Landesschulrat für Tirol

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1 Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau Anlage A/9/2 Tiroler Fachberufsschule für Handel und Büro Innsbruck Rahmenlehrplan: BGBl. II - 313/2004 BGBl II Nr. 234/2007 Landeslehrplan: Verordnung des LSR für Tirol GZ: / LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 1 von 33

2 Inhaltsverzeichnis 1 Stundentafel 1.1 Umsetzungbestimmungen zur Stundentafel 2 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 2.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) 2.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde Betriebswirtschaftliches Praktikum Rechnungswesen 2.3 Computerunterstützes Rechnungswesen 2.4 Fachunterricht 2.5 Logistik Werbetechnisches Praktikum Warenspezifisches Praktikum 2.6 Freigegenstände Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik (SV - GZ /14-II/1/01) Religion 2.7 Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport 2.8 Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 2 von 33

3 1 Stundentafel Allgemeinbildender Unterricht Stundentafel - Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau aufsteigend eingeführt im Schuljahr 2011/2012 Lehrzeit: 3 Jahre Lehrgang: 1., 2. und 3. Schulstufe (Sst.) - 9,33 Wochen 1. Sst. 2. Sst. 3. Sst. Summe Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde Betriebswirtschaftliches Praktikum Rechnungswesen Computerunterstützes Rechnungswesen Fachunterricht Logistik Werbetechnisches Praktikum Warenspezifisches Praktikum Gesamtstundenzahl (ohne Religion) Freigegenstände Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik (SV - GZ /14-II/1/01) 6 Module zu je 20 Stunden Religion Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 3 von 33

4 1.1 Umsetzungbestimmungen zur Stundentafel Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel Die Aufteilung der Stunden im Pflichtgegenstand Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) erfolgt auf die drei Schulstufen mit Wochenstunden. Die Pflichtgegenstände Deutsch und Kommunikation, Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch), Betriebswirtschaftliches Praktikum, Computerunterstütztes Rechnungswesen, Werbetechnisches Praktikum und Warenspezifisches Fachpraktikum werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 11 geteilt. Der Pflichtgegenstand Rechnungswesen, wird bei Vorliegen der organisatorischen Voraussetzungen unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 12 in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt. In den Pflichtgegenständen Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) und Betriebswirtschaftliches Praktikum ist in der 1. bis 3. Schulstufe je eine Schularbeit zu schreiben. Im Pflichtgegenstand "Rechnungswesen ist in der 1. und 2. Schulstufe je eine Schularbeit, in der 3. Schulstufe zwei Schularbeiten zu schreiben. Die Freigegenstände Lebende Fremdsprache, Deutsch und Angewandte Informatik und "Religion" und die unverbindliche Übung Bewegung und Sport werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 13 geführt. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 4 von 33

5 2 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 2.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 5 von 33

6 2.1.2 Politische Bildung Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Sie sollen sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Sie sollen zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Sie sollen für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Sie sollen Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Sie sollen die Verantwortung der Einzelnen bzw. des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Sie sollen Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Sie sollen sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Sie sollen mit Rechtsgrundlagen, die sie in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Sie sollen das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschicht lichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen. Lehrstoff 1. Schulstufe Lehrling und Schule: Klassen und Schulgemeinschaft. Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Weiterbildung. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessensvertretungen. Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der EU. Soziales Umfeld: Gemeinschaftsformen Gemeinschaftsbeziehungen. Gesundes Leben. Umwelt. Medien. Jugendschutz. Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 6 von 33

7 2. Schulstufe Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartnerschaft. Wahlen. Direkte Demokratie. 3. Schulstufe Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Bundesgesetzgebung. Bundesverwaltung. Gerichtsbarkeit. Landesgesetzgebung. Landesverwaltung. Gemeinde. Budget. Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Österreich in der Völkergemeinschaft: Österreich in der Europäischen Union. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen. Didaktische Grundsätze Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbstständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülerinnen und Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülerinnen und Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 7 von 33

