zu je 9 1/3 Wochen Gesamtstundenzahl:
MehrLANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG
Anlage A/9/2 LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Verordnung 3057/7-2011 LEHRPLAN für den Lehrberuf GROSSHANDELSKAUFMANN/GROSSHANDELSKAUFFRAU in Kraft gesetzt für die 1. Klasse ab 1. September 2011 2. Klasse ab
MehrA/17/7 METALLBEARBEITUNG. Aufsteigend gültig ab 09/10
A/17/7 METALLBEARBEITUNG 2010 Aufsteigend gültig ab 09/10 Seite 2 Anlage: A/17/7 Metallbearbeitung I. Stundentafel Gesamtstundenzahl: 3 Klassen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (Pflichtgegenstände)
MehrB 13/II. 3 1/2- und 4jährige Lehrberufe (mit 10-10 -10-5 Unterrichtswochen) D. B E T R I E B S W I R T S C H A F T L I C H E R U N T E R R I C H T
B 13/II 3 1/2- und 4jährige Lehrberufe (mit 10-10 -10-5 Unterrichtswochen) D. B E T R I E B S W I R T S C H A F T L I C H E R U N T E R R I C H T a ) W i r t s c h a f t s k u n d e m i t S c h r i f t
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HÖRGERÄTEAKUSTIKER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)
BGBl. II Nr. 497/1998 Anlage A/21/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HÖRGERÄTEAKUSTIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BUCHBINDER, KARTONAGEWARENERZEUGER I. STUNDENTAFEL
BGBl. Nr. 430/1976 i.d.f. BGBl. II Nr. 234/2007 Anlage A/22/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BUCHBINDER, KARTONAGEWARENERZEUGER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POSAMENTIERER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)
BGBl. Nr. 497/1996 Anlage A/2/8 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POSAMENTIERER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BETRIEBSDIENSTLEISTUNG I. STUNDENTAFEL
Anlage A/9/19 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BETRIEBSDIENSTLEISTUNG I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER, MASCHINSTICKER I. STUNDENTAFEL A. GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER, MASCHINSTICKER I. STUNDENTAFEL A. GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER Anlage A/2/3 Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZAHNTECHNIKER I. STUNDENTAFEL
BGBl. II Nr. 352/1998 Anlage A/23/4 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZAHNTECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SCHÄDLINGSBEKÄMPFER I. STUNDENTAFEL
BGBl. II Nr. 352/1998 Anlage A/3/8 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SCHÄDLINGSBEKÄMPFER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL
BGBl. II - Ausgegeben am 3. Oktober 2003 - Nr. 461 i.d.f. BGBl. II Nr. 480/2006 1 von 6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL Anlage A/12/1 Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE EINZELHANDEL, WAFFEN- UND MUNITIONSHÄNDLER I. STUNDENTAFEL
BGBl. II Nr. 334/01, i.d.f.339/02, 480/06, 234/07, 178/09, 272/2013 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE EINZELHANDEL, WAFFEN- UND MUNITIONSHÄNDLER I. STUNDENTAFEL Anlage A/9/1 Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DACHDECKER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DACHDECKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGBAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL
Anlage A/17/5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGBAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der 1., 2.
MehrSCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRÄZISIONSWERKZEUGSCHLEIFTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)
SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRÄZISIONSWERKZEUGSCHLEIFTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der
MehrLANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG EINZELHANDEL
Anlage A/9/1 LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Verordnung 3057/2-2010 LEHRPLAN für den Lehrberuf EINZELHANDEL ausschließlich für SPAR-Akademie in Kraft gesetzt für die 1. Klasse ab 1. September 2010 2. Klasse
MehrLehrberuf: Einzelhandel
Lehrberuf: Einzelhandel (Einrichtungsberater, Elektro- und Elektronikberatung, Eisen- und Hartwaren, Sportartikel, Waffen- und Munitionshändler ) Stundentafel Aufbau des Unterrichtes: 3 Klassen zu je 360
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF REISEBÜROASSISTENT/REISEBÜROASSISTENTIN I. STUNDENTAFEL
BGBl. II Nr. 313/2004 Anlage A/9/9 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF REISEBÜROASSISTENT/REISEBÜROASSISTENTIN I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BAUTECHNISCHER ZEICHNER/BAUTECHNISCHE ZEICHNERIN I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BAUTECHNISCHER ZEICHNER/BAUTECHNISCHE ZEICHNERIN Anlage A/1/2 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Bürokaufmann/Bürokauffrau Anlage A/9/3 Tiroler Fachberufsschule für
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DROGIST/DROGISTIN I. STUNDENTAFEL
Anlage A/9/6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DROGIST/DROGISTIN I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Bürokaufmann/Bürokauffrau Anlage A/9/3 Tiroler Fachberufsschule für
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZERSPANUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL
BGBl. II Nr. 234/2007 Anlage A/17/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZERSPANUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FOTO- UND MULTIMEDIAKAUFMANN/FOTO- UND MULTIMEDIAKAUFFRAU I. STUNDENTAFEL
1 von 9 Anlage A/9/7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FOTO- UND MULTIMEDIAKAUFMANN/FOTO- UND MULTIMEDIAKAUFFRAU I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 320 Unterrichtsstunden (ohne
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZERSPANUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL
Anlage A/17/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZERSPANUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der 1., 2.
MehrLANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Zahl 3057/ EINZELHANDEL im Fachbereich Bauprodukte-Fachberater
Anlage A/9/1 LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Zahl 3057/4-2010 LEHRPLAN für den Lehrberuf EINZELHANDEL im Fachbereich Bauprodukte-Fachberater in Kraft gesetzt für die 1. Klasse ab 1. September 2010 2. Klasse
MehrLANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG
LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG LANDESLEHRPLAN FÜR BERUFSSCHULEN Lehrberuf: EINZELHANDEL Anlage: A/9/1 Rahmenlehrplan: Verordnung BGBl. II Nr. 339/2002 und Verordnung BGBl. II Nr. 480/2006 und Verordnung
MehrLANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG
LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG LANDESLEHRPLAN FÜR BERUFSSCHULEN Lehrberuf: EINZELHANDEL-LEBENSMITTEL mit erweiterter Unterrichtszeit im Gegenstand Warenspezifisches Verkaufspraktikum Anlage: A/9/1 Rahmenlehrplan:
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF STEMPELERZEUGER UND FLEXOGRAPH I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF STEMPELERZEUGER UND FLEXOGRAPH I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenanzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten und
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol LSR für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau Anlage A/9/4 Tiroler Fachberufsschule
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BILDHAUEREI I. STUNDENTAFEL
BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BILDHAUEREI Anlage A/10/8 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Dreher Anlage A/17/4 Tiroler Fachberufsschule für Metalltechnik Rahmenlehrplan:
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ARCHIV-, BIBLIOTHEKS- UND INFORMATIONSASSISTENT/IN I. STUNDENTAFEL
- 1 - von 10 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ARCHIV-, BIBLIOTHEKS- UND INFORMATIONSASSISTENT/IN Anlage A/9/16 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Vom 18. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 794 vom 23. März 2005)
MehrLandeslehrplan für den Lehrberuf. Lagerlogistik. Stundentafel. 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
Landeslehrplan für den Lehrberuf Lagerlogistik Stundentafel Gesamtstundenanzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht) Jahreswochenstunden Klasse Pflichtgegenstände
MehrSCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FINANZ- UND RECHNUNGSWESENASSISTENZ
SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FINANZ- UND RECHNUNGSWESENASSISTENZ I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der
MehrLANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG
A/15/3 LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Schulversuchslehrplan für den Lehrberuf KRAFTFAHRZEUGTECHNIK in Kraft gesetzt für die 1. Klasse ab 1. September 2009 2. Klasse ab 1. September 2010 3. Klasse ab 1. September
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Schulversuchslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Finanz- und Rechnungswesenassistenz Anlage A/9/3 Tiroler Fachberufsschule
MehrBaustofffachberater (Schulversuch)
Lehrberuf: Baustofffachberater (Schulversuch) Stundentafel Aufbau des Unterrichtes: 3 Klassen zu je 420 Unterrichtseinheiten Führung des Unterrichtes: Lehrgang 3 Lehrgänge zu je 91/3 Wochen Gesamtstundenzahl:
MehrSchulversuchslehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich gemäß Schulversuchslehrplan vom 19.
Schulversuchslehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich gemäß Schulversuchslehrplan vom 19. Juni 2001 Lehrberuf: Einzelhandel; Fachrichtung Baustoff und Baumarkt
MehrKaufmann/-frau im Einzelhandel, Verkäufer/in
Legende: Hinweis: (Klammer) durch die RRL der zweijährigen BFS bzw. der HH abgedeckt nicht in dem im Ausbildungsrahmenplan (Ausbildungsordnung) und Rahmenlehrplan vorgesehenen Anspruchsniveau (Verben der
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE AUGENOPTIK, FEINOPTIK I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE AUGENOPTIK, FEINOPTIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten
MehrSCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FINANZDIENSTLEISTUNG
SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FINANZDIENSTLEISTUNG I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260-1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,
MehrLANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG
Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau Anlage A6/11 LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Lehrplan für den Lehrberuf GASTRONOMIEFACHMANN/ GASTRONOMIEFACHFRAU in Kraft gesetzt für die 1. Klasse ab 1. September 2007
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Fußpfleger Anlage A/23/2 Tiroler Fachberufsschule für Schönheitsberufe
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERMESSUNGSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL
BGBl. II Nr. 389/1999 Anlage A/18/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERMESSUNGSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRECHSLER/DRECHSLERIN I. STUNDENTAFEL
BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRECHSLER/DRECHSLERIN Anlage A/10/4 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden
MehrUnterrichtsausmaß. Stundenausmaß. Gesamtstundenzahl aller Schulstufen im Pflichtgegenstände Jahres- Lehrgangsunterricht. Politische Bildung - 80
Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich gemäß Rahmenlehrplan BGBl. 2003, 3. Oktober 2003, 461. VO in der geltenden Fassung Lehrberuf: Dachdecker Unterrichtsausmaß
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASSEUR I. STUNDENTAFEL
BGBl. Nr. 148/1984 i.d.f. 268/1989, 555/1990, BGBl. II Nr. 352/1998 Anlage A/23/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASSEUR I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MOBILITÄTSSERVICE I. STUNDENTAFEL
Anlage A/9/15 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MOBILITÄTSSERVICE I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRUCKVORSTUFENTECHNIK I. STUNDENTAFEL
BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRUCKVORSTUFENTECHNIK Anlage A/8/3 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 380
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BUCH- UND MEDIENWIRTSCHAFT-BUCH- UND MUSIKALIENHANDEL, -BUCH- UND PRESSEGROSSHANDEL, -VERLAG I.
BGBl. II Nr. 178/09 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BUCH- UND MEDIENWIRTSCHAFT-BUCH- UND MUSIKALIENHANDEL, -BUCH- UND PRESSEGROSSHANDEL, -VERLAG A/9/5 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau
über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1
MehrINFORMATIONS- TECHNISCHE GRUNDBILDUNG
BILDUNGSSTANDARDS FÜR INFORMATIONSTECHNISCHE GRUNDBILDUNG 309 INFORMATIONS- TECHNISCHE GRUNDBILDUNG 310 LEITGEDANKEN ZUM KOMPETENZERWERB FÜR INFORMATIONSTECHNISCHE GRUNDBILDUNG I. Leitgedanken zum Kompetenzerwerb
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Bodenleger Anlage A/1/12 Tiroler Fachberufsschule für Garten, Raum
MehrRAHME LEHRPLA FÜR DE LEHRBERUF FOTO- U D MULTIMEDIAKAUFMA /FOTO- U D MULTIMEDIAKAUFFRAU I. STU DE TAFEL
RAHME LEHRPLA FÜR DE LEHRBERUF FOTO- U D MULTIMEDIAKAUFMA /FOTO- U D MULTIMEDIAKAUFFRAU I. STU DE TAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 320 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
MehrLernfeld l Die eigene Rolle im Unternehmen selbstverantwortlich mitgestalten
Lernfeld l Die eigene Rolle im Unternehmen selbstverantwortlich mitgestalten l. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Die Schülerinnen und Schüler stellen sich auf die durch ihre berufliche Ausbildung
MehrEnglisch. Berufskolleg Gesundheit und Pflege I. Schuljahr 1. Landesinstitut für Erziehung und Unterricht Abteilung III
Berufskolleg Gesundheit und Pflege I Schuljahr 1 2 Vorbemerkungen Die immer enger werdende Zusammenarbeit der Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union verlangt in Beruf und Alltag in zunehmendem