8 2.1.3 Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags bewältigen können und mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen entsprechend kommunizieren können. Sie sollen durch aktive Erprobung von mündlichen und vor allem schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen sammeln, ihren Kommunikationsstil verbessern und ihre Kenntnisse in der Rechtschreibung und Zeichensetzung festigen und praxisorientiert anwenden können. Lehrstoff 1. Schulstufe Schreibnormen: Ausgewähltes Kapitel der Rechtschreibung und Zeichensetzung. Gebrauch des Wörterbuches. Kommunikation: Verbale und nonverbale Kommunikation. Störungen (Ursachen, Behebung) Schriftliche Kommunikation: Abfassen von Notizen, Exzerpten. Mündliche Kommunikation: Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem. 2. Schulstufe Schriftliche Kommunikation: Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Schreibnormen: Ausgewählte Kapitel der Rechtschreibung und Zeichensetzung. Schriftliche Kommunikation: Abfassen von Berichten und Darstellungen. Gesprächsdokumentation. Mündliche Kommunikation: Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Gespräch mit Vorgesetzten und Kollegen: Einleitung. Mitteilungs- und Fragetechnik. Didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 8 von 33

9 Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Verbesserung der Rechtschreibung und Zeichensetzung der Schülerinnen und Schüler sowie zur mündlichen Kommunikationsfähigkeit. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schülerinnen und Schüler fördern (zb Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Der Lehrstoff Rechtschreibung soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren. Die Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere Verkaufstechnik sollen einen optimalen Lernertrag sichern. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 9 von 33

10 2.1.4 Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Sie sollen erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig anwenden und weiterentwickeln können. Sie sollen Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben. In den einzelnen Schulstufen sollen die Schülerinnen und Schüler: Bei Lehrplänen mit 40 Unterrichtsstunden... das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können;... das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen hervorheben können;... sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen stellen können;... Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). Zusätzlich bei Lehrplänen bis 80 Unterrichtsstunden...das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können;... das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterarbeiten können; sich themenbezogen einfach und im Wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen können;... Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 10 von 33

11 Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). Z u s ä t z l i c h b e i L e h r p l ä n e n b i s 120 U n t e r r i c h t s s t u n d e n... dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können;... längere Lesetexte im Wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbständig erschließen und bearbeiten können;... sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können;... Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen, einfache Briefe nach Mustern verfassen können sowie Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). Lehrstoff Die folgenden Themen sind in jeder der Schulstufen im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln. Wirtschaft und Arbeitswelt: Beruf, Arbeitsplatz, Arbeitskollegen, Ausbildung. Aufgabenbereiche und Arbeitsbedingungen. Berufliche Auslandbeziehungen. Schriftverkehr und Stellenwerbung. Alltag und Aktuelles: Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen. Sport. Gesundheit und Sozialdienste. Essen und Trinken. Ortsangaben. Persönliche Interessen, Freizeit. Reise und Tourismus. Einkaufen. Nationale und Internationale Ereignisse. Beruf: Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft. Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien. EDV- und Kommunikationssysteme. Waren. Kauf und Verkauf. Werbung und Präsentation. In den einzelnen Schulstufen soll die Schülerin bzw. der Schüler: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 11 von 33

12 1. Schulstufe... das Wesentliche des Schulstufengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können;... das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen hervorheben zu können;... sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen stellen können;... Stichworte und Redewendungen notieren; Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). 2. Schulstufe... das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können;... das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;... sich themenbezogen einfach und im wesentlichen richtig ausdrücken und an Schulstufengesprächen teilnehmen können;... Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). 3. Schulstufe... dem Schulstufengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können;... längere Lesetexte im Wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbständig erschließen und bearbeiten können;... sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können;... Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen und einfache Briefe nach Mustern verfassen können sowie Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 12 von 33

13 Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). Didaktische Grundsätze Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hierbei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen. Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülerinnen und Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schülerinnen und Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen soll die Schülerinnen und Schüler auf die Begegnungen mit Ausländerinnen, Ausländern und fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch den Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, z.b. von Telefon- und Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, zb Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 13 von 33

14 2.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen das für ihren Beruf als Unternehmerin bzw. Unternehmer betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft in Österreich und in der Europäischen Union haben. Sie sollen die Stellung des Handelsbetriebes als Marktteilnehmerin bzw. Marktteilnehmer und die handelsspezifischen Abwicklungsprozesse kennen und dadurch Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben. Sie sollen die wichtigsten Schriftstücke aus dem Bereich des Kaufvertrages konzipieren können. Lehrstoff 1. Schulstufe Wirtschaft: Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und verbrauch. Umweltschutz und Ökologie. Europa als Wirtschaftsraum: EU-Binnenmarkt und außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Euro. Betrieb: Arten. Aufgaben. Organisation. Handelsbetrieb: Arten. Aufgaben. Standort. Organisation. Arbeitstechnik. Ergonomie. Kaufvertrag: Rechtliche Grundlagen. Formen und Inhalt. Anbahnung. Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf. Normen in der EU. Konzeption von Schriftstücken für das betriebswirtschaftliche Praktikum. Geld- und Kreditwesen: Zahlungsverkehr. 2. Schulstufe Geld- und Kreditwesen: Geldanlage. Finanzierung. Gewerbeordnung: Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen. Gewerblicher Rechtsschutz. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 14 von 33

15 Unternehmerin/Unternehmer: Rechtliche Grundlagen. Begriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmerin/des Unternehmers und ihre Vollmachten. Handelsvermittlerin und Handelsvermittler. Unternehmen: Arten. Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Unternehmensgründung (persönliche, rechtliche, infrastrukturelle und finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen). Sanierung. Auflösung. Insolvenz. Privatkonkurs. 3. Schulstufe Marketing: Preis-, Distributions-, Kommunikations- und Sortimentspolitik. Marktforschung. Material- und Warenwirtschaft: Beschaffungsmarketing und -logistik. Klassische und neue Transportmöglichkeiten. Kosten. Versicherung: Formen. Vertrag. Personalwesen: Organisation. Administration. Personalplanung. Entlohnungs- und Gehaltssysteme. Dienstzeugnis. Lebenslauf. Stellenbewerbung. Marktorganisationen: Märkte. Messen. Börsen. Markt im Internet. Steuern: Begriff. Arten. Didaktische Grundsätze Die Auswahl des Lehrstoffes soll das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und die fachliche Qualifikation fördern. Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in ihren Lehrbetrieben und von aktuellen wirtschaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten der in der Klasse vertretenen Fachrichtungen und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände "Politische Bildung", "Rechnungswesen", "Computerunterstütztes Rechnungswesen" und "Betriebswirtschaftliches Praktikum". Referentinnen bzw. Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag. Die LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 15 von 33

16 Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 16 von 33

17 2.2.2 Betriebswirtschaftliches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Personalcomputer in Betrieb nehmen, mit dem Tastenfeld arbeiten und Standardsoftware verwenden können. Sie sollen Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und fehlerfrei abfassen können und sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein. Sie sollen in der Berufspraxis eingesetzte Software kennen und berufsspezifische Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und bearbeiten können. Sie sollen die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme kennen und diese unter Einsatz der Internettechnologie bedienen können. Die Schülerinnen und Schüler sollen über die gesellschaftlichen Auswirkungen der elektronischen Informationsverarbeitung Bescheid wissen. Lehrstoff 1. Schulstufe Personalcomputer: In Betrieb nehmen. Arbeiten mit dem Tastenfeld Schriftstückgestaltung: Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. 2. Schulstufe Schriftstückgestaltung: Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Bearbeiten von Grafiken. Strukturierte Datenablage. Textverarbeitungsprogramme und Tabellenkalkulation: Funktionen. Einsatzmöglichkeiten. 3. Schulstufe Informations- und Kommunikationssysteme: Internet. Informationsbeschaffung. Suchbegriffe und maschinen. Erstellen von s. Berufsspezifisches Datenmanagement: Beschaffen und Bearbeiten externer und interner Datenbestände. E-commerce. Gesellschaftliche Aspekte: Datensicherung. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 17 von 33