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Kommunikationstechniker -Audio- und Videoelektronik Anlage A/4/2 Tiroler
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Druckvorstufentechnik Anlage A/8/3 Tiroler Fachberufsschule St. Nikolaus
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Kartograph Anlage A/8/5 Tiroler Fachberufsschule St. Nikolaus Rahmenlehrplan:
MehrText Anlage 1B I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL. Ia. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Kurztitel Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 592/1986 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 284/2014 /Artikel/Anlage Anl. 1B Inkrafttretensdatum
MehrFachschule für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte BGBl. Nr. 664/1995, II/374/ Lehrplan\FMBH doc
Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte BGBl. Nr. 664/1995, II/374/1999 1 Anlage 1B.5.7 FACHSCHULE FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK FÜR HÖRBEHINDERTE I. Stundentafel (Gesamtstundenzahl
Mehr- 1 - RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MAURER, SCHALUNGSBAUER I. STUNDENTAFEL
- 1 - RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MAURER, SCHALUNGSBAUER Anlage A/1/1 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14. Februar 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung EComKflAusbV) Vom 13. Dezember 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Chemieverfahrenstechnik Anlage A/3/1 Tiroler Fachberufsschule St. Nikolaus
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER/TECHNISCHE ZEICHNERIN I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER/TECHNISCHE ZEICHNERIN Anlage A/18/2 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 500 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung EComKflAusbV) Vom 13. Dezember 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des
MehrLehrberuf: Einzelhandel
Lehrberuf: Einzelhandel (Einrichtungsberater) Stundentafel Aufbau des Unterrichtes: 3 Klassen zu je 420 UE Führung des Unterrichtes: Lehrgang 3 Lehrgänge zu je 9 1/3 Wochen Gesamtstundenzahl: 1.260 Pflichtgegenstände
MehrLANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG
Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau Anlage A6/3 LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Lehrplan für den Lehrberuf RESTAURANTFACHMANN/ RESTAURANTFACHFRAU in Kraft gesetzt für die 1. Klasse ab 1. September 2007 2.
MehrVerordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SONNENSCHUTZTECHNIK I. STUNDENTAFEL
Anlage A/17/11 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SONNENSCHUTZTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der 1., 2.
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Kosmetiker Anlage A/23/2 Tiroler Fachberufsschule für Schönheitsberufe
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Glasmacherei Anlage A/7/4 Tiroler Fachberufsschule für Glastechnik
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau Anlage A/6/3 Tiroler Fachberufsschule
MehrT.FBS für TOURISMUS und HANDEL LANDECK T.FBS für TOURISMUS ABSAM
Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen LSR für Tirol Abteilung C VI Berufsbildende Pflichtschulen T.FBS für TOURISMUS und HANDEL LANDECK T.FBS für TOURISMUS ABSAM Lehrberufe: KOCH A/6/4 KÖCHIN A/6/4
Mehrvom 13.März 2017 (1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf des Verkäufers und der Verkäuferin dauert zwei Jahre.
Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel (Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung-
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1585, 1586). 1 Staatliche Anerkennung des
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Kraftfahrzeugtechniker u. -elektriker Anlage A/15/3/3 Tiroler Fachberufsschule
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau
Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Vom 26. Mai 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1145 vom 29. Mai 1998) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung
MehrKauffrau/-mann für Bürokommunikation
Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Kompetenzbereich Interessen Interesse an Buchführung Neigung zu Büro- und Verwaltungsarbeiten / systematische Arbeitsweise z. B. Übernehmen von Aufgaben im betrieblichen
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice vom 24. Juni 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1583 vom 03. Juli 1997) Auf Grund des 25 des
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Hohlglasveredler-Glasmalerei Anlage A/7/5 Tiroler Fachberufsschule
Mehr