18 Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis der Großhandelskauffrau bzw. des Großhandelskaufmannes. Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems erforderlich ist. Der komplexe Bereich der neuen Technologien bedarf kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Bei den Übungen ist auf die Verwertbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten. Dem didaktisch richtigen Einsatz der Internettechnologie kommt besondere Bedeutung zu. Bei der Gestaltung von Schriftstücken sind die ÖNORMEN zu beachten. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 18 von 33

19 2.2.3 Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Aufgaben der im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen lösen und typische Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens beherrschen. Sie sollen dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner optimal einsetzen und die Rechenaufgaben richtig lösen können. Sie sollen die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen kennen und den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen. Sie sollen Buchführungskenntnisse haben, über die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen Bescheid wissen und mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vertraut sein. Sie sollen zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohnund preispolitischen Maßnahmen befähigt sein. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbreiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Einführung in das kaufmännische Rechnen: Durchschnittsrechnung. Valutenrechnung. Kassenabrechnung. Mengen- und Preisberechnungen: Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche. Grundlagen der Buchführung: Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Aktiva Passiva. Aufwände Erträge. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Kalkulation: Kosten. 2. Schulstufe Spar- und Finanzierungsformen: Erträge. Kosten. Aufzeichnungen der Buchführung: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 19 von 33

20 Kassenaufzeichnungen. Warenwirtschaftssysteme. Inventur. Anlagenverzeichnis. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Spar- und Finanzierungsformen. Aufzeichnungen der Buchführung: Warenwirtschaftssysteme. 3. Schulstufe Kalkulation: Bezugskalkulation. Kosten. Absatzkalkulation. Importkalkulation. Personalverrechnung: Lehrlingsentschädigung. Nebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung. Instrumente der Unternehmensführung: Berechnung und Interpretation von Kennzahlen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Kalkulation. Kosten. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutsamkeit im beruflichen Alltag. Beim kaufmännischen Rechnen ist Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse kommt große Bedeutung zu. Um etwaige Mängel zu überwinden, sind Rechenfertigkeiten nicht isoliert, sondern im Rahmen der in "Rechnungswesen" vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden. Die Themenbereiche der Buchführung sind dem Stellenwert in der Praxis des Lehrberufes entsprechend zu behandeln. Der äußeren Form der Arbeiten ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 20 von 33

21 2.2.4 Computerunterstützes Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen kaufmännische Problemstellungen des Rechnungswesens unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen lösen können. Sie sollen den Warenfluss eines Betriebes mit Hilfe des Computers erfassen sowie Computerausdrucke lesen können. Lehrstoff 2. Schulstufe Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens: Grundlagen. Einsatz. Datenschutz. Praxisbezogene Anwendungen: Warenbewirtschaftung. 3. Schulstufe Praxisbezogene Anwendungen: Kalkulation. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes. Eine fächerübergreifende Zusammenarbeit im Besondern mit dem Pflichtgegenstand "Rechnungswesen" ist sehr wichtig. Schwerpunkt sollte auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepakten gelegt werden. Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen. Der Lehrstoff sollte anhand vollständiger belegunterstützter Geschäftsbeispiele erarbeitet werden. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 21 von 33

22 2.3 Fachunterricht Logistik Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Aufgaben der Logistik und Wege der Organisation des Warenflusses kennen und sinnvolle Lösungen finden können. Sie sollen die Bedeutung der Logistik für den Erfolg eines Großhandelsbetriebes kennen. Sie sollen Betriebsstatistiken vorbereiten und das Zahlenmaterial grafisch darstellen können. Lehrstoff 2. Schulstufe Warenfluss: Beschaffungs-, Absatz und Transportlogistik (Distributionslogistik). Innerbetriebliche Logistik: Industrielogistik. Kosten. Organisation: Organisation des Transportwesens, der Lagerhaltung, der Servicebereitschaft. 3. Schulstufe Termine und Ressourcen: Planung. Information. Steuerung. Kontrolle. Betriebsstatistik: Aufgaben. Erfassen des Zahlenmaterials. Erstellen, auswerten und lesen von Statistiken. Kennzahlen. Dokumentation: Berichtswesen. Qualitätssicherung. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes. Bei der Umsetzung des Lehrstoffes ist besonderer Wert auf die Bedeutung der Kosten im Hinblick auf das Betriebsergebnis zu legen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 22 von 33

23 2.3.2 Werbetechnisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende Kenntnisse über Werbung und Verkauf haben. Sie sollen optische Informationsträger werbewirksam gestalten und Waren des Handels nach werbepsychologischen Gestaltungsgrundsätzen präsentieren können. Lehrstoff 1. Schulstufe Werbung: Gesetzliche Grundlagen. Werbepsychologische Grundsätze. Corporate Identity. Corporate Design. Public Relation. Werbegestaltung: Informationsträger. Raum, Farbe und Licht. Ideenfindung und Entwurfstechniken. Verkauf: Verkäuferin bzw. Verkäufer (Persönlichkeits- und Anforderungsprofil). Kundin bzw. Kunde (Bedürfnisse, Kaufmotive, Zielgruppen). Arten der Verkaufsverhandlung unter Berücksichtigung neuer Medien. 2. Schulstufe Fertigungstechniken: Herstellen von werbetechnischen Hilfsmitteln für die Warenpräsentation. Werbematerialien Entwickeln und Erstellen von Print- und Non-Printmedien auch unter Einsatz von EDV-gestützten Grafikprogrammen. Warenpräsentation Preisschilder und Ankündigungen. Blickfänge und Beleuchtungen. Branchenübliches Darstellen von Waren im Ausstellungsraum, bei Messen und bei Kundinnen- und Kundenpräsentationen. Werben in neuen Medien. 3. Schulstufe Werbegestaltung: Informationsträger. Raum, Farbe und Licht. Ideenfindung und Entwurfstechniken. Werbematerialien Entwickeln und Erstellen von Print- und Non-Printmedien auch unter Einsatz von EDV-gestützten Grafikprogrammen. Warenpräsentation LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 23 von 33

24 Preisschilder und Ankündigungen. Blickfänge und Beleuchtungen. Branchenübliches Darstellen von Waren im Ausstellungsraum, bei Messen und bei Kundinnen- und Kundenpräsentationen. Werben in neuen Medien. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des Lehrberufes, insbesondere beim gemeinsamen Unterricht mit den Lehrlingen anderer Lehrberufe. Die Kreativität sowie die Stärkung des Selbstvertrauens sollen besonders gefördert werden. Die Schülerinnen und Schüler sollten möglichst selbstständig komplexe Aufgabenstellungen lösen und Waren im Ausstellungsraum, bei Messen und vor Kundinnen und Kunden präsentieren können. In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter Verwendung von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische Grundsätze zu beachten sind. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 24 von 33

25 2.3.3 Warenspezifisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen systematische Waren- und Branchenkenntnisse haben, den warenkundlichen Sprachschatz beherrschen und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten auf fachpraktische Aufgabenstellungen ihres Lehrberufes anwenden können. Sie sollen dadurch anhand von Warenkenntnissen betriebswirtschaftliche Ziele und Arbeitsabläufe kennen lernen, bewerten und entsprechend handeln können. Sie sollen insbesondere das erworbene Wissen aus den Bereichen Einkauf, Verkauf, Logistik und Verwaltung anwenden können. Lehrstoff 1. Schulstufe Handelswaren: Rechtliche Bestimmungen. Herkunft. Erzeugung und Gewinnung. Arten und handelsübliche Bezeichnungen. Sorten und Ausführungen. Größen, Maße, Normen. Eigenschaften, Merkmale und Qualitäten. Lagerung und Pflege. Verarbeitung und Veredelung. Verwendung und Einsatzbereiche. Warenkontrolle und prüfung. Verpackung. Entsorgung und Transport. Fachpraktische Aufgabenstellungen aus den Bereichen: Warenwirtschaft: Wirtschaftsgebiete Infrastruktur Internationale Wirtschaftsbeziehungen. Verkauf: Telefonverkauf Callcenter Verkaufstechniken. 2. Schulstufe Handelswaren: Rechtliche Bestimmungen. Herkunft. Erzeugung und Gewinnung. Arten und handelsübliche Bezeichnungen. Sorten und Ausführungen. Größen, Maße, Normen. Eigenschaften, Merkmale und Qualitäten. Lagerung und Pflege. Verarbeitung und Veredelung. Verwendung und Einsatzbereiche. Warenkontrolle und prüfung. Verpackung. Entsorgung und Transport. Fachpraktische Aufgabenstellungen aus den Bereichen: Logistik: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 25 von 33

26 Transportmöglichkeiten und wege Verwaltung. Lagerung Waren- bzw. Beständebeschaffung und bewirtschaftung: Einkauf Lagerung Verkauf. Warenlauf: Strategien Gesetzliche Bestimmungen- Organisatorische Grundlagen. After Sale Service: Reklamationen Zusatzverkauf Folgeauftrag. 3. Schulstufe Handelswaren: Rechtliche Bestimmungen. Herkunft. Erzeugung und Gewinnung. Arten und handelsübliche Bezeichnungen. Sorten und Ausführungen. Größen, Maße, Normen. Eigenschaften, Merkmale und Qualitäten. Lagerung und Pflege. Verarbeitung und Veredelung. Verwendung und Einsatzbereiche. Warenkontrolle und prüfung. Verpackung. Entsorgung und Transport. Fachpraktische Aufgabenstellungen aus den Bereichen: Messen und Ausstellungen: Konzept Realisierung Kostenberechnung Verkaufs- und Werbeaktionen: Kostenrahmen Vorbereitung Organisation. Auftragsabwicklung: Organisatorische Abwicklung Kostenerfassung Controlling. Organisation: Aufbau- und Ablauforganisation Arbeitstechniken Sozialformen. Management: Projektmanagement Qualitätsmanagement Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement. Didaktische Grundsätze Die warenkundlichen Kenntnisse richten sich nach den in der Klasse vertretenen Handelswaren und sind im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe flexibel in die Aufgabenstellungen des Fachpraktikums zu integrieren. Es empfiehlt sich daher bei der Bildung der Klassen, auf die Zusammenfassung von Branchen Bedacht zu nehmen. Zur Förderung der Anschaulichkeit sind Waren, Warenproben, Produktdeklarationen, Prospekte, LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 26 von 33

27 Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden. Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf die Stundenzahl des Pflichtgegenstandes Bedacht zu nehmen und eine Auswahl der Themen zu treffen, wobei der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben ist. Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden, wobei auf Branchen- und Länderspezifika Bedacht zu nehmen ist. Da die Lehrstoffmodule als projektorientierte Arbeit durchgeführt werden, empfiehlt es sich, im Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachkräften aus der Praxis sollen beitragen, den Schülerinnen und Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten. Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichts kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 27 von 33

28 2.4 Freigegenstände Lebende Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 28 von 33

29 2.4.2 Deutsch Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 29 von 33

30 2.4.3 Angewandte Informatik (SV - GZ /14-II/1/01) Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 30 von 33

31 2.4.4 Religion Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 31 von 33

32 2.5 Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 32 von 33

33 2.6 Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 33 von 33

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